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30/
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Neues Arehiv
fiir
Saehsisehe Gesehiehte
und
Altertumskunde
Herausg'eg'eben /^
▼on yf ■
Hubert Ermisch < ^ '
Neunundzwanzigster Band
y^SD
Dresden 1908
Wilhelm Baensoh, Verlag^shandlung*.
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EXCH.
SACHSISCHE LANDESBIBLIOTHEK
DEC 16 1936
Inhalt.
Selte
I. Kurt von Raab. Gestorben am i. Januar 1908.
Vom Herausgeber i
II. Der Pleifsensprengel. Ein Beitrag zur kirchlichen
Geographie Sachsens. Von Lie. Dr. Leo Bonhoff in
Annaberg. (Nebst einer Karte) 10
III. Lutherana. Von Gymnasialoberlehrer Dr. PaulVetter
in Leipzig.
I. Luthers Streit mit Herzog Heinrich von
Sachsen 82
a. Ein neues Ordinationsformular aus demjahre
1583 94
IV. Sachsische Musikantenartikel (1653). Von Dr. Ru-
dolf Wustmann in Btihlau 104
V. Studien zur Bedeutung des siebenjahrigen Krieges
Kir Sachsen. Von Dr. Carl G5hler in Dresden . .118
VI.. Kleinere Mitteilungen 150
I. Vlamisches Recht in der Umgebung von Leip-
zig. Von Pfarrer Lie. Dr. B. O. Markgraf in Leipzig
S. 150. — 2. Zur Biographie des Stammvaters des
sachsischen KOnigshauses, Herzog Albrechts des
Beherzten, und seines Bruders, Kurftirsten Ernst
von Sachsen. Von Dr. Maximilian Buchner in
Mtinchen. S. 155. — 3. Noch einmal das Jahr der
Erfindung des Meifsner Porzellans? Von Direkto-
rial-Assistent Dr. E. Zimmermann in Dresden S. 162
Literatur 165
Nachrichten i 209
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IV Inhalt
Seite
VII. Der Pleilsensprengel. Von Lie. Dr. Leo BOnhoff in
Annaberg (Schlufs) aiy
VIII. Der Tod des Bischofs Am von Wurzburg. Von
Pfarrer em. C. Klotzsch in Kdtzschenbroda . . . 273
IX. Der Streit um die Lausitz 1440 — 1450. Von Richard
Freiherm von Mansberg in Dresden 282
X. Der Typus des Leipziger Studenten im 18. Jahr-
hundert. Von Redaktenr Dr. W. Bruchmttller in
Leipzig . 312
XI. Die Grabsteine mit dem Kreuze. Eine Studie und
Entgegnung. Von Archivrat Dr. Berthold Schmidt
in Schleiz 342
Literatnr 352
Nachrichten o, . 391
Register 400
Besprochene Schriften.
Arbeiten, Die histor.-geogr., im KOnigreich Sachsen (Ermisch) 168
Earth, Zur Baugeschidite der Dresdner Kreuzkirche (Ermisch) 364
Beitrage zur sachsisdien Kirchengeschichte Heft 21 (G. Mtiller) 178
Bildnisse hervorragender Dresdner. i. Reihe (Ermisch) . . . 362
Clemen, Alexius (3irosner (Vetter) 35a
Doehler, Geschichte des Dorfes Leuba (Ermisch) 184
Doenges, Meifsner Porzellan (H. A. Lier) 375
Erfui^, Bilder aus der Kulturgeschichte unserer Heimat
(Heydenreich) 165
Ernst, Briefwechsel Herzog (3hristophs von Wttrttemberg HI. IV.
(Wdf) 169
Flugschriften aus den ersten Jahren der Reformation. Bd. i
Heft a und 10 (Gefs) 365
Ftihrer durch die Stadt Annaberg (Ermisch) 369
Gurlitt, Dresden (Ermisch) 363
(j^utttter, Beitrage ziu: Hauserchronik von Langensalza (Ermisch) 37a
Hallendorff, Handlinger ang. kon. August den starkes utrikes
politik (Haake) 357
Heldmann, Mittelalterl. Volksspiele (Mogk) 374
Kietz, Richard Wagner (Ermisch] . 365
Kom, Kriegsbaimieister Graf Rochus zu Linar (Lippert) . . . 173
Kroker, 250 Jahre einer Leipziger Buchdruckerei und Buch-
handlung (Ermisch) 368
Mathesius, Joh., Ausgewahlte Werke III. IV (G. Mtiller) . . ifi
Meiche, Die Anfange der Kunstblumenindustrie (Ermisch) . . 370
Moltke, Leipzigs Handelskorporationen (Tille) ...;*. 1*3
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Inhalt. V
Seite
Moeschler, Gutsherrlich-bauerliche Verhaltnisse in der Ober-
lausitz (Mdche) 361
Neujahrsblatter der BibUothek und des Archivs der Stadt
Leipzig III. IV (Ermisch) 366
Pallas, Die Reostraturen der Kirchenvisitationen im ehemals s£lchs.
Kurkreis 1 (Gefs) 354
Philipp, August der Starke und die Pragmatische Sanktion
(Haake) 356
V. Raab, Schlofs und Amt Vogtsberg (Oppermann) .... 179
Ratschronik, Zerbster, herausg. u. tibersetzt von H. Waschke
(Ermisch) 372
Rauda, Die mittelalterliche Baukunst Bautzens (Mackowsky) 182
Sauzey, Les Saxons dans nos ran^s (Hottenroth) 360
Schlauch, Die kirchlichen Verhaltnisse zu Dohna (Ermisch) . . 370
Schluttig, Chronik der Gemeinde Thalheim (Ermisch) . . . 371
Schmidt, Friedr., Geschichte der Stadt Sangerhausen (Ermisch) 371
Schmidt, Osw., Die St. Annenkirche zu Annaberg (Ermisch) 368
Schmidt, Otto Eduard, Kursachs. Streifztige Bd. nir(Beschomer) 166
Schmidt, Otto Eduard, Fouqu6, Apel, Miltitz (H. A. Lier) . . . 175
Schmidt, Wilhelm, Die Kirchen- und Schulvisitationen im sachs.
Kurkreise (Gefs) 354
Seeliger, Geschichte der Heimat (Ermisch) 370
Sigismund, Ferdinand von Rayski (Haenel) 177
Weinhold, Chemnitz und Umgebung (Ermisch) 370
Weyhe, Landeskunde des Herzogtums Anhalt (Beschomer) . 373
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I.
Kurt von Raab.
Gestorben am i.Januar 1908.
Von
Hubert Ermisch.
Am Neujahrstage starb zu Dresden der General der In-
fanterie k la suite des i. KOnigl. Sachsischen (Leib-) Grenadier-
regiments Nr. 1 00 Dr. phil. h. c. Kurt von Raab. Sein Tod
hat in die Reihe der sachsischen Historiker eine schmerzliche,
kaum auszufullende Lttcke gerissen. Wie der vor ftlnf Jahren ims
entrissene Hermann Knothe auf dem Gebiete der oberlausitzer
Geschichte, so war Kiut von Raab auf dem Gebiete der Ge-
schichte des sachsischen Vogtlandes imstreitig der beste Kenner
und der gewissenhafteste Forscher; seine Arbeiten werden eine
grundlegende, dauemde Bedeutung behalten. £s erscheint
uns somit nicht allein als eine Pilicht der Dankbarkeit dem
langjahrigen Vorsitzenden des K5nigl. Sachsischen Altertums-
vereins gegenttber, wenn wir dem hochverdienten Manne an
dieser Stelle ein Wort der Erinnerung widmen, sondem wir
haben dabei in erster Linie die Absicht, die Stellung des
Entschlafenen in der Geschichte der sachsischen Historio-
graphie zu kennzeichnen. Daneben sind diese Zeilen ihrem
Verfasser, den der Entschlafene mehr als drei Jahrzehnte
hindurch mit seiner Freimdschaft ehrte, ein Herzensbedttrfhis.
Kvirt von Raab stammte aus einem der altesten Ge-
schlechter des vogtlandischen Uradels, das sich bis ins
13. Jahrhundert zurUck verfolgen lafst; schon 1298 erscheint
ein Johannes Rabe auf Mechelgrtin. Die Geschichte der
Fanulie und ihren Zusammenhang mit anderen vogtlandischen
Kenes Archly f. S. G. a. A. XXIX. 1,2, I
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2 Hubert Ermisch;
Geschlechtem hat der Verstorbene eingehend studiert und
umfangliche Materialsammlungen dariiber hinterlassen ; aber
wenn diese Arbeiten auch vielleicht der Ausgangspunkt seiner
geschichtlichen Forschimgen gewesen sind, so hat er doch
niemals etwas Zusammenhangendes dariiber ver5fFentlicht,
und dies ist bezeichnend fiir ihn; im Gegensatz zu manchem
anderen Genealogen war die Familiengeschichte ihm stets nur
ein Mittel zum Zweck, niemals Selbstzweck. Einstmals eines
der begiitertsten Geschlechter des Vogtlandes, geh5rten die
Raben spater zum bescheidenen Landadel. In der Geschichte
der sachsischen Armee nahmen sie stets eine ehrenvoUe
Stellung ein; zahlreiche tiichtige Offiziere sind aus ihr her-
vorgegangen.
Auch der Vater des Verstorbenen, Heinrich Friedrich
von Raab, gehSrte ihr an. Er war vermahlt mit Christiane
Friederike geb. Hiittner und stand als Oberstleutnant
in Bautzen, als Kurt am iS-Juli 1834 geboren wurde; der
dritte von vier SShnen, die sich samtlich der militarischen
Laufbahn widmeten. Der alteste, Amo, geboren 1827, blieb
im Jahre 1870 bei Sedan; der zweite, Bruno, geboren 1831,
ist als Oberst z. D. im Jahre 1895, der jttngste, Heinrich,
geboren 1835, als Major z. D. im Jahre 1907 gestorben. Der
Vater war 1845 ^^ ^^^ Ruhestand getreten imd hatte das
Gut DreihSf bei Oelsnitz erworben, wo er bis 1852 lebte; in
hohem Alter ist er am i. Dezember 1870 zu Dresden gestorben.
Im elterlichen Hause empfing Kurt von Raab den ersten
Unterricht von Hauslehrem, bis er am i. April 1850 in das
Kadettenkorps eintrat. Vier Jahre spSter wurde erals Portepee-
junker in die 4. Kompagnie des K5nigl. Sachsischen 2. Jager-
bataillons in Leipzig eingestellt, wurde am 19. Oktober 1854
Leutnant und im Jahre i860 Oberleutnant. Als solcher kSmpfte
er mit Auszeichnung in der Schlacht bei KGniggratz, wurde
bald darauf zum Hauptmann und Kompagniechef der i. Kom-
pagnie des I. (des heutigen 12.) Jagerbataillons befordert und
imjanuar 1867 zu dem Lehrbataillon kommandiert, das unter
Fiihrung des Oberstleutnants von Montb6 zur EinfUhnmg der
Armee in die neuen Verhaltnisse gebildet worden war. Als
Chef der 3. Kompagnie des i. Jagerbataillons „Kronprinz"
Nr. 12 machte er den Feldzug 1870/71 mit und erwarb sich in
zahlreichen Schlachten und Gefechten manche Auszeichnung.
Aus seiner weiteren militarischen Laufbahn mag nur kurz er-
wahnt werden, dafs v. Raab 1874 zum Major im Schiitzenregiment
befbrdert wurde, 1875 als solcher die Fuhrung des 2. Jager-
bataillons Nr. 13 in Meifsen tibernahm, 1879 Oberstleutnant, 1883
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Kurt von Raab. 3
Oberst, 1884 KommandeurdesInfanterieregimentsNr. 107, 1885
Kommandeur des i. (Leib-)Grenadierregiments Nr. 100, 1889
Generalmajor und Kommandeur der 5.1nfanteriebrigade Nr.63,
dann 1890 der 6. Infanteriebrigade Nr. 64, 1894 General-
leutnant und Kommandeur der i. Division Nr. 23 wurde. In
amtlicher Eigenschaft nahm er 1888 in Berlin an der Bei-
setzung Kaiser Wilhelms I., 1894 als Vertreter Sr. Majest£lt
des K5nigs in Petersburg an der Beisetzung Kaiser
Alexanders III. von Rufsland teil. Als man im Jahre 1890
eine Immediatkommission fiir die Neubearbeitung der Milit&r-
strafprozefsordnung in Berlin bildete, wurde er als Mitglied in
dieselbe berufen. Im Jahre 1898 erbat er seinen Abschied
imd wurde unter Verleihung des Charakters als General der
Infanterie zur Disposition gestellt. Eine besondere Freude
war es ihm, dafs KOnig Friedrich August, der einst im Leib-
regiment als Kompagniechef unter seiner Ftthrung gestanden
hatte, am 25. Mai 1905 ihn als „ seinen langj^hrigen mili-
tarischen Lehrer" a la suite dieses Regiment es stellte.
So war die militarische Laufbahn des Verewigten eine
lange und gllLnzende; es erkl^rt sich dies daraus, dafs er sich
im Kriege wie im Frieden als aufsergewohnlich befahigter
Truppenfuhrer und Organisator, als strenger aber stets ge-
rechter Vorgesetzter, dem es jederzeit nur auf die Sache,
nicht auf die Person ankam, bewahrt hatte. Doch ist es
nicht unsere Aufgabe, seine Verdienste auf diesem Gebiete
zu wiirdigen; fiir uns kommt eine andere Seite seiner Tatig-
keit in Betracht.
Obwohl Soldat vom Scheitel bis zur Sohle, hat von Raab
doch von jeher seine Erholung im Studium d^r Geschichte
seines geliebten Vogtlandes gesucht. Der handschriftliche
Nachlafs, der einem Wunsche des Verstorbenen gemSfs d^m
Hauptstaatsarchive iiberwiesen worden ist, zeugt von dem
riesigen Fleifs und der grofsen Umsicht, mit der er jahr-
zehntelang gesammelt und gesichtet hat. Schon in jungen
Jahren beschaftigte er sich viel mit den Archiven der Ritter-
guter und der Pfarrkirchen seiner Heimat. Spater waren es
dann haupts^chlich das Hauptstaatsarchiv in Dresden, das
Sachsen-Emestinische Gesamtarchiv in Weimar und das Haus-
archiv der Ftirsten Reufs j. L. zu Schleiz, die er aufs grtind-
lichste durchforschte; aber auch die Archive in Bamberg, in
Eger und wo sich sonst irgendwie Material zur Geschichte
des Vogtlandes erwarten liefs, hat er besucht. Da er seine
Tatigkeit von vorn herein auf die Geschichte des Vogtlandes
von den altesten geschichtlich erkennbaren Zeiten bis zur Er-
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4 Hubert Ermisch:
werbung durch Kurfurst August konzentrierte , so konnte er
wohl in der Beschrankung den Meister zeigen; es diirfte nicht
viele Dokumente zur alteren vogtlandischen Geschichte geben,
die er nicht in den Handen gehabt hat.
Im Jahre 1873 wurde, zunachst als Zweigverein desVogtt
landischen Altertumsforschenden Vereins in Hohenleuben, der
Altertumsverein zu Plauen gegriindet. Nachdem dieser Ver-
ein im Juli 1878 selbstSndig geworden war, trat ihm bald darauf
von Raab bei und wurde sein fleifsigster und ttichtigster Mit-
arbeiter; wenn derVerein ihn imjanuari886 zum Ehrenmitglied
machte, so hatte er guten Grund dazu: denn den in seinen Mit-
teilungen oder als Beilagen zu ihnen verOfFentlichten Aufsatzen
und Schriften von Raabs verdankt er in erster Linie die geachtete
Stellung, die er unter den provinzialgeschichtlichen Vereinen
Deutschlands einnimmt. Im Jahre 1883 erschien in seiner
Zeitschrift die erste grOfsere geschichtliche Arbeit, die von Raab
pubHzierte. Er war damals schon nahezu 50 Jahre alt; dafs
aber seine Veroffentlichungen in jahrzehntelangen Vorarbeiten
griindlich ausgereift waren, merkt man schon den ersten an.
Wohl bildeten familiengeschichtliche Untersuchungen den Aus-
gangspimkt, aber sie unterschieden sich doch wesentlich von
den oft so einseitigen Arbeiten anderer Genealogen; die
Familie war ihm stets lediglich ein Glied des Ganzen,
sein Blick war immer zugleich nicht blofs auf die Orts-
geschichte, die mit der Familiengeschichte ja untrennbar ver-
bunden ist, sondern auch auf die politische imd wirtschaft-
liche Geschichte des Landes gerichtet.
Wir geben im Anhang eine Zusammenstellung aller Ar-
beiten des Verstorbenen, soweit sie uns bekannt geworden
sind; wir konnen uns deshalb darauf beschranken, hier nur
die wichtigsten Werke hervorzuheben.
Von grundlegender Bedeutung wurden zunachst seine
Regesten zur Orts- und Familiengeschichte des Vogtlandes
(1350— 1563), die in zwei Banden 1893 und 1898 erschienen.
Sie schliefsen sich als Erganzung und Fortsetzung an die
von J oh. Mtiller in den ersten Heften der Mitteilungen des
Altertumsvereins zu Plauen ver5ffentlichten Urkunden und
Urkundenauszuge zur Geschichte Plauens und des Vogtlandes
und an Bertho Id Schmidts Urkundenbuch derVOgte vonWeida,
Gera und Plauen an und enthalten in 2245 Nummern, zu
denen dann noch einige Nachtrage im 14. Hefte der Mit-
teilungen kamen, das Ergebnis einer langjahrigen, fleifsigen
und kritischen Sammelarbeit. Eine sehr genaue Kenntnis des
Landes, seiner geschichtlichen wie natiirlichen Verhaltnisse,
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Kurt von Raab. 5
unterstUtzt durch ein vorzugliches Gedachtnis, gab demVer-
fasser namentlich auf dem Gebiete der topographischen
Forschung, die dem Herausgeber von Urkunden bekanntlich
soviel MUhe macht, eine fast nie fehlgreifende Sicherheit;
die gewissenhaften Register, die er diesem wie all seinen
grOfseren Werken beigefttgt hat, legen davon das rUhmlichste
Zeugnis ab.
Fast noch mehr tritt diese eingehende Vertrautheit mit
dem Stoffe in der kleinen Schrift tiber die Geschichte der
Staatsforsten im Vogtlande (1896) hervor; sie bedeutet den
ersten Schritt auf einem bisher arg vemachlassigten Gebiete
der sachsischen Wirtschaftsgeschichte und ist bisher vielleicht
noch nicht genttgend gewtirdigt worden.
Das Streben, voile Klarheit uber die Besitz-, Rechts- und
Verwaltungszustande des Vogtlandes in aiterer Zeit zu ge-
winnen, fiihrte von Raab dann zu eingehendem Studium einer
Quellengruppe von besonderer Wichtigkeit, der Amtserbbiicher
des Vogtlandes. Das Bediirfnis einer Feststellung der landes-
herrlichen Gerechtsame hatte sich in den Landen der
ernestinischen Linie des Hauses Sachsen friih geltend gemacht;
schon 1494 hatten KurfUrst Friedrich und Herzog Johann
ihrem Landrentmeister Heinrich M5nch befohlen, ihre Amter
in Tharingen. Franken und Vogtland zu bereisen, die landes-
herrlichen Besitzungen daselbst zu vermessen und zu ver-
zeichnen, den Inventarbestand zu kontroUieren. Es mag
dies den ersten Anlafs zur Anlegung sogenannter Erbbticher
uber die einzelnen Amter gegeben haben, in denen die ge-
wiinschten Nachrichten in m5glichsterVollstandigkeit enthalten
sein soUten. Zu den aitesten dieser Amtserbbiicher geh5rteli
die der Amter Plauen und Pausa, die im Jahre 1506 voU-
endet wurden; erst Jahrzehnte spater schlofs sich ihnen das
des Amtes Vogtsberg an, dessen Bearbeitung auf besondere
Schwierigkeiten stiefs. Mit diesen Erbbttchern hat sich
von Raab in den letzten zehn Jahren seines Lebens be-
sonders eingehend beschaftigt; seine Schriften ttber die Amter
Plauen (1902), Pausa (1903) und Vogtsberg (1907), denen
sorgfaltige Textabdrticke der Amtsbiicher beigegeben sind,
bieten unter Heranziehung aller irgendwie erreichbaren Ur-
kunden und Akten eine so anschauliche und zuverlassige Dar-
stellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhaltnisse des
Vogtlandes im 16. Jahrhundert, wie sie fUr keinen anderen
Teil des KOnigreichs Sachsen bis jetzt vorliegt. Namentlich
das umf^glichste dieser Werke, „Schlofs und Amt Vogtsberg
bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts", das auch in die bisher
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6 Hubert Ermisch:
vielfach dunkle altere Geschichte des Amtes Licht bringt,
darf als ein Vorbild fitir ahnliche Arbeiten bezeichnet werden.
Es ist seine letzte Arbeit gewesen. Eine auf zwei Bande
berechnete Geschichte des Vogtlandes unter Kurftirst August,
fur die er ein umfangliches Material gesammelt hatte, hoffte
er schon im nachsten Jahre verOffentlichen zu k5nnen; es
sollte ihm nicht beschieden sein. Hoifentlich ist es m5g-
lich, aus seinem Nachlasse dieses Werk noch in Druck zu
geben.
Wie kaum ein anderer ware der Verstorbene dazu vor-
bereitet gewesen, eine zusammenhangende Geschichte des
Vogtlandes bis zur dauemden Vereinigung mit Sachsen zu
schreiben, die bei den bisherigen recht ungeniigenden Arbeiten
iiber diesen Gegenstand sehr willkommen ware. Aber so oft
dies angeregt wurde, stets wandte er ein, dafs ein solches
Werk iiber seine Krafte gehe. Diese Bescheidenheit eines
Mannes, dem es sonst an Selbstbewufstsein gewifs nicht fehlte,
war es, was ihn uns jiingeren Gleichstrebenden, die er an
Kenntnissen auf seinem eigensten Gebiete weit iiberragte, so
besonders wert machte; er war jeder von der seinen ab-
weichenden Meinung zugSnglich, flir jede Belehrung dankbar,
wurde nie miide zu lemen — und darauf nicht zum wenigsten
ist es zuriickzuftihren, wenn seine Arbeiten sich so entschieden
iiber die Durchschnittsleistungen des nicht fachHch vorge-
biideten Laien erheben und durchweg dauemden Wert be-
anspruchen kOnnen.
So war es eine wohlverdiente Anerkennung seiner wissen-
schaftlichen TStigkeit, als ihm im Jahre 1904 die philo-
sophische Fakultat der UniversitSt Leipzig die Wiirde eines
Ehrendoktors der Philosophic verlieh, eine Auszeichnung, die
ihn, dem es an Auszeichnungen doch nie gefehlt hatte, mit
stolzer Freude erfiillte.
DemK5nigl. Sachsischen Altertimisverein geh5rte vonRaab
seit 1879 an. Als im Jahre 1896 PrSsident von Schbnberg aus
Gesundheitsriicksichten den Vorsitz niederlegte, da war wohl
niemand dariiber im Zweifel, dafs es keinen geeigneteren Nach-
folger fiir ihn geben konnte, als Exzellenz von Raab. Fast
zw6lf Jahre lang hat er die Arbeiten des Vereins mit Treue
und Gewissenhaftigkeit geleitet. Wenn der Verein ihm ge-
meinsam mit den drei vogtlandischen Vereinen zu Plauen,
Schleiz und Hohenleuben als Festgabe zu seinem 70. Geburts-
tage eine kleine Schrift „Vogtlandische Forschungen" widmete,
so war dies nur ein bescheidener ZoU der Dankbarkeit. Sein
Andenken wird im Verein stets fortleben.
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Kurt von Raab. 7
Wie als Soldat und als Geschichtsforscher, so genofs der
Entschlafene auch als Mensch die hbchste Verehrung aller,
die ihn kannten. Nicht zu grofs war ihre Zahl. Denn bei
aller Liebenswiirdigkeit, die namentlich wir durch gleiche
Interessen ihm Verbundenen in reichem Mafse erfuhren, ge-
horte er doch zu den nicht leicht zugMnglichen Naturen; es
konnte zuweilen scheinen, als vereinigten sich in ihmWider-
spriiche. So wohl man sich in seinem gastlichen Heim
ftihlte, vor allem, wenn sich in seinem vomehm-behaglichen,
mit ktinstlerischem Geschmack ausgestatteten Landhause
„Elsenlinde" bei Leubnitz im Vogtlande, wo er in seinen
letzten Jahren die Sommermonate znzubringen pflegte, ein
kleiner Kreis wissenschaftlich gleichstrebender Manner zu
froher Tafelrunde zusammenfand, so mied er doch im ganzen
die Geselligkeit mehr als dafs er sie suchte. Zu diesem Hang
zur Einsamkeit, der in seiner wissenschaftlichen Tatigkeit ja
reiche Friichte getragen hat, m5gen schwere Lebensschicksale
viel beigetragen haben. Seine geliebte Gemahlin Ehsabeth,
eine geborene Freiin von Tauchnitz, wurde ihm im Jahre 1866
nach noch nicht sechsjahriger Ehe durch einen frtihen Tod
entrissen; seine alteste Tochter, die mit dem spateren Kultus-
minister von Schlieben vermShlt war, wurde ebenfalls in jimgen
Jahren (1894) jah abberufen, und wenig sp^ter (1897) folgte
ihr seine Lieblingsenkelin. Noch in seinen letzten Jahren
erschtttterte ihn tief der Tod seiner altesten Schwester Linda
von Kospoth, an der er mit zSrtlicher Liebe hing, und dann
die schwere Erkrankung seines Schwiegersohnes, der eben
erst auf einen hohen Posten berufen worden war, auf dem
er Bedeutendes zu wirken bestimmt schien. Und das alles
war nicht einmal dais schwerste hSusliche Leid, das ihn be-
troffen. Dazu kam, dafs in den letzten Jahren ein schleichendes
Leiden seinen KOrper, der bis in sein Alter hinein das Urbild
mannlicher Kraft und Sch5nheit war, untergrub. Am 22. No-
vember V. J. traf ihn ein SchlaganfalJ, dessen Folgen er nach
Wochen schweren Leidens am Neujahrstage dieses Jahres
erlag.
Die Erinnenmg nicht blofs an seine Leistungen, sondem
auch an seine vomehme Gesinnung, seine unbestechliche
Wahrheitsliebe, seine innere HerzensgUte wird stets in uns
fortleben.
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8 Hubert Ermisch:
Aufssltze und Schriften K. von Raabs^).
Zur Geschichte der Rittergtlter des Voigtlandes. I. Das Rittergut
Ttirbel und Pirk und seine friiheren Besitzer. Saxonia V (1879),
if., 9— II.
Beitrage zur Geschichte des vogtlandischen Adels. i. Die von Reins-
dorf, von Thofs und von Weischlitz. 2. Die von Machwitz,
von Gofsnitz, Thufsel von Taltitz und von Quingenberg. I^tt. Ill,
28—46. IV, 1—22. VI, 1—42 (1883— 1887).
Das Rittergut Mechelgnin und seine friiheren Besitzer. Mitt. HI,
47-63 (1883).
Ein Duell im 16. Jahrhundert. Mitt. IV, 22—25 (1884).
Nachrichten tiber Falkenstein i. V. bis zu Anfang des 17. Jahr-
hunderts. Mitt. V, 1—42 (1885).
Die von der Oelsnitz im sachsischen Erzgebirge und im Vogtlande.
Deutscher Herold XVI, 25—26 (1885).
AuszUge aus den Kirchenbtichem der im sachsischen Vogtlande ge-
legenen Pfarren zu Altensalz (1586 — 1800), Bergen (1589— 1635
u. 1723 — 1772), Theuma mit Filial Tirpersdorf (1632— 1800) und
Werda (1599 — 1765). Vierteljahrsschrirt fiir Heraldik, heraus-
gegeben vom Verein Herold, XIV, 251—285 (1886).
Das Rittergut Pohl und seine frUheren Besitzer. Mitt. VI, 43—64 (1887).
Vogtlandische Heiratsausstattungen im 16. Jahrhundert. Mitt. VI, 95
bis 107 (1887).
Zur Geschichte der Familie von ROmer in Sachsen. Vierteljahrs-
schrift fur Heraldik, herausgegeben vom Verein Herold, XVI,
369—390 (1888).
Das Amt Pausa Ende des 16. Jahrhunderts. Mitt. VII, 1—9 (1889).
AuszUge aus den KirchenbUchem der Pfarre zu Plauen im sachsischen
Vogtlande imd deren Tochterkirchen zu Jofsnitz, Strafsberg und
Oberlosa (1570 — i8cx>). Vierteljahrsschrift ftir Heraldik, heraus-
gegeben vom Verein Herold, XVIII, 465 — 483 (1890).
Ein vogtlandischesWidenbuch vom Jahre 1545. Mitt. VIII, i — 56 (1891).
Die Herrschaft Plauen, ihre Lehnsmannschaft und deren Besitzungen
im Anfang des 15. Jahrhunderts. Mitt. VHI, 79 — 115 (1891).
Die Zeughauser auf dem Schlosse Vogtsberg 1563. Mtt. VIII, n6
bis 120 (1891).
Eine Krieesverpflegung im 15. Jahrhundert. Mitt. VIII, 121— 127 (1891).
Zwei voguandische Chroniken. Mitt. IX, 58 — 74 (1893).
Regesten zur Orts- und Familiengeschichte des Vogt-
landes. Bd. I., 1350— 1485. Bd. U, 1485 — 1563. Plauen i.V. 1893.
1898. X u. 310, Vn u. 424 SS. 80. (Bd. I = Mitt X. Bd. U Bei-
gabe zu Mitt. Xm.)
Ein Beitrag zur Geschichte der Staatsforsten im Vogt-
lande bis Ende des 16. Jahrhunderts. Plauen i. V. 1896.
147 SS. 80 (= Mitt xn.)
Zur Fehdezeit im Vogtlande Ausgang des 14. Jahrhunderts. Mitt. XIII,
I— 13 (1900).
Nochmals die Mordthat bei Plauen 1544. Mitt. XIII, 14—19 (1900).
Kleinere Mitteilungen. Mitt. XIII, 20—29 ('9oo)-
Chrieschwitz in friiheren Jahrhunderten. Mitt. XIII, 30 — 44 (1900).
1) Zumeist in den hier mit „Mitt." angeftihrten Mitteilungen des
Altertumsvereins zu Plauen i.V. 3. — 18. Jahresschrift erschienen.
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Kurt von Raab. g
Axis einem Amtsrechnungsbuche des Landes zu Plauen vom Jahre
1438— 1439. Mitt XIV, I-XXXV (1901).
Ein Testament vom Jahre 1631. Mitt. XIV, XXXVI— LVTI (1901).
Der Besitz derWettmer im Vogtlande 1378—1402. Mitt. XIV, LVIII
bis LXXVm (1 90 1).
Nachtrage zu den Regesten zur Orts- und Familiengeschichte des
Vogtlandes I. u. U. Bd. Mitt. XIV, LXXIX -LXXXIX (1901).
Die von Kauffiingen. Eine historisch-genealogische Studie. 70./71.
Jahresbericht des Vogtland. Altertumsforschenden Vereins zu
Hohenleuben S. i — 75 (1901).
Das Amt Plauen im Anfang des 16. Jahrhunderts und das
Erbbuch vom Jahre 1506. Plauen i.V. 1902. 332 SS. 8^ (Bei-
lage zur Mitt XV.)
Die BekOstigung der FrOner. Mitt. XV, 30—33 (1902).
Eine Urkimde tiber Falkenstein i.V. Mitt. XV, 34 — 35 (1902).
Ein fiirstliches Hausgerat im 16. Jahrhundert. Mitt XV, 36—40 (1902).
Fiirstliche Nachtlager in Plauen 1471— 1506. Mitt. XV, 41 — 45 (1902).
Noch ein Amtserbbuch von Plauen. Mitt. XV, 46—47 (1902).
Bemerkungen zur Geschichte von Marieney. Neues Archiv f. Sachs.
Gesch, XXIV, 199—203 (1903).
Das AmtPausa bis zurErwerbung durch KurfUrst August
von Sachsen im Jahre 1569 una das Erbbuch vom Jahre
1506. Plauen i.V. 1903. 116 SS. 8®. (Beilage zur Mitt. XVl.)
Aufgebot, Romzug und Ttirkensteuer im Vogtlande Ende des 15. und
Anfang des 1 6. Jahrhunderts. Mitt. XV^ i— 17 (1904).
Der Besitz des Klosters zu Plauen. Mitt. XVI, 18—40 (1904)-
Ein Beitrag zur Geschichte von Rittergut, Dorf, Pfarre und Schule
zu Leuonitz i.V. und das Gerichtsbuch vom Jahre 1573. Mitt. XVI,
41—105 (1904).
Schlofs und Amt Vogtsberg bis Mitte des 16. Jahrhunderts
und das Erbbuch vom Jahre 1542. Plauen i. V. 1907.
527 SS. 80. (=Mitt. xvm.)
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II.
Der Pleifsensprengel.
Ein Beitrag zur kirchlichen Geographic Sachsens.
(Nebst einer Karte.)
Von
Leo Bonhoff.
Vor einigen Jahren habe ich bereits einen der vier (bez.
fiinf) Archidiakonate der Naumburger Di5zese, den Mulden-
sprengel (archidiaconatus trans Moldam) in dieser Zeitschrift,
(XXIV, 43 — 66) behandelt. Die betreffende Arbeit m6ge durch
die folgenden Blatter eine Fortsetzung und einige ErgSnzungen
und Berichtigungen erfahren. Es soil namlich die zunachst
gelegene, sich im Westen anschliefsende Kirchenprovinz jener
DiOzese, der Pleifsensprengel (archidiaconatus [terrae] Plis-
nensis), beschrieben werden. Geh5rt auch die eine Haifte
seines Gebietes, wie es in seiner weitesten Ausdehnung sich
vordem darstellte, dem Ostkreise des heutigen Herzogtums
Sachsen - Altenburg an, so ist doch das Interesse des sSch-
sischen Historikers ein gleich grofses wie das der dortigen
Freunde vaterlSndischer Geschichte. Von hier stammen
iibrigens dankenswerte Ermittelungen und Forschungen^), die
wir fiir unsere Aufgabe verwerten konnen. ' Diese ist meines
Wissens noch nicht in Angriif genommen worden: bis jetzt
fehlt es an dem Versuche einer geographischen Abgrenzung
') Mitteilungen der Geschichts- und Altertumsforschenden Ge-
sellschaft des Osterlandes VII, 508 — 522. X, 462 — 472. Lobe, Ge-
schichte der Kirchen und Schulen des Herzogtums Sachsen- Altenburg
I, II (hier und da verstreut).
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Der Pleifsensprengel. II
und Darstellung des fraglichen Verwaltungsbezirkes. Leider
miissen wir ja dabei einer Jurisdiktionsmatrikel des Naum-
burger Bistums entraten; wir verftigen nicht einmal wie bei
der Schilderung des Muldensprengels Uber das einschlagige
Fragment derselben, das wir zur Prtifung oder vielmehr Be-
griindung unserer Ergebnisse verwenden kSnnten. Nur ein
Abschatzungsbericht der Dibzese vom Jahre 1320, behufs Ab-
ftihrung von Geldem aus erledigten Pfarrpfrtinden an die
pMpstliche Kasse^), vermag uns iiber ein knappes Achtel der
Kirchspiele des Pleifsensprengels Aufschlufs zu geben. Des-
halb sind naturgemMfs die anzustellenden Erhebnngen miih-
samer, umfanglicher und leider auch unsicherer. Da wir, wie
eben bemerkt, den Bestand des Archidiakonates nicht urkund-
lich vorfinden, so mtissen wir einen anderen Ausgangspunkt
fur unsere Darlegungen w^hlen.
I. Die Grenzen.
Wir beginnen ihre Beschreibung mit der AufzsLhlung der
DiOzesen und Kirchenprovinzen, die den Pleifsensprengel um-
geben. Es begrenzen ihn: im Norden und Osten das Bistum
Merseburg, im Osten das Bistum Meifsen, innerhalb der
eigenen Di5zese im Osten und SUden der Muldensprengel
und im Siiden und Westen der Archidiakonat des Zeitzer
Stiftspropstes (praepositura Cicensis). Stellen wir nun den
Anteil, der auf jedes dieser anstofsenden Gebiete entfkUt, im
einzelnen fest! Das entsprechende Sttick des Pleifsensprengels
schildem wir allemal sofort nach der Feststellung jedes An-
teiles. Auf diese Weise gelangen wir zu einer Grenzumschrei-
bung, bei der Negatives und Positives einander gegenttber-
gestellt wird.
Weil es sich bequem an den Muldensprengel ankniipfen
lafst, so mache er den Anfang! Seine West grenze erstreckt
sich in ihrer gesamten Ausdehnung iSngs des siidlichen
Teiles der Ost grenze unserer Pleifsner Kirchenprovinz. Wir
kOnnten uns nun einfach damit begnligen, hier die Grenz-
parochien nach dem Bruchstiicke der Matrikel namhaft zu
machen, das ich seinerzeit (s. o.) eingehender gewiirdigt habe.
Da indes die Gelegenheit zu Erganzungen nicht unbenlitzt
vorUbergehen soil, so sei hiermit auf Angaben eines alten
Terminierbuches der Zwickauer Franziskaner hingewiesen.
*) von Ledebur, Allgemeines Archiv far die Geschichtskunde
des preufsischen Staates XV, 348—352.
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12 Leo BOnhoff:
Es zahlt iins nicht nur die meisten der fraglichen Grenz-
pfarreien auf, sondern bringt auch ihren damaligen Umfang
zu unserer Kenntnis^). Wir stellen diese Angaben in einer
kurzen Ubersicht zusammen:
1. Parochia Reinsdorff: villa Bolen (PGhlau).
2. Parochia Vila (Vielau). Ober- und Niederhafslau (die
„Hasel") ward damals vielleicht ndch in die Flur von Vielau
einbezogen oder lag auch wiist.
3. Parochia Schona (Sch5nau): villa Grtin (Griinau bei
Wildenfels); villa Wiese (Wiesen); villa zu dem Harde (Haara).
Das Dorf Wiesenburg bestand damals entweder noch nicht
oder war unbedeutend.
4. Parochia Weifsbach, Hermersdorf bildete schon zu
jener Zeit eine Gemeinde mit dem Pfarrorte, wahrend Neu-
dOrfel erst kurz vor der Reformation angelegt wurde.
5. Parochia Neustadt (Neustadtel) : villa Lindenau;
Schneeberg; villiale Schorel (Zschorlau); villa Burkhardsgriin ;
villiale Grasbach (Griesbach). Albemau mufs damals noch
wUst gelegen haben. Vor der Entstehung Neustadtels, die
etwa 100 Jahre vor diejenige Schneebergs zu setzen ist, gait
^) Waller, Altes aus alien Theilen der Geschichte II, 745 — 75a.
Wir teilen auch die Namen der ttbrigen, nicht an der Ost^enze des
Pleifsensprengels sich hindehnenden Pfarrbezirke des Archidiakonats
jenseits der Mulde zum Vergleiche mit dessen festgestelltem Be-
stande mit:
I. Parochie Hartmannsdorf (Ortmannsdorf). 2. Par. Wildenfels
(eigentlich Hartensdorf). 3. Par. Schoeke (Zschocken). 4. Par. Thier-
feld: villiale Hartenstein. 5. Par. Peuthe (Beutha). 6. Par. Wilbach
(Wildbach) : villa Langenbach. (Wildbach — man berichtige damach
Bd. XXIV, 50 — ward aus der Parochie Thierfeld zwischen 1470
und 1479, s. o., ausbezirkt, da der Kirchweg tiber die Mulde hOchst
beschwerlich war. Langenbach besafs aber trotz einer etwa vor-
handenen Kapelle noch mcht das Recht eines Filials.) 7, Par. Closter-
lein : villa (nicht villiale) Slem (Oberschlema) ; villa Niederslem. 8. Par.
civitaUs LoBnitz: villa Dittersdorf; villa Alberoda; villa Lenkers-
dorf; villa Oberaffalder; villa Niederaffalder; villa NiederlOfsnitz.
S,Fax, Zwonitz in foro: villa Ktihnheyde. 10. Par. Awe: affiliale
Lauter; affiliale Bockau. 11. Par. Fey erf eld: villa Sachsenfeld; villa
(nicht villiale) Pemsbach (Bamsbach); villa Wildenau. 12. Par. Griin-
hayn. 1 3. Par. JE7Z*eW6t». 14. Par. Schwarzenburgk : villiale Breiten-
brunn, vilhale Stadtel (GrOnstadtel), villa Grtin (Bermsgriin), villa Bel
(Pohla). 15. Par. Mitweyde: villiale Rasche (Raschau), villa Scheibe
(Ober- und Unterscheibe). Es fehlen Markersbach und Schwarzbach.
16. Par. Krotendorf (Kratzdorf, so noch 1540, spater Neudorf war
damals nach seiner ZerstOrung durch die Husiten noch nicht wieder
aufgebaut worden.) — Wir sehen also, dafs hier mit Ausnahme von
Mtilsen St. Niklas und Olsnitz i. E. sonst samtlidie Pfarreien der
Landkapitel Hartenstein und Lofsnitz aufgezahlt werden.
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Der Pleifsensprengel. 13
Griesbach als Pfarrort; das Widum seiner Kirche ist aber
wohl mit dem „Kirchleen uf dem Berge" nicht gemeint,
das der Vertrag Markgraf Friedrichs I. des Freidigen mit
Vogt Heinrich Reufs II. von Plauen tiber das Bergwerk auf
dem FUrstenberge oder dem Hohenforste (12. Mai 13 17) er-
wahnt^).
Diese ftof eben aufgefUhrten Kirchfahrten ziehen sich
von Norden nach Siiden hin an der Ostgrenze des Pleifsen-
sprengels entlang, die folgende (sechste) befindet sich bereits
im Siiden dieses Archidiakonates und stOfst gegen Westen
mit dem Zeitzer Stiftspropsteisprengel zusammen.
6. Parochia Eybenstock: villa (nicht villiale) Zoze (Sosa),
wohingegen Hundshttbel fehlt, weil es eben noch nicht an-
gelegt worden war.
Die Angaben des besagten Terminierbuches sind etwas
junger als das Fragment der Naumburger Bistumsmatrikel.
Beide entstammen aber der Zeit zwischen den Jahren 1470
und 1479 wegen der Erwahnung Schneebergs, das hier eben-
falls noch als Bestandteil der Parochie Neust^dtel ohne weitere
Bezeichnimg auftritt. Das Terminierbuch geht jedoch insofem
iiber da» Matrikelfragment hinaus, als es uns darUber be-
lehrt, wie inzwischen, d. h. vor 1479, als selbstandige Kirch-
spiele unter anderen Weifsbach und Eibenstock ins Leben
getreten waren. Das erstere hatte sich dabei von SchOnau,
das letztere von Schwarzenberg*) losgelbst. Ftir die Ab-
tretung von Weifsbach, das herrschaftlich wildenfelsischer
') Da der „Hohe Forst", wo auf Kupfer und Silber gebaut ward,
mit dem Borberge bei Kirchberg, der Ftirstenberg mit dem dortigen
Geyersberge zu identifizieren ist (vgl. Mitteilungen des Alter-
tumsvereins Kirchberg No. 11 — 13, Seite 41— 51), so is unter jenem
„Kirchleen" die PfarrsteUe von Kirchberg selber zu verstehen. „Auf
dem Berge*' befindet sich ja eine Niederlassimg (erwahnt werden:
Schrotamt, Fldsch-, Brot- und Schuhbanke, Badestuben, Erzmtihlen,
Ackerbau, Gericht , das ist der Markt Kirchberg. (Dsimach ist zu
berichtigen: diese Zeitschrift XXIV, 6 if.)
*) Von hier aus war fUr Eibenstock ein besonderer Priester an-
Cellt. Die alteste Kunde von einem solchen bieten die libri con-
ationum der Prager ErzdiOzese (ed. Emler V, 166): Anno, quo
supra [1393] III. JulU data est crida Conrado de Eybenstock (statt
Gybenstock) presbytero Nuvemburgensis (statt Nuremb.) diocesis
aa ecclesiam parochialem in Slatyna (Schlettau bei Annaberg). Der-
selbe tritt noch urkundlich am i. Mai 1405 und am 23. Januar 141 3
in Schlettauer Urkunden des Edlen Fritzko von SchOnburg, Herm
zu Hassenstein, und dessen GemahHn Use als Zeuge auf, und zwar
einfach als „her Conrad" in seiner Eigenschaft als Stadtpfarrer (Horn,
Sachs. Handbibl. VI, 632 ff. SchOttgen-Kreifiig, Diplomataria etc
II, 547 f.)
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H
Leo BOnhoif ;
Besitz war, ist seine friihere Pfarrkirche zu Sch5nau auf dem
rechten Muldenufer anderweitig entschadigt worden, namlich
durch das Schlofs Wiesenburg (nebst den an seinem Fufse
gelegenen Hausem) und den dazu gehorigen Orten Haara,
Wiesen und Arme Ruh (heute Silberstrafse). Diese Nieder-
lassungen waren friiher Bestandteile des Pfarrsprengels zu
Kirchberg, dessen Patronat der jeweilige Besitzer Wiesen-
burgs auszuiiben hatte. Sie wurden von den Herren von der
Planitz, die um 1470 die Wiesenburg und Schonau zusammen
besafsen, der Kirche des letzteren Ortes allem Anscheine
nach iiberwiesen. Zur Zeit aber, da noch die Reufsen von
Plauen, der jUngere Zweig der dortigen vogtischen Linie, die
Wiesenburg innehatten, lagen die bewufsten DOrfer samt der
Burg im Norden der Parochie Kirchberg, d. h. nicht im
Mulden-, sondem im Pleifsensprengel (s. u.).
So bleiben denn gemSfs der Matrikel von Reinsdorf ab
nordwarts noch folgende Grenzparochien des Muldensprengels
anzufiihren tibrig: i. Auerbach. — 2. Thurm mit Jiiden-
hain, Schneppendorf (bis 1533), Berthelsdorf und Nieder-
miilsen. — 3. Wernsdorf mit HSlzel, dem oberen Teile einer
wegen der hSufigen Uberschwemmimgen verlasscnen Ort-
schaft (villa deserta) an der Mulde namens Naundorf (s. u.). —
4. Glauchau, soweit sein KirchspieP) (nicht die Flur der
Stadt) rechts der Mulde lag, mit Rothenbach (friiher Rothen-
berg^). — 5. Lobsdorf, welches an die Grenze der Meifsner
DiOzese stofst, mit seinem Filiale St. Peter zur Lungwitz
(Niederlungwitz) .
Was entspricht nun dieser langen Reihe der Parochien
des Muldensprengels von Lobsdorf und Glauchau bis herab
nach Neustadtel-Griesbach auf Seiten des Pleifsensprengels?
Wir setzen ein mit der Parochie Kirchberg, deren urspriing-
Hcher Umfang, ist er erst bestimmt, uns auch fUr die Er-
mittelung des Grenzzuges der Pleifsner Kirchenprovinz seine
*) Bis zum 31. Mai 1884 gehOrte die Andreaskirche zu Gesau
mit den Orten SchOnbOmchen und HOckendorf als Filial zu Glauchau,
dessen Subdiakonus das Pfarramt an ihr seit dem Jahre 1877 yer-
waltete, nachdem sich bis dahin Archidiakonus und Diakonus in diese
Funktion miteinander geteilt hatten. Wir kommen auf das Filial
bald weiter unten zuriick.
*) Zur Parochie Glauchau kamen erst im 18. Jahrhundert hinzu:
J 725 Voigtlaide und 1766 Albertsthal. Jenes ward von Otto Ernst,
dieses von Albert Christian Ernst, beide Grafen von SchOnburg-
Hinterglauchau, angelegt. Das erstere kam aber schon 1728 zur
Parochie Wernsdorf. (Eckardt, Chronik von Glauchau S. 119,
292, 576.)
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Der Pleifsensprengel. 15
Dienste leisten mufs. Sie umfafste nicht nur wie heutenoch
die hier als Grenzorte in Frage kommenden D5rfer Burkers-
dorf (mit einem Filiale [1302]) und Saupersdorf, sondem auch
I. im Saden: Hartmannsdorf, dessen Kirche bis 1853 Filial
war, und femer BSrenwalde mit Lichtenau^), so wie 2. im
Norden : Wiesenburg, zu dessen Schlosse Kirchberg mit seinen
samtlichen Filial- und BeidOrfem als Zubeh5r gerechnet wurde,
Wiesen, Arme Ruh (Silberstrafse), Haara (s. o.) und Wilkau.
Letzteres ward 1878 aus der Parochie Culitzsch mit Nieder-
crinitz, die ja selbst einmal in kirchlicher Beziehung zu Kirch-
berg als eins von dessen Filialen gestanden hat^), ausgepfarrt.
Von diesem grofsen und weitausgedehnten Kirchspiele aber
gilt im Jahre 1320 folgendes: Item in archydiaconatu Plys-
nensi: .... ecclesia in Kyrchberg vacavit in secundo anno,
que est taxata ad . . . marcas, solvit XXV grossos nee plus
solvere potuit, quia destructi fuerunt agri et redditus per
exercitum marchionis Mysnensis, qui iacuit in Hon-
vorste. Sic iuratus deposuit rector ecclesie**).
^) Barenwalde ist zweifelsohne der Herrschaft Wiesenburg bei-
zuzahlen und ist mit derselben an die Herren von der Planitz tiber-
fegangen, deren einer, nsimens Dietrich, seine Gattin daselbst 1401
eieibdingte. Es mufi dsihingestellt bleiben, ob sie oder bereits die
Reufien von Plauen das Dorf kirchUch selbstandig gemacht haben.
Auch wissen wir nicht, ob Barenwalde vorher bereits ein Filial war
oder doch eine Kapelle besafs, die der Kaplan von Hartmannsdorf
mit versorgte.
*) Diese Zeitschrift XXIV, 56, Anm. 48. Culitzsch ward im
Laufe des 14. Jahrhundert durch die Reufien zu einer besonderen
Parochie erhoben.
*) von Ledebur a. a. O. 348. 351. Hier wird Anm. 88 Kirch-
berg ganz richtig mit der Stadt, 5 Stunden im Stidosten vonWerdau,
identihziert. B 1 1 g e r , DiOzesan- und Gaugrenzen Norddeutschlands
IV, a8^, Anm. 522, wendet sich dagegen mit Unrecht. Erstens wird,
wie wir spater sehen werden, Kirchberg durchaus nicht vOUig vom
Pleifsensprengel abgeschnitten. Sodamn aber spricht f(ir unser Kirch-
berg die Erwahnung des nahen „Hohenforst", welche von durch-
schlagender Bedeutung ist. Dafs Kirchberg noch nicht als „oppidiun"
bezeichnet wird, mag vielleicht daher rOhren, dafs es dies 1320 noch
nicht war. Seine erste AnfUhrung als Stadt Uegt im Lehnbuche Mark-
graf Friedrichs des Emsthaften (herausgeg. von Lippert u. Beschomer,
S. 2) vor : Dominus Heinricus Ruthenus de Plawen habet in feodum a
domino (dem Markgrafen) Wisenberg castrum, opidum
Kirperg cum suis pertinenciis. Dafs der dortige Pfarrer (rector) nur
25 Groschen zahlte, darf uns nicht verwundem, weil seine Parochie
die erste voile Wucht des Krie^es traf, den Markgraf Friedrich der
Freic^e vor dem Jahre 13 17 mit den VOgten, vor allem mit denen
von Gera und Vogt Heinrich in. dem Langen von Plauen, um des
Bergwerks zu Ftirstenberg oder Hohenforst willen langere Zeit ge-
fiihrt hatte. Denn in dem Vertrage von Altenburg am 12. Mai 1317
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1 6 Leo BOnhoff:
Gerade gegeniiber dem westlichsten Punkte der Nord-
grenze des ehemaligen Kirchberger Pfarrsprengels bei Wilkau
. auf dem linken Uler der Mulde hebt auf dem gegeniiber-
liegenden Ufer die Ostgrenze der gleichfalls sehr umfang-
reichen Parochie Osterweih an, deren Gotteshaus, dem heiligen
Moritz gewidmet, vor den Mauem Zwickaus lag. Diese er-
streckte sich tiber elf Ortschaften, von denen die meisten^)
auf dem rechten Muldenufer liegen; ihre Namen lemen wir
aus einer Urkimde Markgraf Dietrichs des Bedrangten fiir
das von Zwickau nach Eisenberg verlegte Nonnenkloster vom
Jahre i2i9kennen,worin es unteranderemheifst: „ . . . Parochia
in Osterwegen sive in Zwiccowe*) cum dote sua, decima
frumenti de XI villis, quarum Osterwegen est prima, alie
hiis nominibus nuncupantur: Hoendorf (Oberhohndorf),
Bucwen (Bockwa), Schetwiz (Schedewitz), Belwitz (P5lbitz^),
Crozne (Crossen) et eiusdem ville capella dotata XX modiis
frumenti, Vulmin duo (Wulm und Kleinwulm), Slunz
(Schlunzig), Nuwendorf (Naundorf bei Glauchau), Gra-
bowe" (s. u.)*). Den Patronat tiber die Pfarrkirche zu Oster-
weih hatte 12 12 Markgraf Dietrich jenem Nonnenkloster nach
seiner tjbersiedelung von Triptis geschenkt, nachdem dieses
Recht am II. Mai gedachten Jahres von dem Kloster Bosau,
das es lange besessen hatte, auf ihn durch Kauf ttbergegangen
war*^). Die Orte Bockwa, Oberhohndorf (Eckersbach), P5lbitz
(rechts der Mulde), Crossen, Wulm und Kleinwulm fiillen dem-
heifst es: „Das wir beider syt zu einamder zu sachene haben an um
das bercwerk und um das orlege, das nu geweset ist und
gantz berichti s." (Schmidt, Urkundenbuch der VOgte von Weida
I, 229. Nr. 477.) Obrigens stand vordem auf dem Hohenforst eine
markgraf liche Burg. Denn Markgraf Friedrich der Emsthafte be-
sdhwert sich bei Kaiser Lud wig 1331 tiber seinen frtiheren Vormund,
Vogt Heinrich Reufs II. von Plauen, unter anderen dartiber, „daz wir
eyn bercwerc hatten und eyn hus, daz hyez zift dem Honforste,
dt brach her daz uns und schyckete, daz wir um das ber(c)werc
halp legen." (HStA. Dresden, Or. 2762.)
*) wir machen sie durch Sperrdnick in dem Urkundentexte
kenntUch. Vgl. Cod. dipl. Sax. reff. I, 3. no. 266.
^ Diese Bezeichnimg mag aaher rtihren, dafs anfangs das Dorf
Osterweih nebenbei noch den Namen der Stadt, neben der es an-
gdegt worden war, ftihrte, den es zuerst angenommen hatte. *
*) Damals war von dem nachher auch nach St. Moritz ein-
gepfarrten Dorfe Eckersbach noch nicht die Rede.
*) Schultes, Directorium diplom. II, 556 f. Es verdient yor-
ztigHch des letzten Ortsnamens wegen Beachtung, dafs wir leider
das Original der betrefFenden Urkunde nicht mehr besitzen.
*) Herzog, Chronik von Zwickau I, i34f., II, 24! Vgl. Cod.
dipl. Sax. reg. I, 3, no. 166.
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Der Pleifsensprengel. 17
nach den Raum zwischen der Mulde und dem StUcke der
Westgrenze des Muldensprengels aus, das wie eine Sehne zu
dem von diesem Flusse beschriebenen Bogen gehOrt.
£s handelt sich nun darum, dafs wir Uber die beiden
letzten Beid5rfer der Moritzkirche v5llige Klarheit gewinnen:
uber Nuwendorf und Grabowe. Die Anordnung aller Bei-
d5rfer beweist uns, dafs nach dem Kirchorte erst ihrer drei
im Sttden, dann die iibrigen im Norden genannt werden. Jene
beiden Orte mtissen wir also, da wir uns im Tale der Mulde
flufsabwarts bewegen, im Nordosten von Schlunzig suchen. Nun
werden 1482 „prata sub villa deserta NawendorfP' erwahnt;
es ist die Rede 1490 von einem „ Acker vnder nawendurif",
und wir gelangen bei der Identifikation der verschwundenen
Ortschaft in die Gegend lings der Mulde im Stidwesten der Stadt
Glauchau, zwischen Niederschindmaas und H5lzel, das, wie
gesagt, der obere Teil Naundorfs (s. o.) gewesen sein mag^).
Da somit seine Lage als gesichert gelten darf, fiihrt uns die
Stelle, welche Grabowe bei der Aufzahlung erhalten hat, nach
der Gegend von Glauchau, Ich habe- seinerzeit angenommen*),
der Name mbchte aus. Gluchowe verlesen sein; die Nach-
priifung einer solchen MOglichkeit raubt uns der Verlust der
Originalurkunde. Allein wir wollen einen Umstand in Er-
wagung Ziehen: die erste Ansiedlung in Glauchau fand wohl
in der Nahe der „Niklasstufen" statt, und der alteste Teil der
heutigen Stadt soil die Fischergasse sein, ein Ort, wo die
nahe Mulde zum Fischfange lockte imd der auch am meisten,
nsUnlich durch Abgrtinde nach Osten und Westen hin, ge-
schtitzt war. Hier erhob sich auch eine Kapelle zu Ehren
des Heiligen, der als Schutzpatron der Fischer und Schiffer
bekannt ist und bei tJberschwemmungen, die hier so hSufig
sind, angerufen zu werden pflegte, des St. Niklas, und blieb
auch spslterhin das Gotteshaus der Vorstadt^). Es ist mbghch,
dafs diese Fischemiederlassung den Namen Grabowe oder,
falls die Verlesung eingetreten sein sollte, was mich aller-
dings wahrscheinlicher diinkt, Gluchowe ftihrte, den erst das
Schlofs und dann die Stadt annahm, die sich zwischen ihr
und jenem erhob. Das Schlofs wird zu Beginn des 13. Jahr-
hunderts, die Stadt etwa zwei Jahrzehnte spiter erbaut worden
') Eckardt a. a. O. S. 277 u. Anm., 311.
«) Diese Zeitschrift XXIV, 45. Anm. 45.
^ Eckardt a. a. O. S. 1631., 310. Um dasselbe breitete sich
ein alter Gottesacker aus, der am „Niklasberge" lag; und schon in
vorchristlicher Zeit bestanden haben mufs, da man auf ihm Oberreste
von Urn en vorgefunden hat. (Ebenda S. 315.)
Nenes Archiv f. S. G. n. A. XXIX. 1. 3.
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1 8 Leo BOnhoff:
sein. Denn zum ersten Male erscheinen in dieser Gegend
im Jahre 121 2 die Edlen von SchOnburg mit Hermann II.,
dem Sohne des gleichnamigen Stifters von Kloster Gerings-
walde, in dessen Kirche der letztere begraben ward, und dem
er um 1182 den Grund und Boden des zerst5rten Schlosses
und der wtist liegenden Stadt Geringswalde iibereignet hatte.
Hermann 11. aber tritt als Biirge fiir seinen Lehnsherm, Kaiser
Otto IV., mit seinen Nachbarn Henricus de Drakinvelz (bei
Penig) imd Henricus de Crematzowe (Crimmitschau) auf, hat
also seinen Sitz an der Mulde aufgeschlagen^).
Dafs aber zwischen der Moritzkirche einerseits und jenen
beiden Orten, dem spater eingegangenen Naundorf und dem
Fischerdorfe zu Glauchau, eine kirchliche Verbindung einst
bestanden hat, beweist folgende Tatsache. Der geistliche
Kasten zu Zwickau^) vereinnahmte im Jahre 1529 neben einem
Geldllquivalent fiir den Zehnten aus Oberhohndorf (31 Gr.
10 Pf.), aus Bockwa (4 Gld. 6 Gr.) und aus Schedewitz (3 Gld.)
sowie einem Garbenzinse aus Crossen^), Wulm, Kleinwulm
und P5lbitz (zusammen 18 Schock) sowie aus Schlunzig
[Schluntz] (3 Schk. 4 Stk.), auch noch einen solchen aus
Jerisau [Gersa] (8 Stk.), Reinholdshain (17 Stk.), Glauchau
(2 Schk. 6 Garben), Wernsdorf (i Schk. 29 Stk.) und
Niederschindmaas (i Scheffel)*). Nattirlich war die Lie-
ferung dieser Getreideabgaben infolge der weiteren Entfemung
immer eine unregelmafsige gewesen, und das Gelieferte war
meist auf die Fuhrkosten draufgegangen. So kam es denn
dazu, dafs am 30. Juli 1591 das Glauchauer Hospital fur
160 Gulden dem geistlichen Kasten von Zwickau den Garben-
zins abkaufte, der noch 6 Schock und i Mandel jahrlich ein-
brachte und auf 18 Glauchauer BUrger und 12 Bauern zu
Wernsdorf, 2 zu Jerisau, 3 zu Reinholdshain und 21 zu
^) Schmidt a. a. 0. 1, 16, Nr. 39. MOjglich ist auch, dafs er zu
Li oh ten stein safs und dafs Stadt una Schlofs Glauchau dann
gleichzeitig entstanden. Sein Sohn, Hermann III., stand 1233
noch unter Vurmundschaft, und Glauchau kommt zuerst mit seinem
Schlosse (castrum urbanum) 1256 (s. u.» vur. Die Entstehungszeit
fiele dann zwischen 1233 und 1256, da alsdann als Grunder Friednch I.,
Hermanns III. jungefer Bruder, der Stifter der altglauchischen
Linie des Hauses SchOnburg, anzusprechen ware.
^ Herzog a. a. O. I, 273.
8) Hier wurden noch 25 Scheffel besonders entrichtet Wir er-
kennen darin die Dotation der einstigen Kapelle des Ortes (s. o.)
wieder.
*) In diesem Dorfe ist also der Garbenzehnt in einen KOmer-
zehnten verwandelt worden.
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Der Pleifsensprengel. ig
Schlunzig entfieP). Es laOst sich noch erklaren, wie die
eben genannten Orte solche Zehntpflichtige aufweisen konnten.
Es handelt sich erstens um Anteile an den Naundorfer Fluren,
die in die HMnde von Einwohnem der umliegenden Gemeinden
als Glauchau, Wemsdorf und Niederschindmaas gelangt waren.
Ferner ist die Zehntung an die Zwickauer Moritzkirche in
Schlunzig und der Glauchauer Vorstadt durch mehr als drei
Jahrhunderte in Kraft geblieben, nur dafs Felder, die zu der
letzteren geh5rten, in schweren Zeiten von Nachbam in Jerisau
und Reinholdshain nattirlich mit der Oblast jenes alten Dezems
erworben worden sind*).
Blieb nun auch der Dezem bestehen, so nicht die kirch-
liche Verbindung. Das alte Fischerdorf in Glauchau, wie
immer es geheifsen haben mag, samt dem „neuen Dorfe"
siidwestlich da von sind von der Parochie Osterweih ab-
gekommen, seitdem in der neuen Stadt Glauchau zugleich
auch die neue Pfarrkirche zu St. Georg begrtindet worden
war. Wohl ist es richtig, dafs zuerst im Jahre 1256 ur-
kundlich') ein Glauchauer Pfarrherr (de Gluchowe parro-
chianus venerabilis) namens Friedrich auftritt, allein das Kirch-
spiel existierte bereits vielleicht etwa ein Menschenalter. Es
war vorhanden oder trat ins Leben, als der Muldensprengel
eingerichtet ward. Der erste Archidiakonus der neuen Kirchen-
provinz, der uns bekannt ist, heifst Gerhard, ein Zeitzer
Kanonikus (cellerarius), und erscheint urkundHchim Jahre 1230.
Aus demselben stammt auch jenes bedeutsame Dokument tiber
die Gerechtsame des dortigen Stiftskapitels, worin ihm zwei
Archidiakonate zugesichert werden, W2lhrend alle anderen,
d. h. die bestehenden und die kUnftig etwa neu einzurichtenden,
mit Naumburger Domherren besetzt werden sollen*). Jeden-
falls gewinnt man aus diesen Worten indirekt den Eindruck,
als sei erst vor kurzem die Einrichtung eines neuen Archi-
diakonats, d. i. des Muldensprengels, getroffen worden. Diese
Mafsregel ktaie mithin zwischen die Jahre 12 19 imd 1230 zu
liegen, da ja in dem ersteren der Umfang des Kirchspiels
Osterweih noch unvermindert bestand. Weil nun aber Glau-
chau zum Muldensprengel gehOrt, dessen n5rdlichste Pfarrei
1) Herzog a. a. O. II, 348. Eckardt a. a. O. S. 403,**
^ So bezahlten schon 1 578 die Bauem der Glauchau umgebenden
DOrfer jahrlich aber 45 Schock Erbzinsen fQr erkaufte Stadtgrund-
stticke. (Eckardt a. a. O. S. 211.)
•)' M i t z s c h k e , Urkundenbuch von Stadt und Kloster Btirgel S. 1 15.
*)Lepsius, Geschichte des Hochstiftes Naumburg 1, 283ff.,
Urk. S7.
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20 Leo BOnhoff:
es bildet, so mufs die Griindung der letzteren ebenso wie die
Auspfarrung von Naundorf und Grabowe in den gleichen
Zeitraum fallen. Der Beachtung wert diirfte noch die Be-
merkung sein, dafs sich sowohl das Hochstift Naumburg als
das Kollegiatstift Zeitz im Jahre 1228 von Papst Gregor IX,
ihre Besitzungen bestatigen lassen. Vor diesem Jahre diirften
auch die beiden obigen Begebenheiten angesetzt werden.
Nachdem aber die Auspfarrung jener zwei n5rdlichsten
D(5rfer des Pfarrsprengels von Osterweih vollzogen war, stellte
er bis nach Schlunzig hinauf eine Grenzbarre des Pleifsen-
sprengels nach dem Archidiakonate jenseits der Mulde zu dar,
die spaterhin in die vier Kirchfahrten Schlunzig, Crossen,
St. Moritz (mit der unteren Halfte der niederen Vorstadt
Zwickaus und nur noch mit den beiden Dorfern PSlbitz und
Eckersbach) sowie Bockwa zerfiel. So bleibt also nur noch
die Muldenaue gegeniiber von Glauchau iibrig. Ziuiachst
handelt es sich um Jerisau; es ist eine alte Parochie. Denn
in einer Urkunde des Benediktinerinnenklosters zu Remse, die
der Zeit zwischen 11 66 — 1171 entstammt^), wird eines Streites
mit einem „dominus Hugo, sacerdos de Gerese" gedacht,
der die Seelsorge in dem benachbarten Weidensdorf (Weide-
mannesdorff) beanspruchte, welches die Nonnen von Bischof
Udo II. von Naumburg durch Tausch (concambium) erworben
hatten^). Nachdem die Sache schiedsgerichtlich ausgetragen
worden war, erlangte er, dafs ihm das Tauf- und Begrabnis-
recht in jener Ortschaft iiberlassen ward^). Das beweist
deutlich, dafs seine Kirche eine ecclesia baptismalis, d. i.
eine Pfarrkirche*) war. Dafs dieselbe dem Pleifsensprengel
zuzuweisen ist, geht aus einem Kaufbriefe des Jahres 1268
(1258?) her vor ^), worin als KSufer verschiedener GUter in
1) Mitzschke a. a. O. Urk. Nr. 30.
2) Ebenda Urk. Nr. 24.
8) Prudenti consilio usus pro placito nostri arbitrii suam queri-
moniam deposuit hac videlicet condicione, ut simplicem curam eius-
dem concambii in baptismate at sepultura absque uUa alia uti-
litate de nostra gratia consequeretur.
*) Hiemach ist diese Zeitschrift XXIV, 54 zu berichtigen.
Jerisau war also niemals Filial von Glauchau. Wenn es 1320 von
letzterem heifst (von Ledebur a. a. O. S. 353): „Sunt ad minus duo
sacerdotes pro offidacione tenendi", so mufs man bedenken, dafs es
daselbst auiser mehreren Nebenaltaren noch eine Kapelle in der Vor-
stadt (St. Nicolai, spater Unserer Lieben Frauen) und in der Ober-
stadt (zum heiligen Kreuz) sowie die Schlofskapelle (St. Marien) gab.
(Eckardt a. a. O. S. 293—298, 310—313.)
^) Herzogliche Bibliothek zu Altenburg. Wagner, Collectanea
X, 409.
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Der Pleifsensprengel. 21
Zschaschelwitz bei Altenburg neben dem Pfarrer Gttnther zu
Gnandstein auch ein „Beringerus plebanus in Geres*), tunc
pro tempore Plisnensts terre decanus (d. i. Erzpriester) auf-
geftihrt wird. Das Kirchspiel Jerisau aber lag nicht nur auf
dem linken Ufer der Mulde, woselbst aufser Weidensdorf-)
Lipprandis ihm angehOrte, sondem erstreckte sich auch auf
das rechte und umfafste auch die Gemeinde des Filials Rein-
holdshain (mit Kleinbemsdorf*) bei Remse), das seinerseits
5stlich an die Meifsner DiQzese stiefs. Wie es kam, dafs der
Pleifsensprengel hier die Mulde iiberschritt, mUssen wir spater
weiter er5rtern.
Westlich reiht sich an Jerisau die grofse Kirchfahrt
Meerane an, die ja nicht nur auf ihren heutigen Umfang*)
beschrSnkt war, sondern auch bis 1861 als Filial Dennheritz
(mit Oberschindmaas) besafs. Uber ihre ZugehOrigkeit zum
Pleifsensprengel besitzen wir in dem Abschatzungsberichte
vom Jahre 1320*) ein klares Zeugnis: „Item (sc. in archy-
diaconatu Plysnensi) Mare vacavit in primo anno, quod est
taxatum ad . . . marcas et solvit IV sexagenas grossorum Pra-
gensium nee plus dare potuit inspect© valore, oneribus in-
cumbentibus et super hiis iuramento rectoris et testimonio
vicinorum." * Im Stidosten dieser Parochie liegt Nieder-
schindmaas, trotz des ihm nSheren Schlunzig als Filial der
Kirche zu Mosel zugeordnet. Etwa halbwegs zwischen beiden
fliefst der Scheidebach, der unterhalb von Schlunzig in die
Mulde mtindet; an ihm lag einst das um 1350 im SchOn-
burgischen Bruderkriege (zwischen Hermann VI. von Crim-
mitschau und Friedrich VII. von Glauchau) niedergebrannte
^) Es ist also nicht mit GOrnitz (?) bei Borna zu identifizieren.
(Mitteil. d. Gesch. u. Altertumsf orsch. Gesellsch. d. Osterl. X, 470.) Denn
dasselbe lag innerhalb der Merseburger DiOzese (s. u.) an deren Stid-
grenze.
2) Spaterhin mufs es doch an Remse gekommen sein, obschon
die obige Abmachung sich auf die Nachfolger jenes Hugo ausdehnte.
(Ut ergo iste tenor mutuae conventionis inter nos et dominum H.
et eius successores possit pjerpetuo iure stabiliri, dominus epis-
copus Udo sigillo suo fecit insigmri.)
») Diese Zeitschrift XXIV, 54. Ich hatte hier dieses Ortchen
richtig dem Pleifsensprengel, jedfoch irrtUmlich der Parochie Remse
zugeteilt.
*) Er ward in der Reformationszeit (um 1528) durch den
Anteil von Kauritz (Parochie GOfsnitz) erweitert, den Ernst 11. von
SchOnburg besafs und von seinem ursprUnglichen Kirchverbande
losrifs.
*) von Ledebur a. a. O. S. 349.
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22 Leo BOnhoff:
Dorf gleichen Namens, jetzt Wustung „Sche(i)bicht" geheifsen^).
Es bildete vielleicht mit dieser eingegangenen Ortschaft Nieder-
schindmaas vor jenem Ungliicke ein Kirchspiel fiir sich und
sah sich dann aus Mangel an geniigendem Unterhalt fUr seinen
Geistlichen zum Anschlufs an die siidliche Nachbarpfarrei^)
genotigt. Nunmehr ist hier der Ort, auf Gesau, bekannt-
lich bis 1884 Filial von Glauchau, zuriickzukommen (s. c).
Wir erheben sofort die Frage, ob denn diese Verbindung
auch immer von jeher in Geltung war oder ob sie nicht etwa
erst im Laufe der Zeiten angekntipft worden ist, am Ende
gar bei der Einfiihrung der Reformation, die in den Schon-
burgischen Rezefsherrschaften am 18. Oktober 1542 erfolgte*).
Mit anderen Worten: da Gesau ein Pfarramt besafs, das
Glauchauer Geistliche verwalteten, so scheint dasselbe einmal
selbstandig gewesen zu sein. Diese Meinung gewinnt noch
einen besonderen Anhalt an dem Umstande, dafs sowohl
Gesau (Jesaw) als das eingepfarrte HSckendorf (Hoendorf ) —
Sch5nb5rnchen existierte wohl noch nicht — politisch als
Bestandteile der Herrschaft Meerane angesehen wurden*).
So nehmen wir denn keinen Anstand, eine fruhere Fiiial-
verbindung mit der Pfarrkirche des gleichnamigen Marktes,
in dessen Gericht auch Gesau einst gehOrte, fiir annehmbar
zu finden, die gel5st wurde, als es selbst die Rechte einer
Pfarrgemeinde gewann. Jedenfalls hat Gesau dem Pleifsen-
sprengel angehOrt, zumal es auch im Gau Plisni (s. u.) zu
suchen ist.
Wie wir bereits oben bemerkten, stiefsen sowohl der
Mulden- als auch der Pleifsensprengel, jener mit Lobsdorf-
Niederlimgwitz , dieser mit Jerisau-Reinholdshain ostlich an
die Meifsner DiOzese. Die kleine Strecke, die sie mit dem
*) SchOnburg. Geschichtsblatter III, 3, 166. Eckardt a. a. O.
S. 66. Diese Hausfehde wahrte acht Jahre lang (1348— 1355).
*) Zu ihrem Sprengel gehOren noch heute Oberrothenbach und
Helmsdorf, gehOrte bis 1528 Niederhohndorf (Parochie St. Johannis-
Zwickau, vormals Weifsenbom).
^ Damals bufste z. B. auch die Pfarrei Niederwinkel ihre Selbst-
standigkeit ein und trat als Filial derjenigen zu Altstadt-Walden-
burg bei.
*) Dies geht aus dem Lehnbriefe hervor, den Kaiser Karl IV. im
Jahre 1361 ausstellen liefs. Er rtihrt aber aus dner Zeit her, wo die
Herrschaft Meerane sich nicht im Besitz der Glauchauer Linie des
SchOnburgschen Hauses befand, sondem in dem der Crimmitschauer,
die 1 41 3 mit Sigismund ausstarb. Der letztere verkaufte (ibrigens
Zinsen in Gesau (Gisa) 1386 an einen Glauchauer Biirger und be-
leibdingte seine GemahUn unter anderem mit HOckendorf (Heuken-
dorf) und den beiden (s. o.) Schindmaas. (Eckardt a. a. O. S. 67.)
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Der PleifsensprengeL 23
Waldenburger Landdekanate ihrer Chemnitzer Kirchenprovinz
die Ostgrenze des Pleifsner Archidiakonates und damit zu-
gleich des Naumburger Bistums begleitet, lafst sich leicht
mit Hilfe der Meifsner Matrikel bestimmen*). Diese Strecke
setzt sich aus den west lichen Grenzen folgender Kirch-
spiele zusammen: i. Oberwinkel (mit Ebersbach, Gf rum-
bach [Filial] mid Tirschheim). — 2. Altstadt-Waldenburg.
— 3. Niederwinkel, bis 1542 selbstandig (mit [Wasser-]
Uhlsdorf bis 1533). — 4. Kaufungen, welches der Frohn-
bach vom Gebiete der Mersebm-ger DiOzese (Zinnberg, Parochie
Penig) trennte (mit Hermsdorf, das erst gegen Ausgang des
19. Jahrhimderts der Kirche des gegenttberhegenden Wolken-
burg zugeteilt wurde). Hiermit ist zugleich negativ gegeben,
was an Parochien auf Naumburger Seite, d. i. im Pleifsen-
sprengel, an das Bistum Meifsen grenzt: i. Remse, dessen
Pfarrkirche zu St. Georgen wohl von seiner Klosterkirche zu
unterscheiden ist (mit Weidensdorf [Fihal, wie oben gesagt,
vordem bei Jerisau] und Kertzsch [seit 1533J sowie auf dem
rechten Muldenufer mit Ortelshain und Gersdorf, jetzt einer
Wiistung^) zwischen Remse und Oberwinkel, die berejts 1390
vorhanden war und an welche noch heute der „ Gersdorf er
Wald" erinnert). — 2. Waldenburg (mit Kertzsch [bis 1533],
Altwaldenburg und dem viel spater angebauten DCrflein
Eichlaide^). — 3. Schlag^yitz*). — 4. Wolkenburg (mit
*) Beitrage zur Sachsischen Kirchengeschichte XVII, i48ff.
2) von Weber, Archiv fOr die Sac&ische Geschichte II, 74.
*) Urspttinglich gehOrte auch Kertzsch zu Remse. Dann aber
erhob sich in den Jahren 1165 — 1172 das Schlofs Waldenburg mit
der Kapelle Mariae Magdalenae und bald darauf das Dorf Walden-
burg (Altwaldenburg), dessen Einwohner sich samt denen von Kertzsch
zu diesem Gotteshause hielten. Der Kaplan aber war abhangig vom
Kloster Remse, dem die dortige Pfarrei inkorporiert war. Als nun
die Stadt Waldenburg gegentiber dem M ark te Waldenburg, dessen
Pleban Petrus ihn bereits 1317 als „antiqua ci vitas" bezdchnet
(HStA. Dresden, Or. Nr. 2104), auf dem Unken Ufer der Mulde an-
gelegt wurde, erhielt ihr Pfarrer Altwaldenburg und Kertzsch zu-
gewiesen und verier letzteres infolge der Reformation. Im (Ibrigen
trennte hier die Mulde die Bisttimer Meifsen und Naumburg; denn der
Pimaische MOnch bemerkt: „Waldenbergk, eine Stat an der Mulda,
im bischtum czu Nawmburg, aber Ober dem wasser, do
man gute thenene gevese macht (d. i. die Altstadt), ist dem bischtum
czu Meisen czustendig." (Mencke, Scriptores rer. Germ. II, 1605.)
*) Es war bereits eine Pfarrkirche, als die Reformation 1528 ein-
fefiihrt ward, kam aber als FiUal zu Wolkenburg, weil beide ihre
Hiale Schwaben bez. Franken durch das Eingreiien Ernsts II. von
SchOnburg eingebtifst hatten, und blieb es bis zum Jahre 1614, wo
es wieder selbstandig ward.
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2 A . Leo BOnhofF:
Biensdorf, welches im Hussitenkriege zerstOrt^) ward, und
dessen Namen die herrschaftliche Schaferei fortpflanzt, und
Dfirrengerbisdorf). Doch damit sind wir an die Grenze der
Merseburger Di5zese angelangt, die auch hier auf dem linken
Muldenufer mit dem Gebiete der Parochie Penig^) anhebt.
FUr die Feststellung der Grenze dieses Bistums fehlt
uns nun freilich selbst das winzigste Bruchstiick einer Matrikel.
AUein einen gewissen Ersatz fur den Teil seiner West grenze,
die hier mit dem Reste der 5stlichen des Pleifsensprengels
zusammenfkllt, besitzen wir in einer etwas liickenhaften Auf-
zeichnimg des Merseburger Domarchivs^), worin es heifst:
„Hee sunt distinctiones limitum inter Nuenb(urgensem)
episcopatum et Mers(eburgensem): A villa, que dicitur
Pennendorp, per ascensum fluvii, qui dicitur Wir a, usque
in rivum Luben et per ascensum Luben usque ad rivulum
Steinbach [in dextera parte pertinet dyocesi Merse-
burgensis] ecclesie, abinde per ascensum Luben in utraque
parte pertinet dyocesi Merseburgensis ecclesie. In Steinbach
pertinent hee ville: Steinbac et Steinbac, Wemherestorp,
Wetentorp, Marcwardestorp; Tirbach autem et Pence per
descensum Mulde pertinent Merseburgensi diocesi et ville
cetere." Wiir miissen diese Angaben naher erlautem und vor
allem die Ergalnzung der grOfseren Lttcke rechtfertigen. Von
Benndorf ab, nicht friiher scheidet die Wyhra, wenn man sie
stromauf bis zur Mtindung des Leubabaches verfolgt, der am
Westende des altenburgischen Dorfes Langenleuba-Niederhain
mit ihr sich vermischt, die beiden Bistumer Merseburg und
Naumburg, so dafs jenes mit seinem Gebiete rechts (Ostlich),
') von Weber, Arch. f. d. Sachs. Gesch. U, 63.
^ Die ursprttngliche Pfarrkirche befand sich auf dem linken
Muldenufer im Dorfe Penie (Altpenig), und das Gotteshaus in der
gegentiberUegenden Stadt Penig war anfangs ihr Filial, erlangte
jedoch auf Betreiben Burggraf Albrechts IV. von Altenburg und seiner
GemahUn Spinica vor 1313 die Parochialrechte und zog endlich die
ehemalige Mutterkirche als Filial an sich. Rechts der Mulde dehnte
sich die Parochie Penig zwischen dem Frohnbach im Siiden und dem
Mtihlbach im Norden aus und umfafste die DOrfer Zinnberg (mit der
^eichnamigen Burg), Tauscha und Chursdorf sowie bis 1555 die
,^uhlauer" Seite von „Frone" (acht Bauern zu Nieder- und zwei zu
Mittelfrohna). Letztere zahlten noch 1555 Briickensteuer, d. h. zur
Unterhaltung des Kirchsteges, der einst tiber den Flufs nach dem
Gotteshause zu Altpenig ftSirte. (Beitrage zur Sachsischen Kirchen-
geschichte XVII, 146 nebst Anm. 3 und 5.)
^ Kehr, Urkundenbuch des Hochstifts Merseburg I, 1077. Vgl.
Beitr. z. Sachs. Kirchengesch. XVII, i4sff. (teilweise nadi den obigen
Darlegungen zu berichtigen).
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Der PleifsensprengeL 25
dieses links (westlich) von ihr zu liegen kommt. Ein Gleiches
gilt aber auch vom Unterlaufe des Leubabaches bis zur
Miindung des von Sttden her kommenden Steinbaches: auch
er trennt die beiden Bisttimer auf der angegebenen Strecke
so, dafs Merseburg nftrdlich und Naumburg sttdlich derselben
in Frage kommt. Was aber dann nOrdlich und sttdlich (in
utraque parte) seines Mittel- und Oberlaufes zu finden ist,
fUllt allein dem Merseburger Sprengel zu. Dieser ist auch
mit seinem Bereiche an dem Gebiete zwischen der Mulde
und dem Steinbach, Ostlich des letzteren, beteiligt, wahrend das
Gebiet auf seinem linken (westlichen) Ufer unter dem Naum-
burger Banne steht. Ja, unsere urkundlichen Angaben be-
schreiben sogar den Umfang der Merseburger Grenzpfarrei
Steinbach (heute: Niedersteinbach): Ober- und Niederstein-
bach sachsischen Anteiles (links des Baches liegt nSmlich
Steinbach altenburgischen Anteiles), Wemsdorf und Markers -
dorf, d. h. die n5rdliche Dorfseite, wahrend die sttdliche oder
„Kapellenseite" nach Penig pfarrte; die eine mit aufgeftthrte
Ortschaft „Wiedendorf" ist wust geworden und mufs ober-
halb von Langenleuba-Oberhain gesucht werden^). Femer
werden in jenen Angaben aus der Kirchfahrt Penig das Pfarr-
dorf selbst (Penec), da von „ville cetere" die Rede ist*),
mithin Alt penig, sowie das eingepfarrte Thierbach (Tirbach),
das an die Naumburger Parochie Wolkenburg grenzt, nament-
lich hervorgehoben. Daraus ergibt sich zugleich, dafs die
ganze Grenzbeschreibung vor das Jahr 13 13 (s. o.) failt, wo
die Stadtpfarrei Penig ins Leben trat.
Penig, von dem wir zum tJberflufs mitteilen, dafs sein
Diozesanbischof Heinrich III. von Merseburg im Juli des eben
gedachten Jahres die Umwandlung seiner Pfarrei zu einer
Propstei des Chemnitzer Bergklosters genehmigte*), und
Niedersteinbach wSren somit erledigt. Einer eingehenderen
Betrachtung der frtiheren kirchlichen Verhaitnisse bedarf es
noch bei Langenleuba-Niederhain. Langenleuba bestand
von jeher aus zwei DSrfern, dem jetzigen Ober- und Nieder-
hain. Letzteres wird eingeteilt in die Altgemeinde mit dem
Edelhof, in die Unter- und in die Obergemeinde, welche
ihrerseits durch die Leuba in eine „Grofse" und „Kleine'*
Seite, die erstere mit der Kirche, zerlegt wird. Der Ritter-
») Mitteil. d. Gesch. u. Altertumsf orsch. Gesellsch. d. Osterl. VII, 417.
^ Unter ihnen sind doch wohl am besten die ungenannten Bei-
dftrfer der Kirche zu Altpenig zu verstehen.
*) Cod. dipl. Sax. reg. II, 6. Nr. 329—331. Vgl. Mitteilungen des
KOnigl. Sachs. Altertumsvereins XXVI, 199!?.
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26 », Leo BOnhofF:
sitz und die Hauser der Alt- und der Untergemeinde liegen
zwischen der Wyhra und der Leuba, also siidlich des
letzteren GewSssers; das gilt ebenfalls von der „Kleinen"
Seite der Obergemeinde. Bis zum Jahre 1614, „seindt die
aufF der Kleinen Seiten", wie der damalige Pfarrer Michael
Milliner mitteilt, „in die Capella aller Heiligen auffn Edel-
hoffe*', die ein Filial der Pfarrkirche zu Lohma a. d. Leina
war, „gepfarret gewesen, haben aber die Sacramente zu
Lohma suchen miissen, seindt aber nunmehr zu St. Niclafs
vndt zu der Grofsen Seiten geschlagen" *). Im Jahre 1296
bestatigte nun Bischof Bruno von Naumburg dem Berger-
kloster zu Altenburg das Patronatsrecht iiber die Pfarrkirche
zu Lohma und deren Filial (jus patronatus parrochiahs ecclesie
ibidem [in Lom] cum cappella omnium sanctorum in Luoben,
predicte parrochie filia), welches dasselbe am 16. Oktober 1295
einem Vasallen der V5gte von Plauen, Hermann von Mutschau
auf Lohma, und seinen Erben abgekauft hatte. Zugleich ge-
nehmigte er die Verwendimg einiger Einkunfte der Pfarrei
fur das Kloster und eventuell ihre Besetzung durch einen
seiner Konventualen, nur dafs dieser gehalten sein soUe, in
geistlichen Dingen dem Naumburger Archidiakonus zu ge-
horchen^). Als solchen bezeichnet er den Grafen Hermaim
von Neuenburg, den er „Plisnensis terre archidiaconus" nennt
— ein deutliches Zeugnis dafiir, welcher DiSzese und Kirchen-
provinz dieser Teil von Langenleuba-Niederhain angehorte,
wie auch dafiir, dafs wir die Angaben der Merseburger Grenz-
beschreibung richtig deuteten: die gedachte Parochie liegt
westlich der Wyhra imd siidlich der Leuba.
Wir kOnnen aber die Richtigkeit der Interpretation weiter
prUfen: Bischof Heinrich IV. von Merseburg bestatigt seiner-
seits ebendemselben Bergerkloster 1349 das Patronatsrecht
iiber die Pfarrkirche in Langenleuba-Oberhain, welches Burg-
graf Otto L von Leisnig 1337 ihm geschenkt hatte: es ge-
h5rte zum Leibgedinge seiner Gemahlin EUsabeth, wie sie
selbst 1338 erkiart. Er spricht nun von der superior ecclesia
in Luben, der Bischof von der ecclesia parochiaUs in superiore
Luben*). Beide Ausdriicke setzen eine inferior ecclesia in
Luben oder eine eccl. par. in inferiore Luben voraus, und
der erstere vorziiglich legt es nahe, sie in der gleichen DiOzese
^) Mitteil. d. Gesch. u. Altertumsforsch. Gesellsch. d. Osterl. VII,
405, 413!
2) Schmidt a. a. O. I, 143, Nr. 299 und 152, Nr. 312.
^ Mencke, Script, rer. Germ. Ill, 1085— 1088.
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Der Pleifsensprengel. • 21
zu suchen: es ist die St. Nicolaikirche in Langenleuba-Nieder-
hain, bestimmt fur die „Grofse" Seite der dortigen Ober-
gemeinde oder ftir „Mittelleuba", wie es seit dem i6. Jahr-
hundert heilist, darum auch „in alten schieden die Mittelkirche"
geneinnt, mit ihrem Filial NeuenmOrbitz, wohin auch Schom-
bach kircht. Sie befand sich unter den Pfarreien, deren
Patronatsrecht 141 3 dem Georgenstifte zu Altenburg tiber-
lassen ward^). Leider gestattet die Ordnung der Namen
dieser Parochien keinen Schlufs darauf, ob sie ins Bistum
Naumburg oder Merseburg gehSre. Auch hat man dagegen
eingewendet, die Pfarrstelle zu Langenleuba-Niederhain sei ja
1528 derer von Zschadrafs Lehen^). Allein war nicht
ebenso Elsterberg, das doch 141 3 genau so gut wie Langen-
leuba-Niederhain mit seinem Pfarrlehn an das Stift gelangt
war, 1529 derer von Biinau Lehen?*) Es wird hier genau
wie in Bocka bei Frohburg zugegangen sein, wo der Laien-
patron (einer von Einsiedel) die Nomination des Pfarrers,
das Qeorgenstift aber „die Beth", d. h. die Presentation, aus-
libte*). Vor allem aber wird es sich um die Erhebung einer
Jahresrente (pensio) von dem betreffenden Pfarreinkommen
gehandelt haben: sie betrug fiir Langenleuba-Niederhain an-
fanglich 6 Schock Groschen, ward aber bereits 1432 auf die
Halfte herabgesetzt^). Dais iibrigens die von Zschadrafs
bereits friiher Kirchenpatrone von Langenleuba-Niederhain
waren, ersieht man daraus, dafs einer von ihnen, namens
Dietrich, mit zwei anderen Adligen, Nicklas von Bom
imd Albrecht von Kaufungen, wegen der dortigen Pfarrei
einen Streit hatte, weshalb sie sich an Papst Bonifaz VIIL
(1295 — 1303) wandten, der eine Resolution an den Bischof
von Merseburg in dieser Angelegenheit erhefs®). So lag
*) Jedenfalls aber verbietet sich damit der Versuch, dieses Lubin
mit Ltibben in der Niederlausitz zu identifizieren, da es im Bistum
Meifsen lag und tiberdies seine Pfarrei mit der Pfrtinde des Archi-
diakonus der Lausitz verbunden war. (Gegen Mitteil. d. Gesch. u.
Altertumsforsch. Gesellsch. d. Osterl. VII, 4201.)
«) Lobe a. a. O. I, 269.
*) Mitteilungen des Altertumsvereins zu Plauen i.V. 6, XXIII: Der
pfarrer zu Elsterburg, her Heinrich von Bunaw doselbst, von den
von Bunaw doselost belehent.
*) Lobe a. a. O. I, 613! Ein Analogon bietet die Parochie POhl
bei Plauen i.V., deren Kirchlehen dem Deutschen Orden zustand,
wahrend die von Pohl auf die Wahl des Pfarrers ihren gesetzlichen
Einflufs hatten. (Schmidt I, 349, Nr. 722.)
^) Mitteil. d. Gesch. u. Altertumsforsch.Gesellsch. d.Osterl. Ill, 341 ff.
«) Wagner, Collectanea XIIl, S. 8. (Gegen Mitteil. d. Gesch. u.
Altertumsforsch. Gesellsch. d. Osterl. X, 523.)
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28 Leo BOnhotf:
denn auch Langenleuba-Niederhain (Mittelleuben), jedoch ohne
die Alt- und Untergemeinde und die „Kleine" Seite der Ober-
gemeinde, wie Langenleuba-Oberliain (Oberleuben) in der
Merseburger DiSzese.
Zu ihr mUssen auch gemafs den Angaben der obigen
Grenzbeschreibung, weil sie Ostlich der Wyhra sich aus-
dehnen, folgende Kirchspiele aufser den vier bereits genannten
gerechnet werden: i. Altm5rbitz, woselbst 1353 eine Kirche
(St. Martin und St. Catharinen) und ein Pfarrer (Nicolaus) nam-
haft gemacht werden^). — 2. Riidigsdorf; die Orte Neu-
hof und Pflug, nach dem bekannten adligen Geschlechte be-
zeichnet, sind, wie ihre Namen beweisen, Anlagen einer
jtingeren Zeit. — 3. Kohren; das Patronatsrecht hatte hier,
wie eine Urkunde aus dem Jahre 1292 zeigt, Markgraf Heinrich
der Erlauchte mit seinen S5hnen Albrecht und Dietrich (f 1285),
also vor diesem eben genannten Jahre, dem Deutschen Ordens-
hause zu Altenburg verehrt, imd als es 1303 den Brudern
desselben durch die weltlichen Besitzer Kohrens strittig ge-
macht ward, entschied der Merseburger Bischof Heinrich III.
durch seinen Kommissar, den Archidiakonus Ulrich, zu ihren
Gunsten®). — 4. Syhra mit Theusdorf und Eckersberg sowie
noch im Jahre 1540 mit dem Filiale Roda, wie die alberti-
nischen VisitationsprotokoUe besagen*); aus ihnen erhellt zu-
gleich, dafs der Pfarrer von Ossa noch Kirchenpatron zu
Syhra war, dafs • also seine Vorganger frUher einmal die
dortige Parochie, wie sie sich 1540 vorfand, als einen Teil
ihres Pfarrbezirks mit verwaltet haben. Naturlich wissen wir
nicht, wann Syhra seine kirchliche Beziehimg zu Ossa gelOst
hat, von der ja jener Patronat genvlgend Zeugnis ablegt. Diese
rtickwartige Verbindung aber sichert ohne weiteres die Zu-
gehOrigkeit Syhras mit Roda (selbstandig erst seit 1580)*) zum
Sprengel des Bischofs von Merseburg. — 5. Greifenhain^
dahin pfarrte (auch noch heute) links (westlich) der Wyhra,
wo eigentlich Naumburger DiOzesangebiet (s. o.) anhob, der
Ort Wolftitz, freilich ausschliefslich des dortigen Rittergutes
(Parochie Eschefeld). AUein diese kleine Unebenheit glich
sich dadurch aus, dafs Wtistenhain (Parochie Gnandstein),
*) SchOttgen, Diplom. et script. II, 337.
«) Kehr a. a. O. S. 448, 50a.
*) HStA. Dresden, Loc. 10599. Visit, sampt ders. Instrukt. u.
Vertheil. d. Superattend. im Ftirstent. Meifsen etc. 1540 fol. 421b.
*) Allerdings wechselte es bis dahin seit 1540 noch zweimal
seine Mutterkiraie : zuerst ward es zu Niedergrafenhain, daiin zu
Greifenhain geschlagen.
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Der Pleifsensprengel. 29
wenn schon rechts (Sstlich) der Wyhra gelegen, gleichwohl
dem Bistum Naumburg zustand. — 6. Benndorf, dessen
Patronatsrecht durch Uberti;agung seitens Dietrich Lists da-
selbst im Jahre 1352 an das Chemnitzer Bergkloster mil mark-
graflicher Bewilligung gedieh*). Von einer Best^tigung des
Merseburger Bischofs, der hierbei auch*) in Frage kommt, ist
urkundlich nichts bekannt.
Nachdem wir den Anteil Merseburgs 5stlich des Pleifsen-
sprengels festgestellt haben, woUen wir, ehe wir denselben
nordlich dieses Bezirkes bestimmen, erst die Parochien des
letzteren namhaft machen, die dem ersteren Anteile gegen-
iiberliegen. Es sind: i. Frohburg. Hier geniigt es, auf
die Angaben des oft bertthrten Abschatzungsberichtes aufinerk-
sam zu machen^): „Item in archydiaconatu Plysnensi: ecclesia
in Vroburg vacavit in primo anno, que est taxata ad X
marcas, solvit VII sexagenas grossorum Pragensium nee plus
solvere potuit, quia totus valor vix se ad taxum extendit in-
spectis oneribus incumbentibus pro officiacione et iuramento
rectoris, quod terminum solvere non potuisset." — 2. Esche-
feld mit dem Rittergute zu Wolftitz (s. o.), wobei aUerdings
die Frage zu erwslgen sein dttrfte, ob nicht urspriinglich dieser
ganze Ort, zumal er diesseits der Wyhra sich erstreckt, eben-
falls nach Eschefeld kirchte. — 3. Gnandstein mit Dolsen-
hain (Dolsenaw) und Wttstenhain (s. o.). Ein kirchlicher Er-
lafs vom 22. April 1362 zahlt seinen Pfarrer genau wie die-
jenigen zu Zeitz, zu Altenburg imd zu Frohburg (Nr. i) zur
Naumburger DiOzese*). — 4. Lohma a. d. Leina mit seinem
Anteile an Langenleuba-Niederhain, den wir bereits ermittelt
haben. — 5. Flemmingen mit Steinbach altenburgischen An-
*) Cod. dipl. Sax. rag. II, 6. Nr. 358. Vgl. Lippert-Beschorner,
Lehnbuch Friedr. d. Emsth. XVII, 16.: Theodencus de Drenowe . . .
in Bennendorf . . . V« allodium cum iure patronatus. (HStA. Dresden,
Cop. 25. fol. 42. Die Frau des eben Genannten, Kunegunde, empfangt
zum Leibgedinge : 5 mc. redd, in Bennendorf cum Vt allodio .... cum
universis suis iuribus, attinenciis et utilitatibus.)
2) N. Sachs. Kirch.-Gal. Eph. Boma. Art. „Benndorf '.
•) von Ledebur a. a. O. S. 348! Im Jahre 1413 erhielt das
Georgenstift zu Altenburg den Patronat tiber die Pfarrstelle, deren
Inhaber 8, dann seit 1432 nur 4 Schock an seinen Prokurator zahlten.
(Mitteil. d. Gesch. u. Altertumsforsch. Gesellsch. d. Osterl. Ill, 342 f.)
^) Cod. dipl. Sax. reg. II, 6. S. 323, 6 bis 10: discretis viris ....
in Citz, in Aldemborg, in Froborg et in Gnanstein .... Nuem-
burgensis .... dioces. ecclesiarum rectoribus. Im Jahre 1268 (1258)
tritt neben dem Dechanten des Pleifsnerlandes, Pfarrer Beringer von
Jerisau (s. o.), also seinem nachsten Vorgesetzten, der Pleban Gtinther
von Gnandstein auf.
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30
Leo BOnhoff:
teils (s. o.) und Juckelberg. — 6. Wolperndorf (bis 1545 ohne
seine beiden heutigen Filiale, also iiberhaupt ohne jegliches Bei-
dorf*). — 7. Wolkenburg (s. o.), bei dem noch zu bemerken
ist, dafs im Jahre 1308 die Gebrttder Unarch und Heinrich,
Herren von Waldenburg, mit seiner Pfarrkirche zu St. Georgen
und St. Moritz einen Tauschkontrakt unter Vermittelung der
Kollatoren, Volrads und Ottos, Herren von Colditz, und unter
Beistimmung Bischof Ulrichs I. von Naumburg, nebenbei be-
merkt, des Neffen derselben (s. u.), abschliefsen^).
Wir kehren an die Wyhra bei Benndorf zuriick, von wo
ab sie zuerst, und zwar nach Stiden zu, d. i. stromauf, die
Grenzscheide der zwei Diozesen Merseburg und Naumburg
darstellte. Nunmehr handelt es sich darum, das Stiick des
sudlichen Grenzzuges, den die erstere von Westen her auf
Benndorf und die Wyhra zu einschlagt, nSher zu kennzeichnen,
1) Lobe a. a. O. I, 578. Ebenda heifst es (S. 580), die Kirche zu
Wolperndorf, der WaJpurgis geweiht, sei anfanglich eine blofse
Kapelle gewesen, da mitten durch die Felder zweier Bauem sich ein
sogenannter „Pfaffensteig" hinziehe, der nach Meerane (? ?) und Gofs-
nitz (?) fuhre, und ein Bauer auf seinem Gute einen „Pfaffenstall"
.ftir die Pferde der von dort <?) ankommenden Geistlichen habe unter-
halten mtissen. Diese Angaben treffen gewifs bis auf einen Punkt
zu: unmOglich kann nanuich eine von den beiden weit entfemten
Kirchen (Be ecdesia matrix Wolpemdorfs sein, zumal auch noch
andere Parochien dazwischen liegen. Sehen wir uns nach der rechten
Mutterkirche um, so wird, wenn wir der auigedeuteten Richtung des
Pfaffensteiges folgen, hier keine andere als die Kirche zu Ziegemeim
als solche in Anspruch zu nehmen sein. Ihr Sprengel war einst viel
ausffedehnter als heute, wo er nur die beiden Orte Uhlmannsdorf
una Niederamsdorf nebst einem Handgute in Hoyersdorf umfafst.
Denn 1533 verlor sie infolge der reformatorischen Bewegimg nicht
weniger als fanf DOrfer, darunter zwei Filiale, an die benachbarten
Pfarreien, namlich GOpfersdorf, Garbisdorf und Hinteruhlmannsdorf
an Flemmingen, Hoyersdorf (ohne jenes Handgut) an Nieder-
wiera und Nirkendorf auiEhrenhain (damals Fuchshain). Es ware
also wohl denkbar, dafs Wolperndorf, und auch durchaus nicht un-
mOglich, dafs Flemmingen mit Beiem, Steinbach, Jtickelberg vmd
dem FiUale Frohnsdorf der Seelsorge der Pfarrer von Ziegdheim,
deren urkundUch zuerst 1254 gedacht wird (Mitzschke a. a. O.
S. 109: Hugo, plebanus de Cygnheim), vordem unterstellt gewesen
sind. Vgl. dazu von Ledebur a. a. O. S. 348, 351: „Item in archy-
diaconatu Plysnensi ecclesia in Cygelheym, que est taxata
ad X marcas, vacavit in secundo anno per constitutionem ,Licet
canonicum'; coUacio spectat ad laycos; solvere debuit V sexagenas
grossorum Pragensium et unam sexagenam solummodo solvit pro
residuo ille, qui possedit ecclesiam (der Pfarrer), quia adhuc stat in
Ute Tres sacerdotes ad minus (fOr die FiUale) in ipsa
requiruntur; totus valor illius anni fuerunt XIV marce."
«) Alte Sachs. Kirch.-Gal. X, 90 a.
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Der Pleifsensprengel. 31
obschon hier unsere Hilfsmittel ganz k^glich bemessen sind.
Natiirlich stellen wir damit zu gleicher Zeit auch das ent-
sprechende Stiick des nftrdlichen Grenzzuges der Naumburger
DiOzese und, worauf es uns doch vor allem hier ankommen mufs,
die Nordgrenze des Pleifsensprengels in ihrer ganzen Lange
dar. Die Linie des bewufsten Grenzzuges l^uft nun, soweit sie
unserem Zwecke dient, von der Wyhra (OSO.) bis an die
Schnauder (WNW.), wobei sie zwischen den beiden StSdtchen
Lobstadt (1214: Lopschitz) und Regis (1228: Riguz) die Pieifse
tiberschreitet. Sie ist nicht minder insofem von Bedeutung,
als sie langs der angegebenen Strecke auch die Grenzmark
der beiden sorbischen Gaue Chutizi (Diftzese Merseburg)
und Plisni (DiOzese Zeitz-Naumburg) bezeichnet. Schauen
wir uns nach Richtpunkten fUr den Verlauf dieser Linie um,
so ergeben sich als solche an der Wyhra, wie wir bereits
oben bemerkten, Benndorf undFrohburg, an der Schnauder
(unfem derselben) Groitzsch und Luck a. Bischof Hein-
rich III. von Merseburg rechnet die Pfarrei Groitzsch, bei
ihrer Ubertragung an das Cisterzienserinnenkloster zu Langen-
dorf (bei Weifsenfels) im Jahre 13 17, zu seinem SprengeP).
Sie besafs aber einen betrSchtlicheren Bezirk als heute; denn
mit ihr war aufser ihren jetzigen BeidOrfem noch 1540 als
Filial die Parochie POdelwitz, jedoch ohne Piegel, sowie
bis 1533 mit Oellschatz (Parochie Hohendorf) und Drofsdorf
(Parochie Kieritzsch) verbimden. An die Pfarrei Groitzsch
stiefs femer frflher im Siiden das Kirchspiel von Lucka, das
mit Ausnahme seines frtiheren Filials (bis nach 1545) und
heutigen Beidorfs Nehmitz am linken Ufer der Schnauder liegt.
Denn mit Obertitz (Parochie Groitzsch) grenzte ja Langen-
hain (Parochie Michelwitz) zusammen, das anf^gUch wie auch
Wildenhain (Parochie Ramsdorf) nach Lucka kirchte. Uber-
haupt scheint letzteres noch zu Beginn des 14. Jahrhunderts
neben seinen vier heutigen BeidGrfern (Nehmitz, Bemdorf,
Teuritz und Hagenest) und den beiden soeben genannten die
Parochien PrOfsdorf^) imd Breitenhain (s. u.) mit Hemmen-
dorf (sachs.) im Altenburgischen sowie Ruppersdorf mit
*) Kehr a. a. O S. 579: ec(c)lesiam in Groyzch nostre dyocesis.
Vgl. ebenda S. 272.
*) Das alteste Gotteshaus des Ortes ward in den Jahren 135a
bis 1360 durch Bischof Rudolf von Naumburg wohl als Pfarrkircne
geweiht und 1505 als Filial mit derjenigen zu Breitenhsdn verbunden.
ias Beidorf Btlnauroda ist erst 1700, wie sein Name besagt, durch
einen von BUnau auf Rodeland angelegt worden. (LObe a. a. O.
I, i79ff.)
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32
Leo BOnhoif :
BosengrSba im Sachsischen^), also im ganzen elf Ortschaften
im Bereiche seiner Pfarrgrenzen aufgewiesen zu haben.
Solches wUrden auch die auf Lucka beziiglichen Angaben
vom Jahre 1320 nahelegen, welche lauten^): „In preposi-
tura Cycensi .... ecclesia in Lukowe vacavit in secundo
anno per constitutionem ,Execrabilem', cuius collacio spectat
ad marchionem Misnensem, que taxata est ad XVI (!) marcas
et solvit IV marcas et plus dare non potuit, quia opidum
destructum fuit per bellum, quod habuerunt homines regis
Alberti cum marchione Misnensi ibidem, et desolatum pro
majori parte et per expugnationem castri in Breytinhain,
quod expugnavit marchio Misnensis, propter quas causas
parochial es^) effugerunt; offertorium periit ad census: iste
cause sunt notorie, et nihilominus rector iuratus deposuit . . .,
quod plus solvere non posset supportatis oneribus incum-
bentibus, quantum ad divina officia, quia ipsum oportet
tenere duos sacerdotes." Jedenfalls geht aber klar her-
vor, dafs innerhalb des Naumburger Bannes alles Gelande
links der Schnauder nur fUr den Archidiakonat, den der
Zeitzer Stiftspropst verwaltete, die „praepositura Cicensis", in
Anspruch genommen werden darf.
Wir begeben uns an das rechte Ufer der Schnauder:
hier entfallen die Orte Oellschiitz und Drofsdorf (Parochie
Groitzsch-P5delwitz noch im Jahre 1533) auf die Merse-
burger DiOzese, wahrend Hohendorf mit Schleenhain,
dessen Kirche noch heute das Wappen eines Naumburger
Bischofs schmiickt, dadurch als Grenzparochie dieses Sprengels
deutlich erwiesen ist. Folgen wir der Richtung, die hiermit der
Grenzlinie gegeben wird (Oststidost), bis zur Pleifse und weiter
bis zur Wyhra, so w^ren folgende Kirchspiele zur DiOzese
Merseburg zu schlagen: i. Breunsdorf mit seinem Filiale
^) Bezeichnenderweise ruht ihr Patronat aul dem Rittergute des
bis zum Jahre 1533 nach Lucka eingepfarrten Wildenhain.
2) Ledebur a. a. O. S. 336, 339.
8) Zu den Pfarrkindem zahlten damals also auch die Bewohner
von Schlofs (und Dorf) Breitenhain. Hier bestand wohl von jeher
eine Kapelle; der Chor der jetzigen Kirche in romanischem Stile nut
Rundbogen, schmalen kleinen Fenstem und rohem Gesims sowie die
halbkreisfOrmige, gewOlbte Apsis mit noch sdimaleren, kleineren
Fenstem stammen wahrscheinlich von ihr. Eine Pfarrei entstand
vermuthch durch das Zutun der Burggrafen von Starkenberg,
die auf Breitenhain in der Zeit von 1 347— 1 425 safsen. WiederhergesteBt
ward sie 1505, nachdem sie langere Zeit (aliquamdiu) von Lucka
aus, ihrer alten Mutterkirche, mitverwaltet worden war, durch Gtinther
von Btinau. (Lobe a. a. O. I, 177, 179.)
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Der Pleifsensprengel. 33
Heuersdorf; am 22. Januar 1297 schenkte Friedrich III. der
jUngere von SchOnburg samt seinen drei alteren Briidern der
Stiftung seiner Ahnen, dem Kloster der Benediktinerinnen zu
Geringswalde, beide Ortschaften und fttgte am 14. Oktober
1299 noch das dortige Rittergut nebst dem Kirchlehn hinzu,
in dessen Genufs die Nonnen bis zum Jahre 1542 ungestOrt
verblieben^). — 2. Grofshermsdorf. — 3. Deutzen mit
Rothigen. (1105: Monichoro/ife .... in burcwardo Groiska ....
inter fluvios Wira et Sntidra, vgl. Cod. dipl. I, 2. Nr. 7) —
4. G5rnitz mit Hartmannsdorf. — 5. Zedtlitz mit Raupen-
hain und Plateka. Da nun aber die Wyhra erst bei Benn-
dorf als DiOzesangrenze eintritt, so mufs man auch (6.) die
Pfarrei zu Wyhra, die ebenfalls bis zum Jahre 1542 dem
Kloster Geringswalde zustand, dem Bistum Merseburg zu-
schreiben, zumal noch dazu kommt, dafs die Hochebene
zwischen Wyhra und dem westlich davon gelegenen ThrSna
(Parochie Treben), die sogenannte Droganer Mark, die Grenze
zwischen den Gauen Chutizi und PHsni bezeichnet^), Wyhra
mithin dem ersteren (DiOzese Merseburg) zuweist. Demnach
schliefsen sich der Naumburger Grenzpfarrei Hohendorf
folgende weitere nach Osten zu an: i. Ramsdorf, dessen
Pfarrer noch heute Anspriiche an die Vergiinstigungen der
Zeitzer Prokuraturkasse hat und dessen KoUaturrecht vor-
dem in den H^nden des Zeitzer Kollegiatstiftes lag, wasja
zur Feststellimg Naumburg als seiner DiOzese gentigen durfte.
— 2. Breitingen mit Haselbach, das von ihm, dieweil es
„Zceitzer stiffts" war, 1533 getrennt und „mit dem pfar-
recht gegen Treben (s. u.) geweyset" wurde, aber bereits
im Jahre 1545 wieder zu seiner alten Mutterkirche zuriick-
gekehrt war**). — 3. Regis mit seinem Filial Blumroda;
bereits im Jsihre 1228 erscheinen „castrum et oppidum in
Riguz cum suis appendiciis" unter den Liegenschaften des
Bistums Naumburg*). Unter diesen ZubehOrungen hat man
unter anderem auch den Patronat tiber die Kirche zu Regis
und Breitingen zu verstehen, welche letztere vordem ein Fihal
der ersteren, wie es heute noch Blumroda ist, gewesen sein
Tobias, Regesten des Hauses SchOnburg I unter den Jahren
1297 und 1299. In dem ersten Dokumente ist nur von Brunigisdorf
und der villula adiacens die Rede. Indes ein altes Zinsregister
von Geringswalde besagt: „Der richter czw brewnssdorff fordirt
eyn deft czehennd czw heyerssdorff do bey gelegenn."
•2) Lobe a. a. O. I, 523.
*) Ebenda I, 612.
*) Lepsius a. a. O. Urk. Nr. 56.
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIX. i. 2.
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34
Leo BOnhoflf:
wird. Dieses kirchliche Besetzungsrecht, das auf dem Schlosse
zu Regis ruhte, ging auf Breitingen uber, nachdem der Herren-
sitz dahin verlegt worden war; so ist denn noch jetzt der
Besitzer des Rittergutes Breitingen Kollator daselbst und zu
Regis. — 4. Treben mit Thrana, Serbitz und Pahna; seine
Kirche eignete KOnig Philipp am 27. September 1200 dem
Altenburger Bergerkloster zu und Bischof Berthold von
Naumburg genehmigte es 1204, wobei er die Einsetzung
eines Pfarrers dem Konvente mit der Bedingung uberliefs,
dafs ein solcher in geistlichen Angelegenheiten dem Pleifsner
Archidiakonus unterworfen sein solle*).
Wir sehen also, wie die Grenze der Bistiimer Merseburg
und Naumburg nordOstlich von Blumroda die Richtung nach
Ostsiidost verlafst imd dann eine Strecke lang diejenige nach
Sudsiidost einschlagt, um bei der Nordostecke der Waldung
Pahna wieder in die alte Richtung zu verfallen und so die
Wyhra bei Benndorf zu erreichen, dessen Sudgrenze die
Naumburger (5.) Pfarrei Frohburg (s. o.) mit Kleineschefeld
beruhrt. Wohl haben wir als Kirchspiele im Naumburger
Banne bisher langs der Nordgrenze zwischen Schnauder und
Wyhra Hohendorf, Ramsdorf, Breitingen, Regis, Treben und
Frohburg ermittelt und konnten die beiden letzteren bereits
auf Grund klarer Zeugnisse dem Pleifsensprengel zuteiien.
AUein wie verh^t es sich in dieser Hinsicht mit den vier
ersteren? Da die Parochie Treben mit dem sogenannten
Kammerforste an ihrer Westgrenze an die Schnauder stofst,
die wir als Grenzscheide zwischen dem Pleifsen- imd Zeitzer
Propsteisprengel erkannt hatten, und Haselbach nach Brei-
tingen pfarrt, so sind auf jeden Fall fur die erst ere Kirch en -
provinz Regis und Breitingen durchaus gesichert, und mit
der beiderseitigen Nordgrenze ist zugleich auch die ihrige
gegeben. Hohendorf und Ramsdorf jedoch, die beide am
rechten Ufer der Schnauder gelegen sind und im Norden an
die Merseburger DiOzesangrenze sich lehnen, werden im
Westen und SUden vom Gebiete des Zeitzer Propstei-
sprengels umfafst, namhch von der Parochie Lucka, die
sogar mit ihrem Beidorfe Nehmitz auf das rechte Ufer der
Schnauder hiniibergreift. Sie geben also eine passende Ab-
rundung fUr diese Kirchenprovinz einerseits nach dem Bis-
tume Merseburg, andererseits nach dem Pleifsensprengel
hin ab, wShrend letzterer, schrieoen wir ihm beide Paro-
chien zu, auf einmal jahlings nach Westen vorprellen
^) Lobe a. a. O. I, 513.
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Der Pleifsensprengel. 35
wtirde. Zudem stand Ramsdorf in Beziehungen zu dem Stifte
Zeitz, womit seine Zuteilung zu dem Archidiakonate, den
dessen Prapst zu beaufsichtigen hatte, noch erklarlicher wird.
Liegt aber Ramsdorf in diesem Verwaltungsbezirke, gilt von
Hohendorf wegen seiner nordwestlichen Lage selbstverstSnd-
lich ein Gleiches. Ramsdorf ist demnach die nOrdlichste
Grenzpfarrei an der Ostgrenze des Zeitzer Propstei-
sprengels, an der entlang die Westgrenze des Pleifsen-
sprengels l^uft, und zwar hoch vom Norden her bis tief in
den Siiden hinunter, das Tal der Schnauder hinauf und in
mancherlei Windungen bis in die Gegend nordQstlich der
vogtlandischen Stadt Auerbach.
Es ist eine grofse, langausgedehnte Strecke, die wir da
zu begehen haben! Der Ubersicht wegen zerlegen wir sie
in drei Abteilimgen, wobei wir uns den modemen politischen
Verhaltnissen anschliefsen: das erste (ndrdliche) Sttick betrifift
Preufsen (Kreis Zeitz) und Reufs-Gera, das zweite (mittlere)
Sachsen-Altenburg (Ronneburger Pflege) und Sachsen-Weimar
(Amtsbezirk Weida), das dritte (sudliche) Reufs-Greiz und
das KSnigreich Sachsen (Amtshauptmannschaft Zwickau).
Jede dieser drei Teilstrecken behandeln wir dergestalt, dafs
wir die beiden Kirchenprovinzen, um die es sich hier handelt,
mit ihren Grenzkirchspielen einander gegeniiberstellen. Was
die erste Teilstrecke anbelangt, so kennen wir bereits drei
Parochien an der Ostgrenze des Zeitzer Propsteisprengels:
Ramsdorf, Lucka (durch Wildenhain) und Ruppersdorf, woraus
wir uns fiir die weitere Verfolgung des fraglichen Grenz-
zuges die Direktive entnehmen, nur rechts der Schnauder das
Gebiet des Pleifsensprengels zu suchen. Nun mag hier ein-
geflochten werden, dafs gemafs dem kanonischen Grund-
satze, dafs kirchhche Verwaltungsbezirke weltlichen sich an-
schliefsen sollen, wie ihn das Konzil zu Chalcedon aufgestellt
hat, der Zeitzer Propsteisprengel unter anderem auch die
sorbischen Gaue Puonzowa und Geraha in sich beschlofs.
Die Ostgrenze des ersteren, die demnach einen Bruchteil der-
jenigen dieses Archidiakonates reprasentieren wtirde, deckt
sich aber zu einem Telle, und zwar dem stidhchen, d. h. gerade
auf der Strecke, auf die es uns hier ankommt, mit der Ost-
grenze des Gerichtes zimi „Roten Graben" bei Zeitz. Die
Beschreibung dieses Teiles, die wir der Urkunde Markgraf
Dietrichs von Landsberg aus dem Jahre 1286 entnehmen,
moge folgen'): „Ne autem super terminis eiusdem sedis iudi-
*) Lepsius a. a. O. Urk. Nr. 76.
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36 Leo BOnhoif:
cialibus unquam dubietas oriatur, villas infra scriptas,
videlicet Ziplawendorf (Zipsendorf), Mutzelbuce
(Meuselwitz), partem illam, in qua sita est ecclesia,
Nizmen (Nifsma), Lubitz (Lobas), Zcocklitz (Wtistiing!),
Zcetebel (Zettweil), Choyne(Kayna), Brockowe (BrOckau)
ad predictam sedem iudicialem recognoscimus
libere pertinere." Auf diese Angaben gestiitzt, vermOgen wir
nachstehende Kirchfahrten dem Zeitzer Propsteisprengel zu-
zuweisen: i. Zipsendorf mit Schnauderhainichen und Mums-
dorf. Diese „zwo dorffschaften, so bifsher gen Zipsendorf
gepfarrt", wurden im Jahre 1529 „hinfarder in die Pfarrkirchen
zu Meuselwitz gewiesen", wie es das Jahr zuvor ihr Ge-
richtsherr Gttnther von Bunau bei den kurfttrstlich sachsischen
Visitatoren beantragt hatte^). — 2. Meuselwitz mit dem
Filiale Nifsma, welches das Zeitzer Kapitel, sobald die evan-
gelische Bewegung in der Kirchfahrt sich bemerklich ge-
macht hatte, von seiner Mutterkirche abzog. Trotzdem 1533
die Wiederherstellung dieser alten kirchlichen Verbindung
angeordnet ward, kam es doch nicht dazu; vielmehr hatte
der Bischof von Naumburg jenes Filial zu dem freilich auch
viel naheren Spora geschlagen^). Friiher mufs iibrigens
Meuselwitz, vor allem der Teil, wo das Gotteshaus stand,
die Schnauder hOher hinauf, etwa gegentiber von Zipsen-
dorf'^), gelegen haben und weniger weit entfemt von Nifsma
gewesen sein*). — 3. Lobas. Hier gentigt als Beleg der
Vermerk des Abschatzungsberichtes*): „In prepositura
Cycensi . . . . item ecclesia in Lobs vacavit in secundo anno,
que est taxata ad VIII marcas; solvit II marcas et plus solvere
non potuit, quia ipsa villa et alie villule adiacentes (darunter
wohl Zcocklitz, s. o.) destructe sunt pro majori parte et
desolate propter vicinitatem castri in Koyne (Kayna), cuius
castri dominis et habitatoribus tot passe sunt pressuras et
molestias, quod agros jacere permiserunt desolatos et effuge-
runt, nee ibidem propter insultus raptorum nutriri possunt
animalia ad colendos agros et reservari, prout rector ipsius
M Lobe a. a. O. I, 340.
«) L5be ebenda.
*) Dafs beide Orte im Zeitz-Naumburger Stiftslande lagan, geht
auch aus der Tatsache hervor, dafs 1168 unter den bischOf lichen
Ministerialen zwei Bruder auftreten, von denen der eine Herbo
von Zipsendorf (Cybezlaundorf ), der andere Hartwig von Meuselwitz
(Muzelbuze) hiefs. (LObe a. a. O. I, 342.)
*) Lobe a. a. O. I, 341.
*) Ledebur a. a. O. S. 336, 339. GehOrte damals \'ielleicht
Kayna zum Kirchspiel und war Filial?
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Der Pleifsensprengel. jy
deposuit juratus." — 4. Kayna mit Zettweil und
Mahlen. Mit der letzteren Ortschaft ist die Grenze wieder
aufs linke Ufer der Schnauder zuriickgegangen. Hier liegt
auch (5.) Br5ckau, bis zum Jahre 1730 ein Filial der Kirche
zu P6lzig, wohin auch noch, wiewohl rechts des Fliifschens
befindlich, das DSrflein G5mitz pfarrt. POlzig selbst stand
in friihester Zeit (Ende des 12. Jahrhunderts) im Lehnsver-
haltnis zu den Zeitz-Naumburger BischOfen, in deren Urkunden
Ministerialen aufgefiihrt werden, die sich nach dem Orte
nennen^); so erkl^rt sich die kirchliche Verbindung mit BrSckau,
die sich erhielt, nachdem Burg und St^dtlein an die Wettiner
abgekommen waren.
Wir treten nunmehr in reufsisches Grebiet tiber und be-
iinden uns zugleich im einstigen Gau Geraha. Es sind nur
vier Kirchspiele, die hier bertthrt werden mttssen, und zwei
von ihnen sind nur Filiale, deren Mutterkirchen bereits im
Altenburgischen zu suchen sind. Soweit die Ortschaften
reufsisch sind, gehbren sie zu der alten Langenberger Pflege,
welche im n5rdlichen Teile jenes Gaues entstanden war.
Durch beide wird die Zustandigkeit des Zeitzer Propstes als
Archidiakonus des Naumburger Bischofs treflflich gewahr-
leistet. Wir bieten tibrigens sowohl fttr den Gau als auch
fiir die Pflege je zwei urkundliche Belege dar. Die BischOfe
Dietrich I. imd Udo I. von Naumburg bezeugen, jener unterm
9. November 1121, dieser unterm 15. April 1146, dafs im
Gau Geraha dem Kloster Bosau ein Getreidezehnt von tiber
100 Schobem (scobronum) unter anderen in folgenden DOrfern:
Gnannendorf (1146: Grannendorf; Wiistung zwischen Doma
und Zschippach), Nuendorf (1146: Nuendorflf; Nauendorf bei
Grofsenstein), Selmiz (1146: Selmice; SSllmnitz), Gresewiz
(11 46: Crescuwice; Kretschwitz), Girsan (Gasan = Caasen?
1 146: Growithan; Groitschen) und Nigaune (Negis) zustehe^).
Als femer am 13. April 1333 die V5gte Heinrich Reufs II.
von Plauen und Heinrich IV. der Altere von Gera miteinander
die obere Langenberger Pflege teilten*), entfiel deren OstUche
Halfte auf den ersteren, die folgende DGrfer umfafste: Hers-
velt (Hirschfeld), Betenhusen (Bethenhausen) daz halbe dorf,
Greuschz (Groitschen), Neunendorf (Nauendorf) das halbe dorf,
Wasenewicz (Waaswitz), Kulmen (Culm), Zchippuch (Zschip-
pach), Selmnicz (SOllmnitz), Krezkewicz (Kretschwitz), Nygas
1) Lobe a. a. O. II, 328.
•) Sch5ttgen, Dipl. et script. II, 419, 421.
2) Schmidt a. a. O. I, 350 Nr. 723.
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38 Leo BOnhoif :
(Negis), Turnuwan (Doma), czu Rodessicsz (Roschiitz S.-A.)
funf huve, Beczelingesdorf (Wttstung Betzdorf) und Lewen-
hain (Lauenhain). Die beiden jungeren SOhne Heinrichs
Renfs II., Heinrich Reufs III. der Mittlere und Heinrich Reufs IV.
der Jtingere, Herren zu Ronneburg, verpfandeten am 23. Mai
1364 nebst der niederen Langenberger Pflege auch die ge-
dachte Halite der oberen an ihre Vettem zu Gera^), wobei
unter anderen nachstehende Ortschaften aufgezShlt werden:
Selgenstad (Seligenstadt), Wolfticz (Wttstung Wolfstieg bei
Kretschwitz), . . . Wemhersdorf (Wemsdorf), Lewenhayn, Sel-
menicz, Petzelinstorf, Kreskewicz, Negaz, Hersvelde (s. o.),
Kazin (Caasen), Betenhusen halp, Nuwendorf halb, Groycz^),
Wazenewicz, Kolme, Czippuch, Gnannendorf (s. o.) und Tome-
wan (Doma).
An letzteren Ort knttpfen wir sofort an; seine Pfarrei
war dem Zeitzer Propsteisprengel einbezirkt. Denn der be-
wufste Abschatzungsbericht bemerkt dazu*): „In prepositura
Cycensi .... ecclesia in Tornewan vacavit secundo anno,
taxata est ad VIII marcas et solvit II sexagenas grossorum
Pragensium nee plus solvere potuit, quia agri et census ipsius
pro majori parte sunt desolati et destmcti propter gwerras
continuas advocatorum de Plawe et de Gera, in quorum
districtu sunt siti, et propter frequentes insultus raptorum et
aliorum, qui animalia, cum quibus agri stercorandi sunt et
excolendi, in predam furtive auflferunt, cultores agrorum
captivos deducunt et deportant, interficiunt et vulneribus aff li-
gunt, quod rector iuratus deposuit." Das Kirchspiel war
gr5fser als heute: aufser dem Filiale Zschippach und den
BeidOrfem Culm, Kretschwitz, Negis und Seligenstadt, auch
Groitschen und Caasen*), wie heutzutage, sowie den
Wustungen Betzdorf und Wolfstieg sind dazu noch SOllm-
nitz mit Lauenhain und Wernsdorf zu ziehen. Das erstere (S.)
besafs etwa seit Mitte des 14. Jahrhunderts einen Pfarrer fttr
sich, ward aber 1540, nachdem der kleine Spiengel zeitweilig
etwas vergr5fsert worden war, als Filial zu dem nahen
M Ebenda II, 106 f. Nr. 134.
2) Schmidt interpungiert irrig: Bet, halp Nuw., halb Gr.
•) Ledebur a. a. O. S. 336, 341.
*) Beide bildeten nach ihrer Abzweigung von Doma eine kleine
Parochie ftir sich; allein zu Beginn des 16. Jahrhunderts ging sie
ein und beide Gemeinden pfarrten erst nach SOllmnitz, fiden aber,
als dessen Pfarrei ebenfalls aufgehoben ward, an Doma wieder
zxirtick. (Bruckner, Landes- und Volkskunde des Ftirstentums
Reufs j. L. S. 535, S42ff.)
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Der Pleifsensprengel. 35
Hirschfeld geschlagen, das bereits im 15. Jahrhundert
Werasdorf vom Dornaer Pfarrbezirk an sich gezogen hatte,
und dessen urspriingliche Kirchfahrt nur aus Hirschfeld selber
und Bethenhausen bestand*). Ob auch sie einmal von Doma,
jener alten Missionsstation, wo das Mainzer Missale sp^ter
noch gebrauchlich war, wenigstens anfangs, kirchlich abhing,
kann sehr gut mGgJich sein. Der Burgward Langenberg,
den Kaiser Heinrich IV. am 18. November 1060 dem Bischof
Eppo von Naumburg iiberlassen hatte^), wiirde damach in
drei Hauptpfarreien, die zu Langenberg selbst*), die zu
Kostritz (far den Westen und die zu Doma (ftir den Osten)
zerlegt worden sein.
Was nun die beiden reufsischen Orte Waaswitz und
Nauendorf anbetrifft, so sind sie jetzt Filiale der altenburgi-
schen Pfarrkirchen zu Corbufsen bez. Grofsenstein. Bei
der Einfiihrung der Reformation (1529) stellten die beiden
letzteren iiberhaupt ein einziges Pfarrsystem dar*). Grofsen-
stein Oder, wie es damals noch hiefs, „Stegen" als der Pfarr-
ort besafs drei Filiale zu „Korbeysen, Miickem, Baldenhayn"
und drei BeidOrfer, namlich „Popel, Neuendorff, Boswitz".
Im Jahre 1579 ward Corbufsen zu einer Pfarrkirche erhoben,
in welche die DSrfer P5ppeln und Waaswitz nebst Miickem
als Filial gewiesen wurden. Nach Corbufsen kirchte auch
Wetlen (vulgo: Bethlehem), jetzt eine Wiistung nordwest-
lich von Ronneburg. Im iibrigen bestatigte Burggraf
Erkenbert von Starkenberg am 8. Juni 1322 der Kirch e zu
„Korweisen", die damals noch zur Pfarrei „Stein"
gehOrte, den Kauf eines Holzes beim Dorfe Hartroda,
zw5lf Acker grofs, dessen Benutzung dem Geistlichen der
Mutterkirche gegen verschiedentliche neue gottesdienstliche
Verrichtungen im Fihal uberlassen ward^). Diesem ganzen
ungeteilten Kirchspiele gilt also die Mitteilung des Ab-
schatzungsberichtes vom Jahre 1320*): „In prepositura
Cycensi . . . . ecclesia in Stegin (so lies statt Scegin) vacavit
in secundo anno et taxata est ad VI marcas et solvit II marcas
nee plus solvere potuit inspectis valore, situ lod, quia est in
») Brtickner a. a. O. S. 531, 534f., 537, 539f., 549f.
•^ Cod. dipl. Sax. reg. I, i. Nr. 116.
*) Sie una ihr spater selbstandig gewordenes Filial Grofs-Aga
waren exemt, d. h. standen direkt unter dem Naumburger Bischofe.
(Brtickner a. a. O. S. 512, 52a.)
*) L5be a. a. O. I, 41 ; II, 254.
^) Schmidt a. a. O. I, 251 Nr. 521. L6be a. a. O. II, 242f.
*) Ledebur a. a. O. S. 336, 342.
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40 ^ . Leo BOnhoff : -
medio raptorum, et juramento rector(is)/* Die Kirche des
Ortes ward im Jahre 1294 aufs neue geweiht und dabei ihren
Besuchem an bestimmten Tagen ein besonderer Ablafs ge-
wahrt. In dem betrefFenden Briefe, den Weihbischof Inre-
lerius in Vertretung Bischofs Bruno von Naumburg am 23. Juli
gedachten Jahres ausstellte, stofsen wir auf die Worte: „cum
dec anus predicte ecclesie pronunciaverit verbum Dei", d. h.
der damalige Grofsensteiner Pfarrer war Inhaber eines Erz-
priesterstuhles, wohl des zu Gera^). Er hiefs Heinrich und
amtierte noch im Jahre 1307, wo er als Zeuge in zwei Ur-
kunden Vogt Heinrichs Reufs II. von Plauen auftritt, das eine
Mai als dominus Heinricus, plebanus in St eg en (anstatt des
verlesenen oder verschriebenen Hergen), das andere Mai als
dom. Henr. dec anus, pleb. in Stegin*). Was die erstere Ur-
kunde angeht, so ist hier — wir werden noch darauf zuriick-
greifen — einzuschalten, dafs das Zeugnis des Dechanten
umso wiinschenswerter war, als es sich um den eventuellen
Todesfall zweier Pfarrer seines Landkapitels handelte*). Denn
es heifst darin, das Kloster Cronschwitz soUe jahrlich er-
halten „talentum denariorum in villa Brunswalde (Braunichs-
walde) . . . ., postquam creator omnium plebanum de Lin-
do we (Linda) sumpserit ab hac vita, et in villa Hoyken-
walde (Heukewalde) talentum denariorum, postquam ple-
banus in Batanstorph fPaitzdorf — alle vier Orte liegen
im Siiden und Westen von Ronneburg) viam universe carnis
ingressus fuerit."
Wir haben bisher die Ostgrenze des Zeitzer Propstei-
sprengels auf ihrer n5rdlichen Teilstrecke verfolgt. Nun-
mehr erledigen wir, derselben nochmals nachgehend, auch
das betreflfende Stttck der Westgrenze des Pleifsensprengels.
Wir bemerkten bereits, dafs die Parochie Treben mit dem
noch heute dicht bewaldeten Westrande ihres Bezirkes, wo
der „Kammerforst" sich ausdehnt, das rechte Ufer der
Schnauder erreicht. Unsere weitere Aufgabe aber erleichtem
wir uns sichtlich, wenn wir drei Kirchen beachten, um die
M jjDie praepositura zu Zeitz hatte sechs decanatus: i. zu
St. Nicolai in Zeitz, 2. Profen, 3. Gera, 4. Schlawitz (Schleiz),
5. Weide, 6. Graiz. (Pollmacher, Beschreibung des hohen Stifts
Naumburg -Zeitz, S. 61.) Zader (Stifts-Chronik 1^ Kap. 5) stimmt
mit ihm tiberein, nur dafs er zu 2. bemerkt: Prof in oder Aulick.
*) Schmidt a.a.0. 1, 191 f. Nr. 394, 396. (Eine Wiistung „Hergen"
gab es nie im A Itenburgischen.)
•) Bekanntlich bezogen an manchen Orten die Dechanten die
sogenannte exuviales, d. h. eine Gebilhr fur die Testierfreiheit, seitens
der Geistiichen. (LObe a. a. O. I, 30.)
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Der Pleifsensprengel. 41
sich grofse Komplexe gruppieren, die im Laufe der Zeit. sich
mehr Oder weniger auflOsten: Monstab, Mehna und Alten-
kirchen. Mit ihren Pfarrsprengeln mtlssen wir uns, nament-
lich nach Westen zu, eingehender beschltf^tigen. Monstab
(Masceltop) und das westlich davon gelegene GrofsrOda*)
(Rodiwe) z^hlen zu den neun Orten des Pleifsengaues, die
Kaiser Otto II. dem Bistum Naumburg im Jahres 977 ver-
ehrte-). Den Zehnten dieser neun „alten" DOrfer (villarum
antiquarum) schenkte Bischof Udo I. im Jahre 1146 dem
Kloster Bosau, w^hrend sein VorgSnger es mit vier Hufen
in GrofsrOda (Rodowe) bedacht hatte*). Es ist begreiflich,
dafs in jenen beiden Orten Gotteshauser sich erhoben, deren
Patronat natiirlich dem Bischofe als ihrem Grundherm zukam.
Von der Pfarrei zu Monstab heifst es nun im AbschStzungs-
berichte*): „In archydiaconatu Plysnensi . . . ecclesia inMazei-
tof (anstatt Mazeshof) vacavit in primo anno, taxata est ad
. . . marcas (leider ist die Zahl ausgefallen) nee plus solvere
potuit quam VII marcas (ihre Einkiinfte miissen also bedeutend
gewesen sein), quia agri, census et decime spectantes ad
propriam ecclesiam illo anno fuerunt desolati et ville, et pa-
rochiales mortui propter famem precedentem, et per Swevos
totum confinium destructum*) fuit; sic juratus rector depo-
suit." Bereits einige Jahre spater (1328) trat Bischof Witego I.
von Naumburg dem Zeitzer Stiftskapitel die Pfarrei Monstab
ab, die es der PfrUnde seines Scholasters*) schon im n^chsten
Jahre einverleibte, doch so, dafs sie auch femerhin „ein fttr-
nehmes Pertinenzstiick des Archidiakonus im Pleifsenlande"
blieb'). Ansehnlich genug waren die Pfarreinkiinfte, zumal
ja die „decime spectantes ad propiam ecclesiam" auch solche,
die von anderen Kirchen entrichtet wurden, voraussetzen.
Dem ist auch also: Kriebitsch und Rositz zehnteten nach
Lobe a. a. O. I, 377. Von GrofsrOda kann erst von 1703 ab
die Rede sein, wo KleinrOda nordwestlich davon angelegt ward.
*) Lepsius a. a. O. I, 173, 176 f. u. Anm. 41.
3) ScnOttgen a. a. O. 11, 419? 421- Vgl. 422!?., 426, 433.
*) Ledebur a. a. O. S. 348f.
*) Daher rUhrt es, dafs wir in dieser Gegend allein vier
Wiistungen antreffen: i. Lentich und 2. Zetkau (Pau-ochie Kriebitsch),
3. Selwitz (Pairochie Monstab) und 4. Zschechwitz (Parochie Rositz).
Vgl. Lobe a. a. O. L 259 f., 379, 459. Mitteil d. Gesch. u. Altertums-
forsch. Gesellsch. d. Osterl. IIL 218—221; X, 99 — 103.
**) Er Uefs nattirlich die Stelle gegen ein Sustentationsquantum
(lurch Vikare besorgen.
') Mitteil. d. Gesch. u. Altertumsforsch. Gesellsch. d. Osterl.
VII, 5131
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42
Leo BOnhoif :
Monstab. Beide Kirchen sind Filiale gewesen; wufsten doch
noch im Jahre 1567 die Kriebitscher die Richtung ihres alten
Taufsteiges genau zu weisen, den einst ihre Vorfahren mit
den Kindern gegangen waren, und bezeichneten ihn dem
Kirchner von Monstab als den ktirzesten Weg, den er nehmen
k5nne, wenn er zu ihnen des Zehnten wegen kSme^). Der
Umfang jener drei Kirchspiele war tibrigens 1528, ehe Ver-
anderungen eintraten, folgende*):
1. Monstab: Leesen (Filial) und zehn BeidSrfer: (Unter-
I6dla (1697 ^^^^ Oberl5dla umgepfarrt*), Wiesenmiihle, Schlau-
ditz, Krebitschen, D5lzig, *Kraasa (die beiden letzteren kamen
erst am a. Oktober 1836 an die Parochie Mehna*), das eine
an die dortige Pfarrkirche, das andere an ihr Filial Dobra-
schitz), Petsa, Kr5bern, Zechau und *(Alt-) Poderschau*'^).
2. Rositz: Gorma, Fichtenhainichen, Schelditz, Braunfs
(1532 bereits wust*).
3. *KpiebitSCh'): *Wintersdorf (Filial) mit Pflichtendorf,
Heukendorf, *GrQba und Waltersdorf. (Das Filial samt den
vier BeidSrfem konstituierte sich 1663 als eigenes Kirch-
spiel®). Hierbei ist besonders darauf aufmerksam zu machen,
wie bis zum Jahre 1836 die beiden D5rfer Kraase imd D5lzig
eine Exklave der Pfarrei Monstab gebildet haben, die von
1) L5be a. a. O. I, 371.
2) Ebenda I, 41. Die DOrfer an der Westgrenze des Pleifsen-
sprengels sind durch ein Stemchen {♦) gekennzeichnet.
*) Ebenda I, 43a.
*) Ebenda I, 325.
^) Ebenda I, 375. Erst seit 1718 besteht Neu-Poderschau, auf
dem friiheren Eselsberge (so genannt um 1600) angebaut.
^) Ebenda I, 458. Erst im Jahre 1673 ward das kurz vorher auf
dieser Wiistung erstandene „neue Dorf" (jetzt Neubraunshain) ein-
gepfarrt.
') Ledebur a. a. O. S. 348, 350: „In archydiaconatu Plysnensi . . .
ecclesia inCriwicz, que vacavit in prime anno, fuit divulsa in totum
sub collectoribus et locata per eos pro III marcis nee plus solvere
potuit, quia agri decimales pro majori parte sunt inculti, census
desolatus et vix tercia pars agrorum spectancium ad ecdesiam fuit
seminata et culta propter canstiam illius anni et quod prius Swevi
ecclesiam incenderunt et villam totaliter destruxerunt; juratus
deposuit rector predicta vera fore; taxus ecclesie sunt VIII
marce." Obrigens war Kriebitsch bereits vor 121 6 Parochie, da am
10. November dieses Jahres Kaiser Friedrich II. dem Kloster Bosau
das Patronatsrecht schenkt und dabei von der parochiaUs ecclesia
inCriwiz spricht; im Jahre 1324 ward sie inkorporiert. (LObe a. a. O.
I, 260.)
®) Ebenda I, 573!
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Der Pleifsensprengel. 4j
deren Hauptmasse von den Parochien (Grofs-) R6da und
Tegkwitz abgeschnitten wurden. Dieselben umfafsten 1528
nachstehende Orte (s. o.):
R5da: *P6hla, *P(5sa, *Kostitz. (Im Jahre 1554 ward
R5da wieder [s. u.] Filial von Monstab^).
Tegkwitz^): Starkenberg, Kreutzen, Breesen.
Daraus lafst sich fUr ROda, das somit im Siiden, Norden
und Nordosten von Monstaber Pfarrgebiete umgeben ist — im
Westen grenzt das Zeitzer Stiftsland mil Kayna und Zettweil — ,
nur schliefsen, dafs es einst ebenfalls ein Tochterverhaltnis
zur Monstaber Kirche unterhalten habe; hatte es doch auch
mit ihr bis zum Jahre 1256, wo es bereits als Parochie seit
langerer Zeit bestand, einen und denselben Patron, namlich
den Naumburger Bischof. Da nun das Kloster Bosau in
Roda seit 1121 vier und 12 16 sechzehn Hufen besafe, so
iiberliefs ihm der Bischof auch das Kollaturrecht, und die
Pfarrei ward ebenfalls mit dem KlostervermSgen verschmolzen,
wUhrend die Stelle durch Vikare fiir einen geringen Entgelt
verwaltet wurde*). Dann wird aber auch Tiegkwitz, das sich
zwischen DOlzig und Monstab eindrangt, obendrein wegen
seiner grofsen Nahe als ein vormaliges Monstaber Filial
betrachtet werden mtissen, und ein Gleiches soil ja auch
von den Parochien Oberl5dla (bis 1697 [s. o.] nur mit
Rddigen) und G5dern (bis 1539 mit GOhren, Lessen, Lut-
schitz imd einem Gute in G5ldschen)*) gelten*). Ja sogar
.noch auf RomschUtz, das jetzt freilich Filial von GOdem
(seit 1539), aber vorher ein Kirchspiel fiir sich war, mOchte
sich eine derartige Beziehung ausdehnen lassen**). Es ist
hOchst wahrscheinlich, dafs die Edlen von Tegkwitz, vielleicht
') Lobe I, 381 f.
^ Ledebur a. a. O. S. 348, 352: „In archydiaconatu Plysnensi
.... ecclesia in Teckewicz yacavit per constitucionem ,Licet cano-
nicum' in tercio anno; collatio spectat ad lay cum (den Burggrafen
von Starkenberg vgl. LObe I, 505 f.) et taxata est ad X marcas et
solvit V sexagenas grossorum Pragensium nee plus potuit dare propter
insultus raptonim de terra advocatorum de Plawe, videlicet illorum
de Lubeswicz (Ltischwitz) et aliorum, exactiones marchionis, advo-
catorum et budellorum suorum et desolationem eiusdem ecclesie
terminorum et quod plus dare non posset ex premissis causis, rector
inspecto valore et hominibus deposuit juratus."
») L5be I, 377, 38»f.
*) Ebenda I, 41, 43i; H 88.
*) Ebenda I, 371.
•) Ebenda I, 242. Das eine Gut von Goldschen (s. Anm. 2) lag
stidlich von Romschtitz.
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44
Leo B(5nhoif :
auch ihre Vasallen, die von G5dem'), sowie die von Rom-
schitz und von Lydelow die anf^nglichen Kapellen bei ihren
Sitzen durch die jeweiligen BischSfe, die ja bis 1328 Patrone
blieben, zu Pfarrkirchen erheben und dem Verbande mit
Monstab entnehmen liefsen. Alles in allem dtirften wir dessen
ursprQnglichen Pfarrsprengel, der den Raum zwischen den
grofsen Parochien zu Altenburg, Treben und Mehna einerseits
und dem Zeitzer Propsteisprengel anderseits ausfUllte, etwa
40 D5rfer, von denen allerdings manche sehr klein sind, zu-
rechnen — eine Zahl, die uns nicht erstaunen lafst, wenn
wir uns an diejenige (33) der Pfarrei Altenkirchen (s. u.) im
Jahre 1140 erinnem!
Ehe wir uns zu ihr wenden, betrachten wir das zwischen
ihr und Monstab gelegene Kirchspiel Mehna. Urspriinglich
ein Reichslehen, ging.diese Pfarrkirche, die bereits um 1200
existierte, in den Besitz des Bergerklosters zu Altenburg tiber,
wie es scheint, auf unlautere Weise, d. h. durch Faischung
der Dotationsurkunde KOnig Philipps vom 27. September dieses
Jahres uber die Kirche zu Treben (s. o.). Eine kecke Hand
flickte namlich in ihren Text den Zusatz „et in Men owe"
ein. Derselbe fehlt in den Bestatigungen Kaiser Friedrichs II.
und Papst Gregors IX. aus den Jahren 12 14 bez. 1227, allein
bereits 1204 leistete jene Interpolation gute Dienste, da auf
Grund derselben der damalige Propst Gerhard gegen die
Weihe einer Kapelle zu Dobitschen als Beeintrachtigung der
Patronatskirche seines Klosters zu Mehna Einspruch erhob.
Ererzielte damit, dafs der Erbauer jenes Gotteshauses, Heinrich
von Dobitschen, 6 Mark Silber fiir die Auspfammg (exemptio)
desselben erlegen mufste. Die Pfarrei Mehna selbst war
1301 dem Bergerkloster einverleibt worden, das 1355 auch
die freie Pfarrbesetzung ohne Einmischung des Bischofs er-
langte, und in dem letzteren Jahre auch „exemt" geworden,
d. h. der Diozesan entnahm sie der Jurisdiktion des Pleifsner
Archidiakonus, der seinerseits als Entschadigung f(ir den Weg-
fall von Gebiihren eine Jahresrente von acht breiten Groschen
vom Konvente erhielt^). Fragen wir nach dem Bestande des
Pfarrsprengels, so bildeten, nachdem Dobitschen ausgeschieden
^) Bereits urns Jahr 1160 erscheint ein Petrus de Guderin als
Vasall des Erchenbertus de Techewitz. Er trftgt von ihm erst
Weidensdorf bei Remse, dann 6 '/a Hufen in Nasselwitz (Wtistung
in Parochie Dobitschen) und i Hufe in Lossen (Parochie Godem)
zu Lehn. (Mitzschke a. a. O. Urk. Nr. 24.)
*) Lobe I, 198, 33of., 333. Doch beachte Cod. dipl. Sax. reg. I, 3,
no. 206. Anm.
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Der Pleifsensprengel. ac
war, bis zum Jahre 1696 nebst dem Filiale Dobraschitz die
Dorfer^) *Cossa (j. Obercossa), *Naundorf (auch Unternaun-
dorf), beide zum Bezirke der Tochterkirche gehOrig, Missel -
witz, Rodameuschel, Zweitschen, Rolika und Pontewitz, end-
lich auch Nasselwitz, ehe es zum erst en Male eine Wilstung
geworden war — dies war 1528 l^gst der Fall, wahrend es
„vorczeiten ein DorfFvnd Forberg gewest war"*). Nach diesen
ErSrterungen kOnnen wir zur Pfarrei von Altenkirchen
libergehen. Hier liegt ims ein ausfUhrliches Dokument iiber
ihre Ausdehnung vor, wie sie dieselbe seit den Tagen Bischof
Giinthers von Naumburg (1079— 1089) erhalten und bis zum
Jahre 1140, aus dem unser Belegstiick stammt, beibehalten
hatte. Bischof Udo I. nennt hier 33 Ortsnamen, von denen
zwei am Anfang der Reihe unlesbar geworden sind*). Uns
interessieren vor allem diejenigen, die im wegt lichen Teile
des Kirchsprengels identifiziert werden miissen; sie lauten
wie folgt : Lonizka (Limipzig), Tossowe (Tauscha, auch Klein-
tauscha), Zossane (Flur „der Zossen" im Nordwesten von
Graicha), Nortin (nicht die leiseste Spur erinnert mehr an
diesen Ort, der bei Hartroda gesucht werden mufs), Crimaz-
howe (lag unfem von Reichstadt, zu dessen Pfarrlehn auch
„ein Garten auflF der Crimpschow" im Jahre 1400 gehOrte),
Drosin (Drosen) und Coacowe (Kakau*). Die genannten sieben
Orte lagen sSmtlich im Pleifsengau und unterstanden dem
Pleifsner Archidiakonus, wie aus der angezogenen Urkunde
ersichtlich ist. Nur ein einziger von ihnen, Zossen, dessen
Markung mit der Graichas verschmolz, verblieb im Gebiete
des Altenkirchner Pfarrsprengels, die iibrigen schieden aus.
Denn Kakau schlofs sich der Pfarrei Hartroda an, in deren
anfanglichem Bezirke auch die Wiistungen NOrten imd Crim-
mitschau liegen, Drosen derjenigen von Grofsstechau,
wahrend Lumpzig mit Tauscha zu einem eigenen Kirch-
spiele sich zusammentat, zu dem, abgesehen von Grofs- und
') Die Stemchen verweisen an die Westgrenze des Pleifsen-
sprengels !
«) Lobe I, 198. Nachdem es dann wieder aufgebaut werden
war, pfarrte es nach Altenkirchen und ward 1696 von da nebst
Meucha und Prehna der Pfarrei Dobitschen tiberwiesen. Ende des
18. Jahrhunderts lag es zum zwei ten Male wiist
*) Lepsius a. a. O. I, 246! Die beiden fehlenden Namen lassen
sich leicht ermitteln; die Reihenfolge ist unterbrochen zwischen
Nebedim (NObden), Hilsice (Illsitz) und Rosenezdorf (ROthenitz), Plati-
cizci (Platschtitz). Mithin vermissen wir Gnadschtitz und KOthenitz.
*) Mitteil. d. Gesch. u. Altertumsforsch. Gesellsch. d. Osterl.
Ill, 227 f.
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46 Leo BOnhoff :
Kleinbraimshain (s. u.), etwa zu Beginn des 17. Jahrhunderts
das Ortchen Hartha hinzukam. In seiner Nahe befindet sich
der sogenannte „H5hktibel", d. i. eine Erhohung mit einem
Merkzeichen besteckt, zum Zeichen, dafs hier (im Westen) die
Grenze des Gaues Plisni „markiert" werden soUte^). Das ist
fur das Verstandnis des Folgeuden nicht unwesentlich.
In dieser Grenzgegend sind namlich einige Pfarreien zu
besprechen, deren D6rfer bis auf zwei deutsche Namen tragen
und auf dem waldigen Gelande entstanden sind, das die Gaue
Geraha, Puonzowa und Plisni voneinander trennte. Wir
geben ihren Umfang nach den Visitationsprotokollen vom
Jahre 1528 wieder^):
1. Braunshain (jetzt Grofsbraunshain im Gegensatz zu
dem 1670 erst entstandenen Kleinbraunshain): Wemsdorf
(Filial) mit Tanna. Nach dem Jahre 1540 ward das Kirch-
spiel zerschlagen: das Filial und sein Beidorfchen fielen an
die benachbarte Parochie zu Hohenkirchen. Braunshain selbst
trat in ein Tochterverhaltnis zur Kirche von Lumpzig, welches
zu Beginn des Jahres 1829 ein Ende fand, da sein Gottes-
haus abgebrochen ward imd es nunmehr nach dem Pfarrorte
kirchte*).
2. Hohenkirchen: Sachsenroda,Weifsenbom, Roda. Die
Kirchfahrt erstreckte sich also den Oberlauf der Schnauder
hart an deren rechtem Ufer herab. Erst nach 1540 (s. o.)
ward sie vergrofsert Einen ihrer Pfarrer — denn dafs sie
gemeint ist, verrSt der Zusatz „in der Naumburger DiSzese" —
providierte Papst Innocenz VI. am 8. Marz 1358 fur eine
Cronschwitzer Patronatsstelle: er hiefs Jakob von Grtinhain*).
3. Reichstadt mit der Schwesterkirche zu Frankenau.
Letztere hatte noch 141 8 ihren besonderen Pfarrer gehabt,
war aber dann im Laufe des 15. Jahrhunderts mit Reichstadt,
das seinerseits bis zum Jahre 1400 Filial von Hartroda ge-
wesen war, vereinigt worden: der genauere Zeitpunkt lafst
sich nicht mehr angeben®).
4. Hartroda: Kakau, Dobra und noch um die Mitte des
15. Jahrhunderts das nachher wiist gewordene Luthwinshain
Oder Lutoldishayn ; dazu kam noch bis 1400 Reichstadt (s. o.),
woselbst eine Kapelle am „heiligen Brunnen" sich erhoben
hatte, wahrend das heutige Filial WildenbSrten erst im
1) Lobe I, 318.
«) Ebenda I, 41.
») Ebenda 1, 318, 323!
*) Ebenda I, 324; II, 383. Schmidt a. a. O. II, 16 Nr. 16.
^) Lobe n, 136, 339.
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Der Pleifsensprengel. aj
Jahre 1779 den Pfarrsprengel, der 1400 nach Nordwesten
verkleinert worden war, nach Siidosten vergr5fserte^).
Wahrend nun die Parochie Hartroda in ihrer friihesten
Ausdehnung, die wir eben beschrieben, im westlichsten Ende
der alten Pfarrei Altenkirchen sich ausbreitet, woflir doch das
Beidorf Kakau und die Wtistungen NOrten und Crimmitschau
(s. o.) sattsam sprechen, demnach zweifelsohne auch dem
Pleifsensprengel zufallen mufs, steht dies bei den Pfarrkirchen
zu Frankenau, Braunshain (mit Wemsdorf) und Hohenkirchen
noch dahin. Die dritte von ihnen mochte ich wegen ihrer
Lage und ihren Beziehungen zu stifts-zeitzischen Dorfem eher
fQr den Zeitzer Propsteisprengel reklamieren, wahrend ich
kein Bedenken tragen wtirde, die erste und die zweite im
gedachten Sinne zu tiberweisen. Die drei Kirchspiele lagen
eben auf neutralem Gebiete, d. h. in keinem bestimmten Gaue,
so dafs sich die beiden Archidiakonen in dasselbe teilten,
dafs auf jeden von ihnen vier DSrfer entfielen, namlich auf
der Zeitzer Seite: Roda,Weifsenbom, Hohenkirchen, Sachsen-
roda ; auf der Pleifsner hingegen : Frankenau, Braunshain, Tanna
und Wemsdorf.
Wir nehmen nun die mittlere Strecke des Grenzzuges
zwischen den beiden Archidiakonaten in Angriff. Einen festen
Stutzpunkt derselben erblicken wir in der Stelle, wo sich die
Parochien voil NSbdenitz und Ronneburg beruhren. Die
Kirchenprovinzen, denen sie zuzurechnen sind, stehen fest.
Denn in dem Abschatzungsberichte (1320) treffen wir auf die
Bemerkung^): „In prepositura Cycensi ecclesia in
Ron berg vacavit in secundo anno per constitutionem , Licet
canonicum'; collacio spectat ad abbatissam sanctimonialium
in Cron(s)wicz; taxata est ad XVIII marcas et solvit III marcas
preter XVII grossos nee plus solvere potuit, quia major pars
valoris fiiit in ofFertorio, et parochiales sunt destructi, et opi-
dum desolatum est per expugnationem, quia miles (Heinrich)
dictus de Kirchtorf (in der Fehde^) Markgraf Friedrichs des
Freidigen mit Vogt Heinrich IV. dem Alteren von Gera) illud
expugnavit et incendio (statt incendit) penitus devastavit, nee
totus valor inspectis veris redditibus est ad X marcas et duo
sacerdotes pro officiacione requiruntur, et sic juratus depo-
suit rector." Fiir NObdenitz (Nubdicz) steht uns folgender
Beleg zur Verfligung*): als Bischof Witego I. von Naumburg
^) Ebenda II, 136, 138, 337.
«) Ledebur a. a. O. S. 336, 3441.
*) Schmidt a. a. O. I, 223 f. Nr. 472.
*} Ebenda I, 21 if. Nr. 444.
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48 LeoBOnhotf:
am 9. Oktober 1352 dem Kloster Cronschwitz die dortige
Pfarrkirche inkorporierte, die ihm Vogt Heinrich Reufs 11.
von Plauen im Jahre 13 13 veriiehen hatte^), tut er es „de
consensu seu coDaudacione nostri capituli necnon archi-
dyaconi terre Plisnensis, cui eadem ecclesia iure
archidyaconali est subiecta". So mtissen wir also noch
die Sprengel beider Kirchen nach Osten (Ronneburg) bez.
nach Westen (Nobdenitz) zu festlegen. Als die Reformation
in den Amtem Altenburg und Ronneburg eingefQhrt ward,
lag dem Pfarrer von Nobdenitz die Seelsorge in den vier
Filialen zu Vollmershain, Wettelswalde, Jonaswalde und Menns-
dorf sowie im Beidorfe Stein ob, wahrend die Kapelle im
Schlosse zu Stein (jetzt Posterstein, nach der Familie Puster
genannt, die es Mitte bis Ende des 15. Jahrhunderts besafs)
ein Cronschwitzer Vikar versah^). Femer aber war er Patron
fur Nischwitz*), dessen Kirchfahrt bis 1533 auf das Pfarrdorf
und das Filial Heukewalde beschrankt blieb*); diese Kollalur
darf genau so, wie es oben bei Ossa und Syhra (Ephorie
Rochlitz) der Fall war, betrachtet werden: sie ist der letzte
Rest eines friiheren Abhangigkeitsverhaitnisses kirchlicher
Natur, dem Nischwitz seitens der Parochie Nobdenitz unter-
legen hatte. Die alte Verbindung, von der wir nicht wissen,
wann sie gelOst wurde, zieht iibrigens die ZugehGrigkeit von
Nischwitz zum Pleifsensprengel nach sich. An den Nord-
westen der Pfarrei grenzte nun Ronneburg mit dem ostlichen
seiner beiden Filiale, Raitzhain (Ratzen), wohin auch das
DSrflein Stolzenberg kirchte^). Daran schlofs sich im Suden
(bis 1533 [s. o.] far sich allein) Paitzdorf, in dessen Pfarrer
wir zufolge einer Cronschwitzer Klosterurkunde vom 10. No-
vember 1307 ein Mitghed des Landkapitels zu Gera (Propstei
Zeitz) zu erkennen vermochten (s. o.). Ebenfalls festen Grund
haben wir unter uns, wenn wir sprung weise etwas siidlicher
uns begeben. Auf der einen Seite kommt hier in Frage die
1) Ebenda I, 426. Nr. 846.
') Lobe II, 307, 314. Bereits im Jahre 1533 sedi sich der Pfarrer
von Nobdenitz in seiner Arbeit erleichtert. Denn es kamen drei
Filiale ab: Wettelswalde an Thonhausen, Jonaswalde an Nisch-
witz und Mennsdorf an Paitzdorf. (Ebenda II, 179, 300, 322.)
|a im Jahre 1574 ward auch das vierte Filial, Vollmershain, mit
Weifsbach verbunden, so dafs 1578 die Postersteiner Kapelle in ein
Filial ftir Schlofs und Dorf verwandelt werden konnte. (Ebenda
II, 185, 315)
') Ebenda II, 303, 317. Er behielt dies Recht bis zum Jahre 1627.
*) Ebenda 11, 300!
») Ebenda II, 239.
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Der Pleifsenspfengel. 40
grofse Parochie Culmitzsch, welche laut der Bulle Papst
Gregors IX. vom 25. Juni 1230 in den Besitz des Pramon-
stratenserklosters zu Mildenfurth gelangt war^). Hierbei hatte
derselbe ausdrticklich bestimmt: „Prohibemus insuper, ut infra
fines parrochie vestre (also auch zu Culmitzsch) nullus sine
assensu dyocesani episcopi et vestro capellam seu ora-
torium de novo construere audeat salvis privilegiis Roma-
norum pontificum." Ebenso schiltzt er die Regler vor un-
rechten Forderungen der BischOfe, Archidiakonen und Erz-
priester. Der zustSndige Erzpriester der vier Patronatkirchen
des Konventes, St. Marien zu Weida, St. Veit (zu Veitsberg),
St. Peter zu DOhlen und Culmitzsch, hatte seinen Sitz in der
eben genannten Stadt, ihr Archidiakonus war der Zeitzer
Stiftspropst. Gestatzt auf diesen pSpstlichen Erlafs erkiart
Propst Johannes von Mildenfurth in einer Urkunde vom
25. M^z 1313, dafs sein Konvent der Auspfarrung der Kirche
zu Trtinzig (Drunz) aus dem Verbande der Klosterpfarrei
zu Culmitzsch zustimme, die Luppold von Wolframsdorf vor-
genommen habe, unter der Bedingung, dafs der Geistliche
der Mutterkirche zur Entschadigung eine Jahresrente von
I^2 Mark Silber empfange^). Die nSrdlich von Trtinzig (mit
Wolframsdorf*) gelegenen Ortschaften Seelingstadt und
Chursdorf bildeten nach Ausweis der emestinischen Visi-
tationsprotokolle*) von 1529 und 1533 eine Culmitzscher
Kaplanei. Denn das eine besagt: „Damach ist mit dem
pfarrer zu Culmitzsch gehandelt, das er seinem Caplan
zu Cursdorff das einkommen zu Curfsdorff vnnd Selg-
stadt soil folgen lassen, Domit dieselben zwo dorffschafften
auch versorgeth, welchs der pfarrer also bewilligt." Im
anderen heifst es: „Der pfarrer zu Culmitsch gehort gin
Zwickau von wegen Seligenstadt und Cursdorf." Der
*) Schmidt a. a. O. I, 24 Nr. 54: pgirrochiam in Kolmitzsch
cum omnibus pertinenciis suis.
*) Schmidt a. a. O. I, 207 f. Nr. 436: Luppoldus dictus de
Wolvramsdorf exemit a parrochia nostra in Counaz ecclesiam in
villai, que dicitur Drunz, quam .... dotavit .... cum marca (statt in
Maria) et dimidia perpetui census nostro ad hoc consensu bene-
vole accedente.
') Walddorf und StOcken sind erst spater, letzteres nach 18 10,
auf Rodland entstanden. Bei StOcken 1st auch seine pau-ochiale
Zweiteilung (TrUnzig und Langenbemsdorf ) bemerkenswert.
*) Buchwald, Allerlei aus drei Jaihrhunderten S 4f. Mitteil.
des Altertumsvereins fQr Zwickau und Umgegend VII, 47. Im Jahre
1546 wird Seelingstadt bereits als Pfarrei im Widumsbuche der
Superintendentur Zwickau (Annaberger Ephoralarchiv. Rep. I. Gene-
ralia No. la [Extrakt] fol. 4 b) aufgenihrt.
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIX. I. 3.
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50
Leo BOnhoff ;
ganze Ostrand der ehemaligen Pfarrgrenze von Culmitzsch
reprasentiert also auch ein kleines Stiick Ostgrenze des Zeitzer
Propsteisprengels. Gegeniiber im Pleifsensprengel, von Triinzig
durch einigen Wald getrennt, lag die Parochie Langen-
bernsdorf (Bemsdorf^). Was wir hier von ihr berichten,
gilt genau so von der weiter nOrdlich gelegenen zu Langen-
reinsdorf (Rein[h]ersdorf). In ziemlich gleichlautenden Ver-
ordnungen vom lo. Februar 1302 und vom 31. August 1305
erklaren namlich die Bisch5fe Bruno und Ulrich I. von Naum-
burg, sie gestatteten mit Zustimmung des Domkapitels , dafs
diese beiden Pfarrkirchen samt der zu Ronneburg, die unter
Cronschwitzer Klosterpatronate stlinden, von dem Kloster
mit Weltgeistlichen gegen entsprechende Provision besetzt
werden diirften und dafs nach Abzug der letzteren die Pfarr-
einktinfte Verwendung in seinem Interesse finden konnten'-).
Die Bestatigung erfolgt aber nattirlich nur „archidyaco-
norum predictorum locorum et cuiuslibet alterius in omnibus
iure salvo". Die beiden Archidiakonen sind der Propst von
Zeitz und der Pleifsner, jener fUr Ronneburg, dieser fiir
Langenbemsdorf und Langenreinsdorf. Was letzteres noch
anbelangt, so besitzen wir das einzige aus dem 14. Jahr-
hundert uns erhaltene Prasentationsschreiben fiir einen seiner
Pfarrer an den zustandigen Archidiakonus. Weil es das einzige
dieser Art ist, woUen wir es hier seinem Wortlaute nach mit-
teilen*):
„Honorabili viro domino Henrico de Halle, archidia-cono
terre Plisnensis, Elizabeth priorissa totusque conventus sancti-
monialium in Cronschwicz promptum in omnibus cum devocione
famulatum. Quia ecclesiam parrocnialem in Reinerstorf vacantem
per mortem domini Nicolai, ultimi rectoris ibidem, cuius collacio
de iure ad nos et monasterium nostrmn pertinere dinoscitur, discrete
viro domino Meinero, capellano nostro in monte Smoln, presencium
exhibitori, contulimus, pro nac vice ideoque ipsum ad eandem ecclesiam
Utteris presentibus presentamus petentes studiose, quatenus ad ipsam
eum instituere et investire dignemini atque in possessionem
omnium iurium et pertinencium induci faciatis corporalem et in
eo nobis et monasterio nostro singulariter complacentem. Datum
dominica in die decollationis Jo. baptiste (29 August), prioratus nostri
sigilli sub appensione, anno etc. LXXXIX." (1389.)
So sind denn auf der mittleren Teilstrecke noch folgende
Kirchspiele unverteilt geblieben, von Suden her aufgezahlt:
*) Dafs Langen-, nicht Mtinchenbemsdorf gemeint ist, zeigt
Schmidt a. a. O. I, 492! Nr. 946.
«) Schmidt I, 168, i8a Nr. 344, 375.
«) Ebenda II, 284 Nr 332.
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Der Pldfsensprengel. 51
1. Oberalbertsdorf (Albrechtsdorf), bereits 1354 unter
den Cronschwitzer Patronatskirchen angefiihrt*), jedoch ohne
sein Filial Kleinbemsdorf (Beringersdorf), das 1222 als ein
solches der Kirche St. Martini zwischen Schlofs und Stadt
Crimmitschau genannt wird^ irnd erst i838*zu seiner jetzigen
Parochie gezogen ward.
2. Rufsdorf (Rulestorflf), bis zum Jahre 1534 selbstandig,
dann mit Blankenhain vereinigt*).
3. Mannichswalde, das vielleicht noch im 15. Jahr-
hundert als Filial von Blankenhain gait, aber durch die
Familie vom Ende, welche zu Blankenhain und Mannichswalde
begutert war*), kirchliche SelbstMndigkeit erlangte. Diese
Vermutung legt die Lage Dittersdorfs (s. u.) Uberaus nahe.
4. Blankenhain, bis 1534 ohne seine heutige Tochter-
kirche zu Rufsdorf (s. o.), aber bis 1533 mit (Grofs- und
Klein-) Pillingsdorf, welches man damals nach Nischwitz um-
pfarrte. Es fragt sich endlich, ob eine Ortschaft namens
Dittersdorf, worttber geschichtliche Nachrichten fehlen, nach
Blankenhain kirchte. Sein Pfarrer bezog Zinsgetreide von
Bauem in Jonaswalde, welche die Grundstttcke der WUstimg,
die sich von Nischwitz bis Thonhausen in der sogenannten
„Moder" hinzog, durch Kauf an sich gebracht hatten*^).
5. Haselbach, im Jahre 1354 als Pfarrei genannt*).
6. Grofs stechau mit Filial Beerwalde (Beyerwalde) imd
fanf Beid5rfem Kleinstechau, L5bichau, Falkenau, Ingrams-
dorf imd Drosen.
Diese letzte Kirchfahrt st5fst im Westen an Grofsen-
stein und Ronneburg, unzweifelhafte Bestandteile des Zeitzer
Propsteisprengels, imd im Siiden an N5bdenitz, mit dem, lun
dies hier noch nachzuholen, etwa bis zum Ende des 14. Jahr-
hunderts das wenige Minuten entfemte Lohma') kirchlich
^) Schmidt a. a. O. I, 49a Nr. 946. Vgl. Buchwald a. a. O.
S. 3: Pfarrer zu Ober AlbersdorflF . . ., von den zu Cronschwitz
belehent.
2) SchOnb. Geschichtsbl. Ill, 3, 151.
») Mitteil. d. Altertumsver. f. Zwickau u. Umg. VII, 43ff.
*) L6be II, 295.
*) Ebenda II, 175, 301 f.
«) Schmidt I, 493 Nr. 946.
') Cfber Lohma bei SchmOlln macht dessen Pfarrer ijaS folgende
interessante Angaben: „lst exempt, besucht nicht Sinodum des
Bischofs zu der Neuenburg, noch zimigemeynen Subsidio verbunden,
haben vor lander Zceit die alten Gotzen vom Ende gestifft vnd
begabet, hat all ein das Dorf Lohme, darinnen 12 Hausgesesene
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52
Leo BOnhoif :
verbunden gewesen war und als dessen Archidiakonat der
Pleifsner gleichfalls sichergestellt ist. Dazu kommt noch, dafs
der 5stliche Rand des Sprottentales von ReichstMdt bis Schm5lln
ohne weiteres der letzteren Kirchenprovinz anheimfallt und
dafs der nOrdlichste Ort im Pfarrsprengel, Drosen, noch 1140
nach Altenkirchen gepfarrt (s. o.), zugunsten derselben
spricht; er liegt aber wie Grofs- und Kleinstechau sowie
Ingramsdorf auf der westlichen Talseite der Sprotte. So wird
demnach diese Parochie, deren Filial Beerwalde auf neutralem
Rodlande entstand, durch ihre iibrigen Orte in den Pleifsen-
sprengel gewiesen. Ein Gleiches ist durch ihre Lage fiir
Blankenhain und Mannichswalde gegeben. Damit ist aber
auch zugleich iiber Rufsdorf und Oberalbertsdorf in diesem
Sinne entschieden. Nur ein einziges Kirchspiel bleibt dem-
nach noch zweifelhaft: Haselbach. Da nSrdlich von dem
Dorfe in dem Tale zwischen Riickersdorf und Mennsdorf sich
einst ein Ortchen liamens Kleinrtickersdorf erstreckte, das
nach Riickersdorf zehntete, letztere Pfarrei aber mit ihren
Filialen Vogelgesang und Braunichswalde direkt im Norden
die Culmitzscher abgrenzt, so mOchte ich hier den Bach
zwischen Nischwitz und Haselbach in seinem Oberlaufe als
die Scheide zwischen dem Pleifsen- und Zeitzer Propstei-
sprengel betrachten, diesem aber Riickersdorf und (sein ehe-
maliges Filial?) Haselbach zuteilen.
Es bleibt noch die sudliche Teilstrecke des 5stlichen
bez. westlichen Grenzzuges beider Archidiakonate Ubrig, mit
deren Besprechung wir zugleich diejenige der Siidgrenze
der Pleifsner Kirchenprovinz verbinden. Der Bestand der
praepositura Cycensis vermag leicht und schnell ermittelt zu
werden. Wir kniipfen unsere Betrachtungen an die parochialen
Beziehungen der Kirchen zu Greiz, Beiersdorf, Neu-
mark, Reichenbach und Auerbach an. Zum Teil durch
dichte Waldungen umsaumt, beruhrte sich der Sprengel der
zuletzt geuannten Pfarrkirche ostwSrts mit den Fluren von
menner." Femer ist die Rede „von etlichem Gelde, das er Cunradt
vom Ende (er erscheint in den Jahren 1434 — 1445 und war mit „dem
gute zu lome und Nobedicz" beliehen) . . . . zu der Pfarr als ein
testament gegeben." Vermutlich sind unter den alten Gotzen vom
Ende die Eltem jenes Konrads gemeint Die Familie scheint Anfang
des 15. Tahrhunderts in Nobdemtz und Lohma (beide bis 1398 unter
reufsischer Lehnshoheit, vgl. Schmidt II, 44 Nr. 54) sefshaft ge-
worden zu sdn. Fragen wu: nach der friiheren Pfarrkirche Lohmas,
so kann eben der NaSe wie auch der feudalen Beziehungen wegen
keine andere als NObdenitz in Frage kommen. (L Obeli, 147, 151 f.)
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Der Pleifisensprengel. 53
Eibenstock und Hundshttbel, d. h. hier stiefsen die Bezirke
der Propstei Zeitz und des Archidiakonates jenseits
der Mulde aufeinander. Im Widumsbiiche der Superinten-
dentur Zwickau vom Jahre 1546 ist nim die Parochie der
Stadt Auerbach mit zwei Filialen und neun Beid5rfem ver-
merkt*). Jene waren Rodewisch und Rothenkirchen, das eine
vom Auerbacher Prediger, das andere von einem Kaplan
versorgt^). Was die eingepfarrten Ortschaften angeht, so
wage ich nicht mit Bestimmtheit zu entscheiden, aus welclien
von ihnen die damalige Neunzahl sich zusammengesetzt haben
mOchte. Ganz und gar ausgeschlossen ist natiirlich die Gegend
sudlich der Mulde und das Tal der Wilzsch, die erst mit der
zweiten HMfte des 17. Jahrhunderts besiedelt worden sind.
Auch das ausgedehnte Dorf Sch6nheide, dessen erstes Haus
1537 erbaut ward imd das 1563 noch klein war — es um-
fafste ungef^hr 20 Hofstatten — , mufs aufser Betracht bleiben.
Aber aufmerksam mOchte ich auf zwei Urkunden machen,
einen Leibgedingebrief vom 9. November 1411') und einen
Lehnbrief vom i. Januar 1450*). Beide nennen die D5rfer
Niederauerbach (Urbach), Rebesgrttn (Redewischgrune),
Rtttzengrtin (Ruczengrune), Wernesgriin (Bemersgrune),
Brunn (Brunne) und Vogelsgrtin (Voistelsgrune). Zu den
iibrigen drei rechne ich dann unbedingt Stiitzengrtin imd
Rempesgrun (1450: Rempelsgrune), wahrend man weiterhin
zwischen Hohengriin (141 1: Hoengnme) und Mtihlgrtin
(1450: Molgnme) schwanken kann. Jedenfalls entfallen von
den genannten Orten auf die Nordgrenze des Kirchspiels:
Stutzengrto, Rothenkirchen, Wernesgriin und Rodewisch, also
auch die beiden Filiale. Unberttcksichtigt blieben dabei noch
die nOrdlicheren Niederlassungen, nslmlich Wildenau imd
Herlagriin, dieses nach Auerbach ein- imd in der Re-
formationszeit nach Obercrinitz umgepfarrt*), jenes hin-
gegen nur mit seiner stidlichen Seite, der sogenannten „Frohn-
seite", am Rodewischer Filialbezirke beteiligt*). Damit wMre
^) Annaberger Ephoralarchiv. Rep. I, Generalia No. i a (Extrakt.),
fol. 1 1 a.
*) Mitteil. d. Altertumsver. f. Zwickau u. Umg. VII, 90 und
Anm. 281 f.
8) Dresden HStA. Cop. 33 fol. 38 b.
*) Ebenda Cop. 43 fol. 203.
») N. Sachs. Kirch.-Gal. Eph. Zwickau S 683 f.
<^ Dieser Anteil von Wildenau verblieb bei der Kirche von
Rodewisch bis zum i. April 1897. Ein Haus davon kircht aber noch
heute nach ROthenbach.
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54
Leo'BOnhoff:
die Abgrenzung des Pleifsensprengels nach Stiden zu nega-
tiv erledigt.
Nordwestlich an die Parochie Auerbach in ihrem altesten
Umfange lehnt sich der Kirchsprengel der Landschaft (pro-
vincia) Milin. Sein Mittelpunkt ist Reichenbach (Richen-
bach), seine 5stlichsten Grenzorte aber^ worauf es ja hier
hauptsachlich ankommt: Rothenbach (Rotenbach), Plohn
(Plona), Pechtelsgrun(Bertolsgran), Irfersgrun(Ernphomz-
grun) imd Hauptmannsgriin (Hertmasgrun). Wir ersehen
solches aus der Urkunde Bischof Udos I. von Naumburg vom
Jahre 1140. Bekanntlich ist sie leider nur als Transsumt,
weswegen sie auch fiir verdachtig gilt, in einer Bestatigung
seines spateren Nachfolgers Dietrichs 11. vom Jahre 1271 vor-
handen; allein aus dieser wie aus drei anderen Aktenstttcken,
die der Zeit von 1265 — 1274 entstammen, geht es zur Ge-
ntige klar hervor^), dafs um die Mitte des 13. Jahrhunderts
als Tochterkirchen Reichenbachs Mylau, Waldkirchen, Plohn,
R5thenbach und Irfersgran (Myla, Waltkirchin, Plona, Roten-
bach et Ernphornzgrune) bestanden haben. Wie sich die-
selben von ihrem alten Pfarrverbande losgel5st haben, kann
hier dahingestellt bleiben; es handelt sich ftir uns um den
* noch Ende des 13. Jahrhunderts^) geschlossenen Pfarreikomplex,
von dem es 1140 in dem angegebenen Dokumente u. a. auch
heifst: „ Infra hos terminos nuUus absque assensu plebani
sacerdotis ecclesias sive cappellas construat sive dedicari
faciat et, si qua constructa fuerit, matrici ecclesie ....
obediat, cuius quilibet sacerdos .... ecclesie prefici-
endus curam de manu prepositi ecclesie Czicensis
(als des zustandigen Archidiakonus) recipiat." Da dieser
Passus auch im Jahre 1271 uneingeschrankt in Kraft blieb,
nachdem die Reichenbacher Pfarrei samt ihren fiinf Filialen
an den Deutschen Orden 1265 durch Schenkung seitens des
Vogtes Heinrich I. von Plauen gediehen war, so wurden mit-
hin die archidiakonalen Gerechtsame des Zeitzer Propstes
davon nicht bertihrt, wenn auch die BischSfe Dietrich II. und
Meinher von Naumburg der neuen Kommende das Recht
freier Priesterwahl in den Jahren 1271 und 1274 zugestanden.
Beidemal, das zweite fiir sich ganz allein, bezeugt dieses
Privileg der Propst Albert von Zeitz, naturlich in seiner Eigen-
schaft als Archidiakonus. Unter der Jurisdiktion eines solchen
unterstanden also seinem jeweiligen Nachfolger die neuen
') Dresden HStA. Or. Nr 765. Vgl. Nr. 647, 822, 837a.
*) Ebenda Or. Nr. 1394.
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Der Pleifsensprengel. ee
Parochien zu Mylau, IrfersgrUn und Plohn (mit ROthenbach),
die nach und nach ins Leben traten*).
N5rdlich vom Reichenbacher dehnte sich der Pfarrbezirk
von Neumark aus, in alten Zeiten noch ansehnlicher als
heute. Von der Pfarrkirche selber bemerkt der AbschMtzungs-
bericht^): „In prepositura Cycensi .... ecclesia in novo
foro vacavit in secundo anno per constitutionem ,Licet cano-
nicum'; collacio spectat ad coUacionem abbatisse in Cronz-
wicz; taxata est ad XV marcas, solvit VIII marcas preter
V grossos nee plus dare potest, quia agri et census sunt
desolati propter continuas gwerras advocati de Plawa, in
cuius sita est dominio, et propter frequentes raptorum ibidem
insultus, videlicet de Hartensteyn et de Lapide (Stein an der
Mulde), et depredationes Conradi de Muse[l]'*), quod commune
est exercitum eorundem nee*) peccatum (statt pecuniam) repu-
tatur; sic juratus deposuit rector.'' Dafs in Anbetracht der
grofsen Taxation (15 Mark Silber) 1320 die Pfarrei Neumark
umfanglicher gewesen sein mufs, darauf deuten verschiedene
Umstande bin. Ihr Inhaber besafs noch im Jahre 1529 die
KoUatur fiber Ebersbrunn (mit VoigtsgrOn) und Sch5n-
fels'^). Erstere besafs er schon 1546 nicht mehr®), letztere
teilt er heute mit den Besitzem der Rittergtiter Alt- imd
NeuschOnfels. Dagegen steht ihm allein noch jetzt diejenige
iiber Stenn zu, nachdem dies zwischen 1529 und 1533 die
Parochialrechte erlangt hatte, wahrend vorher nur ein Vikar
tatig gewesen war'). So fehlt nur Lichtentanne (1529 ohne,
1546 mit Thanhof): in der ersten Visitation ward der Pfarrer
von SchOnfels mit seiner geistlichen Versorgung betraut; in
der zweiten ward betrefFs des Dezems verfUgt, dafs die Ein-
') Waldkirchen war 1529 noch Kaplanei, 1533 schon Pfarrei.
(Mitteil. d. Altertumsver Zwickau u. Umg. VII, 95 u. Anm. 303.)
^) Ledebur a. a. O. S. 336,..34a.
3) Vogt Heinrich IV. der Altere von Gera erklart im Alten-
burger Vergleiche, den er am a8. September 13 16 mit Markgraf
Friedrich dem Freidigen abschlofs : „Ich neme auch darin (sc. in dise
sune) minen vettem, den jungen von Wyda, Cunrad von der
Museln, die von Lubschwitz (sie wurden unter Tegkwitz [Ledebur
a. a. O. S. 35 a] bereits erwahnt) und bey namen fdle, die durch
meinen willen .... mit disme urlougebegrinen sein gewest." (Schmidt
a. a. O. I, 225 Nr. 473.)
*) So sind diese Worte umzustellen statt des jetzigen konfusen
Textes, den Ledebur bietet.
») Buchwald a. a. O. S. sf.
<*) Annaberg. Ephoralarch. Rep., I. Gen. i a, fol. lob.
T) Ebenda fol. 6b. Vgl. Buchwald S. 5. Mitteil. d. Alter-
tumsver. f. Zwickau u. Umg. VIII, iii.
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56 Leo BOnhoff:
wohner zu Lichtentanne „ under dem Stege" ihn wie bisher
dem Pfarrer zu Neumark, dagegen die „uber dem Stege"
ihn nach Sch5nfels entrichten soUten, wofur sie dort alle
Pfarrgerechtigkeit erhielten, „so der pfarrer zum Neuenmark
von alders dohin zuthun schuldig gewest"; im Jahre 1546
war Lichtentanne ebenfalls eigene Parochie^). Die friiheste
Erwahnung eines Pfarrers zu Neumark, der also damals die
eben genannteii Orte pastorierte, bietet eine Urkunde Bischof
Engelhards von Naumburg vom 25. April 1225 dar^). Es
handelt sich hierbei um einen zu Zeitz getroffenen Schied
zwischen den Patronen der Kirchen St Lorenz zu Elsterberg
und St. Marien zu Greiz, die kurz vorher erbaut worden war,
den Herren von Lobdaburg und den VSgten von Weida.
Daran beteiligten sich Geistliche des Landkapitels, dem beide
Kirchspiele angeh5rten, namlich die Pfarrer (plebani) von
Beiersdorf, Neumark, Reichenbach, Plauen (vertreten durch
die Priester von Taltitz und Ktirbitz) imd Olsnitz; als Erz-
priester fungiert der zweite von ihnen, weshalb auch sein
Amtstitel lautet: Gerwicus decanus de novo foro.
Es verdient hervorgehoben zu werden, dafs damals schon
die Parochie Beiersdorf bestand. Sie gehOrte zum Bezirke
der Burg SchOnfels^), deren drei castellani (Ulrich von Mosen,
Walther und Reinhold) als Zeugen gedachter Urkunde neben
ihren Genossen auf den SchlOssem Elsterberg, Weida und
Greiz mit aufgefuhrt werden. Sie stiefs damals westlich an
die grofsen Waldimgen, die sich bis an die Elster hin aus-
dehnten. Denn noch als die Reformation ihren Eingang fand,
hatte ihr Pfarrer einen Prediger oder Kaplan neben sich,
weil sein Sprengel die reufsischen D5rfer Fraureuth (heute
Parochie) und Gottesgr tin (Filial von Hermannsgrun) so wie
Thanhof (Parochie Lichtentanne) umspannte*). Seine Zu-
*) Buchwald S. 16. Mitteil. d. Altertumsver. f. Zwickau u. Umg.
VII, 108. Annaberg. Ephoralarch. a. a. O. fol. 6b. (Schmidt II, 337
Nr. 404 irrt also, wenn er in seinem Regest die Kirche zu Lichten-
tanne, deren Barbara- Altar am 26. Oktober 1400 von Markgraf
Wilhelm I. von Meifsen mit Zinsen aus Lichtentanne, Gospersgnin
und SchOnfels bewidmet ward, als Pfarrkirche angibt)
«) Schmidt I, 22 Nr. 51.
*) Vgl. Schmidt II, 357 Nr. 427: villa BeierstorflF in districtu
Schonfels (1402).
*)Burkhardt, Geschichte der sachsischen KLirchen- und Schul-
visitation 1524—1545 S. 65. (Frankenreut, GossengrUn.) Vgl. Mitteil.
d. Altertunisver. f. Zwickau VII, 84 : „Ist auch dem Herm Reufsen
etc. geschriben, sein leut, so in die pfarren Beyerstorf gehorig,
auch dohin zu halten" (16. November 1533).
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Der Pleifsensprengel. en
gehOrigkeit zur Propstei Zeitz erhartet die obige Urkunde:
es ist das sp^tere Dekanat Greiz, von dem natUrlich um 1220
keine Rede sein konnte und dessen Sitz damals ein anderer
Ort, vielleicht Neumark, war, wohin wir die Pfarrei Beiers-
dorf zu weisen haben. So klafFt nur eine kleine Liicke im
Grenzzuge des eben genannten Archidiakonates zwischen
Beiersdorf im Stiden und Culmitzsch -Trflnzig (s. o.) im Norden.
Sie wird ausgefiillt vom „Werdauer Walde*'. Forstungen sind
nmi an sich interparochial, allein politisch ist dieser Wald
zur Herrschaft Greiz zu ziehen. Als nMmlich die S5hne Vogt
Heinrichs Reufs II. von Plauen, die Reufsen Heinrich HI. der
Altete, Heinrich IV. der Mittlere und Heinrich V. der Jtingere,
ihr vaterliches Erbe am 12. Juni 1359 unter Vermittelung der
markgr^flichen Gebrttder Friedrich III. und Balthasar von
Meifsen teilten, bestimmte man unter anderem*): „Dem eldern
Ruzsen (sal) volgen und bliben zcu sinem teil Greucz, hus
imd Stat und waz darczu gehoret der wait gnant
daz Geh^rne, aber andere welde, die zcu Greucze ge-
horen, sal man glich in dri teilen, der teil sal einer dem
eldern zcu Greucz bliben, die andem zcwen teile sullen den
iungem Ruzsen volgen." Jene zwei Drittel der Greizer
Forstungen reprSsentiert der „Werdauer Wald". Nachdem
aber Heinrich IV. am 25. Juli 1372 und Heinrich V. im Friih-
ling desjahres 1398^) erblos starben, fielen ihre Besitzungen
an die Wettiner als erledigte Lehen heim. Somit zog sich
die Grenze des Pleifsensprengels in dieser Gegend im Osten
des gedachten Waldes hin.
Wir fahren ihre Betrachtung zu Ende, indem wir zunMchst
die sudliche Teilstrecke der westlichen Grenzlinie festlegen.
Sie beginnt mit der Parochie Werdau, fiir die auch sofort
ein durchschlagender Beleg zur Hand ist, den wir aus dem
Abschatzungsberichte (1320) schOpfen*). Ihm entnehmen wir
folgendes: „In archidyaconatu Plysnensi .... ecclesia in
Werda vacavit in secundo anno per constitutionem , Licet
canonicum'; collacio spectat ad prepositum canonicorum re-
gularium in Aldenburg; taxata est ad IX marcas et IV solvit
nee plus solvere potuit, quia agri sunt desolati et oppidum
») Schmidt II, 44 Nr. 54.
^ Vgl. ebenda II, Nr. 388 und 391. Am 13. Januar h. a. stellt er
als „Herr zu Romieburg" noch eine Urkunde ftir den Pfarrer zu
Rufsdorf bei Crimmitschau aus; am 10. Mai a. ej. gedenkt Markgraf
Wilhelm seiner als des „Herm zu SchmOlln" und spricht von seinem
Tode.
*) Ledebur a. a. O. S. 348, 351.
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58 Leo BOnhoff:
propter gwerras domini de Plawe, quas habuit cum marchione
Mysnensi, et propter rapinas vicinorum in Lapide (Posterstein)
et in Elsterberg et propter sterilitatem precedentium annorum
et predicta vera fore nee se posse plus dare rector .... de-
posuit juratus." Damals lag tibrigens wie nachmals noch im
Jahre 1381 die ecclesia parochialis sancti Egidii extra
muros opidi (Werde), wslhrend die heutige Stadt- und Pfarr-
kirche als capella beate Marie virginis intra n^uros opidi,
und erstere als matrix fiir sie ausdrticklich bezeichnet wird^).
ZvL jener Zeit stand Steinpleis mit derselben ebenfalls als
seiner Mutterkirche in Verbindung. Denn am 18. Januar 1529
willigte der Rat zu Werdau ein*), „nachdem sie den zu Steyn-
pleyssen allweg ein priester haben halten mussen", binnen
Jahr und Tag der dortigen Gemeinde 20 gute Schock in zwei
Raten als Beitrag zu tibermitteln , ,,das pfarrgut zu Stein-
pleissen widerumb zu erkauifen, domit hinfurder die pfarr
zu Werda zu ewigen zceiten unbeladen sein soil, die zu Steyn-
pleyssen ferrer mit eynem priester zu versorgen". In der
nachsten Visitation, am 19. November 1533, ward die MOglich-
keit der Rticknahme dieser Mafsregel erSffnet, falls es „be-
quem, gut oder von noten sein wolt, dafur es etlich achten**.
Dann sollte aber auch, wenn die Bewohner von Steinpleis
„wie fur alders" nach Werdau pfarren wiirden, ihre geist-
liche Versorgung „wie invorzeiten" geregelt werden'^). Es
kam aber nicht dazu, sondem es blieb, wie es noch heute ist.
Der Leser wird sich vom Anfang dieser Grenzbeschrei-
bung erinnern, dafs die weite Kirchfahrt Kirchberg im SUden
Zwickaus, welche die DOrfer der Herrschaft Wiesenburg in
sich schlofs, auch die heutigen Parochien Wilkau, Culitzsch
(mit Niedercrinitz), Hartmannsdorf und Barenwalde zu ihren
Bestandteilen rechnen durfte*). Sicher liegen also im Pleifsen-
sprengel: nach West en zu Wilkau, Culitzsch, Niedercrinitz,
Kirchberg selbst, Leutersbach und Giegengrtin, nach SUden
zu Barenwalde und Lichtenau. Somit verbleiben fiir die
Westgrenze die Parochien Marienthal (heute Zwickau-
St. Pauli), Plan it z (wo von sich 1869 Cainsdorf auspfarrte),
Wendisch- Rottmannsdorf, Hirschfeld und Stangen-
*) Schmidt 11, 229! Nr. 268. In der Reformalionszeit ward
die St. Ugenkirche abpjetragen. (Mitteil. d. Altertumsver. f. Zwickau
u. Umg. VII, 103.)
2) Buchwald S. 8.
*) Mitteil. d, Altertumsver. f. Zwickau VII, 105.
*) Vgl. dazu N. Sachs. Kirch.-GaJ. Eph. Zwickau S. 537 f., 577,
591, S9S» 611.
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Der Pleifsensprengel. jo
griin, fur die Sfldgrenze die letzte zugleich nebst Ober-
crinitz. Einige Bemerkungen mtlssen (Iber sie fallen. Die
villa sanctae Mariae (1212) tr^gt ihren Namen von der Titel-
heiligen der Zwickauer Pfarrkirche und verdankt ihre Ent-
stehung dem Kloster Bosau, kam aber in dem angedeuteten
Jahre an Markgraf Dietrich den Bedrangten. Die Benennung
deutet auf eine ursprtingliche Einpfaming der neuen Nieder-
lassung nach Zwickau, dessen Kirche Grundstticke in ihrer
Flur besafs, bis im Laufe der Zeiten ein eigenes kirchliches
Wesen im Orte begrundet ward. Da der Rat zu Zwickau
den „Merginthaler" Kirchenpatronat am 28. Mai 1440 von
den Wettinern (KurfUrst Friedrich und Herzog Wilhelm)
erwarb, so scheint von den letzteren, sei es in der Zeit von
12 1 2 — 1290 Oder nach dem Jahre 1348, wo sie Zwickau
wiedererwarben, solche Griindung ins Werk gesetzt worden
zu sein^). Die Kirchen von Planitz und Rottmannsdorf (1421
Ruczmerstorff, 1529 Rutzendorflf, 1546 Radtmannsdorff ^) gingen
von denen von Planitz zu Lehen; auf dem Stammschlosse
derselben nahe bei Zwickau ruhte beider Kollatur und zeigt
an, dafs dieses edle Geschlecht die zwei Pfarrstellen, sonder-
lich in dem Orte, wo es seinen Sitz hatte, schuf. Dabei
ware es nicht unmSglich, dafs Rottmannsdorf anfangs als
Filial mit Planitz zusammenhing. Die Slteste Nachricht von
einem Pfarrer der letzteren Gemeifide empfangen wir aus
dem Jahre 1275, wo von einem magister Lodewicus, olim (f )
plebanus in Plewenitz, die Rede ist**). Eine solche Nachricht
betrefFs Hirschfeld (mit Wolfersgriin) rtihrt vom Jahre 1282
her; die Urkunde, die unterm 21. Dezember desselben Jahres
gegeben ist, verfafste Hermannus plebanus de Hirsfeld selber,
da er als notarius Vogt Heinrichs II. von Gera auftritt*).
Bei Hirschfeld ist vor allem sein Ausschlufs von der Urparo-
chie Reichenbach ftir uns ausschlaggebend, seinen Pfarrbezirk
zur Pleifsner Kirch enprovinz zu ziehen. Derselbe soil iibrigens
vordem insofem nach Siiden zu gr5fser gewesen sein, als
sich die Einwohner von Stangengrttn zur Pfarrkirche von
Hirschfeld als auch der ihrigen sich zu halten hatten, wahrend
jede Woche ein Kaplan (cursor) zu ihnen heriiberkam, um
'^) N. Sachs. Kirch.-Gal. Eph. Zwickau S. 413, 415. Herzog a.
a. O. n, 116.
*) Herzog II, 106. Buchwald S. 7. Annaberg. Ephoralarch.
a. a. O. fol. 10 a.
») Buchwald S. 6f. N. Sachs. Kirch.-Gal. a. a. O. S. 165,
201. Schmidt I, 92 Nr. 179.
*) Schmidt I, 108 Nr. 214.
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6o
Leo BOnhoff :
in ihrer eigenen Kapelle die Messe zu lesen. Allerdings mufs
dieser Zustand spSLtestens in dem ersten Jahrzehnt des 13. Jahr-
hunderts sein Ende gefunden haben, weil uns in den Jahren
13 17 (19. August) bis 1323 (13. Mai) ein er Johannes pharrer
zcu Stangengrun (honorabilis vir dominus Johannes plebanus
in Stangengrun) urkundlich bezeugt ist^). Seine Parochie
reichte bis Wildenau, dessen „Freiseite" — wohl seitdem
dieser Ort inmitten der dicht bewaldeten Gegend sich bildete
— in Stangengrtin ihre Pfarrgerechtigkeit suchte, so dafs der
dortige Dorfbach als der westlichste Strich der Siidgrenze
des Pleifsensprengels anzusehen ist. Dieselbe findet ihren
Abschlufs durch das Kirchspiel Obercrinitz (jedoch [s. o.]
ohne Herlagriin), das sich zwischen Stangengrtin und BSren-
walde einschiebt. Da hier die von der Planitz auf Wiesen-
burg als die am friihesten nachweisbaren Patrone auftauchen,
so mag dieses Recht mit jenem Schlosse irgendwie im Zu-
sammenhang stehen.
So ware denn das mtihsame imd zeitraubende Geschaft
des Grenzumgangs abgetan. AUein die Ergebnisse imserer
einzekien Nachforschungen mochten wir am Abschlusse dieses
umfanglichen Abschnittes iibersichtlich zusammenstellen. Wir
iiberschreiben also den folgenden Uberblick, der zugleich als
eine Berichtigung von B5ttger, DiOzesan- und Gaugrenzen
Norddeutschlands IV, 189, 267f., 279f., 286ff. dienen soil:
Grenzen des Pleifsensprengels.
a) im Norden:
1. Breitingen \
2. Regis ^
b) im Osten:
(2. Regis)
Treben
Frohburg
Eschefeld
Gnandstein
Lohma mit Kapelle Aller-
heiligen zu Langenleuba-N.
I. gegen das Bis turn
Merseburg:
{ Grofshermsdorf
; Deutzen
i GOmitz
Zedtlitz
Wyhra
Benndorf
Greifenhain
Syhra mit Roda
Kohren
Rtidigsdorf
Langenleuba-Niederhain
(Mittelleuben) mit Neuen-
mOrbitz
>) N. Sachs. Kirch.-Gal. a. a. O. S. 640. Schmidt I, 231, 257
Nr. 483, 534.
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Der Pleifsensprengel.
6t
8. Flemminffen
9. Wolpemdorf
10." Wolkenburg
(10. Wolkenburg)
11. Schlagwitz
12. Waldenburg
13. Remse 1
14. Jerisau f
(14. Jerisau)
15. Gesau
16. Schlunzig
17. Crossen
18. Osterweih
19. Bockwa
20. Culitzsch
21. Kirchberg mit
Hartmannsdorf 1
22. Barenwalde J
c) im Saden:
(22. Barenwalde)
24. StangengrOn j
d) im Osten:
(24. StangengrOn)
25. Hirschfeld bei Zwickau
26. W.-Rottmannsdorf
27. Planitz 1
28. Marienthal j
29. Steinpleis
30. Werdau
31. Langenbemsdorf \
32. Oberalbertsdorf j
33. Blankenhain
34. Nischwitz
35. Nobdenitz
36. Grofsstechau 1
37. Reichstadt J
38. Frankenau
Niedersteinbach
Penig
II. gegen das Bistum Meifsen
Kaufungen
Niederwinkel
Altstadt-W.
Oberwinkel
III. gegen den archidiaco-
natus trans Moldam:
Lobsdorf
Glauchau
Wemsdorf
Thurm
Auerbach (Dorf)
{Reinsdorf
Vielau
f SchOnau
\ Weifsbach
Griesbdch (damach Neustadtel)
Eibenstock
IV. gegen die praepositura
Cicensis:
Auerbach (Stadt)
Plohn mit Rothenbach
Reichenbach mit Waldkirchen
Irfersgrtin
Ebersbrunn
Ebersbrunn
Neimiark (Stein, Lichtentanne)
Beiersdorf
Beiersdorf
Werdauer Wald (Greiz)
TrUnzig
Culmitzsch mit Seelingstadt
Rtickersdorf
Haselbach
Paitzdorf
Ronneburg
Grofsenstein
Hirschfeld bei Gera
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62
Leo BOnhoff :
39. Lumpzig 1
40. Braunshain J
41. GrofsrOda
42. Monstab 1
43. Kriebitsch f
44. Wintersdorf
(3. Treben)
(i. Breitingen)
Hohenkirchen
Kayna
I Meuselwitz mit Nifsma
{Zipsendorf (vor 1528)
Ruppersdorf
Lucka (vor
Ramsdorf
[533)
2. Der Bestand.
Da das Bruchsttick der Naumburger Bistumsmatrikel,
welches die Kirchen des Muldensprengels aufz^lhlt, sich dabei
der alphabetischen Reihenfolge bedient, so behalten wir diesen
Gebrauch ebenso bei unserem Parochiab-egister des Pleifsen-
sprengels bei. Zur Markierung solcher Reihenfolge sei jeder
Buchstabe des Alphabets durch Fettdruck beim ersten Male
hervorgehoben. Die im KOnigreiche Sachsen gelegenen
Kirchspiele sind durch Sperrdruck kenntlich und f^hren in
runden Klammem ( ) hinter sich noch ihre besondere Nummer
ftir sich neben der laufenden. Eckige Klammem [] zeigen
an, dafs die betrefFende Pfarrei erst nach dem Jahre 1400
gegrtindet ward, ein Stemchen (*) femer, dafs sie miter dem
Patronate eines Klosters, eines Ordens steht oder mit einem
Kanonikate verknttpft ist, mid endHch ein Kreuz (f ), dafs sie
als exemt gilt, also sich aufserhalb der archidiakonalen Juris-
diktion befindet. Nach diesen Vorbemerkungen folge das Ver-
zeichnis selber'):
1. Altenburg
S. Bartholomaei*
2. Altenburg
S. Nicola? •
3. Altien)kirchen*
[4. Barenwalde(i)]
5. Blankenhain (2)
6. Bocka(3)]
7. Bockwa(4)]
5. Bomshain*]
9. Braunshain
10. Breitingen (5)
11. Cosma*
12. Crimmit-
schau*(6)
[13. Crossen(7)]
14. Culitzsch^)
15. Dobitschen
16. Ehrenhain
17. Eschefeld(9)
18. Flemmingen
19. Frankenau
20. Franken-
hausen*(io)
21. Frohburg*(ii)
22. GablenzT")
23. Gesau(i3)
24. Gieba
25. Gnandstein (M)
26. Godem
27. GOdissa*
28. GoUnitz
29. GOfsnitz*
30. Grofsmecka
31. Grofsstechau
32. Grtinberg*05)
33. Hartroda
34. Hirschfeld(i6)
35. Jerisau(i7)
36. Kirchberg (18)
37. Kriebitsch*
38. Langenberns-
dorP(i9)
39. Langen-
hessen*(2o)
') Weil es fraglich ist, haben wir Niederschindmaas (s. o.)
in denselben nicht als Pfarrei — sie wtirde das Hundert vollmachen
— mit aufgefOhrt.
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Der Pleifsensprengel.
63
40. Langenreins-
dorf* (21 J
41. Lauenhain(22)
42. Lauterbach(23)
43. Lohma a. L.* mit
Langenleuba-N.
[44. j-Lohmab. Schm.]
45. Lumpzig
[46. Malbs]
47. Mannichswalde
48. Marienthal(24)
49. Meerane(25)
50. fMehna*
51. Monstab*
52. Mosel(26)
53. Neukirchen*(27)
54. Niederwiera*
55. Nischwitz
56. Nobitz*
57. NObdenitz*
58. Oberalberts-
dorf*(28)
59. Oberamsdorf
60. Obercrinitz (2Q)
61. OberlOdla
6a. Oberwiera(3o)
63. Osterweih*(3i)
64. Planitz(32)
65. Ponitz*
66. Rasephas
67. Regis (33)
68. Reichstadt
69. Remse*(34)
70. ROda (Grofs-)*
71. Romschtitz
72. Rositz
73. Rufsdorfb.Cr.(35)
74. Saara*
75. Schlagwitz(36)
76. Schlunzig(37)
77. Schmmin*
78. SchOnberg(38)
79. Stangengrtin(30)
80. Sttinzhain
81. Tegkwitz
82. Tettau*(4o)
83. Thonhausen
84. Treben*
85. Waldenburg (40
86. Weifsbach
87. Weissen-
brunn(42»
88. Wend.-Rott-
mannsdorf (43)
89. Werdau*(44)
90. WildenbOrten
91. Wihdischleuba
92. WolkenburgMs)
93. Wolpemdorf
94. Ziegelheim*(46)
95. Zschemitzsch *
96. Ziirchau
97. Zwickau
S. Marien*(47)
98. Zwickau
S.Margarethen,
Hospital (4S)
[99. Zwickau
zum h.Geist(49)]
Wir ersehen aus der vorstehenden Liste, dafs der Pleifsen-
sprengel ab uhd zu 99 Kirchspiele, darunter fast genau die
Halfte (49) in Sachsen, umfafste. Uber ein Drittel derselben
(35) war nach und nach unter geistliche KoUatur gekommen,
nicht gerade zu ihrem Vorteile; denn sie wurden entweder
sofort Oder nach einiger Zeit zufolge bisch5flicher Vergiinsti-
gung mit ihremVerm5gen demjenigen des betreffenden Klosters,
Ordens oder Kanonikates einverleibt und erhielten zu ihren
Seelsorgem oft karglich genug besoldete Priester, die als
Pfarrvikare (viceplebani) in ihnen amtierten. Wir zahlen hier
die verschiedenen geistlichen Kollaturherrschaften^) auf und
geben, wo es uns mOglich ist, an, wann und von wem sie
den Patronat schenk- oder kaufweise erworben haben:
1. Stiftsscholasterei zu Zeitz: Monstab (1329 dieser
Pfrtinde vom dortigen Kapitel ilberwiesen, nachdem 1328
Bischof Witego von Naumburg ihm die Pfarrei abgetreten
hatte [s. o.]).
2. St. Georgenstift zu Altenburg (gegrttndet 1413):
Frohburg und Gdfsnitz (im Jahre der Griindung durch die
Mark- und Landgrafen Friedrich IV., Wilhelm II. und Friedrich
den Friedfertigen iibergeben); Bornshain (durch Kauf ums
Jahr 1477 ^^^ Hans von Weissenbach erworben*).
') Mitteil. d. Gesch. u. Altertumsforsch. Gesellsch. d. Osterl. Ill,
333—343.
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64 Leo BOnhoff:
3. Deutschordenshaus zu Altenburg (gegriindet
1213): Altenkirchen (mit dem 1181 durch Kaiser Friedrich I.
angelegten Marienhospitale, welches die KoUatur im Jahre 1192
durch Kaiser Heinrich VI. empfing, zugleich Ubemommen);
G5dissa (am ii.Dezember 1323 von den Briidem Friedrich V.,
Hermann V. imd Fritzko VI. vonSchSnburg, Herren zu Glauchau,
und am 13. August 1324 von deren Vetter, Friedrich IV. von
Sch5nburg, Herm zu Crimmitschau, gemSfs ihren Anteilen
am Kirchlehn an das Deutschordenshaus zu Reichenbach ver-
aufsert, dann von diesem an das zu Altenburg, jedenfalls vor
1345, aberlassen), Ponitz (im Jahre 1349 an den Besitzer
des dortigen Rittergutes, Friedrich von Ponitz, abgetreten,
im Jahre 1320 (s. u.) noch nicht der Kommende zustSndig^).
4. Bergerkloster zu Altenburg, Augustiner Chor-
herren (gegriindet 1172): Treben (am 27. September 1200
durch K5nig Philipp zugeeignet [s. o.]; Altenburg St. Bar-
tholomai und St. Nikolai, letztere namentlich 1223 zuerst auf-
gefiihrt (von Kaiser Friedrich II. im Jahre 12 14 iibergeben);
Mehna (urkundlich sicher vom Jahre 1279 ab, aber als
Schenkung K6nig Philipps, wiewohl 12 14 von seinem Neffen
Friedrich II. nicht bestatigt, bereits vorher durch Falschung
ins Jahr 1200 zuriickdatiert [s. o.]); Lohma a. L. mit der
AUerheiligenkapelle zu Langenleuba-Niederhain oder Unter-
leuba (von Hermann von Mutschau, seiner Gat tin Adelheid
geb. von Lohma imd ihren acht S5hnen am 16. Oktober 1295
als ZubehSr des Leibgutes [allodium] zu Lohma verkauft
[s. o.]); Werdau (im Jahre 1318 von Vogt Heinrich Reufs II.
von Plauen verliehen); Nobitz (durch Burggraf Otto I. von
Leisnig im Jahre 1361 in Lehn gegeben und im Jahre 1502
durch Georg von der Gabelentz ertaiuscht*).
5. Martinskloster zu Crimmitschau, Augustiner-
Chorherren (gegriindet 1222): Crimmitschau und Neu-
kirchen, letztere St. Martin zwischen Stadt und Schlofs (im
Grttndungsjahre vom Stifter, dem kaiserlichen Landrichter im
Pleifsnerlande, Heinrich von Crimmitschau, iiberwiesen [s. o]);
Langenhessen (am 15. Juni 1270 cum sua filia Kuneges-
walde durch Vogt Heinrich VIII. von Weida geschenkt*).
6. Benediktinerkloster zu Bosau (gegriindet 1114):
Zwickau (am i. Mai 11 18 als Propstei durch GrSfin Bertha
von Morungen, der Tochter Wiprechts von Groitzsch, an-
>) Lobe II, 87, 100, i57f.
*j Lobe I, 30, 89, 94, 4091 Schmidt I, 237! Nr. 494.
8) Schmidt I, 82f. Nr. isSf.
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Der Pleifsensprengel. 65
gegliedert, am 11. Mai 121a von Markgrai Dietrich dem Be-
dr^gten erworben und von ihm dem Triptiser nach Zwickau
verlegten Nonnenkloster, das 12 19 nach Ei sen berg kam,
noch im gleichen Jahre geschenkt); Osterweih (von dem
die beiden letzten Angaben ebenfalls gelten, durch das Kloster
Bosau von der Pfarrei Zwickau lange vor 12 12, vielleicht
nach 1192 abgezweigt); Kriebitsch (am 10. November 12 16
von Kaiser Friedrich II. erhalten); Grofs-R5da (im Jahre 1256
vom DiOzesanbischof abgetreten [s. o.]^).
7. Cisterzienserkloster zu Griinhain (gegrttndet um
1233): Niederwiera (wann das Kirchlehn und durch wen es
an das in D5rfem der Altenburger Pflege hin und wieder
begiiterte Kloster gedieh, ist leider unbekannt^).
8. BenediktinerklosterzuRem8e(ge'grtindetii43/6i):
Remse, St Georg, von der Klosterkirche St. Nikolai wohl
(s. o.) zu unterscheiden (durch das Kloster als Grundherr-
schaft begriindet imd von ihm v5llig abhangig, so dafs sein
Propst die Pfarrechte austibte); Cosma, Tettau und Ziegel-
heim (die letzte Pfarrei beruhte sicher auf einer Schenkung
des Sch5nburgschen Hauses, nur dafs die Zeit unbestimmt
bleiben mufs; die erste befand sich bereits 1279 in dem
Besitze des Klosters, flir welches der Abt von Btirgel als
sein geistlicher Inspektor die Kollatur austtbte; tiber die
mittlere lafst sich nur vermuten, dafs die von Tettau den
Patronat an Remse abtraten, und zwar noch im 13. Jahr-
himdert, ehe Tettau der Krone B5hmen zu Lehn aufgetragen
wurde*).
9. Nonnenkloster zu Frankenhausen (gegrundet um
1270): Grtinberg und Frankenhausen (hOchster Wahr-
scheinlichkeit nach vom Stifter, Burggraf Erkenbert II. von
Starkenberg, dem Konvente, der bis gegen Ende des 13. Jahr-
hunderts in Grtinberg seinen Sitz hatte und dann nach Franken-
hausen iibersiedelte, sofortbei der Griindung verehrt); Zscher-
nitzsch bei Altenburg (am 30. November 1305 von Friedrich IV.
von Sch5nburg, Herm zu Crimmitschau iibertragen*).
10. Frauenkloster zum heiligen Kreuz in Alten-
burg, Reuerinnen (gegrUndet unter Bischof Meinher 1273
bis 1280): Saara (laut des Bestatigimgsbriefes der Mark- und
>) Cod. dipl. Sax. reg. I, 2, 45 Nr. 53. Herzog I, 90, i34f ; H^
17, 24! Lobe I, 260.
2) Lobe I, 403.
^ SchOnb. Geschichtsbl. II, 24 Anm. 5. LObe I, 190; 11, 197.
*) Lobe I, 593.
Neues AxcblT f. S. G. u. A. XXIX. i. 3.
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66 Leo BOnhoif :
Landgrafen Friedrich III. und Balthasar vom Jahre 1358 be-
reits dem Konvente zustandig^).
11. Nonnenkloster zu Cronschwitz, Dominikaner-
ordens (gegriindet 1238): Schm5lln (am 31. Marz 1269
seitens Markgraf Dietrich von Landsberg zugewendet, nach-
mals durch dessen Sohn Friedrich Tuta bestfitigt und von
neuem am 7. Mai 1296 durch K5nig Adolf geschenkt), Langen-
bernsdorf und Langenreinsdorf, „quarum ecclesiarum ius
patronatus ad dictas sorores de iure pertinere dinoscitur"
(am ID. Februar 1302, also schon unter dem Patronate der
Nonnen, vermutlich Schenkungen der vogt-weidaschen Fa-
milie); N5bdenitz (am 12. August 13 13 durch Vogt Heinrich
Reufs II. von Plauen gewidmet); Oberalbertsdorf (neben
SchmoUn, Ronneburg, Nobdenitz, Paitzdorf, Langenbemsdort
und Langenreinsdorf sowie Posterstein durch den Erlafs Bischof
Rudolfs von Naumburg vom 5. Januar 1354 als Cronschwitzer
Patronatsstelle erwiesen^).
12. Nonnenkloster zuEisenberg (gegriindet vori2i2):
Zwickau und Osterweih (vom Stifter, Markgraf Dietrich, bei
der Niederlassung in Zwickau 121 2 zur Hebung seiner „nimia
paupertas" zugewendet [vgl. Nr. 6]; was aber den Patronat
der ersteren Kirche anbetrifift, so fiel er im Jahre 1505
dem Stadtrate zu Zwickau durch Kauf (100 Fl. Kapital,
24 Fl. Erbzins) anheim*).
Sehen wir ab von den Grenzparochien (Nr. 4, 5, 9, 10,
15, 17— 19» 21, 23, 25, 31, 34—38, 43, 45, 48, 50-52, 55,
57, 58, 60, 63, 64, 67, 68, 70, 75, 79, 85, 88, 89, 92—94)
und einigen mit ihnen zusammenhangenden (Nr. 14, 33, 40,
44, 47, 49, 73, 83)', die wir bereits im Vorangehenden be-
ruhrt haben, tibergehen wir femer solche, von denen bei
Aufzahlung der geisthchen Patronate genugsam die Rede
war (Nr. 20, 32, 39, 54, 62, 82), oder die sonst weiter keiner
besonderen Notiz bedUrfen (Nr. 22, 42, 78, 86), so lafst sich
von den iibrigen noch folgendes, was von Interesse fur den
Gegenstand unserer Behandlung sein dtirfte, in der Gestalt
kurzer Bemerkungen zusammentragen:
^) Ebenda I, 475.
*) Schmidt I, 80, 147, 168, 211, 492 Nr. 150, 304, 344, 444, 946.
8) Cod. dipl. Sax. reg. I, 3, 129 Nr. 166; Herzog 11, i66f. Die
Moritzkirche zu Osterweih brannte 1430 nieder. Nach ihrem
Wiederaufbau bestand sie erst fOr sich; dann ward sie mit
der im Jahre 1461 gestifteten Johanniskirche, die unter KoUatur
der Rates stand, gemeinsam verwaltet. (Herzog I, 147. Buch-
wald S. 4.)
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Der PleifsensprengeU 67
Nr. if. Altenburg: Zwei Stadtkirchen, die aitere von
ihnen» St, Bartholomaei, zu der auch die DOrfer Drescha
und Steinwitz^) geh5ren, wahrend da von im SUdosten MUnsa
und Cotteritz an die Kirche zu Nobitz, Paditz und Zschech-
witz an die zu StUnzhain sich anschlossen; die jUngere,
St. Nikolai, 1528 gesChlossen^).
Nr. 3, 27, 28, 72. Altenkirchen, G5dissafG5llnitz,
Romschiitz: Oben hatten wir gesehen, wie aus dem alten
Pfarrsprengel von Aldinkirkin, wie es in der deutschen oder
Bauemsprache (lingua rustica), oder Ztarekoztol, wie es in
der sorbischen oder Landessprache (lingua patria) hiefs, im
westlichen Striche desselben teils durch Auspfarrung, teils
durch VerOdung sieben D5rfer ausschieden, Ahnlich verhJllt
es sich im Nordosten mit sechs weiteren, namlich Illsitz
(1140: Hilsice), GSllnitz (Golniz), Schwanditz (Zvenz),
woselbst schon damals eine Eigenkirche (ecclesia propria)
mit Tauf- und Begrabnisrecht bestand, G 5 diss a (Godescowe),
GGldschen (Gotelcian) und der westlichen Haifte von Jauern
(Huelin), wobei folgende Veranderungen festzustellen sind. Als
GOdem sich als Parochie konstituierte, kam das n5rdliche von
den beiden Gtitern, die einst das Dorf G5ldschen bildeten, zu
derselben. Das sUdliche Gut daselbst pfarrte hingegen nach
G5dissa, wo eine Kirche und dann eine Pfarrei*) aufkam, mit
denen auch Illsitz als Filial zusammenhing. Die Gottes-
hauser (oder Kapellen) in den beiden Orten wurden im Laufe
des 13. Jahrhunderts errichtet; der erste von ihnen erhob sich
zwischen 1272 — 1286 zum Pfarrdorfe und blieb es bis zum
Jahre 1536. Eine Folge da von war es dann wohl auch, dafs
die eine Halfte von Jauern mit der anderen in der Parochie
Saara kirchhch sich zusammentat und so das ganze Dorf zu
einem Filiale der letzteren werden konnte. Nicht minder
l5ste sich von der alten und grofsen Kirchfahrt Altenkirchen
die neue und kleine zu G5llnitz. Von dieser „pfarr" heifst
es noch 1522: „dazu nich meher den das eynige Dorf
Golnitz, hat 12 besessene eynwoner". Wenn auch ein Pfarrer
urkundlich zuerst im Jahre 1344 auftaucht, so scheint das
Bestehen der Stelle bereits im 13. Jahrhundert angenommen
>) Hier bestand schon im Jahre 1244 eine Kapelle, die das im
Dorfe begtiterte Bereerkloster zu Altenburg durch einen Priester be-
sorgen lieTs. Sie ^rd noch im Jahre 133a mit ihrem Kaplan (Albrecht
genannt Ziboto) erwahnt. Von da ab fehlt jede Nachricht. (L Ob e I, 89.)
2) L5be I, 88, 94, 408, 494.
') Sie beruhte wohl auf der Initiative der im Orte reich be-
guterten Herren von SchOnburg (s. o.)
5*
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68 Leo B5nhofF:
werden zu konnen. Die Kapelle zu Schwanditz endlich, die
von einem besonderen Priester bedient ward^), dessen „Heus-
lein" noch im Jahre 1528 Erwahnung findet, war bereits
langere Zeit vorher ohne einen solchen gewesen und zur
Pfarrei Romschiitz abgekommen, von ^vo aus der Gottes-
dienst in ihr besorgt zu werden pflegte. So verblieben denn
etwa am «Ausgange des 15. Jahrhunderts bei der Kirche
zu Altenkirchen noch 16 D5rfer des Jahres 11 40, nSinlich
N5bden, Gnadschiitz, K5thenitz, R5thenitz, PlatschUtz (s. o.),
Trebula (Ztribeglowe), Drogen (Drogane), Gimmel (Gimelen),
Mohlis (Malus), Graicha (Grichawa), Prehna (Prene), Meucha
(Michowe), Kertschitz (Kirsiz), Zschopperitz (Zioporice), (Grofs-)
Tauschwitz (Tussuwiz) und Kratschitz (Craz). Dabei ist frei-
lich zu berucksichtigen, dafs innerhalb dieses Bezirkes aller-
dings noch vier eingegangene Orte aufser Rechnung stehen:
Lucinsdorf (im Nordwesten von Graicha), Groluwic (im Norden
von eben diesem Dorfe), Grobosdorf (zwischen Kertschitz und
ZschSpperitz) und Nenawiz (zwischen letzterem Dorfe und
Grofstauschwitz^).
Nr. 6. Bock a: In frtihester Zeit soil ein Kaplan von
Frohburg heriibergekommen sein, ein Zustand, der vor der
Mitte des 14. Jahrhunderts durch die Auspfarrung des Fihals
sich erledigte, da 1344 ein Pleban Ludwig vorkommt. Jedoch
hatte zum Zeichen der ehemaligen Abhangigkeit die Pfarrei
Frohburg das Patronatsrecht sich vorbehalten, welches im
Jahre 141 3 auf das Georgenstift in Altenburg iiberging.
Daher konnte der Bockaer Pfarrer 1528 iiber die KoUatur
seiner Stelle den Visitatoren angeben: „Dy Thumherren zcu
Aldenburg haben dy Beth", d. i. die Prasentation^).
Nr. 7, 13, 16. Bockwa, Crossen, Schlunzig: Wie
dem Leser noch erinnerlich sein wird, gehOrten diese drei
Orte im Jahre 12 19 zu der Parochie Osterweih (Zwickau-
St. Moritz). Bereits im Jahre 1378 beteihgt sich ein „Er
Niclaus, pharrer zcu dem Slunz" an einer Altarstiftung fiir
die Katharinenkirche zu Zwickau; also hat sich vor diesem
*) Unter dem „Her Heinrich, pharrer zu Swencz" (1388X
dem Propste des Nonnenklosters zu Frankenhausen, ist nicht ein
Geistlicher von Schwanditz (gegen LObe I, 247), sondem ein solcher
von ZwOnitz, einem Griinhainer Klosterflecken, zu verstehen.
s) Lobe I, 2471, 251, 253; n, 871, 90, 94, 98.
*) Ebenda I, 613! Der Laienpatron konkurrierte hier nut dem
Stifte dergestalt, dafs ihm dasselbe einige passende Bewerber zur
Auswahl vorschlug: er besafs also die Nomination. Dieses Anrecht
leitete sich wohl von einer Mitwirkung bei der Dotierung der
Stelle ab.
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Der Pleifsensprengel. 69
Jahre das Dorf von seinem alten kirchlichen Verbande wie
friiher schon Naundorf und die Vorstadt von Glauchau (s. o.)
losgelost und eine Parochie ftir sich allein ohne die beiden
Wulm wie heute (sie kamen erst 1524 durch Ernst 11. von
SchOnburg hinzu) gebildet, was die Grundherren, die Edlen
von Schonburg betrieben haben, da sie ja den Patronat inne-
hatten. Von den beiden anderen Kirchspielen heifst es in den
Visitationsakten vom Jahre 1529: „Crossen .... 1st hievor ein
Cappel gewest, der pfarr zu Zwickaw eingeleibt, damach
weil es dem pfarrer entlegen gewest, mit verwilligung vnsers
Gnedigsten herm ein pfarr worden. — Bockaw . . . . 1st
auch ein Filial gewest hie, der pfarr Zwickaw zugehorig,
folgend ein eigen Pfarr worden mit auch bewilligung vnnsers
Gnedigstenn herm." Filiale der Marienkirche waren sie ge-
worden, als ihre Mutterkirche zu St. Moritz mit samt ihrem
Pfarrdorfe Osterweih im Januar 1430 von den Hussiten ein-
geaschert worden war. So erkl^rt es sich, dafs der Pfarrer
an St. Marien am 19. August 1476 von den Opfereinkttnften
der Kapelle unserer lieben Frauen „zur Weiden" in Crossen
ein Drittel bezog, davon aber wieder ein Drittel dem dortigen
Kaplan abzugeben hatte, wahrend die anderen zwei Drittel
teils dem Naumburger Bischofe zukamen, teils der Kapelle
selbst verblieben. Die Selbstandigkeit der beiden Filiale
Crossen (bis 1524 mit den beiden Wulm und vor 1529 ohne
Schneppendorf [Parochie Thurm]) und Bockwa (mit Ober-
hohndorf und Schedewitz) datiert aus den letzten Jahrzehnten
der katholischen Ara. Denn die Visitationsakten fUhren sie
ja auf die Bewilligung des Kurftirsten zurtick, n^mlich Johanns
des Bestandigen, der vom Jahre i486 ab die Regierung mit
seinem Bruder Friedrich dem Weisen gemeinschaftlich ft&irte.
Johanns ist nur hier gedacht, da Friedrich 1525 das Zeithche
gesegnet hatte, wahrend er bei dem Akte imfraglich auch
seinerseits beteiligt war. Der Rat zu Zwickau aber sah sich
erst vom Jahre 1505 ab, wo er das Patronatsrecht tiber die
Marienkirche an sich gebracht hatte (s. o.), in der Lage, die
Auspfarrung vomehmen und die landesfiirstliche Genehmigung
dazu einholen zu kOnnen. Ftir Bockwa fUUt das wichtige
Ereignis vermutlich mit dem Neubau seines Gotteshauses zu-
sammen, der im Jahre 151 1 erfolgte; fiir Crossen ist es wohl
einige Jahre frtiher anzusetzen, liegt demnach zwischen
1505—1511^).
») Buchwald S. 2I N.Sachs. Kirch.- Gal. Eph. Zwickau S. 107.
Herzog I, 137; II, 138, 173, 892!
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70
Leo BOnhoff :
Nr. 8, 77,90. Bornshain, SchmSlln, Wildenborten:
Die alteste Nachricht tiber die ecclesia Zmulnensis empfangen
wir aus dem Jahre 11 59, in welchem Bischof Berthold I.
von Naumburg als Lehnsherr der im Gau Dalaminzi gelegenen
Besitzungen seines Hochstiftes (unter anderen der Burg-
wardeien Oschatz, Strehla, GrGba und Boritz) die Streitig-
keiten schlichtete, die zwischen ihr und dem Meifsner Kapitel
tiber zwei Hufen im Dorfe Zwitich (in der Nahe der vier
Orte gelegen imd spater wtiste geworden) ausgebrochen
waren^). Eine noch friihere Nachricht vom Jahre 1066 meldet
uns, dafs die Kaiserin Agnes, Konig Heinrichs IV. Mutter,
damals den Versuch machte, aus eigenen Mitteln im Pleifsen-
gau (in pago Blisina) die Abtei (abbatiam) Schm5lln ins Leben
zu rufen^). Diesen Plan nahm dann ein Graf Bruno urns
Jahre 1127 wieder auf, indem er in SchmOlln ein Kloster
erst fUr Nonnen, dann fur Monche errichtete und es mit fast
dem dritten Teile des eben genannten Gaues bedachte. AUein
da sich das Kloster dort nicht zu halten vermochte, tauschte
ihm Bischof Udo I. von Naumburg bei seiner Verlegung nach
Pforta Schm5lln und jenes Drittel ab'). Daher ruhrt es auch,
dafs die Bischofe Lehnsherren der Herrschaft Schm5lln waren
und als solche den Patronat tiber die Kirche daselbst an die
Wettiner verleihen konnten. Als somit Bischof Bruno dem
Kloster Cronschwitz dieses Recht (s. o.) am 18. Februar 1302
bestatigte, erklSrt er*): „Cum ius patronatus ecclesie parro-
chialis in Zmolne collatum esset priorisse et conventui
sororum .... in Cronswicz .... per eos, qui ius habebant
presentandi (d. i. durch Markgraf Dietrich von Landsberg
imd dessen Sohn Friedrich Tuta), nos .... idem ius patro-
natus, quod dicti a nobis et nostra ecclesia tenuerunt
in feudo, in ipsas sorores transtulimus**. Aus dieser
Eigenschaft der BischOfe von Naumburg als der Lehnsherren
*) Cod. dipl. Sax. reg. 11, i Nr. 51 (vgl. mit der unechten Nr. 41):
controversiam de duobus mansis, qui Misnensis ecclesiae canonicis
a quodam Hugone (von Wcirtha, Ministerialen des Reichs und des
Bistums Naumburg), strenuo viro in pago Dalminza in villa, quae
Zwitich dicitur, cum aliis septem mansis in oblatione coUati sunt et
Zmulnensis ecclesiae esse dicebantur, terminavimus.
*) Lepsius a. a. O. I, 222.
^ Bottger a. a. O. IV, 28?: Bruno in loco, qui dicitur Smolne.
coenobium fundans dotavit, ut tertiaim fere paxtem pagi, qui
Plisne nuncupatur, eidem donatione delegaret. — Uto per
viam cambii recipimus Smolnam tertiamque fere p.p., qui Plisne
nuncupatur.
*) Schmidt a. a. O. I, 169 Nr. 345.
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Der Pleifsensprengel. yi
geht aber auch fur Bomshain (Bomsaw) hervor, da die von
Weifsenbach ihren mit dem Patronate ttber Kirche und Pferrei
begabten Edelhof von dinselben zu Lehn trugen, dafs diese
Ortschaft, ehe die Parochie und damit die adlige KoUatur
entstanden, sei es als Beidorf, sei es als Filial dem Schm5llner
Kirchsprengel sich angegliedert hat. Er umMste bis 1538,
wo das an erster Stelle zu nennende Filial mit Lohma bei
Schmftlln vereinigt wurde, je zwei Tochterkirchen im SUd-
westen: Selka und Sommeritz, wie im Nordosten: (Grofs- mit
Klein-) Zschemitzsch und (Grofs- mit Klein-) StObnitz (nebst
Miickem) sowie elf BeidSrfer, vier auf dem Sttdufer der
Sprotte: Taupadel, Nitzschka, NOrditz und Kummer, sieben
auf dem Nordufer: Bohra, N5denitsch, Schlossig, Steinsdorf,
Burkersdorf, Untschen und Zagkwitz. Nttrdlich von dem
letzten Dorife befindet sich eine Wtistung namens Gulden-
pSrten unweit des Dorfes WildenbOrten. Nach einem Be-
richte des Lohmaer Pfarrers vom Jahre 1729 standen hier
einst drei Gtiter, deren Besitzer verpflichtet waren, den
SchmSllner Pfarrer nach seinem Filiale Selka (bis 1538) und,
wohin er sonst amtshalber gewollt, zu fahren. Weil aber
diese H(5fe bereits zu Anfang des 15. Jahrhunderts eingegangen
waren, so ftthrte der Umstand, dafs nunmehr die auf ihnen
ruhende Leistung weg^el, unter anderem zur Trenmmg von
Selka. Sie weist ims Ubrigens aber das Jahr 1445 hinaus, wo
man in den DOrfem Borthen magnum (WildenbOrten) acht
H5fe und B. parvum (GttldenpOrten) nur einen einzigen z^hlte.
Das erstere von ihnen, welches eine Parochie bis zum Jahre
1779 fur sich dargestellt hat und 1380 als solche auftritt, da
ein „Pfarher zu Porten" als Zeuge benannt ist, wird wie das
letztere vormals von der Parochie SchmOlln abgehangen
haben und von ihr durch adlige Vermittlung losgelOst worden
sein. Ja eine Umpfarrung Dobras von SchmOlln nach Hart-
roda (wie die Kakaus von Altenkirchen nach ebendahin, s. o.)
mit allergrOfster Wahrscheinlichkeit anzunehmen, liegt darum
nahe, weil Dobra eine alte sorbische Niederlassung ist, jedoch
nicht wie seine sorbischen Nachbarorte jemals nach Alten-
kirchen pfarrte, hinwiederum aber sein Pfarrdorf Hartroda
erst spater durch die Deutschen zum Teil nahe bei sor-
bischen Wiistungen angelegt worden ist^).
Nr. II. Cos ma (mit Kiirbitz, woselbst noch 1501 eine
bereits 1528 geschlossene Kapelle stand*), und Altendorf): „In
L5be II, 4f, 12, 108, i36ff., isof. Mitteil. d. Gesch. u. Alter-
tumsforsch. Gesellsch. d. Osterl. Ill, 229; IX, 109.
2) Lobe I, 188.
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Leo BOnhoif :
archidyaconatu Plysnensi", bemerkt zu diesem Kirchspiele der
Abschiltzungsbericht (1320^), „ecclesia in Cozmin, que est
taxata ad VIII marcas, vacavit in tertio annno et solvit IV
marcas nee plus solvere potuit, quia agri ecclesie et alii deci-
males et census pro majori parte, prout rector juratus deposuit,
iacuerunt desolati propter raptorum insultus, qui in vicinis
locis et ibidem illo anno plus quam tres sexagenas abstulerunt
equorum preter boves et animalia minora*) et nihilominus per
enormes et illimites exactiones bonorum et censualium ecclesie,
quas faciunt advocati et budelli marchionis (statt et marchio)
Mysnensis."
Nr. 12, 53. Crimmitschau, Neukirchen: Im Jahre
1222 besafsen die beiden Kirchen je ein Filial, St. Lorenz in
der Stadt: die Kapelle auf dem Schlosse (die heutige Schlofs-
kapelle zu Schvireinsburg, die jetzt von Neukirchen aus be-
dient wird) und St. Martin zvdschen Stadt und Schlofs: die
Ortskirche far Kleinbernsdorf (seit 1838 mit Oberalbertsdorf
verbunden*).
Nr. 16, 59. Ehrenhain, Oberarnsdorf: Das erstere
Dorf, vordem schlechtweg Hain (Indago), dann Fuchshain,
endlich seit 1709 Ehrenhain genannt, weist schon im Jahre
1295 einen Pleban (Berthold) auf. Das Kirchspiel umschlofs
anfangs acht DOrfer: im Westen Heiersdorf, Mockzig, Prissel-
berg, Zschaiga und Dippelsdorf bis auf das eine der drei
dortigen GUter, im Norden Garbus, Hauersdorf, Oberleupten
(ganz bis zum Jahre 17 14), und erfuhr nur eine Verminde-
rung durch die Abgabe des Freigutes in der letztgedachten
Ortschaft, dagegen vier Erweiterungen: 1533 Nirkendorf
(Parochie Ziegelheim s. o.), nach 1609 Clausa (neuerbaut),
1 7 14 das dritte Gut in Dippelsdorf (Parochie Nobitz) und
1879 definitiv als Filial die frtihere Parochie Oberarnsdorf,
die schon einmal 1554 — 17 10 in dem gleichen Verhaitnisse
gestanden hatte, tibrigens ihrerseits stets auf den einen Ort
beschrankt blieb*).
Nr. 24, 30. Gieba, Grofsmecka: Bekannt und auch
far Sachsen wichtig ist das pleifsnische Adelsgeschlecht derer
von Meckau, welches seinen Stammsitz in Grofsmecka hatte,
von dem freilich jede Spur verschwunden ist. Bei dem
fraheren Edelhofe erhob sich auch ein Kirchlein; ja sogar
') Ledebur a. a. O. S. 348, 352.
^ So lies statt: minuta!
') SchOnb. Geschichtsbl. Ill, i, 151. Die Martinskirche ward zum
Gotteshause (oratorium) der Reglerherren umgebaut.
*) Lobe I, 204, 2o6ff., 214. Schmidt I, 141 Nr. 295.
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Der Pleifsensprengel. y3
ein Pfarrer mufs an ihm amtiert haben. Denn noch 1528
werden der Zehnt und das Pfarrwidum (erst 1571 veraufsert)
im Visitationsprotokolie erwahnt. Letzteres war ftir vier alte
Schock verpachtet, „damit sie einen pfarrer vberkommen
mogen". Noch heute besitzt aber die Kirche das voile jus
sacrorum und fiihrt eigene Rechnung filr sich. Leider ent-
behren wir eine Nachricht liber ihre Verbindung mit Gieba;
vielleicht erfolgte sie bereits zu Beginn des 14. Jahrhunderts,
als die von Meckau ihren alten Sitz vOllig aufgegeben batten.
Jedenfalls gibt sie jenes AktenstUck vom Jahre 1528 neben
Zumroda (friiher vom St. Georgenstift zu Altenburg durch
Vikare versehen) als Filial von Gieba an, wahrend es als
Beid5rfer nur Kleinmecka und Tautenhain vermerkt. Nach
einer alten Nachricht pfarrten eben Goldscha und Podelwitz
(bis 1528) nach Saara; Runsdorf hatte Ernst II. von Sch5n-
burg eigenm^chtig vor 1528 von Gieba abgerissen und nach
Sch5nberg bei Tettau gewiesen, bis es 1533 zu seiner alten
Pfarrei zurUckkam. G5sdorf imd Pfarrsdorf, letzteres auf
einer Tettauer Pfarrlehde angelegt, bestanden noch nicht*).
Nr. 26, 61, 71, 72, 81. GOdern, Oberl5dla, Rom-
schiitz, Rositz, Tegkwitz: AUe vier Kirchfahrten rekog-
noszierten wir oben als Sprengstiicke der viel grdfseren von
Monstab. Hier handelt es sich darum, den urkundlich fest-
stellbaren terminus ad quem der Auspfarrung anzugeben.
Ein solcher liegt vor: a) fttr G5dem (bis 1539 mit G5hren,
Lossen und Lutschtitz, wozu das eine Gut von GOldschen
[Parochie Altenkirchen] sich gesellte) das Jahr 1367: Nicolaus
plebanus in Goderin (25. Juli), ja sogar schon das Jahr 1354,
wo ah dem Rand der fraglichen Urkunde vom 5. Januar mit
schwarzerer Tinte unter anderem die Kirchspiele Krywitz und
Goder)ni nachgetragen stehen; b) fttr OberlGdla (mit ROdigen
allein bis 1697) das Jahr 1328: dominus Wemherus in Lidelo
plebanus (25. Oktober); c) fttr Rositz (1502 mit Schelditz,
(Fichten)hainichen und Gorma) das Jahr 1319: Wemher,
Kaplan des Abtes zu Bosau, und vor ihm ein Vizepleban
Gtinther; d) fttr Tegkwitz das Jahr 1254: Herbardus plebanus
de Thekwicz, Zeuge in einer Urkunde des Burggrafen
Erkenbert II. von Starkenberg, seines Patrons, fttr das Kloster
zu Grttnhain. Fttr Romschtttz, dessen Verbindung mit der
Kapelle zu Schwanditz (bis 1539, s. o.) wohl erst eintrat,
') Lobe I, 227 ff., 2311. Im Bereiche der Parochie lag auch
einst das Dorf Schmetz (Smezt), vor 1449 wUste geworden. Ebenda
I, 229.)
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74
Leo BOnhoff :
seitdem die von Zschadras beide Rittergiiter besafsen (um
1460), mochte ich das Jahr 1431 als aufserstes vorschlagen,
in dem der letzte von Romschitz auftaucht, d. i. des Ge-
schlechtes, das in seinem Stammsitze eine kleine Pfarrei
(1445 gab es sechs H5fe) wie die von Meckau (s. o.) in
Grofsmecka (1445 ebensoviel H5fe) begriindete^).
Nr. 29. GGfsnitz: „In archidyaconatu Plysnensi", heifst
es von dieser Parochie im Jahre 1320*), „ecclesia in Goznicz
vacavit in secundo anno, taxata est ad X marcas et solvit
VII nee plus solvere potuit, quia agri et census sunt desolati
et maxime fuerunt illo tempore propter famem et caristiam,
que precesserunt, et propter insultus raptorum, qui se reci-
piunt in castris Ponicz et Lapide (Posterstein), qui de nullo
vivunt quam rapinis pro majori parte et, quod plus dare non
posset, rector deposuit juratus." Eine Veranderung erlitt das
Kirchspiel erst in der Reformation, indem es den Schon-
burgischen Anteil von Kauritz an Meerane (s. o.) einbiifste
imd zeitweilig von Saara LOhmichen (jetzt Parochie Ztirchau)
Ubemahm*).
Nr. 41. Lauenhain (Lewenhagin): Den altesten Pfarrer
des Ortes nennt uns eine Eisenberger Klosterurkunde vom
21. Dezember 13 16 und bezeichnet ihn zugleich als einen
Altaristen des Zwickauer Georgenhospitals. Im benachbarten
Gersdorf stand ein Gotteshaus, das bei der Zwickauer Visi-
tation (2i.Januar 1529) als „beykirche", bei der Plauenschen
(15. Februar a. ej.) als „capell" bezeichnet wird. An letzterem
Tage erhalten die dortigen Bauem die Erlaubnis zum Ver-
kaufe derselben*).
Nr. 46, 96. Maltis, Ztirchau: Bis zum Jahre 1533 be-
stand jedes der beiden Nachbardttrfer als Kirchspiel ftlr sich
(heute zahlt Ztirchau L5hmichen, von GGfsnitz tibernommen>
als Beidorf zu seinem Kirchsprengel); dann wurden beide
Parochien, die einen und denselben Patron (Hieronymus
von Maltis) hatten, miteinander vereinigt, wie das schon fruher
der Fall gewesen war. Denn im Jahre 1355 verpflichteten
») Lobe I, 236, 239, 248, 371, 428, 509; n, 88. Schmidt I,
493 Nr. 946; II, 131 Nr. 160. Herzog II, 58, 877.
2) Ledebur a. a. O. S, 348!
^ Lobe L 41 f., 600. Nach einem Verzeichnis vom Jahre 1546
bezog der GOlsnitzer Pfarrer Dezem von Coblenzer Emwohnem,
wdche die Acker der Wtistung Rossendorf bebauten. (Ebenda
n, 196!)
*) Herzog 11, 56. Buchwald S. 12. Mitteil. d. Altertumsver.
zu Plauen i.V. VI (i886f.), pag. II.
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Der Pleifsensprengel. yj
sich die GebrUder von Maltis, den Garbenzehnt von aller
Wintersaat der beiden Rittergttter Ziirchau und Maltis dem
Pfarrer von ZUrchau zu entrichten. Jedenfalls geht die Be-
gnindung der Maltiser Pfarrstelle auf diejenige Linie derer
von Maltis zuruck, die das Stammgut innehatte; sie konnte
sich ja leicht mit derjenigen, welche Zurchau im.14. Jahr-
hundert erworben hatte, wegen der Auspfarrung verstSndigen.
Das Kirchlehn in Ztirchau selbst mufs, wenn die Etymologic
nicht triigt, so alt wie der Ort sein, dem es den Namen gab;
Circhowe hSngt mit dem sorbischen cyrkew, d* i. Kirche, zu-
sammen und wiirde demnach „Kirchdorf" bedeuten^).
Nr. 56. Nobitz: Dieser Pfarrbezirk umschlofs bis 1714
das Filial Wilchwitz und die zwei BeidOrfer Niederleupten
und Priefel nebst einem der drei GUter in Dippelsdorf. Im
Kirchorte safs das Geschlecht derer von Nabditz, im 12. Jahr-
hundert edelfrei, spaterhin den Burggrafen von Altenburg
(vor 1290) imd von Leisnig (seit 1329) vermannt. Ein An-
gehSriger desselben namens Gerhard besafs im Jahre 1166
die villa Nibodiz als libera et propria und bedachte unter
Zustinmiung des Abtes Azzo von Bosau, dessen Kloster am
15. April 1 146 durch Bischof Udo I. von Naumburg den
ganzen Neubruchzehnten im Pleifsengaue tiberwiesen erhalten
hatte, die neuerbaute Ortskirche mit je 40 Schobem Weizen
und Hafer, was auch Bischof Udo II. unterm 5. Oktober 11 66
bestatigte. So fallt also die Entstehung der Parochie etwa
ums Ja3ir 1165*).
Nr. 65. Ponitz: Erst mit dem Beginn der reforma-
torischen Bewegung verlor es sein Filial Waldsachsen. Denn
es steht im VisitationsprotokoU vom 21. Januar 1529 zu lesen:
„An den pfarrer zu Gabelentz ist die Dorffschaft Walt-
sachsenn, hievor in die pfarr ponitz gehorig, geweiseth
worden In ansehung, das der pfarrer zu ponitz solchs ins
Ambt angesagt hatt, vnnd das die arme lent darumb ge-
betenn." Im Jahre 1545 berichtet der Ponitzer Pfarrer:
„Die pfarr ponicz hat von alters her vnd alzeit von an-
begin ein fihal gehabt, Das heist waldsachsen , darauf
die alten pfarrer zu ponicz im bapsthumb ein c a plan ge-
>) Lobe I, 27, 601, 603, 607.
2) Ebenda I, 206,408,410. SchOttgen-Kreyfsig, Diplom. etc.
II, 421, 427: Uto (I.) .... dedmam omnium novahum, quae in page
Plisna in perpetuum excoli poterunt, Buzaviensi coenobio delegavit
— ex eadem decima XL scobrones [i Schober = 60 Garben] utrius-
que frumenti, tjritici et avenae .... cuidam ecclesiae in eodem
pago in villa Nibodiz aediflcatae contradidi. (Udo 11.)
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76 Leo BOnhoff;
halten, ders besurgett hatt, wie noch aufsweissen die alt en
register der pfarr ponicz und noch leutte in kirchspiel ponicz,
auch zur waltsachsen gedenken." Ein Pleban daselbst namens
Heinrich bezeugt bereits im Jahre 1296 eine Verhandlung
mit dem Kloster Frankenhausen. Der Abschatzungsbericht
(1320) aber besagt: „In archidyaconatu Plysnensi .... ecclesia
in Poniczj que est vicina (d. h. der von G5fsnitz, die zuvor
aufgefiihrt ist), vacavit etiam in secundo anno per constitu-
tionem , Licet canonicum*; collacio spectat ad lay cum (gebiihrte
also noch nicht [s. o.] dem Deutschordenshause zu Altenburg,
sondern, wie seit 1349 wiederum, der Familie von Ponitz),
taxata est ad VI marcas et solvit IV sexagenas grossorum Pra-
gensium nee plus dare potuit ex precedentibus causis (Hunger
und Teuerung, vgl. „G6fsnitz"), quia ambo ecclesie (G. und P.)
opprimuntur per eosdem raptores (auf den SchlOssem Ponitz
und Posterstein), quod scilicet rector deposuit juratus^)."
Nr. 66. Rasephas: Der alteste uns bekannte Pfarrer
des Ortes, mit dem Kauemdorf (noch im 16. Jahrhundert
ganz) verbunden war, heifst Heinrich der Erzpriester und
wohnte einer Verhandlung zugunsten des Bergerklosters in
Altenburg am i.Januar 1295 bei^).
Nr. 69. Remse: Wahrend dies Kirchspiel im Nordosten
einen Zuwachs durch Kertzsch (Parochie Waldenburg) erhielt
(s. o.), verier es sein Filial Neukirchen — . es war fttr die elf
Klosterbauem auf der Ostseite des Dorfes (jetzt sachsisch)
bestimmt, wahrend die neun Amtsbauem auf der Westseite
(noch heute altenburgisch) nach Oberwiera pfarrten — und
zwar an Niederwiera, dessen Pfarrbezirk durch das ganze
Neukirchen vergrOfsert wurde^).
') Buchwald S. 12. LObe II, 155, 158, 167. Ledebur a. a. O.
S. 348, 350. Die Kommende zu Altenburg trat tibrigens an Friedrich
von Ponitz nicht nur die Kirche, sondem auch „das Vorwerg" ab.
Beides mochte sie von seinem Vater oder seinem Bruder Lutold
erworben haben.
2) Schmidt I, 141 Nr. 295: Heinricus decanus, plebanus de
Rozewacz.
•) Lobe I, 402. Cberhaupt wurden die Parochien Nieder-
und Oberwiera (Nr. 54, 62) durch die Reformation in ihrem Be-
stande sehr beeinflufst. Derselbe stellt sich u r sprttngli ch folgender-
mafsen dar: a) ftir Niederwiera: i. der Ort selbst, 2. Rohrsdorf,
3. Harthau und 4. Gahsnitz; b) ftir Oberwiera: i. der Ort selbst,
2. Wickersdorf und 3. Neukirchen -Amtsanteil. Niederwiera erhielt
aufser Neukirchen (s. o.) 1533 definitiv fast ganz Heyersdorf von
Ziegelheim (s. o.) und halb Wickersdorf von Oberwiera, zdtweilig
auch acht Untertanen des Klosters Remse in letzterem Orte, Ober-
wiera seinerseits fast ganz Gahsnitz von Niederwiera. Haben wir
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Der Pleifsensprengel. yy
Nr. 74. Saara: Sein grofser Pfarrbezirk hob n5rdlich
von GSfsnitz an und dehnte sich zu beiden Seiten der Pleifse,
auf deren linkem Ufer er an diejenigen von Schm5lln und
Altenkirchen stiefs, bis an die Siidgrenze des Altenburger
Bartholomaikirchspiels (Zschechwitz). Er umfafste vier Filiale:
Mockem, Jauem (seine westliche Halfte stand 11 40 Alten-
kirchen zu, s. o.), Zehma und seit 1434 Heiligenleichnam (das
Jahr darauf vopa St. Georgenstift in Altenburg iibemommen)
und 16 DOrfer, n^mlich, wie heute noch, die neun folgenden:
Selleris, Gardschiitz, Kaimnitz, Burkersdorf, SchlOpitz, L5pitz,
Gleina, Lehndorf und. Greipzig sowie femer: 10. Ehrenberg,
II. Lehnitsch, 12. Modelwitz, 13. Podelwitz, 14. Goldschau,
15. LOhmigen und 16. Klein -Tauschwitz (1528 abgetreten
Nr. 10— 12 an Stttnzhain, Nr. 13 und 14 an Gieba, Nr. 15 an
Gofsnitz und Nr. 16 v^ie spater (1533) auch das Filial Jauem
an Altenkirchen). Das Nonnenkloster zu Altenburg besafs
aufser dem KLirchlehn, mancherlei Liegenschaften und Zinsen
in Saara auch die Hofstatt „Borcstadel". Es war der Sitz
des alten pleifsnischen Geschlechtes derer von Zarowe, die
hochstwahrscheinlich ihren Besitz hierselbst den Reuerinnen
iiberlassen haben, da sie zu Beginn des 14. Jahrhunderts in
dieser Gegend verschvdnden^).
Nr. 80. Sttinzhain; Noch im Jahre 1528 hatte „die
pfarr ein einig Dorff bey sieben wirten" — war also eins
von jenen Zwergkirchspielen, die wir schon kennen lernten
und die das im Orte sefshafte, nach ihm sich nennende Adels-
geschlecht, hier das von Studenschen, stiftete. Den letzten
dieser Familie, der geistesschwach w^ar, belehnte der Landes-
herr in Person seines Vormundes mit dem Vorwerk daselbst
und dem Kirch lehn, wie es seine Eltem besessen hatten,
im Jahre 141 3. Betrachten vdr aber die Lage des Dorfes,
so schied es zusammen mit Oberleupten und Hauersdorf
(Parochie Fuchshain, s. o.) die Parochie Nobitz in zwei Teile,
einen grofseren: Nobitz, Wilchwitz, Niederleupten und einen
kleineren: Priefel, ein Gut in Dippelsdorf ; das zeigt unwider-
leglich, dafs Stiinzhain einmal mit Nobitz irgendwie kirchlich
zusammengehangen hat^).
damit zugleich dessen Einbufse festgestellt, so erstreckte sich die
von Oberwiera, wie gesagt, auf halb wickersdorf, Neukirchen-Amts-
seite luid (vorttbergehend) Oberwiera-Klosteranteil.
>) L5be I. 41 f., 474ff., 479; n, 98.
2j Ebenda I, 489! EigentUmlich ist auch die Begrenzung von
Nobitz im Stidosten und von Ehrenhain im Nordwesten. Zwischen
Niederleupten und Priefel schieben sich Oberleupten imd Hauers-
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78 Leo BOnhoflf:
Nr. 84. Treben: Nur eine kleine Veranderung ist hier
zu verzeichnen. Neben seinem Filiale zu Gerstenberg (mit
Unterzetzscha), das iibrigens bis 1546 ein freies geistliches
Lehn, eine Vikarei, war, die von der FamiHe von Knau ge-
stiftet and der Pfarrei Treben mit ihren Feldem zum Zehnt
verpfiichtet war, gab es noch eine Kapelle zu Pahna, die
1528 einging^).
Nr. 87. Weifsenborn (jetztZwickau-St. Johannis): Bis
zum Jahre 1529 besafs diese Pfarrkirche kein Beidorf, da
Niederhohndorf nach Mosel pfarrte und noch 1533 wieder
einmal in Zukunft dahin zurtickkommen sollte, was aber nicht
geschehen ist. Im Jahre 1324 machte das Kloster Griinhain
in ihm seine erste Erwerbung (30. April), dem eine weitere
bereits 1342 (24. Juni) folgte. Die Verkauifer gehSrten beide-
mal dem Geschlechte derer von Mosel an, welche Vasallen
der Herren von Sch5nburg waren, die deshalb zu den Ver-
aufserungen ihre Einwilligimg gaben. In dem ersten Jahre
(1324) wird auch einer Kapelle gedacht. Es ware nicht un-
moglich, dafs dieselbe dem grofsen Kirchspiel Mosel angehOrte,
welches, wie wir weiter unten sehen werden, sich einmal von
dem Sprengel der Zwickauer Marienkirche losgelGst hat. Doch
sei dem, wie ihm woUe, direkt oder indirekt lag Weifsenborn
einstens in ihrem Bezirke. Seine Selbstandigkeit in kirch-
licher Beziehimg ersieht man aus einer Urkunde vom 14. No-
vember 1405, welche unter anderen von Johannes Zschakan,
dem Pfarrer des Ortes, ausgestellt ist. Am 15. Mai 1434
erwarb hier den Patronat der Zwickauer Ratsherr Erasmus
Basitz, von dem er erst auf Kunz von der Mosel, daim am
28. Mai 1440 auf den Rat zu Zwickau ttberging^J.
Nr. 91. Windischleuba: In diesem Kirchspiele ent-
standen in der zweiten Halfte des 14. Jahrhunderts zwei
Kapellen; die eine, St, Dorotheen, im Pfarrorte selber, die
andere, die der heiligen Jungfrau, zu Craschwitz; beide Gottes-
hauser waren von den Br (idem Konrad und Dietrich Pruzze'**),
dorf hinein, und warum sind die drei Outer von Dippelsdorf parochial
verschieden verteilt? GehOrten etwa die drei Orte nebst Garbus
auch kirchlich vordem zu Nobitz, wahrend Zschai^a, Mockzig und
Prisselberg nach Saara (s. o.) kirchten, so dafs die sieben DOrfer erst
spater zu der Kirche des(samtHeiersdorf)neuangelegtenIndago kamen ?
1) Lobe I, 4of., 5i2> 51% 5^9) 536 (612).
*) Buchwald S. 3. Mitteil. d. Altertumsver. zu Zwickau VII, 39,
115. Herzog 11, 57, 67, 94, 114, 116. Vgl. N. Sachs. Kirch.-Gal.
Eph. Zwickau S. 141!, 145.
'*) Konrad war Domherr zu Magdeburg, Meifsen (1364: Archi-
diakonus der Niederlausitz, 1380: Propst von Bautzen) und Merse-
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Der Pleifsensprengel. y^
jenes im Jahre 1364, dieses im Jahre 1380 erbaut, und jedes
von ihnen mit einer Kaplanei verbunden worden. Beidemal
batten dazu die Plebane von Windischleuba, Gerhard
von Lttbschwitz und Dietrich von Hagenest, ihre Einwilli-
gung gegeben. Die zwei Kapellen wurden, nachdem die
Nachkommen ihrer Grilnder das Patronatsrecht an das
St. Georgenstift zu Altenburg im Jahre 1467 tibertragen
batten, diesem 1480 inkorporiert. SpSter ward die eine auf-
gehoben (1533), die andere aber Filial von Windischleuba
(1540). Letzteres beschlofs jedoch in seinem Bezirke aufser
seinen heutigen sechs Beid5rfem und Craschwitz, das natflr-
lich trotz der KLapelle auch weiterhin zu demselben gehOrte,
noch drei Orte, die Ostlich vom Pfarrdorfe lagen: Neuendorf,
Crazdorf und Sebitz (das erstere im 15. Jahrhundert, die beiden
anderen bereits um 1360 wtist). Da nun der im Jahre 1263
als Zeuge angefuhrte Johannes plebanus in Luben auf Langen-
leuba-Oberhain sich bezieht, so stammt die alteste Nachricht
aus dem Abschatzungsberichte (13Z0) und lautet: „In archi-
dyaconatu Plysnensi .... ecclesia in parvo Luben (1318:
„zur wenigen Luben" = 1396: „in dec windischen Lewben")
vacavit in secundo anno, que taxata est ad ... . marcas et
solvit IV marcas nee plus dare potuit inspectis veris redditi-
bus, valore, oneribus incumbentibus et juramento rectoris"^).
Nr. 95. Zschernitzsch: Bis zum Jahre 183 1 stand in
dem jetzigen Beidorfe Untermolbitz, fttr dieses und Ober-
molbitz bestimmt, eine kleine ELapelle, die „gen Zschirnitz
in die pfarr" gehOrte imd 1518 neu erbaut worden war^).
Nr. 97 — 99. Zwickau, St. Marien, St. Margarethen
ijffid zum heiligen Geist: Die erste Parochie betrachten
wir hier nur, wie sie sich als stildtische darstellt — auf
die Marienkirche als parochialen Mittelpunkt des ganzen
Zwickauer Gaues kommen wir bald zu sprechen. Auch als
solche hat sie Abzweigungen, wie wir sofort sehen werden,
erfahren. Als ihre neue Patronatsherrschaft, der Triptiser
Nonnenkonvent, sich in der Stadt niederliefs, baute sie sich
naturlich eine besondere Kirche, die zu St. Katharinen. Die-
selbe trat, als die tJbersiedelmig des Klosters 12 19 nach
Eisenberg erfolgt war, als eine stadtische Erbauungsstatte zu
burg; Dietrich, der Ritter war, safs auf Neuendorf Ostlich von Win-
disoileuba, wonach sich auch ihr Vater Dietrich und dessen Bruder
Konrad 1306 benannten. (LObe I, 554.)
*) Lobe I, 554, ^57, 559! Mitteil. d. Gesch. u. Altertumsforsch.
Gesellsch. d. Osterl. Vl, 418. Ledebura. a. O. S. 348, 350.
2) Lobe I, S9iflf.
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8o Leo B5nhoff:
der Stadt- und Pfarrkirche St. Marien in ein Filialverhaltnis.
Denn in einer Urkunde vom 2. MSlrz 1353 erscheint diese
als parochialis, sie selbst aber als filialis ecclesia^). Im
Jahre 1305 aber erbaute Kunegundis, die Witwe des Rats-
herrn Wemher Zschackan, fttr das Hospital vorm Frauentore
eine Kirche, deren Patronat sie mit ihren Kindem tibernahm,
und liefs dazu einen eigenen Pleban bestellen. Als Ent-
schadigung iiberwies sie der Stadtkirche den Jahreszins von
zwei Garten vonn Osterweynertore. Bischof Ulrich I. von
Naumburg bestSltigte diese Stiftung und Exemption am 2. Ok-
tober 1309*). Sein Nachfolger Heinrich I. emeuert den
Stthnen der Stifterin das KoUaturrecht iiber die capella
omnium sanctorum hospitalis extra muros Zcwickavienses
ante valvam scte Marie am 13. April 1330*). Am 25. Juli 1381
trat es die Familie Zschackan an den Rat der Stadt ab, wobei
von der parochia altaris sancti Georgii . . . . in hospitali extra
muros Zcwickaw zum ersten Male urkundlich die Rede ist*).
In der BuUe Sixtus IV. vom Jahre 1479 handelt es sich um
den Neubau der ecclesia in hospitali sancti Georgii extra muros
und Verwandlung derselben in ein KoUegiatstift*). Seitdem
scheint sie den Titel St. Margarethen gefiihrt zu haben. Dafs
die Kirche zum heiligen Geist einen Pfarrer hatte, lehrt uns
das Visitationsprotokoll vom Jahre 1529, welches ims als
solchen den Lie. theol. Liborius Maydburgk benennt*). Das
Gotteshaus kommt urkundlich zweimal im Jahre 1399 vor:
am 26. Juli bestatigt ntailich der Rat die Stiftung einer ewigen
Messe „vor dem trencktor yn defs heylligen geystes
capellen czu den sychen vff sent Jacobi .... altar" durch
den Btirger Franz KUrtzscher; derselbe vermehrte api
24. August, wie nochmals der Rat bezeugt, das Stiftungs-
kapital dieser Messe um 48 rheinische Gulden, deren Zinsen
1) Herzog Ij 119; II, 27, 74. . .
*) Herzog II, 872: Kunegundis in restaurum, ne parochialis
ecclesia dicti oppidi Zcwickauwe de duobus ortis .... censum
annualem . . . hospitale ab omni iure parochialis ecclesiae eximendo
procuravit. — 873: Indulsimus, ut in curia hospitalis prope
Zcwickowe ecclesia nova erigatur et ibidem parochia c^uoad in-
iirmos et f guniliares ipsius curie sine parochialis ecclesie lesione.
^ Ebenda 11, 877 f. Die drei ersten Pfarrer, heifst es dabei,
„virtute presentationis per archidiaconum loci de accessu
altaris fiierunt canonice investiti."
*) Ebenda II, 894f. Eine Urkunde Burggraf Meinhers von
Meifsen erwahnt 1382 „pharrer vnd Capplan" (896).
^) Ebenda 11, 912: lllam in collegiatam et in ea decanatum
et succentorias et praebendas instituimus.
«) Buchwald S. 5.
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Der Pleifsensprengel. 8 1
man „eynem itzlichen Capellan" reichen soil. Ebenso wurde
aber auch „eyn itzlicher Capellan, .... dem pfarrer hy czu
Czwickaw 3m dy pfarre czu wydderstatung" (restaurum)
30 Meifsner Groschen zu geben verpflichtet^). Daraus geht
hervor, dafs damals eine Auspfammg noch nicht stattgefimden
hatte. Zunachst war ja das Gotteshaus die Hauskapelle des
Heiligengeistspitals vorm Tranktore; spater aber versorgte
ihr Geistlicher auch die Unglacklichen im xenodochium lepro-
sorum (Franzosenhaus oder Franziskushospital), das schon 1446
vorhanden war^). So mag es in der zweiten Halfte des
15. Jahrhunderts auch zur Ausbezirkung dieser Spitalkirche
gekonunen sein wie anderthalb Jahrhundert zuvor bei der des
sogenannten „ reichen" Spitals zu St. Georgen. Die Refor-
mation hob die beiden Spitalparochien auf.
Mit diesen Bemerkungen kOnnen wir den Abschnitt nun-
mehr beenden. Er bildet mit seinen Ermittelungen eine Grund-
lage des folgenden.
») Herzog II, 905f.
^ Ebenda I, 149, 167; II, 84.
(Schlufs folgt.)
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIX. i. 2.
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m.
Lutherana.
Von
Paul Vetter. *
1. Luthers Streit mit Herzog Heinrich von Sachsen.
Das Jahr 1536 war fur das albertinische Sachsen von
besonderer Bedeutung gewesen. Nach vielen Jahren eines
vorsichtigen Zaudems hatte sich Herzogin Katharina endlich
offen zur Sache der Reformation zu bekennen gewagt. In
der Schlofskirche zu Freiberg predigte seit Anfang Juli^) ein
Sendbote Luthers, Jakob Schenck, der durch sein bescheidenes
Auftreten und seine mafsvoUe, von jeder Kanzelpaukerei sich
geflissentlich femhaltende Predigt bald auch die Zuneigung
des Herzogs gewann. Immer enger und enger kniipften sich
die Bande, welche die jiingere Linie des albertinischen Hauses
an den emestinischen Vetter fesselten, der mit unermtidlichem
Eifer fur die Ausbreitung der Reformation sich tatig zeigte.
Schon schien Ende des Jahres der greise Herzog Heinrich
ftir die Sache Luthers gewonnen, da drohte ein plOtzlich aus-
brechender Streit alle Erfolge wieder zu vernichten. Ende
des Jahres 1536 entstand zwischen dem Herzoge und Luther
ein Konfiikt, der zu heftigem Schriftenwechsel fuhrte, so dafs
Luther an die Zuriickberufung Schencks, an die Preisgabe
der evangelischen Sache in Freiberg dachte.
Die Ursache des Streites war geringfugig genug. Das
Schicksal eines Freiberger Kartenmalers, der sich um Fttrbitte
beim Herzoge an Luther gewandt hatte, drohte den iiber-
1) Vgl. Seidemann, Jakob Schenk S. 8.
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Lutherana. 83
eifrigen Reformator in eine ebenso nnerquickUche Angelegen-
heit zxL verwickeln, wie es die Sch5nitzsche Sache war, die
er damals mit mehr Eifer als Klugheit verfocht.
Anfang 1536 hatten sich drei Freiberger Barger, Lorenz
Kastner, Clemens Glaser und Gregor Heynemann mit Namen,
an Luther gewandt mit der Anzeige, dafs einer ihrer Mit-
biirger, der Kartenmaler Matthes Lotther^), sich „mit Worten"
sowohl wider evangelische wie katholische Glaubenslehre
„vergriffen" habe^). Genauere Angaben tiber das Vorgehen
Lotthers finden sich in einer Art EhrenerklMning, welche die
drei Kl^ger dem Kartenmaler am 7. Juli ausstellten und die
eine kurze Darstellung der ganzen Sache enthait*). Diese Er-
klarung ist freilich von der Absicht durchdrungen, dem Be-
klagten zu helfen, und scheint mehr die zu seinen Gimsten
sprechenden Umstande hervorzuheben*). Damach h^tte Lotther
gegen die genannten drei ge^ufsert, man tue unrecht imd
es sei ohne Not, nach Leisnig*) iiberland nach dem Sakramente
zu Ziehen, falls man es daheim nicht bekommen kOnnte. Weiter
gezieme es Christen nicht, Gottes Wort im GOtzenhause unter
dem Greuel der pSpsthchen Messe anzuh5ren. Endlich hatte
er die drei gefragt, ob er als Hausvater auch die Befugnis
habe, Weib und Kinder in Gottes Wort zu unterrichten. Als
die Gefragten das bejaht und hinzugeftigt hatten, das sei er
sogar schuldig zu tun, hatte Lotther weiter gefragt, warum
er nicht auch Macht hatte, Weib und Kindem das Sakrament
zu reichen, da doch das Sakrament durchs Wort gemacht wSre.
Da die drei auf die ihnen vorgebrachten Artikel nicht
viel zu erwidem wufsten und ihr Gewissen sie doch vor den
vorgetragenen Lehren wamte, wandten, sie sich an Luther
und baten um Rat. Alsbald erfolgte am 11. Februar Luthers
Antwort*). Obwohl kranklich und mit Geschaften iiberschttttet,
hatte er sich doch bewogen geftthlt, sofort zu antworten.
^) Hiemach ist zu berichtigen, was Seidemann^ Schenk S. 10,
und Enders, Luthers Briefwechsel X, 302 sagen. Die falschen An-
gaben finden sich schon bei MOller, Theatr. Freiberg. Chron. II, 200 f.
2) deWette, Luthers Briefe V, i.
') Anhang Nr. 1.
*) Aus Luthers Antwort (de Wette IV, Sysff.) vom 11. Februar
geht deutlich hervor, dafs er eine weit ausfiihrlichere Darstellung der
Unterredung erhalten hatte, als sie die Erklarung der Klager enthalt.
*) Dahin pflegten viele Freiberger Btirger zu gehen, um vom
Pfarrer Wolfgguig Fues und seinem Diaconus Anton Lauterbach das
Abendmahl unter bdder Gestalt zu empfangen.
•) de Wette IV, 673 ff. Burkhardt, Luthers Briefwechsel S. 245 f.
Enders X, 301.
6*
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84 Paul Vetter:
Denn es war das Wehen des wiedertSuferischen Geistes, das
er zu sptiren glaubte. Riickhaltlos verwarf er alle drei von
Lotther aufgestellten Behauptungen und wamte Kastner und
seine Gefihrten eifrig vor dem Kartenmaler. Sie soUen sich
hiiten vor dem Geiste, der aus ihm spricht; oft ist er dem
Reformator vorgekommen imd allewegs zu schanden geworden
mit seinem Riihmen. Die Aufforderung, sie soUten zusehen
und helfen, dafs es Lotther verboten werde, deren Luther in
seinem ersten Briefe an den Herzog gedenkt^), findet sich in
dem Schreiben an Kastner nicht. Die Belehrten scheinen
indes die Worte Luthers: „Es ware gut, dafs die Obrigkeit
hierzu that und hiefse den Geist schweigen" als eine Mah-
nung aufgefafst zu haben, die Obrigkeit von der Sache in
Kenntnis zu setzen. Sie luden Lotther wegen seiner Ausse-
rungen, die ihnen nun als Ketzereien erschienen, vor den
Stadtrichter, Vor altem und neuem Rate erschienen die Par-
teien, um „Parth gegen Parth nach Notdurft verhOrt zu
werden". Der Kartenmaler entschuldigte sich damit, er habe
diese Fragen nur disputationsweise gestellt, und verwahrte sich
hoch und teuer gegen den Verdacht, dafs er dieser Meinung
w^e. Der Freiberger Rat war vemiinftig genug, in den
Aufserungen Lotthers keinen Grund zu einem strafenden Ein-
schreiten gegen den Kartenmaler zu finden. Man nahm den
Parteien das Handgelobnis ab, bis auf weiteres Erfordem
seitens des Rates die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Da wurden die guten Absichten des Rates durch das
Eingreifen des Herzogs vereitelt. Wer die Sache bei ihm
anhangig gemacht hatte^), wird von Lotthers Gegnem nicht
angegeben. Sie schieben die Schuld dem Satan zu, der durch
seine Gliedmafsen mit seinem bOsen, giftigen Geschmeifs
unter Verdrehung der Wahrheit die Sache dem Herzoge an-
gezeigt hatte^). Diesem wurde gemeldet, Matthes Lotther
sei ein Wiedertaufer, habe seinem Hause das Abendmsihl ge-
reicht und dergleichen mehr. Sofort wurde mit Ernst gegen
den Kartenmaler eingeschritten und er nur gegen das eidliche
GelObnis, bis zur Erledigung seiner Sache Freiberg nicht zu
verlassen, in Freiheit gelassen. Wie es gekojnmen ist, dafs
^) de Wette V, I.
2) Luther scheint die Klager selbst in Verdacht zu haben. de
Wette V, 31.
') Bei dem Anteile, den der Dechant Balthasar von Ragwitz
spater 2in der Sache nimmt, ist es nicht unwahrscheinlich, dafs durch
inn, den obersten Geistlichen der Stadt, die Sache an den Herzog,
bei dem er persona gratissima war, gebracht worden ist.
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Lutherana« 85
Lotther den geschworenen Urfneden brach und ans Freiberg
entwich, deutet Luther im letzten seiner Schreiben^) an den
Herzog an: dafs man dem Beklagten treulich insgeheim an-
gezeigt hMtte, wie der Henker von Dresden gefordert hinter
ihm her w^e. Es wird das die Entschnldigung sein, die
Lotther dem Reformator f Or seinen Eidbruch angab. Wieviel
davon aufWahrheit beruht, lafst sich nicht feststellen. Dafs
der Herzog ein derartiges Vorgehen gegen Lotther wirklich
beabsichtigt hatte, scheint Luther selbst nicht zu glauben.
Der fliichtige Mann, dem Weib und Kinder ins Elend
nachfolgten, begab sich nach Wittenberg. Hier gelang es
ihm, G5nner zu finden, die fUr ihn Luthers FUrsprache an-
riefen. Der gutherzige Reformator, den das weinende Weib
und die sieben Kinder des leichtsinnigen Mannes janmierten, er-
ftillte den Wunsch und wandte sich am 7. Juni*) fttrbittend
an den Herzog. Er lobt den Ernst, mit dem sich Heinrich
der Sache angenommen hat. Ftir die Bitte des Kartenmalers,
der gem sein Eigentiun in Freiberg verkaufen und dann das
Land meiden m5chte, tritt er nicht ein. Besser scheint es
ihm, wenn ihn der Herzog eine Zeitlang mit Kerker straft
und ihn dann im Lande bleiben Islfst, nachdem ihm auferlegt
ist, solche Dinge femerhin zu meiden; sonst solle er stracks
den Kopf verwirkt haben. Denn solche Knaben, meint Luther,
machen, wenn sie zu ihresgleichen konmien, das Feuer grOfser.
Deswegen miissen sie im Lande bleiben und bepfiichtet sein,
wie es der KurfHrst mit Karlstadt und andem auch getan
hat. Es ist eine seltsame Farbitte, die da eingelegt wurde.
Der Ftirbittende ersucht nicht nur um Ablehnung der Bitte
seines SchiitzUngs, er tritt geradezu fUr eine strenge Be-
strafung ein. Deutlich geht aus Luthers Schreiben hervor,
dafs er dem Kartenmaler nicht viel Gutes zutraut imd fast
widerwillig seine Fiirbitte einlegt. Luther ist ohne Antwort
auf sein Schreiben geblieben. Er hatte bei seinem Eintreten
fiir den Kartenmaler die Eigenheit der Freiberger Verhalt-
nisse aufser acht gelassen. Noch klUnpften in Freiberg Pro-
testantismus imd katholische Kirche um die Seele des Herzogs
mit einander. Es scheint der katholischen Partei unter der
Fiihrung des Kanzlers Naumann gelungen zu sein, in dem
leicht lenkbaren und doch wieder zeitweise unglaublich starr-
sinnigen Manne die Ansicht hervorzurufen , als habe man es
mit einer g^nzlich ungerechtfertigten Einmischung Luthers in
>) de-Wette V, 31. Burkhardt S. 270.
2) de Wette V, i. Burkhardt S. 253.
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86 Baul Vetter:
Freiberger Verhaltnisse zu tun. In einem solchen Falle schwand
beim Herzoge jede Rticksicht; selbst die Furcht vor dem mach-
tigen Bruder in Dresden, die sonst so oft seine Handlungen
beeinflufet, tritt dann zuriick.
Luther erhielt Anfang Juli von dem Kartenmaler die
Nachricht, dafs sein Eingreifen mehr geschadet als gentttzt
habe ^). Nach Ablehnung seiner Bitte, sein Eigentum in Frei-
berg verkaufen und auswandem zu dtirfen, erbot sich Lotther
nun zu VerhOr und Recht und gelobte, jede Strafe leiden zu
wollen, wenn man ihn iiberweisen kOnnte, dafs er wider Taufe
oder Abendmahl etwas gessigt oder getan oder jemanden an
sich gezogen hatte. Merkwiirdigerweise liefs sich Luther aber-
mals bewegen, das Gesuch des Kartenmalers zu unterstatzen.
Sein Brief vom 4. Juli*) an den Herzog zeigt nun einen voU-
standigen Stellungswechsel gegeniiber der Sache Lotthers.
Wahrend ihn das erste Schreiben als einen zum mindesten
unzuverlassigen Menschen hinstellt, der Strafe wohl verdient
hat und dem man mehr, um ihn unschadlich zu machen, eine
gewisse Nachsicht zuteil werden lassen mufs, erscheint in
Luthers zweitem Briefe der Kartenmaler als ein unschuldig
Verfolgter, der sich zu Recht und VerhOr erbietet und zu
strenger Strafe, falls er schuldig befunden wird. Viele in
des Herzogs Lande halten ihn fiir unschuldig. Luther bittet
schliefslich den Herzog, die Sache erkunden zu lassen, imd,
wenn sich Lotthers Unschuld herausstellt, ihm die RUckkehr
nach Freiberg zu gestatten, damit nicht ein Geschrei entstehe,
als woUte man niemand h5ren noch sehen. Von der Haupt-
schuld des Kartenmalers, sein em Eid- und Urfriedensbruche,
ist in dem Schriftstacke nicht die Rede. Was den Reformator
zu einer solchen Verkennimg der ganzen Rechtsfrage ver-
anlafst hat, ist nicht klar ersichtlich, Neben dem begreif-
lichen Arger, dafs man seine Fiirbitte so schnOde ignoriert
hatte, scheinen sich Einfliisse aus Freiberg, wo Luther unter
den Patriziern der Stadt zahlreiche AnhSnger*) hatte, zu
Gunsten des Kartenmalers geltend gemacht zu haben. Auch
dieses zweite Schreiben Luthers fand keine Antwort. Freiberg
beharrte auf einer Bestrafung des Eidbrtichigen. Lotther
hatte sich wohl schon vor Luthers zweitem Schreiben an
*) Die Worte Luthers, die man wait deuten konnte und die so
gefahrlich geworden waren, sind wohl in der zweiten Halfte des
Brief es zu suchen, in der Lotther nicht gerade ein Vertrauen er-
weckendes Zeugnis ausgestellt wird.
*) de Wette V, 6^ Zeile 9 ist far „dennoch" „demnach" zu lesen.
») Die Weller, Liefskirchen, Alnpecke, Lose u. a.
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Lutherana. 87
seine AnklSger gewandt und von ihnen einen genauen Bericht
liber die Sachlage erbeten. Am 7. Juli ') erfttllten diese seinen
Wunsch und Ubersandten ein Schriftstttck, das Lotther von
der wider ihn erhobeneh Beschuldigung, ein WiedertsLufer zu
sein, zu reinigen suchte. Luther wandte sich nun an den
Kurfursten und rief seine Vermittlung fUr den Kartenmaler
an. Wie gew5hnlich in solchen Fallen erfUllte Johann Friedrich
den Wunsch seines Doktor Martinus. Aber auch diesem Ver-
mittler gegenUber blieb man in Freiberg auf dem Standpunkte,
dafs Lotther fUr den Bruch des geschworenen Urfriedens Strafe
verdiene, die ihm unmOglich erlassen werden k5nnte. Diese
Auffassung der Sache, die der Kurfiirst und sein Kanzler BrQck
als berechtigt anerkennen mufsten, geniigte nicht, um Luther
zu iiberzeugen, dafs seinem SchOtzling kein Unrecht geschehe.
In der vollen Uberzeugung, dais man in Freiberg starrsinnig
einem Unschuldigen sein Recht vorenthalte, und auch wohl
sonst in gereizter Stimmung gegen die Freiberger Regierung,
die das Fortschreiten des Evangeliums eher zu hindem als
zu fOrdem schien, verfafste er sein drittes Schreiben^) an
Herzog Heinrich. In ziemlich anmafsendem Tone tritt er in
ihm als Schiedsrichter auf. Matthes Lotther ist unschuldig,
und der Herzog soil sorgen, dafs solch ein Unrecht nicht auf
seinem Gewissen bleibe. Durch ihn sind sieben Kinder mit
Vater und Mutter verstofsen und miissen anrtichig und un-
tachtig vor jedermann in der Fremde zu Bettlem werden.
Den Bruch des geschworenen Urfriedens nimmt Luther aufser-
ordentlich leicht. Die metus in constantem virum cadens
erscheint ihm als gentigende Entschuldigung. Und aufser
dem Stock ist besser handeln. Zur Rechtfertigung Lotthers
legt er die Erklarung der drei Klager vom 7. Ji5i bei und
mahnt mit strengen Worten den Herzog, der jetzt durch
Gottes Gnade das Evangelium h5rt, solches Geschrei wider
sich dampfen zu helfen. Denn solches Geschrei ist ihm nicht
ruhmlich. Dem Matthes Kartenmaler aber geschieht unrecht,
und der Herzog wird aufgefordert, ihm das nachgesuchte Ver-
hor zu gewahren. Am Schlusse des Briefes droht Luther,
dafs dies seine letzte Bitte sei. Erlange er sie nicht, dann ver-
lange sein Gewissen, dafs er dem Kartenmaler ein 6fFentliches
Unschuldszeugnis ausstelle und ihm seine Ehre retten helfe.
^) Weim. Archiv. Anhang Nr. i.
2) deWetteV, 3of. Burkhardt S. 270. Enders XI, 117. In
der Kopie im W. A, kann ich beim hasten Willen Zeile la statt „das
acht ist indes gestorben" nur lesen: „das recht ist indes gestorben".
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88 Paul Vetter:
Auf dieses dritte Schreiben Luthers blieb man in Frei-
berg die Antwort nicht schuldig. Der Kanzler Naumann nnd
der Dechant von Ragwitz erhielten vom Herzog den Befehl,
eine Antwort zu verfassen^) und Luther zuzustellen. Sie ist
uns leider nicht erhalten, scheint aber der Deutlichkeit nicht
entbehrt zu haben, denn Luther nennt sie eine grobe Ant-
wort. So stand man jetzt unmittelbar vor einem Bruche.
Denn es war zu erwarten, dalis Luther auf die grobe Ant-
wort eine grdbere folgen lassen imd einen unheilbaren Rifs
zwischen Freiberg und Wittenberg verursachen werde. Da
intervenierte die Herzogin. Am 6. November wandte sie sich
in einem eigenhandigen Schreiben^) an den Kurflirsten, teilte
ihm mit, wie gar „schwinde" Doktor Martinus dem Herzoge
geschrieben habe und wie das Heinrich „grofs zu Gemiite
gehe und er fast hart bewegt worden sei", so dafs er Luther
eine ungnSdige Antwort habe zukommen lassen. Werde nun
Luther weiter schreiben und den Herzog in der Sache an-
greifen, so sei zu besorgen, dafs nichts Gutes daraus kommen
und Herzog Georg eine grofse Freude haben werde, wenn
Luther und der Herzog einander feind wurden. Die Herzogin
bat, vor allem zu verhilten, dafs Luther weiter in der Sache
an den Herzog schreibe. Aufserdem erhielt ihr Prediger
Jakob Schenck den Auftrag, dem Kurfiirsten die Sache ein-
gehend darzulegen und darauf hinzuweisen, was fur Nachteil
und Schaden dem Evangelium daraus erwachsen mochten.
Von den Antworten des Kurfiirsten auf diese Briefe ist
nur die an Schenck (vom lo. November) erhalten. Der Kur-
ftirst bedauert in ihr, dafs Herzog Heinrich sich Luthers
Schreiben „dergestalt soil angenommen haben, dafs daraus
dem gdttlichen Wort Verhinderung und Unterdnickung er-
folgen mOchte". Er verspricht sein Einschreiten bei Luther,
dafs er in weitere Schriften sich nicht einlassen, sondem (so
fugt er, der Kurfurst, eigenhandig dem Konzepte hinzu) an
Herzog Heinrich dermafsen schreiben soil, dafs dieser zufrieden
sein wird. Um dieselbe Zeit oder einen Tag frtiher teilte
der Kurftirst*) seinem Kanzler die Schreiben Schencks und
Katharinas mit. In der Sache selbst mufs er dem Freiberger
Vetter durchaus Recht geben. Er kann es nicht fiir unbillig
erachten, dafs Lotther seines gebrochenen Urfriedens halber
nicht ungestraft bleiben soil. Briick erhalt daher den Befehl,
Sie ist wohl zwischen dem 6. und dem 9. November ent-
standen.
2) Weim. Archiv. Anhang 2.
*) Sein Schreiben ist undatiert.
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Lutherana. go
es bei Luther dahin zu bringen, dafs er des Kartenmalers
wegen nicht mehr an den Herzog schreibe. Bruck kennt
den Herzog und weifs, wie er sich einer Sache anzunehmen
pflegt. Der Kurfiirst erachtet es daher fur gut, dafs Luther
ein Schreiben an den Herzog richte „und sich darin etlicher
mafs demiitigen thete", indem er anzeigte, dafs er bisher in
der Sache nicht geniigend berichtet worden sei und bate, der
Herzog m5ge ihm „die gethane Schrift gnadiglich zu gut
hahen". Eine Abbitte in aller Form ist es also, die der Kur-
fiirst seinem Reformator zumutet.
Aus dem Schreiben des Kurfiirsten ist das Urteil, das er
fiber den Herzog fallt, von besonderem Interesse. Seit Ranke
auf Freydigers Bericht fufsend das Bild des Menschen Heinrich
in feinster Kleinmalerei entwarf , hat man sich gewOhnt, mehr
den Herzog zu charakterisieren und damit die weniger gUn-
stigen Eigenschaften Heinrichs starker zu betonen. Das so
entstandene Charakterbild sieht ungunstiger aus als das
Rankesche. Gewifs ist Heinrich in dieser Zeit — man ist
eben nicht ungestraft dreifsig Jahre lang Beherrscher von
Freiberg und Wolkenstein — ein in kleinlichen Handeln, in
ewigen Sorgen um ein karghches Auskommen friih verbrauchter
Mann, unlustig zu poUtischer Arbeit; nur sehen findet sich
unter seiner Korrespondenz sein Namenszug. Aber man wiirde
fehlgehen, woUte man den Herzog ledigHch als ein Werkzeug
seiner Umgebung, vor allem der energischen Gemahlin, an-
sehen. Im allgemeinen lafst sie der Herzog wohl schalten
und walten imd gibt nur kurze Anweisimgen, deren Ausfuhrung
er seinen Vertrauten iiberlafst. Wo er aber sich einer Sache
annimmt — und das ist in dieser Zeit der Fall, wenn er wShnt,
dafs man eines seiner wenigen souveranen Ftirstenrechte an-
tastet — , dann geschieht es mit dem ganzen starrsinnigen Eifer,
der seinem Hause damals eigen ist, so dafs auch Katharina
an ihrem Einflusse verzweifelt.
Schon am Abende des ii. Novembers erhielt Briick in
Wittenberg das Schreiben des Kurfursten. Da er gerade
krank lag, fand erst am Abende des darauffolgenden Sonn-
lags die denkwtirdige Zusammenkimft mit Luther statt, der
ubrigens schon vor dem EintrefFen des kurflirstlichen Briefes
zu Briick gekommen war und sich iiber die Herzogin Katha-
rina und ihr Verhalten bitter beklagt hatte. Auf Briicks An-
trage antwortete Luther^), er sahe wohl, dafs es der Kurfiirst
gnadig und wohl mit ihm meine, aber „es hatte eine ganz
^) Anhang Nr. 3.
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90
Paul Vetter:
andere Meinung, als wie es die Herzogin zu Freiberg dem
Kurfursten vorgebe". Der Prediger habe nach ihrem Ge-
fallen schreiben miissen. Und nun macht sich die Stimmung
des schwer gereizten Mannes gegen Schenck Luft, den er
als sein GeschSpf ansieht, das sich gegen ihn zu wenden ge-
wagt hat. Er erklart, ihn von Freiberg wieder abfordem zu
woUen, denn er wttfste die Welt nicht zu nehmen und des
Ortes Prediger zu sein, da ihm solche „Bifs" ins Maul ge-
legt werden soUten. Er m5chte wohl predigen, — und man
horte es geme, — dafs Christus unsere Erl5sung ware ohne
unsere Werke und unser Verdienst, aber die IrrtUmer, die
Siinde, die Laster und anderes anzugreifen, auch kranke Leute,
die des Trostes bediirften, zu besuchen wSre ihm verboten.
Nach vielen Anzeigungen dieser Art schlofs Luther damit,
er woUe den Prediger abfordem, weil er ja durch sein Zu-
tun dahin verordnet wSre. Wollte Schenck trotzdem in Frei-
berg bleiben, dann m6ge er es auf sein eigenes Gewissen hin
tun. Er wolle seines Gewissens halben entschuldigt sein.
Denn das Evangelium werde zu Freiberg nicht gemeint, es
liege ein anderes dahinter. Dafs er den Kartenmaler „ver-
schrieben" habe, dazu hStte er „aus der Liebe" Ursache ge-
habt, denn der Mann erbiete sich zu Verh5r. Briick wurde
darauf gefragt, ob einem, der sich zum Verh5r erbiete, dies
verweigert werden kOnnte. Der Kanzler erwiderte vorsichtig:
er habe ein grofses Bedenken. Der Herzog sage, der Karten-
maler habe wider seinen Urfrieden gehandelj. Wollte er nun
durchaus VerhOr haben, so mochte es ihm vielleicht nicht ge-
weigert werden, doch unter der Bedingung, dafs, falls er straflich
befunden werde, er der Strafe gewartig sein mttfste. So hielte
es der Kurfarst gegen solche Leute auch. Brttck unterliefs
auch nicht, seine Beftirchtung auszusprechen, der Kartenmaler
betriige Luther mit glatten und guten Worten, und forderte
diesen auf, seinen Schiitzling zu ihm zu schicken. Dann wolle
er bald erfahren, wie es um den Urfrieden stehe und ob ihm
sein Erbieten, sich verhOren zu lassen, nUtzlich sei oder nicht.
„Aber derselbe Kartenmaler," schreibt Briick dem KurfQrsten,
„ist bis auf heut dato um 8 Uhr nicht zu mir gekommen."
Weiter beklagte sich Luther bitter, dafs ihm der Dechant
und der Kanzler zu Freiberg einen solchen groben Brief im
Namen des Herzogs geschrieben hatten. Er wollte sie dafiir
recht bezahlt haben; doch dem Kurfursten zu Gefallen wolle
er Geduld haben. Dafs er sich aber zu ihrer Unbilligkeit
auch noch „demtitigen" soUte, wttfste er nicht zu tun; denn
er besorgte, es ware ein „Geschaft" aus Dresden. Er hoffte.
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Lutherana. 91
der Kurfiirst werde es ihm nicht in Ungnade verdenken, denn
sein Herz sttinde je dahin, dafs er auch nicht gern nnrecht
tun woUte. Die Zumutung, auf die grobe Antwort des Herzogs
hin noch Abbitte tun zu sollen, scheint den st^rksten Unwillen
des Reformators hervorgerufen zu haben, und es mag wohl
von seiner Seite aus ziemlich heftig in der Unterredung her-
gegangen zu sein; denn der treue Briick meint am Schlusse seines
Berichtes an den KurfLirsten entschuldigend: „£r het ain kleins
Reuschlein, wiewol er gleichwohl nichts vnschicklichs redete."
Schon am 15. November erhielt Briick von Eilenburg aus
die Antwort seines Kurfiirsten. Der Kanzler erhielt den Auf-
trag, bei Luther dahin zu wirken, dafs er Schenck nicht von
Freiberg wieder abfordere, da dem Evangelium nur Hohn,
Schimpf imd Nachrede daraus erfolgen wtirden. Wenn sich
Schenck in seiner Predigt zuriickhaltend zeige, so sei es mehr
sein eigner Wille, als dafs er das Laster nicht strafen dttrfe.
Falls Luther aber meint, dafs das gCttliche Wort in Freiberg
nicht allenthalben seinen Gang und Lauf haben mOchte, als
es doch billig geschehen m5chte, so woUe er Schenck ver-
wamen und ermahnen, sich allenthalben dem gOttlichen Wort
gemafs zu halten und sich durch nichts verhindem noch irren
zu lassen. Der Kurfttrst hofft, Schenck werde sich alsdann
seinem Amte gemafs zu halten wissen. Vor allem aber soil
seine Abberufung verhindert werden. Durch sie werde man
nur Herzog Georg einen grofsen Gefallen erweisen. Auf
eine Abbitte Luthers verzichtete der Kurfiirst notgedrungen,
er begniigte sich mit dem Versprechen, nichts weiter gegen
Herzog Heinrich schreiben zu woUen.
Damit war der leidige Streit zu gutem Ende gebracht.
In Freiberg begniigte man sich damit, das Eingreifen Luthers
mit der gebtihrenden Grobheit zuriickgewiesen zu haben, und
Luther fiigte sich, grollend, dafs er den Gegnem das letzte
Wort hatte lassen miissen, dem Wunsche seines Kurfiirsten.
Die Kosten des Streites soUte allein der ganz unschuldige
Schenck zu tragen haben. Wir wissen nicht, ob imd was
Luther ihm in dieser Sache geschrieben hat. Aber es be-
steht seitdem eine Entfremdung zwischen den beiden, und
der GroU, den Schencks vermeintliche Parteinahme gegen
seinen Lehrer und Meister in Luther hervorgerufen hatte,
wucherte im stillen weiter und soUte sich bald in der Stellung
Luthers zu dem Streite Schencks mit Melanchthon und Jonas
zeigen. Schenck hatte mehr sein woUen als Wittenbergs
Sendbote und Werkzeug. Die Antwort Wittenbergs soUte
darauf nicht ausbleiben.
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92
Paul Vetter:
Anhang.
I. Copey der Kundtschafft. 1536, Juli 7.
(Kopie im Gemeinschaftl. Einestin. Archiv zu Weimar.)
Wier Lorenz Kastner, Clement Glaser, Gregor Hejnemami,
bm-gere zue freyberg, bekemien vnd thuen kundt hiemit vor
mennigklichen, semptlichen vnd sonderlichen: Nachdem vnd wier von
vnserm gueten freunden, Matthes Lotthem, etzliche artickel be-
langende in schluesrehde vnterricht vnd vns (als recht sey) von ime
angetzeigt, darauff ehr dan hOchlich begert vnser bekentnis nach-
msQs ihm zubehendigen, welches wier dan auch (nach gottes befehl)
zuthuen schuldigk, vnd thuen kundt durch krafft dieser schrieft, das
kein ander handelung geschehen, dan wie vnd wier von Matthes
Lotthem vornohmmen.
Zum ersten das man vnrecht thuet vnd ahne noth kegen
Leyfsnigk aber vberlandt nach dem sacrament zutziehen, so mans
doheyme nicht mOchte bekommen.
Zum andem, das christen nicht getzieme gottes worth zu hOren
im gOtzenhaufse vnter dem greull bebstlicher mefs.
Zum dritten disputationweyfse vns gefraget, ab ehr auch macht
habe, sein weyb vna kindt gottes worth zu lehren. Darauf vnr ge-
anthworth: Ja, auch schuldig zu thuen. Danif ehr schlufs: warumb
er auch nicht macht, seinem weybe vnd kindt das sacrament zu
reichen, so doch das sacrament durchs worth gemacht.
Auf solliche handelunge drey obgemelte artickel mochten wier
ihme zum widerstandt nicht viel spruch zuerhalten fiierbringen.
Daraufs wier einfeltige leuth jemmeruch beschwerth vnd aufs noth
bewegt, an den erwirdigen hem, vnsem lieben vather, doctor Martin
Luther, hirin christlichen vnterricht frageweyfse geschrieben. Darauf
vns alsbaldt (gott lob) von doctor Martin Luther christenlichen vnter-
richt zugeschneben, daruor wier gott vnd ime dangkbair sein. Wie
aber nachmals durch gottes schickunge Matthes Lotther vor vnsem
stadtrichter vnfs dreyen wie obgemelt citirt vnd geladen vnd nach-
mals ein erbar rath semptlich vnd sonderlich parth kegen parth nach
notdurft verhOret, datzumahl alt vnd neu rath nichts pemlichs als
strafwirdigs zum emst der sachen befunden, sondem datzimiahl von
bey den theilen handtgeltibnys aufgenommen, bifs man vns wider
fordert, vnd hingelegt. Indes hat sich der sathan, der ein vorsprungk
vnd quell ja vather aller liigen, durch seine glidmafs femer (dan
diese handlunge geschehen) mit seinem bOfsen giftigen geschmeyfs
den verfelschten warhait solchs an vnsem g. h. hertzogk Hainrichen
zu Sachssen so fuergetragen; Erstlichen als solte genanther Matthes
Lotther ein widerteuifer sein. Zum andem, der sein gantzes haufs
das sacrament selbst gereicht solt haben vnd ander verbitterunge
mehr, das es zu erbarmen. Damon vns dan alien (gott weys es)
nichts wislich vnd auch ihnen in diesen sachen nicht vorn erbam
rath ja mennigklich geschuldiget, daran ime vnrecht geschiedt, vnd
wier semptlich gentzlich gleuben, solchs von ihme nicht ge-
schehen, ja auch n3Tnmer mehr von yemandt vberweyset werde. Ob
soUicher liandelunge der dreyer artickel, besonder vom sacrament
seim weyb vnd kindt zu reichen hat sich gemdter Matthes Lotther
fuer eym erbam rathe vemehmen lasfsen, also das ehrs allein dis-
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Lutherana.
93
putationweyfse vns fuergehalden, auch emstlich aber grundtlich im
hertzen nicht fuergenommen, wOUe es auch in ewigkeit nicht ftier-
nehmen. Difs getzeugknis vnd kundtschaft geben wier diesem man
als seyne widerpart, die wir ime dan auch den reynen warheit zu-
geben schuldigk vor gott sein, das es dermafsen gehandelt vnd wir
auch nicht weyther dan wie oben bemelt von ime bericht, wie vnd
wirs am thode wider hell vnd teuifel bekennen woUen. Difs zum
wahren bekentnis vor mennigklich haben wir solchs mit vnserm eygen
gitzschier wissentlich vnterdrticken thuen. Gesdhehen freitags nach
[arie heimsuchung als man schreybet tausent funfhundert vnd im
sechs vnd dreyssigsten jare.
2. Herzogin Katharina von Sachsen an den Kurftirsten.
Freiberg, 1536, Nov. 6.
(Eigenhand. Original im Gemeinschaftl. Emestin. Archiv zu Weimar.)
Hochgebamer fuost, frunleyger, geleyder her vetter. E. 1.
wessen anczweyffel, we gar swende d. marteynus me3aiem leiben
heren vnde gemall des kartenmalers *) halben geschreyben habe, das
s. 1. den gros zw gemott geyt vnde hart darober beweget worden.
Aus dem 1st s. 1. vorsorsachget Seych weyderwm meyt wngney-
dyger antwart zw vomeymen zw lassen. So ober weyderwm schreyfit
worde von d. marteynes wallen vnde mer s. 1. in der sacnge
anffiichten, were zw besorgen, das neyt gutes dar aus keyme vnd
h. Jorgen des eyne gros firoude were, So der diiffel das zw weyge
brochte, das S». 1. d. martenes vnde den Seynen ffeygent worde,
Dem vor zw kamen habe Ich dochter Jachop vormach e. 1. das
schreyfMeych anczwczeygen. Daraus e. 1. vorsteyn wirt, was schaden
vnde nachaels jgothleyger erre vnde Seynes helleygen wordes daraus
fleycz moch. Derhelben 1st meyn fninleyge bette, e. 1. de wellen
de Sachge darhen reychten, das keyne weyder schreyfit der sachge
halben von d. martenus kumt. Das habe Ich e. 1., alsze zw dem
Ich meydi aller trwe vorsey, neyt weyssen zw vorhalden vnde wdle
e. 1. vnde wns alien In de ^aae gotes beflfalen haben.
Dat. freybarg, an mandag nach allerhelge dag In 36 iar.
K. h, z. s.
3. Aus Brilcks Bericht an den Kurftirsten,
Wittenberg. 1536, Nov. 13.
(Kopie im Gemeinschaftl. Emestin, Archiv zu Weimar.)
Ich habe vffs fuglichst die sachen, douon der Freibergische
Erediffcr eur churf. g. geschrieben, mit ime geredt, wie mir e. c. f. g.
epholen. Als hat er mir diese antwurt gegeben, das er e. c. f. g.
beueU, wie ich in den angezeigt, nit anders, dan das es e. chvirf. gn.
genediglich vnd wol meinten, vorstanden.
^) Das Wort ist nur zur Halfte tiberliefert. Es kann auch
Kartenmachers dagestanden haben.
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94
Paul Vetter:
Aber es het viel ain gindere meynung, dan wie es die herzogin
zu Freiberg meinem gnedigen fursten furgebe. Der prediger hat
nach irer gpi. gefallen mussen schreiben. Er were bedacht, gemelten
prediger wider wegk zu fordem, dan er wust nit die welt zu nemen
vnd des orts prediger zu sein, do ime solche bifs infs maul solten
felegt werden. Er mocht wol predigen, vnd man horte es geme,
as Christus vnser erlosung were ane vnser werck ader vordinst,
aber ainche irthumb, sunde, laster ader anderes anzugreiffen, auch
krancke leute, die ires gewissen trostes bedurfften, zubesuchen, were
ime verpotten. In summa, nach vielen anzaigungen schlofs er dohin,
er wolte den prediger ab fordem, dieweil er durch sein zuthun vnd
bereden dohin verordent. Wolt er aber daruber do pleiben, das
mocht er vf sein selbst gewissen thvm. Er wolt seiner gewissen
halben entschuldiget sein. Dan das euangelium wurde zu Freiberg
nit gemaint, es lege ain andres dorhinter. Dais er den kartenmacher
vorschrieben, do net er aus der liebe vrsache zu gehabt, dan der
man erbote sich zuuerhore. Er wolt von mir geme vorstehen, do
ainer verhore leiden konte, ob ime die geweigert solt werden.
Ich habc gesagt, es het ain grofs bedenken; der herzog spreche,
gemdter kartenmacher het wider sein vrfrieden gehandelt. Wolt er
nu je verhore haben, so mocht sie ime villeicht nit gewegert werden,
dergestalt, so er strefflich befunden, derselben gewertigk zu sein,
wie e. c. f. g. es gegen solchen auch hielten. Ich het sorge, der
man betrtige ine mit glarten vnd guten worten; er solt in zu mir
komen lassen, so wolt ich baldt vorstehen, wie es vmb den vrfriden
gelegen, vnd ob ime sein erbieten zu verhore wurde dinstlich sein
ader nit. Aber derselbe karthenmacher ist bifs vf heut dato vmb
acht hor auch nit zu mir komen.
Doctor Marthinus hat sich daruber beclagt, wie ime der dechannt
zu Freibergk vnd der canzler solchen grobenorief wider geschrieben.
Ich vorstunde aber, in des herzogen nhamen. Er wolt sie recht be-
zalt haben, aber e. c. f. g. zugefSlen wolt er gedult haben. Das er
sich aber daruber zu irer vnpilligkait nach demutigen solt, wust er
nit zuthun, dan er besorgte, es were ain geschittte von Dresden,
verhoifte auch, e. c. f. g. wurden inen in vngnaden darumb nit vor-
denken; dsui sein herz stunde je dohin, dos er auch nit gem vnrecht
thun wolt. Er het ain kleins reuschlein, wiewol er gleichwol nichs
vnschicklichs redet, dan vor e. c. f. g. schreiben was er auch bei
mir; do clagte er sehr der herzogin fiimhemens halben. — —
Datum Wittenberg, Montags nach Martini 1536.
2. Bin neues Ordinationsformular aus dem Jahre 1538.
In seinem Buche „ Luther und die Ordination" (2. Aufl
1889)^) bezeichnete G. Rietschel als altestes Ordinations-
formular der lutherischen Kirche die Ordinatio ministrorum
verbi, die er 1882 im Archiv der Pfarrkirche zu Wittenberg
gefiinden hatte. Der Einband des handschriftlichen Doku-
^) Vgl. auch Sehling, Die evangelischen Kirchenordnungen
I, I, 24ff., wo die weitereLiteraturverzeichnet ist.
des 16. Jahrhunderts I,
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Lutherana.
95
ments tragt die eingeprefste Jahreszahl 1539^). Das Schrift-
stiick selbst weist zahlreiche Korrekturen auf, als deren Ur-
heber sich Bugenhagen herausstellte. Rietschel nahm an,
dafs das Formular von Luther selbst herriihre und etwa im
Juli 1537 ^^ ^^^ ^ diesem Monate eingeftihrte Ordination
verfafst sei*^). 1894 verGfFentlichte Th. Kolde in den Theo-
logischen Studien und Kritiken') einen Aufsatz „Zur Geschichte
der Ordination und der Kirchenzucht", in dem er ein Ordi-
nationsformular aus dem Jahre 1538 mitteilte, das er in den
Ansbacher Religionsakten des NUmberger Kreisarchivs ge-
funden hatte und das Luther und Melanchthon*) im Sommer
1538 den beiden Culmbachischen Predigem Johjmnes Schnabel
und Leonhard Eberhard in Wittenberg als das dort gebrauchte
Ordinationsformular mitgegeben hatten. Dieses von Kolde
als C bezeichnete Formular imterscheidet sich mm von dem
Rietschelschen (R) in wichtigen Punkten, deren Bedeutung
an dieser Stelle nicht weiter nachgegangen werden kann.
Auf Grund der Berichte der beiden Prediger lafst sich fest-
stellen, dafs C im Sommer 1538 in Wittenberg in Geltung
gewesen sein mufs. Kolde bezeichnete es als die alteste bis-
her bekannt gewordene Form des Wittenberger Ordinations-
rituals^). Dieser Rang wurde C indes schon im nachsten
Jahre von einem Formular streitig gemacht, das Rietschel in
derselben Zeitschrift*) verOflfentlichte und das er in das Jahr
1537 zu verlegen suchte. Entnommen wurde dies neue For-
mular (I) einem Jenaer Manuskriptenbande (B 27 f.)'')', und
Rietschel glaubte es als „die alteste Rezension unter den bis-
her bekannt en Fassungen nachweisen zu k5nnen". Aufser
inneren Griinden glaubte Rietschel auch den Umstand bei
der Datierung von I verwerten zu diirfen, dafs das Formular
sich in einem Bande befindet, der Nachschriften von Luthers
Rietschel, Luther und die Ordination S. loff.
2) Rietschel a. a. O., S. 6.
») S. 2i7if.
*) Nicht nur Melsinchthon, wie Kolde S. 218 annimmt. Vgl.
S. 222. Dafs die lateinischen Satze in C, welche die einzelnen Or-
dinationsakte einleiten bez. beschreiben, stilistisch und sonst den
Eindruck des Hingeworfenen machen sollen, wie Kolde S. 236 an-
nimmt, kann ich mcht iinden. Mir machen C und noch mehr F den
Eindruck wohl erwogener und sorgfaltig ausgeftihrter Schriftstticke.
*) Cber ihre Entstehung vgl. S. 241.
«) Theolog. Studien und Kritiken 1895 S. i68ff.: Luthers Ordi-
nationsformular in seiner ursprtinglichen Gestalt.
') S. 179 wird der Band als B 24! bezeichnet. Vgl. dazu Theo-
logische Studien und Kritiken 1894 S. 389.
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96 Paul Vetter:
■Predigten aus dem Jahre 1536 enthalt. Auf leergebliebenen
Seiten in der Mitte und am Schlusse ist I von R5rers Hand
niedergeschrieben. Rietschel meinte^), dafs die Fassung jeden-
falls vpr dem Juli 1537 entstanden sein miisse. Fur R nahm
er nunmehr mit Kolde Bugenhagen als Verfasser an (vgl.
S. 168 f.), der das Formular fttr das Wittenberger Agenden-
biichlein fertiggestellt habe'^). Seinem Urteile hat sich, wenn
auch nichl ohne Bedenken, Sehling angeschlossen und in seinem
obengenannten Werke I als altestes Ordinationsformular der
lutherischen Kirche abgedruckt.
Zu den drei Formularen R, C und I ist im Jahre 1905
ein viertes (H) hinzugekommen. In diesem Jahre veroffent-
lichte in der Deutschen Zeitschrift fiir Kirchenrecht von Fried-
berg und Sehling*) P. Drews einen Aufsatz: „Die Ordination,
Priifung und Lehrverpflichtung der Ordinanden in Wittenberg
1535", der die Umarbeitung eines Giefsener Universitatspro-
gramms vom Jahre 1904 darstellt. Im Anhange*) teilt er ein
ihm von G. Buchwald iiberlassenes Schriftstiick mit, das er
als „die Nachschrift einer Ordinationsrede Luthers mit fol-
gendem Ordinationsformular" bezeichnet. Als Verfasser des
in einer Handschrift der Hamburger Stadtbibliothek erhaltenen
Aktenstticks (H) nimmt er Luther an*^), als Entstehimgszeit
das Ende des Jahres 1535. Nach seiner Meinung ist von den
bisher bekannt gewordenen Ordinationsformularen H das
aiteste. Seiner Ansicht tiber die Bewertung von H ist Hen-
necker in seiner Schrift: „Zur Gestaltung der Ordination mit
besonderer Rticksicht auf die Entwickelung innerhalb der
lutherischen Kirche Hannovers" 1906 (Forschungen zur Ge-
schichte Niedersachsens I, i) gefolgt^).
Nun befindet sich im Freiberger Stadtarchiv in den Akten
der Spalatinschen Visitation') aus dem Jahre 1538 ein Ordi-
nationsformular, das in die erste Halfte des Jahres 1538 ver-
legt werden mufs und wohl von Spalatin nach rt;eiberg mit-
gebracht worden* ist, wenn man nicht annehmen will, dafs es
von ihm bereits vorgefimden wurde. Dann miifste es Schenck
') S. 179.
^) Die Korrekturen Bugenhagens zu R, auf die sich allein diese
Annahme stUtzen kaiin, sprechen eher gegen als fQr seine Ver-
fasserschaft.
8) S. 66flF. und 273 ff.
*) S. 291 ff.
^) S. 298.
«) Vgl. dazu die Rezension von Drews in der Zeitschrift des
Historischen Vereins fiir Niedersachsen 1907 S. 278 ff.
') Vgl. Uber sie Seidemann, Jakob Schenk S. 36.
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Lutherana.
97
aus Wittenberg zugegangen sein, was bei seiner damaligen
Stellung zu den dortigen Reformatoren wenig wahrscheinfich
ist, wenn sich fiir Schenck freilich auch noch andere Bezugs-
quellen denken lassen.
tJberschrieben ist das Schriftstttck, das wir F nennen
wollen, mit den Worten: Forma, quomodo ordinentur Wittem-
bergae vocati ad ministerium verbi et ecclesiae. Gefolgt ist
es von einem Formulare fttr den Ordinationsschein des neu
ordinierten Geistlichen.
Auf den ersten Blick zeigt es sich nun, dafs die Fassungen
F und C aufs engste mit einander verwandt sind. Die An-
derungen, die C aufweist, sind kaimi seiche redaktioneller
Art zu nennen; sie sind Flttchtigkeitsfehler oder willkiirhche
Abweichungen des Abschreibers. Von Wichtigkeit ist, dafs
hinter dem Worte Amen in F noch 4 Satze folgen, die den
in C fehlenden Schlufs des Formulars enthalten. Damach
wiirde F die einzige vollsttodige Fassung des aus dem Jahre
1538 bekannten Ofdinationsformulars sein.
Fragen wir nun nach dem Verhaltnisse der flinf altesten
Formulare zu einander, so ergibt sich zunSchst, dafs FC und
R eng mit einander verbunden sind, dafs sie H und I gegen-
tiber eine in sich geschlossene Gruppe bilden. R erscheint
als die Fortbildung der Ordinationsformel FC. Neben An-
derungen redaktioneller Art fallt in R vor allem die ver-
anderte Fassung des dritten und vierten Abschnittes auf.
Wahrend in FC der dritte Abschnitt nur kurz in lateinischer
Sprache die vorzulesenden Bibelstellen angibt, bringt R ihren
voUen deutschen Text. Im vierten Abschnitte weisen FC
eine weit ausfiihrlichere Ordinationsrede auf, wahrend R eine
kiirzere Fassimg enthalt, die fast nur den zweiten Teil des
Textes in FC inhaltlich wiedergibt. Der siebente Abschnitt in R
enthalt aufser redaktionellen Anderungen die Segnung mit dem
Zeichen des Kreuzes durch den Ordinator, die in FC fehlt.
Wahrend so FC und R eine in sich geschlossene Gruppe
bilden, wahrend Entstehungszeit und Zweck der Formulare
deutlich ersichtlich sind, fehlen dergleichen Anhaltepunkte
fttr H und I. Zunachst ergibt sich aus einer Vergleichung
der beiden Formulare, dafs sie, wie schon Drews richtig be-
tont hat, eng mit einander verwandt sind. Ihr Hauptunter-
schied besteht darin, dafs in H vor dem Ordinationsformulare
sich ein langerer Abschnitt befindet, den Drews als eine
Ordinationsrede Luthers ansieht. Drews ist der Meinung^),
^) Deutsche Zeitschrift fur Kirchenrecht 1905 S. 296.
Neues Archiv f. S. G. a. A. XXIX. i. 2. 7
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98 Paul Vetter:
in H die Fixierimg einer Ordinationshandlimg vor sich zu
haben, der der Nachschreiber selbst beigewohnt habe. Die
spater auftretenden Konjunktive des Formulars sollen durch
einen Abschreiber hineingekommen sein. Jedenfalls sei aber
H „ursprunglich die Fixierung einer bestimmten einzelnen
Ordinationshandlung" gewesen. Dagegen spricht vor allem
das Fehlen einer Bezugnahme auf die Personen der (oder des)
Ordinanden. Hatten wir in H die Wiedergabe einer Ordi-
nationshandlung Luthers vor uns, so mOfsten wir iiber die
Personen der zu Ordinierenden, Uber ihre Vokation und der-
gleichen mehr nahere Auskunft erhalten, wie das auch in der
von Drews wiederholt zitierten Ordinationsrede Luthers vom
20. Oktober 1535 geschieht^). Das Fehlen dieser Bezug-
nahme ist allein ein voUgultiger Beweis, dafs wir es mit der
Fixierung einer bestimmten Ordinationshandlung nicht zu tun
haben. Dazu kommt, dafs der Inhalt der vermeintlichen Or-
dinationsrede sich weniger an die Gemeinde, als vielmehr an
Geistliche zu richten scheint, denen das nachfolgende Formular
mitgeteilt wird. An diese vermeintliche Rede, aus der iibrigens
Luthers Eigenart schwerlich zu uns sprechen diirfte, schliefst
sich nun in H ein genaues Formular der Ordination an, in
dem offenbar infolge der Flttchtigkeit des Abschreibers, die
sich auch an anderen Stellen zeigt, bald Indikative, bald Kon-
junktive gesetzt sind. Dafs die Schilderung einer bestimmten
Ordinationshandlung eine wortgetreue Wiedergabe des
Formulars ergeben soUte, ist nicht glaublich. Aus dem Ge-
sagten ergibt sich, dafs wir in H wohl eher die Weitergabe
des Wittenbergischen Ordinationsformulars an Geistliche einer
evangelischen Schwesterkirche zu sehen haben, als die Wieder-
gabe einer bestimmten Ordinationshandlung Luthers.
Vergleichen wir nun H und I weiter mit einander, so
vermissen wir in H die Nachricht von der stattgefundenen
Prtifiing des Ordinanden^); nur von der Anordnung dieser
Priifung durch den Kurfiirsten ist die Rede. Dafs sich die
Ordination an den Gottesdienst der Gemeinde anschliefst,
geht weder aus H noch aus I hervor. Mit Recht hat Drews
darauf hingewiesen, dafs das commendatur am Anfang von
H durch die folgenden Worte in jeder Weise gedeckt ist,
wahrend das commendetur in I, wenn es auch nicht gerade
sinnlos ist, doch fur den Anfang nicht recht passend erscheint.
^j Vgl. uber sie auch: Theologische Studien und Kritiken 1896
S. isiff.
*) Auch dieser Umstand spricht gegen Drews* Ansicht.
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Lutherana.
99
In den folgenden ersten drei Teilen stimmen H und I in der
Hauptsache mit einander tiberein ; die vorhandenen Differenzen
dtirfen der Nachiassigkeit der Abschreiber zur Last gelegt
warden. Der Wegfall des ersten Satzes von vier in H da-
gegren, sowie das Fehlen der Ansprache an die Ordinanden^
die sich am Schlusse von vier in I findet, dUrfte eher auf
eine bewufste Anderung als auf eine Nachlilssigkeit des
Abschreibers von H zuriickzufUhren sein. In fUnf stimmen
beide Formulare bis zum Schlusse ziemlich genau ttberein.
H ist hier etwas kttrzer als I und nimmt mehr auf den Fall
Riicksicht, dafs die Ordinierten in fremde Gemeinden be-
rufen sind.
Oberblicken wir das Gesagte, so stellt es sich als hOchst
wahrscheinlich heraus, dafs H und I Abschriften einer ge-
meinsamen Vorlage sind, und dafs bald der eine, bald der
andere Abschreiber sich Fliichtigkeifen oder Abweichungen
zu Schulden kommen liefs. Die Weglassung des einleitenden
Abschnittes der vermeintlichen Ordinationsrede Luthers in I
erklart sich einfach daraus, dafs es dem Abschreiber nur auf
das Ordinationsformular ankam. Dafs beiden Abschreibem,
wie das Drews wenigstens ftir den von H vermutet*), noch
ein anderes Ordinationsformular vorgelegen haben kann, ist
durchaus nicht unwahrscheinlich. Die Frage, in welcher Zeit
die gemeinsame Vorlage fiir H und I entstanden ist, lafst
sich nicht leicht entscheiden. Drews setzt H gegen Ende
des Jahres 1535 an und bezieht sich dabei auf ROrers Nach-
schrift der bereits erwahnten Ordinationsrede Luthers vom
20, Oktober 1535. Er tibersieht aber dabei, dafs in dieser
Zeit von einer eigentlichen Ordinationshandlung noch gar
nicht die Rede ist. Luther ruft in seiner Rede, nachdem er
unter Berufung auf die kurfUrstliche Verordnung eine Er-
klarung fiir sein Vorhaben gegeben hat, die Gemeinde nur
zum Zeugen an, dafs der GeistHche ordiniert ist, d. h. dafs er
nach vorausgegangener Priifung von Luther als tauglich fiir
sein Amt befunden ist. Von einer besonderen Ordinations-
handlung ist noch nicht die Rede. In H sowohl wie in I
iinden wir aber ein vollstandiges, bis ins kleinste ausgearbeitetes
Zeremoniell der Ordinationshandlung. Damach mufs ihre
Vorlage viel spSter als 1535 angesetzt werden. Es wird im
weiteren Verlaufe der Untersuchung die Frage zu entscheiden
sein, ob die Vorlage fUr H und I vor oder nach FC ange-
setzt werden mufs. tJber ihren Verfasser lafst sich nichts
^) Deutsche Zeitschrift fQr Kirchenrecht 1905 S. 296.
7*
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lOO Paul Vetter:
Sicheres ermitteln. Von Luther^), an den zimachst zu denken
ware, wird man wohl absehen mUssen. Die Einleitungsrede
zu H enthalt wohl gut lutherische Doktrin, zeigt aber nichts
von Luthers eigenartiger Diktion. Der Zweck der Vorlage
wird wohl der gewesen sein, Geistlichen einer anderen
Landeskirche das in Wittenberg entstandene Ordinations-
formular mitzuteilen^).
Es handelt sich nun um die Beantwortung der Frage
nach dem zeitlichen Verhaltnisse der Fsissung F und der
Vorlage von H und I. C kann bei dieser Untersuchung ausge-
schaltet werden, da es nur ein unvollstSndiges Exemplar der
Fassung F ist. Wahrend sich bei F sicher nachweisen lafst,
dafs es in der ersten Halfte des Jahres 1538 in Wittenberg
vorhanden war, fehlt fiir H, I und ihre Vorlage eine solche
genaue Zeitangabe. '^^^ahrend wir in F ein offizielles, von
Wittenberg an einen andem Ort weitergegebenes Formular
vor uns haben, kOnnen H und I eine solche Autoritat nicht
beanspruchen ; sie sind mehr oder minder fehlerhafte Ab-
schriften eines verloren gegangenen Formulars, dessen Zweck
nicht genau feststeht, das aber wohl ebenfalls von Wittenberg
aus an eine andere protestantische Landeskirche gerichtet
gewesen sein wird. Vergleichen wir die Formulare mitein-
ander, so fallt bei H und I im Einleitungsgebet gegeniiber
der markigen Kiirze in F eine geschwatzige Breite auf, die
nicht gerade wie echt lutherisches Gut anmutet. Am stSrksten
weichen die Formulare im dritten imd vierten Abschnitt von
einander ab. In drei und im Anfange von vier bringt I einen
grOfseren Abschnitt, der im Anschlusse an eine Stelle des
vierten Kapitels des ersten Timotheusbriefes eine Ansprache
an die Ordinanden enthalt, und nach dem die beiden dann
angefuhrten, vorzulesenden Bibelstellen herzlich iiberfltissig
erscheinen. Am Schlusse von 4 wird das Fragment einer
zweiten Ordinationsrede gebracht, das nach dem Voraus-
gegangenen als vollstandig iiberfliissig bezeichnet werden
mufs. Der Abschreiber von H hat es deshalb ganz fortge-
lassen, wie er auch den ersten Satz von 4 beseitigt hat.
Diese Streichungen weisen daraut hin, dafs I an dieser Stelle
die gemeinsame Vorlage genauer wiedergibt als H. Eine
Prioritat von H aus dem Fehlen dieser beiden Stellen abzu-
*) Eher kOnnte man an ROrer denken, der 1538 und 1539 Luther
einige Male bei der Ordination vertreten durfte.
*) Haben wir in ihr etwa das Formular zu sehen, dessen sich
ROrer bei seinen Ordinationen 1539 bediente?
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Lutherana. loi
leiten, ist jedenfalls nicht ang^ngig. Durch diese Anderungen
in H ist der Ordinationsrede zwar manche Weitschweifigkeit
genommen, bestehen aber bleibt auch jetzt noch die tJber-
flfissigkeit der dann zitierten Bibelstellen. Wichtig ist nun,
dafs die zweite Ordinationsrede am Schlusse von 4 in I in-
haltlich den zweiten Teil der Ordinationsrede in F wiedergibt.
Es mufs also dem Schreiber von I diese Fassung des
Formulars F vorgelegen haben. Streichen wir die vor der
Timotheusstelle 1,3 in I eingeschobene Partie, so haben wir
die Fassung des vierten Abschnittes von F, ausgenommen
den ersten Teil der hier gegebenen Ordinationsrede, die in
Form und Inhalt zweifellos echt lutherisch ist. Wenn wir
nun erwagen, dafs dieser erste Teil der Ordinationsrede von
F auch in R weggelassen ist, dafs man in Wittenberg sich
also mit einer Anderung und Kflrzung dieser Rede befafst
hat, so gewinnt die Ansicht einige Wahrscheinlichkeit, dafs
die Vorlage von H und I wohl in die Zeit der Ab^ndenrng
dieser Partie des offiziellen Ordinationsformulars zu verlegen
ist, d. h. zwischen F und R. Dadurch wttrde sich auch der
Umstand, dafs in I die ganze vor der Timotheusstelle 1,3
eingeschobene Ordinationsrede wieder gestrichen ist, viel un-
gezwungener erklSren. Damit gab der Abschreiber von I
seinem Formular spater die Fassung, auf die man sich in R
schliefslich geeinigt hatte. Nach dem Gesagten dUrften wir
also in der Vorlage von H und I es mit einem Formulare,
vielleicht auch nur mit dem Entwurfe eines solchen zu tun
haben, das etwa ans Ende des Jahres 1538 oder in den An-
fang des Jahres 1539 zu setzen ware.
Wie dem auch sein mag, fUr das Formular F bleibt
jedenfalls die Tatsache bestehen, dafs es das , alteste
bisher bekannte, voUstandige imd genau datierbare Ordi-
nationsformular der lutherischen Kirche ist. Als seinen Ver-
fesser durfen wir Luther ansehen. Sein Zweck aber war, das
geht auch aus der Fassung des mit ihm verbundenen Ordi-
nationsscheins deutlich hervor, dem Freiberger Superinten-
denten als Ordinationsformular bei der Ordination der ftir
das Land Herzog Heinrichs n5tig werdenden Geistlichkeit
zu dienen.
Forma, quomodo ordinentur Wittembergae vocati ad
ministerium verbi et Ecclesiae. 1538.
Examinatione facta, vel hoc vel precedenti die, si idonei fuerint,
oretur in contione pro eis et pro vniverso ministerio ab Ecclesia,
etenim ut Deus in messem suam operarios mittere dignetur, et eos
piiros et constantes servet in doctrina sana contra portas inferorum.
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I02 Paul Vetter:
Post flexis genibus coram altari cum ordinatore et ministris seu
presbyteris EccTesiae, ordinandis in medio ipsorum locatis 'iuxta
ordinatorem, cantet chorus: Veni Sancte Spiritus. vers. Cor mundum
crea in me Deus. R. Et spiritum rectum innova in visceribus meis
Collecta de spiritu sancto solita.
His finitis ordinator ascendat gradum et verso ad ordinandos
vultu stans recitet cap 3. Timo. i fidelis sermo, qui episcopatum etc.
vsque in iinem paragraphi i scl. in laqueum diaboli vel totimi caput,
quot paragraphos habuerit. His addaturillud Acto. 20 ex para^apho 6:
Attendite vobis etc. vsque ad finem paragraphi cum lachrymis. Tunc
ad ordinandos loquatur in hanc vel simiTem sententi£un (vel si libet,
totum hoc potest omitti, quia satis ex predictis sunt admoniti, ne fiat
traditio in infinitum postea augenda) : Erstlich so horet ir hie, das
euch der heilige geist berufft vnd setzet zu Bischoffen in seine herd
Oder kirchen; darumb soUt ir glauben vnd gewifs sein, das ir von
Gott selber beruffen werdet, weil euch die kirche, so euch herge-
sandt, vnd weltliche Obrickeit beruffen vnd begert hat. Dann was
die Kirche vnd Obrickeit hirin thut, das thut Gott durch sie, dormit
ir nicht eingedrungene geachtet werdet.
Zum andern iioret ir hie beide, wie ir fur eur person leben
sollet vnd was euch in der kirchen zuthun ist: Nemlich das ir sie
sollt weiden vnd bedencken, das euch nicht gense oder schwein zu
huten beuolen werden, sondem die herde Gottes, die er mit seinem
blut erworben hat, zu weiden mit dem reinen wort Gottes vnd zu
wachen, das nicht rotten oder welffe vnder dena armen heufflein ein-
reissen. Darumb nennet er solch Bischoffampt ein kostlich werck vnd
lobet die, so des begeren.
Seit ir nu willig vnd bereit solch ampt anzunemen vnd treiilich
zu vben, so woUen wir aus beuelh der kirchen durch vnser ampt
euch ordiniren vnd bestetigen, wie S. Paul zum Tito vnd Timotheo
febeut, das wir soUen in den steten priester setzen vnd das wort
euelhen denen, so tuchtig sind auch andere zu leren.
Respondeant: volumus.
Tunc impositis manibus presbyterorum super capita eorum dicat
ordinator voce clara Orationem dominicam super eos, et si libuerit
vel per tempus licuerit, addatur haec oratio, quae tres tantum partes
orationis dominicae longius explicat: Barmhertziger Gott, himlischer
vater! Du hast durch den mund deines lieben sons, vnsers hem
Jesu Christi, zu vns gesagt: Die emdte ist gros vnd wenig sind der
arbeiter. Bittet den nern der emdten, das er arbeiter in seine erndte
sende. Auf solchen deinen gotlichen beuelh bitten wir von hertzen,
wollest dise deine beruffene diener sampt vns vnd alien kirchen-
dienem deinen heiligen geist reichlich geben, vns alle segenen vnd
stercken, das wir mit grossen scharen deuie Euangelisten sein, trew
vnd fest bleiben wider den teufFel, weldt vnd fleisch, dapiit ddn
name geheiliget, dein reich gemehret, dein wille volbracht werde.
Wollest auch dem leidigen krewel des Babsts vnd Mahomet
vnd andern secten , so deinen namen lestem, dein reich zusteren,
deinen willen verdammen vnd verfiuchen endlich steuren vnd einmal
ein end machen. Solch vnser arm gebet wollest gnediglich erhoren
vnd thun, wie wir trauen vnd glauben durch deinen lieben sohn,
vnsem hem Jesu Christ, der mit dir vnd dem heiligen geist lebet
vnd regirt ewiglich. Amen.
Legatur locus i petri 5 : So gehet nu hin vnd weidet die herde
Christi etc. end, kron der eJiren entphahen.
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Lutherana.
103
Tunc abeant vnusquisqe in locum suum. Ordinati autem primi
cum ecclesia nostra communicent.
Si placet, canitur: Nu bitten wir den heiligen geist. Tunc
procedat mox officium missae.
Damach gibt der Superattendent dem, so ordinirt, ein besigelt
bekentnus sol(3ier ergangen ordination vnder seinem petschaift mit
verzeichung seines vnd der andem prediger vnd priester, so darbey
gewest, namen.
Bekentnusschrifft der christlicKen weyhe.
Allen vnd jeden, so disen offen brief sehen, horen vnd lesen,
vnd sonderlich euch N. N. N. thu ich N. N., zu N. Superattendent,
neben erwunschung Gottes gnad vnd fridsfreuntlicher meinung zu
wissen, das, nachdem ir den wirdigen N. N., mit gnedigem vorwissen,
willen vnd zuthun furstlicher Obrickeit durch euch ordentlich be-
ruifen, mir zugeschickt mit vleissiger bitt, ihn vermoge meines ent-
pfangen beuems ihn zu ordiniren vnd zu verkundigung Gottes worts,
auch zu reichung der gotlichen sacrament zu bestetigen, das ich
darauf gedachten N. N. der christlichen lere halben notturftiglich
verhort, examinirt vnd zu solchem ampt geschickt vnd genugsam
befiinden. 1st auch folgendt durch mich als Superattendenten sampt
andem priestem dartzu gehorig christlicher vnd gewonlicher weise
auf dem Sontag N. dises iars ordinirt vnd bestetigt, welchs ich euch
crafft diser memer schriflFt hiemit will angezeigt haben, freunthch
bittend, solchs eurm Amptman auch antzuzeigen vnd denselben
ordinirten vnd bestetigten zu der pfar, predigampt, diaconat etc.
kommen lassen, ihn auch den leuten amgeben mit beuelh, das sie ihn
fur iren pfarrer annemen, erkennen vndhalden, im auch dasjenige,
so sie zu geben verpflicht, willig vnd vnuermindert zu reichen, wie
ir sampt dcfm Amptman zu thun wol werdet wissen. Daran geschidt
sender zweiffel des durchlauchtigen hochgebomen Fursten und hem.
Hem Hem (sic!) Heinrichen, herzogen zu Sachssen etc., zu gefallen.
So bin ichs vber gotlich belonung freuntlich zuuerdinen willig. Dat.
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IV.
Saehsisehe Musikantenartikel (1653).
Von
Rudolf Wustmann.
Kine grofse Musikwelle war etwa zwischen 1590 und
1630 liber Mitteldeutschland hingegangen; ihr folgten einige
Jahrzehnte der Emtichterung, teils wegen der anhaltenden
Kriegszeit, teils als unwillkiirliche Reaktion gegen den vor-
herigen Uberschwang. Um 1650 bereitete sich ein neues
Emporgehen vor: Collegia musica wurden eingerichtet, und
zwischen 1645 und 1658 emeuerten allein 22 kursachsische
Kantoreien, die zum Teil brach gelegen hatten, ihre Tatig-
keit und ihre Statuten').
Damals grtindeten auch etwas mehr als 100 (Rats-)Musi-
kanten in 40 Stadten des ober- und des nieders^chsischen
Kreises — von Dresden bis Quedlinburg und von Berlin bis
Annaberg — einen interlokalen Verband, „das instrumental-
musikalische Collegium in dem Ober- und NiedersSchsischen
Kreis", und einigten sich dabei auf 25 Artikel; Kaiser Fer-
dinand III. bestatigte ihnen diese am 15. Dezember 1653.
Artikel und Confirmation werden mit Auslassung einiger
Curialien [ . . .] im folgenden wiedergegeben nach einem Drucke
(16 Quartseiten) der Leipziger Stadtbibliothek. In einer ge-
nauen Abschrift haben sich die Artikel dann auch im Kgl. Sachs.
Hauptstaatsarchiv in dem dritten Buch Oberlausitzer Landes-
und Polizeisachen (1663 if.) gefunden am Schlusse einer Gruppe
von Aktenstticken , die von einem Streit des Bautzner und
') Vgl. Rautenstrauch, Luther und die Pflege der kirchlichen
Musik in Sachsen S. 241 f.
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S^lchsische Musikantenartikel (1653). 105
des Zittauer Stadtpfeifers zu Ende des Jahres 1667 handeln
und uber Entstehung und Wirkung der Artikel manches will-
kommene Licht geben'). Unserm Abdruck*) schicken wir fol-
gendes voraus tiber die Stellung der sachsischen Artikel inner-
halb verwandter Erzeugnisse, uber ihre Entstehung und Wir-
kung (nach den angefiihrten Akten) . und fiber ihre Dispo-
sition und ihren Inhalt.
Wir haben in der deutschen Geschichte in den Jahr-
hunderten etwa von 1350 bis 1750 drei oder vier Arten von
Musikerstatuten zu unterscheiden. Die einen beziehen sich
nur auf Ortsverbande (in katholischer Zeit meist Bruder-
schaften) wie die altesten iiberhaupt bezeugten, die der Wiener
Nicolaibruderschaft oder die der Strafsburger Stadtpfeifer-
zunft, der sogenannten Bruderschaft der Cronen zu unserer lieben
Frau. Die anderen sind die kaiserlichen Privilegien fur die
„Hof- und Feldtrompeter, auch Hof- und Heerpauker des
deutschen Reichs", deren Patron als Reichserzmarschall der
KurfUrst von Sachsen war und denen im 17. Jahrhundert 1623
Ferdinand II. und spater auch Ferdinand III. ihre Ordnungen
emeuerten. Drittens gab es Zusammenfassungen von Musikem
mittlerer Gebiete, so am Ende des 14. Jahrhunderts fiir das
Mainzer Erzbistum oder vom 15. bis 18. Jahrhundert fur die
elsilssische Pfeiferschaft. Als vierte Gruppe kann man dazu
alle die 5rtlichen Genossenschaften zahlen, deren Mitglieder
in der Hauptsache nicht Berufsmusiker waren, sich aber in
erster Linie zu musikalischen Zwecken zusammengeschlossen
batten, die Bruderschaften des spateren Mittelalters zur Pflege
des Kirchengesanges, die Cantoreigesellschaften der Refor-
mationszeit und die neuen Collegia musica des 17. Jahrhunderts;
dahin geh5ren auch die Artikel der musikalischen Gilde in
Friedland in Mecklenburg^). Die hier vorzulegenden sachsischen
Artikel wiirden der dritten Gruppe zuzuzahlen sein. Uber
Anlafs und Art ihrer Entstehung teilt der Bautzner Stadt-
musikant Nicolaus Leuterding, der im Dreifsigjahrigen Krieg
viel ausgestanden hatte, als alter, kranker Mann am 16. No-
vember 1667 dem Bautzner Rat mit:
„Es hat vor ezlichen iahren den Stadtofeiffer zu Kalba, nahmens
Samuel Sgdbach, ein Schneider auf einem Convivio mit groben ehren-
^) Fttr die Erlaubnis zur VerOffentlichunff des Materiales sei auch
hier beiden Verwaltungen geziemend gedanSt.
"-) Derjenige bei Spitta, Bach I, 142 nach einem Miihlhauser
Exemplar enthalt eine AhzeQiI retuschierender Modemisierungen und
ist nicht ganz vollstandig.
*) Vgl. Sammelbande der Internationalen Musikgesellschaft I,
142 und Rautenstrauch a. a. O. S. 127.
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1 06 Rudolf Wustmann :
rtihrigen Worten angegriffen, und durch solche aufsgegofsene injurien
per obliquum fast alle unsere der Musicalischen Kunst zugethane
ziemlich beschimpffet. Gleichwie nun selbiger Injuriant von des
Orthes Stadt Obrigkeit zur gniige abgestranet worden, also hat
Injuriat solchen Handel an die Stadtpfeiffer andrer Stadte, insonder-
heit nach Defsau, Martin Frenfsdorffen, berichtet, der dann hieriiber
den Land Syndicum im Anhaltischen Fiirstenthum consuliret. Welcher
ihme und andem Musicis diesen Rath gegeben: Sie solten collegia-
liter ezliche Articul und Puncte, so dem Musicalischen Collegio ver-
traglich seyn wiirden, verfafsen und projectiren lafsen, und bey
ROm. Keyserl. Majestat vimb deroselben allergnadigste Confirmation
allerunterthanigst suchen, Weil nun selbiger Land-Syndicus in Landes
Sachen damahls nacher Regenspurgk auf den Reichstag verschicket
worden, hat er die allergnadigste Keyserl. Confirmation zu wege
gebracht. Alfs hierauflfer solche Confirmation hat am Keys. Hole
ausgelOset werden sollen, haben Lnploranten und Impetranten ein
Schreiben in die umbliegende Lander an die Stadtpfeiffer und also
auch hieher in das Marggraftum Ober Lausitz, nebst einem berichte,
aufs was motiven das Keyserl. Privilegium extrahiret worden, ab-
geschicket, und, wie billich, begehret, oafs dieienigen Stadt Musid,
so sich zu sothanigen allergnadigsten Privilegio bekennen und
defselben geniefsen wolten, ihren gebiihrenden Beitrag und ratam zu
denen hohen Unkosten abgeben und einschicken solten."
Es trugen damals von nicht unterzeichneten Musikern bei
Nicolaus Leuterding ftir sich und seine Gesellschaft 9 Thlr.
und im Namen Johann Krausens in Camentz 2 Thlr , woriiber
23. Juni 1654 Gregorius Knabe, Burger und Musikus in Zittau,
quittierte. Wir machen gleich hier darauf aufmerksam, dafs
die Namen Salbach und Frenfsdorff unter den Artikeln selbst
stehen und dafs der Dresdener Stadtmusikant Johann Leuter-
ding, der sie mit unterzeichnet hat, vielleicht schon der Sohn
des Bautzners war, den dieser in den Akten als Inhaber eines
Druckexemplars der Artikel erwahnt.
Mit Erfolg berief sich auf die Artikel zwischen 1661 und
1667 der Stadtpfeifer Hans Otter in Grimma (angefUhrte Aktenj
vor dem Leipziger SchOppenstuhl in einer Beschwerde gegen
seinen bisherigen Gesellen Andreas Jacob Burgk, der ihm in
und um Grimma Konkurrenz machen woUte; der Sch5ppen-
stuhl erteilte die Belehrung: „So mag auch euerm gewesenen
Gesellen Andreas Jacob Burgk das auffwarten in der Stadt
Grimma ohne eure VergUnstigung nicht nachgelassen werden,
von Rechts wegen."
Weniger Gluck hatte der alte Leuterding. Mitte No-
vember 1667 sollte eine adelige Hochzeit in Bautzen gefeiert
werden, wozu der Zittauer Stadtpfeifer Florian Ritter, der
Nachfolger Knabes, unter Verachtlichmachung seines alten
Bautzner Kollegen sich angeboten hatte und angenommen
worden war. Die Stadt suchte zuerst fur ihren tief gekrSnkten
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Sachsische Musikantenartikel (1653). 107
und beschwerdefuhrenden Beamten einzutreten, der adelige
Hochzeitsveranstalter aber, der kursachsische Rat und ober-
laiisitzische Landesalteste von Schdnberg, trug die Sache dem
Kurftirsten vor, indem er an die Stelle der ortsrechtlichen
Frage die standesrechtliche setzte, und der Kurftirst gab dem
adligen Herm recht gegen den Wortlaut der Artikel, iiber
deren Zustandekommen ohne landesherrliche Genehmigung
er sich ungnadig aufserte. Die Akten dartiber laufen vom
24. Oktober bis 29. Dezember 1667.
Im allgemeinen m5chte iiber die Entstehung der Artikel
noch nachzutragen sein, dafs es wohl als natiirlich bezeichnet
werden darf, dafs sich in Kursachsen und den angrenzenden
Gebieten, wo damals unter dem Walten von Heinrich Schlitz
das Herz des musikalischen Lebens von Deutschland war,
die von Ratswegen bestallten Musiker in allerlei StSdten zu
einem landschaftlichen Verbande zusamfnenschlossen. Wir
haben ihre Artikel wohl im wesentlichen als eine NeuschGpfung
anzusehen, sie beruhen schwerlich auf einer aiteren Zusammen-
fassung gleichen Gebietsumfanges, sonst wiirden sie diese
gewifs der Sitte gemSfs erwahnen. Das gleichzeitige Wieder-
aufleben der sslchsischen Kantoreiverfassungen, die neuerlichen
Bestatigungen der Trompeter- und Paukerzunft mQgen dabei
auch anregend mitgewirkt haben; jedenfalls wufste man auch
von der elsSssischen Genossenschaft, deren Artikel in der
Gestalt vom 16 Marz 1606 manche Verwandtschaft mit den
unsrigen aufweisen.^) Auch im Elsafs handelt es sich in erster
Linie um Sicherung der Berufsausubung und Ausschlufs der
Konkurrenz, auch dort findet sich ein Paragraph wie: „Keiner
soil an die Stelle eines friiher bestellten Mitbruders eintreten,
ehe demselben der bedungene Lohn durch denjenigen, der
ihn berufen, ausgezahlet worden," auch dort wird die Lehr-
zeit festgesetzt — freilich viel kiirzer als in Sachsen: auf
ein Jahr fiir Land- und zwei fur Stadtmusiker, man sieht,
wieviel mehr 50 Jahre spSter im SSchsischen verlangt wurde — ,
wird die Gerichtsverfassung mit dem Hauptzweck der Schlich-
tung von Streitigkeiten eingefahrt und werden drei Teilorgani-
sationen geschaffen mit je einer Lade®). Anderes weicht ab,
namentlich weil der elsassische Verband alte Rechtsformen mit-
schleppte, deren Neueinflihrung in Sachsen um 1650 iiberfliissig
war; wie denn auch der Name Instrumentalmusikalisches Colle-
gium sich an die damals modernste Bezeichnung ftir genossen-
») Vgl. Alsatia 1856/1857.
*) Die Lade von Bischweiler erwahnt Ambros II, 272.
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1 08 Rudolf Wu stmann :
schaftliches Musiktreiben anlehnte, an das CoUegitim musicum.
— Ubrigens scheinen unsere 25 Artikel aus zwei verschie-
denen Quellen zu stammen. Aus der ersten die Artikel i — 14
(i — 10 Fernhalten ungehoriger Konkurrenz und eigne gesell-
schaftliche Intakterhaltung, 11 und 12 Lehre, 13 und 14 Ge-
sellenstand); aus der zweiten der Rest: Artikel 15 bringt eine
neue Einleitung und spricht die Femhaltung der Pfuscher noch
einmal allgemein aus, 17 — 20 Gesellen- und Substitutenwesen,
21 — 22 Lehre, wahrend die Artikel 16 und 23 — 25 Verfassungs-
dinge ordnen. Der oder die Verfasser (oder Inspiratoren) des
ersten Teiles — bejahrte Stadtpfeifer — sind beschrankter,
kleinstadtischer als der Verfasser des zweiten Teiles, in dem
man vielleicht den auch schon altemden Direktor musices
einer gr5fseren Stadt sehen darf, jedenfalls hat ein solcher (21)
Einflufs genommen.
Die Artikel Uber die Regelung standesmafsiger und den
Ausschlufs unanstandiger Konkurrenz (i — 3) und iiber das
Verhalten bei Aufwartungen (5 — 10) bediirfen ebensowenig
einer Erlauterung wie die uber das Lehrknaben- und Gesellen -
wesen; wer den Musicus vexatus oder lustigen Cotala gelesen
hat, kennt die lebendigste Illustration zu Artikel 22. Die Ver-
fassung des instrumental-musikalischen Collegiums ist so gedacht :
Mitglieder sind die unterzeichneten — und die sich ihnen
etwa noch anschliefsenden — bestallten stadtischen Musiker.
Sie nennen sich Meister und verlangen, dafs zu einer Probe
zum Zwecke einer Anstellung zwei nSchstgesessene Meister
und ein tiich tiger Geselle zugezogen werden (4), wie jeder
neu eintretende sich einer derartigen Probe zu unterziehen
hat (24). An drei zu bestimmenden Orten (23), wo je eine
Kreislade mit den Artikeln zu stehen hat, finden gelegentlich
Zusammenkiinfte der Meister statt zu sonstigen Regelungen
in Sachen des Kollegiums namentlich durch die Altesten (2 5)
wie im besonderen zu Schlichtung etwaiger Streitigkeiten (16).
Kayserliche
CONFIRMATION
der Artickel
defs Instrumental-Musicalischen Collegii*) in
dem Ober- und Nieder-Sachsischen Creifs, und
anderer interessirten Garter.
Wir Ferdinand der Dritte, von Gottes Gnaden, Erwehlter R6m.
Kayser, . . . bekennen OfiTentlich mit diesem Briefe, und thun kund
*) Das hier und im folgenden Text gesperrte ist im Original
mit lateinischen Lettern gedruckt.
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Sachsische Musikantenartikel (1653). 109
allermanniglich, wie dafs Vns unsere und des Reichs liebe Getreue,
Gesamte in denen Ober- und Nieder-Sachsischen Creissen gesessene
Musicanten, im glaubwtirdigen Schein unterthanigst ftirbringen lassen,
^ewisse unter Dmen insgesampt verglichene Artickel, wie m£ui sich
in dnem und dem andem, sowohl in denen Kirchen beym Gottes-
dienst, als andem ehrlichen Zusammenkunfften zu verhalten, aller-
raafeen solche von Wort zu Wort hemach geschrieben stehen | und
also lauten:
IM Naunen der Heiligen und Hochgelobten Dreyfaltigkeit, Gottes
des Vaters, Sohnes und heiligen Geistes, Amen. Kund und zu wissen
sey hiermit iedermanniglichen, dafs dem AllerhOchsten GOTT zu
Ehren, dem gemeinen Wesen zum besten, und alien der Musicalischen
Kunst Zugethanen selbst eigenen Auf&iehmen und Gedeyen, zwischen
untenbenannten Musicis em Collegium oder Societat, bifs auft
AUergjnadigste Approbation des AUerdurchlauchtigsten und Vniiber-
windlichsten Fiirstenund Herm, Herrn FERDINANDI des Dritten,
erwehlten ROmischen Kaysers, .... bewilliget, beschlossen und zu
desto besserer Handhabung desselben nachfolgende Artickel von
alien Interessenten beliebet und verf asset worden:
Es soil Erstlichen keiner von dem Musicalischen Collegio
sich aus freyen Stticken seiner Kunst zu gebrauchen in einer Stadt,
Ambt Oder Closter, woselbst allbereit unserer Societat einer gesessen
und in Bestallune genommen, niederlassen, noch demselben darinn von
Vffwartungen icSitwas^) entwenden, es ware denn Sache, dafs er sich
einer andem Handthierung gebrauchen, oder dafs er von der Ober-
keit des Orts dahin vociret, der allbereit bestallte Musicus auch
versichert wiirde, dafs ihm an seinen Accidentien kein Eintrag
geschehen, oder er zimi wenigsten des Abgangs halben schadlols
gehalten werden mOchte.
Es soil sich ein iedweder Sodalis zum Andem dahin be-
fleissigen, wann er in wtirckliche Bestallung irgendwo genommen
wird, dafs das seinem Vorfahren hiebevom ex publico gereichte
Tahrliche Lohn unverktirtzet und ungeschmalert verbleibe, Vnd weil
bifs daher die lObliche Kunst, und derselben Zugethane, dadurch nicht
in geringe Verachtung gerathen, auch mancher ehrlicher Mann von
seinem Dienste dartiber gar verdrungen worden, wann iemands umb
die blossen Accidentia auffzuwarten sich off eriret, so soil sich
ein iedweder Musicant fur dergleichen ihm und der Kunst ver-
kleinerlichen Contracten eusserst htiten.
Indem auch zum Dritten der AUerhGchste GOTT seine Gnade und
Gaben wunderlich pfleget auszutheilen, und einem bald viel, bald
wenig giebet und verTeyhet, So soil umb des willen niemand den
andem, ob er gleich eine bessere Art der musicalischen Instru-
ment en sich zu gebrauchen hatte, verachten, vielweniger aber defs-
halben ruhmrethig seyn, sondem sich der Christlichen Liebe und
Sanfftmut befleissigen, und mit seiner Kunst also umbgehen, dafs
dadurch fOrderst Gottes des AllerhOchsten Ehre gesucht, sem Nechster
erbauet, und er selbst von iedermanniglichen seines Erbaren Wandels
halber ein gutes Gerticht iederzdt haben und behalten mOge.
Damit auch zum Vierdten ieder Ort mit dnem ttichtigen genug-
sam qualificirten Musico versehen, benebens dem auch andere,
insonderheit die Gesellen und Lehrknaben, zu mehrem Fleifs und
stetigem Exercitio angetrieben werden mOgen, So soil iedesmals
^) etwas.
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no Rudolf Wustmann:
der jenige, so zu einem Dienst ordentlicher Weise beruflfen, und
dannenhero seine probe abzulegen erfordert wird, Zweene der
nechstgesessenen Lehrmeister, nebenst einem ttlchtigen Gesellen,
darzu beschreiben, \yelche ihn absonderlich seiner Kunst halber
examiniren, und seine Probe oder Meister-Recht in den Stticken,
so hierzu angeleget, und in den Innungs-Laden befindlich, anhOren
und vemehmen.
Es soil zum Fiiniften keiner, er sey gleich Lehrmeister, Geselle
oder Lehrknabe, sich geltisten lassen, grobe Zothen oder schandbare,
unztichtige Lieder und Gesange zu singen oder zu musiciren,
Sintemal der AllerhOchste Gott dadurch nur hochlich erziimet, erbare
Gemiither, insonderheit die unschuldige Jugend geargert, auch die
ienigen, so der lOblichen Kunst der Music zugethaui, bey ansehn-
lichen Gesellschaften und Zusammenkunfften in die grOste Verachtung
dartiber gesetzet werden.
■ Hingegen aber soil zum Sechsten ein iedweder, der zur Auff-
wartung beruflfen wird, nicht alleine fOr sich selbst, nebenst den bey
sich hsmenden GehtilflFen, ztichtig, erbar und bescheiden sich ver-
halten, sondem auch unverdrossen seyn, die anwesenden Gesell-
schaften, vermittelst der Musicae Instrumentalis & Vocalis
seinem besten VermOgen nach zu erlustigen und zu erfreuen.
Ein iedweder soil sich, zum Siebenden, so viel ihme mOglich,
mit besonderm Fleifs damach umbsehen, dafs er fromme und getreue
Gesellen, wie auch unbertichtigte Lehrknaben, umb und neben sich
habe, damit auflf OflFentlichen Zusammenkunflften und AuflFwartungen
den eingeladenen Gasten nichts entfemet, oder dem gesampten Musi-
calischen Collegio iibel nachgeredet, noch auch unschuloige Leute
in Verdacht und Gefahr gerathen.
Zum Achten soil keiner sich unterfgrngen, unehrliche Instru-
menta, als da seyn Sackspfeiffen, SchaaffsbOcke^), Leyern^)
und Triangeln, welcher sich offtermgds die Bettler zum samlen
der Almosen ftir den Thilren gebrauchen, zu fQhren, dadurch dann
die Kunst ebenfalls in Verachtung gebracht und verkleinert ge-
halten wird.
In specie soil sich, zum Neundten, ein iedweder aller Gottes-
lasterlichen Reden, vermaledeyeten Fluchens und Schwerens eusserst
enthalten: Wtirde aber iemand darwider handeln, so soil er darumb
von seinem Meister und Mitgesellen, nach ihrem Ermessen, auch
atrocitat seines Verbrechens, willktirlichen gestraflfet: auch wol gar
aus dem Musicalischen Collegio verstossen werden.
Zum Zehenden soil keiner bey Gaucklem, Diebhenckem,
Butlern*), Heschem, Taschenspielem, Spitzbuben, oder andem der-
gleichen leichten Gesindlein, sich einiger AuflFwartung unterfangen,
sondem es soil vielmehr ein iedweder ihrer Gesellscnaflft, umb Er-
haltung guten Gertichts und Leymuts*) willen, sich gauitz und gar
enthalten, und dieselbe fliehen und meiden.
Zum Eilflften, Gleicher gestalt soil auch kein Lehrmeister einen
Lehrknaben von obgemeldten oder andem unrichtigen*) Personen,
') Auch eine kleinere Dudelsackart.
*) Drehleiem.
^ Fehlt in dieser Form in den WOrterbtichem; wohl = Battel.
*) Leumunds.
*) Wohl hOfliche Volksetymologie zu anrtichig, vgl. Art. 22
anrichtig.
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Sachsische Musikantenartikel (1653). iii
annehmen, sondem die jenigen, so zu Beg;reiffung der Musicalischen
Kunst aufJgedinget werden, soUen nicht allein von ehrlicher Geburt
seyn, sondem auch ftir sich selbsten nichts verbrochen haben, wo-
durch sie Infamiam luris contrahirt, und auff sich gezogen,
Gestalt dann bey der Auffdingung ein ieder Lehrknabe semen Ge-
burtsbrieff, so nach Verordnung der Rechte und Aydlicher Aufs-
sage zweyer unbeleumbder Gezeugen verfasset, vorzeigen, und der-
seloe so lan^e in des Musicalischen CoUegii nechster Lade verwahr-
Uch beygeleget werden soil, bifs er seme Lehr Jahre ehrUch und
redlich ausgestanden, und defswegen mit einem guten Gezeugnis
und Lehrbneff versehen werden kann.
Zum ZwOlfften, Vnd nachdem ein perfecter Musicant auft
vielen Instrumenten, theils pneumaticis, theils pulsatilibus,
unterwiesen werden, und darauff auch geiibet sein mufs, so soil kein
Lehrknabe unter Ftinff Tahren frey gesprochen, und dafs er seiner
Kunst erfahren, fur tUchtig erkennet -werden. Hierumb so soUen
bey der Auffdingung iederzeit zweene der nechst-angesessenen Kunst-
und Lehrmeister, ingleichen ein ttichtiger Gesell gegenwartig seyn,
und in der Anweseimeit zwey Exemplar defs Aundingbrieffs (davon
das eine dem, wessen Disci pi in und Information der Lehrknabe
untergeben wird, verbleiben, das andere aber des Lehrknabens Eltem,
Vormtindem oder Verwandten auszuantworten) gefertiget. Insonder-
heit aber \derhey der Lehrknabe zu fleissigem Gebet, getreulicher
Auffdingung, fleissiger Vbung, und dafs er seinem Magistro und
Lehrmeister alien gebtlhrenden Respect und Gehorsam erweise,
emstlich und mit aJlem Fleifs erinnert und anermahnet werde*).
Zum Dreyzehenden, Damit auch der jenige, so seine Lehr-Jahre
ausgestanden, und defswegen nunmehr frey gesprochen, desto voll-
kommener werde, so soil er die nechsten drey Jahre, ehe er sich
besetzet*), bey andern berUhmten Meistem, als ein Gesell, sich ge-
brauchen lassen. Dieweil aber bey dem Mechanicis Artificiis,
Oder schlechtem Handwerckem, die Meisters-Sohne und TOchter
hierunter durch langwierige Gewonheit diesen Vorthel und Ftirzug
erlanget, dafs sie etwa nicht so lange als andere der Wanderschaift
in ihrem Gesellenstande obliegen dtirffen, So soUen auch dieser lOb-
lichen Kunst Zugethaner und Verwandter Lehrmeisters ihre S5hne,
item, die jenige, so sich an der Meister ihre TOchter verheyrathen,
wann sie ein Jahr als Gesellen auffgewartet, in dem Vbrigen ver-
schonet, auch mit einigem Meister-Recht nicht beleget werden.
Zum Vierzehenden, Sobald dann iemands seine Lehr-Jahre iiber-
standen, und ietzo nunmehr ftir einen Gesellen auffwarten kan. So
sollen ihme so dann etliche Artickel ftirgelegt und bekand gemacht
werden, derer er sich, wann er an frembde Oerter k5mpt, bey Ab-
legung seines Grusses gebrauchen, und hieraus auch der frembde
Meister erkennen kOnne und mOge, ob sich unsers Musicalischen
Collegii Verwandte und Zugethane den ftirgeschriebenen Artickeln
gemafs verhalten, und darumb genugsame Wissenschaft tragen.
Zum Funffzehenden, Vnd nach dem dieses der Musicanten
Collegium zu dem Ende auffgerichtet, und mit besondem Artickeln
*) Man lese hinter gefertiget ein Komma und am Schlusse
werd en.
2) sich niederlafst, eine Stelle annimmt.
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112 Rudolf Wustmann :
und Regeln befestiget worden, damit den StOhrem und Pfuschem,
so bey ^dlen andem viel schlechtem Corporibus, Gablen^), Giilten*)
und Zunfften durchaus nicht gelitten werden, gewehret, und wer Lust
und Liebe zu dieser MusicaBschen hochwerfien Kunst traget, die-
selbe aus dem Grund zu lemen, desto mehr angetrieben und an-
ermahnet werde, So sollen alle imd iede unsers Collegii Verwandte,
sich der Pfiischer und StOhrer gantzlichen entschlagen, imd bey er-
forderter AuflFwartung mit ihnen tiberall keine Gemeinschafft haben,
dargegen aber in ihren Lehr-Jahren der Zeit wohl wamehmen, damit
sie m der Music recht tuchtig und geschickt gemacht, und darumb
solchen Stumplem und Hiimplem mit Recht praeferiret und vor-
gezogen weraen kOnnen.
Zum Sechzehenden, Dafeme sich zwischen denen Collegen
Oder deren Verwandten eintziger Zwischt und Streit zutragen solte,
woriiber iemands an seinem ehrHchen Namen und guten Le> mut ver-
kleinerlich suigegriffen oder sonsten unverschuldeter Weise in Schaden
§esetzet, oder auch ihme seine Vifkunfften ^) entzogen werden wolten,
o soil der Beleidigte Macht haben, solches Sechs in der Nahe ge-
sessenen Lehrmeistem zu verktindigen, die dann zur gelegenen ^eit
vor die Creifs-Laden beyde Theile erfordem, ihre liEfshelligkeiten
daselbsten anhOren und vemehmen, und mit Zuziehimg dreyer Ge-
sellen den befiindenen schuldigen Theil, es sey Klager oder Beklagter,
zu gebiihrender Straife ziehen, auch ihnen zu Ersetzung aller verur-
sachten Vnkosten suihalten mOgen.
Zum Siebenzehenden, Was den Lohn der Gesellen anbelanget,
so soil einem ieden frey stehen, mit denenselben iedes Orts und Ge-
legenheit nach zu handeln, wie er verme3met, dafs es verantwortlich,
Tedoch nach abgehandeltem Wercke stracks die Handlung zu Papier
bringen, und wie sie accordiret, ein ieder ein Theil in seine Ver-
wahrung nehmen, damit einer dem andem zu bezahlen, und dieser
wiederumb willig und getreulich zu dienen angeleitet werde: und
fein friedlich mit einander zu leben Vrsach haben mOgen.
Zum Achtzehenden, Da auch einer sich wolte unterfangen, einem
alten Meister unserer Kunst von seinem Dienste, auff was Masse und
Weise, durch was gebrauchten Schein und praetext es auch immer
geschehen mOchte, zu bringen, sich aber in dessen Stelle einzuflechten,
so soil so wohl der jenige, so durch oberzahlte unanstandige Wege
seine BefOrderung suchet, und einen andem aussticht, nebenst seinen
Gesellen, so bey ihme dienen wtirden, dieses unsers Collegii sich
darmit verlustig macht*), und darinne weiter nicht gedultet werden,
sintemal das liebe Alter, wenn die VnvermOgenheit mit einfallt, un-
geacht der vorigen gehabten langwierigen grossen Mtihe, Dienst imd
Arbeit, leicht in Verachtung zu gerathen, und demselben die Jugend
M S. V. w. Zunft, eigentlich Abgabe ; niederrheinisch Gaffel, vgl.
auch Deutsches WOrterbuch Gab ell e.
') (eigentlich Zins-) Genossenschaft, tibHcher: Gilde. Das mehr
niederdeutsche Gilde diirfte in der kaiserl. Kanzlei mit dem ober-
deutschen G tilt e vermengt worden sdn. Vgl. oben die musikalische
Gilde in Friedland.
3) Einktinfte; wovon er sein Aufkommen hat.
*) Lies: gemacht haben („macht" ist irrttimHche Angleichung
an „suchet** und „aussticht").
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SSLchsische Musikantensurtikel (1653). 112
vorgezogen zu werden pfleget, Solte aber die VnvermOgenheit bey
einein verlebten bestalten Musico so grofs seyn, dafs er entweder
seine Dienst gar nicht oder mit grosser Beschwehr verrichten kOnte,
imd des Orts Gottesdienst und andre AuflFwartungen gleichwol noth-
wendig versehen werden mtissen, alsdann soil einer Macht haben,
als ein Substitut des Verlebten Stelle zu bedienen, iedoch dafs der
Alte die Helffte der Besoldung und seine Part von dem Verdienst
bekomme, und die tlbrige Tage seines Lebens von dem Substituto
Oder Adjuncto gebtihrend respectiret in alien Sachen, wie nicht
unbillich, ihm der Fiirzug gelassen, der Segen Gottes erwartet und
von einem iedwedem wol erwogen und betrachtet werde, dafs, was
er dem Alter fOr Gut- und Wolthaten erweise, GOTT der AllerhOchste
ihm solches dermaleinsten wieder vergelten und belohnen lassen
werde.
Zum Neunzehenden, Vnd weil ein ieglicher Arbeiter seines
Lohns werth, niemands audi damit auffzuhalten, So soil ein iedweder,
so sich in den Stadten und sonsten mit einer bestellten Music ge-
fast halten mufs, von sich selbst beflissen seyn, seine Gesellen imd
Gehulffen richtig zu belohnen, niemsuiden auch vorher zulicentiren*),
erhabe damn seinenhinterstelligen Verdienst vOlligempfangen, widrigen
Falls soil keinem anderen Gesellen in die verlemgte Stelle imd Dienst
zu treten verstattet seyn.
Zum Zwantzi^ten, Hingegen sollen auch die Gesellen desselben
Dienstes, worzu sie sich einmal bestellen lassen, fleissig abwarten,
den jun^en Lehrknaben mit guten Exempeln und der ihme anstandigen
Erbarkeit furgehen, insonderheit aber ihren Principalen, bey welchen
sie Dienst angenommen, alien gebuhrenden Respect erweisen, und
defswegen ihnen keine praesumption machen, ob sie gleich be-
dtinckte, in der Kunst besser und griindlicher erfahren zu seyn, als
der Principal selbsten.
Zum Ein und zwantzigsten, Nach deme auch die Erfahrung be-
zeuget, dafs mancher seinen angenommenen Dienst mit lauter Lehr-
Jungen versehen wollen, daurgegen aber einem ieglichen die gesunde
yemunfft selbst dictiret, dais die Ty rones und Lehrknaben, wie
in alien andem Sachen, also auch in dieser Musicalischen Kunst kein
vollkommenes Stuck zu wegen bringen kOnnen imd da dann entweder
bey dem Offentlichen Gottesdienst, oder einiger anderer Versamlung
dergldchen Fehler und Mangel ftirgehen, hierunter den Directorn
soldier Music nidit nur alle Schula beygemessen, sondem audi der
meiste Schimpff auff ihn geweltzet, und die lObHche Kunst selbst
nur verachtHch dadurch gemacht wird, so soil keinem Lehrmeister
gestattet und nachgdassen se5ai, mehr dann drey Knaben auff einmal
m seine Information imd Lehre auffzunehmen, und darinnen zu
behalten.
Zum Zwey imd zwantzigsten, Ein ieglicher Lehrknabe soil bey
seiner Auffdingung sich verscm-eiben, oder da er selbst nicht schreiben
kOnte, soil solche Verschreibung an statt seiner durch seine Eltem,
Vormunde oder Verwandten sdiriifdich geschehen, dafs der auff-
Eedingte Lehrknabe die oben beym zwOlfften Artickd benimte^)
ehr-Jahre treulich, voUstandig und redHch aushalten, und in wahren-
*) Urlaub, Abschied geben, entlassen.
') benannte (mhd. bentiemte).
Neaes Archiv f. S. G. u. A. XXIX. i. 2.
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114
Rudolf Wustmann:
den Lehr-Jahren von seinem Lehrmeister nicht entlauiTen wolle, Solte
aber einer so vergessen seyn, und von einem Lehrmeister in wahren-
den Lehr-Jahren aussprinffen, der soil von keinem andem Lehrmeister,
bey Strane Zehen Thaler, wieder auffgenommen, noch in diesem
unsem Musicalischen CoUegio iemals wieder gedultet, sondem als
anrichtig gehalten werden, Wiirde sich aber befmden, dafs der Lehr-
knabe ob nimiam sevitiam seines Lehrmeisters ausgewichen, und
also dieser in culpa ware, auflf dem Fall soil der Lehrmeister wegen
der Versaumnis und andem zugestandenen Schadens, seinem Lehr-
knaben oder dessen Eltem una Befreunden nach sechs der nechst
angesessenen Musicalischen Seniorn billigem Ermessen daftir ge-
recnt, auch darumb schuldig erkant werden.
Zum Drey und zwantzigsten, Damit auch ob specif icirten
bifs auif der ROmischen Kayserlichen auch zu Hungam und BOheimb
KOnigl. Majestat, unsers allergnadigsten Herm, allergnadigste Con-
firmation und Bestattigung unter uns verglichenen Arti(3:eln desto
steiifer nachgesetzt, und die diesem Musicalischen Collegio an-
fehOrige So dales sondern weniger Kosten und Beschwer zussunmen
ommen, und bey solchem Convent nothwendige Sachen austragen
k5nnen, So sollen drey Laden jgefertiget, eine in Meissen, die andere
im Braunschweigischen, und die dritte in Pommem oder der Marck
Brandenburg, und zwart welcher Ort den Zugethanen unsers Col-
legii am beqvemsten fallen wird, nieder gesetzet, diese verglichene
Artickel und die darob hoifentlich erlangende Kayserl. allergnadigste
Confirmation, wo nicht an alien Orten originaliter, dennoch
deren auscultirte vidimirte Copeyen davon darein gelegt, und
treulich verwahret werden, damit auff erheischenden Fall bey unserer
Co 11 eg en Versammlung alle actus und Sachen, so etwa zwischen
den Musicanten sich zutragen mOchten, damach regulirt und ge-
richtet werden kOnnen.
Zum Vier und zwantzigsten, Vnd ob zwar der jenigen, so sich
allbereit zu diesem Musicalischen Collegio bekandt, nicht eine ge-
ringe Anzahl, Jedermoch aber soil keinem andem der Zutritt dene girt
una verweigert werden, wann er nur nach abgelegter Probe ftir ein
ttichtiges und geschicktes Glied dieser unserer Societat und Gesell-
schaft wird kOnnen erkennet und gehalten werden.
Zum Ftinif und zwantzigsten, Wie nun schliefslich bOse Sitten
und Gebrauche zu heilsamen Satzungen Vrsach und Anlafs gegeben,
aber nicht mOglichen gewesen gegenwertige Artickel also zu ex-
tendiren, dafs dardurdi alle Zutalle specialiter und ausdriicklich
waren bertihret worden, als soil das iibrige der altesten so die nechsten
bey iedes Orts Laden seyn, und welche denselben Krafft dieses
Artikuls-Brieffs adjungiret und zu geordnet, ihren arbitrio dero-
festalt heimgestellet seyn und bleiben, dafs sie in sich zutragenden
orfallenheiten auff das, was erbar und zulassig ist, auch zu Er-
haltung dieses Musicalischen Collegii gereichet, ihr Absehen richten,
niemanden tiber die Gebiihr und Billigkeit beschweren, iedoch auch
grobe unverantwortliche Excefs nicht ungeantet hin pgissieren lassen
sollen, damit diesem unsem Collegio, bevorab aber der allerhOchst
gedachter ROmischen Kayserl. Majestat, unsers allergnadigsten Herm,
darob ertheilten Confirmation gebiihrender alTerunterthanigster
Respect erhalten, und der gute riinmHche Zweck erreichet werde,
so von den Vrhebem dieses niitzlichen Wercks von Anfang gesetzet
und gestecket worden.
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S^chsische Musikantenartikel (1653).
"5
Verzeichntifs
der jenigen, theils im Ober- theils im Nieder-Sachsi-
schen Kreise gdegenen Stadte und Oerter, deren bestellte Musici
sich zu den vomer gehenden Artikuln bekennet, auch sich denselben
in kunntigen Zeiten gemafs zu bezeigen, ge-
lobet iind versprochen.
Altenburg:
Anneberg:
Brandenburg
a. d. Hagd
[so]:
Berlin:
Colin a. d.
Spre:
Drefsden:
Doblitz:
DOlitzsch:
Dessau:
Eylenburg:
Eifsleben:
Freyberg:
Giiterbogk:
Gera:
Glaucha:
Samuel Vlrich
Daniel Hienschel
Hermann Wendt
Moritz Dolch
Cornelius Vlrich
Hdnrich Mtiller
George Hermann
Christoph Richter
Paul Conrad
Heinrich Haller
Thomas Schmidt
Paul Nierse
Grottfried Lehe-
mann
David Arsendt
Johann Stein-
brecher
Joachim Kertzen-
dorff
Christian Donat
Johann Schatz
Johann Lauterding
Peter Fischer
Michael Kellner
Abraham Martin
Peter Karyfs
Martin Frenfsdorff
Johann Jenicke
Johann Kallenbach
Hans Wilhelm
Stephan
Joachim Otto
Daniel VhUch
Christian VhUch
Heinrich Rode
Christoph VhUch
Andreas Grempler
Hans Caspar
Schmidt
Christoph Kreysick
Peter Koch, Senior
Peter Koch, Junior
Johann Truppe
Hall in
Sachsen:
Kamnitz:
Kalbe:
Leipzig:
Leichten-
stein:
Merseburg:
Mitweida:
S. Marien-
berg:
Naumburg:
Oschatz:
Quedlinburg:
Schneeberg:
Schwartzen-
berg:
Herman Bartholus
George tangefddt
Gottfried Maume
Wilhehn Kejrtiie
Johannes Jenicke
George Kempe
Valtin Weifsnun
Christoph Heller
Samuel Salbach
Thomas Mttller
Zacharias Eidtner
Paul Steinbrecher
Werner Lawe
Christian Btittner
Abraham Crusius
Johann Peip
Caspar Hiepe
Nicol Stahr
Samuel Kleine
Paul Hiepe, Filius
Daniel jager
Johann Stahlmann
Christoph Hartwich
Sebastian Wurtz-
bacher
Heinrich Morgen-
stem
Danid Geyer
Johann Metzner,
Junior
George Bahn
George Hulfs
Johsuines Zwetz
Georg Knabe
: Balthasar Stein-
mann
Hans Stecknagel
Christian Ernst
Peter Roche
Gottfried Martin
George Schertz
Hans WUhelm
Vierthel
Hans Christoph
Vierthel
8*
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ii6
Rudolf Wustmann :
Stolberg:
Scheuben-
berg:
Torgau:
Tzschopa:
Wittenberg:
Wurtzen:
Weissenfels :
Johannes Meintzner
Gabriel Mttller
Caspar Grafsler
Pamus Huefl&nann
Johann Gliick
Christian Richter
Heinrich Lange
Martinus Ritter
Johannes Wentzel
Andreas Tipmer
Paul Becker
Martinus Geyer,
Junior
Peter Gleitzmann
Georg FOrster
Wettin:
Wolcken-
stein:
Zwickau:
Zeitz:
Zerbst:
Johann Kollner
George Seyffarth
Nicol Metzner
Caspar Columneser
Chnstoph Korber
Georg Kiihne
Johann Bauer
ohann Heinrich
Steinhauser
Andreas Bamberg
Johannes Seidel
George Endtner
Caspar Hoyer
Vnd Vns darauff obbemeldte samptliche Musicanten in denen
Ober-und Nieder-Sachsischen Kreissen, imd hiebevor specificirten
Orten in Vnterthanigkeit angeruflfen und gebeten, dafs Wir, als
rejgierender ROmischer Kayser, obberiihrte Puncten und Artickel
alles ihres Innhalts zu confirmiren, approbiren, ratificiren
und bestatigen, gnadiglich geruheten, Das haben Wir aneesehen
solche gedachter sarapmcher Musicanten in denen Ober-und rJieder-
Sachsischen Creissen demtithie zimliche Bitte, auch Ihr, bey Aufif-
richtung ietztgedachter Artickel zu der Ehre Gottes, gemeinen Nutzen
und guter Nachfolge aller Liebhaber der Musica intendirten
Zwecks, und darumb mit wohlbedachtem Muth, gutem Rath, und
rechtem Wissen solche ob-inserirte Puncten und Artickel, ^s
ROmischer Kayser, gnadiglich confirmiret, approbiret, rati-
ficiret und bestatiget. Confirmiren, approbiren, ratificiren
und bestatigen Ihnen dieselbe auch hiermit von ROmischer Kayser-
licher Macht VoUkommenheit, wissentlich, in Krafft dieses Brieffe,
was Wir Ihnen von Rechts und Billigkeit wegen daran zu con-
firmiren, approbiren, ratificiren und zu bestatigen haben,
soUen, kOnnen und mOgen, und meynen, setzen und woUen, dafs
vorgeschriebene Puncten und Artickel in alien imd ieden ihren
Worten, Clausuln, Inhaltung, Meynung und Begreiffungen krafFtig
und machtig seyn, stet, vest und unverbriichlich gehalten werden.
Vnd gebieten darauff alien und ieden Chur-Fursten, Geistlichen
und Weltlichen, . . . Btirgem, Gemeinden, und sonst alien andem
unsem und des Reiches Vnterthanen und Getreuen . . und woUen,
dafs sie vielgemeldte samptliche Musicanten in den Ober- und Nieder-
Sachsischen Creissen an obbestimmten unter Ihnen auffgerichteten
Puncten und Artickeln auch dieser unserer Kayserlichen Confirmation
nicht hindern noch irren, sondem Sie dabey . . schirmen, und deren
geruhiglich gebrauchen, geniessen und gantzUchen darbey bleiben
lassen, hinwieder nicht thun . ., noch das iemandes andem zu thun
gestatten . . ., als lieb einem ieden sey Vnsere und des Reichs schwehre
Vngnade und Straffe, und darzu eine POen, nemlich, Dreissig Marcks
Lothi^es Goldes, zu vermeyden, die ein ieder, so offt er freventlich
hierwieder thate, Vns halb in Vnsem und des Reichs Cammer, und
den andem halben Theil mehr-besagten Musicanten, unnachlassig zu
bezahlen verfallen seyn solle ...
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Sachsische Musikantenartikel (1653). 117
Mit Vrkimd dieses brieffs besiegelt mit Vnsemi Kayserlichen
anhangenden Innsiegel, der gegeben 1st in Vnser iind des Heiligen
Reichs Stadt Regenspurg, den ftinff zehenden Monatstag Decembris
nach Christi unsers lieben HERRN iind SeHgmachers gnadenreichen
Geburt im sechzehenhundert drey iind ftinfiSigsten . . . Jahre.
Ferdinandus.
Justus von Gebhard.
Ad Mandatum Sac. Caes. Majestatis
proprium
Loc. Sigill. Wilhelm Schroder.
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V.
Studien zur Bedeutung des siebenjahrigen
Krieges fur Saehsen.
Von
Carl GOrler.
Die hundertjahrige Wiederkehr der Tage von Jena und
Tilsit hat auch in Sachsens national empfindenden Kreisen
wehmiitige Erinneningen geweckt, doppelt wehmiitig, well
kein Befreiungswerk, kein Siegeslorbeer den Schmerz tiber
Ungliick und Schande versOhnt. Verblafst doch selbst der
Glanz der KOnigskrone vor den unsaglichen Opfem an Frei-
heit, Ehre, Menschen und Geld, mit denen das franzSsische
Btlndnis erkauft ward. Neben dem Bilde Napoleons steigt
dann wohl der Schatten Karls XIL aus dem Grabe empor,
jenes jugendktihnen Welteroberers , der ein Jahrhundert
vor dem grofsen Korsen Sachsens Regierung in gleicher
Furcht erzittem, sein Volk mit gleicher Harte brandschatzen
Kefs. Und mitten zwischen beiden ragt die erhabene Helden-
gestalt K5nig Friedrichs des Grofsen empor, ihnen sittlich
unendlich iiberlegen, aber auch sie unauflGslich verkniipft mit
der Erinnenmg an eine schwere demtltigende Heimsuchung,
mit dem Gedenken an den siebenjahrigen Krieg. Wahrend
indes weder der spate Sieg Kurftirst Friedrich Augusts I.
noch die endgiiltige Niederlage K6nig Friedrich Augusts I.
einen entschiedenen Systemwechsel brachte, tagte mit dem
Frieden zu Hubertusburg das Friihrot einer neuen Zeit, be-
gann mit ihm der Versuch einer Abkehr von alten als unheil-
voU erkannten Bahnen. Vielleicht vermGgen die auf diesem
Grundgedanken beruhenden, nachstehenden Betrachtungen
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Zur Bedeutung des siebenj£Qirigen Krieges. ng
liber die Bedeutung des siebenjahrigen Kriegs fUr Sachisen
liir die freilich nur bedingte Geltung des bekannten Hum-
boldtischen Ausspruchs zu zeugen, dafs der Krieg eine der heil-
samstenErscheinungen zurBildung desMenschengeschlechts sei.
ZunSchst tritt uns allerdings ebenso wie den Zeitgenossen
nur die furchtbare Gr5fse des damaligen Elends entgegen.
Zu den unvermeidlichen Anspruchen von Freund und Feind, zu
deren gleich willkarlichen Harten gesellte sich die endlose
Reihe der von eigener Ohnmacht untrennbaren tJbel, um
ein schauerlich dtisteres GemSlde, reich an Ztigen verzweifelter
Ratlosigkeit und wilden, fruchtlosen Aufb^umens zu schaflfen.
So wufste z. B. die Dresdner Landesregierung auf die dringend-
sten Anfragen der Magistrate fast nie eine andere Antwort zu
geben, als dafs man sich so bezeigen soUe, wie man es vor
Gott und Ihrer KCniglichen Majestat kunftig zu verantworten
hoife. So straubte sich mitten im Niedergange 1760/61 die
erblandische Ritterschaft zu der Verpfiegung der verbClndeten
Truppen etwas beizutragen, so liefs endlich die Landes-
deputation, obwohl aus wackeren Edelleuten best eh end,
in unverstandlichem Bureaukratismus das Hilfsgesuch von
etwa dreifsig Gemeinden des Kreisamts Meifsen, d. d. Schlotta,
den 23.Juli 1761, einen einzigen gellenden Aufschrei imend-
Uchen Jammers, „um seiner imgeziemenden , unehrerbietigen
Sprache willen" ad acta gehen^). Fast noch mehr aber als
die eigenen BehGrden versagten in solcher Not die auswSrtigen
Verbindungen. Der Hof von Versailles intrigierte in Polen
gegen den KurfUrsten imd duldete es, dafs seine Marschalle
den ihnen als Fiihrer der Revertenten unterstellten Prinzen
Xaver, den Bruder der Dauphine, trotz seiner ritterlichen
Tapferkeit mit fast beleidigendem Hochmut behandelten^).
Der Todhafs der Zarin Elisabeth gegen Friedrich II. reichte
im Bunde mit dem fieberhaften Werben des Grafen Brtthl
und des Generalmajors v. Riedesel nicht aus, um den ge-
wiinschten Vorstofs der Russen nach der Lausitz zu bewirken.
Umsonst wurden Geschenke und Schmeicheleien bis zur Selbst-
emiedrigung verschwendet^). Ja, nicht einmal das Wiener
Kabinett ward durch die pers5nliche Freundschaft der Sou-
*) Der Landes- Deputation Acta derer Vortrags- und anderen
Sachen, so aus dem Meifsnischen Creysze eingekommen und dahin
ergangen. Anno 1759, Vol. 5. (K. S. Hauptstaatsarchiv Log. 13450.)
*) Th6venot, FranQois Xavier, Prince Administrateur de Saxe,
Comte de Lusace. Paris 1879.
^ V. Eel king, Correspondenz des Grafen Brtihl mit dem General-
major Freiherm v. Riedesel i759ff. Berlin 1854.
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I20 Carl Gorier:
verane davon abgehalten, seine eigenen Wege zu gehen und
um seiner Kronlander willen den Bundesgenossen zu vemach-
lassigen. Ohne RUcksicht auf die im Hauptquartier anwesenden
Prinzen Xaver und Carl beschossen die Osterreicher schon
im erst en Kriegsjahre das nurschwach besetzte Zittau; durch
nachlassige Kriegsfuhrung gaben sie das Land dem Sieger
preis und liefsen seine Residenz, als sie sie endlich genommen,
aus Mangel an Initiative ftinf Tage lang eine entsetzliche Be-
schiefsung aushalten und die Verteidigung mit teilweiser
Pliinderung bezahlen. Zwei Monate darauf nOtigten sie, um
Bohmen eine Last zu ersparen, den sachsischen Bevoll-
machtigten, Freiherm v. Fletscher, die in der Gewalt der
Verbiindeten befindlichen Landesteile zur Lieferung von
300000 Zentnem Heu a i Taler zu verpflichten. Auf diese
bedrohliche Nachricht hin entschlofs sich der Kurfiirst durch
Reskript d. d. Warschau, den 22. Oktober 1760, zur Befor-
derung des allgemeinen Landes-Besten eine Kommission*)
niederzusetzen ; Kanzler von Stammer als Vorsitzender, die
Geheimen Kriegsrate von Zeutzsch und von Haagen, Geheimrat
V. Wurmb und Vizekanzler Gutschmid waren ihre hervor-
ragendsten Mitglieder, der Verkehr mit den befreundeten
Truppen und der Wiederaufbau der Residenz ihre Haupt-
aufgaben. Diese Kommission unterstand nur dem Geheimen
Consil als hOchster LandesbehOrde imd befand sich behufs
rascher Information mit alien anderen Kollegien in statu
communicationis. Schon in den ersten Wochen mufste sie
sich eingestehen, dafs sie in beiden Beziehungen nur vor^
beugend und vorbereitend arbeiten k5nne. Sah sie doch
bereits am 3. November 1760 durch die Torgauer Schlacht
die Verbiindeten auf ein enges Gebiet beschrankt, ohne dafs
deren Bediirfnisse sich darum vermindert hatten. Nur mit
Mahe verhinderte sie, dafs die Hauptstadt das Weihnachtsfest
ohne Licht und Holz beging. Ftir letzteres kam bOhmische
Deckung, ersteres blieb jedoch sehr knapp, da die k. k.
Regimentsfleischer das Inselt statt an die Lichtzieher lieber
als Nahrungssurrogat ans Publikum verkauften. Die dies-
beziiglichen Verhandlungen gediehen so schleppend, dafs
nicht sie, sondern die zunehmenden Tage die leidige Frage
') Vgl. ftir das folgende die Acta Commissionis zur BefOrderung
des allgemeinen Landes-Besten, in Ansehung derer darinnen stehenden
freundschaftlichen Truppen betr. (HStA., Loc. 10073. Vol. I— IV)
vmd Acta Commissionis, die Wiederherstellung hiefsiger, durch letz-
teres feindliches Bombardement ruinierter Kesidenz-Stadt Dresden
betr.- (HStA., Loc. 9839, Vol. I und II.).
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Zur Bedeutung des siebenjahrigen Krieges. 121
I9sten. Zweifellos strebten die kaiserlichen Oberbeh5rden
Wohlwollen und Mafsigung an; daftir sprechen Feldmarschall
Dauns strenge Strafbefehle gegen alle Ausschreitungen , das
wiederholte Entgegenkommen des Chefs des Feldkriegs-
konunissariats, Grafen von Clary, vor allem aber die Ver-
fiugung des Proviantamtsdirektors, Baron von Grechtler, der-
zufolge die Heulieferung zu gestunden und zu dem erhGhten
Satz von i Taler 4 Groschen zu vergtiten war. Aber eben
aus Dauns Strafdrohungen und aus den Meldungen iiber zahl-
lose einzelne Gewalttaten ging hervor, wie Ubel die Manns-
zucht der k. k. Truppen beschaflfen war. Immerhin gestattete
die Ruhe der Winterquartiere der Kommission, durch Auf-
gebot aus Dresdens Umgebung den massenhaften Brand-
schutt wegzuraumen und wenigstens teilweise zur ErhOhung
der um Neujahr tiberfluteten WeifseritzdMmme zu benutzen,
wozu binnen drei Monaten insgesamt 6577 zweisp^nnige Fuhren
geleistet wurden. Die vom Kurftirsten vorschlagsgemafs ge-
nehmigten Steuerherabsetzungen sollten die Lust zum Aufbau
zerst5rter und zur Annahme wUster Hauser anregen, eine
allgemeine KoUekte die Abgebrannten wenigstens teilweise
entschadigen^), Herm von Hagedoms Plan einer Feuersocietat
nach preufsischem Muster das Kapital zu zukiinftigen Unter-
nehmungen ermutigen.
Kaiun waren die ersten tastenden Schritte geschehen, da
lief die Anfrage der Militar-Oberbaukommission ein, ob die
halbzerstOrten Dresdner Festungswerke geschleift oder auf-
gebaut werden sollten. In panischem Schrecken beschlofs
man, um Zeit zu gewinnen, die Beantwortung durch schrift-
liche Einzelgutachten. Das erste^) stammt, den 27./2. 1761
datiert, aus der Feder des Geheimrats Friedrich Ludwig von
Wurmb. Die Fragstellung der Militar-Ober-Baukommission
scharf bemSngelnd, ftthrt es folgendes aus: In seinem jetzigen
Zustand sei Dresden gegen einen starken Feind v5llig ver-
teidigungsunf^ig, das gebe jeder Kriegsverstandige zu. Aufs
entschiedenste sei der Gedanke zu bekampferi, die Festungs-
werke im jetzigen Zustand zu belassen, dessen ganze Zweck-
widrigkeit sich 1745 und 1756 ofFenbart habe und sich ktinftig
noch weit schrecklicher offenbaren mttsse. Mit gutem Ge-
wissen kOnne er dann keinem zum Wiederaufbau seines Hauses
raten, da alsdann die biirgerliche Gesellschaft fur die Sicherheit
M Die Kommission schatzte den durch die preufsische Be-
schiefsung verursachten Schaden auf ca. 4178000 Taler.
2) Loc. 9839 Acta Comm. die BefOrderung . . 1760 Vol I, fol. 262 f.
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122 Carl Gorier:
des Eigentums nicht auf die nachsten zwei bis drei Jahre Burg-
schaft leisten k5nne. ErsteUe die Frage so: Sind die Festimgs-
werke ganz einzureifsen oder vOllig neu auszubauen? Zur
Antwort hierauf sei aber keine Kommission, sondem nur eia
kOnigliches Ministerium zustandig, weil selbige allein von dem
Systema abhange, so Seine Majestat inskCinftig annehmen werde.
Hieriiber denke er also : Bekomme Sachsen im Friedenschlufs
keine erhebliche KostenentschSdigung oder Gebietserweiterung^
so scheide es aus der Reihe der mittleren Machte und sei,
weil auf die nachsten 20 bis 30 Jahre nur mit Okonomischen An-
gelegenheiten beschaftigt, zu militarischen Ausgaben aufser-
stande. Im anderen Falle bedUrfe es, wie das in gleicher
Lage befindliche Savoyen, einer stark befestigten Residenz;
das Geld dazu mttsse und werde geschafFt werden.
Dieses Memorandum ofFenbart Herrn von Wurmbs geistige
tfberlegenheit, dennzum erstenmal erkenntdieser Diplomat, dafs
eine europaische Stellung zwischen Grofsmachten bei i^/^ Milli-
onenSeelen und zerrUttetenFinanzen unmOglich, und dafsWohl-
fahrtspflege der einzig wesentliche zum Dasein berechtigende
Zweck eines politisch handlungsunfkhigen Staates sei.
Minder prSzis, doch geistesverwandt sprach sich Hofrat
Gutschmid am i. Marz aus; auch er verlangte Niederreifsung
oder vollen Ausbau und machte die Entscheidung davon ab-
hangig, ob Sachsen sein zukunftiges System auf ein eigenes Heer
griinden werde oder nicht. Diesen Politikern gegeniiber nahm,
wie bei mancher anderen Gelegenheit der Militar von Zeutzsch
einen abweichenden Standpunkt ein, denn er bekampfte am
28. Februar den Plan einer Hauptfestung, weil einerseits der
blofse Kostenanschlag das Arar in Schrecken setzen, anderer-
seits zur Verteidigung einer solchen Hauptfestung eine all-
zustarke Garnison erforderlich und weder die wlinschenswerte
Sicherheit des BUrgers noch der fiirstliche Anspruch auf eine
schGne Residenz damit zu vereinigen sein werde. Opti-
nfiistischer als die Diplomaten meint der General, es sei ein
einzigartiger und gewifs nicht wieder vorkommender Fall,
dafs ein Nachbar und Erbverbriiderter ohne vorherige Kriegs-
ankiindigung feindlich ins Land falle, und dafs an einem Tage
Residenz, Armee und Artillerie verloren gehe. Begreillicher-
weise kam die Kommisson zu keinem anderen Entschlufs,
als die Frage der Zukunft anheim zu geben, umsomehr als
die Ckonomischen Angelegenheiten nunmehr in den Vorder-
grund des Interesses traten.
Aus Geldmangel hatte Friedrich der Grofse unter sach-
sischem Stempel nach und nach Millionen geringhaltiger
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Zur Bedeutung des siebenjahrigen Krieges. ijj
Silbermiinzen, zuletzt die Mark zu 45 Talem, auspragen lassen,
die als eine wahre Landplage zerrUttend und Verwiming
stiftend in alle Lebensbeziehungen eindrangen. Im Gegen-
satz dazu wollte Osterreich Sachsen zur Annahme des Wiener
Konventionsfufses^) zwingen. Deshalb gebot Feldmarschall
Dann durch die Ordre vom 21. April 1761 den Sold an die
Truppen in Wiener Konvention oder gleichwertiger MUnze aus-
zuzahlen und bedrohte die Ausfuhr solcher Sorten ins Bereich
des Feindes mit standrechtlicher Erschiefsung, Agiogeschafte
mit kCrperlicher Ziichtigung und Landesverweisung, und den
Hehler in jedem Falle mit der Strafe des Taters. Hiertlber
aufs hochste bestttrzt, riet die Kommission, die ArbeitslOhne
und Warenpreise dem Geldwert entsprechend zu normieren.
Dabei aber blieb sie stehen; denn obwohl sie begrifF, dafs
dem Lande der Konventionsfufs aufgezwungen werden soUte,
wagte sie weder sich dem zu widersetzen, noch aus Furcht
vor preufsischer Vergeltung den Kurs der minderwertigen
Sorten gegentlber dem Normalgelde zu bestimmen Sie'be-
gnugte sich mit der allgemeinen Wahrheit, dafs Sachsen als
Handelstaat das beste Geld brauche und ktinftig wenigstens
die Goldmiinzen nach dem Leipziger Fufs ausprSgen mOge.
Voriaufig freilich gebrach es derartig an Kapital, dafs sie auf
Vorschlag ihres Pr^sidenten beantragte, die hypothekarische
Beleihbarkeit der Grundstticke ohne obrigkeitliche Spezial-
genehmigung von einem Drittel wenigstens auf die Halfte des
Taxwertes zu erhOhen. AUein sie stiefs auf den Widerspruch
des Dresdner Rates^): die HSuser seien gesunken und ver-
l5ren selbst im Frieden durch Alter an Wert. Um Arbeits-
krafte heranzuziehen, verfiigte sie an dieselbe BehOrde, die
innungsmafsige BeschrSnkung der Gesellenzahl und des Zu-
wanderns von AuswSrtigen fiir alle mit dem Bauwesen in
Verbindung stehenden Gewerbe einstweilen aufzuheben; noch
1^/2 Jahre spater, am 14. Juli 1762, lehnte sie den Antrag des
Geheimen Consils, die unverschamten Lohntreibereien der
') Fiir Sachsens Ausmtinzung war bisher der 1735 reichsgesetzlich
verordnete Leipziger Fufs, die feine Mark Silber zu laVa Talem, mafs-
^ebend. Durcn Geldnot veranlafst, fOhrte Osterreich 1753 zunachst
ttir sich und im Wege diplomatischer Verhandlung ftir die beitretenden
Reichsstande den Wiener Konventionsfufs ein, der das Silber zu
13 Taler 8 Groschen auf die feine Mark munzte, mithin das Geld
ein fClnfzehntel verschlechterte.
*) Dieselbe konservative BehOrde sprach sich am 1 1 . September
1761 dahin aus, dafs auch ein wesentliches OffentHches Interesse, wie
die geplante Verbreiterung einer Strafse, zur Zwangsenteignung nur
bei voller sofortiger barer Entschadigung berechtige.
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124
Carl G6rler:
Handlanger gesetzlich zu begrenzen, mit der Begrtindung ab,
dafs MaximaUGhne vorerst ganz aussichtslos seien und nur die
Arbeiter in die ihnen Schutz gew^hrende Armee und deren
Magazine treiben wUrden.
Gleichzeitig aberwanden Handel und Verkehr, von der
Regierung ungestOrt, den langst veralteten, Islstigen Strafsen-
zwang. So legten Sturm und Drang die erste Bresche in die
durchmorschten Ordnungen der Zttnfte und des Polizeistaates.
Noch weit emstere Sorgen erwuchsen der Kommission
durch die Bedtirfhisse der k. k. Armee, zumal deren starke
Kavallerie ungeheure Mengen an Hafer und Heu verbrauchte.
Seit die Ritterschaft durch den kurfUrstlichen Befehl vom
20. Februar 1761 mit Ausnahme der Holzlieferung von alien
anderen Leistungen flir die Verbttndeten befreit war, machte
sich Eigennutz und Festhalten am Besitz bei der landlichen
Bev6lkerung vielfach bemerkbar. Kammerkommissar Zahn-
Dippoldiswalde schreibt dartiber unterm 26. Juni 1761: „Alle
Ausschreibungen wirken langsam und taugen in Kriegszeiten
zu gar nichts. Die meisten Beamten sind viel zu gem^chlich
und riihren sich kaum selbsten. Sie gShnen erstUch lange,
ehe sie nur einen alten Stroh-Zeddel ex officio verfertigen,
und die Bauem halten sich dann noch berechtigt, wider
alle solche VerfUgungen erst zu leuterieren und zu appellieren."
Dergleichen Wahrnehmungen mOgen die k. k. Heeresleitung
bewogen haben, Mitte 1761 Herrn von Grechtler zunHchst
in der Form unbestimmten Urlaubs abzurufen und in der
Person des Edeln von Hauer durch einen Mann zu ersetzen,
dem nicht umsonst der Ruf unbeugsamer Harte vorausging.
Tatsachlich mufste die Kommission, sehr bald die Nutzlosig-
keit persOnlicher Vorstellungen einsehend, dem KurfUrsten nach-
driickliche gesandtschaftliche Beschwerde in Wien empfehlen,
aber vergebens. Schon am 5. August befand sie sich in
verzweifelter Lage, da von Hauer binnen sechs Wochen von
den Erblanden 30000 Scheflfel Hafer und 120000 Zentner
Heu, von den Lausitzen je 20000 SchefFel bezw. Zentner
verlangte. Dennoch entschlofs sie sich, dies Quantum, wie
und woher auch immer, durch Untemehmer aufkaufen zu
lassen, denen der Staat Geld vorschiefsen sollte, das er selbst
freilich erst borgen miisse. Wochenlang gehen dann uner-
quickliche Korrespondenzen von wcchselnder Tendenz hin und
her, und schon aus dem Sinken der Beteiligung an den^itzungen
erhellt zur Genuge die Stimmung der Kommission. Da fordert
von Hauer in seinem Memorandum vom 15. September zu
willkiirhch herabgesetztem Preise von den Erblanden 30000
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Zur Bedeutung des siebenjahrigen Krieges. 125
Zenker Mehl, 100 000 Scheffel Hafer und das doppelte Quantum
Heu, von den anderen Landesteilen entsprechend unerschwing-
liche Posten mit der naiven Begriindung, „es werde dem
Feind zu desto gr5fserem Abbruch gereichen, wenn der Land-
mann sich alien irgend entbehrlichen Vorrats entaufeere und
somit die M5glichkeit feindlicher Ravage ganzlich abschnitte'S
Schleunigst berufen, ermannt sich hierauf am 17. September
die Kommission zu dem Beschlufs, die gewunschte Wegnahme
der Privatmagazine als imgesetzlich, die Lieferung nach Alten-
berg wegen der Nahe der Grenze als untunlich und alle
weiteren Abmachungen tiber die Hohe kunftiger Leistungen
nindweg abzulehnen. Und in eben diesen drangsalvoUen
Tagen meldet Oberproviantkommissar Rothe dem Geheimen
KriegsratskoUeg wie Generalfeldzeugmeister Graf Lassy hOchst
nachsichtig gegen die Ausschreitungen seiner Offiziere und
Truppen, dagegen unbarmherzig und voU Unwillens gegen
die sachsischen Bauern und Beamten verfahre und all die
erfolgten Gewalttaten mit direkten Befehlen des Grafen Daun
entschuldige; in ganz gleichem Sinne berichtet auch der
Meifener Kreiskommissar von Liittichau. Nachdem er in seiner
Note vom 24. September, einem Aktenstiick, das Herr von
Wurmb mit Recht direkt feindlich nennt, die sachsischen
BehSrden in beleidigenden Ausdrucken preufsischer Gesinnung
beschuldigt, schreibt endlich Edler von Hauer am 10. Oktober
insgesamt 55000 Zentner Mehl, 155000 Scheffel Hafer und
310000 Zentner Heu, lieferbar binnen sechs Wochen in teils
ganz unannehmbare Magazine, aus. Und als die Kommission
selbstredend sich hierauf nicht einlafst, auch der um die Er-
fuUung aller gerechten Anspriiche stets eifrigst besorgte Herr
von Zeutzsch hOchstens und im gUnstigsten Fall 25000 Scheffel
Hafer und 50000 Zentner Heu auf sich hehmen kann, publiziert
er alsbald seine Fouragierungsordre imd sofort str5men zur
Kriegskanzlei massenhafte Meldungen iiber teilweise haar-
straubende Exzesse, denen sich im folgenden Friihjahre ebenso
bittere KJagen iiber Raubsucht und Rohheit der Reichstruppen
anreihen. Die Wahrnehmung, wie hoch der Kulturstand der
preuisischen Truppen iiber demjenigen des Kaiserreichs und
der deutschen Kleinstaaten stehe, tritt uns von Anfang des
Krieges an in den Briefwechseln Gellerts, Rabeners und anderer
entgegen; sie wird wiederholt in den Akten der Unterbeamten
bestaiigt imd ist seit den Maitagen 1762 in das Gesamt-
bewufslsein des Volkes iibergegangen.
Aufsere Bedrangnis und innere Not stiegen so hoch, dafs
die KonMnission schliefslich am 28. April 1762 die Zwangs-
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126 Carl G5rler:
wegnahme der Komvorrate auch auf Rittergiitern vorschlug
und diese verzweifelte Ausnahmemafsregel durch die Lage
hinl^nglich entschuldigt glaubte. Gebrach es doch zuletzt
sogar an Bergleuten, die als die geniigsamsten und wilb'gsten
Arbeiter galten. Und dabei wurde selbst gegen den Landes-
herm seitens der Verbtodeten Spott und Unwille laut, der
sich bis in die untersten Chargen hinab verbreitet.
In dieser h5chsten Not dammerte der erste Friedens-
hoffhungsstrahl ; der Tod der Zarin Elisabeth und der ihm
folgende Systemwechsel hatte ihn wachgerufen. Unter diesem
Eindruck erliefs Friedrich August das Reskript, d. d. Warschau,
den 12. April 1762, pr^sentiert im Geheimen Consil am
26. April, kraft dessen er zur Beratung der Mittel „zur
Wiederaufnahme hiesiger Lande" die sogenannte „Restau-
rationskommission'^ einsetzte^). An die Spitze berief er den
als Friedenskommissar und Minister bekannten Freiherrn von
Fritsch^), einen ebenso grundlichen wie objektiven Kenner
aller einschlagigen Verhaltnisse. Diesem am nachsten, ihn
geistig noch iiberragend, an Charakter aber leider iMngst nicht
erreichend, stand Geheimrat von Wurmb. Das Obersteuer-
koUeg war durch seinen Direktor von Heringen und durch
dessen Stellvertreter von Nitzschwitz, die Kammer durch die
Rate von Poigk und Lindemann, die Landesregierung durch
den Vizekanzler Gutschmid trefflich vertreten. „Um nur
einige Proben davon, \vorauf des Landes Wohlfahrt haupt-
sachlich beruht, zu beriihren", sagt das Reskript w5rtlich,
„so sind solches: die Wiederherstellung der so sehr ver-
fallenen Landwirtschaft, die Wiederherbeiziehung so vieler
unumganglich nOthiger entwichener oder mit Gewalt ent-
fiihrter Fabrikanten, Handwerks- und Bauersleute, die Ver-
schaffung eines hinlanglichen Surrogati in Stein- und Erd-
kohlen, auch Torf, um den leider nunmehr aufs h5chste ge-
stiegenen Mangel an Holz einigermafsen zu ersetzen, ingleichen
die Anstalten, wie das noch vorhandene Holz femerhin allein
zu dem allemothwendigsten gemeinntitzigen Gebrauch mit
rathsamer Erspamifs anzuwenden ; die Wiederbefestigung so-
wohl des allgemeinen Landes- Credits, wozu denn die strackte
Handhabung der Justiz und Polizey (inmafsen wir wegen Ein-
^) Acta, die zur BefOrderung der Wiederaufnahme hiesiger Lande
niedergesetzte sogenannte Restaurations- Commission und derer er-
statteter Berichte betr. (HStA., Loc. 2250.)
*) FreiherrvonBeaulieu-Marconney, E^in sachsischer Staats-
mann des iS.Jahrhunderts, in von Webers Archiv f. d. sachs. Gesch.
IX, 251 if.
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Zur Bedeutung des siebenjahrigen Krieges. 127
richtung des Miinzwesens auf einen best^dig guten Fufs nach
erfolgtem Frieden eigene Vorkehrung zu trefifen gemeint)
vorziiglich mit gehOrt, als auch insonderheit des von dem
Steuer-Aerario, die Wiederemporbringung des Commercii und
des Wohlstandes der unter der erstaunlichen Last ihrer Er-
pressung der Gefahr des ganzlichen Verderbens nahe stehenden
Stadt Leipzig; die Conservation der andem hart mitgenom-
menen besonders der abgebrannten Stadte bei ihrem Hand-
lungs- und Nahrungs-Erwerb; alle und jede irgendmOgliche
Erleichterung und Beforderung der Manufakturen, des Handels
in, aufser und durch Sachsen, besonders des Fuhrwesens,
wozu Posten, gute Strafsen, Schififsbrticken statt der FShren,
gute Wirthshauser mit billigem Essen und Futter an diesen
Verkehrsstrafsen gehOren; endlich die in manchen Stadten so
n5thige Verbesserung des Bergbaus." Die Kompetenz der
Kommission sollte sich jedoch auf alle und jede der Ver-
besserung fkhige Ubelstande beziehen.
Trotz dieses scheinbar so umfassenden Auftrags war ihr
Arbeitsfeld nur auf wesentlich wirtschaftliche Reform -Vor-
schlage beschrankt; die auswSrtige und die hohe innere Politik
blieben, wie die Bemerkung tiber das Mtinzwesen bezeugt, aus-
dnicklich dem Kurfursten vorbehalten, obwohl nach Herm
von Wurmbs bekannter richtiger WUrdigung die Einzelmafs-
regeln in unzertrennlichem Zusammenhang mit dem Regierungs-
system standen. So fehlte nicht nur naturgemafs ein Vertreter
des Militars, sondern sogar derjenige des Oberkonsistoriums,
ein bedauerliches Zeugnis, wie wenig Verstandnis dies Kabinett
flir die Grundfragen von Volksbildung und Erziehung besafs.
Nun hat sich die Kommission selbst noch weiter beschrankt,
indem sie zwar allerdings alle die angegebenen Einzelgegen-
stande, aber auch nur diese in ihren Vortragen behandelte.
Und dennoch hat sie sich bekanntlich den Dank der Mitwelt
und durch den charaktervoUen Freimut ihres Standpunktes,
die Tiefe ihrer Erkenntnis und den Ernst ihrer Arbeit auch
die Anerkennung der Nachwelt verdient^).
^) Um des Zusammenhanges willen mufs in der folgenden Dar-
stellung manches angefQhrt warden, was bereits Oskar Huttig in
seinem dankenswert tibersichtlichen Aufsatz: „Die Se^ungen des
siebenjahrigen Krieges ftir Kursachsen" in dieser Zeitschnft XaV, 8afF.
mitgeteilt hat. Da jedoch die Arbeit leider die wichtigen Kommissions-
akten nur in sehr sparlichen Ausztigen benutzt hat, so berucksichtigt
sie naturgemafs die Genesis und den inneren Zusammenhang des
Reformwerkes viel zu wenig und legt insbesondere dem Landtage
von 1763 Verdienste bei, die wesentlich der Restaurationskommission
gebiihren.
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128 Carl Gorier:
Als Grimdpfeiler des Staates bezeichnete diese letztere
die Zahl, die biirgerliche Tuchtigkeit und die politische Sicher-
stellung seiner Einwohner. Die frtiheren Strafdrohungen scharf
bemangelnd, riet sie, der Auswandening durch gtitliches Zu-
reden zu steuem mit den Worten: „Es ist daher die Haupt-
regel allemal die sicherste, hierbey so wenig Zwang als moglich
anzuwenden und durch geschwinde Justiz, gute Polizey, Er-
mafsigungderAbgaben, Wiederherstellung des Credits, richtige
Munze, mit Einem Worte, durch Abstellen aller derer Ge-
brechen, so, wie Eingangs angeftihrt ist, schon vor dem Kriege
viele Einwohner aus dem Lande verdrangt hatten, den Leuten
das Land so angenehm zu machen, dafs es denen, die bereits
darinnen sind, nicht einfallen kann, solches zu verlassen."
Welche Mitwirkung sie hierbei dem Beamtentum zudachte,
lehrt die Zuruckhaltung, die sie der besonders verhafsten
Klasse der Generalakzisbeamten aufzuerlegen empfahl. „Es
diirfte" — sagte sie mit Hinblick auf die Brausteuerhinter-
ziehungen — „der Einwand, dafs hierdurch die Denunzianten
von fleifsiger Obsicht abgehalten wiirden, von keiner Wichtig-
keit scheinen, indem dergleichen Bediente, so ihren Dienst-
Eyfer nur auf den Schaden der Landes-Einwohner grunden und
die Plackereyen denen Wamungen bey denjenigen, die aus
Unwissenheit siindigen, vorziehen, ihres Dienstes nicht wiirdig
sind." Ja, sie verlangte in ihrem Vortrag iiber die Land-
wirtschaft sich ganz von der iiblichen Bevormundungsmaxime
des Polizeistaates loszusagen, da der Feldbau ein Gegenstand
der freien Ubung und Erfahrung sei und besser durch Bei-
spiel und Belehning gefSrdert werde; h5chstens wiirde sie fiir
den Weinbau gewisse Normen, jedoch auch diese ohne regu-
lativen Charakter aufstellen. Allein wie weit fand sie das
offizielle Sachsen von solch' erhabenem Ziele entfernt. In
bewunderungswiirdiger Ktihnheit und Klarheit derZeichnung
ftihrte sie dem leitenden Minister das bekannte dttstere Bild
seiner Verwaltung vor Augen und betonte dabei wiederholt,
dafs alle Leiden und Gebrechen Sachsens bereits langst vor
dem Kriege bestanden, allein erst durch diesen sich oifenbart
und noch gesteigert hatten. Zwar gab sie als Ursache fur
Auswandening und Verfall der Stadte an erster Stelle die
Zollpolitik der Nachbarn an, gleichzeitig und gleichwertig
aber machte sie die HOhe der Abgaben und der Sffentlichen
Schulden, die Zerrtittung alien Kredits, die langst vor 1756
begonnene Mtinzverschlechterung und die Rechtsunsicherheit
dafur verantwortlich. Die Masse veralteter, oft einander wider-
sprechender Gesetze habe zahllose Streithandel hervorge-
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Zur Bedeutung des siebenjahrigen Krieges. ijo
rufen und die Prozefssucht der Landbev5lkenmg wie die
Hetzereien gewissenloser Advokaten geradezu herausgefordert.
Und wie hierdurch, so sei die Volksausbeutung infolge TrSg-
heit und ubelverstandener Finanzpolitik der OberbehOrden
aiich durch deren Pachtsystem gef&rdert worden. Wenn der
Amtmann zugleich Pachter der Einkiinfte und Richter seines
Bezirkes sei, so liege darin eine hochgef^hrliche Verleitung
zu Ungerechtigkeiten. Noch weit verderblicher sei jedoch
die Verpachtung der Generalakzise gewesen, indem dieselbe
klugen aber skrupellosen Kaufleuten durch die Kontrolle iiber
Erzeugung und Verbrauch und durch ParteiHchkeit schHmmster
Sorte den Weg zu Bereicherung und schMHchen Handels-
monopolen geebnet habe. Die Fehler der Vorgesetzten er-
scheinen an den Subaltemen im kleinen und kleinhchen Mafs-
stabe. Wiederum am argsten bei Generalakzise und Post,
wo die sprichwOrtliche Grobheit und Trinkgeldjagerei dieser
Leute die ganze Verwaltung mit demselben Geiste wider-
wartiger Schikanen durchseuchte. Wenn nun die st^dtischen
Magistrate leider nur zu oft derartigen Vorbildem folgten,
so sei, wie Leipzigs Beispiel beweise, der Ruin fast unaus-
bleiblich. Das einfache Quatemberquantum dieser Stadt, die
man — um den Ausdruck Professor Hasses zu gebrauchen
— geradezu als melkende Kuh behandelte, sei mit 1200 Talem
hoher bemessen, als das des ganzen Neustadter Kreises, die
Schocksteuer einzelner Hauser so hoch wie diejenige grofser
Dorfschaften und kleiner StSdte. Nun sei im Jahre 1702 als
Ersatz der bestehenden direkten Steuem die Generalakzise
eingeftlhrt worden, weshalb auch im ganzen Lande 36^2 Pfennig
vom gangbaren Schock Groschen und 23^/2 Quatember aus
der Generalakziskasse direkt an die Obersteuereinahme ab-
geflihrt wiirden. Allein Leipzig mttsse nicht nur die Land-
steuer mit 16 Pfennig vom gangbaren Schock und 18 so-
genannte Akzisquatember entrichten, sondem es habe auch
dasjenige Viertel der direkten Steuem, das ihm von 1698 bis
1715 wegen Brandungliick erlassen war, voll nachzuzahlen
gehabt, „da dies Quart tempore introductionis in moderation
stand'*. Diese Benachteiligung schatzt Verfasser mindestens
aui jahrlich 40 bis 50000 Taler, ftir eine Stadt von 30000
Einwohnem eine gewaltige Last.
Naturgemafs hatte sich namentlich in den grofsen Stadten
einerseits Schwelgerei und Mtissiggang, andererseits Bettelei
und Bummelei eingenistet. Diesen Mifsstanden gegenttber
betonte die Kommission folgerichtig, wenn schon nicht so
tief und klar wie 45 Jahre spater der grofse Philosoph Fichte,
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIX. I. 2. 9
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I30
Carl GOrler
•die Notwendigkeit einer weitgreifenden Erziehungsreform.
Nur kam sie mangels eines fiir Schul- und Volksbildimgs-
fragen sachverstandigen Beraters Uber praktische Einzelvor-
schlage nicht hinaus. So wollte sie die Kinder vom Eltem-
haus fruhzeitig zu speziellen Geschaften, z. B. zum Stricken,
angehalten und an mdglichste Anspruchslosigkeit gewOhnt
^ssen. Der Schulunterricht, das Stiefkind dieser Epoche,
sollte durch Prufung und Beaufsichtigung der Lehrer ver-
bessert werden, wobei den Ortsobrigkeiten ein ihren Gesichts-
kreis wohl ubersteigender Anteil zugedacht war, der sich
durch die Abneigung gegen die vielfechen Eingriffe des
Oberkonsistoriums erklSrt. Die Oberflachlichkeit in der Be-
handlung einer so wichtigen Frage springt allerdings sofort
in die Augen, denn wie dies verderbte Geschlecht sich aus
eigener Kraft zu Fleifs und selbstloser Pflichttreue der Jugend
zum Vorbild erheben konne, wird mit keiner Silbe angedeutet
Dafs 5konomische Wohlfaiirtspflege das Hauptziel der
Kommission war, ergibt sich aus ihrer Stellung zu einem fiir
uns rein sittUchen Problem. Weniger aus Menschlichkeit als
um noch nutzbare Hibide zu erhalten, riet sie die Todesstrafe
auf Diebstahl und ^nliche minderschwere Verbrechen in
Zuchthaus, Landesverweisung und Staupenschlag in Gefkngnis
Oder Greldbufse umzuwandeln. Die Wirkung blieb (ibrigens
dieselbe. Denn vergleicht man die Straf- und Begnadigimgs-
praxis seit 1763 mit den barbarischen Gesetzen der 4oer Jahre,
so wird man, paradox genug, fiir Sachsen von der humani-
taren Mission des siebenjUhrigen Krieges sprechen dUrfen.
Bereits sechs Jahre nachher verkUndete KurfUrst Friedrich
August ni. den Sttoden: „mit der fast immer der Menschlich-
keit zuwiderlaufenden Tortur eine hauptsSchliche Veranderung
vomehmen zu wollen"^).
Das Hauptverdienst in der Behandlung der speziell Qkono-
mischen Angelegenheiten erwarb sich die Kommission dadurch,
dafs sie auf das engste die freie Tatigkeit des Privatmanns
mit der Mitwirkung der BehOrden verkniipfte. So rechnete
sie bei der Bestellung der Felder auf die gegenseitige Unter-
stiitzimg der Gutsnachbam und wollte nach dem trefiflich
bewahrten Beispiel des Amtes Chemnitz nur fur die schuld-
los abwesenden Besitzer die Obrigkeit helfend eingreifen
lassen. Ebenso hoffte sie den Dienststreitigkeiten zwischen
Herm und Knecht, den damals noch einzigen Vorboten des
Fortgesetzter Codex Aug:usteus Abteilung I. T. 11. Buch II.
S. 339 if.
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Zur Bedeutung des siebenjahrigen Krieges. 131
sozialen Kampfes, durch Vorbild der Besten und den davon
ausgehenden moralischen Zwang zu steuern; wiirde doch jeder
billig denkende Edelmann, wenn die Zahl der Feiertage sich vor-
schlagsgemafs erheblich verminderte, auf den an Werktagen zu
ungemessenen Diensten verpflichteten Bauem von selbst Riick-
sicht nehmen. In solchen Differenzen, die wegen Wirtschafts-
verbesserungen entstanden, verlangte sie nach . Anhorung be-
nachbarter Sachverstandiger einen schleunigen gtitlichen Vor-
bescheid der Landesregierung; werde dieser verworfen, so m5ge
als unparteiische Instanz das Appellationsgericht nach dem
Grundsatz entscheiden, dafs gleichwertige Dienste unbedingt zu
leisten, gesteigerte entsprechend zu vergiiten seien. Um endlich
denFeldbau von der drQckenden Last des Vorspanns zu befreien,
schlug sie vor, dafs selbiger von den Kreis- und Marschkommis-
sarien kiinftig nur gegen beh5rdliche Ordres und Quittungen des
Geheimen KriegsratskoUegiums beansprucht werden dttrfe.
Grofsen Wert legte sie mit Recht auf die Ausbeutung
des vorhandenen natiirlichen Reichtums. Um dringender
dffentlicher Interessen willen verletzte sie, dabei den Einspnich
des Herm von Poigk tibergehend, die Rechte des Privateigen-
tiimers, auf dessen Grund und Boden auch Fremde das
Mutungsrecht nach Braun- und Steinkohlen ausUben und einen
vom Besitzer begonnenen aber liegen gelassenen Bau nach
einer viermonatlichen Wartefrist fortsetzen sollten. Und hier-
bei drangte sie die Einmischung des ofifenbar wenig beliebten
Bergamtes soweit zuriick, dafs sogar die Arbeiter nicht der
Berg-, sondem der viel strengeren Gesindeordnung unterstellt
und mit dem Bergamte nur durch die Person des Steigers
verbunden wurden. Dagegen tibertrug sie die eigentliche
technische Fiirsorge fiir Berg- und Forstwesen wiederum aus-
schliefslich den BehSrden.
Minder klar und frei war wohl infolge ihrer Zusammen-
setzung der Blick der Kommission fiir gewerbliche und in-
dustrielle Dinge. Zwar wies sie auch hier mahnend darauf
hin, dafs in erster Linie eigene Schuld, z. B. das oft unge-
niefsbare Bier, die unsch5nen, unpraktischen und selbst un-
soliden Artikel der verschiedenen Handwerke, den Niedergang
verursachten, und riet demgemafs die auswartigen Muster zu
befolgen, bewShrte Maschinen und Verfahren einzufuhren oder
nachzuahmen und einen strebsamen, hohergebildeten Gewerb-
stand zu erziehen. Daneben aber woUte sie die Brauerei,
die Kr^merei und samtHche Handwerke vom Lande in die
Stadte verwiesen sehen, sofem dieselben nicht kraft der schon
allzu nachgiebigen Ordre von 1722 infolge unanfechtbaren
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132
Carl Gftrler:
Urteils oder Herkommens auf den D5rfem zu dulden waren.
Diese mittelalterliche Anschauung mutet umso befremdlicher
an, als die Kommission selbst naiv genug zugestand, dafs die
gleiche Forderung von den Stadten auf den Landesversamm-
lungen seit drei Jahrhunderten bei aller Leidenschaft erfolglos
erhoben wurde. Wenn sie tiberdies die tunlichste Erleichte-
rung der Abgaben und unter Uberweisung der vor 1756
entstandenen Steuerreste die Tilgung der Kreis- und Gre-
meindeschulden in Aussicht nahm, so war dies ein wohlge-
meinter, fUr den Augenblick aber unausfuhrbarer Vors6hlag.
Mit gleichem Vorbehalt stehen wir ihren Ausfuhrungen iiber
den Handel gegeniiber. Ganz verstandig trat sie allerdings
in ihren diesbezuglichen Vortragen fur das erreichbare Maximum
von Handelsfreiheit ein, das sich bei der ZoUpolitik der Nach-
bam als bescheiden genug darstellt. Ebenso richtig verwarf
sie in auffallig harten Worten den etwa auftauchenden Gre-
danken einer Miinzverschlechterung und sprach sich ftir gute
Strafsen, einheitliche Miinzen, Mafse, Gewichte und Steuer-
satze aus. Beiden Zwecken zu dienen, sollte der Staat die
Akzise jetzt von Neujahr 1764 an in eigene Vefwaltung
nehmen. Endlich stimmen wir auch vollkommen damit iiber-
ein, dafs in den Magistraten neben den Juristen auch Manner
des praktischen Lebens und speziell im Leipziger Rat auDser
Juristen und Kaufleuten Kenner der Landesokonomie sitzen
sollten. Dafs man hingegen den Leipziger Stapel, den man
im Lande selbst und gegeniiber den ihn ignorierenden Grofe-
machten beseitigen wollte, fiir die kleineren Nachbargebiete
aufrecht erhielt, erscheint unklug und engherzig. Geradezu
Kopfschtttteln erregt der Gedanke, die Schiffahrt zwar auf
Mulde, Saale und Unstrut mSglichst zu fordern, auf der Elbe
aber sich selbst zu iiberlassen, damit nicht bei der Kiirze
der sachsischen Flufsstrecke der Kostenaufwand fttr die Strom-
regulierung vomehmlich Osterreich und Preufsen zugute
kame. Desto fruchtbringender war der Ausspruch der
Kommission, dafs die drei Produktionsglieder: Landwirtschaft,
Gewerbe und Handel zusamnienwirken, mithin die Handels-
bilanz oder womOglich einen Uberschufs an GUtem herstellen
sollten. Deshalb riet sie, die 1735 niedergesetzte Kommerzien-
deputation durch die Abteilungen fiir Manufaktur und Okonomie
zu erganzen und diese Beh5rde auf grund von Mitteilungen
aus den Gesandtschaftsakten und regelmafsigen Berichten der
Ortsvorstande mit der Sammlung statistischen Materials und
gutachtlichem Beirat in alien ihr Ressort umfassenden Gegen*
standen zu betrauen.
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Zur Bedeutung des siebenjahrigen Krieges. 133
Als Grundstein ihres Reformwerkes , als einzige Burg-
schaft besserer Tage bezeichnete die Kommission endlich die
Wiedergeburt der Justiz. Sah sie doch in Masse, Alter und
Unvereinbarkeit der bestehenden Gesetze den Hauptquell fiir
die alle Stande durchdringende Prozefssucht. Dem abzuhelfen,
sollte ein umfassendes, einheitliches, klares Gesetzbuch ent-
worfen, von den Landstanden gepriift und nach deren Ab-
sUiderungsvorschiagen von Universitatslehrem und Verwaltungs-
beamten ausgearbeitet werden, leider, soviel die Itickenhaften
Mitteilungen erkennen lassen, keine eigentliche RechtsschOpfung,
sondem nur eine revidierte Kodifikation. Priifung der Studenten
und Praktikanten, strenge Aufsicht iiber Leistungen und Be-
tragen der vielgescholtenen Advokaten, endlich gute Besoldung
und gesellschaftliche Achtung wurden einen anstandigen
Richterstand schaifen, demgegentiber sich der Staat allerdings
dazu zwingen miisse, dem gesetzlich ermittelten Rechte
durchgMngig freien Lauf zu lassen, denn hierdurch allein
sei das furchtbar erschutterte Vertrauen dauemd zuriickzu-
gewinnen.
Mit Hochachtung scheidet man von der Lektiire der hier
auszugsweise wiedergegebenen Akten, zumal wenn man sich
vergegenwartigt, dafs sie in die Hande des KurfUrsten und
seines Premierministers Grafen Brtthl gelangten. Sittlicher
Ernst, redlicher Wille und tiefe Einsicht durchdringen das
ganze Werk, und die Mangel, die wir daran wahrnehmen,
sind durch die allgemeinen Zeitumstande zu entschuldigen.
So lafst es die Rticksicht auf ihre Verantwortlichkeit nach
oben'begreiflich erscheinen, wenn die Kammerrate von Poigk
und Lindemann das schlechterdings nicht zu beseitigende
fiskalische Interesse ihrer BehOrde geflissentlich in den Hinter-
grund drangten und die Mitglieder des Obersteuerkollegs in
dem Dilenuna zwischen der Finanznot und dem Hilfsbedttrfhis
des Volkes manchmal vom Mittelweg abirrten. Gewifs bleibt
zu bedauem, dafs man allzu angstlich das Gebiet der hOheren
Politik mied imd nicht einmal darauf Bedacht nahm, die ver-
wickelten Verfassungsformen im Sinne der Staatseinheit zu
vereinfachen. Wie hatte indefs eine Kommission, deren Vor-
sitzender Uberdies seit November 176a noch zu den Hubertus-
burger Friedensverhandlungen berufen war, in solcher Zeit
an die Grundvesten des Bestehenden riihren k5nnen, sie konnte
und mufste sich damit begnttgen, die vorhandenen Schaden
zu bessem. Geschah dies nach ihrem Programm, so wurden
mit den Wunden des Krieges zugleich die tieferen zweier
verfehlter Regierungen geheilt.
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134
Carl Gorier:
Indefs kann ein Staat noch weniger als ein einzelner
Mensch durch einen einzigen reuigen Entschlufs zur Besserung
mit seiner Vergangenheit brechen; denn diese prSgt mit fast
unwiderstehlichem Zwang einem Volke ihren Stempel au£
Sachsens Fttrst und sein leitender Staatsmann standen in einem
Alter, in dem der Charakter als Konsequenz der bisherigen
Lebenstatigkeit nicht mehr verandeningsf^ig ist. Sein Be-
amtentum entsprach der Mehrzahl nach dem von beiden aus-
gehenden Einflufs. Dem Demokraten von Tendenz bietet
wohl kein Abschnitt der deutschen Geschichte soviel Stoff
zu thron- imd adelsfeindlichen Angriffen, als die ersten beiden
Drittel des i8. Jahrhunderts. Der Geschichtsschreiber aber,
dem keine andere Tendenz als das Streben nach Wahrheit
und Gerechtigkeit ziemt, wird hier eine statistische Be-
trachtung einschalten miissen. Ohne dafs eine abschliefsende,
etwa tabellarische Arbeit dariiber vorlage, weifs doch jeder
Sachkundige aus den vorhandenen Geburts- und Sterblichkeits-
listen^) unter Heranziehung der Adelschroniken, dafs sich in
dem Jahrhundert von 1650 bis 1750 Deutschlands Adel pro-
zentual viel starker vermehrte, als die biirgerliche imd bauer-
liche Bev5lkerung. Die Fruchtbarkeit adeliger Ehen, die
bessere Lebenshaltung und h5here Bildung haben hierzu zu-
sammengewirkt. Da nun die Teilbarkeit und hypothekarische
Beleihung des Grundbesitzes sehr bald ihre Grenzen erreichte,
das Zeitalter Ludwigs XIV. einerseits die Standesanspriiche
hob, die Nachwehen des dreifsigjahrigen Krieges anderer-
seits Handel und Gewerbe fast durchweg zu elender Arm-
lichkeit herabdrttckten, so drtogten sich ungleich starker als
zuvor die jungen Edelleute zum Hof- und Staatsdienst. AUein
in den Kleinstaaten, zu denen Sachsen mit seinen i '/g Millionen
Einwohnern und dem Mangel an Machtmitteln, trotz Ktirhut,
polnischer Ktoigskrone und vomehmer Verwandtschaft, zu
zahlen war, wuchsen Menge imd Bedeutung der Amtsgeschafte
nicht entsprechend dem Andrang der Bewerber. Die kiinst-
liche Vermehrung der Oberchargen erzeugte demgemMls
Mussiggang, nichtssagende Geschaftigkeit und intrigantes
Strebertum. Aus diesem Labyrinthe der Siinde fand sich die
*) Die in den Dresdner Gelehrten Anzeigen bekannt gegebenen
Tabellen des Oberkonsistoriums zeigen fiir fast alle grOfseren Stadte
beinahe alljahrlich einen OberschuTs der Todesfalle tlber die Ge-
burten, so dafs nur der Zuzug die Volkszahl erhalt. Beispielsweise
hat Leipzig im ganzen 18. Jahrhundert nicht um io®/o seiner Be-
vOlkerung zugenommen. Eine Erklarung hierfiir bieten die noch sehr
haufigenEpidemien.
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Zur Bedeutung des siebenjahrigen Krieges. 135
Aristokratie um so weniger heraus, als sie bei der gegen
fruher gesunkenen gesellschaftlichen Stellung des gesamten
Lehrstandes den Erwerb gediegener, wLssenschaftlicher Kennt-
nisse verabsaumte, Wie sehr eine solche Entwicklung die
sittliche Widerstandskraft untergrub, geht daraus hervor, dafs
nicht blofs in Sachsen edlere Manner gegen das Treiben all-
machtiger Gunstlinge statt charaktervoUer Opposition die
Flucht ins Privatleben wahlten. Schwachere Naturen ver-
fielen rettimgslos den Folgen ihres Scheindaseins. Wenn nun,
wie bei Briihl, Grofsmannssucht zum Hauptantrieb alles
Handelns ward, so entwickelten sich jene Ministertypen, die
in all ihren Lastem von der Oberflachlichkeit bis zum ge-
meinen Diebstahl mit den AuswCichsen der modemen Hoch-
finanz eine frappante Ahnlichkeit bekunden. Selbst die Feuers-
bninst des Krieges lauterte diese Menschen nicht, allein sie
sonderte ein- fiir allemal das Edelmetall von unreinen Schlacken
und hartete es zu zaher Widerstandskraft. Diese offenbarte
sich sehr bald gegeniiber den halben Mafsregeln des Kabinetts.
Als soUte ein gianzender Hoffhungsstem tiber dem ge-
priiften Lande aufgehen, erliefs der Kurfiirst bereits am
14. MSrz 1763 das wichtige Mandat zur Neuordnung des
Miinzwesens und vervollsttodigte es zwei Monate spater
durch eingehende AusfUhrungsbestimmungen. In der Er-
kenntnis, dafs der Leipziger Fufs bei dem Riicktritt der meisten
Reichsstande nicht mehr zu halten sei, fiihrten beide Erlasse
den 1753 von Osterreich aufgestellten Wiener Konventions-
fiifs ein, demzufolge die feine Mark Silber zu 13 Talem
8 Groschen, i Taler zu 24 Groschen zu 12 Pfennigen aus-
gepragt wurde. Da indefs das Konventionsgeld erst ge-
schaffen werden mufste, so liefsen beide die gangbarsten
Sorten des minderwertigen Geldes zu festen, durch Valva-
tionstabellen bestimmten Satzen bis auf weiteres kursieren
und begniigten sich, nur die geringhaltigsten Sorten und be-
sonders die ausiandische Scheidemtinze zu verrufen, wahrend
die alte sachsische Scheidemtinze voUwertig, die nach 1756
geschlagene ihrem Gehalte entsprechend zu etwa 40 ''Z^, des Nenn-
wertes im Kleinhandel anzunehmen war. Eine Reihe von
Strafbestimmungen sorgte dafur, dafs die Gewinnsucht sich
nicht des Silbers oder der besseren MUnzen als geeigneten
Handelsobjekts bemachtigte oder den Kramem und Lohn-
arbeitem durch Agiotage schadete. Die Silberlieferung fttr
das Ausland war mit 1000 Talern Geld- und dreijahriger,
beliebiger Freiheitsstrafe bedroht. Alle Beamten, Gerichte
und Fostbediensteten wurden durch verschiedene Einzelbefehle
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136 Carl Gorier:
veranlafst, Uber die Ausfuhrung dieser Gesetze zu wachen.
Mit logischer Konsequenz bestimmte sodann das Mandat vom
18. Juni, dafs die wahrend des Krieges kontrahierten Schulden
nach der beigefugten amtlichen Reduktionstabelle dem Werte
der erhaltenen Miinze nach zu bezahlen seien. Wahrend im
allgemeinen sSchsisches und fremdes konventionsmafsig ge-
prSgtes Geld bis zum einfachen Groschen herab fiir jede
Zahlung in beliebigen Mengen zugelassen ward, sollten bei
Wechseln mangels naherer Bestimmungen Eindritteltalerstiicke
die niedrigste gestattete Munze sein. Nur im Mefshandel mit
Fremden und bei Antritt auswartiger Erbschaften war die
Annahme verbotener Sorten zugelassen, doch bedurfte es auch
dann noch eines schriftlichen Versprechens, dies Geld binnen
6 Wochen nach Empfang einschmelzen, bei den Miinzst^tten
umwechseln oder wiedenmi exportieren zu woUen. Der uii-
geheuere VermOgensverlust, der mit so tief einschneidendea
Mafsnahmen scheinbar verbunden sein mufste, war bereits
wahrend des Krieges eingetreten, und es wurde die ganze
Miinzgesetzgebung allgeiftein als grofse Wohltat empfunden.
Nur der Versuch, fiir Goldmiinzen Normal- und HOchstsatze
festzustellen, envies sich bei der steigenden Unentbehrlichkeit
grSfserer Stucke als ganz verfehlt. Der Dukaten behauptete
in den Messen durchweg 3 , der Louisd'or iiber 5 Taler.
Immerhin kam man durch regelmafsige Silberpragung binnen
10 Monaten soweit, die sogenannten Ephraimiten, die zuletzt
die Mark zu 45 Talem ausgepragt worden waren, per
15. Marz 1764 g^nzlich vemifen und binnen weiterer zwei
Monate einziehen und umschmelzen zu konnen. Bis Mitte 1766
hatte man mit zirka 12 V2 Millionen Talem Konventionsgeld
das damalige Landesbediirfnis ungefUhr befriedigt. Allerdings
beweisen zahllose Wiederholungen, wie oft noch einzelne
Vorschriften der'Muhzgesetze namentlich an den Landesgrenzen
ubertreten wurden.
Zwei Tage nachdem man das Friedensfest mit Glocken-
klang und Kanonendonner begangen, verkiindete das beriihmte
Edikt zur Wiederaufnahme hiesiger Lande vom 23. Marz 1763,
es werde der Fiirst alle nur irgend dienlichen Mittel zu dem
geplanten, heilsamen Zweck kraftigst anwenden, erhofife aber
dabei, dafs seine Untertanen diese Absicht tunlichst unter-
stiitzen und jeder fiir sich, wie fiir den nachsten in Feldbau,
Gewerbe und Handel dazu mitwirken werde. Indem Friedrich
August die Einwohner zum Ausharren, die Ausgewanderten
zur Riickkehr einlud, versprach er leider recht leichtfertig:
„Es soil auch die ihnen (den Entwichenen) beygebrachte un-
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Zur Bedeutung des siebenjahrigen Krieges.
137
gegrundete Furcht, als ob ihnen neuerlich unerschwingliche
Abgaben aufgelegt und mit solchen auch diejenigen, so am
hartesten mitgenommen worden, nicht verschont werden
sollten, benommen luid selbige vielmehr, dafs wir in mit-
leidiger Anerkennung ihres derzeitigen Unverm5gens sie mit
Abgaben auf alle nur thunliche Weise zu verschonen die
landesvaterliche Absicht hegen, auch sonst auf deren m5g-
lichste Erleichterung bedacht sein .... versichert werden."
Werfen wir angesichts solcher Zusagen einen Blick auf
Sachsens Finanzen an der Hand der Landtagsakten von 1763^).
Es waren 29435000 Taler Schulden des Obersteuerkollegiums
vorhanden. Davon 932 000 Taler unverzinsliche kleine Stiicke,
und 28,5 Millionen Taler grSfsere Scheine, die von 2 — 20 %,
durchschnittlich mit 4^/^ %, insgesamt mit 1288000 Talem
zu verzinsen waren. Doch hatte man die Zinsen nur zwangs-
weise an die auswartigen Glaubiger, im Lande selbst seit 1749
iiberhaupt nicht bezahlt. Offentliche Wohlfahrtsanstalten
waren an der Staatsschuld mit i 367 543 Talern Kapital und
434683 Talem riickstandigen Zinsen beteiligt^). Die General-
kriegskasse war 1756 mit 1227000 Talem belastet gewesen
1) Vergl. fiir die folgende Darstellung Acta, Den AUgemeinen
Land -Tag de Anno 1763 und in specie die Praedeliberationes darzu
betreftend (H.St. A., Loc. 1487, Vol. I— HI).
2) Laut Anzeige des Oberkonsistoriums vom 19. September 1763
hatten zu fordem:
Prokuraturamt Meifsen
Universitat Leipzig .
„ Wittenberg
Stipendiat-Fiscus . .
Landschule Grimma .
„ Meifsen .
„ Schulpforta
Oberconsistorium . .
Inspection Leipzig
„ Colditz
„ Waldheim
„ Annaberg
„ Meifsen
„ Oschatz
„ Bischofswerda
„ Freiberg
„ Haye .
„ Dresden
„ Pima
„ Chemnitz
An Kapi
tal
An
Zinsen
Taler
Gr.
Pf.
Taler
Gr.
Pf.
. . 55,261
14
4V*
20,280
2
2
250,714
18
I
83,018
15
loV.
92,641
—
2
20,095
17
8V4
43,269
I
6
13,241
2
4
9,433
8
—
2,189
4
—
38,834
18
—
6,789
23
«v.
46,791
6
—
16,171
21
279,593
18
—
92,849
18
—
4,620
—
—
1,982
6
—
880
—
—
389
—
—
1,196
—
—
446
—
—
43,220
15
—
10,443
7
6
19,875
5
—
7,799
21
9
23,998
21
II
8,594
12
4
a
6,013
I
2
2,256
21
7
. 153,612
13
6
51,970
8
8
33,666
10
I
12,946
16
I
193,657
15
sV.
55,106
13
9
31,907
19
—
11,067
19
7
38,265
13
6
17,043
15
7
1,367,543
6
9
434,683
7
-V4
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fOO
Qle
138 Carl G5rler:
und diese Summe hatte sich alljahrlich um 250 bis 300000 Taler
bis auf 3 094 000 gesteigert ; sie war so jammervoU bestellt,
dafs sie zum Ankauf von Munition bei der Landlieferungs-
kasse, deren Gelder doch dem Biirger gehOrten, im April 1763
1 1 500 Taler aufhahm und dies Darlehen nach eigenem Ge-
sttadnis unter 2 bis 3 Jahren nicht zurtickzahlen konnte. Die
Gesandtschaftskasse, die sich einer standischen Beihilfe von
jahrlich 45 937 ^/^ Talem erfreute, hatte ein Defizit von
1074000 Talem; die Rentkammer endlich litt unter so trost-
loser Zerriittung, dafs die Summe ihrer Schulden mit
13 Millionen Talem nur schatzungsweise bekannt war. Ihre
Beamten hatten sich fast durchweg, wie die UniversitSten
dem Kurfiirsten klagen, des Leichtsinns oder der Unter-
schlagung schuldig gemacht und z. B. den Angestellten der
Universitat jahrelang das Gehalt, den Stipendiaten ihre
Benefizien vorenthalten. Auch die alten Rats- und Justiz-
kollegien, zu deren Gunsten die Fleischsteuer eingefuhrt
war, sahen diese zudem verhafste Abgabe in fremde Taschen
fliefsen.
Angesichts solcher Zust^nde hatte die Regierung den
Mut, durch eine dem Generalfeldmarschall Chevalier de Saxe
unterstellte Kommission die Verstarkung des Heeres binnen
6 Jahren von 17600 auf 29500 Mann und von 1682 auf
5742 Pferde vorschlagen und dafur insgesamt 11 670 000 Taler
verlangen zu lassen. Die DurchfUhrung dieses Plans hatte
das Vertrauen in Sachsens Friedensliebe schwerlich gefBrdert,
ohne doch gegen das sechsfache Kontingent Preufsens und
Osterreichs erforderlichenfalls auch nur annahernd hinzureichen.
Nun hatte die Restaurationskommission in ihrem Vortrage
liber Wiederbefestigung des Steuerkredits, der, weil aus-
schliefslich auf Material und Arbeit der Steuerbeamten be-
ruhend, fUglich erst hier zur Sprache kommt, bekanntlich die
Herabsetzung aller Steuerzinsen auf 3 7o» ^i® Niederschlagung
aller Zinsanspriiche bis mit Ende 1763 beantragt. Fiir die
Verzinsung hatte sie 870000 Taler, fiir Tilgungs- und Ver-
waltungszwecke 230000 Taler jahrlich ausgeworfen. Und
der Hubertusburger Friede erhob dies Programm im Separat-
artikel II zu einem testen, v5lkerrechtlichen Vertrage ^). Zu
^) Dieser seltene Fall, dafs ein vftlkerrechtlicher Vertrag das ver-
fassungsmafsige Bewilligungsrecht der Landstande in einer wichtigen
fast 40 Vo des Etats betragenden Position aufhebt, findet ein Analogon
in den allerdines nur vorlaufigen Bestimmungen der Verfassung des
deutschen Reicnes tiber die Friedensprasenz und die Unterhaltungs-
kosten des Reichsheeres.
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Zur Bedeutung des siebenjahrigen Krieges. ijg
diesen i,i Millionen Talem traten fUr die laufenden Ver-
waltungsbedilrfhisse mindestens 300000 Taler hinzu, so dafs
durch die Ansprtiche des Heeres das Budget mit reichlich
3 Millionen Talem selbst die erzwungenen tibertriebenen Be-
willigungen von 1 749 noch um eine voile Viertelmillioniiberstiegen
hatte. Schon hatte man fUr das laufende Jahr 35 Quatember
und 42 Pfennige fiir die vom Feinde befreiten Landesteile
ausgeschrieben und eine entsprechend herabgesetzte Forde-
rung, wenn schon unter bitterem Bedauem, auch auf ehedem
von Preufsen besetzte Landesteile ausgedehnt. Vergebens
hatte die Restaurationskommission energisch und flehentlich
dieses Aufserste abzuwehren gestrebt; der Vizeobersteuer-
direktor von Nitzschwitz verweigerte hierzu seine Unterschrift,
eine tible Vorbedeutung. Demgemafs erhob das Geheime
ConsO am 16. Juni mit aller Entschiedenheit Einspruch gegen
den Heeres-Etat, indem es als hOchst erreichbaren Steuersatz
je 48 Pfennige und Quatember, d. h. i V2 Pfennig und 7^/2 Qua-
tember mehr als 1746, aber 1272 Pfennige und 6 Quatember
weniger als 1749 bezeichnete. Der Kurfurst aber befahl am
23. Juni auf die tags zuvor ergangene Vorstellung des Chevalier
de Saxe, unwiderruflich fUr die geforderten Summen zu sorgen.
Da ermannte sich am 28. Juni diese BehOrde, trotz ihrer
schon 1759 vom Grafen Brtthl belachelten Schw^che, recht
eigentlich das Gewissen des Landes, zu energischer Sprache.
Nach Darlegung der wiedergegebenen Daten verweigerte sie
auf grund „ihrer theuem obhabenden Pflicht" den Beitritt zu
der beabsichtigten Mafsregel und appellierte ritterlich an die
landesherrliche Ehre mit den Worten: „Ew. KOnigliche
Mayestat haben die niedergeschlagenen Gemtither derselben
(der Untertanen) durch die ihnen in dem unter HOchster
Namensimterschrift publizierten Edikt vom 23. Martii anni
currentis allergn^digst erteilte Versicherung wieder aufgerichtet,
dafs HOchst Deroselben in mitleidiger Anerkennung ihres Un-
vermogens sie mit Abgaben auf alle nur thimliche Weise zu
verschonen die Landesvaterliche Absicht hegten, auch sonst
auf deren mOglichste Erleichterung in Gnaden bedacht sein
wttrden. Ew. K5niglichen Mayestat geheiligtes hOchstes
Wort gewMhret denmach sonach an Sich selbst einen er-
klecklichen Nachlafs in denen vor dem Kriege bestandenen,
erhOheten Bewilligungs-Praestandis, als solches auch der
damit abgezielte heilsame Endzweck erheischt, dafs denen
in Nahrungs-Verfall gerathenen Unterthanen wieder auf-
geholfen, diejenigen, so der verderbliche Krieg aufser
Landes getrieben, wieder herbeigezogen, andere aber an
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140
Carl Gftrler:
Suchung aiiswartiger Etablissements abgehalten und gegen
die ihnen dazu gemachten Lockungen verwahret werden
mOchten*'.
Blieb diese sittliche Erhebung iiber das Gehorsams-
Prinzip des absoluten Staates zunachst fast folgenlos, so reiften
auf praktischem Felde bereits die ersten Friichte der Reform-
arbeit. Nach Anweisung des Generale vom 23. Februar 1763
wurden besonders in einsamen Gegenden die zahlreichen Diebs-
und Rauberbanden imter Zuziehung der bewaffheten Jagerei zer-
streut und durch eine Reihe von Hinrichtungen hinlanglich
eingeschuchtert. Gleichfalls unter beh5rdlicher Aufsicht und
Mitwirkung besserte man die arg zugerichteten Haupt- und
Nebenwege wenigstens notdiirftig aus, entwasserte durch
Graben tiberschwenunte oder sumpfig gewordene Stellen und
berichtigte, bald mit viel Gezank, oft aber auch mit ehr-
lichem Willen und Nachgiebigkeit die nachbarlichen Guts-
grenzen. Um vor allem den driickenden Holzmangel zu
beseitigen, war bereits am 11. Februar den Forstbeamten
geboten worden, fleifsig und zu passender Zeit allerlei Holz-
samen, bez. die Zapfen zu sammeln, an einem trockenen Ort
aufzubewahren und damit die Bl5fsen zu besaen. Dann yer-
bot man am 4. Juli die Ausfuhr von Bau-, Nutz- und Brenn-
holz ; wer solches auf grund unaufl5sbarer Vertrage an Nicht-
sachsen zu liefern hatte, bedurfte von Fall zu Fall eines
Erlaubnisscheines. Endlich fiihrte das Holzmandat vom
2, August diese Gesichtspunkte weiter aus. Handler sollten
tiberhaupt kein Holz mehr, die Stadte nur das notwendigste
bekommen und fiir Feuerungszwecke Abf^Ue und Reisig an-
nehmen. Die Bauherren erhielten allerdings Stamm- und
nicht bios Klafterholz, wofern sie Keller und Erdgeschofs
aus Stein auffiihrten, das Dach statt mit Stroh oder Schindeln
mit Ziegeln deckten und sich verpflichteten, statt der Planken-
z^une solche aus Latten oder lebende Hecken anzulegen.
Auch wurde angeregt, zur Feuerung timlichst nur Kohlen
und Torf zu verwenden und in den Dorfern Gemeinde-
backOfen zu errichten. Den Forstbeamten machte das
Mandat Hoifnung, die Naturalbezuge an Reisig und Ab-
fall, die selbstverstandlich oft genug zu Unredlich-
keiten verleiteten, mit barem Gelde abzulosen. Gleich-
zeitig unterwarf ein Befehl das Jagdrecht der Grundbesitzer
zur Hebung des Wildst^ndes einer ein- bis dreijahrigen Be-
schrankung.
Hoch bedeutend fiir die Landwirtschaft wurde namentlich
durch das Zusammengehen amtlicher und privater Tatigkeit
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Zur Bedeutung des siebenjahrigen Krieges. 141
die langst geplante, aber erst am 26. Mai 1764 zu Leipzig
giegriindete 5konomische Sozietat. In ihr verbanden sich
etliche 30 hochgestellte und reichbegttterte Rittergutsbesitzer,
um durch feste BeitrSge, gegenseitigen Austausch und Ver-
difentlichung eigener untrUglicher Erfahrungen alle Zweige
des Ackerbaus zu verbessem und zu heben. Konnten sie
auch vielfach nur statistisches, nicht eigentlich produktives
Material liefem, so leisteten sie durch personliche Bedeutung
und weithin leuchtendes Vorbild dem Gemeinwesen doch er-
spriefsliche Dienste. In Stadt und Land pflanzten, wo es
irgend anging, Beamte und Grundeigentiimer die verschieden-
artigsten Frucht- und Nutzbaume an und grttndeten in der
freilich bald als trugerisch erkannten Hoffnung, den Seiden-
bau in Sachsen heimisch zu machen, zahlreiche Maulbeer-
plantagen. In den Lausitzen miihten sich insbesondere Geist-
liche und Lehrer mit schOnem Erfolg um die Bienenzucht
im grofsen. Das Beste freilich tat des Himmels Gttte, die
dem Lande eine unerwartet giinstige Emte bescheerte, infolge
deren die Getreidepreise schon im August 1763 auf den
normalen Stand herabgingen. Druckte sich die.Wiederkehr
froher Lebenshoffnung schon damals in dem raschen Steigen
der EheschHefsungen aus, so erwachte mit der ungewShnlich
ergiebigen Emte des folgenden Jahres in den StSdten eine
aufserordentliche Lust zur Familiengrtindung, wahrend auf
dem Lande allerdings infolge weiteren Preissturzes stellen-
weise Verkaufsnot und Entmutigung herrschte. Dem abzu-
helfen empfahlen die „Dresdner Gelehrten imd Politischen
Anzeigen" gegen Vorschusse aus OfFentlichen Kassen Landes-
magazine zu errichten; fUr diese seien Getreide und Heu,
welch letzteres bis auf 4 Groschen pro Zentner gefallen war,
um I bis 2 Groschen erhohten Preis anzukaufen, um in Not-
jahren mit Vorteil und dennoch fUr den Untertanen billig
abgegeben zu werden. Dieselbe Zeitung suchte durch ihre
Artikel tiber den Bauernstand, die uns heute allerdings un-
endlich trivial erscheinen, die rohen sozialen Anschauungen
fiber diesen wichtigen Kulturfaktor zu bekampfen und das
Verstandnis dafttr zu beleben, dafs an der Rentabilitat der
Landwirtschaft auch Handel und Gewerbe hervorragend inter-
essiert wSren. Auch riet sie sehr verntinftig, den Uberschufs
an Getreide und Kartoifeln zu Brennereizwecken zu verwerten
und das far Branntwein exportierte Geld somit dem Lande
zu erhalten.
Der gleich.e frische Geist durchwehte auch auf indus-
triellem Gebiete manch halb verfallenes Unternehmen. Vor
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142
Carl Gorier:
allem ging die Meifsner Porzellanmanuf aktur ^) einer zehn-
jahrigen Bliiteperiode entgegen. Die Stiftung einer Maler-
schule, als deren Direktor Hofmaler Dietrich berufen ward,
und die Herstellung billigen Massengutes, das man teils in
Meifsen, teils auf der Leipziger Messe verauktionierte, besserten
die vordem allerdings klaglichen finanziellen Ergebnisse er-
heblich und f5rderten den kiinstlerischen Ruf der Anstalt.
Kommerzienrat Helbig, der die an den Grafen Schimmelmann
verkauften Porzellanvorrate um 160000 Taler und von den
Preufsen die Betriebskonzession um 60000 Taler Pacht er-
worben hatte, bekam zur Tilgung seiner Anspriiche eine
Jahresrente von 12000 Talem.
Das junge Geschlecht muhte sich ehrlich um Fortschritt
und Gewinn. So konnte Herr von Wurmb als Mefskommissar^)
berichten, dafs verschiedene Peniger FabrikantensOhne Eng-
land und Frankreich zwecks Studiiun der dortigen Manufaktur
besuchten und ihre Miihe bereits nach Jahresfrist durch bessere
Qusditat und hOheren Wert ihrer Erzeugnisse belohnt fanden.
Wenn manche Versuche, wie z. B. derjenige, die Bleiche auf
chemischem. Wege zu bewerkstelligen, mifslangen oder nur
rein statistische Daten ergaben, so zeugten doch auch sie
fUr das sittliche Erstarken der Bev5lkenmg. Eingehende
Betrachtungen widmete die Presse dem Handwerk, um dessen
Lage insbesondere durch Nachahmung fremder Muster und
durch kaufmannische Gestaltung des Geschaftsbetriebes zu
heben, wahrend allerdings die Grundfrage, namlich die ganz
veraltete Zunftverfassung kaum bertihrt ward. Zum Besten
des Kleinkredits grtindeten Leipziger Kaufleute mit
700000 Talem Kapital die Leihkasse. Wenngleich dies In-
stitut durch die ihm ttberwiesene Miet-, Tttr- und Fenstersteuer
gerade im Anfange viel b5ses Blut machte, so erlOste es
durch seine mit 5 % zu verzinsenden Vorschiisse von 50 Talem
an aufwarts manchen Geschaftsmann aus driickender Not.
All diese Bestrebungen untersttitzte in umfassendster Weise
die gleichfalls in Sachsens geistiger Hauptstadt verlegte Leip-
ziger Intelligenzzeitung, die in oft wirklich gediegenen Artikeln
Erfahrungen, Ratschlage und Mitteilungen volkswirtschaftlichen
Inhaltes darbot. Ftigen wir hinzu, dafs schon 1762 der
Lttbbener Biirgermeister Erdmann durch letztwillige Vermacht-
1) Victor BOhmert, Urkundliche Geschichte der Meifsner
Porzellanmanufaktur von 17 10— 1880, in der Zeitschrift des Sachs.
Statistischen Bureaus, Band 28.
2) Acta: DieZeug-ManufakturzuPenigbetr, H.St.A., Loc. 11 095.
Anno 1764.
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Zur Bedeutung des siebenjahrigen Krieges. 143
nisse iiir Kirchen und Schulen zu sorgen anregte, so erschOpft
sich damit die gewifs ansehnliche Ftille praktischer Be-
strebungen. Sachsens vorwiegend agrarischem Charakter ist
dies verhaltnismafsig rasche Erholen von furchtbarer Heim-
suchung in erster Linie zu danken. Der Boden litt eben
naturgemafs langst nicht so empfindlich wie das leichter zer-
stGrbare bewegliche Kapital. Und in der Tat wurde eine
eingehende Untersuchung erweisen, dafs die iMndlichen Dis-
trikte den Kriegsjammer rascher tiberwanden als die vor-
wiegend industriellen grOfseren St^dte. Um nur ein Beispiel
zu nennen, lag der Zittauer Leinwandhandel 1767 noch derart
damieder, dafs die Kommerziendeputation ^) trotz der unge-
eigneten Bodenverhaltnisse doch die Rttckkehr zum Feldbau
als das einzige aussichtsreiche Heilmittel empfahl.
So bereitwillig die Regierung solch kleine Bausteine zu-
sammentrug, so schwer entschlofs sie sich die Axt an die
Wurzel des Ubels zu legen, d. h. in Gemeinschaft mit der
verfassungsm^fsigen Landesvertretung ihre Verwaltung und
Finanzen zu reformieren. Schon dem Vorschlage der Restau-
rationskommission, 28 Deputierte von Ritterschaft und St^dten
zur Vorberatung nach Dresden zu berufen, widerstrebten am
22. Marz die Geheimen Rate mit der Begrundung, „da(s die
Pradeliberationes den Landtag eher verzGgern als fbrdem
und damit der Steuerkasse grofse Lasten auf biirden werden,
indem die StSnde sich — einer mehr als der andere — be-
schwert und mitgenommen fQhlen und gewifs Particular-
Gravamina vereinbaren wUrden". Trafen auch diese Be-
fiirchtungen nicht zu, so war doch das Ergebnis der drei-
w5chigen Beratungen — vom 10. bis 31. Mai 1763 — insofem
negativ, als die Deputierten mangels Auftrags ihrer MitstsUide
irgendwelche Verbindlichkeiten nicht ttbemahmen. Immerhin
klarte sich die Sachlage so weit, dafs das Geheime Konsil
je 48 Pfennige und Quatember bei sehr mafsigem Einzel-
ansatze als die Grenze der Steuerkraft bezeichnete. Aber
die Regierung und der auf den 7. August 1763 anberaumte
Landtag waren vom Geiste tiefen, gegenseitigen Mifstrauens
erfUllt. Ohne dafs ihnen die Aufs^tze der Restaurations-
kommission anders als auszugsweise *), besonders unter Weg-
lassung all ihrer kritischen Telle, zugegangen waren, unter-
*) Der Landes-Oeconomie-, Manufactur- und Commercien-Depu-
tation Mefs-Relationes. (H.St. A., Log. 2235.)
^) Diese Ausztige haben die Mangel in Htittigs Darstellung der
sachsischen Steuerreform verschuldet. Aus dem voUstandigen Text
ergibt sich, dafs Friedrich II. nur die Sicherstellung der preufsischen
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144
Carl GOrler:
zogen doch die Stande Briihls Finanzwirtschaft dem scharfsten
Tadel. Insbesondere riigten sie mit Recht, dafs trotz der
biindigsten Gegenversicherungen seit 1749 die schon damals
ungeheuere Staatsschuld, noch dazu unter Teilnahme land-
schaftlicher Obereinnehmer um fast 2 Millionen gewachsen
sei. Sie verlangten deshalb die 1749 niedergesetzte aber 1751
aufgeloste Kommission zur Abnahme der Steuerrechnungen
neu zu beleben; hierauf erwiderte die Regierung, dafs sie
zuvor fiir diese aufserst kostspielige Kommission einen ge-
eigneten Fond ausfindig machen soUten. Ihre gerechten
Beschwerden iiber die Mifswirtschaft in General- und Land-
akzise speiste man mit der nichtssagenden Zusicherung ab,
„dafs alle Einzelcontraventionen in Land- und Generalaccis-
sachen, wie solches schon 1749 umfassend zugesagt, prompt
reguliert werden soUen". Auf die dringenden Vorstellungen
gegen das hochst gehassige Mandat vom 7. Juni 1736 zur
Vermeidung prozessualer Weitlaufigkeiten in Kammersachen
antwortete man ausweichend, „dafs dieses an sich niitzliche
und n5tige Mandat nach hQchster Willensmeinung nie und
nimmer zur Verkurzung der getreuen Stande gemifsbraucht
werden diirfe und dafs, wie in den Antworten auf die PrSlimi-
narschriften von 1737, 1742, 1746 und 1749 bereits hinlSng-
lich versichert, standischen Beschwerden iiber etwaigen Mifs-
brauch desselben sofort Gerechtigkeit widerfahren werde".
Der wundeste Punkt aber war und blieb der Militar-Etat.
Im Vorgefiihl des zu erwartenden Widerstands vermied das
Kabinett ziemlich wurdelos, eine bestimmte Summe zu fordem
und legte den Standen nur die Tabellen iiber den uns be-
reits bekannten Gesamtbedarf von jahrlich 1673000 Talem
und 459000 Taler Extraordinarium fiir einmalige Anschaffungen
vor. Die Stande bedienten sich nun einer verwandten Taktik,
indem sie in ihrer PrSliminarschrift nur die Wichtigkeit des
Heeres in allgemeinen hochtOnenden Phrasen anerkannten,
und als man sich iiber den Etat auch femer beharrlich in
Schweigen hiillte, erklarten sie in ihrem diesbeziiglichen
Memorial vom 27. September 1763 alien nur mOglichen Eifer
anwenden zu wollen, „sobald wir wohin Ew. K5nigl. Majestat
Allerhochste Intention desfalls eigentlich gerichtet sei, mit
mehrerer Zuverlassigkeit ersehen werden". Tags darauf ward
ihnen eine Million Taler aufser der Kavallerieverpflegung,
Steuerglaubiger forderte und die Modalitaten dem sadisischen Ober-
steuerkoUeg iiberliefs. Letzteres hat in Gemeinschaft mit der Restau-
rationskommission das Projekt ausgearbeitet.
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Zur Bedeutung des siebenjahrigen Krieges. 145
deren Surrogat man auf 600 000 Taler berechnete, angesonnen.
Obwohl selbst die Geheimen Rate das standische Gegenge-
bot von hSchstens 821 500 Talern anzunehmen geneigt waren,
beharrte das noch bei Lebzeiten Friedrich Augusts entworfene
Dekret vom 9. Oktober bei der vollen Million.
Unter solchen Umstanden darf es nicht Wunder nehmen,
wenn die Ansprttche der Landschaft betrefFs des Staatsschulden-
wesens bisweilen liber das Ziel hinausschossen. Ihr an&igliches
Begehren, die der Steuerkreditkasse zustehenden Gelder durch
eigene Deputierte von den Untertanen zu erheben, wurde von
dem Obersteuerkollegium unschwer ,mit dem Hinweis abge-
lehnt, dafs keine kurfiirstliche Behorde sich jemals auf eine
solche Weise ein Staatshoheitsrecht entwinden lassen dtirfe.
Der weitere Wunsch, die ganze Steuererhebung minder
driickend zu gestalten, war mangels Eingehens auf die tech-
nischen Einzelfragen ebenfalls kaum beachtlich. Endlich iibten
noch am 17. November die Stande zwar an dem Vorschlage
des ObersteuerkoUegiums, fiir die Abgebrannten weitere 4 Qua-
tember zu bewilligen, eine geradezu herausfordernd scharfe
Kritik; aber in klaglicher Unf^higkeit endeten sie doch nur
mit der Bitte, „der Churfiirst m&ge nach seiner angestammten
Milde und Clemence den Calamitosen alle nur tunliche Schonung
angedeihen lassen". Von der Notwendigkeit iiberzeugt, in
Erfiillung des Hubertusburger Friedens fUr die dreiprozentige
Verzinsung und Tilgung der Landesschulden zu sorgen, be-
willigten sie am 28. September die hierliir erforderlichen
1,1 Million Taler, gaben sich auch damit zufrieden, dafs die
dieser Ausgabe gewidmeten „klarsten, sichersten und be-
reitesten Einnahmen" ihnen aus der Hauptkasse monatlich
unter Rechnungslegung zugefiihrt werden sollten. Aber sie
verbaten sich in den scharfsten Ausdrucken kiinftighin jede
Einmischung in dieser Sache und forderten vor allem, dafs
aus der Instruktion der Ober- und Kreissteuereinnehmer
die Ermachtigung zur Aufnahme von Kapitalien gestrichen
wiirde.
Die Verhandlungen machen den Eindruck der Stagnation.
Nicht nur erwiesen sich die Stande zur eigentlichen Rechts-
schopfung ganzlich unfahig, nein, sie kamen auch nicht in
einem Punkte uber die ihnen vorliegenden AntrSge der
Restaurationskommission hinaus. Nur ihre eigenen Interessen
verfolgten sie mit oft geradezu hafslicher Selbstsucht. Mochten
sich Ritterschaft und Stadte uber WoU- und Holzausfuhr,
liber Biermeile und ahnliche seit Jahrhunderten umstrittene
Fragen totfeindlich befehden, so reichten sie sich z. B. bei
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIX. i. 2.
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146 Carl GOrler:
der Gesindeordnung zur Unterdriickung der unteren StlUide
versohnt die Hand. In all diesen Dingen erhob sich der
Landtag von 1763 nicht iiber seine VorgSnger.
Da anderte am 5. Oktober der Tod Friedrich Augusts 11.
und der ihm unmittelbar folgende Rttcktritt des Grafen Briihl
mit einem Schlage die ganze Sachlage. Dem neuen Kurfursten
Friedrich Christian und dessen Gemahlin Maria Antonia, die
durch mehrere Jahre Dresdens Kriegsleiden geteilt, kam das
Volk mit Liebe und Vertrauen entgegen. Es ist aus Flathes
Darstellungen iMngst bekannt, wie der KurfUrst den Landtag
zu unerwartet beiriedigendem Abschlufs brachte. Seine Er-
klarungen, zu den Milit^rausgaben mit 150000 Talem per-
s5nlich beizutragen, das nur erwahnte Mandat von 1736
zeitgemafs abandem und wenigstens ktinftig jedem Landtag
iiber die abgelaufene Budgetperiode Rechnung legen lassen
zu woUen, haben hierzu zusammengewirkt. Ohne die viel-
geruhmten Reformen dieser zehnwOchigen Regierung hier zu
wiederholen, glaubt Verfasser doch zvim Schlusse auf wenige
Hauptpunkte hinweisen zu sollen. Die endgiiltige Regelung
des Staatshaushaltes wird man ja leicht (iberschatzen. Die
schliefslichen Landtagsbewilligungen trafen mit ihrer Voraus-
setzung, dafs die Einnahmen sich auf 2173000 Taler belaufen
und etwa 37000 Taler Uberschufs abwerfen wttrden^), nicht
einmal sachlich zu. Wahrend Trank- und Quatembersteuer
hinter dem Voranschlage zuriickblieben, Uberstiegen ihn 1764
die Land- und Pfennigsteuer, so erheblich, dafs dieses Jahr
mit 105000 Talern Uberschufs schlofs. Von dieser Summe
erhielten die beiden Landesuniversitaten wenigstens zu einiger
Entschadfgung fur den harten Verlust, den sie und nament-
lich ihre armen Stipendiaten durch die Herabsetzung der
Staatsschuldenzinsen auf 3 ^/o erlitten, jahrHch 8000 Taler zu-
*) Infolge der Bewilligung vom 12. November stellt sich der
Staatshaushaltsplan pro 1764 — 66 wie folgt:
Eingange: Ausgange:
5 2^2 Pf. a 13125 = 682500 Steuerkredit . . . 1 100 000
43 Qu. ^ 21875^940625 Militar 850000
Tranksteuer . . . 270000 Zur Steuerkasse 112 649 7$
Imposten .... 30000 Gesandtschaftskasse 45937V2
Kopfsteuer . . . 250000 Landtagsspesen . . 26666^/3
2 173 125 Tlr. 2i35 253VjThr.
Es brachten 1764: i Pf. 15247 Tlr. 3 Gr.
I Qu. 21 713 „ iiV« „
1765: I Pf 15199 „ 20 „ 5 Pf
I Qu. 21385 „ 3 » 8 „
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Zur Bedeutuiig des siebenjahrigen Krieges. ' j^j
gewiesen. Ein weiterer nicht normierter erheblicher Betrag
flofs der neu errichteten Pramienkasse fur wertvolle gewerb-
liche Leistungen und Erfindungen zu. Nach wie vor blieb
der Einflufs des Staatsoberhauptes auf dem okonomischen
Gebiet der weitaus bedeutendste , da einerseits das der
standischen Bewilligung unterworfene Budget des Obersteuer-
koUegiums nach Ausweis der Akten zur sachsischen Finanz-
geschichte nur etwa 30 *7i, des Gesamtstaatshaushaltes dar-
stellte und tiberdies in seinem grOfsten Posten durch den
Hubertusburger Vertrag festgelegt war, andererseits aber die
Kreis- und Kommunalschuldverhaltnisse wesentlich der Regie-
rung unterstanden. Da wurden denn von hohem Segen die
taglichen Kabinettskonferenzen*), jener Ministerrat, der unter
Vorsitz Friedrich Christians und seiner Gemahlin alle wichtigen
Angelegenheiten erOrterte und entschied. War man noch
wenige Wochen vorher in Kreisschuldensachen so erbarmungs-
los verfahren, dafs man z. B. in der Leipziger Gegend den
Saumigen fiir je 100 Taler Rflckstand einen Mann Exekution
einlegte, obne darum mehr als 7 ^/^ zu erpressen, so wies
man unter dem 29. Oktober die voigtlandischen Deputierten
zur aufsersten Mafsigung an. Zwar diirften sie von b5swilligen
Schuldnern die noch unbeglichenen preufsischen Fourage- und
Kontributionsreste zwangsweise beitreiben, hatten aber alle
anderen zu verschonen, genaue Register einzureichen und vor
allem jeder Gemeinde die Hand zu einem anstandigen Ab-
kommen zu bieten. Erh5hte Sorgfalt wendete man den von
den alten sieben Kreisen getrennt verwalteten inkorporierten
Landen zu. Den Plan, beiden fiirchtbar heimgesuchten
Lausitzen die Kopfsteuer zu erlassen, machten die Geheimen
R^te scheitem, weil sie mit Recht die Eifersucht der mit
dieser Abgabe belasteten altsachsischen St^nde fiirchteten.
Dafur bestimmte der Kurfurst am 16. November deren mut-
mafslichen Ertrag fur die Oberlausitz auf 20000 Taler imd
erliefs ihr die entsprechende Summe an dem Beitrage zum
Militar-Etat : die kurfQrstliche Rentkammer werde das Geld
der Generalkriegskasse ersetzen. In der Niederlausitz solle
man kiinftig analog verfahren. Auch erklarte er fUr billig,
die General- und Landakzisegelder in den am Verfalltag
kursierenden Miinzen zu deren Nennwert anzunehmen. Zum
Ausgleich dieser Opfer gedachte er unter Kundigung des
*) Konferenz-Protokolle, in hOchster Gegenwart Ihrer KOnigl.
Hoheit des Karfiirsten Friedrich Christian gehalten. Vol. I. Vom
6. Oktober bis 16. Dezember 1763. HStA., Loc. 4777.
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148 Carl Gorier:
Pachtvertrages beide Akzisen wieder staatlich verwalten zu
lassen und die aus Gunst und Willkiir gerade den reichsten
Leuten zugestandenen Accis-Fixa ein fiir allemal abzuschaffen.
Als sein glSnzendstes, leider unerfttllt gebliebenes Verdienst
ist wohl die Anbahnung der Staatseinheit zu betrachten. Dir
gait der Befehl an das Kammerkolleg vom 4. November, an
Stelle der kostspieligen Regierung des Herzogtums Sachsen-
Weifsenfels, der Grafschaft Barby und des Furstentimis Quer-
furt durch drei hohe Beamte eine einfachere, billigere Or-
ganisation vorzuschlagen. Ihr gait wohl vor allem, soweit
dies die freilich herzlich durftigen ProtokoUe erkennen lassen,
die Verfiigung vom 25. Oktober, dafs samtliche KoUegien
in- und aufserhalb Dresdens, die ersteren binnen 14 Tagen,
die letzteren binnen 4 Wochen, ihre zuletzt ergangenen In-
struktionen abschriftlich einzureichen hatten. Die zahlreichen
Spezialverfiigungen atmen Milde und Gerechtigkeitsgefiihl.
So wird, um hiervon nur das belangreichste Beispiel zu geben,
am 2. November die heifs erstrittene Gleichstellung der
franz5sischen Kaufleute zu Leipzig mit den einheimischen
auch auf die italienischen ausgedehnt.
Aus solcher Saat batten sich im Laufe eines Menschen-
alters gewifs die treflflichsten Friichte entwickelt. Wie in
der Person des Fursten hatte sich im Volksbewufstsein das
Gefiihl fur Ordnung und RechtschafFenheit zu dem hOheren
fiir sittliche und politische Notwendigkeiten durchgerungen.
Gerade diesen letzteren weihte ja das Herrscherpsiar durch
seine Beziehimgen zu Friedrich dem Grofsen, durch das Ver-
zeihen des Geschelienen ein wurdiges Opfer. Trotz seiner
polnischen Plane sistierte der Kiurfurst die Heeresvermehrung.
Allen Lausitzer Vasallen, die sich nicht geradezu des offenbaren
Landesverrates schuldig gemacht batten, bestatigte er trotz
ihrer zwangsweise genommenen preufsischen Dienste ihre
Lehen und Mitbelehnschaften. Und als das sachsische Holz-
ausfuhrverbot in Berlin Unwille erregte, liefs er diese Mafs-
regel als durch die Verwtistung der sa.chsischen Waldungen
unbedingt geboten entschuldigen. Da er gleiche freundschaft-
liche Beziehungen auch zu Osterreich pflegte, so zog er mit
dieser sich selbst bescheidenden friedlichen Politik aus den
blutigen Lehren des siebenjahrigen Krieges die letzten und
hOchsten Folgerungen. Es ware mtifsige Arbeit, sich das
gluckliche Bild langjahrigen derartigen Wirkens auszumalen.
Sachsens Unstem hat diesen hoffnungsvollen Fursten bereits
am 17. Dezember desselben Jahres dahingeraflft. Sein Bruder,
Prinz Xaver, der als Administrator die Regierung fiir den
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Zur Bedeutung des siebenjahrigen Krieges. 140
minderjahrigen, Kurfursten iibernahm, war durch Charakter
und Vergangenheit, hauptsachlich aber durch seine gebundene
Stellung zum Antritt dieser Erbschaft nur teilweise befShigt.
So wandelte sich zweimal im Laufe des einen Jahres das
System, und wenngleich namentlich von den 5konomischen
Reformen das meiste hiniiber gerettet wurde, ruhten doch
die politischen Lehren des siebenjahrigen Krieges ein voiles
Jahrhundert im Dunkel der Archive, bis die Ara Bismarck sie
nunmehr hoffentlich unvergefslich ans Tageslicht brachte.
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VI.
Kleinere Mitteilungen.
I. VlSmisches Recht in der Umgebung von Leipzig.
Von B. O. Markgraf.
Bisher sind in Sachsen zwei D5rfer als vlamische Siede-
liingen bekannt: KUhren und Flemmingen. Es darf als sicher
gelten, dafs die Vlamen uber Leipzig ihren Weg nahmen.
Die fruchtbare Niederung bei Leipzig mufste den Einwanderern
zur Niederlassung verlockend sein. Sie mufsten geneigt sein,
hier Halt zu machen, wenn nicht zwingende Grttnde zur
Fortsetzung der Reise notigten.
Ich bin der (jberzeugung, dalis sich hier Vlamen tat-
sachlich angesiedelt haben. Eutritzsch, Reudnitz, Gohlis und
Mdlkau bestanden offenbar schon als slavische Dorfer, als die
deutschen Bauem seit dem Anfange des 12. Jahrhunderts in
Sachsen einzogen.
Ein historisches Zeugnis fur vlamische Niederlassung in
diesen Marken aus dem Mittelalter steht mir allerdings nicht
zur Verfiigimg; wohl aber gestatten spatere Nachrichten
einen Riickschlufs.
Das spatere Dorf Reudnitz bestand aus zwei Teilen:
dem urspriinglich slavischen Reudnitz und einer deutschen
Siedelung: Tutzschendorf, Duitschendorf (== Deutschendorf).
Der letztere Name schwand albnahlich in der zweiten Halfte des
16. Jahrhunderts. Eine (handschriftliche) Matrikel vom Jahre
1574 spricht schon von „Dutschendorff, so anjetzo unter den
generalen Nahmen von Reudnitz mit begrifFen')." Die slavischen
Bewohner haben also augenscheinlich nach den Einwanderern
*) Titschendorf wird aber noch spater neben Reudnitz als Orts-
name waiter genannt in Schulangelegenheiten (1577 und 161 8).
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Kleinere Mitteilungen. Iji
den neuen Ortsteil benannt. Spater, nach voUendeter Ger-
manisierung, als die Bewohner beider Siedelungen deutsch
waren, hatte es wenig Sinn, die eine Deutschendorf zu nennen.
Man tibertrug den alteren slavischen Namen auch auf die
jiingere Siedelung.
Wann die Deutschen eingewandert sind, sagen die Quellen
nicht^). Dagegen verrat die alteste urkundliche ErwMhnung
von Reudnite vom Jahre 1278, dafs zwei Hufen zerstreut in
der Dorfflur lagen (quia praedictorum duorum mansorum jugera
dispersa erant in diversis locis^).
Zu der Annahme, dafs VlSmen die Besiedler waren, be-
stimmt mich der Umstand, dafs in Reudnitz noch im Jahre
1684 d^s vlSmische Erbrecht gait. In einer Abschrift vom
Jahre 1701 sagt der Anhang zum Reudnitzer Erbregister des
Jahres 1684: Wenn ein Mann oder Weib versturbet, erbet
der ttberlebende Ehegatte die Helffte, und gehet weder Ge-
rade noch Heergerathe, sondem alles ins Erbe, auch hat der
jtingste Sohn die Ktthr.
Hier ist mit seltener Deutlichkeit die Geltung des vla-
mischen Erbrechtes bezeugt, fUr welches eheliche Gttter-
gemeinschaft und Halbteilung bei Erbgan^ die charakteristischen
Merkmale sind. Und fiir den, der weifs, mit welch zahem
Konservatismus die Bauem frtiherer Jahrhunderte an der
althergebrachten Sitte und Rechtsgewohnheit festhielten, ist
kaum eine andere ErklSrung moglich, als die, dafs das vla-
mische Erbrecht bei der Ansiedlimg vl^mischer Bauem im-
portiert ward.
Eine gewisse Bestatigung findet meine Annahme in einigen
Namen von Reudnitzer Gutsbesitzem, die sich im Jahre 1525
nachweisen lassen^). Genannt wird einer mit sicher nieder-
landischem Namen: Peter Breugel. Bei einem andem, Theys
Golhs, erscheint mir die Abkurzung von Matthaus auffallig.
Im Amte StoUberg (Erzgeb.) habe ich nur die AbkUrzung
Matthes gef unden (am Ende des 16. Jahrhunderts und spater).
Das sind die Griinde, die mich zu der Annahme bestimmen,
dafs Reudnitz bezw. Tutzschendorf von Vlslmen besiedelt ist.
In Eutritzsch*) fand sich noch im Jahre 1705 im Erb-
register ein Dorfartikel folgenden Inhaltes: „Wann ein Mann
*) Vgl. Moser, Chronik von Reudnitz (1890) S. 16; Der Name
Ttltzschendorf erscheint spat, im Jahre 1525, zum ersten Male.
2) Ebenda S. 6.
») Ebenda S. 18.
*) Vgl. ftir das Folgende: Earth, Ausfuhrl, Bericht von der
Gerade (Leipzig 1721) S. 92; auch Hoffmann, Statuta localia II, 182.
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152 Kleinere Mittdlungen.
Oder Weib verstirbet, fillet die Helfite der Guter auf den
ttberlebenden Ehegatten, die andere Helffte aber auf die Kinder
und nachsten Anverwandten, und gehet, sonder Gerade- oder
Heer-Geraths-Stficken auszuziehen, alles ins Erbe." Hier ist
die vlSmische Halbteilung klar bezeugt. Unklar lafst die
Formulierung, ob eheliche Giitergemeinschaft gait. Aber ein
Erbteilungsprozefs stellt diesen Punkt klar. Ein Witwer fa&te
den Dorfartikel so auf, als fiele die eine Haifte'der Hinter-
lassenschaft seiner Frau an ihn, die andere Haifte an das
erbende Kind. Wenigstens nahm er in diesem Sinne die
Erbteilung vor. Gegen diesen Teilungsmodus erhob aber der
Vormund des Kindes Einspruch. Er sagte, „dafs vermOge
Statuti oder Dorif-Artickels unter denen Eheleuten daselbst
communio bonorum obtinirete: Und dafs, wenn ein Mann
oder Weib verstirbe, die HelfFte der Gflter auf den iiber-
lebenden Ehegatten, die andere Helflfte aber auf die Kinder
und nachsten Anverwandten falle." Der Vormund las also
aus den zweideutigen Worten die (viamische) Giitergemeinschaft
heraus. Er kannte das viamische Erbrecht; vermutlich deshalb,
weil er als Einheimischer die Eutritzscher Erbteilungspraxis aus
Erfahrung kannte. Die ihm aus der Praxis oder durch miind-
liche Tradition bekannte Sitte las er aus der unklar formulierten
schriftlichen tJberlieferung heraus bezw. legte er in sie hinein.
Also auch in Eutritzsch gait das viamische Erbrecht nach
altem Dorfsbrauche, der freilich zu Anfang des 18. Jahr-
hunderts im Orte nicht mehr allgemein bekannt war.
In Gohlis schweigt die — in beschadigtem Zustande
handschriftlich erhaltene — Dorfordnung vom Jahre 1657 uber
das Erbrecht voUstandig. Dagegen enthalt der 27. Artikel
der Dorfordnung vom Jahre 1720^) folgende Stelle: „Ob wohl
bey Erb-Failen unter Ehe-Leuten bishero eine Dorf-Gewohn-
heit, dafs eines von dem andern die Helffte erben soUte, an-
gegeben und 5fters beobachtet worden, so ist doch samtliche
Gemeinde zu frieden, und halt es vor billiger, dafs hierunter
inskiinfftige den Landes-Constitutionen, Gesetzen, Gewohn-
heiten und allgemeinen Rechten nachgegangen werde . ."
In Gohlis wurde also erst damals von Gemeinde wegen das
sachsische Erbrecht eingefUhrt. Bis dahin hatte man parti-
kulares Dorfrecht mit Halbteilung. Das ist offenbar wie-
derum das von den Bauem (wie in Eutritzsch) undeutlich
formulierte viamische Erbrecht.
^) Klingner, Sammlungen zum Dorf- und Bauernrechte (Leipzig
1749) I, 600.
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Kleinere Mitteilungen. Ijj
tJber Molkau berichtet die alte sachsische Kirchen-
galerie^): Unter den friiheren erbrechtlichen Bestimmungen
wird ausdrticklich erwahnt, dafs der Witwe, wenn sie nach
M5lkauer Dorfgerichtsgewohnheit erben woUe, coUatio bono-
rum auferlegt, auch derselben nach dem Reskript vom 15. De-
zember 1606 illata zu repetieren nicht nachgelassen sei; der
jlingste Sohn habe die Kiihe^).
Hier zeigt schon der Schlufssatz tJbereinstimmung mit
dem Erbteilungsmodus der Nachbargemeinde Reudnitz. Femer
ist die eheliche Giitergemeinschaft ausgesprochen in der
Forderung der collatio bonorum bei Erbteilung und in der
Bestimmung, dafs die Witwe ihr Eingebrachtes nicht zuriick-
verlangen diirfe aus der gesamten Erbmasse, welche die Gflter
bei der Gatten bildeten.
Die Stelle ist noch in andrer Hinsicht sehr lehrreich.
Hier ist das vlamische Erbrecht bereits zu Beginn des
17. Jahrhundeirts bezeugt. Femer erfahren wir, dafs sich be-
reits damals ein Reskript n5tig machte ; die Giitergemeinschaft
mit ihren Konsequenzen flttr den Fall der Erbteilung war be-
reits nicht mehr unangefochten, nicht mehr tiber alien Zweifel
erhaben.
Einen sehr anschaulichen Bericht zu unserm Thema gibt
der Leipziger Jurist Gottfried Barth**). Er hat (als Depu-
tierter des Leipziger Rates fUr dessen D5rfer) 1684 und 1685
„bey revidirung E. E. Raths allhier Erb - Registern auf dero
DOrfFern und gehaltenen Gerichts-Tagen . . und Untersuchung
der . . Dorff-Artickeln und Gewohnheiten observiret, dafs auf
zwey D or f fern dergleichen Artickel und Gewohnheiten an-
getroffen worden, da es, als die Bauem gefraget wurden,
wie es bey Erbschafften gehalten wUrde, hiefse: Wenn eines
von Eheleuten stirbet, gehet (item: theilet) das andere zur
Helflfte. Welches die Bauem auch also auslegeten, als ob
das tiberlebende Theil sein eigen Verm5gen mit des ver-
storbenen Freunden theilen miifste, wie sie es denn auch vor
40, 50 und mehr Jahren immer so gehalten hatten ..." In
einem Dorfe ist damals das — von den Juristen und dem
Stadtrate nicht als solches erkannte — vlSmische Erbrecht
trotz des Widerstandes der konservativen Bauem zwangs-
weise beseitigt worden, nachdem der kurflirstliche SchOppen-
Abteil. X, 135.
2) Das letzte Wort mufs, wie in Reudnitz, lauten: Ktihr; r und e
sind in den Handschriften alter Zeit oft sehr ahnlich geschrieben.
«) a. a. O. S. 93.
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ic^ Kleinere Mitteilungen.
stuhl in Leipzig dahin erkannt hatte, „dafs E. E. Rath solche
zu ihrer Unterthanen Ruin reichende iibeln Gewohnheiten zu
gestatten nicht schuldig."
Barth sagt nicht, in welchen zwei D5rfem er das vla-
mische Recht gefunden hat. Eines ist sicher Reudnitz. Dort
hat er nachweislich 1684 dem Gerichtstage beigewohnt. Dort
sind 1684 Erhebungen iiber die Dorfartikel und Dorfgewohn-
heiten beim Gerichtstage angestellt und in dem oben ge-
streiften Anhange zum Erbregister aufgezeichnet worden. Das
andere Dorf ist entweder Eutritzsch oder MOlkau. Gohlis
war nicht Leipziger Ratsdorf.
Ich habe auch bisher noch nicht ermitteln kOnnen, in
welchem der zwei Dorfer das vlamische Recht 1684 oder 1685
abgeschafft wurde. Die geringere Wahrscheinlichkeit spricht
fur Eutritzsch. Dort war es noch 1705 in Geltung. Es ist
aber zu beachten, dafs in friihererZeit obrigkeitliche Gebote
rasch unberiicksichtigt bleiben konnten. Zum Beispiel verbot
die Gerichtsordnung liir den Bezirk der Rittergutsherrschaft
Niederpolenz bei Meifsen 1585 § 59 „bei emster Straffe" den
Lobetanz; 1592 wurde er trotzdem abgehalten laut Rugen-
protokolF). Trotzdem spricht die gr5fsere Wahrscheinlich-
keit fur Molkau.
Fest steht aber, dafs das vlamische Erbrecht in Grohlis
1720 als iiberlebt abgeschafft wurde von der Gemeinde;
femer, dafs es in M5lkau vor 1606 gait.
Wir haben das vlamische Erbrecht in vier aneinander
grenzenden Dorfem im Osten und Norden Leipzigs nach-
gewiesen. Darf man vom Vorhandensein des vlamischen
Rechtes auf vlamische Niederlassimg schliefsen? Ich bejahe
die Frage so lange, bis das Gegenteil bewiesen ist. Meines
Erachtens hat auch die Annahme wenig Wahrscheinlichkeit
fur sich, dafs das vlamische Recht von dem einen oder andem
Dorfe rezipiert sei. Wer da weifs, wie zah die deutschen
Bauem an ihrem althergebrachten Rechte, am partikularen
Dorfrechte hingen^), der kann sich nicht zu der Vermutimg
bekehren, dafs hier Bauem von dem sehr abweichenden
frSnkischen oder sachsischen Erbrechte zu dem vllUnischen
jemals iibergegangen seien.
Nach Abschriften aus dem 17. Jahrhundert.
2) Zum Konservatismus deutscher Bauem vgl. auch Mark-
graf: Das Mosellandische Volkstum in seinen WeistUmem (Gotha
1907) S. ia9ff., 53a.
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Kleinere Mitteilungen. 155
2. Zur Biographie des Stammvaters des sSchsischen
Kfinigshauses, Herzog Albrechts des Beherzten, und
seines Bruders, Kurfiirsten Ernst von Sachsen.
Von Maximilian Buchner.
Es ist wie ein letztes Aufflackem des absterbenden Ritter-
tums, wenn an der Scheide des ausgehenden Mittelalters und
der beginnenden Neuzeit uns so manche Gestalten auf deutschen
Fiirstenthronen entgegentreten, die in ihrer ganzen PersOn-
lichkeit so recht den Geist ritterlichen Wesens und Treibens
verkorpern. An ihrer Spitze steht bekanntlich der deutsche
K5nig Maximilian I.; wie er, so ist der ritterliche Branden-
burger Albrecht Achill^), ferner der Regent des Wiirtemberg-
Urachschen Territoriums, Graf Eberhard im Bart*^), vor allem
auch Herzog Christoph von Bayem-Miinchen, der beruhmte
Sieger in dem Turniere, das er auf der glanzenden Lands-
huter Hochzeit von 1475 mit einem polnischen Edlen aus-
focht*), der wackeren Schar derer beizuzahlen, die als ,,die
letzten Ritter" einem neuen Zeitraum der Geschichte ent-
gegengingen. Nicht zuletzt aber ragt unter diesen ritterlichen
Fiirsten ein Herzog aus dem Geschlecht der Wettiner hervor:
Herzog Albrecht von Sachsen, „der Beherzte" zubenannt.
Es war in den Februartagen des Jahres 1474, da in
Amberg, der Hauptstadt der damaligen zu Kurpfalz gehOrigen
Oberpfalz, die Hochzeit des pf^zischen Thronfolgers PhOipp
mit der Tochter Herzog Ludwigs des Reichen von Nieder-
bayem, Margarethe, festlich begangen werden sollte. Dank vor
allem einem Bericht*), den der kurpfaizische Kanzler, Bischot
Mathias Ramung von Speier*), an seinen Herrn, Kurflirst
Friedrich I. den Siegreichen, der von der Teilnahme an der
Hochzeit abgehalten war, geschrieben hat, kOnnen wir uns
Vgl. W. BOhm i. d. Allg. deutschen Biogr. I, 243.
*) Vgl.Stalin,Wirtemb.Gesch.III,549und meinen demnachst in
den Wtirttemb. Vierteljahrsheften erscheinenden Beitrag: Zur Bio-
graphie des ersten Herzogs von Wiirtemberg.
•) Vffl. Riezler, Gesch. Bayerns III, 469.
*) Ion werde diesen Bericht wie auch andre Quellen ftir die
„Amberger Hochzeit", namlich mehrere Hochzeitsordnungen und eine
Aufzahlung der auf der Hochzeit Anwesenden sowie der Teilnehmer
an dem Gesellenstechen, das dort stattfand, im nachsten Band (1908)
des Archivs f. Kulturgesch. verOffentlichen.
*) Ober seine geistliche Bistumsverwaltung vgl. Rem ling,
Gesch. d. BischOfe von Speyer II, 145 ff., tiber seine weltliche innere
Regierung s. meine Dissertation (erschienen in den Mitteilungen
des hist. Ver. d. Pfalz XXIX und XXX, 108 ff.).
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156 Kleinere Mitteilungen.
ein anschauliches Bild machen von dem Leben und Treiben,
das sich damals in Ambergs Mauem abspielte. Auf all die
Pracht, die bei dieser Gelegenheit dort entfaltet wurde, auf
die Turniere und TSnze, die AufzUge und die festlichen Ge-
lage, die anlafslich jener Hochzeit stattfanden, ist nattirlich
an dieser Stelle nicht einzugehen^). Nur das, was filr die
sachsischen Ftirsten und ihre Geschichte von Interesse zu sein
scheint, mag hier kurz zusammengestellt werden.
Am 20. Februar, dem Tage, da die Vermahlung statt-
finden sollte, kamen die sachsischen Herzoge, Kurfurst Ernst
und sein Bruder Albrecht, in Amberg an; um 10 Uhr vor-
mittags hielten sie ihren Einzug. Der fiirstliche Brautigam,
Pfalzgraf Philipp, war ihnen mit anderen Herren, die bereits
in der Feststadt angekommen waren, entgegengeritten. Kur-
furst Ernst und sein Bruder Albrecht waren dem nieder-
bayrischen Hofe sehr nahe verwandt, da ja die Landshuter
HerzoginAmalie, dieGemahlin HerzogLudwigs, ihre Schwester
war; sie waren also Oheime der Braut.
Der Pfleger des oberpfalzischen Amtes Vilseck, Paulus
von Streitberg, wurde den sachsischen Fttrsten bei ihrer An-
kunft in Amberg zum persOnlichen Dienst zugewiesen^). Mit
ihnen kam jedenfalls auch der Merseburger Bischof, den wir
unter den FestgSsten in Amberg trefFen*), an, Thilo von Trotha,
der verdienstvoUe F5rderer der Leipziger Universitat*), der
Bruder Hansens vonTratt (Trotha), der nachmals am pfalzischen
Hofe noch eine grofse RoUe spielen sollte^). Im Gefolge der
Sachsenherzoge^), das aus etwa 400 Berittenen bestand, be-
*) Vgl. darilber meine Abhandlung: Die Amberger Hochzeit, im
nachsten Bande (1908) der Forschungen z. Gesch. Bay ems.
«) So wird in der oben S. 155 Anm. 4 erwahnten Hochzeits-
ordnung bestimmt.
*) Nach dem ebenda erwahnten Verzeichnis der Anwesendeii.
*) Vgl. V. Langenn, Albrecht der Beherzte S. 385; tiber Thilo
vgl. das Chron. episc. Merseb. in den Men. Germ. hist. SS. X, 209!}.
und die Reg. episc. Merseb., herausgegeben v. Wilmans i. Archiv d.
Ges. f. altere deutsche Gesch.-Kunde XI, 208 ff.
^) Vgl. tiber ihn J. G. Lehmann, Urk. Gesch. d. Burgen d. bayr.
Pfalz I, 58 und meinen im nachsten Heft des Pfalzischen Museums
erscheinenden Beitrag: Zur Biographie des kurpfalzischen Marschalls
Hanns v. Tratt. Desgl. den Aufsatz: Hans Trapp — das Gespenst
von der Wieslauter in Nr. 68ff. der Palatina (Beiblatt zur Ptalzer
Zdtung) 1907.
«) Die Namen der Grafen und Herren, Ritter und Edlen aus
Sachsen, die in dem oben S. 155 Anm. 4 erwahnten Verzeichnis auf-
gezS^lt werden, seien hier angefOhrt. Grafen und Herren: Wil-
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Kleinere Mitteilungen. iry
fand sich manche bertthmte PersOnlichkeit: Hugolt von Schlei-
nitz, der sSchsische Obermarschall, der durch seine diplo-
matischen Missionen keine unbedeutende Rolle im politischen
Leben seiner Zeit gespielt zu haben scheint^); daneben sah
man eine Reihe von AngehOrigen des Geschlechtes derer von
Schonberg, darunter Kaspar von Sch5nberg, der kurz zuvor
im Dienste seiner Herren in Breslau bei Verhandlungen mit
helm von Henneberg; Sigmund von Anhalt; Schenk J^rg, Herr zu
Tautenberg; [Heinrich] Reufs, Herr zu Plauen; [Jaruslav] von Stem-
berg; Niklas Schlick, Herr zu Ellbogen. Ritter; Hugolt von Schlei-
nitz, Obermarschall; Hans Birk (von der Duba zu Mtihlberg); Kaspar
und Ernst von Sch5nberg; Heinrich von Einsiedel; Heinnch Truch-
sefs; Fabian von Muhlheim. Adlige: Bernhard, Heinrich und Hans
von SchOnberg; Georg von Milatz (wohl Miltitz oder Maltitz?); Johann
von Haugwitz (Text: Lurgwitz); Friedrich von Schleinitz; G6tz von
Ende (Text: Bund); Klaus von Tratt (Trotha); Hans Pflug; J5rg von
Reinsberg (Text: Rengspurckh); Sigmund von Miltitz (oder Maltitz?
Text: Matitz); Dietz von Schleinitz der Jtingere; Hans von Ende;
Heinrich von Pflug; Diether von Erdmannsdorl; Heid von Erdmanns-
dorf ; G5tz von Wolfsbach; Kaspar Metsch; Ott von Pirkisch (Birgigk);
Heinrich LOser; Diethrich Spiegel; Heinrich Starschadel; BalSiasar
Kreysig (Text : Greusi^) ; Hans Griiner ; Friedrich von SchOnf eld ; Dieth-
rich von Knepelheim; GuntherWalmann;j6rg von Koberts (Robert); Ott
Pflug; Jorg von Waldenfels; Sigmund Zechau (Tschechau); Hans
von Natterwitz; Heinrich Weickhart. — Nahere Angaben iiber die
einzelnen PersOnlichkeiten gebe ich bei der Herausgabe des Ver-
zeichnisses a. a. O.
^) Vgl. V. Langenn a. a. O. S. 82, 141, 146, 176, 462, 558; A. Bach-
man n, Deutsche Keichsgesch. i. Zeitalter Friedrichs III. u. Max I. I,
152, II, 694 ff"; Pontes rer. Austr. II. Abt. XLIV, 623 f., 643; XL VI, 36!'.,
113, 130, 14a, I4S> 160, 2731, 299ff., 306ft., 42Sf., 44off; vgl. Mone,
Quellensammlung z. bad. Landesgesch. I, 508. — Von Interesse ftir
die PersOnlichkeit Hugolts ist ein Brief Ramungs an Kurfiirst Fried-
rich von der Pfalz, den er vom Ntimberger Reichstag von 1470 schrieb
(Orig. i. k. b. Staats-Archiv zu Mtinchen K. Bl. io3/2b fol. 95; der Name
des Autors wie auch die Abfassungszeit des Schreibens ist in dem-
selben zwcir nicht angegeben, aber doch zweifellos); aus ihm geht
hers'or, dafs Schleinitz im Sinne der pfalzischen Politik tatig war:
Hugolt ware nicht nach Ntimberg gekommen, so berichtete Ramung
damals, wenn er nicht gewufst hatte, dafs dies dem Pfalzer erwiinscht
sei. Hugolt empfahl auf jenem Numberger Reichstag (s. Bachmann
a. a. O. II, 304 if.) dem pfalzischen Kanzler fiir einen allenfalsigen
Krieg des Kurfursten ,,zwei wohlgeschickte, junge Gesellen vom
AdeP, die Meifsener seien,' Hans von Sch5nberg (s. vorhergehende
Anm.; vgl. Font. rer. Austr. II. Abt, XLIV, 623) und Jan von Haug-
witz (s. V. Lang en n S. 87) mit Namen. Femer versprach damals
Hugolt, nOtigenfalls dem Pfalzer 3—400 Reisige und 1000 Fufsknechte
zu verschaffen. — Wie ich in dem zitierten Beitrage zur Biographie
Hanns v. Tratts (a. a. O.) nachgewiesen, traten in jenen Jahren auch
wirklich eine AnzahJ von Adligen aus dem sachsischen Dienst in
kurpfalzischen iiber.
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ijS Kleinere Mitteilungen.
dem Ungamk5nig Mathias Korvinus tatig gewesen war*),
Ernst von Schonberg, den Herm zu Glauchau*), der dann
bei der Belagerung des ihm von Herzog Albrecht verliehenen
Schlosses Grunberg seinen Tod finden sollte*), und Bemhard
von SchOnberg, der bei Herzog Albrecht das Amt eines Mar-
schalls inne hatte und 1476 mit seinem Herm nach dem hi,
Lande zog*).
Das ganze sachsische Gefolge war in Rot gekleidet; diese
Farbe hatten auch die meisten anderen FestgMste fur ihre
Kleidung ausgewahlt; denn es lag in dem Geschmacke der
Zeit, mOglichst grofse Menschenmassen in eine Farbe ge-
kleidet zu sehen*).
Als nach dem Mittagsmahl der Einzug der Braut erfolgen
soUte, da ritten Pfalzgraf Philipp und mit ihm der sachsische
Kurfiirst der Braut entgegen. Herzog Albrecht aber, so heifet
es in dem erwahnten Bericht Ramungs, ritt nicht mit, sondem
wartete auf das „Stechen und Bereiten" — ein charakte^
ristischer Zug fiir die so leidenschaftliche Freude des Wet-
tiners an den ritterlichen tJbungen seiner Zeit
Auch an dem feierlichen Gottesdienst, der am folgenden
Tag sich an die Einsegnung des jungen Paares aoschlofs,
nahm Herzog Albrecht nicht teil. Mit anderen seiner fCirst-
lichen Standesgenossen wartete er vielmehr auch damals auf
seine „Handlung zum Stechen". Ebenso finden wir ihn bei
der Tafel, die an diesem Tage stattfand, nicht anwesend«
Bevor wir aber Herzog Albrecht auf dem Tumierplatz
folgen, m6ge zunachst ein Wort zur Bedeutung der Amberger
Hochzeit in politischer Hinsicht mit besonderer Rticksicht auf
die Stellung des sSchsischen Kurfttrsten hierbei gestattet sein.
Freilich wissen wir von den politischen Verhandlungen,
die in Amberg gefUhrt werden soUten, nicht allzuviel. Soviel
^ber scheint gewifs: man woUte die Amberger Hochzeit zur
Anbahnung eines Ausgleichs beniitzen, eines Ausgleichs wohl
*) Vgl. V. Langenn S. 93; Kaspar Wcir Landvogt von Meifsen,
s. Font. rer. Austr. U. Abt, XLIV, 650; XL VI, 306, 310; vgl. tiber ihn
auch Fraustadt, Gesch. d. Geschlechtes v. SchOnbergIA, 306 ff. und
Mone a. a. O. I, 508.
2) Mone I, 511.
8) Sagittarius, Splendor familiae SchOnberricae (1676) S. 40.
— Die genealogischen Angaben Fraustadts (vgl. ll, 503) scheinen
bier zu versagen.
*) Sagittarius S. 15; Fraustadt I A, 151; vgl. Font rer.
Austr. II. Abt, XLIV, 166, 294, 350; Mone I, 507.
*) Vgl. meine Abhandlung: Die Amberger Hochzeit a. a. O. —
All das nach Ramungs Bericht.
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Kleinere Mitteilungen. I eg
insbesonders auch zwischen dem Brandenburger Markgrafen
Albrecht Achill und seinen langjahrigen Gegnern, Herzog
Ludwig dem Reichen von Niederbayem und der Reichsstadt
Nttmberg. Eine Hauptrolle hierbei war der Vermittlungs-
tatigkeit des sachsischen Kurfttrsten zugedacht; er soUte das
seine dazu beitragen, dafs „zwischen den Hausem alien . . .
Einigkeit" herrsche. So der Gedanke eines alten Diplomaten:
Martin Mairs^). Es war die Idee eines vom Kaiser iinab-
hangigen deutschen Bundes, der zur Vormacht im Reiche
berufen schien. Aber freilich ! Die Macht der aufseren Ver-
haltnisse, de Macht langjahriger Gegensatze war starker als
alia Vennittlungsplane. Herzog Ludwig von Niederbayern
war durch Krankheit an der Teilnahme an der Hochzeit ver-
hindert und der Brandenburger kam gleichfalls nicht^). Unter
solchen Umstanden konnte man sich von der Vermittlungs-
tatigkeit des sachsischen Kurfursten von vornherein nicht
allzuviel Erfolg versprechen. Ja es scheint sogar, als ob
zwischen den alten politischen Freunden, den Sachsen einer-
seits und den Bayern und Pfalzem andrerseits, gerade in den
Tagen der .Amberger Hochzeit eine gewisse Rivalitat zum
Ausdruck gekommen sei, wie wir h5ren werden. —
Doch sehen wir nun dem Tumiere zu, das Herzog Albrecht
auf dem Amberger Marktplatz am Tage nach seinem Einzug
ausfocht. Mit einem pfalzischen Adligen*), Schenk Philipp,
Herrn zu Erbach, hatte er „ein stark Rennen". Wie an den
ritterlichen tJbungen selbst, so scheint Herzog Albrecht auch
an der Mode seiner Zeit seine Freude gehabt zu haben. Zu dem
Tumiere, das er damals ausfocht, war er in der sogenannten
„geteilten Tracht"*) gezogen, die uns heute freilich nichts
weniger als geschmackvoll erscheinen mufs. Die eine (jeden-
falls die rechte)^) Seite seines Rockes war von grtiner Farbe,
auf der anderen wechselten rot, weifs und grun. Wie es
scheint, fand der ritterliche Sachsenherzog an seinem pfei-
zischen Gegner damals seinen Meister.
^) Die Quelle hierftir bietet ein Brief Ludwigs v. Eyb an Kur-
ftirst Albrecht Achill vom 19. Dezember 1473 (in den Font. rer. Austr.
Abt. XL VI, 243).
*) Vgl. darUber meine Abhaindlung: Die Amberger Hochzeit
a. a. O.
•) Unter dem pfalzischen Adel wird er in dem oben S. 155
Anin. 4 erwahnten Verzeichnis genannt.
*) Vgl. Falke, Deutsche Trachten- u. Modenwelt (= Deutsches
Leben I) S. 147 imd die Abbildungen bei A. Schultz, Deutsches
Leben hn XIV. u. XV. Jhrhdt. (II. Halbband) Tafel XXIX u. XXXH.
«) Vgl. Falke a. a. O.
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i6o Kleinere Mitteilungen.
Als am Abend jenes Tages im Amberger Tanzhaus')
unter dem Arrangement der Erzherzogin Mechthilde von
Osterreich, einer Tante des Brautigams, ein origineller Tanz
veranstaltet wurde, bei dem die Damen mit Damen und die
Herren mit Herren tanzten, bildeten die beiden sachsischen
Fttrsten das erste Paar, das seitens der Herren diesen Tanz
erOfihete; ihnen nach tanzte ihre Ritterschaft, dann die anderen
FUrsten mit ihrem Gefolge — was lustig zu sehen war, wie
der Berichterstatter versichert. —
Was der pfalzische Kanzler und mit ihm auch die anderen
Festgaste wahmehmen zu kGnnen glaubten, war, dafs Kur-
fUrst Ernst und Herzog Albrecht „gar brtiderlich" gegen
einander sich verhielten, so dafs dies allgemein an ihnen ge-
riihmt wurde. Das Bestehen einer wahren Eintracht, die,
wie wir auch sonst horen^), zwischen dem sSchsischen Brilder-
paar in jener Zeit herrschte, wird also durch diese in Ramungs
Bericht sich findende Stelle bezeugt. — Wer hatte es da-
mals in Amberg geahnt, dafs Zwistigkeiten, die im Laufe der
Jahre zwischen Ernst und Albrecht entstehen soUten, diese
noch zur Teilung ihres Landes veranlassen wurden! —
Die Sachsendberzoge erregten in Amberg grofses Staimen
durch die „guten und gar fremden" Trompeten, welche sie
mit sich gebracht hatten; wie Ramung seinem Herm, Kur-
fiirst Friedrich, berichtet, zeichneten sich diese dadurch aus,
dafs man auf ihnen auch hohe TOne klar zum Ausdruck bringen
konnte; es werden also unter jenen Instrumenten bereits Trom-
peten mit gebogenem Rohre zu verstehen sein, fur deren Her-
stellung natUrlich eine Vorbedingung die Kimst des Metall-
schmiedens war, und deren tatsachHche Herstellung sonst
erst in das i6. Jahrhundert verlegt wird*). Dafs diese „neuen
und gar fremden" Trompeten vor allem im Hofstaat der
sachsischen Ftirsten eine Heimstatte gefunden haben, ist umso
mehr erklarlich, als sich an ihrem Hofe die Musik ttberhaupt
einer regen Pflege erfreut zu haben scheint*).
Wie ihr Herzog, so taten sich auch manche der sachsischen
Grofsen bei dem zu Amberg stattfindenden Turniere durch
ihre Starke und Gewandtheit hervor. Als ein „vast (= sehr)
^) Vgl. dartiber in meiner Abhandlung: Zur Gesch. u. Topographie
der Stadt Amberg im nachsten Bd. d. Verh. d. hist. Ver. f. Oberpfalz
u. Regensburg.
*) Vgl. V. Langenn S. 43 f.
') Vgl. Eichhorn, Die Trompete in alter und neuer Zeit (1881)
S. iff. una F. L. Schubert, Die Tanzmusik S. 53.
*) Vgl. V. Langenn S. 483.
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Kleinere Mitteilungen, l6i
gut Rennen"^) wird jenes Tumier bezeichnet'^), das der uns
schon bekannte Kaspar von SchOnberg mit dem fUrstlichen
BrSutigam, Pfalzgraf Philipp, ausk^mpfte. Eine gewisse Riva-
litat scheint bei diesen ritterlichen Spielen zwischen den
Sachsen und den Bayern*) entstanden zu sein*), der vielleicht
die Schuld zuzuschreiben ist an dem traurigen Unfall, der
hier auch erwahnt werden mag.
Bei dem Gesellenstechen , das am Aschermittwoch
(23. Februar) stattfand, linden wir unter den ba3rrischen Ad-
ligen auch Wolfgang von Frauenberg beteiligt*). Wie uns
der bayrische Chronist Veit Ampeck berichtet*), bediente
sich der sachsische Gegner dieses bayrischen Edelmannes
einer iMngeren Lanze, als gestattet war'), und t5tete hiermit
Wolfgang von Frauenberg.
Nattirlich zeigte in diesem Gesellenstechen®) auch der
tapfere Sachsenherzog Albrecht seine ritterlichen Vorzflge.
Aus der speirischen Chronik®) wissen wir, dafs ihm der be-
deutendste Preis, der „Fttrstenpreis", zufiel. Nach Ramungs
Bericht sollte dieser darin bestehen, dafs die „sch5nste Frau"
*) Beim „Renn^n" handelte es sich um das Abstechen der Tartsche
(ein Ideiner Schild; s. Schmeller-Fromann, Bayr. WOrterbuch
I, 626); beim „Scharfrennen" mufste diese so getroffen werden, dafs
der Reiter aus dem Sattel flog. A. Schultz, Deutsches Leben im
XIV. u. XV. Jhrhdt (II. Halbband) S. 484.
2) In Ramungs Bericht a. a. O.
*) Zu denselben werden wohl auch die Pfalzer (eben als Gefolge
von wittelsbachischen Ftirsten) zu rechnen sein; wenigstens werden.
bei der Aufzahlung der Teilnehmer am Gesellenstechen die Pfalzer
unter den Bayem genannt.
*) Darauf beziehen sich jedenfalls die Worte in Ramimgs Be-
richt: „[Die Sachsenherzoge] naben starck stickher, die woUen das
best than (d. h. tun) umb den danck (d. i. Siegespreis) fur di Bairn
und woUen di Bairn versuchen; das han sy macht"
'^) Nach der oben S. 155 Anm. 4 erwahnten Aufzahlung der
Teilnehmer.
^ VeitArnpeck, Chron. Bajoariorum, bei Pez, Thesaurus anecdo-
torum III, 3,309; m deutscher Bearbeitung in M, v. Freybergs hist
Schriften I, 81.
') So in der deutschen Bearbeitung; in der lateinischen heifst
es nur: „iniqua Saxonum versutia . . penit"
^ Von aen Sachsen nahmen daran teil: Graf Wilhelm von Henne-
berg; (Heinrich) Reufs, Herr zu Plauen; Schenk JOrg von Tauten-
berg; (Jaruslav) von Sternberg; Kaspar, Bemhard und Hans von
SchOnberg; Heinrich Truchsefs; Heinrich Starschadel; Christof von
Maltitz; Hans Grtiner; beide von Erdmannsdorf; Klaus von Tratt
(Trotha); Erhart Wechmaier (vielleicht das Geschlecht Wechmar?);
Hans Truchsefs; Wilhelm von Wolfstein; Georg Marschalk; Jan
von Linz; Gotz von Ende.
®) Bei Mone, Quellensammlung z. bad. Landesgesch. I, 511.
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIX. i. 2.
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1 62 Kleinere Mitteilungen.
«in „Heftlein", einen Schmuckgegenstand, im Werte von
300 Gulden dem. Sieger reichen soUte. Dieser Preis ward
■also dem ritterlichen Sachsenherzog beschieden.
Albrechts Sieg in jenem Gesellenstechen mufste umso
^lanzender erscheinen, als an demselben auch ein anderer
f ttrstlicher Tumierheld teilnahm, Herzog Christoph von Bayem,
der wohl schon damals ein gefttrchteter Partner war. Als
Herzog Albrecht nach dem Verlauf der glanzenden Amberger
Tage mit seinem kurfttrstlichen Bruder wieder ins Sachsen-
land zog, hatte er daher gewifs die Achtung und Beliebtheit
gesteigert, deren sich seine Pers5nlichkeit naturgemMfs in den
ritterlichen Kreisen der Zeit erfreuen mufste.
3. Noch einmal das Jahr der Erflndung des Meiftner
Porzellans?
Von E. Zimmermann.
Im XXVII. Band dieser Zeitschrift habe ich versucht,
nachzuweisen, dafs die Erfindung des Meifsner Porzellans durch
B5ttger nicht, wie es Engelhardt zuerst in seiner bekannten,
im Jahre 1837 erschienenen Biographie BOttgers behauptet hat
und dann fast von alien Seiten immer wiederholt worden ist,
im Jahre 1707, vielmehr, wie es das ganze 18. Jahrhundert
angegeben hat, im Jahre 1709 erfolgte. Ich hatte dies ge-
tan auf Grund verschiedener aus den tjberlieferungen dieser
Zeit sich ergebender SchlUsse und der einzigen bestimmten
Zeitangabe des Ereignisses, die wir noch aus BOttgers Leb-
zeiten besitzen, namlich der seines Mitarbeiters imd Schwagers,
des Inspektors der Meifsner Manufaktur Steinbriick, der dies
Jahr ohne Rtickhalt fiir die Erfindung in einem in der Konigl.
Porzellansammlimg zu Dresden aufbewahrten ausfuhdichen
Berichte iiber die ganzen industriellenUnternehmungen BGttgers
angegeben hat. Inzwischen ist mir — leider erst nach Ab-
schlufs jenes Aufsatzes — von der K5nigl. Porzellanmanufaktur
zu Meifsen eine andere Arbeit desselben Steinbrtick zur Ver-
fiigung gestellt worden, der sogenannte „Geschichtskalender**,
in dem dieser — scheinbar im Auftrage B5ttgers — alle die
dessen Manufakturen betrefFenden Ereignisse vom Marz 1709
bis zum gleichen Monat 171 2 in gedrSngter Form aufzahlt;
darin findet sich aber eine kurze Notiz, die auf diese Frage
ein neues Licht zu werfen vermag. Sie besagt unter dem
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Kleinere Mitteilungen. 163
Monat Oktober 17 10, dafs damals Dr. Bartelmei, der Leib*
arzt B5ttgers und Mitwisser eines Teils der Porzellanarcana
vor einer damals tagenden, die Angelegenheiten der B6tt-
gerschen Manufakturen prUJFenden Kommission „attestiert^^
h^tte, dafs Bdttger ihm bereits vor zwei Jahren die Masse
sowohl zu dem roten wie zu dem weifisen Porzellan erlemet
batte, aber ohne die Glasur. Damach also kann man, wo-
fern man nicht an der Glaubwurdigkeit oder dem Gedacht-
nis Dr. Bartelmeis zweifeln will, kaum umhin, die Erfindung
wenigstens der Porzellanmasse in das Jahr 1708 zu setzen,
beh^t aber doch bei der AUgemeinheit des Ausdrucks „vor
zwei Jahren" durchaus das Recht, hierbei an das Ende dieses
Jahres zu denken, so dafs immer noch nichts daran hindert,
sie als erst nach dem Tode Tschimhausens, den man (vgl.
meinen Aufsatz: Wer war der Erfinder des Meifsner Porzel-
lans im XXVIII. Band dieser Zeitschrift) mehrfach fiir den
Miterfinder BSttgers gehalten hat, geschehen anzusehen. Aber
freilich besagt auch diese Stelle eben nur, dafs damals im
Jahre 1708 bereits die Masse des Porzellans erfimden war, nicht
aber auch bereits die ihr zukommende Glasur. Nun aber ist Por-
zellan ohne Glasur eigentlich gar kein Porzellan und namentlich
auch nicht damals zu B^Jttgers Zeiten als solches angesehen
v«)rden. Erst Generationen nach B5ttger, d. h. vor allem zur
Zeit des wieder beginnenden Klassizismus hat man den Typus
des unglasierten Porzellans, das sogenannte Biskuit, erfunden,
um damit vor allem Statuen in Marmor imitieren zu k6nnen.
Dafs aber die Glasur des Porzellans nicht im Jahre 1708 er-
funden ward, dafs vielmehr diese Erfindung, die eigentlich
eine ganz neue, eine zweite innerhalb der Erfindung des Por-
zellans gewesen ist, erst im folgenden Jahre 1709 gelang,
dafUr dtirften wir darin die sprechendsten Beweise haben,
dafs BOttger zwar sich der Erfindung des Porzellans „sammt
der allerfeinsten Glasur" bereits am 28. MSrz 1709 in einem
Memoriale dem KGnige gegentiber geriihmt hat, dafs er aber
dann im November desselben Jahres der Kommission, die da-
mals seine Erfindungen zum zweiten Male zu prttfen sich an-
schickte, die Erfindung der Porzellanglasur noch als etwas
Besonderes anzeigte, ohne hierbei die der Porzellanmasse, die
damit damals als etwas bereits ganz Selbstverstandliches gait,
noch zu erwahnen. Er mufs demnach mit der Glasur erst
zwischen dem Marz und Oktober dieses Jahres zurecht ge-
kommen sein, und somit k5nnen auch wir die Beendigung
der Porzellanerfindung imd damit diese Erfindung selber wohl
nur in das Jahr 1709 setzen, wie ich es eben in meinem
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164 Kleinere Mitteiliingen.
frtiheren Aufsatze getan habe und wie es Steinbrttck be-
richtet hat.
Mit dieser Tatsache dttrfte dann auch durchaus dber-
einstimmen, dafs Engelhardt — fxir uns freilich heute unkontrol-
lierbar — berichtet, dafs BOttger selber seine Erfindung bald in
das Jahr 1708, bald in das Jahr 1709 gesetzt hat: er hat eben
in ersterem Falle an die der Masse, in letzterem an die des
Porzellans mitsamt der Glasur gedacht. Sein Widerspmch
ist also nur ein scheinbarer.
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Literatur.
BIMer ans der Knltnrgeschichte unserer Helmat Mit besonderer Be-
rQcksichtigung der Provinz Sachsen, des Herzogtums Anhalt und
des KOnigreichs Sachsen. Von Richard Erfnrth, Lehrer an der
Ubungs-Schule (Lutherschule) des KOnigl. Predigerseminars zu
Wittenberg. Zweite vermehrte Auflage. Mit einer Tafel: Vor-
iind frtihgeschichtliche AltertOmer. Haffe a. S., Richard MOhlmanns
Verlag (Max Grofie). 1907. V, 13a SS. 8®.
Das vorliegende, lediglich p£ldagogischen Zwecken dienende
Btlcfalein reiht kulturgeschichtliche Bifder aneinander, ohne jedoch
den Stoff irgend zu erschOpfen. Die Kimst z. B. wird nirgends be-
handdt Der Volksschullehirer findet hier Stoff tiber die alteste Zeit
und die altesten Bewohner, die EinfOhrung des Christentums, die
Ansiedlung der Slawen, deren Besiegune^ die Einteilung des Landes
in Marken, Gaue, Burgwarten. tiber Bisttimer, Lehen, Land, Be-
vOlkerun^, die niederlanfischen Ansiedler, KlOster, Wendenbekehrung,
die geismchen Ritterorden, die Ansiedlung der deutschen Bauem,
die soziale Gliederung der Bauem, die Lasten der bSluerlichen Be-
wohner, LandstSbide und Landtag, AblOsungen, Rittergtiter, Gericht.
Am ehesten wird der Volksschuuehrer auf dem Lande sich mit dem
Buche befreimden; ftir den in der Stadt ieblt zu vid, z. B. die soziale
Gliederung der mchtb£luerlidien StSbide. . Die Darstellun^ ist ge-
fiOlie und geeignet, Sinn fUr die Heimat und fUr Vaterlan£Hebe zu
wec£en. Aber damit, dafs die Erkenntnis sich immer weiter Bahn
breche, dafs der Geschichtsunterricht nicht im blofsen Aneinander-
reihen der historischen Tatsachen nach ihrer Zeitfolge bestehen darfi
soliten auch p£ldagogische Bticher nicht b^rtindet werden. Solche
pfldagogische SdbstverstSbidlichkeiten soliten auch jedem Volksschul-
Idirer ganz gd&ufig sein. Ftir Mittdschtiler bietet das Btichlein zu
wenig. Aber auch wer dem VolksschuUehrer derartige Stoffe dar-
bieten will, sollte auf einer breiteren wissenschafdichen Grundlage
aufbauen, als sie das von Erfiirth angegebene Literaturverzdchms
angibt Von zusammenh&ngenden Wei^en tiber das KOnigrdch
Sachsen sind nur Schmidts KursSlchsische Strdfztige erwahnt. Ge-
rade ftir die von Erfiirth verfolgten Zwecke wtirde z. B. die berdts
wiederholt erschienene Sachsische Volkskunde von Wuttke vidsdtige
Ausbeute geliefert haben. Die Auswahl der Beispiele in (diesen
,3il<iem aus der Kulturgeschichte unserer Heimat*' lafst wiederholt
erkeimen, dafs der Veriasser den Stoff zu wenig beherrscht. So
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1 66 Literatur.
wird z. B. bei dem deutschen Ritterorden, S. 8i, ein Hinweis auf die
Stadt Mfihlhausen in der Provinz Sachsen vermifst; beruht dodi die
fesamte Finanzla^e dieser ehemalieen Reichsstadt noch haute auf
em dereinst dem deutschen Ritterorden daselbst zugehorig gewesenen
Stadtwald, und erinnem unendlich viele Einzelheiten in jener Stadt
noch gegenwartig an die alte Ordenszeit. Die Bevorzugung der
Prahistone mOchte ich nicht taddn. Die Beigabe der von der Histo-
rischen Kommission filr die Provinz Sachsen 1898, verOffentiichten
Tafel kann manchen zur Bergung einschlagender CTberreste veran-
lassen. Es hatte dann aber auch im Literaturverzeichnis die reich-
halti^e „Jahresschrift fQr die Vorgeschichte der sachsisch-thtiringischen
Lander" genannt werden soUen, welche das Provinzial- Museum in
Halle a. S. herausgegeben hat.
Dresden. Eduard Heydenreich.
KnrsSclisisclie Strelfzilge. Dritter Band. Aus der alten Mark Meilsen^
Von Otto Ednard Schmklt, Rektor des KOnigl. Gymnasiums zu
Wurzen. Mit 4 Autotypien und 15 Federzeichnungen von Max
Nather. Leipzig, Fr. Willi. Grunow. 1906. X, 403SS. 8".
Das gtinstige Urteil, das tiber die beiden ersten Bande der
„Kursachsischen ^treifztige" in dieser Zeitschrift XXIII (1902), 349 1
und XXVI (1905), 164! gefallt werden konnte^ gilt auch filr den
vorliegenden dritten Band; kleine Versehen, wie sie W. Lippert in
der Historischen Zeitschrift, HI. Folge, 3. Band (1907), S. 6ion. riditig
gestellt hat, kOnnen es nicht wesenSich beeintraditigen. Wieder hat
es der auf den verschiedensten Gebieten trefflidi bewanderte Verfasser
verstanden, in angenehmstem Plaudertone, der nur selten (z. B. bd
Behandlimg der Schleinitzischen Familiengeschichte, S. 78 ff.) in einen
etwas trocSenen Chronistenstil verfallt, vor dem Leser ein bunt-
farbiges Gremalde zu entwickeln, in dem reizvolle Landschaftsschilde*
rungen geschickt mit allerhand wertvollen geschichtlichen, literar-
historiscnen und kulturgeschichtlichen Ausflmrungen verwoben sind.
Die Gregend, in der uns diesmal Schmidt als kundiger Ftihrer dient,
ist das eigentlidie Kemland des KOnigreiches Sachsen, die Maik
Mdfsen, die dem leuigjahrigen Lehrer an der Meifsner Ftlrstenschule
natttrlich besonders vertramt ist. Die Stadt Meifsen mit der Albrechts-
burg bildet den Ausgangspunkt der Betrachtung, den Beschlufs die
an der Elbe bei Meifsen eelegenen SchlOsser Siebeneichen und
Scharfenberg, die durch die fezienungen Fidites, Schlegels, Novalis*,
Fouqu6s, Apels und der Familie KOmer zu den markanten Persftn-
lichkdten Ernst Haubold, Dietrich und Karl Borromaeus von Mildtz
eine wichtige RoUe in der deutschen Romantik gespielt haben. Da-
zwischen fShren ims langere Ausfltige strahlenfBrmig von Meifsen
aus in die Lommatzscher Pflege, deren G«schichte eng toit dem in
Schleinitz, Ragewitz, Lommatzsch, Leutewitz und Seebschtltz ai^e-
sessenen GescSlechte von Schleinitz verwachsen ist, in die eanz be-
sonders gearteten meifsner ElbdOrfer Nieder-Muschtitz, Nieaer-Lom-
matzsch, N eu-Hirschstein, Klein-Zadel, Diesbar, SeufsHtz, Boritz (die
Wirkun^statte des meifsner Historikers Ursinus) imd Lorenzkir(£en,
in die Grofsenhainer Gegend, nach Zabdtitz, das zahlreiche Er-
innerungen an die Familie von Wackerbarth, die Kurprinzessin Maria
Antonia (Gemahlin Friedrich Christians, f 1780) und den Prinzen
Xaver weckt, und endlich nach den Ortschaften an der m^fsntsdi-
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Literatur. i6'7
lausitzischen Grenze Frauenhain, Elsterwerda, GrOden, Hirschfeld^
Grofs-Thiemig, Grofs-Kmehlen (die grOfsten der so^enanntenSchraden*
dOrfer), Ortrand, Ponickau, Ltlttichau, KdnigsbrUcE und Lausa. Vides,
was iins Verfasser bei diesen Fahrten erzahlt, anknttpfend an die
Schilderung der teilweise sehr romantischen Herrensitze und der
vidfach eigenartigen Ortsdiaften, ist an iind fttr sidi nicht neu, aber
neu in der geschickten Zusammenfassung und Anordnimg, so, was er
mit grofser warme (iber die dem sachsisdien Volke bisher viel zu
wenig bekannten Mitglieder unseres Herrscherhauses Maria Antonia
und Xaver, oder was er Uber die Entwicklung der Lommatzscher Pflege
und tiber die Stellung Grofsenhains in der Geschichte berichtet.
Vieles aber bedeutet geradezu eine Berddierung unserer historischen
Kenntnisse, indem aus dem Dresdner Hauptstaatsarchive, aus Schlofs-
und Pfarrarchiven, aus alten Chroniken und aus dem Mimde von
Ortskundigen bisher unbekannte Tatsachen mitgeteilt werden. Dahin
sind zu zShlen der Abrifs der meifsner Stadtgeschidite, die bisher
Idder noch keine zusammenfassende Darstellung erfahren hat, teilweise
die Nachrichten (iber das bedeutende Geschlecht von Schldnitz, die
Angaben tiber den Pfarrer und Chronisten Sappuhn (vffl. dazu des
Verfassers Selbstberichtigung in dieser Zeitschnft XXVlII, 136) und
den bertihmten Lorenzkirchener Markt, der mehrfache Hinweis auf
die bisher noch nidit weiter beachtete Grofsenhainer Kunstschide, aus
der oifenbar die Altarwerke in Frauenhain, Grofs-Kmehlen, Ponickau
und Streumen hervorgegangen sind (vgl. S. 196!, 277, 29S, 314), und
die Schilderung der eieenttimlichen Wirtschafts- und Kulturentwick-
lung der „SchradendOrfer** auf Grund eines 1474 niedergeschriebenen
Haushalts- und Wirtschaftsberichtes Seiffau-t von Ltittichaus auf Grofs-
Kmehlen, eines Visitatorenberichtes von 1575 und der Erbbticher von
Frauenhain und Merzdorf. Ganz besondere Beachtung aber ver-
dienen die Angaben tiber Dietrich von Miltitz, „der zwischen 1806
und 1815 als einer der grOfsten und edelsten deutschen Patrioten,
ja man kann sagen, als der sachsische Vertreter der Ideen des Reichs-
frdherm von Stein erscheint". HofFentlich halt Schmidt sein Ver-
sprechen, uns mit Hilfe der reichen Schatze des Siebendchener
Archivs das in den Streifztigen nur angedeutete „Bild des Lebens
und Wirkens dieses bedeutenden Mannes" in einer besonderen Ver-
Oflfentlichung genauer auszuftihren und damit einen erwtinschten
Beitrag zur Geschichte der deutschen Freiheitsbewegung in Sachsen
zu geben, wie er in seinem eben erschienenen Buche „Fouqu6, Apel,
Miltitz" (Leipzig, Dtirr, 1908) einen schatzenswerten „Beitrag zur Ge-
schichte der deutschen Romantik" geliefert hat.
Gleich den frtiheren Banden ist auch dieser dritte mit teilweise
sehr fdnen Federzeichnungen von M. Nather geschmUckt, die u. a.
Ansichten der SchlOsser Scmeinitz, Hirschstein, Zabeltitz, Frauenhain,
(jrofs-Kmehlen, Siebendchen und Scharfenberg zeigen; dazu kommen
die vier Autotroien von Meifsen^ der Kurftirstm Maria Antonia, einer
Partie an der KOder bei Zabeltitz und Hirschfeld im Winter.
Ob noch weitere Fortsetzungen der Kursachsischen Streifztige
geplant sind, ist Referenten nicht bdcannt. Es ware aber zu wOnschen;
denn die bisher erschienenen Bande dUrfen wohl mit zu dem Besten
gezahlt werden, was an in gutem Sinne volksttimlichen Darstdlungen
auf dem Gebiete der sachsischen Geschichte in den letzten Jahren
gddstet -^orden ist.
Dresden. Hans Beschorner.
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1 68 Literatur.
Die hlstorisch-geographischen Arbeiten im Kfinigreich Sachsen. Im
Auftrag der KOniglich Sachsischen Kommission fUr Geschichte zu-
sammengestellt von R. Ktttzsche. H. Beschorner, A. Meiche, R. Becker.
Leipzig, Druck von B. G. Teuoner. 1907. 88 S. 8*'.
Als im Jahre 1896 die KOniglich Sachsische Kommission fur
Geschichte begrtindet wiirde, fafste sie von vomherein als eine ihrer
wesentlichsten Aufgaben die SchafFung eines gescliichtlichen Atlas
ihrer Gebiete ins Auge. Die Oberzeugung, oafs nur auf diesem
Wege die meisten Fragen auf dem Gebiete der politischen wie der
Kulturgeschichte gelOst werden kOnnen und dafs alle historisch-
geographischen Arbeiten grOfseren Stils ohne entsprechende Spezial-
forschung auf kleineren Gebieten nur unvollkommene Ergebnisse
zu lief em im Stande sind, hatte sdion frtiher die Rheinische Kom-
mission fiir Geschichte zu einem ahnlichen Untemehmen gedrangt
und ist seitdem auch anderwarts dvu^cheedrungen. Freilich lehrten
die gemachten Erfahnmgen, dafs alle soldie Untemehmen umfassende
Vorarbeiten schwierigster Art voraussetzen. Dafs sich die Kom-
mission dadurch nicht abhalten liefs, das Werk mutig in Angriff zu
ndmien, ist vor allem das Verdienst ihres Geschaftsftihrers Prof. Lamp-
recht. Es ist ihm gdungen, eine Reihe ttichtiger Mitarbeiter zu
gewinnen, die verstandmsvoU und opferwillig sich der schdnbar
undankbaren Arbeiten unterziehen. Eben w^ man voraussichtlich'
erst nadi langen Jahren die Frtlchte dieser Arbeiten emten wird, ist
es sehr dankenswert, dafs die Kommission die vorjahrige Versamm-
lung Deutscher Historiker zum Anlafs nahm, um tiber ihre Plane und
das, was zu deren Ausftihrung bisher geschehen, dnen Cberblick
in der ims vorliegenden Schrift zu geben. Prof. KOtzschke, der Vor-
stand des historisch-geographischen seminars der Universitat Ldpzig,
Idtet sie mit einigen Bemerkungen tiber die Eigenart der zu lOsen-
den Aufgaben dn. Die machtvolle Herrschaft des Hauses Wettin
ftthrte zu dner Konsolidation der altgeschichtlichen Territorien, die
ihre ursprtinglicheGliederune zurilcktreten liefs hinter dnerim spateren
Mittelalter geschaffenen una bis ins 19. Jahrhundert fortbestenenden
administratLven Einteilung; von dieser, von den Amtem, mufs man
ausgehen, die Amter aber, anfangs vielldcht geschlossene Bezirke,
spater aber durch Vergabungen mancher Art vieffach zerrissen, lassen
sich nur feststellen, wenn man die kldneren und kldnsten Raum-
eebilde, aus denen sie sich zusammensetzen, die Siedeluneen, die
Ortsfluren, untersudit Mit den vergldchswdse rdchen Queflen, die
dafOr zu Gebote stehen, beschaftiet sidi der erste Hauptabschnitt
des Schriftchens. H. Beschorner gibt einen Oberblick (iber die seit
dem 16. Jahrhimdert entstandenen Kisse imd Karten der sachsischen
Lande, sofem sie ftir die LOsung der Aufgaben von Bedeutung sind;
in erster Linie stehen die Aufnahmen von Matthias Oeder, (fie von
August dem Starken angeregten kartographischen Arbdten Ztlmers
und anderer, die ftlr wdtere ELrdse im Schenckschen Atlas nieder-
gdegt wurden, und die hauptsadilich durdi den sachsischen General-
stab sdt dem Ende des 18. Jahrhunderts ausgeftihrte und noch jetzt
fortgesetzte topographische Landesaufnahme, deren Hauptergebnisse
dieOberrdtscheKarte, diesog. Generalstabskarte i : 100 000 una die sog.
Toj)ographische Karte i : 25000 sind. ZurErganzung dieser kartogra-
phischen dienen die bis ins 14. Jahrhundert zurilckrdcnenden historisch-
statistischen Quellen, die KOtzschke knapp und klar zusammenstdlt
Ein zweiter Abschnitt beschaftigt sich dann mit den historisch-geo-
graphischen Untemehmungen der Kommission selbst. Die Einleitung
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Literatur. l6j
Bildete die Herstellung von „Grundkarten" im Mafsstabe von i : looooo
(mit Flurgrenzen), die als zeichnerische Unterlage fur alia Arbeiten
unentbehrllcli waren; dariiber berichtet Kotzschke. Man suchte dann
durch Fragebogen, Eintragung historisch-geographischer Einzelheiten
in den Karten i : 25000, erne planmafsige Sammlung von Flurnamen
und die kostspieli^en, aber reiche Frttcnte versprechenden photogra-
phischen Reproduktionen samtlicher Flurkrokis das Material bis ins
Detail zusammenzubringen, eine Arbeit, die freilich noch geraume Zeit
in Anspruch nehmen wird, bevor sie als abgeschlossen gelten kann, iind
fiber oie Beschomer uns Mitteilungen macht. Die Bearbeitung eines
die verschiedenartigen Typen der Fluranlagen veranschaulichenden
Adas hat ROtzschke iibemommen. Von grofser Wichtigkeit ist das
historisch-geographische Ortsverzeichnis , ein ebenfalls noch eine
Reihe von Jaftren beanspruchendes Untemehmen, tiber das der von
O. M5rtzsch und G. Pilk unterstutzte Bearbeiter A. Meiche berichtet
Der kirchlichen Geographie unserer Lande endlich verspricht die von
R. Becker tibemommene Beschreibung der Bistilmer Meifsen und
Merseburg feste Grundlagen zu geben. Es ist ein ktihnes, aber durch-
aus aussichtsvolles Untemehmen, das sich die Kommission vor-
Senonunen und in umsichtiger Weise vorbereitet hat. MOchte es den
[itarbeitern beschieden sein, das grofse Werk bis zu Ende durch-
zufiihren.
Dresden. Ermisch.
Briefvechsel des Herzogs Christoph von Wiirttemberg. Im Auftrage
der Kommission fur Landesffeschichte herausgegeben von Viktor
Ernst. Dritter Band: 1555. Vierter Band: 1556—1559. Stuttgart,
W. Kohlhammer. 190a, 1907. LXVIH, 419; LIV, 747 SS. 8».
tJber die beiden ersten Bflnde dieses Untemehmens habe ich in
dieser Zeitschrift XXII, 3 80 if. berichtet. Die Fortsetzun^, welche
jetzt in zwei weiteren Banden vorUegt, hat fOr die sftchsische Ge-
schichte eine erheblich grOfsere Wichtigkeit. Denn im Vordergrunde
stehen Fragen, welche den gesamten deutschen Protestantismus be-
trafen, in welchen auch iCurfurst August eine bedeutende Rolle
spielte. Der Briefwechsel mufs deshalb auch die damaligen Be-
ziehungen und Meinungsverschiedenheiten zwischen Sachsen und
Wttrttemberg benicksiditigen und yielfach in ein helleres Licht
setzen. Leider wird jedocn nach dieser Richtung der dritte Band
einigermafsen dadurcn beeintrachtigt, dafs Ernst auch ftir diesen die
kursflchsischen Reichstagsakten niait herangezogen hat. Darunter
Iddet vor allem die Beurteilung des Verhaltens, welches KurfQrst
August beim Abschlufs des Augsbiurger ReUgionsfriedens einnahm.
Ich will, um nicht blols zu tadSn, sondem auch neue Anregungen
zu geben, den Mauigel an einem konkreten Beispid vergegenwartigen.
Die gegensatzliche Anschauimg Augusts und Christophs vom Werte
des Kefigionsfriedens tritt besonders scharf im Mai 1555 zutage. Da-
mals hatten die evangelischen Mitglieder des Ftirstenrats mit den
weltlichen Katholiken einen Kompromifs verabredet, welcher dem
kursachsischen Bevollmachtigten Lbrenz Lindeman nicht gefiel, imd
dieser bewog seine Glaubensgenossen im Ftirsfenrat, von der Ver-
einbarun^ zurtickzutreten. Schwabe (in dieser Zeitschrift X, 263 f.)
und ich in meiner Monographie konnten nattirlich (iber diese Vor-
cange nicht mit der Ausiuhrlichkeit berichten, mit welcher sie in
aen kursachsischen Papieren behandelt sind. Infolgedessen bringt
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lyo
Literatur.
auch Ernst zu uns beiden kdne Ergflnzungen, sondem schildert auf
Gnind seiner allgemeinen Wahmehmiingen mit den Worten fS. L):
„Manches, was vom Standpunkte der filrstlichen Augsburg^hen
Konfessionsverwandten aus nicht viel Bedenken erweckte, muTste fOr
sie (die kursadisischen Gesandten) ein Greuel sein." Auch auf
Seite 185, wo er nochmals auf das Thema zurUckkommt, spricht er
darttber ganz summarisch. Nun sind gerade die Dresdner Reichs-
tags^ten fttr die Beurteilung der kursachsischen Politik sehr er-
flebig. Zunachst lagert im zweiten Bande dersdben Bl. a8iff. der
nt^mrf des Religionsfriedens, wie er sich nach den Kompromifs-
verhandlungen des Ftirstenrats gestaltet hatte. Diesen Entwurf hat
Lindeman mit einer grofsen Anzahl eigenhandiger Randnotizen be-
rfeitet, und in diesen hat man wohl me erste Vorarbeit zu seinem
Eingreifen zu erblicken. Des weiteren berichten die Rate am aa. Mai
(ebendaselbst Bl. 343 if.) ausfQhrlich nach Hause: „Wir haben inen
(den verabredeten Artikel tiber die Jurisdiktion) . . zeitlichen zu sehen
bekommen und haben derwegen mit den Sachsischen, Wirten-
bergischen, Pommerischen und Ffalzgraven Otten Heinrichs allerlei
unterredet und unsere Meinung inen auch angezeigt, das wir disen
Artikel im Eingang ansehen, das er gut geni^ sein mochte, auch ein
zimliche Versehung von der Jurisdiction machte, wiewol es darer
sdn solte, wan nit allein die Suspension gesetzt, sondem die Vor-
ordnimg, wie es die A. C. V. damit machen wurden, also rein gestalt
wurde, das inen solchs freistehen und nachgelassen sein solte, wie
wir dan in unserm Rath solchs mit disen ^orten gemdnt ,Cere-
monien, Kirchenordnungen etc., so sie aufgericht oder nachmals auf-
richten mOchten*, wiewol sie auch etwas undar, dieweil kdne Sped-
fication der Jurisdiction gescheen. Wan aber diselbige vorgehende
Wort steen bUeben imd dise Clausel auch volgt, so solte es utisers
Erachtens desto besser sein. Aber der Anhang von Stedten hat uns'
angeseen, das er keineswegs zu wiUigen, aus Ursachen, das dadurch
non tantum tacite, sondem auch offentlichen und expresse nachgeben
wurde, die Abgotterei zu leiden, zum auideren, das auch den Stedten,
so zu uns tret en wolten, dardurch der Zutritt ganz gespert wurde.
Dan die Gdstlicheit in denselbigen Stadten, so nachmals zu uns
treten wolten, die Jurisdiction ganz hetten. Wan es nuen unvor-
andert bleiben solte, so konte wider Pfarren noch Schulen bestalt
werden. Zu dem dritten, so hette es auch ein sonderlich Bedenken
mit den bischoflichen Stedten, Flecken und Oertem, die in dc^en
Landen gdegen, so zu ims treten wolten. Dan wan sie in densdbigen
gldch den Schutz uber Gericht und anders hetten, dieselbigen auch
mitten in iren Landen gelegen, so musten sie doch die Abgotterd
gestatten sambt andem." Hierauf folgt ein ausfiihrlicher Bericht
uber die Abanderungsvorschlage, welche die Kursachsen gemacht
haben, und tiber die Einzelverhandlungen zwischen den kur-
sachsischen Raten und ihren Glaubensgenossen aus dem Ftirstenrate.
Es ist naturgemafs, dafs Lindeman und seine KoUegen diesen mit
Erfolg gekrOnten Verhandlungen in ihren Gesandtschaftsberichten
ein grOlSeres Gewicht beilegten als die wtirttembergischen Rate, die
den ganzen Hergang mehr als eine ihnen nicht besonders angenehme
Episode betrachteten. Dadurch mufs sich aber ftlr jemand, der sich
an die weniger redselige Seite halt, ein unvoUstandiges Bild des
Vorfalls ergeben.
tJbrigens schliefst die Nichtbenutzung des Dresdner Archivs
nicht aus, dafs auch der dritte Band von Ernsts Publikation fOr die
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Literatur.
171
kursachsische Politik manche wertvoUen Bdtra^ entiialt. Das ergibt
sich schon rein ftufserlich. Wir besafsen zur ueschichte des Augs*
burger Reli^onsfriedens, welcher seine Entstehung doch vor allem
den albertimschen Bemtihungen verdankt, keine dgene neuere Akten*
verOffentlichiing. Der vierte Band der DrufFelschen Edition erstreclrt
sich bekanntlicn auf die ganze Zeit von 1552 bis 1555 und verfahrt
um so summarischer, je mehr er sich dem Ende nflhert. Deshalb
ist es sehr dankenswert, dafs gerade die Schlufspartieen von Dniffels
Beitrilgen durch Ernst wesentlich ergflnzt werden. Dadurch, dafs
Ernst auch die kurmainzischen Akten herangezogen hat, die ich
freilich ebenfalls schon fOr mdne Darstellung ausgebeutet habe, ist
auch seine Arbeit nicht einsdtig nur dem Ftirstenrate zu gute ge-
kommen.
Im vierten Bande hat Ernst den in den ersten drei begangenen
Fehler vermieden und die Archive von Marburg, Dresden, Berlin,
Weimar imd MUnchen, also sAmtHche wichtigeren evangelischen
Archive benutzt. Dadurch steht auch der viertq Band erheblich
tiber sdnen Vorgangem. Denn so viel ich weifs,' war noch keiner
der Forscher, die sich mit den auf den Religionsfrieden folgenden
Jahren beschaftigt haben, in der Lage, sich auf dn so viel^tiges
Aktenmaterial zu stUtzen. Das ist aber gerade fOr die Behandlune
der Zdt immittelbar nach 1555 wichtig. Denn bekanntlich stand
damals im Vordergrunde des Interesses die Frage, wie die Mdnungs-
^ erschiedenhdten innerhalb des deutschen Protestantismus aus«
geglichen werden sollten. Hierbd kommt es vor allem darauf an,
die Sonderstandpunkte und abweichenden Bedtirfnisse der dnzelnen
evangelischen Ftirsten und Gruppen kennen und wtlrdigen zu lemen.
Denn wenn man sich hierffir nur auf dn eng abeegrenztes Material
stUtzt, lauft man Gefahr, die Motive dnes T^es der damaligen
Protestanten durch die Brille der mit ihnen nicht vOllig einverstan-
denen Glaubensgenossen anzusehen. Unter diesem Mangel hat be-
sonders die Beurteilung des kursachsischen Verhaltens gelitten.
August hat sich gegen die Versuche, die deutschen Protestanten zur
Vertddigung gegen die Katholiken zu einigen, am sprOdesten gezeigt,
und da Desonders aus4em Marburger Ardiiv wichtige Darstdlunffen
und VerOflfentlidiungen hervorgegangen sind, so sieht man den
Albertiner noch heute vielfach als den StOrenfried im Emporsteigen
des Protestantismus an, ohne die speziellen fUr den Dresdner Hof
mafsgebenden Erwagungen, wie sie nur aus den kursachsischen
Akten erkenntlich sind» zu berticksichtigen.
Nun liegt es freilich auf der Hand, dafs dne sehr dnschnddende
Korrektur dieses Bildes nicht gerade von einer Arbeit erwartet
werden darf, in deren Mittelpunkt Herzog Christoph von Wtirttem-
berg, dn Haupturheber der von Kursachsen beanstandeten kur-
pfalzischen Unionsbestrebungen, steht. Aber ohne Berticksichtigung
der Dresdner Akten wtirde dne so ausftlhrliche Publikation wie die
von Ernst wesentlich dazu bdgetragen haben, das ungttnstige und
einseitige Bild der kursachsischen Politik wesentlich zu verscharfen,
wahrend jetzt doch auch die Gegenpartd zu GehOr kommt.
Die wichtigsten Neuigkeiten des vierten Bandes sind die Akten-
stUcke liber den Frankfurter Ftirstentag von 1557. Von demselben
wufste man trotz der reichhaltigen Literatur bisher recht wenig.
In der Hauptsache war nur der endgtlltige Abschied und ein Sonder-
gutachten des Regensburger Theologen Nikolaus Gallus bekannt.
Von der Mdnungsaufserung der anderen gdstlichen Teilnehmer,
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172
Literatur.
g^en welche sich das Sondergutachten richtete, und tiberhaupt vom
ganzen Verlaufe der Verhandlungen war so gut wie nichts bekannt.
>ie Lticke wird durch Ernst gentigend ausgeftillt. Jetzt gewinnen
wir einen sicheren Wegweiser durch die Verhandlungen dank dem
aus dem Amberger Kreisarchiv entnommenen pfalzzweibrtickischen
ProtokoU, und dadurch sind wir imstande, die verschiedenen im-
datierten Gutachten wenigstens annahemd zu bestimmen und ein-
zureihen. Auch zum zweiten Frankfurter Ftirstentag von 1558 er-
halten wir einen neuen Beitrag, indem ein wtirttembergisches Gut-
achten, welches ich als Beilage zu einem Schreiben an August vom
ji. Januar 1558 vorgefunden und demgemafs verwertet hatte, von
Ernst als Bestandteil der Verhandlungen im Marz aufgefafst wird.
Ftir die Richtigkeit dieser Vermutung spricht abgesehen von den
(durch Ernst vorgetragenen Grtinden fie Tatsache, dafs den Frank-
ifurter Beratungen ein wtirttembergischer Entwurf vorgelegen haben
mufs, dem aber dann Melanchthons Bedenken vorgezogen wurde.
Freiburg-B« Gustav Wolf,
Johannes Mathesius, Ausgewilhlte Werke. Dritter Band : Luthers Leben
in Predigten. Nach dem Urdruck. Kritische Ausgabe mit Kom-
mentar von Prof. Dr. Georg Loeache. Zweite verbesserte und ver-
mehrte Auflage mit 3 Portrats. Vierter Band: Handsteine. Her-
ausgegeben, eingeleitet und erlautert von Dr. Georg Loesche. Mit
zwei Lichtdrucktafeln. [Auch u. d. T.: Bibliothek Deutscher Schrift-
steller aus BOhmen. Herausgegeben im Auftrage der Gesellschaft
zur FOrderung deutscher Wissenschaft, Kunst und Literatur in
BOhmen. Band IX und XIV.] Prag, J. G. Calvesche, k. u. k. Hof-
u. Universitats-Buchhandlung (Josef^Koch). 1904 u. 1906. VI, 704;
XXIV, 619 SS. 8«.
Nach wenigen Jahren hat Loesches Ausgabe der Lutherpredigten
eine neue Auflage erlebt; in stattlichem Gewande ist sie erschienen.
Namentlich die Anmerkungen haben in der neuen Form wesentKch
an tJbersicht gewonnen. Hinzugekommen ist auch ein zweites Bild
des Predigers aus deir Kirche zu Priefsnitz bei Boma, wo der Patron,
Hans von Einsiedel, zwischen 1571 und 1630 32 Portrats aus der
Reformationszeit gesammelt hat. Der Inhalt des Buches hat eine
wesentliche Bereidierung erfahren. Die neueste Literatur ist sorg-
faltig bentitzt und verzeichnet worden. Dies tritt schon in der Ein-
leitimg hervor; auch stilistisch zeigt sie eine wohlerwogene Durch-
arbeitung. Beztiglich der Anmerkungen, die auf 160 Seiten an-
gewachsen sind, sei auf sprachlich genauere Erklarungen, bestimmte
^atierung der einzelnen Ereignisse, nahere Bezugnadime auf die Zeit-
feschichte und literarische Erscheinungen aufmerksam gemacht. Das
ersonen- und Ortsregister weist neue Namen auf.
Die Handsteine bieten eine Reihe von Predigten, z. B. eine
Schulpredigt (S. 31—54); von den Majestatsreden wird die zur KOnigs-
krOnung Maximilians ll. hier zum ersten Male abgedruckt; die Predigt
tiber den 130. Psalm „De profundis" fesselt ourch die Erinnerung
des Predigers an seine Frau und TOditer. Aus der Bergpostille
Oder Sarepta, die nach ihrem Erscheinen nicht weniger als 14 Auf-
lagen in 18 Jahren erlebte, hat der Herausgeber neben der Vorrede
die zweite und dritte Predigt wegen des technischen, kultur- und
ortsgeschichtlichen Interesses gewahlt, dazu die Rede vom Glas, da
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Literatur,
173
diese auch noch in den neueren technischen Glasschriften mit An-
erkennung besprochen wird. Der Verfasser durfte sie im Januar 1564
KOnig Maximilian 11. zu Schlackenwerth tiberreichen. Die Eber-
briefe, meist aus der Ntimberger Stadtbibliothek, ftlhren eine Reihe
persOnlicher Momente vor. Zu Petrus Dresdensis S. 36 und 627 ist
jetzt der Aufsatz von Otto Meltzer in dem neuesten Hefte der
Dresdner Geschichtsblatter zu vergleichen.
Leipzig. Georg Miiller.
Kriegsbaumeister Graf Rochus zu Linar, sein Leben nnd Wirken. Von
Richard Kom. In der Hauptsache nach archivalischen Quellen be-
arbdtet. Dresden, C. Heinrich. O.J. [1905]. XIII, 140 SS. 8".
Die alten vorherrschenden Geschlechter der Niederlausitz sind
alle erloschen oder aus dem Lande gewichen, neue Familien haben
die grofsen Herrschaften in Besitz genommen, unter ihnen als Herrin
des schOnsten Teiles des Spreewaldes die italienische Familie L3mar
zu Ltibbenau, mit deren erstem Vertreter in Deutschland, dem Grafen
Rochus, sich die vorliegende Monographie eines Architekten, eine
Doktorarbeit der technischen Hochschule zu Dresden, befafst. Ftir
die Anfange seines Helden (geb. 1525) war der Biograph aller-
dings in muslicher Lage; betrens der Faunilienherkunft folgt er ledig-
lich der Tradition, die schon zu Rochus' Zeiten bei einzelnen Gegnem
Widerspruch fand (s. S. 65); aber auch ftir die franzOsische Periode
1542 — 1568 sah er sich genOtigt, sich auf spatere Darstellungen zu
sttttzen, nicht auf zeitcenOssiscne Akten selbst. Lynars Hauptwerk
war der Bau der Zitadelle von Metz 1561 — 1564. Aus seiner Kurzen
pfalzischen Zeit ist wenig bekannt; bedeutend war sein Wirken im
Dienste des Kurftirsten August von Sachsen. Er beteiligte sich am
Bau der neuen Dresdner Festungswerke und der dadurch veranlafsten
Eindammung der Elbe und Weifseritz. Als energischer, auf seines
Herm Vortefl bedachter Beamter (seit 1569 war er 3s Oberbaumeister
bestallt) sah er selbst fleifsig tiberall zum rechten, kontrollierte die
Holz-, Stein- und andere Lieferungen und schritt kraftigst gegen
Unterschleife ein. Dadier erwarb er bald Augusts voUes Vertrauen,
der den vielgewandten Mann mit den verschiedensten Auftragen
versah. Auf wiederholten Reisen besichtigte Lynar die Zeughauser,
die kurflirstlichen Waldungen und Eisenhammer imd bemtinte sich
tiberall um die EinfUhrung eines leistungsfahigeren Betriebes; nach
seinen Vorschlagen und Entwtirfen wurden Mtfilen gebaut, Schleusen
ftir HolzflOfserei angelegt, Geschtitze gegossen, Mtinzen gepragt,
Schlofsbauten untemonmien oder fortgesetzt (besonders in Freiberg
und Augustusburg). Auch politische Auftrage beschaftigten ihn ge-
legentUch. Solche Vielseitigkeit ist allerdings damals mchts aufser-
<gewOhnliches; bei seinem Vorganger Hans von Dehn-Rothfelser
Bnden wir ahnliches.
Nachreden imd Beschwerden zahlreicher Neider und Gegner,
auch religiose Bedenken des orthodox-lutherischen Kurfiirstenpaares
fegentiber dem einstigen Hugenotten, erschtitterten allmahlich seine
tSlung, doch blieb Lynar in sachsischem Dienst, weilte aber vielfach
auswarts, denn mit Augusts Genehmigung stand er auch in einem
Dienstverhaltnis zur Kurpfalz, Hessen (Festungsbau in Kassel) und
Anhalt (Schlofsbau in Dessau). Alle diese Verpflichtungen nebst den
sachsischen behielt er auch bei, als er 1578 oberster Artillerie-, Zeug-
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174
Literatur.
und Baumeister Johann Georgs von Brandenburg wurde. Aufser
Bauten an SchlOcsem, wirtschafdichen Betrieben (Hammer- mid Salz-
werken) sind seine Hauptwerke in brandenbm-gischen Diensten die
Festungswerke von Spandau (Zitaddle) von 1578 ab, voUendet 1593,
und die von Peitz in der Niederlausitz von 1580 ab; nebenher er-
ledi^e er auch noch sHchsische AuftrSlge, besonders nach Augusts
Tod imter Christian I., so bei dem weiteren Ausbau der Festung
Dresden und des KOnigsteins; femer auch in Heidelbere, wo Kom
die -Anlage des Fafsbaues und der grofsen Batterie dxacn ihn wahr-
scheinlich macht. 1593 wurde er Kommandant von Spandau und
starb als solcher am ai. Dezember 1596; seine Ruhestatte fand er
unter dem von ihm 1581 gestifteten Altar der dortigen Nikoiai-
kirche.
Sein kttnstlerisches KOnnen als Architekt war nach Koms Ur-
teil mafsig, seine Bedeutung beruht in sdnen fortifikatorischen Ar-
beiten. i&m besseren Verstandnis dieser Leistungen schickt Kom
einen einleitenden Abschnitt ilber den Stand der Befestigimgskunst
im 16. Jahrhimdert voraus. Auch die zahkeichen Illustrationen (dn
Bild Lynars, Plane, Baurisse u. a.) erhOhen in willkommener Weise
die Anschaulichkeit der Darstellung. Kom bedient sich stets der
Form Linar, weil Rochus selbst sich so geschrieben habe. Eine
solche BegrOndung mag gelten, wenn wir fiir eine Schreibung nur
altere Zeugnisse der Zeit selbst haben und nicht wissen kOnnen, wie
sich der Name bis heute entwickdt haben wflrde. Wo aber der
heutige Familienname vorliegt, empfiehlt es sich nicht, archaistische
Formen auszugraben. Es wird z. B. schwerlich einem Historiker
beikommen, Herzog Georgs Rate Dietrich von Werthem und Hans
von der Planitz „Wertter*' und „Plawnicz" zu nennen, weil sie sich
selbst so schrieben. Bei der Wiedergabe der Briefe imd Aktenstttcke
sind die wissenschaftlich anerkannten Editionsgrundsatze nirgends
beachtet, und das Verstandnis wird dadurch gerade flirNichthistoriker,
die for diese Schrift sich interessieren kOnnten, nicht erleichtert; in
den franzOsischen Texten ergeben sich dadurch Wortformen, die dem
Uneingeweihten ratselhaft erscheinen werden (z. B. S. 16 „dimy" statt
„d*un^S „deux" statt „d'eux", „aure Celsilude" statt „a Votre Cdr
situde"). Die Anordnimg ist rein chronologisch; die einzelnen Ar-
beiten, Auftrage, Plane Xynars, Erdgnisse aus seinem Privatleben
usw., wichtiges und unwichtiges, alles geht bunt durcheinander (vgL
z. B. S. 24). Wie viel klarer ware Lynars militarische und technis(£e
Bedeutung hervorgetreten, wenn Kom seine Tatigkeit an den einzelnen
Werken im Zusammenhang verfolgt und andrerseits die zahlrdchen
wirtschaftlichen Einzelnotizen in sachlichen Gruppen (Berg- imd
Htlttenwesen, Forstwirtschaft nebst FlOfserd usw.) zusammengefafst
imd gewUrdigt hatte. Nicht nur die Bedeutung Lynars ware besser
hervorgetreten, sondem auch der wissenschaftlidie Wert der fldfsigen
Studie ware mehr zur Geltung gekommen. Zur VervoUstandigung
seiner Angaben sei hier noch der Entlassung Lynars aus sadisisdiem
Dienste gedadit. Am 25. November 1591 erging an ihn aus Dresden
von der vormundschaftlichen Regierung die Mitteilung, er sd bishar
bei Christian I. „von Haus aus bestelt gewesen. Dieweil aber Seiner
Liebden nach sich gelassener junger Herschaft Notturft erfordert,
solche und dergleichen Dinstbestallungen soviel mugelich einzuziehen,
als wollen wier (der Kuradministrator Herzog Friedrich Wilhdm von
Sachsen-Altenburg) euch eure gehapte Dinstbestallung himit
atufgekundigit haben, gnedigst gesinnende, ihr woUet dieselbe dem
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J^iteratur. lyj
in Vonnundschaft verordneten Cammermeister Gregor Unwirden
uberschicken, der hatt Befdich, euch dakegen euere gehapte Be-
soidunge, wdche bifs ufs itzt furstehende Quartal Lucie betagt,
volgen zu lassen . . . ," vgl. HStA. Dresden Cammercopial 1591 fol. 368.
Dresden. W. Lippert.
Foaqn6, Apel, Miltitz. Beitrage zur Geschichte der deutschen Romantik.
Von Otto Eduard Schmidt Mit 12 Illustrationen und a Musikbei-
lagen. Leipzig, Dttrr'sche Buchhandlung. 1908. aao SS. 8".
Auf dieBesuche Fouqu6s, desVerfassers der„Undine", in Meifsen
und sein Verh£dtnis zu dem KompHonisten Karl Borrom&us von Miltitz
hat bereits Wilhelm Loose in seinem in den Mitteilungen des Ver-
eins fUr Geschichte der Stadt Meifsen (Bd. V, S. jjof.) abgedruckten
Aufsatz: „Beziehungen deutscher Dichter zu Meifsen" hingewiesen.
Auf dieser Gnmdlage fiifsend hat dann Schmidt im dritten Bande
seiner viel gelesenen „Kursachsischen Streifztige" am Schlusse des
Siebeneichen und Scharfenberg, „den Burjzen der deutschen Roman-
tik", gewidmeten Abschnittes mit kurzen Worten an die Verbindung
dieser beiden Manner wieder erinnert und dabei auch des Leipziger
Rechtsgeldirten Johann August Apel, des Verfassers des Gespenster-
buches, und des Malers Moritz Retzsch gedacht, die sich gleichfalls
wie jene an dem romantischen Tun una Treiben auf Scharfenberg
beteiligten. Jetzt bietet er uns die schon von Loose erwahnten 53
ungednickten Briefe Fouquds an Karl BorromSlus von Miltitz aus den
fahren 181 2 — 1818, die sich im Archive des Siebendchener Schlosses
erhalten haben und ihm von dem Freifrauldn Therese von Miltitz
zur Bearbdtung und Herausgabe tibergeben wurden, und verbindet
damit die Mittdlung einer Anzahl von Briefen des Adressaten an
Apd und Retzsch, die diurch Aufzdchnungen aus dem Siebendchener
Famihenarchiv erg^nzt werden, Im ganzen sind es 77 bisher un-
gedruckte Briefe, die hier zum erstenmal verOffentUcht werden. Sie
werfen manches interessante Licht auf die mittlere Zdt der roman-
tischen Bewegung wahrend der Frdhdtskriege, die Schmidt zutref-
fend als die ,^eroische" bezdchnet imd auf die Jahre von 1806 bis
1815 vertdlt. Vor allem verbrdten sie aber emen neuen hdlen
Schdn ilber die PersOnHchkeit Fouau6Sj der gerade in den Jahren
I8ia--i8i5 den HOhepunkt seiner diaitenschen Ldstungen erreichte
und sich der Gunst der deutschen Lesewelt erfreute, wahrend erim
Alter gegen Mifsachtun^ und Unverstandnis sdnes Wesens vergeblich
ankampne. Schmidt mmmt sich sdnes Helden in der als Eirffdtung
yorausgeschickten Darstellung sdnes Lebens, die mancherlei Berich-
tigung falscher Daten und anderer Ungenauigkdten bringf, auf das
yparmste an und versucht auch ftir seine mchterische Bedeutung
eine Lanze zu brechen. Unseres Erachtens vergebens. Das strenge
Urtdl, das Goedeke im Grundrifs Uber Fouau6s romantischen Cber-
schwang und sdn Nordlandsreckentum gefallt hat, dtirfte schUefslich
doch das Richtige treffen: Es ware vergebliche LiebesmOhe, wenn
sich, wie Schmidt wtinsdit, ein Bearbeiter linden soUte, der seine
Trilogie „Siguard", wenn auch in verktirzter Gestalt, auf die Btihne
brachte; der Erfolg wtirde ausbleiben, da unsere Zdt durchaus noch
nicht wieder so romantisch gesinnt ist, wie Schmidt im Eingang
seiner Darlegungen zu meinen scheint, wo sich auch die etwas kiihne
Bemerkung bemidet, dafs Novalis „wieder dner der gelesensten
Schriftstelfer" der Gegenwart sei. Da von kami im Emste nicht die
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iy6 Literatur,
Rede sein. Die Wahrheit ist vielmehr die, dafs sich die Germanisten,
nachdem sie die Goethe-Schillerzeit so grtindlich abgegrast haben,'
dafs auf diesem Gebiete kaum noch etwas Neues zu holen ist,
nun notgedningen der Zeit der Romantik zuwenden, und dafs ein:
verschwindend Kleiner Bruchteil des Publikmns sich dieser Bewegung
anschUefst. Je nachdem man nun die Dichtungen Fouqu6s bewertet,
wird man auch die von Schmidt herausgegebenen Briefe in ihrer
Bedeutung einschatzen. Viel neue Freunde werden sie dem Dichter
kaum gewinnen; dazu sind sie viel zu breit und weichlich und be-
rilhren zu viele Dingp, die nur ftlr den Spezialforscher von Interesse
sind. Dazu kommt, dafs Fouqu6s Charakter nicht nur liebenswtirdige
Seiten hatte. Das wufste er tibrigens selbst und gestand es zu, m-
dem er einmal bemerkte, dafs er „der ungunstige Ztige so gar sehr
vide in sich trage, die allesamt bei langerer Bekanntschaft heraus-
treten werden und heranstreten soUen." (S. 89.)
Auch die tibrigen drei Freunde, Miltitz, Apel und Retzsch, die
in Schmidts Buch neben Fouqu6 besonders behandelt werden, sind in
keiner Weise ftihrende PersOmickkeiten ihrer Zeit gewesen. Miltitzens
Kompositionen haben sich nicht als lebensfahig erwiesen, und seine
Erzanlungen und sonstigen poetischen Versuche sind ja nach Goe-
deke so flach und unbedeutend, wie' das meiste, was damals in
der Dresdner „Abendzeitung" erschien, so dafs man sich nicht zu
wundem braucht, dafs sie in Vergessenheit geraten sind. Obrigens
stand Miltitz nicht blofs mit den von Schmidt auf Seite 55 erwahn-
ten Dresdner PersOnlichkeiten in regem Verkehr. Auch der bekannte
Dr. Ubique, C. A. BOttiger, war flmi naher getreten, da er wie
jener eine leitende Stellung in dem neu begrOndeten Verdn fQr Er-
forschung und Erhaltung vaterlandischer Alterttlmer bekleidete.
74 Briefe von Miltitz an BOttiger, die sich in dessen Nachlafs er-
halten haben, eeben tiber die Beziehungen der bdden Manner Kunde.
Auch Apd, tiber dessen Leben und Dichtungen Schmidt seit dem
Erscheinen seines Buches neuerlich in den „Grenzboten" berichtet
hat, gehOrte zu den Korrespondenten Bottigers. Er sandte ihm sein
Trauerspiel „Die AitoHer** zur Wtirdigung zu und liefs diesem ersten
Schrdben noch drei wdtere folgen. Dem Maler Moritz Retzsch, der
in dauemder Verbindunjg mit der Familie Miltitz lebte, spendet
Schmidt viel Lob als emem „Meister des gemtitvoll ausgenlhrten
Portrats". Wie wdt er mit dieser Bemerkung Recht hat, Tafst sich
nach den bdgegebenen Nachbildungen von Bilonissen dieses Ktinstlers
nicht entscheiden. Immerhin regen sich beim Betrachten dieser Proben
berechtigte Zweifel dagegen, und es fallt schwer, nicht an tJber-
trdbung zu glauben, wenn Schmidt sich auf S. 48 folgendermafsen
aufsert: ^as schOnste Werk dieser Art von Retzsch 1st das Olbild
des ihm so befireundeten Miltitzschen Ehepaars, wie es, beide in alt-
deutscher Tracht, vor einem Soller des Scharfenbergschen Gartens,
so dafs das Schlofs den Hintergrund bildet, in die reich gegliederte [?]
Landschaft hinausschaut. Das stille, sinnige Wesen der schOnen
Frau, die geistig erregtere, ein wenig lebhaite, fast nervOse Art des
Mannes — Kurz das innerste Sedenleben der bdden Gatten ist auf
diesem Bilde mit solcher Treue und Tiefe gemalt, dafs es uns —
der hOchste Triumph des Malers — im Innersten packt und zwingt,
den dargestellten Personen, ja sogar dem „Gehause ihres Daseins'*
unsere lebhafteste Teilnahme zu schenken". Diese Kritik dtirfte doch
wohl des Guten zu viel tun. Das Bildnis ist gewifs schon wegen
seiner Steifheit in hohem Mafse ftir die Zeit seiner Entstehung
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Literatur.
177
charakteristisch, zeigt aber nicht nur in der Behandlung der Hande
verschiedene zeichnerische Schwachen, sondem auch eine auffallende
Leere des Ausdrucks in den Gesichtsziigen der Frau.
Radebeul . H. A. L i e r.
Ferdinand von Rayski. Ein biographischer Versuch von Ernst Sigis-
mund. (Mitteilungen des Verems tiir Geschichte Dresdens. 20. Heft.)
Dresden, Wilhelm Baensch. 1907. VI, 86 SS. 8".
Zur Kunstgeschichte Sachsens im neunzehnten Jahrhundert
liegt bis heute noch ziemlich wenig archivalisch und kritisch durch-
gearbeitetes Material vor. Man hat sich daran gew6hnt, immer nur
der Flugbahn der grofsen Planeten wie Rietschel, Schnorr, Semper,
Hahnel mit den Augen zu folgen und das bescheidenere Funkeln
zu tibersehen, das von der Schar der Gestime zweiten und dritten
Ranges herrtihrt. Unter diesen erkennen wir dem Helden der vor-
liegenden Lebensbeschreibung heute wilHg einen fQhrenden Platz
zu. Den Maler Rayski, dessen Bildnisse auf der Berliner Jahr-
hundert- Ausstellung vor zwei Jahren als reife Offenbau-ungen eines
seltenen Talentes begrtifst wurden, hat man, intra muros et extra,
seitdem immer wieder mit einer Verehrung genannt, die um so
leidenschaftlicher sich aufserte, je weniger man m das Dunkel dieses
Kiinstlerlebens sonst hineinzublicken imstande war. Eine Aus-
stellung, die darauf der Amoldsche Kunstsalon veranstaltete, konnte
den einmal gewonnenen Eindruck wohl erweitem, aber nicht gerade
vertiefen. Man sah hier eine KtlnstlerpersOnHchkeit von bemerkens-
werter Frische und Ungezwungenheit des malerischen Ausdruckes,
einen Portratisten, der mehr hebenswtlrdig als tiefeindringend zu
charakterisieren weifs, der nicht immer mit Originalitat, aber stets
mit Geschmack stellt und gruppiert, vor allem aber ein technisches
K5nnen, das ftir die Zeit des niedergehenden Praraff aelismus , fOr
die Periode der Gedankenmalerei geradezu glanzend ^enannt werden
mufs. Denn das unstreitig bedeutendste der Rayskischen Portrats,
sowohl der Mache wie der Auffassimg nach, stammt aus dem
Jahre 1 843 ; man weifs, was das heifsen will. Einen wirklich hervor-
ragenden Menschen konnte man hinter keiner der zahlreichen, dort
gesammelten Arbeiten vermuten; dazu waren ihre Werte zu ungleich>
Avar ihr Entwicklungsgang zu wenig ausgepragt. Aber die Wieder-
eroberung dieses Meisters ftir den ktinstlerischen Besitzstand un^eres
Landes konnte doch als ein wertvoUer Gewinn gelten.
Dem fleifsigen Forscher, der imri die Dresdner Rayski- Aus-
stellung von 1907 die grOfsten Verdienste hatte, danken wir die
gegenwartige biographische Studie. Sigismund zeichnet mit sicheren
Stnchen ein klares Bild von dem menschlichen und ktinstlerischen
Werdegang des jungen Offiziers, der zum berufenen Schilderer der
sachsischen Aristokratie um die Jahrhundertmitte werden sollte.
Wichtig ist hier nach der eingehenden Darstellung seiner Familien-
verhaltnisse, seiner ersten ktinstlerischen Versuche im Kadettenkorps
und auf der Akademie die Pariser Episode von 1834/35; wir ver-
mOgen hier den Faden zu folgen, die Rayskis Schaifen mit dem
der grofsen Franzosen, eines Delaroche und Horace Vemet, ver-
bindet. Sdt 1840 in Dresden ansassig und dreifsig Jahre lang hier
raid in der Umgegend tatig, gewinnt der Ktinstler, scheinbar spielen4
und fast ohne Vorstufen, jene Sicherheit des malerischen Eriassens,
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIX« I. 2.
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I "7 8 Literatur.
die aus alien seinen Arbeiten spricht. Das benihmte Wildschwein-
bild von 1863 steht als malerische Leistung fast allein; um so er-
staunlicher ist sein Temperament, seine dekorative GrOfse und seine
farbige Geschlossenheit.
Sigismunds Arbeit, der mehrere Lichtdruckreproduktionen
wichtieer Bilder sehr zu statten kommen, hat den grofsen Vorzug
des runigen und, bei aller Warme, objektiven Tones, der niemals
joiin Panegyrikus wird. Um Rayskis Stellung im sachsischen Kmist-
und Gesellschaftsleben des neunzehnten Jahrhunderts richtig; zu
verstehen, wird man stets zu ihr greifen miissen. Und bei der
frofsen Revision der neueren Kunstgeschichte, zu der ietzt allent-
alben Stoff zusammengetragen wird, wird man Rayski von nun
an auch seinen fest umschriebenen Platz anweisen kOnnen.
Dresden. Erich Haenel,
Beitrftge zur sSchsischen Kirchengeschichte, herausgegeben im Auf-
trage der Gesellschaft fiir sachsische Kirchengescnichte von Franz
Dibelius imd Theodor Brieger. 21. Heft. (Jahresheft fiir 1907.) Leip-
zig, Johann Ambrosius Earth. 1908. Ill, 132 SS. 8®.
Wahrend das Heft sich fast ausschliefslich mit der neueren und
neuesten Zeit beschaftigt, beruhrt der Herausgeber, Franz DibeUus,
das Mittel^ter mit seiner „Anfrage, Griindonnerstag betreffend.'
Der Verfasser weist auf die imgelOste Frage der Entstehimg und
Bedeutung des Namens hin. Zu erwahnen ware noch des Dresserus
Deutimg: Jovis dies, qui ex viriditate nominatus est der gruene
Donnerstag propter passum Christum perpetue florentem. Von Inter-
esse ist, dafs wahrend des Mittelalters m Westfalen auch der Donners-
tag nach Ostem gruner Donnerstag genannt wtude. So hdfst es
1393^ to gronen donnersdaghe dey dar is dey nehste donnersdagh
na paschen, oder 1542: op gronen donderdag na paschen; die
Fredcenhorster Nonnen bekamen an dem Tage groine pankoken,
wie es jetzt noch am Donnerstag vor Ostem in Westfalen iiblich
ist. V^l. Grotefend, Zeitrechnung des deutschen Miitdalters und der
Neuzeit. i. Band (Hannover 1891), S. 77. Auf der folgenden Seiie
sind auch zahlreiche Beispiele fur die Bezdchnung „Guter Donnerstag"
angefiihrt. In der Magdeourger SchOppenchronik heifsen die Tage der
Karwoche: Palmen,* Middeweken dama, des euden donresdages, in
dem stillen fridage usw. In dem Mittelniederdeutschen WOrterbudie
von K. Schiller und A. Liibben, Bd. I (Bremen 1875), S. 540, wird der
Himmelfahrtstag Guter Donnerstag genannt. Zu vergleichen ist Rtihl,
Chronologic des Mittelalters und der Neuzeit S. 95. 103, Wdden-
bach, Calendarium historico-christianum medii et novi aevi S. 196.
Zu der Anfrage ilber sachsische Volksgebrauche am Grunen Donners-
tage sei aui die Lausitzer Sitte verwiesen, Kinder mit Eiem zu
beschenken, die mit grtinem Kome gekocht sind, Rapssalat zu be-
reiten, die Wohnung mit Weidenkatzchen zu schmiicken und Honig
zu geniefsen, letzteres, damit man nicht iiti neuen Jahre ein Esd
werde. — Frank Ludwigs, auf griindlichen archivalischen Studien
beruhende Arbdt „Zvir Entstehungsgeschichte der Lokalvisitationen,
des ,Synodus' und des Oberkonsistoriums in Kursachsen" ist da
Sdtenstuck zu der im vorigen Jahre erschienenen, umfangrdchen
Studie iiber die Schulordnung von 1580. Die neuere und neueste
Literatur ist sorgfaltig benutzt. Hervorgehoben sden die ausgiebigen
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Literatur.
179
Mitteilungen tiber Jakob Andrei als Verwaltungsmann. — O. Pinder
macht Mitteilun^en tlber die in der neuen Ausgabe der Sachsischen
Kirchengalerie m das Bereich unbeglaubigter Sagen verwiesene
Erzahlung von der Rettung Pegaus 1644 vor Torstensons Zom
durch das Lied „Wenn wir in hOchsten NOten sein". Auf die Frage
der Entstehung des Liedes und seines Verhaltnisses zur Dichtung
des Camerarius gdit der Verfasser nicht dn. Vgl. dazu Fischer,
Kirchenlieder-Lexikon (Gotha 1878) S. 354f. — Einen charakteristi-
schen Beitrag zur Predigtpolemik und geistlichen Standesgeschichie
bietet Ernst Otto mit seiner Darstellun^ des Streites zwischen Ho€
und Hanichen. Bereits mehrfach in gescnicht lichen Arbeit en jgestrdft,
werden die einzelnen Episoden hier auf grund der Akten emgehend
behandelt. Das Verzeichnis des benutzten handschriftlichen Materials
auf S. 122 zdgt, welche umfanglichen Unterlagen ausgebeutet worden
sind. — Aus Franz Blanckmeisters Artikel Uber „Valentin Ernst
Lftscher und den Rat zu Dresden" sei der Satz herausgehoben: „Es
bestand zwischen dem Rate zu Dresden und dem ersten Geistlichen
der Stadt ein Vertrauensverhaltnis wie zwischen dem Magistrat zu
Wittenberg und dem grofsen Reformator." — Mit Recht macht zum
Schlusse FT Dibelius auf Edmund Brtickners sorgfaltige Schrift „Die
Glocken der Oberlausitz" aufmerksam.
Leipzig. Georg Mtiller.
Schlofl und Amt Vogtsberg bis Mitte des 16. Jahrhunderts and das Erb-
buch vom Jahre 1M2. Bearbeitet von f Dn C. v. Raab. (Mittdlungen
des Altertumsverdns zu Plauen i. V. 18. Jahresschrift auf die Ja^re
1907/08.) Plauen i. V., Druckerd Neupert. 1907. 52688. 8".
Diese letzte Arbeit des um die vogtlandische Geschichte wohl-
verdienten, unterdessen Idder verstorbenen Verfassers bietet dne
grllndliche Geschichte des Amtes Vogtsberg bis um die Mitte des
16. Jahrfiunderts als Einleitung zu einem Erbbuch von 1542, das
S. 171 — 451 in extenso mitgeteilt wird. Durch urkundliche Beilagen,
ein Orts- und Personenregister und eine ^te Karte ist die dankens-
werte Publikation aiif jede mOgliche Weise nutzbar gemacht.
Das Gebiet um Olsnitz mit dem in der ersten Halfte des
13. Jahrhunderts erbauten Schlofs Vogtsberg war ursprtinglich nicht
im besitz der VOgte von Plauen; die Edlen von Strafsberg, die spater
den Namen ihres 8chlosses Vogtsberg annahmen, trugen es von den
Land^afen von Thiiringen una Markgrafen von Meiisen und diese
vom Kdche zu Lehen. Die VOgte von Plauen gelangten in den
Besitz der Herrschaft Vogtsberg erst 1327 durch das Eingreifen des
KOnigs Johann von BiJhmen, bei dem sie Rtickhalt gegen die Wet-
tiner fanden. Diese haben jedoch 1356 im vogtlandischen Kriege
Vogtsberg mit Olsnitz eingenommen und seitdem behauptet. Der
lange Vogt von Plauen, Heinrich der Altere, vertauschte am 31. Ok-
tober 1357 audi seine sonstigen vogtlandischen SchlOsser und Gtiter,
darunter Adorf und (Mark) Neukirdien, an die Wettiner, und diese
sicherten durch ein Btlndnis mit Kaiser Karl IV. vom i. Marz 1358
ihren gesamten Erwerb ; er bildete im wesentlichen spater das Amt
Vogtsberg.
Ober die Verwaltung des Amtes geben ftir die alteste Zeit ein
Wirtsdiaftsbuch desVogtes Jan Rabe von 1383 bis 1386, Abrechnungen
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i8o Literatur.
aus den Jahren 1389 bis 1405 und ein Rechnungsbuch des Vogtes
Hans von Heyde aus den Jahren 1403 bis 1405 Aus&inft. Dann wurde
das Amt verpfandet und erst 1447 von Kurfttrst Friedrich wieder
eingelOst. Erne Reihe von weiteren Verpfandun^en fand 1471 ihren
Abschlufs durch Bestellung Hermanns von Weifsenbadi zum Amt-
mann. Seine Nachfolger verwalteten seit 1477 auch die Amter Plauen
und Pausa, doch wurde dieses 1488 wieder selbstandig gemacht. Ftir
die Wirtschafts- und Kanzleiangel^enheiten wurde gegen Ende des
15. Jahrhunderts ein neuer Beamter, der SchOsser, m die Amtsver-
waltunff eingefiigt. Aber wahrend der erste SchOsser von Plauen,
]obst Krefs, sicn als sehr ttichtig und umsichtig erwies, war der
Vogtsberger ^hOsser Johann MtiUer seiner Aufgabe in keiner
Weise gewachsen. Die Verwaltung des Amtes genet bedenklich
in Unordnung, und erst mit dem 15 10 eingewiesenen SchOsser Leon-
hard Engelschall, der die Amtswirtschan vOUig umgestadtete, be-
gannen wieder gedeihliche Zustande. Unter ihm ist auch die An-
lage des Erbbuches erfolgt, in AusfQhrui^ einer Verordnung, die
in den emestinischen Landen schon vor 1506 ergangen sein mufs.
Aber wahrend aus Plauen und Pausa Erbbiicher schon aus diesem
Jahre vorhanden sind, zog sich in Vogtsberg das Untemehmen Jahr-
zehnte lang bin.
Bei Encelschalls Amtsantritt war ein Erbbuch schon „mehr als
zum halben Telle fertig gemacht", aber wir erfahren 24 Jahre lang
nichts von dem Fortscnreiten der Arbeit. Erst aus dem Jahre 1534
liegt ein Efbbuch vor, das nicht mehr wie die Erbbticher aus dem
Anfang des Jahrhimderts auf Pergament, sondem auf Papier ge-
schrieben ist. Abermals ist dann das Erbbuch 1542 neu angelegt
und um 10 Kapitel vermehrt worden. Eine kurz nach 1546 angefertigte
Abschrift davon, wahrscheinlidi die fQr die kurfurstUche Kanziei
bestimmte Reinschrift des Originals, befindet sich im Dresdner Haupt-
staatsarchiv und ist der Puolikation von Raabs zu Grunde gelegt
worden. Die 1 542 neu hinzugefugten Kapitel fiillen darin die Blatter
391 bis 442. Eine zweite Abschnft, 1904 vom Amtsgericht Olsnitz
dem Hauptstaatsarchiv liberwiesen, ist vermutlich gSegentlich der
Umschreioung der Erbbiicher um das Jahr 1591 entstanden.
Das langsame Fortschreiten der Arbeit am Vogtsberger Erb-
buch war wohl zum guten Teil verursacht durch den Wiaerstand,
den der Adel den landesherrlichen Bestrebungen entgegensetzte. Von
Anfang an stand allenthalben die sachsische Ritterschaft den Er-
hebungen, die fiir die Erbbiicher von den Amtleuten angestellt
wurden, mit feindseligem Mifstrauen gegeniiber. Schon seit 1506
beschwerte sie sich im Amte Coburg mehrfach, dafs die SchOsser
und Kastner die Angesessenen nach ihren Giitem frugen, um sie in
die neuen Erbbiicher einzutragen, und 153 1 werden Klagen der
Ritterschaft tiber die Einfiihrung der Erbbticher auf dem Landtag
verhandelt. Im Amt Vogtsberg beteiligte sich audi die Stadt Olsnitz
an dem Widerstand. Der SchOsser mufs am 7.Jimi 1544 dem Kur-
fiirsten berichten, er sei bei Abfassung der Erbbticher erst w^en
der Obergerichte mit etlichen vom Adel^ dann mit der Stadt Olsnitz
in Streit geraten und kOnne in Ermanglung einer Entscheidimg tiber
die streitigen Punkte die Bticher nicht vervoUstandigen. Gleichwohl
habe er sich die Ungunst und Feindschaft derer vom Adel und
anderer Amtsverwandten zugezogen, so dafs er gezwungen sei, sich
einen anderen Wohnsitz zu suchen. Und er habe in die Erbbticher
doch nur das geschrieben, was er „mit bestendigem grunte erfaren
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Literatur. 1 8 1
und mit guten gewiefsen kegen den ewigen got mein untertenigen
schuldigen pfiichten nach zu verantworten wisse" (S. 120).
Dafs diese Klage nicht unbegriindet gewesen sein kann, zei^en
die Angaben des Erbbuches tiber den Ritterdienst. Zum Vergleich
mit ihnen hat v. Raab (S. i52flF.) drei Listen der Vogtsberger ehr-
baren Mannschaft von 1445, 1447 und 1463 herangezogen. Der SchOsser
Engelschall besafs von flinen keine Kenntnis, erMart vielmehr (v. Raab
S. 195), er habe tiber die Ritterdienste „in annehminge seines dinsts
gar nichts befunden, sich aber des bey den eltisten vom adel er-
kundet*', insbesondere den Umfang des ritterlichen Aufgebotes fflr
den Reichskrieg gegen Karl den KUhnen 1475 festzustellen gesucht,
Der so erzidte Ansatz weist 4973 Ritterpferde auf gegen 66 imjahre
1447 und 57 im Jahre 1463. Die seit dieser Zeit nachweisbaren Ver-
anderungen im ntterschaftlidien Besitz durch Veraufserung und t)ber-
gane an eine andere Landes- oder Amtsherrschaft gldchen sich un-
gefahr aus. Das Aufgebot von 1475 war von dem SchOsser demnach
mit 49 Y2 Pferden sicherlich nicht zu hoch angesetzt und stellte ja
gegentioer dem von 1447 schon eine bedeutende Ermafsigung dar.
Gleichwohl erhob die Ritterschaft gegen die Aufstellungen des Erb-
buches Einspruch, der zu langwierigen Auseinandersetzungen ftihrte,
obwohl seine rechtliche Unhaltbarkeit durch die Listen des i5.Jahr-
hunderts zum Teil ohne weiteres nachgewiesen werden kann.
Jedenfalls hat die Ritterschaft durchzusetzen gewufst, dafs ihre
Leistungen fur den Staat nach dem niedrigsten im 15. Jahrhundert
erreichten Ansatz im Erbbuch festgelegt wurden. Dagegen haben
die Leistungen der bauerlichen BevOlkefung, wie v. Raab S. 80 ff. an
der Hand der Rechnungen darlegt, seit der Mitte des 15. Jahrhunderts
eine fortdauemde Steigerung erfahren. Der Haferzms ist von
87 Schefifel im Jahre 1448 auf i45V^ Scheifel imjahre 1471 gestiegen.
Seitdem erschemt ein neuer Haferzms, der 258 Scneffel eintragt, neben
dem alten. Sdion seit 1478 wurden beide als einheitliche Abgabe,
die 403*/, ScheflFel bringt, in den Rechnungen geftihrt. 1488 ist sie
auf 497 Scheffel gestiegen, 1504 wieder auf rund 400 Scheifel ge-
stmken und hat sich unter Engelschalls Amtsfuhrung auf dieser Hmie
gehalten. Ferherwurde seit 1449 die Haferlandbede erhoben, in den
ungeraden Jahren die kleine, die rund 70 Scheffel, in den geraden
Jahren die grofse, die rund 540 Scheffel eintrug. Zu dieser Hafer-
Dede hatten nur die Erbleute des Amtes beizutragen, die Hinter-
sassen des Adels waren von ihr befreit. Drittens endlich wurde
neben dem in Geld entrichteten Erbzins, der rund 33 Schock Groschen
eintrug, seit 1471 ein neuer von rund 29 Schock erhoben; seit 1478
bilden beide in den Rechnungen nur dnen Posten von rund 70 Schock.
Zur Einftihrung der Landbede haben offenbar militarische Bedtirf-
nisse wahrend des Bruderkrieges den Anlafs gegeben. Die neuen
Auflagen des Jahres 1471 dagegen sind wohl meh? dem landesftirst-
lichen Bestreben entsprungen, die Einktinfte des Landes durch eine
geordnete Verwaltung mOghchst zu steigem.
Noch sei hervorgehoben, dafs das zweite, die geistlichen Lehen
behandelnde Kapitel des Erbbuches vorreformatorische Zustande
wiedergibt (vgl. v. Raab S. i3sff.). Auch darin tritt zu Tage, dafs
schon die Niederschrift von 1534 auf alteren Vorarbeiten fiifst, wie
das ja nach der oben mitgeteilten Entstehungsgeschichte des Buches
angencMnmen werden muis.
Utrecht. O. Oppermann.
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1 82 Literalur.
Die mittelalterliche Baukunst Bautzens. Von Dr. ing. Fritz Randa,
Architekt. Herausgegeben von der Oberlausitzischen Gesellschalt
der Wissenschaften zu GOrlitz. 1905. XI, 99 SS. 8°.
Die Erforschung der Baudenkmaler fordert die Kenntnisse des
Kunstgelehrten wie des Architekten. Archivalische Studien und die
Anschauung der Bauwerke allein werden in den seltensten Fallen
zum Zide fiihren', meist wird die bautechnische Prtifung herange-
zogen werden mtissen, um ein brauchbares und liickenloses Ergebnis
zu erhalten. Wie wertvoU sie fQr den einzelnen Gegenstand werden
kann, beweist die Arbeit von Rauda tiber die mitteladterliche Bau-
kunst Bautzens. Durch mannigfache Brande und ZerstOrungen in
Kriegszeiten sind die Archive dieser Stadt so heimgesucht worden,
dafs Kaum ein nennenswerter Rest auf uns gekommen ist. Der Ver-
fasser fand deshalb nur wenige handschriftliche Quellen und Urkunden
tiber bauliche Vorgange vor und sah sich genOtigt, die einzelnen
Bauwerke vor allem nach Konstruktion und in formaler Hinsicht zu
priifen, um uber ihre Entstehung Klarheit zu erlangen.
Dieser bei den schon vorhandenen Beschreibungen der Stadt
und ihrer Baudenkmaler bisher noch niemals eingeschlagene Weg
ftthrte zu einer Reihe sehr wertvoller und uberraschender Ergebnisse.
Nach einer kurzen Schilderung der Entwickelung des alten Budissin
mit seinem noch heute uberaus malerischen und mittelalterlichen
Stadtbilde beginnt Rauda seine Untersuchungen an der Schlofs-
kapelle, einem rdzvollen Werke mittelalterlicher Baukimst mit be-
sonders schOner GewiJlbebildimg, die Anklange an die Albrechtsburg
in Meifsen und die Kunst Arnolds von Westphalen verrat Auch
die Profilbildung der Ttirumrahmungen mit der oft vorkommenden
Doppelkehle und der Brtistungssims der Empore weisen dortfain.
Weitere Ahnlichkeit mit Proiilen und Steinmetzzeichen an der heutigen
Kreuzkapelle zu GOrlitz scheint fiir den dort beschaftigt gewesenen
Konrad TflUger, einen Schiller Arnolds, zu sprechen. Allein die
Ornamentation widerspricht dem, und Rauda kommt zu dem Ergebnis,
dalis ein am Rathaus zu Breslau beteiligter Ktinstler der Meister der
Schlofskapelle sein mufs.
Der MOnchskirche, einer zum Franziskanerkloster geh5rigen»
heute leider fast ^anzlich verschtltteten Kirchenruine, die erst durch
Ausgrab^ngen freigelegt werden mufste, wendet der Verfasser sich
weiter zu und gibt uns eine Rekonstruktion dieses Bauwerkes. Ftir
die Datierung sind in erster Linie die Baustoffe von urkundlicher
Bedeutung. Die Mauertechnik unter Verwendung von Bruchstein-
mauerwerk mit Backsteineinfassung, ebenso die Profile der GewOlb-
rippensteine, geben wertvoUe Aufschltisse. Der Grundrifs wird auf
diese Weise mit grofser Wahrscheinlichkeit festgelegt, wahrend fiir
den Aufrifs, namentlich die Bildung des Querschnittes, nur Ver-
mutungen ausgesprochen werden kOnnen. Bei dem Dome, wohl
dem interessantesten mittelalterlichen Bauwerke Bautzens, unter-
scheidet Rauda vier Bauperioden, zwei frtihgotische und zwei spat-
gotische. Als alte Anlage, der auch der Turmquerbau angehOrt,
wird von ihm ein annahemd quadratisches, dreiscniffiges Langhaus
mit drei GewiJlbejochen angenommen. Durch einen Erweiterungsbau
wird das Langhaus spater vierschiffig, bis in der zweiten Halfte des
fUnfzehnten Jahrhunderts der alte Chor abgebrochen wird imd an
seiner Stelle ein Neubau in der Breite des ersten dreischiffigen
Langhauses unter eigenttlmlicher Axenbrechung entsteht. Ftir Sen
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Literatur. 183
Turm von „op:anitner Monumentalitat, prachtig erganzt und zu
schlanker Wirkimg gebracht, durch den Haubenaufsatz der Spat-
renaissance" nimmt Rauda den Meister Wolf zu Komitz (Kamenz)
als Erbauer in Anspruch.
Weitere Abschnitte beschaftigen sich mit der Michaeliskirche^
Nikolaikirche, Liebfrauenkirche und >den beiden Hospitalkirchen.
Audi hier geben die Baustoffe, die Profilbildungen und aufgefundene
Steinmetzzeichen sichere Auskunft iiber die Entstehungszeit der
einzelnen Bauwerke. Im Schlufskapitel wird die btirgerjfiche Bau-
kunst Bautzens kurz betrachtet. Rauda kommt hier noch einmal
auf die von Gurlitt und Bruck angenommene Tatigkeit Konrad
Pfliigers in Bautzen zuriick und schreibt ihm den 1507 begonnenen
Neubau des Dekanatsgebaudes ftir Dr. Kaspar Emmerich zu. Eine
davon erhaltene Gramtttir weist zweifellos die Profilbildung dieses
Meisters auf. Unter den Befestigungswerken der Stadt wird die
malerisch an der Spree gelegene alte Wasserkunst besonders erwahnt,
und wir erfahren interessante Einzelheiten tiber die Konstruktion
und den Zweck dieses von Wenzel ROhrscheidt dem Alteren im
Tahre 1558 geschaffenen trotzigen Bauwerkes.
Die Abhandlung stutzt sich auf ein sehr gewissenhaftes Quellen-
studium und eine sorgfaltige Aufnahme der besprochenen Bauwerke.
Von verschiedenen erhalten wir nach des Verfassers eigenen Auf-
messungen und Skizzen zum ersten Male sichere Grund- und Auf-
risse, fie ftir das weitere Studium der Bauten von grundlegender
Bedeutung sein werden. Wenn damit die Arbeit ftir den Forscher
unentbehmch wird, so ist sie ftir den schaflFenden Architekten nicht
minder beachtenswert. Man kann aus ihr ftir die form- und stilge-
rechte Verwendung der Baustoffe, die gerade in der mittelalterlichen
Baukunst zu hiJchster Vollendung heranreifte, manches erlemen und
wird dann von Verirrungen, wie sie das modeme Stadtbild Bautzens
leider aufweist, bewadirt bleiben. So werden der Historiker und
Laie wie auch der Architekt dem Verfasser ftir viele wertvolle
Anregungen aus dem Studium dieses Buches dankbar sein.
Dresden. Walter Mackowsky.
Leipzigs Handelskorporationen (Kramerinnui^, Handlungsdeputierte,
Handelsvorstand, Handelsgenossenschaft. Die Leipziger Kaufmann-
schaft und die Kommunereprasentation). Versuch der Grtindung
Siichsischer Handelskammern im 19. Jahrhundert. Herausgegeben
von der Handelskammer zu Leipzig. Verfafst von deren Biblio-
thekar Siegfried Moltke. Mit menreren Abbildungen. Leipzig, in
Kommission bei A. Twietmeyer. 1907. VIII, 248 SS. 8**.
Seinen beiden frtiheren Buchem tiber die Leipziger Kramer-
innung und die erste Leipziger Grofshandelsvertretung, die
der Unterzeichnete in dieser Zeitschrift XXIII, 175 und XXVI, 176
anzeigte, hat Moltke ein drittes folgen lassen, das sich vorwiegend
mit der Entstehung der Leipziger Handelskammer im 19. Jahrhundert
beschaftigt Da es sich aber den veranderten Zeitumstanden ent-
sprechend nicht mehr um eine nur Leipziger Angelegenheit handelte,
mufste die Entstehung der sachsischen Handelskammern tiberhaupt
dargestellt werden, und dadurch gewinnt die fleifsige, auf den ersten
Quellen aufgebaute Arbeit eine allgemeinere Bedeutung.
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184 Literatur.
In einem einleitenden Kapitel (S. i — 17) werden die Ergebnisse
der fruheren Arbeiten kurz zusammengefafst, indem die Entwicklung
der Kramerinnung, der Handelsdeputierten (seit 1681) und des Handels-
vorstandes vorgetUhrt wird; unter letzterem ist die seit 1829 bestehende
Vereinigune der Vorstande der beiden ersteren, dem Klein- und
GrofshaindeT dienenden Korporationen zu verstehen. Der Schwer-
Simkt des Buches liegt im zweiten Kapitel (S. 19—72), das sich mit
en Verhandlungen tiber die Errichtung sachsischer Handelskammern
1842 — 1 861 bescnaftigt und ein aufserordentlich anschauliches Bild
der damaligen Wirtschaftsverhaltnisse Sachsens gibt, insofern sich
die praktiscnen Bedtirfnisse in den Kundgebungen (iber eine gesetz-
liche Vertretung der Industrie und des Handels widerspiegeln, wenn
auch die herrschenden liberalen Ideen tiberall durchblicken und eine
offenkundige tJberschatzung der Verfassungsformen verraten. Wenn
die naturgemafs den StoflF stark zusammendrangende Darstellung das
Interesse weiterer Kreise an der Erforschung der neueren Wirt-
schaftsgeschichte wachrufen sollte, so ware das sehr zu begriifsen;
denn es ist bedauerlich, dafs wir weder von der Tatigkeit des seit
1 828 bestehenden „Industrievereins ftir das Konigreich iiachsen" (Sitz
Chemnitz) nahere Kunde besitzen, noch durch Darstellungen und Ver-
Cffentlichungen tiber das gesamte Tatsachenmaterial unterrichtet sind,
das in den Akten tiber die gesetzliche Regelung des Wirtschafts-
lebens niedergelegt ist. Vom dritten Kapitel an heschaftigen uns
wieder spezieU Leipziger Verhaltnisse; denn es wird der vergebliche
Versuch einer Verschmelzung der Kramerinnung mit der Gesamtheit
der Grofshandler 1862—1864 eingehend beschrieben (S. 75—120), femer
die Neugestaltung der Kramennnung durch das Statut von 1867
(S. 121— 137), die Grtindung einer Handelsgenossenschaft 1866, in der
sich die Grofshandler den neuen gesetzhchen Anforderungen ent-
sprechend organisierten (S. 141 — 158), und zuletzt die Beteihgung der
Leipziger Kaufmannschaft bei der Errichtung einer „Kommmie-
Reprasentation" 1814 — 1817. Als Anlagen sind S. 185—248 neuu
Aktenstticke abgedruckt, deren Mitteilung dankbar zu be^rtifsen ist;
im besonderen gilt das ftir die Arbeit des Advokaten Christoph vom
9. August 1848, in der dieser als Ergebnis der von einer Anzahl
Leipziger Kaufleute gepflogenen Verhandlungen einen Statuten-
entwurf ftir eine den Leipziger Verhaltnissen entsprechende Handels-
kammer vorlegt.
Dresden. Dr. Arm in Tille.
Geschichte des Dorfes Leuba in der KiSniglich S&chsischen Oberlausitz.
Nach archivalischen Quellen bearbeitet von P. Richard Doehler.
Zittau, in Komm.-Verl. bei Arthur Graun (Olivas Buchhandlung).
1907. 2 BU. 201 SS. 8".
Wir freuen uns, diesmal auch eine Dorfgeschichte anzeigen zu
kOnnen, die den Durchschnitt weit tiberragt und wohl eine vorbild-
liche Bedeutung ftir ahnliche Arbeiten zu gewinnen verdient. Es
wird das freilich niemanden tiberraschen, der die frtiheren Arbeiten
des Verfassers, des ehemaligen Pfarrers zu Leuba, Richard DOhler^
vor allem seine Urkundenbticher des Klosters Marienthal und des
Stiftes Joachimstein, kennt. Wie diese Werke, so bezeugt auch
seine Geschichte des Dorfes Leuba die eingehendste, durchaus auf
ardiivalischen Studien beruhende Vertrautheit mit seinem Gegen-
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Literatur. 185
stande iind eine seltene Gewandtheit in der Formung des sprOden
Stoffes. Nach einer Einleitung iiber die Lage, die Besiedlung, den
— virspriinglich slavischen — Psfamen und die Einteilung des Ortes,
die senr kurz ausfallen konnte, weil derVerfasser mit Kecht darauf
verzichtet, den Mangel quellenmafsiger Nachrichten aus der Zeit vor
dem 14. Jahrhundert durch allgememe ErOrterungen und wohlfeile
Mutmafsungen zu verschleiern , behandelt der erste Teil des Btich-
leins die Geschichte der politischen, der zweite die der Kirch-
gemeinde. Von den beiden Ortsteilen kam Oberleuba, ursprunglich
im Besitze der Herren von Baruth, in den Jahren 1326 — 1417 an das
Kloster Marienthal, das, abgesehen von wenigen Unterbrechungen,
bis heute die Ortsherrschaft geblieben ist. Niederleuba gehOrte
wohl schon im 14. Jahrhundert den Gersdorifs, seit 1638 den Familien
von Uechtritz und von Schweinitz, bis es 1759 von demselben Kloster
erworben wurde. So ^ab die Geschichte der Besitzer dem Verfasser
Anlafs zu mancher willkommenen Erganzung der Geschichte des
oberlausitzer Adels; auch ftir die Geschichte der Stadt GOrlitz, zu
deren WeichbilddOriem Leuba gehOrte und die einige Zeit (1 532 — 1547)
auch Besitzerin von Oberleuba war, sind seine Ausfuhrungen von
Interesse. Weiter werden dann die Flur- und Untertanenverhalt-
nisse (imter Beifilgung eines vollstandigen Verzeichnisses der Flur-
namen und einer Flurkarte), die Gerichtsverhaltnisse, die Ge-
meindeverwaltung, die Wohlfahrtseinrichtungen, das Verkehrs-
wesen mit eingehender Sachkenntnis und streng quellenmafsig be-
handelt; es war dabei vor adlem von Wichtigkeit, dafs dem Ver-
fasser ein aufsergewOhnlich reichhaltiges Pfarrarchiv zu Gebote stand.
Dafs er aufserdem die Archive zu GOrlitz und Dresden fleifsig be-
nutzt hat, bedarf kaimi der Hervorhebung. Der zweite Teil gibt
^ine eingehende Geschichte der Kirche, der Pfarre und der Pfarrer,
der Schule und der Lehrer: eine weitere AusfQhrung der kurzen
Angaben, die der Verfasser darUber in der Neuen Sachsischen
K-irchengaderie, DiiJcese Zittau (1904), gemacht hat. Endlich wird in
einem 3. Teile die „Kriegsgeschichte von Leuba und Umgebung"
behandelt, hauptsachlich der Schicksale des Orts wahrend der
Hussitenkriege, des dreifsigjahrigen Krieges, des Schwedenkrieges,
der schlesisdien Kriege und des siebenjahrigen Krieges, der Be-
frdungskriege und des Kriege* von 1866, woftir namentlich in den
sorglidi gemhrten Pfarrchroniken sich Material fand; auch hier ist
es anerkennenswert , dafs sich der Verfasser streng an seine Auf-
gabe halt und der Versuchung ins Weite zu schweifen, der so
mancher Ortschronist erliegt, tapfer Widerstand leistet. Der beste
Prtifstein fiir die Sorgfalt und Wissenschaftlichkeit der Arbeit ist
der beigeftigte Urkundenanhang; wenn hier freilich aus dem Mittel-
alter nur zwei Notizen von 1413 bei^ebracht werden, wahrend von
1532 an die Urkunden in grofser Zahl vorhanden sind, so liegt das
daran, dafs die in der obengenannten Urkundensammlung enthaitenen
verstandigerweise nicht wiederholt werden.
Dresden. Ermisch.
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1 86 Literatur.
Obersieht
uber neuerdings ersehienene Sehriften und Aufsatze
zur saehsisehen Gesehiehte und Alter tumskunde^).
Von Viktor Hantzsch.
[Ackermann?] Aus der letzten Zeit der Republik Polen. Gedenk-
blatter eines Posener Btirgers (1760— 1793). Herausgegeben von
Christian Meyer. Miinchen, Selbstverlag. 1908. V, 83 SS. 8".
Apelty F, U. Franz Gareis, ein Oberlausitzer Maler. Ein Beitrag zur
Kunstgeschichte des Empire: Neues LausitzischesMagazinLXxXDl
(1907), 239—148.
Arnold f E. M. KOmerstatten in und um Leipzig: Der Leipziger II
(1907), i028f. Mit 4 Abb.
Arras, Faul. Die Bekenntnisse der Jahre 1443—1456. (Aus dem
Gerichtsbuche i43oflF. im Bautzner Stadtarchive mitgeteilt): Neues
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Zeitschrift IC (1907), 256 — 324.
Barth, Alfred. Zur Baugeschichte der Dresdner Kreuzkirche. Studien
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geschildert 2. Auf lage. Mit Titelbild. Stuttgart, J. F. Steinkopf.
1907. 144 SS. 80.
Becker, F. Das neue Leipziger Rathaus: Kunstgewerbeblatt. N. F.
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^) Vgl. die t)bersicht tiber neuerdings ersehienene Literatur zur
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Berbig, Georg, Acta Comidorum Augustae ex litteris Philippi, Jonae
et aliorum ad Martinum Lutherum. A us dem Veit Dietnch-Kodex
der Ratsbibliothek zu Numberg. (Quellen und Darstellungen aus
der Geschidite des Reformationsiahrfiunderts. Herausgegeben von
G. Berbig. Heft 2.) Halle, C. Nietsdimann. 1907. 58 SS. Mit
^ I Faksimile. 8°.
„ Bilder aus Coburgs Vergangenheit II. Teil. Leipzig, M. Hdnsius
Nachfolger. 1907. (Ill), 182 SS. 8". (Darin S. 83— 103: Die erste
Sdiulvisitation im Zeitalter der Reformation im KurfUrstentum
Sadisen des Ortslandes Franken; S. 154—159: Kurfiirst Johann
Friedrich, genannt der Grofsmtitige; S. 160—166: Johann Friedrichs
Erziehungsplan fQr seine SOhne wahrend seiner Gefangenschaft
1. J. 1547— 1552.)
„ Die erste Kursadisische Visitation im Ortsland Franken. II:
Archiv fiir Reformationsgeschichte FV (1907), 370 — 408. (Schlufs
folgt)
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[Berling^ Karl.] Wegweiser durch das KOnigliche Kunstgewerbe-
Museum Dresden. Dresden, Druck von C. Heinrich. 1907. 38 SS.
Mit 2 Planen. 8«.
Besehorner, Hans. Geschidite der sachsischen Kartographie im Grund-
rifs. Ldpzig, B. G. Teubner. 1907. 27 SS. 8*'.
„ VII. Flumamenbericht : Mitteilungen des Verdns fiir sachs. Volks-
kunde IV (1907), 215—217.
Beschorner, f Herbert]. Das Stdnkreuz im Basteiwalde: Ober Berg imd
Thai XXXI (1908), 254f.
Bettelheim, Anton. Berthold Auerbach. Der Mann. Sein Werk. Sein
Nachl^s. Mit dnem Bildnis des Dichters. Stuttgart und Berlin,
J. G. Cotta Nachfolger. 1907. XI, 450 SS. 8". (S. 227— 270: Zehn
Jahre Dresden.)
Biermanny G. Leipzigs altes Rathaus und seine kUnstlerische Auf-
erstehung: Daheim XLIV (1908). Nr. 19. Mit 11 Abb.
Blanckmeistery Franz. Vater Grofsmann [Superintendent in Leipzig!.
(Festschriften fiir Gustav- Adolf- Vereine. Nr. 56.) Leipzig, Arwed
Strauch. (1908.) 30 SS. 8".
„ Die wdfse Erde von Aue: Kalender ftir das Erzgebirge, Vogt-
land und die Sadisische Schwdz IV (1908), i6f.
B&nhoff, Leo. Aus der alten Geschichte Mtigelns : Mtigelner Anzdger.
1907. Nr. 129.
„ Die alteste Urkunde von Mutzschen : Mutzschener Anzdger. 1907.
Nr. i26f.
„ Der Pfarrer von GlOsa und sein Kiister. Ein Kldnbild aus dem
kirchlichen Leben eines Dorfes der Chemnitzer Gegend kurz nach
EinfQhrung der Reformation: Beilage des Wahrneitszeugen III
(1907). Nr. II.
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1 88 Literatur.
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fegriindet Weihnachten 1557: Beilage zum Annaberger Wochen-
latt 1908. Nr. 13—15.
„ Bischof Thietmar von Merseburg. Eine Skizze aus der heimat-
lichen KLirchengeschichte: Neues Sachsisches Kirchenblatt XIV
(1907), Sp. 785— 792. 801-810. 817—824.
„ Kirchliche Notizen aus dem Lehnbuche Markgraf Friedrichs des
Strengen von Meifsen (1349/50): Sachsisches iGrchen- und Schul-
blatt. 1907. Sp. 599-601. 615—617.
„ Herrschaft und Amt Schwarzenberg. Eine geschichtliche sta-
tistische Skizze: Schwarzenberger Tageblatt. 1907. Nr. 249f.
„ Einiges aus der altesten und alteren Geschichte der Stadt Elterlein:
Obererzgebirgische Zeitung. 1908. Nr. 11. 16.
Bruchmiilhr, W. Die Leipziger Winkelschulen: Wissenschaftliche
Beilage der Lpz. Ztg. 1908. Nr. 7.
„ Der alte Leipziger Johannisfriedhof: Daheim XLIV (1907). Nr. 8.
Mit 14 Abb.
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Nord und Sad XXXI (1907). Septemberheft
Buehenau, H, Ein Groschen- und Hohlpfennigfund aus der Zeit
des sachsischen Bruderkrieges. (S.-A. aus der Numismatischen
Monatsschrift „Blatter ftir Mtinzfreunde" XLII. 1907.) Dresden,
C. G. Thieme. 1907. 7 SS. 4".
Buchwaldf Georg. Erganzungen zur Biocraphie des M. Stephan Reich:
Archiv ftir Keformationsgeschichte V (1908), 69—76.
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1707. Ett TrihundriArsminne. Stockholm, P. A. Norstedt & SOner.
1907. 69 SS. Mit loTaff. 4*'.
Clemen, Otto, Alexius Chrosner, Herzog Georgs von Sachsen evan-
gelischer Hofprediger. Leipzig, M. Heinsius Nachfolger. 1907.
70 SS. 8«.
„ Etwas vom Katzenveit auf dem Kohlenberge bei Zwickau:
Wissensdiaftliche Beilage der Lpz. Ztg. 1907. Nr. 39.
„ Zur altesten Geschichte von Schulpforta: Mitteilungen der Ge-
sellschaft ftir deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte XVII
(1907), 238-241.
„ Ein Bruderschafts- und Ablafsbrief von 1485 fin Zwickau]: Zeit-
schrift ftir Kirchengeschichte XXIX (1908), 79 f.
«. Criegern, [Hermann Ferdinand], Die Priesterhauser der Leipziger
Thomaskirche : Leipziger Kalender V (1908), 137! Mit Abo.
— d — . Das Dresdner Innungswesen seit Einftihrung der Gewerbe-
freiheit: Dresdner Anzeiger. 1907. Nr. 358. S. 3.
D,, H. Bemerkenswerte Baimie in Sachsen: Sachsen-Post II (1908).
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Demmler, Heinrich, Anteil der Bayrischen Division Raglovich am
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Devrient, Ernst Thtiringische Geschichte. (Sammlung GOschen.
Band 352.) Leipzig, G. J. GOschen. 1907. 181 SS. 8^
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I Bildnis. 8".
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verfafst von Alban Frhr. v. Dobeneck, herausgegeben und mit
Dlustrationen , Nachtragen und Register versenen von Arnold
Frhr. v. Dobeneck. (Als Manuskript gedruckt.) SchOneberg- Berlin,
Druck von Gebhardt, Jahn & Landt. 1906. (IV), 512, (20) SS. Mit
TafF., Abb. u. 16 Stammtafeln. 40.
Dodgaon, Campbell. Die Wappen Peter Apians von Michael Osten-
dorfer: Monatshefte ftir Kunstwissenschaft I (1908), 35 — 39. Mit
3 Abb.
Doehler, Gottfried. Riedel-Gedenkbuch mit Beitragen vogtlandischer
und stammverwandter Dichter und Ktinstler. Im Auftrag des
Festausschusses ftir die 60. Geburtstagsfeier unsres vogtlandischen
Volksdichters L. Riedel herausgegeben. Plauen, Verlag „Unser
Vogtland". 1907. VIU, 94 SS. Mit Taff. 8«.
DoengtSj Willy. Mdfsner Porzellan, seine Geschichte und ktinst-
lerische Entwicklung. Mit 4farbigen Vollbildem, 16 Doppelton-
drucktafeln, 2 Blautafeln, i Brauntafel, 249 Abbildungen im Text,
I Faksimile und i Markenabbildung. BerUn, Marquardt & Co.
(1908.) XII, 3ot; SS. 8".
JDohrny Wolf. Hellerau. Eine Gartenvorstadt bei Dresden: Dresdner
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Abb.
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verbindungsstudenten vor 40 jahren: Finkenblatter ll (1906/7),
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Endelly Mary. Dresden. History, Stage, Gallery. Illustrated with
ten mezzotints, and book- decorations by Fritz Endell. Dresden,
Johannes Seifert. 1908. X, 212 SS. 8^
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25 SS. 8°.
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am 10. November: Dresdner Neueste Nachrichten. 1907. Nr. 305.
Forwerg, Martin, Gesetzeszustimmung imd BewiUigung im ROnig-
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Robert Noske. 1907. Vfll, 69 SS. 8».
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den Feldztlgen 181 3 imd 18 14. Mit 15 Anlagen und 4 Skizzen im
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Germanikus. Politische Briefe aus Sachsen 1 — 4: Die Grenzboten
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Glootz. Schandaus Entwicklung zur Bade- imd Fremdenstadt: Uber
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verkehr und die Erriditung und Verpachtung von Wirtschaften
auf den besuchtesten Punkten: ebenda XXXI (1908), 241 — 243.
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gegeben von der historischen Kommission desselben. Band a.)
eipzig, Geschaftsstelle des BOrsenverdns der deutschen Buch-
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Gopfert Von imserer Ortsgruppe Frauenstdn i. Erzgeb. Jahres-
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k I'^tatmajor imperial de Napoldon ler 181 a — 181 3— 18 14. Publics
par M. Wadaw Gasiorowski. Traduits du polonais par Jan
V. Chehninski et le commandant A. Malibran. Paris, Plon-Nourrit
et Cie. 1907. IX, 311 SS. Mit i Bildnis. 8». (Behandelt u. a. den
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GroBcy Otto. Prinz Xaver von Sachsen und das sachsische Korps
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66 SS. 8^
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K. Sachsischen Altertumsverdns herausgegeben von dem K. Sach-
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C. C. Mdnhold & SOhne in Komm. 1907. 292 SS. Mit Taff. u.
Abb. 8^
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LdpzigJ: Beitrage zur Inkunabelkunde II (1908), 1 — 7. Mit
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Off. Bibliothek zu Dresden] ; Zentralblatt fUr Bibliothekswesen XXIV
(1907)5 155—163.
HaUendorff, Carl. Handlingar ang&ende Konung August den Starkes
Utrikespolitik fOre hans Afsattning ftr 1704 utgifna af Kungl.
Samfundet fOr Utgifvande af Handskrifter rOrande Skandinaviens
Historia. (Historiska Handlingar Dd. 1 9. Nr. 2.) Stockholm, P. A.
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Jeeht, Bichard, Codex diplomaticus Lusatiae superioris HI, enthaltend
die altesten GOrlitzer Ratsrechnungen bis 141 9. Im Auftrage der
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Heft 3, umfaissend die Jahre 1399 bis 1406. GOrlitz, H. Tzschaschel
in Komm. (1907.) S. 329—504. 8".
„ Gedachtnisrede zum hundertjahrigen Todestage Adolph Traugott
V. Gersdorfs, gehalten am 16. Jum 1907 im Kretscham zu Meflfers-
dorf: Neues Lausitzisches Magazin LXXXIII (1907), 265 — 272.
„ Adolph Traugott v. Gersdorf. Ein Gedenkblatt zu seinem 100-
jahrigen Todestage (am 16. Jimi 1807): GOrlitzer Nachrichten imd
Anzeiger. 1907. Nr. 140. — Neuer GOrlitzer Anzeiger. 1907.
Nr. 140. — Schlesische Zeitung. 1907. Nr. 415. — Niederschlesische
Zeitung. 1907. Nr. 141.
Jentsch^ J, A. Der Bjelbog der Sachsischen Schweiz : Uber Berg und
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Sudhoffy Karl. Dtirers anatomische Zeidmungen in Dresden und
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Friesland onder Karel V. Proefschrift ter verkrijging van den
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land; S. 2 9 if.: Het Saksisch Bestuur in Friesland.)
Theissigy Kurt. Die Rechtsstellung der Strafsenbahngesellschaften
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Theobald, Leoti^hard. Das Leben und Wirken des Tendenzdramatikers
der Reformationszeit Thomas Naogeorgus seit seiner Flucht aus
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Reformationsjahrhunderts. Herausgegeben von Georg Berbig.
Band IV.) Leipzig, M. Heinsius Nachfolger. 1908. 106 SS. 8".
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Ulrichy Herbert. Welche Nummem spielen am gliicklichsten in der
s^chsischen Lotterie? Aus den amthchenGewinnlisten der kOniglich
sachsischen Landes-Lotterie der letzten 25 Jahre, also vun vollen
50 Lotterien = 250 Klassen - Ziehuneen , namlich von loi. bis
150. Lotterie, welche vom 2. 1. 1882 bis 23. X. 1905 stattgefunden
haben, ermittelt und zusammengestellt. Hamburg, F. Vo^. (1907.)
128 SS. 8".
Unhescheid, Wilhelm Hermann. Chronik der Familie Unbescheid.
3. Heft. Dresden, Christian Rauchhaus. 1907. S. 90— 138.
Vogel d, J., Johann Jakob. Kurze Leipziger Jahres-Chronik: Leipziger
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Berlin u. Leipzig, Schuster & LOffler. 1908. 323, 319 SS. Mit Taff. 8^'.
Weaener, Hanns. Ferdinand Avenarius. Der Dichter. (Beitrage zur
Literaturgeschichte. Herausgeber: Hermann Graef. Heft 46.)
Leipzig, Verlag f(ir Literatur, Kunst und Musik. 1908. 34 SS. 8".
Weigel, Fhilipp. Das sachsische Sibirien. Sein Wirtschaftsleben.
Ein Beitrag zur Wtirdigung des Erzgebirges. Berlin, R. Trenkel.
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TTetser, Martin. Aus dem Leipziger khnischen Viertel. Eine Reihe
photographischer Bilder. Mit einem Geleitwort von Sudhoff.
Leipzig, (A. Lorentz. 1908). 21 SS. 8",
Westphal, M. L. Das Dresdner Stadtmuseum: Dresdner Neueste
Nachrichten. 1908. Nr. 42. S. 3. Nr. 43. S. 3.
Wiechelf H, Freie Wahlen. Ein Vorschlag ftir ein Wahlverfahren in
Anlehnung an den Regierungs-Entwuri vom 7. Juli 1907. Dresden,
C. Heinrich in Komm. (1907.) 44 SS. 8**.
IViechel. Nachtrage zum Burgenbuche: Uber Berg und Thai XXX
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Wftkowski, Georg, Der Wurmsaamen. Sechs poetische Streitschriften
aus den Jahren 1751 und 1752. Mit Nachbildungen der sechs
Originaltitel. (Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft zur Er-
forschung vaterlandischer Sprache und Alterttimer in Leipzig.
X. Band, 2. Heft.) Leipzig, Semstverlag der Deutschen Gesellschaft,
Kari W. Hiersemann. 1908. 79 SS. 8".
Wor ringer, Wilhelm. Lukas Cranach. Mit 63 Abbildungen nach
Gemalaen, Zeichnungen, Kupferstichen und Holzschnitten. (Klas-
sische lUustratoren. Band III.) MUnchen, R. Piper & Co. 1908.
128 SS. 8*'.
Wustmann, (r. Frauenhauser und freie Frauen in Leipzig im Mittd-
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„ Die Herbatio annua. Zur Geschichte des phairmazeutischen Unter-
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S. 5—7. Nr. 54. S. 5—8. Mit 15 Abb.
Zaehmann, Wilhelm, Auf dem Bauemhofe [in der Oberlausitz]. Er-
innerungen aus meiner Jugendzeit. Leipzig, Arwed Strauch. 1907.
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V. ZedtwitZy A, Freiherr. Namensverzeichnis und Wappen von Adds-
familien: Dresdner Residenz-Kalender. 1908. S. 71— 73. MitiTaf.
[v. Zezsehtoitjs , PJ Joseph v. Zezschwitz. Ein. Lebensbild aus der
Zeit der Freiheitslcriege. 3. veranderte Auflage der „Mitteilunffen
aus den Papieren ernes sachsischen Staatsmannes". Dresaen,
Wilhelm Baensch. (1907.) 90 SS. Mit i Bildnis. 80.
Zincky JPauL Inschriften aus dem Ostlichen Erzgebirge: Kalender
ftir das Erzgebirge, Vogtland und die Sachsische Schweiz IV
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„ Etwas vom Lotterieteufel. Studien ausdemjahre 1755: Leipziger
Kalender V (1908), 141— 149. Mit i Abb.
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gebirge: Mitteilungen des Vereins fiir sachs. Volkskunde IV (1907),
227 — 235. 271 f. Mit Musiknoten.
V. Zinzendorf^ Ntkolaus Ludwig Graf, Auswahl aus Zinzendorfs Brief-
wechsel vom 8. April bis 29. Juli 17 16: Zeitschrift ftir Briider-
geschichte I (1907), 192 — 203.
Die Sachsischen Aktien-Gesellschaften und die an sachsischen
BOrsen kurshabenden Staatspapiere, sonstigen Fends und Industrie-
werte. Tahrbuch der Dresdner, Leipziger und Zwickauer B5rse.
Begriinaet von Richard BOmer. Fortgesetzt von der Redaktion
des „Handbuches der Deutschen Aktien-Gesellschaften". 12. voll-
standig umgearbeitete Auflage. Ausgabe 1907/08. Berlin und
Leipzig, Verlag ftir BOrsen- und Finanzliteratur A.-G, 1908. XX,
661 SS. 8".
1707. 1907. Festbericht Uber die Feier am i. September 1907 bei der
Enthtillung des DenkmaJs zur Erinnerung an KOnig Karl XII. von
Schweden und den Abschlufs der Convention von Altranstadt.
Leipzig, Giesecke & Devrient. (1907.) 47 SS. Mit TaflF. 8".
125 Janrgange der Bautzner Nachrichten: Bautzner Nachrichten.
1907. Nr. 4.
Bunte Bilder aus dem Sachsenlande. Fur Jugend und Volk. Heraus-
gegeben von dem Sachsischen Pestalozzi-Vereine. Mit zahlreichen
Abb. IV. Band. Leipzig, Julius Klinkhardt in Komm. 1907. VIE,
416 SS. 8".
Robert Blum. Zum Andenken an den loojahrigen Geburtstag
10. November 1907: Der Leipziger II (1907), 121917 Mit 2 Abb.
Zum 175. Gedachtnistag der GrUndung der Brtidermission. Rilck-
blick auf das letzte Vierteljahrhundert unserer Missionsarbeit
Herausgegeben von der Missions-Direktion. Hermhut, Missions-
buchhandlung. 1907. 29 SS. 8".
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Literatur.
203
Die von Burgsdorf (Stammtafel): Zeitschrift fOr Briidergeschichte I
(1907), Taf. 6.
Cnmmitschauer Btirgerbuch. Sammlung der Ortsgesetze und der
wichtigsten Regulative, Bekanntmachungen und Vertrage aus der
Verw^tunjg der Stadt Crimmitschau, nerausg egeben vom Stadt-
rat zu Cnmmitschau. a. Auflage. Crimmitschau, Aug. Ludwig
Stofs. 1907. X. 89s SS. 8°.
Die Ermordung des Landgrafen Diezmann von Thtiringen: Der
Leipziger IT (1907), 141 3. Mit 2 Abb.
Blatter ftir die Bohmische Exulantengemeinde zu Dresden. Heraus-
gegeben im Auftrage des Vorstandes von Pfarrer A. Neuberg.
Nr. I. Dezember 1907. KOnigsbriick, Druck von A. Pabst. 11 SS. 8*.
Der Kammweg des Erzgebirges: Industrie des Erzgebirges und
Vogtlandes XX (1908), 1—5.
1857 — 1907. Die Brauerei zum Felsenkeller bei Dresden. Rtick*
blick auf eine 5ojahrige Vergangenheit. Leipzig und Berlin,
Giesecke & Devrient. (1907.) 36 SS. Mit Taif. und Abb. qu.-4".
Die neueren sadisischen Forsthausbauten: Kalender ftir das
Erzgebirge, Vogtland und die Sachsische Schweiz IV (1908),
32—36. Mit Abb.
Die von Friesen auf Rotha (Stanuntafel): Zeitschrift far Briider-
geschichte I (1907), Taf. I.
Der Frohnauer Hammer: GlUckauf XXVII (1907), 127—129. Mit
2 Abb.
Die von Gersdorff auf Malschwitz in Schlesien und Meffersdort
(Stammtafeln): Zeitschrift ftir Briidergeschichte I (1907), Taf. 2, 4, 5.
Ein geistlicher Abenteurer [Pfarrer Johannes Hollenhaffen in Geyer]:
iGrchliche Nachrichten aus der Stadt Geyer aus dem Jahre 1907.
I Bl. 2".
Jubelfeier zur Erinnerung an das isojahrige Bestehen des Gemein-
saales zu Herrnhut am 13. August 1907. Herrnhut, Missions-
buchhandlung. (1907.) 63 SS. Mit Abb. und i Taf. 8°.
Ein kleines Silbermann'sches Orgelwerk aus dem Jahre 1724 [aus
Hilbersdorf bei Freiberg] : Zeitschrift ftir Instrumentenbau XX VIII
(1907), 3f. Mit Abb.
Gutzkow und Auerbach und das Kamenzer Lessingdenkmal :
Wissenschaftliche Beilage derLpz. Ztg. 1908. Nr. 2.
Aus alten Kirchenbtichern und Kirchrechnungen (Schlufs folgt):
Neues Sachsisches Kirchenblatt XV (1908), Sp. 145 — 148.
Neue Sachsische Kirchengalerie. Unter Mitwirkune der sach-
sischen Geistlichen herausgegeben. Die Ephorie Marienberg.
Lieferung 35 — 38. Sp. 825 — 914. — Die DiOcese Lobau. Liefe-
rung I— 16. Sp. 1—384. Leipzig, Arwed Strauch. (1907/08.) Mit
Tail, und Abb. 4^.
Das Schlofs Lauer: Der Leipziger II (1907), 1224. Mit 2 Abb.
LeipzigerKalender. JUustriertes Jahrbuch und Chronik. Heraus-
gegeben von Georg Merseburger. s.Jahrgang. Leipzig, Georg
Merseburger. 1908. 288 SS. Mit i farbigen Taf. und i Musik-
beilage. 8^*.
Der Thuringer Hof [in Leipzig]: Leipziger Kalender V (1908),
279—282. Mit Abb.
Graf Pappenheim in Leipzig: Der Leipziger II (1907), 1277. Mit
Das alte Leipzig: ebenda III (1908), ii8f. Mit 3 Abb.
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204 Literalur.
Adrefsbuch ftir Liebertwolkwitz und die Nachbarorte . . . Auf
Grund amtlicher Quellen herausgegeben vom Verlage des An-
zeigers fOr Liebertwolkwitz u. Umg. Liebertwolkwitz, Druck von
Fr. Zeugner. (1908.) XIV, iia SS. 8«. (S. V— XIV: Geschicht-
liches von Liebertwolkvntz.)
Lobauer Bote. Blatter der Erinnerung fiir AngehOrige des Lobauer
Seminars. I (1906). Nr. i — 4.
Mirusblatt. Vereinsorgan des Mirusbundes. Leisnig, Druck von
Herrm. Ulrich (Wolbfing & Feiste). 1907. Nr. 17 € S. 257—292.
Sachsische Orden und Ehrenzeichen: Der Leipziger II (1907), 1438I
Mit Abb.
Mundartliche Formen sachsischer Ortsnamen: Dresdner Anzeiger.
Sonntags-Beilage. 1908. Nr. 9. (Fortsetzung folgt.)
General von Raab f: Dresdner Anzeiger. 1908. Nr. 2. S. 2.
Nr.5. S.5.
Sachs en (nebst zugehOrigen Artikeln): Meyers Grofses Konver-
sations-Lexikon AVII® (1907), 367—402. Mit 3 Karten.
Schiller-Gedenk-statten in Sachsen: Sachsen-Post 11 (1907).
Nr. 57. S. 6—9. Mit 7 Abb.
Hervorragende Manner aus dem SchOnburgischen im 18. und
19. Jahrhundert: SchOnburgischer Hauskalender auf das Schalt-
jahr 1908. S. 33.
Der Stammbuchbote. Nachrichtenblatt der Stammbuchftthrer des
Vereins ehemaliger Ftirstenschtiler. 2. Runde. Nr. 40. Dezember
1907.
VOlkerschlacht-Erinnerungen (16.— 19. Oktober 1*13): Der Leip-
ziger II (1907), 113 s— 1139. Mit Abb.
Wapier'sches Familienblatt. Vereinsorgan des Waplerbundes.
Leisnig, Druck von Herrm. Ulrich (Wmbling & Feiste). 1907/08.
Nr. 33— 35. S. 513— 564.
Burg Wettin: Der Leipziger II (1907), 1275! Mit 3 Abb.
Die Graf en von Zinzendorf, der Zelkingsche Zweig (Stammtafel):
Zeitschrift fUr Brtidergeschichte I (1907), Taf. 3*— «•
Ein Bierkrieg vor 400 Jahren [in Zittau]: Unterhaltungsbeilage der
Bautzner Nachrichten. 1906. Nr. 73.
Alt-Kirchherg. Mitteilungen des Altertumsvereins Kirchberg. Kirch-
berg, C. J. Kandel. (1907/08.) Nr. 5— 14. S. 17— 56.
Inhalt: Cam. Brauer, Die Kirchberger Hausbesitzer iminnem
der Stadt wahrend der letzten 200 Jahre. -— S[cheibeJ, Die
Kirchberger Spitznamen, ein Beitrag zur sachsischen Volkskunde. —
BOnhoff, Das Bergwerk „Hohenforst** im Mittelalter.— Scheibe,
Proben geistlichen Briefstils aus den Jahren 1770 — 1840. — A
Gob el, Die „Brezelschule" in SchOnau-Wiesenburg. — Sieben
denkwtirdige Kirchberger Schulexameneinladungen aus den 17
letzten Jahuren des 17. Jahrhunderts.
Beitrdge zur sachsischen Kirchengeschichte. Herausgegeben im Auf-
trage der „Gesellschaft fiir sachsische Kirchengeschichte" von
Franz Dibelius und Theodor Brieger. Heft 21. (Jahresheft fOr
1907.) Leipzig, Johann Ambrosius Barth. II, 132 SS. 8".
Inhalt: FrankLudwig, Zur Entstehungsgeschichte derLokal-
visitationen, des „Synodus" und des Oberkonsistoriums in Kur-
sachsen (Kirchenordnung von 1580). — O. Finder, „Wenn wir
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Literatur. 205
in hOchsten NOten sein und wissen nicht, wo aus noch ein". —
Ernst Otto, Der Streit der beiden kurs^chsischen Hofprediger
D. Matthias H06 von Hoenegg und Mag. Daniel Hanichen (161 3
bis 1 61 8). Nach den Akten des KOnigl. Sachs. Hauptstaatsarchivs.
— Franz Blanckmeister, Valentin Ernst LOscher und der
Rat zu Dresden. — Dibelius, Zur sadisischen Glockenkunde.
— Derselbe, Anfrage, Grtindonnerstag betreffend.
JBldtter fur die Gesehichte der Sdchsischen Armee. 1907. Nr. 10— i a.
1908. Nr. 1—3.
Inhalt: Johann Edmund Hottenroth, Historietten aus den
Jahren 1806 und 1807 (Schlufs). — C. v. Metzsch, Die KOniglich
Sachsischen Truppen im Feldzuge 1807 gegen Preufsen und
Russen (Fortsetzung und Schlufs). — Zwei Schwester-Regimenter:
7. Infanterie-Remment jjKOnigGeorg** Nr. 106 ; 8. Infanterie-Kemnent
„Prinz Johann Georg*' Nr. 107. — 3. Infanterie- Regiment Nr. loa
„Prinz- Regent Luitpold von Bayem" und 4. Infanterie-Regiment
Nr. 103. — E. Schurig, Die Sachsische Feldpost. Eine geschicht-
liche Betrachtung. — KochHtz als Infanterie-Gamison (Fortsetzung
folgt,». — Das Schtitzen-(Ftisilier-)Regiment „Prinz Georg" Nr. 108.
— Das I. Husaren-Regiment „KOnig Albert" Nr. 18 ftinfzig Jsdire
in Grofsenhadn. — Zuir Gesehichte des Dresdner Kadettenkorps.
Dresdner GeschichtsbJdtter, HerausgegebenvomVereinfUr Gesehichte
Dresdens. XVI. Jahrgang. 1907. Nr. 3—4.
Inhalt: OttoRichter, Erlebnisse eines Annenschtilers 1758—72.
Aus der Selbstbiogrstphie des Pastors Christian Heinrich Schreyer.
— Derselbe, Dresdens Bedeutung in der Gesehichte. Vortrag,
gehalten bei der 10. Versammlimg deutscher Historiker in Dresden
am 4. September 1907. — Otto Meltzer, Ein Traktat Peters
von Dresden. - Paul Rachel, Eine hofische Festordnung aus
Kurftlrst Augusts Tagen (157 a).
Mitteilungen des Freiberger Altertumsvereins mit .Bildern aus Fret'
bergs Vergangenheit. Herausgegeben von Konrad Knebel. Heft 43.
Freiberg, Gerlach. 1907. (II), 92 SS. 8".
Inhalt: Reich, Zur Erinnerung an den Freiberger Notstand
vor 200 Jahren. — Aug. Lingke, Die ehemalige Btirger-Grenadier-
Kompagnie zu Freiberg, mn Uniformstreit aus dem Jahre 1794.
— Wappler, Die Holtzmannsche Bildersammlung unseres Mu-
seums. - Konrad Knebel, Die Freiberger Kupferschmiede.
Die Zarworchten, Plattner oder Panzermacher. 7.-8. Beitrag zur
Kenntnis des alteren Handwerks in Sachsen. — Wappler, Alte
sachsische Wtinschelruten-Geschichten. — Nachtrag zu dem Auf-
satz: Die Familie Hilliger von Otto Htibner in Heft 42. — A.
L i n g k e , Bergschulanstalten.
Mitteilungen des Altertumsvereins zu Plauen uV. i9.Jahresschrift auf
diejahre 1 908—09. Herausgegeben vomVereinsvorstand. Plauen i.V.,
Druckerei R. Neupert jr. 1908. XV, 269 SS. Mit 3 Taif. 8'».
Inhalt: K. v. Kautfungen, Dr. Curt v. Raab f. — A. Scholtze?
Plauen im Jahre 1813. — A. Neupert sen.. Dr. phil. J. G. Heynig,
der teutsche Sokrates aus dem Voigtland. - BOnhoff, Die
Parochie Plauen und ihre Entwickelung im Zeitraume von 11 22
bis 1905. —Derselbe, Die Parochie Reichenbach und ihre Ent-
wicklung bis zum Jahre 1529. — Derselbe, Die Parochie
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2o6 Literatur.
Elsterbergund ihre Entwicklung bis zum Ende des i5.Jahrhunderts.
— Rich.Treytag, Zur Gescmchte der Stadt Auerbach i. V. ~
Angermann, Die Familie Jugler und ihre Beziehun^en zu Plauen.
'^ Kich. Helm rich, Plauener Theatergeschichte bis zur Weihe
des Stadttheaters im Jahre 1898. — A. Neupert sen., Verkehrs-
verhaltnisse und wirtschaftliche Zustande im alten Plauen.
£eitrdge zur Geschiehte der Stadt Buehholz. Herausgegeben vom
Buchholzer Geschichtsverein. Heft VI. Buehholz, Albert Handreka.
1907. Ill SS. 8'\
Inhalt: Otto Clemen, Briefe von Georg Sturtz. — L. Bartsch,
Die Beteiligung der Stadt Buehholz an der Erbhuldigung im
Jahre 1769. — Derselbe, Die Zunft-Briefe des Buchholzer Zimmer-
nandwerks v. J. 1657 imd der Buchholzer Maurerinnung vom Jahre
1767. — Derselbe, Briefwechsel zwischen Hofrat Christian
Gottlob Voigt und Btirgermeister Christian Hieronymus Spmmer
1785 und 1786. — Derselbe, Buchholzer Rektorenproben und
Rechnungen dartiber aus der Zdt von 1722— 1823.
Mitteilungen des Vereins fur Geschichte der Stadt MeiBen. 27. Heft.
(7. Band. 3. Heft.) Meifsen, Louis Mosche in Kcnnm. 1907.
S. 261—427. 8".
Inhalt: Hellmuth Schmidt, Die sftchsischen Bauemunruhen
des Jahres 1790. (Auch Leipziger Diss.)
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Nachriehten.
Am 14. Dezember v. J. tand die diesmaliee Jahresversammlung
der Kttnigl. Sftchsischen Kommission fiir Geschichte zu Leipzig statt.
Da Seine Exzellenz der Kultusminlster von Schlieben leider durch
schwere Erkrankung an der Leitung der Versammlung behindert war,
abemahm Wirkl. Geh. Rat Dr. Waentig den Vorsitz. Er begrttfste
den frUheren Vorsitzenden Exzellenz Dr. von Seidewitz, der als Ehren-
tnitglied der Kommission an der Sitzung teilnahm, und sprach dera
Kammerherm von Frege-Weltzien fttr die von ihm begrtindete Stiftung
zur FOrderung der vaterlandischen Geschichtsforschung und Gre-
schichtsschreibung (vgl. diese Zeitschrift XXVJII, 375) den Dank
der Kommission aus. Die Zusammensetzung der Kommission ist
unverandert geblieben.
VerOffendicht wurde im Laufe des Jahres 1907 die von P.
E. Richter und Chr. Krollmann besorgte Ausgabe von Wilhelm
DilichsFederzeichnungenkursachsischerund meifsnischer
Ortschaften aus den Jahren 1616—1629 (3 Bde.).
Demnachst wird erscheinen der von W. Lippert herausgegebene
Briefwechsel der Kurftirstin Maria Antonia von Sa^hsen
mit der Kaiserin Maria Theresia. Auch das erste Heft der
von E. Flechsig bearbeiteten Hauptwerke der sachsischen
Bildnerei des 15. und 16. Jahrhunderts darf man wohl im laufen-
den Jahre erwarten.
Im Manuskript nahezu vollendet ist die Ausgabe der „Haus-
haltung in Vorwerken", des altesten landwirtschaftlichen Lehr-
buchs in deutscher Sprache, herausgegeben von R. Wuttke und
H. Ermisch.
Der erste Band der sachsischen Standeakten, bearbeitet
von W. GOrlitz, soil bestimmt im Jahre 1909 erscheinen. Rtlstig vor-
ceschritten sind der zweite Band der Akten und Brief e des
Herzogs Georg (F. Gefs), der dritte Band der Politischen
Korrespondenz des Kurfarsten Moritz (E. Brandenburg unter
Mitwirkimg von O. A. Hecker), die ersten Bande der Akten zur Ge-
schichte des Bauernkrieges in Mitteldeutschland(OttoMerx),
dieAkten zur Geschichte des Heilbronner Bundes (T.Kretzsch-
mar), die Briefe Augusts des Starken (P. Haake), aer Brief-
wechsel zwischen Graf Brtihl und Karl Heinrich vonHei-
necken (Ed. O. Schmidt), die Ausgabe der Acta Nicolaitana
und Thomana (F. R. Sachse), die Geschichte der amtlichen Sta-
tistik in Sachsen (R. Wuttke), die Beschreibung des Bistums
Meifsen (R. Becker); einige dieser Werke werden wohl noch im
Laufe dieses Jahres druckfertig werden.
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2o8 Nachrichten.
Die verschiedenen Werke zur Geschichte des geistigen
Lebens der Stadt Leipzig, die wir hier nicht nochmals im
einzelnen auffiihren, sind so weit gefOrdert, dafs wenigstens einige
von ihnen im Jahre des Leipziger iJftiversitatsjubilaums 1909 fertg
vorliegen werden.
Was die historisch-geographischen Arbeiten der Kommission
anlangt, so ist die photoeraphische Reproduktion der sadisischen
Flurkarten vollendet. Von der Grundkarte fehlt leider noch
immer die Sektion Finsterwalde-Grofsenhain, deren Bearbeitung die
Kommission fur die Provinz Sachsen und Anhalt tibemommen hat.
Die Sammlung von Flurnamen(H.Beschomer) hat auch imletzten
Jahre erfreuliche Fortschritte gemacht; mit den Reproduktionen fiir
den von Prof. KOtzschke tibemommenen Flurkartenatlas soil im
Jahre 1908 ein Anfang gemacht werden. Die umfanglichen Arbeiten
fiir das historische Ortsverzeichnis von Sachsen hat A.Meiche,
untersttitzt von G. Pilk und Otto MOrtzsch, fleifsig fortgesetzt.
Auch die Bibliographie der sftchsischen Geschichte,
deren Herausgabe von Victor Hantzsch besorgt wird, ist wesentlich
fefOrdert worden. Ober eine Sitzung des fiir dieses Werk ge-
ildeten Unterausschusses, die am 23. November zu Dresden statt-
fand, machte Oberregierungsrat Dr. Ermisch eineehende Mitteilungen;
er hofft, dafs 1910 mit dem Drucke des Werkes werde begonnen
werden kOnnen.
Ftir das Registrum der Markgrafen von Meifsen vom
Jahr 1378, eine der wichtigsten Qudlen fiir die altere Landes-
geschichte und TopoCTaphie, hat sich in der Person des Archivrat
Dr. Beschomer ein worn vorbereiteter Bearbeiter gefunden. Schulrat
Prof. Dr. G. Miiller in Leipzig ist mit der Bearbeitung der sachsi-
schen Visitationsakten aus der Reformationszeit beauftragt
worden. Femer wm-de dem Plane einer Sammlung der sacE-
sischen Dorfordnungen naher getreten. Um axiai in weiteren
Kreisen anregend zu wirken, wird die Kommission in Zukunft
Neujahrsblatter mit kurzen, abgerundeten Darstellungen aus dem
Gebiete der sachsischen Geschichte erscheinen lassen.
Im KSniglich Sftchsischen Altertumsvereiii hielten im Laufe des
Winters 1907/08 Vortrage am 4. November Archivrat Dr. Beschorner:
Der historische Atlas von Sachsen; am 2. Dezember Dr. GOrler:
Die Bedeutung des siebeniahrigen Krieges fiir Kursachsen; am
13. Januar Dr. flecker: Kuriilrst Moritz von Sachsen und seine Rate
bis zum Ausgange des schmalkaldischen Krieges; aun 3. Febniar:
Archivrat Dr. Brabant: Maxen, acht Tage Daunscher und Fride-
ricianischer Strategie; am 2. Marz Dr. O. Grofse: Prinz Xaver von
Sachsen im siebenjahrigen Kriege; am 13. April Seminaroberlehrer
Sigismund: Ferdinsmd Berthold und Ludwig Richter, ein Beitrag
zur Kunstgeschichte des 19. Jahrhunderts. — Einen schweren Veiiust
erlitt der Verein durch den Tod seines langjahrigen ersten Vorsitzen-
den General der Infanterie Dr. von Raab. In oer am 2. Marz statt-
gehabten Vorstandswahl wurden der bisherige zweite Vorsitzende
Oberregierungsrat Dr. Ermisch, Direktor der Kgl. OflFentl. Bibliothek,
zum ersten, Geh. Hofrat Professor Dr. Gurlitt zum zweiten Vor-
sitzenden gewahlt.
In der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften in
GOrlitz sprachen am i.Mai 1907 Pastor D hi er- Dresden „iiber die
Beschiefsung und Einascherung Zittaus am 23. Juli 1757", am 9.0k-
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Nachrichten.
209
tober Prof. Dr. Wetzold „uber das Gefecht bei Moys iind den Tod
Winterfeldts (zum isojahrigen Gedachtnisse)", am 10. Dezember 1907
Prof. Dr. Jecht „iiber die Magdeburger und Dohnischen SchOppen-
spriiche im Ratsarchive zu GOrlitz". Am 16. Jmii 1907 fand die Ge-
dachtnisfeier zum loojahrigen Todestage des Stifters der Gesellschaft
Adolph Traugott v. Gersdorf in Menersdorf a. d. Tafelfichte statt^
wobei der Gesellschaftspr^sident Kgl. Zeremonienmeister von Wiede-
>)ach iind Nostitz-Jankendorf, der Keichstagsabgeordnete von Gers-
dorflf(als Vertreter des Geschlechtsverbandes) und der Sekretar der Ge-
sellschaft Prof. Dr. Jecht Ansprachen hielten. Der Gesellschaft fiel von
Justizrat Prasse in GOrlitz ein Legat zu.
Der Verein f&r Geschichte von Annaberg und Umgegend zahlt
gegenwartig 142 Mitelieder. Das Amt des SchriftfUhrers ubemahm
Seminaroberlehrer Segnitz, das des Bibliothekars Realgymnasial-
oberlehrer Dr. Meier. Itn November sprach Pastor Dr. Lie. BOnhoff
uber die Alt are der Parochie Annaberg in ihrer kirchenrechtlichen
Beziehung, im Januar Btirgerschuloberlehrer Finck tlber die heimat-
kundliche Bedeutung der Annaberger Strafsenbenennung. Am i . Ja-
nuar d.J. ist eine Verschmelzimg des vom Annaberger Geschichts-
verein ins Leben gerufenen „Museums erzgebirgischer Altertumer*^
mit dem neuerrichteten„Erzgebirgs- Museum" erfolgt. Die hieraus
erwachsenden gegenseitigen Beziehungen des Geschichtsvereins und
des Erzgebirgsvereins sind im wesenmchen geregelt durch die von
beiden Vereinen aufgestellte und im „Gltickauf" 26. Tahrgang (1906)
S. 76 — 78 verOffentlicnte „Satzung ftir das Erzgebirgs-Museum". Ldter
des Museums ist Btirgerschuloberlehrer Finck.
Der Verein f&r Chemnitzer Geschichte zahlt gegenwartig 188 Mit-
glieder. Versanmilungen fanden am 28. Febnmr, 24. April, 19. No-
vember 1907, am 21. Januar und 17. Marz 1908 statt; in innen hielten
Vortrage Handelskammersyndikus Dr. M umm tiber „Chemnitz als In-
dustriestadt", Baurat Prof. Gottschaldt tiber „Marchen von Chem-
nitz und Umgegend", „unsere alten Grabmonumente", „|ugender-
innerungen eines alten Chemnitzers", Prof. Dr. Schwarz-Leipzig tiber
„den Komponisten PhiUpp Dulichius (Deulich) aus Chemnitz", Real-
gymnasiallehrer Happach tiber „Becher, Rektor des ehemaligen
Cnemnitzer Lyceums", Prof. Dr. Uhle tiber „die Pest in Chemnitz
(und Sachsen) 1680". Im Laufe des Jahres ist die ErOfl&iung des
KOnig- Albert -Museums zu erwarten, wohin der Verein mit seinen
Sammlungen und seiner Bibliothek tibersiedelt.
Der Freiberger Altertumsverein (Mit^Uederzahl 328) beschaftigte
sich auch im letzten Jahre vorzugsweise nut dem Ausbau, der Beschrei-
bung und der Katalogisierung seines Museums. Ein „Fuhrer durch die
Sammlungen des Freiberger Altertumsvereins"ging den Mitgliedem als
Beigabe zum 43.Hefte der Mitteilungen zu. In der Chronik des Verdns
verdient femer der Besuch erwahnt zu werden, den am 7. Sept. v. T.
die X. Versammlimg Deutscher Historiker'von Dresden aus der Staat
Freiberg abstattete; wenn er alien Teilnehmem in der angenehmsten
Erinnerung bleiben wird, so ist dies vor allem den Bemtihungen des
Vereinsvorstandes zu verdanken, der die Ftihrung durch die histo-
rischen und Kunststatten Freibergs tibemommen hatte und durch
musikalische Veranstaltungen im Dom und beim gemeinschaftUchen
Mahl die Versammlung tiberraschte.
Neues Archlv f. S. G. u. A. XXIX. i. 2. 14
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2IO Nachrichten.
Der Geschichts- und Altertumsvereiii zu Leisnig (60 Mitglieder)
hat am 21. November v. J. seinen Mitbegrtinder und Vorsitzenden
Hofrat Dr. Minis verloren. Am 16. Dezember wurden Pfarrer Gerber-
Tragnitz an seine Stelle zum ersten, Burgermeister Schickert zum
zweiten Vor^itzenden eewahlt. Vortr^ge aus dem Gebiete der
sachsischen Geschichte hielten am 4. M^rz 1907 Pfarrer Eisemann-
Gersdorf „Klagen und Plagen in Sachsen vor 150 Jahren"; am
28. Oktober Lie. Dr. BOnhoff „Der Leisniger Kirchensprengd und
sein ursprOnglicher Umfang**; am 16. Dezember Pfarrer Gerber
„Hans Conon von der Gabelentz (der geistige Vater des Vereins),
geb. 13. Oktober 1807"; am 20. Januar 1908 Realschullehrer Miiller
„Kimstgewerbliche Gegenstande aus voreeschichtlicher Zeit"; am
24. Februar 1908 P. em. SchOpff-NieaerlOfsnitz „D. Zacharias
Rivander". Ein Gesuch um tJberlsLSSung geeigneter Raume im
Vorderschlosse zur besseren Unterbringung der Sammlungen des
Vereins hat bei der Kommission zur Erhaltung der KunstdenkmSler
eine wohlwollende Aufnahme gefunden und der Verein hofft daher
auf Gewahrung.
Im Verein fUr Orts- und Volkskunde zu Oschatz (48 MitgUeder)
hielten Vortrage am 29. November 1906 Lehrer VOdisch tiber „Die
Hubertusburger Fayence- und Steingutfabrik" und uber „Die Gruppen
zum Heimatszuge" (bei dem hauptsachUch durch die Bemiihungen d^
Vereins veranstalteten Heimatsfest am 7. bis 9. Juli 1906); am 27. April
1907 derselbe uber „Volkskunsl" (mit Lichtbildem); am 9. Januar 1908
Rechtsanwalt Schmorl iiber „Das wiiste Schlofs und die Eigebnisse
der Ausgrabungen"; am 26. Februar 1908 Btirgermeister Hart wig
tiber „Den Kofliurs der Stadt Oschatz im Jahre 1640". Es wurde
ferner ein Ausflug nach dem wiisten Schlosse Osterland untemommen,
Im Altertumsverein zu Plauen i. V. (Mitgliederzahl : 316) sprachen
am 24. Oktober 1907 Pastor Kurt Klemm: „Was uns die Glocken
der Johanneskirche in Plauen erzahlen"; A. Neupertsen.: „Heinrich
der Unechte, ein trUbes Bild aus der Geschichte des fOrstlidien
Hauses Plauen" imd „Schlofs Reusa, seine Vorbesitzer und der durch
eingeworfene Fehdebriefe daselbst im Jahre 1746 erregte Aufstand,
nacSi einem Aktenstiicke aus dem Reusaer Schlofsarchiv"; am 28. No-
vember Rektor Prof. Dr. An g e r m a n n : „Die Erlebnisse einer sachsischoi
Pfarrerfamilie im Jahre 1813", Gymnasial-Oberlehrer Dr. H. Krause:
„Die prahistorische Forschung imVogtlande", am 30. Januar Gymnasial-
lehrer Dr. Wilh. Vojgel: „Kritische Darstellung der politischen
Geschichte Mylaus una Reichenbachs und das angeblich kaiserliche
Residenzschlofs zu Mylau". Dem vor kurzem erschienenen 19. Jahres-
bericht des Vereins 1st eine von Alwin Neupert bearbeitete Biblio-
graphie zur Geschichte des Vogtlandes, deren Grundlage dne
Sammlung des Buchhandlers Curt Siinderhauf in Nordhausen bildet,
beigeftigt worden Der Vorstand des Vereins besteht zurzeit aus Alwin
Neupert sen. als Vorsitzendem , Rektor Prof. Dr. Angermann als
stellvertretendem Vorsitzenden, Oberlehrer Dr. H. Krause als Kon-
servator, Oberlehrer H. SkoUe als stellvertretendem Konservator,
Btirgerschullehrer Benedict als Schriftfuhrer, Oberlehrer Dr. Dorsch, .
Pfarrer Kesselring, Oberlehrer Prof. Streit und Dr. med. Wenzel als
Beisitzem.
Der Verein fiii; Rochlitzer Geschichte (88 Mitglieder), dessen Vor-
stand unverandert geblieben ist, veranstaltete suilafslich der Feier
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Nachrichten. zil
des 40jahrigen Bestehens des Kgl. Sachs. 2. Ulanenregiments Nr. 18
(8. — 10. Juni 1907) eine Sonderausstellung von Gegenstanden^ die sich
auf Rochlitzer Gamisons- und Militarwesen bezogen; sie ist im
„Kamerad" beschrieben worden. Als Festschrift erschien bei dieser
Gdegenheit ein „Grundrifs der Rochlitzer Gamisonsgeschichte", be-
arbeitet vom Vorsitzenden des Vereins Dr. Pfau.
In der Gesellschaft f&r Zittauer Geschichte, die zurzeit 120 Mit-
fflieder zahlt, hielten im letzten Jahre Vortrage: Pfarrer Sauppe in
Liickendorf tiber „Das Hospital St. Jakob in Zittau" (am 6. Marz 1907);
Zeichenlehrer Schorisch tiber „Architektonische und kunstgewerb-
liche SchOnheiten Zittaus"(am 10. April 1907); Prof. Dr. Nefse „Zur
altesten Geschichte der Johanniter-Kommende in Zittau und Hirsch-
felde 1373" (am 24. April 1907); Pfarrer Sauppe in Ltickendorf tiber
^Ferdinand I. und seine Stellung zur Reformation in der Oberlausitz"
(am 6. November 1907); Prof. Dr. Koch „Ein neues Hauptwerk tiber
Zittaus Alter ttimer imd Kunstdenkmaler" (am 19. Februar 1908).
Der Ausschufs ftir die Zeitschrift der Gesellschaft und ihre
Herausgabe wurde neu gebildet. Von dem die Stadt Zittau be-
handelnden 30. Hefte der „Beschreibenden Darstellung der Bau- imd
Kimstdenkmaler Sachsens" wurden 50 Exemplare angekauft. Dem
Stadtrat lieferte die Gesellschaft auf seinen Wunsch kurze Erkla-
rungen zu den Strafsennamen. Bei Enthtillung des Gedenksteins ftir
Prof. Paudler in Bohm.-Leipa vertrat die Gesellschaft deren Vor-
sitzender, Btirgermeister Mietzsch.
Der Verein f&r SHchsische Volkskunde. dem zur Zeit 2188 Mit-
glieder und 43 Stadte angehOren, hielt am 20. Oktober v. J. zu Grofsenhain
seine XI. Hauptversammlung ab. Am Tage vorher wurde ^e durch
einen volkskundlichen Abend im Gesellschaftshause eingeleitet, bei
dem Lichtbilder, Gesangsvortrage imd eine Spinnstube mit Gesprachen
in Grofsenhainer Munoart zur Aufftihrung gelangten. In der Haupt-
versammlung sprach Prof. Dr. Reuschel-Dr^den tiber „TheodorFon-
tane in seiner Beziehung zum Volkstum". In den Vorstand wurden
statt des austretenden Prof. Dr. Stumme Prof. Dr. Ficker-Leipzig als
Stellvertreter des Leiters der Bibliothek, zu Beisitzem statt des ver-
storbenen Prof. Dr. Lticke und des Oberregierungsrats Dr. Ermisch,
der eine Wiederwahl' abgelehnt hatte, Archivrat Br. Beschomer und
Geh. Regierungsrat Dr. Stadler, femer Baurat E. Ktihn und Geh. Bau-
rat Wanckel-Altenburg gewahlt. In der Ortsgruppe Dresden hielten
Vortrage: am 28. November Baurat Ktihn tiber den „gegenwartigen
Stand unserer landlichen wirtschattlich-kulturellen Verhaltnisse und
deren Hebung", am 13. Februar Hauptmann a. D. Meinhold: „Volks-
kundliche Bilder aus den Deutschen Kolonien in Stidbrasilien". Ein
weiterer Vortragsabend vor geladenen GSsten fand am 16. Januar im
Festsaale der KOnigl. Kunstgewerbeschule statt; dabei sprachen Prof.
Seyf fert tiber „volkskunst", Oberbaurat Karl Schmidt und Geh.
Hoirat Prof. Dr. Gurlitt tiber „Denkmalpflege und Heimatschutz".
Die Vortrage wurden am 28. Januar vor einem grOfseren Publikum
wiederholt.
In der Historischen Sektion des Gebirgsvereins fttr die Sftchs.
Schweiz sprach am 10. Oktober 1907 Prof. Speck tiber „Das
Pimaische Schulelend im 17. Jahrhundert"; am 7. November derselbe
fiher „Pima als Artilleriegamison vor 100 Jadiren"; am 5. Dezember
Dr. Meiche tiber „Die Oberlausitzer Grenzurkunde von 1241
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212 Nachrichten.
und die Sachsische Schweiz"; am 9. |anuar 1908 Kantor StOrzner
tiber „Die Kaufsurkunden des Gasthofs zum Fuchs in Schmiedefeld" ;
am 6. Februar Lehrer A. Jentsch tiber „Das Land der Land-
graben"; am 5. Marz Lehrer A. Bergmann tiber „Das bauemtum
unserer Heimat"; am 2. April Postdirdttor a. D. von Gizycki tiber
„Der Kampf um die Vorherrschaft in Deutschland". Studienwande-
rungen wurden im Sommer 1907 ausgeftihrt nach den wtisten Elb-
orten zwischen Dresden und Pima und auf den Sibyllenstein und
Umgegend. Aufserdem fand am 13. November 1907 unter Leitung
von Durektor DOring ein Besuch der Sonderausstellung „Die Elbe"
im heimatkundlichen Schulmuseum zu Dresden statt. Ftir den
Sommer 1908 sind folgende Ausfltige geplant: Mittwoch, den
la. April, nachmittags, zum Fuchs bei Schmiedefeld (Ftihrer Kantor
StOrzner); Sonntag, den j* Juli (Tagespartie) nach Neustadt, Raupen-
berg, Bozen bei Schluckenau (Ftihrer Dr. Mdche); Freitag, den
28. August, nachmittags, auf das Schlachtfeld bei Dresden (Ftihrer
Schuldirektor DOring). Tdlnehmer haben sich beim Schriftftihrer
Kirchenbuchftihrer H. Boehme, Annenkirche, zu melden. Vor-
sitzender ist Prof. O. Speck in Pima, Stellvertreter Lehrer A. Berg-
mann in Dresden.
Im Jahre 1906 wurde zu Hermhut ein Verein fUr Brfider-
geschichte begrtindet, der schon deshalb, weil in Sachsen bekanntlich
die Brtidergemdne gestiftet wurde und noch heute ihren Hauptsitz
hat, auch an dieser Stelle zu erwahnen ist, obwohl die Aufgaben,
die er sich gestellt hat, weit tiber die Grenzen unsers Landes hinaus-
gehen. Den Anlafs zur Grtindung des Vereins gab die bei dem
i5ojahrigen Jubilaum der theoloeischen Fakultat der Gemeine, des
theologischen Seminars zu Gnaaenfeld, von dem Prediger W. E.
Schmidt zu Hermhut gegebene Anregung zur VerOffentlichung des
Archivs der alten Brtidenmitat, der 13 sog. Lissaer Folianten, in
bOhmischer und deutscher Sprache. Der Verein besteht zurzeit aus
4iGrtindern und 331 Teilnehmem in alien Wei tteilen aufserAustralien.
Den Vorsitz ftihrt der Archivar der Gemdne D. Jos. Th. Mtiller in
Hermhut und als Stellvertreter der Dozent Lie. Gerh. Reichel in
Gnadenfeld; Schriftftihrer und Schatzmdster ist W. E. Schmidt. Der
Zweck des Vereins ist FOrdenmg der wissenschaftlichen Forschung
tiber die Geschichte der alten und neuen Brtidenmitat und damit
zusammenhangende Forschungsgebiete. Er sucht diesen Zweck zu^
erreichen durch Herausgabe einer Zeitschrift ftir Brtidergesdiichte*
und VerOffentlichung von Quellen zur Brtidergeschichte. Von der
ersteren, die halbja&lich in Heften von etwa sechs Bogen erscheint,
liegt der erste Janrgang 1 907 vor (Hermhut, Verlag des Vereins ftir
Brtidergeschichte, in Commission der Unitatsbuchhandlung in Gnadau).
Das erste Heft enthalt aufser Bticherbesprechungen und dner Biblio-
graphic der im Jahre 1906 von Mitgliedern der Brtidergemeine ver-
Offentlichten Bticher, Artikel usw. zwei Aufsatze von J. Th. Mtiller
tiber das auf einem 1741 in der Synodal -Konferenz gefafsten Be-
schlusse beruhende „Altestenamt Christi in der emeuerten Brtider-
kirche", der zugleich einen interessanten Uberblick tiber die alteste
Verfassungsentwicklung der Brtidergemeine gibt, und von Walter
E. Schmidt ,.tiber das religiose Leben in den ersten Zeiten der
Brtidenmitat", in dem zunachst tiber die Anfange der Brtidergemeine
im 15. Jahrhundert gehandelt wird. Das zweite Heft bringt einen
Abdruck des altesten erhaltenen Tagebuches von Zinzendorf aus
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Nachrichten. 2 1 j
den Jahren 1716 — 1719 und fiigt als Beilagen eine Anzahl Schrdben
aus Zinzendorfs Briefwechsel vom 8, April bis 29. Juli 17 16 und
sechs Stammtafeln bei, die tiber die Abstammung von Zinzendorfs
Vater und Mutter Auskunft geben und die Familien von Friesen,
von Gersdorff , von Burgsdorff und der Grafen von Zinzendorf be-
treffen. Seine erste Hauptversammlung wird der Verein im Fruh-
iahr d.J. gelegentlich der Synode der deutschen Brlideninitat ab-
nalten.
• Von den zahkeichen Hammerwerken, die einst die Taler des
Erzgebirges belebten, ist das einzige, das sich in alter Gestalt bis
auf die neueste Zeit erhalten hat, der Prohnauer Hammer. Sein Be-
stehen lafst sich seit dem Ende des 15. Jahrhunderts sicher belegen;
zur Zeit Herzog Georgs diente er als alteste Statte der spateren
Annaberger Milnze. Sein jetziger Besitzer, der „alte Martin*', hat
Hsher treulich den alten Bestand gewahrt, der nach dem Ableben
des Greises gefahrdet ist. Die KOnieliche Kommission zur Erhaltung
der Kimstdenkmaler hat sich der Angel^enheit angenommen; die
Hauptfrage bildete aber die Beschafmng des Geldes zum Ankauf.
Unter FOrderung des Annaberger Amtshauptmanns von Welck ist
nun in Annaberg ein „Hammerbund" geschaffen worden, der sich
den Ankauf zum Zide setzt. Das Geld soil zusammengebracht
werden: i. durch auf den Namen lautende Anteilscheine zu ao, 100,
200, 500, 1000 und 2000 Mark, die, bis Ende 191 2 unverzinslich, dann
mit 3^/0 verzinst und ausgelost werden sollen; 2. durch Bdtritt zum
Hammerbunde mit Jahresbeitragen, deren Bemessung den Beitreten-
den tiberlassen bleibt; 3. durch einmalige hOhere Beitrage.
Die Ausftihrung der vom Ministerium des Innem bereits ge-
nehmigten Lotterie 1st unsicher.
Der KOniglich Sachsische Altertumsverdn hat dem Hammerbimd
dnen einmaligen Bdtrag von lao Mark, der Dresdner Geschichts-
verein dnen solchen von 100 Mark bewilligt; auch andere KOrper-
schaften fOrdem in entsprechender Wdse diese der Pflege historischer
Interessen und desHeimatschutzes gemeinsam dienenden anerkennens-
werten Bestrebungen, deren Unterstiitzung auch weiteren Kreisen
warm empfohlen werden kann. Auch der ErlOs aus dem Verkauf
einer htibschen Kartenserie mit Ansichten des Hammers und seines
Betriebes kommt dem Hammerbunde zugute.
Vorgeschichtliche Fiuide in Sachsen 1906 und 1907. Im Herbste
1906 konnten die berdts 1832 im Jsdiresbericht der Deutschen Ge-
sellschaft zu Leipzig erwahnten,bisher nochnichtdurchforschtenHtigel-
graber am Bienitz westlich von Ldpzig nach Abschlagen des Wald-
b^tandes untersucht werden. In dnem der noch vorhandenen ftinf
Htigel fanden sich die TrOmmer zweier Schnuramphoren, dn imver-
zierter Becher, eine fasettierte Steinaxt mit Schaftloch, aber keine
Skdettreste. Die Htigel gehOren der jiingeren Stdnzeit an und sind die
ersten in Sachsen durch Gefafsfunde sicher bestimmten Htigelgraber
aus dieser Periode.
Ein stdnzeitUches Skelettgrab fand man im Frtihjahr 1906 bei
der Feldbestellung am Eckardsberg stidlich von Naundorf bd
Zehren in geringer Tiefe unter einem Steinpflaster. Vor der Brust
des in hockender Stellung auf der linken Seite ruhenden Skeletts
standen mehrere schnurverzierte Becher, am Fufsende eine Schnur-
amphore, dabei lagen ein langerer Flintspan und das Bruchstuck eines
Wetzsteines. Bei der Untersuchung der Fundstelle stiefs man noch
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214 Nachrichten .
auf mehrere Graber mit Steindecken, die nach. den Beigaben — drei-
eckigen Bronzedolchen, einer bronzenen Randaxt, zwei Spiralfinger-
ringen aus glattem, dtinnem Golddraht iind Triimmem von zum Teil
sclmurverzierten Gefafsen — aus der Obergangszeit vom- Stein- zum
Bronzealter stammen.
Einzelfunde von Gefafsen aus der Gruppe der Schnurkeramik
und von Axten aus Feuerstein und Homblenaeschiefer, sowie Wohn-
gruben mit bandkeramischen Resten kamen in der Kiesgrube der
Lambertsschen Glashtitte inLangenberg bei Riesa zum Vorschein.
Bei der Verbreiterung der Hambiurger Strafse inDresden-Cotta
wurden Herdgruben mit zahlreichen bandverzierten Gefafsresten auf-
geschlossen und hierdurch der Zusammenhang der 1 89a bei der An-
lage des neuen Weifseritzbettes enldeckten imd der in den folgen-
den Jahren bei Neubauten an der Warthaer imd Cossebauder Strafse
nacteewiesenen Oberreste einer ausgedehnten neolithischen An-
sieddung am Hochufer der Elbe festgestellt.
Die seit langem aus Oberflachenfunden bekannte steinzeitliche
Ansiedelung von Seebschiitz bei Meifsen war im Herbst 1906 nadi
dem Tiefbmigen in ihrer ganzen Ausdehnung blofsgdegt; loa ein-
zelne Wonn- und Abfallgruben waren sichtbar.
Weitere Wohnplatze aus der jungeren Steinzeit konnten in der
Umgebimg von Mtigeln, Bez. Leipzig, bei Baderitz, Paschkowitz,
Kemmlitz, Schlagwitz imd Glossen festgestellt werden.
Ein Wohnplatz der Bronzezeit wurde bemi Abbau der Dycker-
hoflfschen Kieserube in der Flur Gohlis bei Dresden, eine Aniahl
neuer Umenf elder aus derselben Zeit bei Brockwitz, Piskowitz,
Niedermuschiitz und Rahnitz nachgewiesen.
Der spaten Lat^nezeit imd der friihrOmischen Kaiserzeit gehOrt
ein Brandgraberfeld bei Piskowitz an, in welchem aufser emigen
Maander-lTrnen Eisenwaffen imd mehrere provinzialrOmische Bronze-
fibeln gefunden wurden. Deichmtiller,
In Grofienhain wurde bei den Ausschachtimgsarbeiten eines
GrundstUcks der Gabelsberger Strafse in einer Tiefe von 2 m ein Topf
mit mehreren hundert Brakteaten, darunter solche mit den Bildnissen
Markgraf Heinrichs des Erlauchten und Landgraf Albrechts des Ent-
arteten, gefunden. Leider wurde der Topf, der am oberen Rande mit
Bandverzierungen versehen ist, zertriimmert;] doch ist es gelimgen,
aus den gesammelten Scherben die Form des Gefafses festzusteflen.
Der Fund ist dem Grofsenhainer Heimatsmuseum geschenkt worden.
Zum Direktor des Gemeinschaftl. Ernestin. Archivs und des
Grofiherzogl. Geheimen Haupt- und Staatsarchivs zu Weimar ist an
Stelle des wegen schwerer Erkrankung in den Ruhestand getretenen
Geh. Hofrat Dr. Burkhardt der bisherige Archivar Dr. J. Trefftz, zum
Archivar des Geh. Haupt- und Staatsarchivs der Archiveissistent am
lothringischen Bezirksarchi v zu Metz Dr. E.Gritzner emannt worden.
Nach Miihlhausen wurde als Stadtarchi var Dr. RudolfBemmann
an Stelle des in gleicher Eigenschaft nach Metz tibersiedelnden
Dr. Kunz von Brunn gen. von KaufFungen berufen.
Preisaafgabe. Ftir den ersten Preis der v. Frege-WeltzienstiftuaE
stellte die KOnigl. Sachsische Kommission fiir Geschichte die Auf
gabe: „Der Einflufs der Kontinentalsperre auf die Entwicklung des
Wirtschaftslebens im KOnigreich Sachsen soil mOglichst allseitig so
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Nachrichten.
215
untersucht werden, dafs die Ergebnisse sichere Bansteine zu einer
vertieften Geschichte Sachsens m der Zeit Friedrich Augusts des
Gerechten bieten." Becu-beitungen sind unter Bdgabe des Namens
des Verfassers in einem verschlossenen Briefumschlaffe, der ein
Kennwort und eine Adresse fiir die Rucksendung des Manuskriptes
tragfen mufs, bis zum i. September 1 910 an die KOnigl. Sachsische
Kommission ftir Geschichte, Leipzig, Universitat, Bomerianum, ein-
zusenden. Preis 1000 Mark.
Am 17. Oktober v. J. starb zu Blasewitz der Geh. Hofrat Dr. jur.
Jalius Richard Erbstein. Geboren 30. Juni 1838 als Sohn des Archivars
am Hauptstaatsarchiv zu Dresden Julius Theodor Erbstein, hatte er
1858— 1860 in Leipzig Rechtswissenschaft und Geschichte studiert
und war dann 1861-^1866 gemeinschaftlich mit seinem Bruder Heinrich
Albert Erbstein am Germanischen Museum zu Ntimberg als Sekretar
tatig. Nach einem dreivierteljahrigen Aufenthalt in Zurich, wo
die Bruder eine Beschreibung der Ritter von Schulthefs-Rechen-
bergischen Mtinzen- und Medaillensammlung bearbeiteten, verlegten
sie uiren Wohnsitz nach Dresden, wo sie anfinglich als Priva^elehrte
lebten, bis nach dem Tode von Th. Graefse 1885 Albert zum Direktor
des KOnigl. Mtinzkabinetts, Julius zum Direktor des KOnigl. Grtinen
GewOlbes emannt wiurden; mi Jahre 1885 wurden dem letzteren die
bdden genannten Sammlungen Ubertragen, wahrend Albert an die
Spitze des historischen Museums und der Porzellansammlung trat.
Nachdem Albert im Jahre 1890 gestorben war, wurde Julius Direktor
des KOnigl. Grttnen GewOlbes, des KOnigl. Mfinzkabmetts und der
Kttnigl. Porzellansammlung und blieb in dieser Stellung bis zu seinem
Rticktritt im FrUhjahr 1907. J. Erbstein g^t als einer der kenntnis-
reichsten Mtinzkenner imd Mtinzforscher und hat auf diesem Gebiete
eine Reihe von grtindlichen Arbeiten verOffentlicht, so das schon er-
wahnte umfangreiche Werk tiber die v. Schulthefs-Rechenbergische .
Miinz- und Medaillensammlung (Dresden 1868), die „ ErOrterungen
auf dem Gebiete der sachsisdien MUnz- und Medadllengeschichte"
(Dresden 1886— 1898) und zahlreiche Aufsatze, die hauptsachlich in
der von ihm herausgegebenen Zeitschrift „Mtinz- und Medadllenfreund'*
erschienen sind. Er warVorsitzender derDresdner numismatischenGe-
sellschaft und seit 1890 zweiter Vorsitzender des KOnigl. Sachsischen
Altertumsvereins. Seine eigene Mtinz- und Medaillensammlung gait
als eine der bedeutendsten Privatsammlungen Deutschlands; leider
ist es nicht gelungen, sie, wie man hoffte, ungeteilt dem sachsischen
Staate zu ernalten, sondern sie wird in diesem Sommer durch die
Mtlnzhandlung von Adolph Hefs Nachfolger in Frankfurt a. M. ver-
steigert werden.
Hofrat Dr. Bruno Stiibel, Oberbibliothekar an der KOnigl. Offentl.
Bibliothek zu Dresden, starb nach langerem Leiden am 28. November
V.J. Geboren am 18. November 1842 zu Leipzig und auf der Nicolai-
schule dsiselbst vorgebildet, studierte er 1862 — 1865 in Leipzig Medizin,
dann in MUnchen Geschichte, promovierte 1867 m Leipzig mit einer
Schrift tlber dasChronicon Sampetrinum. wurde 1867 als Volontar an der
Leipziger Stadtbibliothek angestellt und gehOrte seit 1869 der dortigen
Umversitatsblibliothek an, bis er 1887 als Oberbibliothekar nach
Dresden berufen wurde. Unter seinen historischen Arbeiten ver-
dienen besonders die Ausgabe des Chroni con Sampetrinum (Geschichts-
quellen der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete, heraus-
gegebenvon den geschichtlichen Vereinen der Provinz. Bd. L Erfurter
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2i6 Nachrichten.
Denkmaler. Hadle 1870) und das Urkundenbuch der Universitat
Leipzig (Codex diplomat. Saxon. Abt. 11. Bd. 11. Leipzig 1879)
hervorgehoben zu werden. Ein fleifsiger Forscher, ein stets ge-
falliger und hilfsbereiter Beamter, eine ^erade und liebenswiirdige
Natur, wird er in derErinnerung adler, die ihn nSher kannten, fort-
leben.
In Hofrat Dr. Karl ; Adolf Minis (geb. 27. Februar 1829), dessen
jaher Tod am 21. November v. J. die grofse Zahl seiner Freimde in
tiefe Trauer versetzte, hat nicht allein die Stadt Leisnig einen ihrer
besten Sohne, sondem audi die vaterlandische Geschichtspflege einen
verstandnisvollen FOrderer verloren, wenn audi derVerstorbeneselbst,
abgesehen von seinen familiengesdiiditlidien Forsdiungen, nur
selten kleine Arbdten verOflFentlidit hat. Er gehOrte 1866 zu den
Griindem des Leisniger Gesdiiditsvereins, dnes der ersten unter
den zahlrddien ortsgeschichtlidien Vereinen Sadisens, und hat zu
ihm bis zu seinem Tode mit sdtener Treue gehalten; seit 1898 stand
er als erster Vorsitzender an sdner Spitze. Vor allem das stattliche
Museum, das der Verein zusammengeDradit hat, verdankt ihm sehr
vid, wie er denn jederzeit, wenn es gait, dn gesdiiditliches Denkmal
seiner Stadt zu erhadten oder wieoerherzustdlen, sdne frdgebige
Hand gem auftat. Jeder, der den anregenden, liebenswUrdigen und
bis in sdn hohes Alter jugendfrisdien Mann kennen gelemt hat,
"wird ihm stets dn freundliches Andenken bewahren.
Am 25.Januar d. J. starb zu Kirdiberg der Vizedirektor und
Organist em. A. Bllr, geboren 25. August 1827 zu Mfihlhausen, der
Verfasser der „Bdtrage zur Gesdiidite der Herrsdiaft Wiesenburg
und der Stadt Kirchberg" (Kirchberg 1898).
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vn.
Der Pleifsensprengel.
Ein Beitrag zur kirchlichen Geographic von Sachsen;
Von
Leo BOnhoff.
(Schlufs.)
3. Die Bildung des Archidiakonates
und seine Erweiterung.
Ehe wir die Frage erortern, wer den Pleifsensprengel
yerwaltete, miissen wir erst untersuchen, wann er ins Leben
trat, und ob sein Umfang allezeit sich gleich blieb oder Ver-
anderungen erfubr. Einen Fingerzeig dafiir, wann im Naum-
burger Bistume Archidiakonate eingerichtet sein mSchtenj
geben uns drei Urkunden: zwei, miteinander verglichen, die
dritte, fUr sich allein betrachtet; jene beiden fur den Zeitzer
Propsteisprengel, diese fiir unsere Kirchenprovinz. Es handelt
sich erstens um den Vergleich der Urkunden der BischSfe
Dietrich I. und Udo I. von Naumburg fiir die Pfarrkirchen
von Plauen (1122) und Reichenbach (1140); wahrend es
dort heifst: sacerdos ecclesie Plawensis curam de manu succes-
sorum nostrorum (i. e. episcoporum Nuenburgensium) reci-
piat^), wird hier schon anders verfiigt: sacerdos Reichen-
bachensi ecclesie preficiendus curam de manu prepositi
ecclesie Czicensis recipiat^). Das Ergebnis unserer Be-
^) Dresden HStA. Or. Nr. 43. Gedr. Mitteil. d. Altertumsver. zu
Plauen (MAP.) I Nr. i.
«) Dresden HStA. Or. Nr. 765. Gedr. MAP. Nr. 2. Die Urkunde
ist Transsumt (s.o.) und darum nicht frei von Interpolationen. Kritische
Untersuchungen haben mir die obigen Worte bis auf Reichenbachensi
als unverdachtig erwiesen.
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIX. 3. 4- ^S
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2l8
Leo BOnhoif :
trachtung dUrfte kein anderes sein, als dafs — da auch Plaiien
bis um 1470 dem Zeitzer Propste als Archidiakonus unter-
stand^) — der letztere diese Eigenschaft in der Zeit
zwischen 1122 — 11 40 erhalten hat. Eine wertvolle Be-
statigung hierftir empfangen wir durch die dritte Urkimde,
die ebenfalls von Bischof Udo I. und aus dem Jahre 1140
herruhrt, den emeuerten Fundationsbrief fiir Altenkirchen^).
Unsere Aufmerksamkeit wendet sich hierbei den yerschiedenen
Kirchweihen zu, von denen wir nachstehende tJbersicht ent-
werfen:
Nr.
Bischof
Pauart
KOnig
Aktor
I.
2.
3-
4-
Gunther
Walram
}Udo I.
Holz
Stein
> Heinrich IVJ Richer )
Alexander)
Witrad
((1080—1105)
J Konrad III,
11(1138-1152)
Heinrich
I'
Am allerwichtigstcn ist hier der Vergleich der beiden Aktoren-
paare: das eine von ihnen besteht aus zwei Pfarrern: Richer
wird als saceidos, Alexander als provisor*^) bezeichnet, das
andere hingcgen aus zwei Archidiakonen im Gaue Plisni.
Das ist sehr bezeichnend: zwischen der zweiten und dritten
Kirch weihe ist der Archidiakonat aufgekonmien und hat sich
zwischen Bischof und Pfarrer eirigeschoben. Der Spielraum
Mge hier zwischen 1105 und 1138, wenn wir nach den KOnigen,
zwischen mi und 1138, wenn wir nach den Bisch5fen uns
richten. Auf Walram ("j- im April iiii) folgten als Udos 1.
Vorg^nger Dietrich I. (ermordet 27. September 11 23) und
Richwin(f 11. April 112 5); da 1122 noch keine Archidiakonen
bestanden, Dietrich auch kaum kurz vor seinem Tode solche
durchgreifende Neuorganisation der DiOzese untemommen
haben wird, und Richwins Regierungszeit nur i Vg Jahre um-
fafste, so werden wir die Einrichtung der Archidiakonate dem
tuchtigen und ausgezeichneten Udo zuschreiben und sie zwischen
1125 und 1 138 anzusetzen haben. Bedenken wir, dafs er nicht
sofort nach seinem Antritte den wichtigen Schritt untemommen
haben mag, und dafs ein Bestehen der Institution bereits
1) MAP. VII (1888 f.), 47. (66).
«) Cod. dipl. Sax. I, 2, loi.
*) Damit 1st kein laiischer Kirchenvorsteher gemeint. (G^en
Mitteil. d. Gesch. u. Altertumsforsch. Gesellsch. d. Osterl. Vn, 37a.) ^^
,4aicus parochiahs ecclesiae provisor seu vitricus, aui altirmannus vul-
gari vocabulo nuncupatur*', 1st erst um die Mitte aes 13. Jahrhunderts
nachweisbar.
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Der Pleifsensprengel. 210
einige Jahre vor 1138 vorausgesetzt werden darf, so wird
sich der Zeitpunkt auf 1127 — 1135 beschrSiiken lassen.
Ebenso wichtig ist die Fr^ge nach einer etwaigen Er-
weiterung des Pleifsensprengels. Die obigen Archidiakonen,
die ersten, von denen wir horen, und die es wohl auch tiber-
haupt gewesen sind, werden bezeichnet: Witrad als in pa go
memorato (sc. Plisna) archidiaconus, Heinrich ebenfalls zweimal
als in Plisna archidiaconus. Ihr Bezirk umfafste mithin nur
den Gau; dartiber lafst uns diese Bezeichnung nicht im un-
klaren. Sie erscheint nicht wieder, sondern wird abgelOst
durch die andere fortan gebrauchliche: archidiaconus terre
Plisnensis. Hieraus ergibt sich, dafs eine Erweiterung statt-
gefuaden hat; terra Plisnensis ist ein weiterer geographischer
und politischer Begriff als pagus Plisna. Von einem Pleifsen-
lande kann erst seit Kaiser Friedrich I. die Rede sein; an ihn
waren ja vor 1158 die Allodialbesitzungen des Grafen Rabodo
von Abensberg, der die Enkelin Wiprechts von Groitzsch,
Berthas von Morungen einzige Tochter Mathilde, geheiratet
hatte, durch Kauf (quingentis marcis) gelangt. Sie umfafsten
die Schl5sser Leisnig und Colditz sowie den Markt Lausigk
nebst ZubehSr, den Hof SchkOlen, die Burg Gleisberg, den
Berg Jenzig und das Schlofs Monmgen. Diese Liegenschaften,
seinen (hohenstaufischen) Hausbesitz, schlug der Kaiser, der
dem Herzog Heinrich von Bayern und Sachsen die Burg
Baden durch die Reichsgiiter Herzberg, Scharzfeld und P5hlde
abgetauscht hatte, um seinerseits das Reich zu entschadigen,
zu dessen Bestande^) und vereinigte sie mit dem Pleifsengau,
von dem er noch am 13. Februar 1160 als pago nostro Plisna
spricht^). Dazu kamen noch Rodungen, die weiter siidlich in
regali silva Blisinensi, wie des Kaisers Oheim und Vorg^nger,
K5nig Konrad III., im Jahre 1143 diese Gegend nennt*), und
so erweiterte sich der Pleifsengau zum Pleifsenlande, ftir
welches Friedrich urns Jahr 11 60 einen Landrichter (judex
provincialis s. generalis) zu seinem Stellvertreter bestellte*).
Unser Pleifsensprengel erstreckte sich nicht iiber die
ganze terra Plisnensis, da z, B. Leisnig und Colditz in der
Meifsner und Lausigk in der Merseburger DiOzese lagen, wohl
aber iiber ihre Hauptmasse, die sich die Pleifse von Regis
») Cod. dipl. Sax. reg. I, 2, 189. Vjgl. Amoldi chron. Slav. VII, 16.
*) SchOttgenu. Kreysig, DiplTetc. II, 426.
•) Mitzscnke, UrkundenBuch von Btirgel I, 28. Nr. 11.
*) Mitteil. d. Gesch. u. Altertumsforsch. Gesellsch. d. Osterl. IX,
168, 363; X, II.
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J120 Leo BOnhoif:
bis Werdau hinaufzog, und empfing so seine neue Bezeichnung.
Noch durch einen zweiten Umstand lafst sich seine Erweite-
rung beweisen. Es bedarf nur eines Hinweises auf folgende
1 8 Parochien seines Bestandes:
76. Schlunzig
13. Crossen
63. Osterweih
97. Marien 1^
98. Margarethen >.o
99. H. Geist j^
34. Hirschfeld
88. Rottmannsdorf
64. Planitz
48. Marienthal
87. Weifsenbom
52. Mosel
7. Bockwa
14. Culitzsch
36. Kirchberg
4. Bslrenwalde
60. Obercrinitz
79. Stangengriin
Auf unserer Karte stellt sich das von ihnen eingenommene
Gebiet als ein langlicher Streifen dar, der durchgangig eine
Breite von zwei Kirchspielen aufweist, ein Anhangsel im Siid-
osten des Archidiakonates. Um diese eigentiimliche Bildung
zu verstehen, miissen wir uns, wie schon oben angektindigt,
mit der Zwickauer Marienkirche als dem parochial en Mittel-
punkte eines ganzen Gaues naher beschSftigen. Wir ziehen
hier die in Frage kommenden Stellen ihres vom Naumburger
Bischof Dietrich I. unterm i. Mai 11 18 ausgestellten Stiftungs-
briefes^)an. ^,Interritorio eius (sc.Berthe comitisse) Zcwickaw
ecclesiam parochialem in honorem beate Marie virginis
consecravimus", teilt hierin der Bischof mit, um etwas spater
fortzufahren: „Terminos . . . parochialis ecclesie eidem
(prenotamus)
ab ortente: rivulum M i 1 s e na m dictum a capite suo usque
descensum eius in Muldam,
a meridie: montem Luderin (statt Luderni) et per
transversum descensum Scurnice in Muldam coUemque
Re ein a (statt Recma),
ab occidente: fontem, qui Albodis studniza (statt
Albodistudinza) dicitur, descensumque in Plisnam,
a septentrione: fossam, que Hirsis-sprunck dicitur,
et collem, qui Weydemannis-sciets vocatur.
Mit dieser Grenzbeschreibung verbindet Dietrich die
bischof lichen Verfugungen: i. dafs man innerhalb besagten
Gebietes von samtlichen Feldem, die schon bebaut seien und
noch bebaut wiirden (also auch vom Neubruchlande) den
Zehnten, den er bisher ganz empfing, fortan halb an ihn,
halb an die sechs Bosauer Monche, welche dem Gottesdienste
^) Cod. dipl. Sax. reg. I, 2, 45. Nr. 53. Das Original ist nicht
mehr vorhanden, was bei der Schreibung der Eigennamen wohl zu
beherzigen ist. ,
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Der Pleifsensprengel. 221
und der Seelsorge an der Marienkirche obliegen, zu entrichten
habe; 2. dafs alle Kirchen, die sich kiinftig in dem Pfarr-
bezirke erhOben, als Filiale von Zwickau vollstandig abzuhSngen
hatten; 3. dafs die incolae loci, d. h. die Zwickauer, die Er-
tr^gnisse der ihnen von der GrMn Bertha (im Umkre^ise der
obigen Grenzen) zugestandenen Fischerei und Jagd zu ver-
zehnten verpflichtet seien. Ftigen wir noch zum Verstandnis
des Folgenden hinzu, dafs das Widum (dos) der Marienkirche
in zwei Hufen und dem bbhmischen Zolle (jahrlich 15 Pfund)
bestand, so k5nnen wir den beiden Fragen naher treten, die
sich ergeben.
Die eine von ihnen betrifft die Identifikation der Grenzen
in unserer Urkunde, die andere den Zeitpunkt, bis zu welchem
St. Marien in Zwickau eine Gaukirche blieb. Denn dafs mit
dem Ausdrucke territorium ein Gau gemeint sein mufs, ergibt
sich ails einer zweiten Urkunde desselben Bischofs. Am
9. November 1121 bestatigt namlich Dietrich dem Kloster
Bosau seine sSmtlichen Besitzungen, darunter auch „in
Zwickouwe II mansos et dimidium theloneum, que solvunt
XVI libras,- et ecclesiam baptismalem cum dote et deci-
matione eiusdem pagi^y^, Es sind also die Grenzen des
Gaues Zwickau, die wir festzustellen haben. Wir beginnen
im Westen; hier fliefst die Pleifse (Plisna), in die sich das
Gewasser ergiefst, dessen Ursprung die Quelle (sorbisch:
studniza) des „Albo(l)d" ist. Noch im Jahre 1303 eirscheint
unter den Zwickauer Biirgern ein gewisser Konrad aus Alvols-
burn, d. i. Ebersbrunn oder, wie es friiher viel richtiger hiefs,
Ebelsbrunn. Die Pleifse setzt sich nach den grtindJichen Dar-
legungen des ehemaligen Zwickauer Superintendenten Weller^)
zusammen aus drei BSchen; der eine entspringt in Oberneu-
mark, der zweite in Sch5nbach, der dritte in Schonfels. Die
ersten beiden vereinigen sich in Neumark und nehmen den
dritten in Gospersgrtin auf, wo zuerst der Name Pleifse ge-
brauchlich ist. In Steinpleifs miindet nun in das Fllifschen
*) SchOttgen u. Kreysig, Dipl. etc. II, 419. In der Zeit von
1118— 1121 hat also Kloster Bosau im Gau Zwickau noch zwei Hufen
und die andere Hal ft e des Bischofs z eh n ten erworben. Letzteren
hat es der Marienkirche tiberlassen, wogegen diese von ihrem Widum
den halben Zoll abtrat. Derselbe muls erheblich gestiegen sein,
da er, rechnen wir auf jeden der beiden mansi 30 nimimi (Cod. dipl.
. Sax. reg. I, 2, 250 [ao. 11 74] Nr. 404), d. i. 30 solidi = i Va Pfd. rechnen,
im ganzen 26 Pfd. betrug.
2) Kreysig, Beitr. z. Historie d. Chur- u. Ftirstl. Sachs. Lande
VI, 146—150.
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222 • Leo BOnhoff:
der sogenannte „Lichtentanner Bach", der oberhalb von
Ebersbrunn seine Quelle, den „Lindenbom", hat und durch
dieses Dorf, durch Stein und Lichtentanne fliefst. Er ist mit
jenem descensus in Plisnam gemeint. Ganz deutlich ist die
OstgT.enze, die zusammenfallt mit dem gesamten Laufe des
MUls en baches von seiner Mundung bei Schlunzig bis an seine
Quelle in der Nahe des Prommnitzer Gasthofes („Brunmier")
bei NeudOrfel (Parochie Ortmannsdorf).
Wir besitzen also zwei sichere Punkte der Ost- und West-
grenze nach Norden zu: die Miindungen des Miilsen- und des
Lichtentanner Baches. Zv^ischen ihnen und den beiden End-
punkten der nSrdlichen Gaugrenze sind die verbindenden
Linien zu ziehen. Am leichtesten diirfte die fossa (Pfatze
d. i. kleines Wasser) namens „Hirschensprung" (d. i. wo die
Hirsche bespringen) zu ermitteln sein. Oberhalb des Schind-
maaser Wehres ergiefst sich in die Mulde, zu einer Lache sich
verbreitemd, der Scheidenbach, dessen Quelle (310 m hoch)
an der Zwickau-Meeraner Chaussee sich befindet, seit alten
Zeiten die Grenze zwischen SchSnburgschem und sMchsischem
Gebiete: er durchlauft den gleichnamigen Wald .(1361: silva
dicta Scheidenbach) und die Aue, w^obei er den Erlbach von
Schlunzig her aufnimmt^). Den Hiigel „Weidmannsstand"
(d. i. w^o der Jager zum Schusse [sc(h)iets] gelangt) mflssen
wir also westlich von der Quelle des Scheideobachs suchen,
und zwar im Norden der Harthwaldung, sudlich von Gersdorf
(Parochie Lauenhain) und Harthau, nordSstlich von Dankritz
und nordwestlich von Mosel, d. i. etwa in der Nahe der
„Steinfuchse", Nicht minder stehen uns aber auch zwei sichere
Punkte der West- und Ostgrenze fUr den SUden zur Ver-
ftigung: die Quellen des Lichtentanner imd des Miilsenbaches.
Die Stid grenze selbst, mit deren aufsersten Enden dieselben
zu verbinden sind, wird durch drei Angaben gekennzeichnet
Wir greifen die mittelste heraus, einmal weil sie sofort ver-
standlich ist: es handelt sich um das Schwarzwasser (Scur-
nice vgl. tschechisch cerny = schwarz, und zwar, wie des-
census andeutet, von seiner Mtindung bei Aue (in Muldam)
ein Stfick stromauf; sodann aber, weil nicht nur dieses des-
census uns nach Siidosten weist, sondem auch daspertransversum
(querfeldein) nach Nordwesten. Damit ist der ganze Greni-
zug gekennzeichnet: den mons Luderin (Lauterberg) haben
wir siidOstlich, den coUis Recina nordwestlich von Aue an-
*) Vgl. Herzog, Chronik von Zwickau 11, 18. Eckardt, Chronik
von Glauchau S. 3> ^yf. Kreysig a. a. O. VI, 131 ff. (§ 5X
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Der Pleifsensprengel. 223
zunehmen. Der erstere, am Ufer des Schwarzwassers, und
zwar auf dem linken gelegen, ist der Jeremiasberg zwischen
Lauter und Neuwelt gegentiber dem Teufelssteine (516 m
hoch) und bezeichnet den Anfang der Strecke, Itogs deren
das Schwarzwasser die Grenze bildet und die an seiner Mtin-
dung ihr Ende findet. Jener Htigel Recina aber ist zugleich
in siidOstlicher Richtung vom Lindenbome aufzuspiiren, wird
also wohi in der Nahe von Kirchberg anzutreffen sein:
es ist der Borberg, yordem auch Hohenforst geheifeen, an
dessen 5stlichem Gehange eine sorbische Siedelung, die so-
genamnte „Altstadt", lag. Nur eine einzige Lticke existiert,
namlich zwischen der Mtilsenquelle und dem mons Luderin;
von letzterem zog sich die Grenze auf der Linie Zwonitz-
Beutha durch dichten Wald bin; dann ging sie die Pflocken-
strafse entlang und am „Zollhause" von Zschocken vortiber
und flihrte endlich iiber die „Neue Sorge" zur Mtilsenquelle.
Der siidliche Teil dieser Strecke ward durch den LcJfsnitzer
Gotteswald und den Hartensteiner Forst nach Osten zu be-
grenzt*).
Es fragt sich weiter, wie lange Zwickau kirchlicher
Mittelpunkt far den Gau gleichen Namens blieb. Wir besitzen
nicht weniger als ftinf Bestatigungsbriefe tiber die Besitzungen
des Klosters Bosau'):
1 . des Erzbischofs Friedrich von Magdeburg, 2 9 . Mai j , - .
2. „ Bischofs Wichmann von Naumburg, S.Junil ^ '
3. „ Papstes Eugen III., 29. Dezember 1152;
4. „ Kaisers Friedrich I., 13. Februar 1160;
5. „ Erzbischofs Wichmann von Magdeburg, y.Mai 1171.
Abgesehen vom vierten kehrt in alien die Wendung wieder:
in (pa go) Zwickowe ecclesia, cui attinent duo mansi et deci-
matio ipsius pagi. Die Kirche besafs also den halben Zoll
nicht mehr, da fiir das cum dote ein cum duobus mansis
(Nr. 3) getreten ist. Das Kloster, dem sie einverleibt war,
hatte ihn an sich gezogen und mit der anderen Halfte im
Jahre 1145 gegen die beiden D5rfer Techwitz bei Zeitz (Teche-
bodiz) und Roda (Wiistung) bei P5lzig (Rodowe) an Bischof
Udo I. vertauschte^); allein dieser Tausch mufs vor 1160
wieder rtickgangig gemacht worden sein. In Nr. 4 und 5
1) Mitteil. d. Altertumsver. Kirchberg Nr. la, S. 47. Vgl. Bar,
Beitr. z. Gesch. d. Herrschaft Wiesenburg u. d. Stadt Kirchberg S. 19.
2j Vgl. N. Sachs. Kirch.-Gal. Eph. Zwickau S. 849—852.
^ SchOttgen u. Kreysig, Dipl. etc. II, 4a2if., 426, 433.
*) Herzog I, 88, 246.
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224
Leo BOnhoif :
namlich sind die beiden D5rfer verschwunden, und in Nr. 4
besitzt die Marienkirche wenigsten die decima nummoriim ex
teloneo. Endlich ist des schiedsrichterlichen Urteiles Kaiser
Heinrichs VI. vom 8. Dezember 1192 zu gedenken, welches
dem Kloster Bosau ecclesiam Zwickowe cum duobus mansis,
decimatione telonii et quinquaginta scobronum et XII curtibus
restituierte^). Danach besafs die Pfarrei als Einktinfte 7io ^^^^
und 50 Schober oder 3000 Garben Dezem, Dies istnoch die
alter e Art der Zehntung, die decima .plenaria s. ex integro,
wonach von den Garben auf dem Felde diese Abgabe ein-
gehoben wurde, Allein den Gauzehnten stellen jene 50 Schober
sicherlich nicht mehr dar; denn da miifsten ganz andere Zahlen
vorkommen: bezog doch Kloster Bosau im Pleifsengau
aufser i. dem halben Zehnten von den schon bebauten und
2. dem ganzen von alien neugeordneten Ackem noch 3. den-
jenigen von neun alten DOrfem und 4. 1000 Schober obendrein*)
und im Geragaue von neun Dorfem iiber 100 Schober^). Femer
erinnem wir uns, dafs 1166 die Pfarrkirche von Nobitz je
40 Schober Weizen und Hafer Neubruchzehnt erhielt (s. 0.).
Wir durfen also in den 50 Schobem den Ertrag eines Zehnten
erblicken, der auf bedeutende Abstriche von dem einstigen
Gaukirchspiele schliefsen lafst und viel engere Grenzen als
im Jahre 11 18 voraussetzt. Darauf weisen ebenfalls meines
Erachtens die zwSlf Meierhofe, deren Erwerb durch die Ent-
schadigungen ermSglicht worden sein mag, welche aus-
scheidende oder im Gaue neu entstehende Kirchspiele der
St. Marienkirche in Zwickau boten. tJbrigens lafst sich fest-
stellen, dafs auf dem rechten Muldenufer nordwSrts die Gau-
grenze durch die Parochie Osterweih uberschritten wurde,
weil Naundorf und die Glauchauer Vorstadt dahin einbezirkt
waren (s. o.). In einem Schiede des Bischofs Engelhard von
Naumburg zwischen Kloster Bosau und Markgraf Dietrich dem
Bedrangten, der am 11. Mai 12 12 gefslllt ward, fiiefst auch die
Bemerkung ein, der Abt Andreas habe die Pfarrkirche zu
Osterweih freiwillig abgetreten, die er lange besessen hatte.
Es heifst also nicht: „die es (d. h. das Kloster) lange besessen",
sondern es handelt sich um die Person des Abtes. Er war
— wohl schon vor seiner Wahl — possessor der Parochie
') SchOttgen u. Kreysig II, 437.
') Ebenda II, 423: In pago Plisna decimam M scobronuih —
in pago, quae vocatur- Plisna, dimidiam decimationem et ibidem
cunctorum novalium atque novem antiquarum villanim decimam.
3) Ebenda II, 421 : in pago etiam Geraha, ubi decimam C scobro-
num et amplius in novem villis . . . possident.
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Der Pleilisensprengel, 225
gewesen, d. i. Pfarrer zu Osterweih, so dafs er als ein Mitglied
der Bosauer Propstei in Zwickau anzusehen ist, die 11 18 aus
sechs Konventualen des Klosters bestand. Vielleicht behielt
er auch als Abt die Pfarrstelle bei, ilur dafs er sie vikarisch
verwalten liefs^). Erleichtert wurde ihm solches noch durch
den Umstand, dafs er als Abt das Patron atsrecht ausiibte,
also tiber diese Stelle frei verfiigen konnte. Jedenfalls aber
diirfte ein Bestehen der Parochie Osterweih lange vor dem
Jahre 1212 sicher sein, und das Wort „lange" ims bis an das
Jahr 1 192, wenn nicht noch tiber dasselbe hinausftihren. Wir
wUrden dann mit ihrer Begriindung in den Zeitraum zwischen
1 171 (s. o.) und 1 1 90 verwiesen.
Die Entscheidung hieriiber ist zum Teil davon abhSngig,
ob man mit Herzog (Chronik von Zwickau 1, 135 ff.) Osterweih
als den Gstlichen und Marienthal als den westlichen Teil des
sorbischen Dorfes Coarwitz ansehen will. Richtig ist hierbei
allein, dafs die beiden Orte deutschen Ursprungs sind, was
ja bei Osterweih vor allem der zweite Bestandteil seines
Namens (mhd. wic d. i. die Burg, Stadt, Bezirk) verbiirgt;
neben demselben war noch 12 19 ein zweiter iiblich, namlich
(villa) Zwickowe im Gegensatz zum oppidum Zw. (12 12).
Allein einen Zusammenhang mit Coarwitz mufs ich aufs Ent-
schiedenste ablehnen. Die oben zitierten Bestatigungsbriefe
des Klosters Bosau fiigen zwar den Passus „et villa(m) Coar-
wiz cum molendino et prato" (bez. et pratis et sylvis) h inter
denjenigen iiber Zwickau und seine Kirche (wie Nr, 1-7^4) an
oder gar (wie Nr. 5) in denselben hinein, zwischen die Worte
cui attinent duo mansi einer- und et decimatio ipsius pagi
andererseits. Das zeigt uns deutlich, wie in ihrer Vorlage
der Coarwitz betrefFende Passus an den Rand gesetzt worden
*) Cod. dipl. Sax. reg. I, 3, 129: Talis .... compositio mtercessit,
ut abbas Andreas .... parochiam Ostirweine, quam diu possederat,
marchioni dimitteret absolutam. Ein bezeichnendes Beispiel, welches
diese Ansicht untersttitzt, bietet die Pfarrkirche zu Leisnig, die dem
Kloster Buch inkorporiert war. Bischof Bruno II. von Meifsen er-
klart betreifs derselben (SchOtt^en u. Kreysig II, 172!): Quia
..., antequam .... imperator (Heinrich VI. im Jahre 1192) parro-
chiam .... coenobio contulisset, .... Theodericus, praepositus Mis-
nensis ecclesiae, parrochianus eiusdem, redditus ipsius sic duxerat
sequestrandos, ut partem dotis suis usibus reservasset cum
donatione cap ell arum .... . praefatae abbas ecclesiae et conventus
ipsius vestigiis mhaerentes ius patronatus cum praefalis possessionibus
suis et pauperum usibus reservarunt ita, ut lod eiusdem abbas tam
in parrochia quam capellis plenissimum ius habeat patronatus
et, quia iure fruitur personatus, instituat in ecclesiis ipsis
vicarios, qui assignatis sibi redditibus sint contenti.
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226 . Leo BOnhoif :
war, well ihn die Bestatigungsurkunde Biscliofs Udo I. vom
15. April 1146 ausgelassen haite'). Dena Dietrich I. erklart
ja ganz deutiich in seiner Verbriefung vom 9. November 1121;
„In pago Geraha: decimam C scobronum, et hec nomina
villarum: Gnannendorf scobrones IX, Nuendorf VII,
Nigaune XII; villam Coarwiz cum molendino et prato*',
w^hrend Papst Alexander IV. in seiner BuUe vom 30. Oktober
1256 durch die Zusammenstellung: „ Allodium unum, quod
habetis in loco Choarwicz vulgar iter nominate, septem
mansos, sylvas et prata, quae habetis ibidem, decimam,
quam habetis in terra, quae apellatur Gera," die Lage des
Dorfes im letzteren Gau noch vergewissert*). Bemerkens-
wert ist also, dafs das Pfarrdorf (Osterweih) neben einem
sorbischen (s, o.) sowie je ein Beidorf im Siiden (Oberhohn-
dorf, doch 12 19 noch ohne den unterscheidenden Beisatz)
itnd im Norden (Naundorf) deutsche, die tibrigen acht hin-
rig:en (Schedewitz, Bockwa, Polbitz, Crossen, zwei Wulm,
SLli'imzig und Grabowe) sorbische Namen fUhren.
Die Ausdehnung des Kirchspiels ist sehr bezeichnend
und lafst auf mancherlei schliefsen. Zwischen seiner 5st-
liclien Grenze von Schlunzig bis Bockwa und dem Mtilsen-
bache**) trefFen wir im Bereiche des Gaues Zwickau folgende
Parcchien an: Thurm (beteiligt mit Berthelsdorf, Jiidenhain
und Schnepperidorf), Auerbach, Reinsdorf (mit P5hlau) und
\'ielau (mit der „Hasel*'). An sie reihen sich nach Osten
hin ebenfalls in dem gleichen Bereiche an: Hartensdorf
(mit Wildenfels) und Zschocken. Diese samtlichen Pfarreien
werden also von der Zwickauer Gaukirche, wie sie in den
Jahren 11 18 — 1171 bestand, durch das langgestreckte Kirch-
spiel Osterweih abgeschnitten. Da es bereits um 1190
aus dem Gaukirchenverbande ausgeschieden war, so liegt vor
^) Schattgen u. Kreysig II, 421. Vgl. LObe, Gesch. der
Kirchen und Soiulen des Herzogtums Sachsen-Altenburg II, 240.
*) Ebenda II, 419, 443.
•) Am Laufe desselben erstrecken sich „a capite suo usque des-
censum eius in Muldam" (11 18) anfangs zwei grofse Kircnspiele:
I M til sen (St. Niklas) mit den Kapellen auf dem Rittergute Neu-
dOrfel (vordem Ortwinsdorff) — sie diente auch ftir das Dorf Ort-
mannsdorf, ehe es eine Pfarrkirche (urkundlich zuerst bezeugt: 1329
Pleban Ludwig) erhidt — , zu St. Jakob imd zu St. Michael im
Mtilsenmrunde (daher 13 16 Pleban Heinrich zu Mulsin schlechtweg)
und 2. Thurm (1320: ecclesia in Turri — juratus deposuit rector
wl. v. Ledebur, Allgem. Archiv f. d. Geschichtsk. des preufs. Staats
XV, 353), an dessen Stlagrenze zwischen Crossen imd dem Miilsenbache
Stangendorf, Jtidenhain und Schneppendorf lagen. (Herzogll, 56, 59.)
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Der Pleifsensprengel. 227
dem Zeitpunkte seines Au$scheidens die Konstituierung der
genannten Pfarrsysteme, falls man die Entstehung der dazu
gehorigen Dorfschaften, die fast samtlich (abgesehen von
Pohlau, Vielau und Zschocken) deutsche Namen tragen, in
den Jahren 1172 — 1180 annehmen darf. Die 60 novalia,
welche wir im Jahre 11 73 noch weiter unten im Siiden beim
Klosterlein Zelle an der Mundung des Schwarzwassers er-
wahnt finden'), ermutigen uns zu solcher Annahme. Den
Bischofszehnten derselben aberwies, ohne dafs dabei von der
Zustimmnng des Klosters Bosau die Rede wSre, welches doch
die decimatio pagi inne hatte, Bischof Udo II. von Naum-
burg an Zelle. Es ist mir dies ein Zeichen, dafs, zumal bei
der Grundung des Klosterleins Meinher von Werben und
Dudo von Meineweh, zwei osteriandische Edle, um Harten-
stein und Wildenfels herum begutert, wesentlich beteiligt
waren, auch LOfsnitz, dessen Gebiet und Umgebung ver-
mutlich jenem, dessen Walder diesem zustanden, bereits um
1172 als Parochie existierte. Die Fluren der D5rfer Zelle
(1897 ^^^ Stadt Aue einverleibt), Nieder- und Oberschlema
lagen, damals eben angebaut, in seinem Pfarrsprengel, so dafs
der Bischof den Neubruchzehnten hatte fordem konnen: er
verzichtete darauf zugunsten der neuen Stiftung, die natlir-
lich mit dem Rechte der Zehntung auch die Pflicht geistlicher
Versorgung gegfeiiiiber den Bewohnem der neuen Niedier-
lassungen abemahm. So entstand die Parochie KlQsterlein.
Existierte aber LOfsnitz schon um 1172 als Kirchspiel, so hatte
es sich von der Zwickauer Gaukirche freigemacht. Ein
Gleiches kdnnen wir fiir die oben angegebene Zeit (i 172 — 1 180)
dann auch inbetrefF der rein deutsche Namen tragenden Pa-
rochien Hartenstein*) (mit Wildbach) und Sch5nau (mit
Weifsbach) gelten lassen.
An die Mitte der Westgrenze der Parochie Osterweih
lehnt sich die Marienparochie im engeren Sinne (die Stadt
mit Marienthal und eventuell Weifsenborn) an; n^rdlich
*) Cod. dipl. Sax. reg. I, 2, 275: in terra Plyssne sexaginta no va-
lla, que vulffo dicuntur lehn. Sie waren politisch also ein Annex
des rldfsemandes!
■) So heifist die Parochie, obwohl das Stadtlein noch nicht be-
stand, im 14. Jahrhundert, wahrend sie spater den Namen Thier-
feld fOhrt, aus der 1865 die Stadt Hartenstein, nicht aber die S chiefs -
kapelle ausgepfarrt ward. Ledebur S. 352: ecclesia in Hartenstein
(1320); Schmidt, Urkundenbuch der VOgte I, 386. Nr. 778: her
Bertold, der pharrer zcu deme Hartinstejme (1336); Herzog II, 903;
Er Heinrich, Dechant vnd pharrer zcum Hartenstein (1390).
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228 Leo BOnhoff;
und siidlich von ihr erstrecken sich die Kirchspiele Mosel
(ohne Niederschindmaas und eventuell mit Weifsenbom) und
Planitz (mit Wend.-Rottmannsdorf), so dafs letzteres die
schmale Osterweiher Pfarrgrenze im Suden nach Stidwesten
fortsetzen wtirde. Ihre Selbstandigkeit geht zurUck auf die
Bemiihungen derer von der Planitz und von der Mosel. Aus
jenem Geschlechte begegnen wir ja schon im Jahre 1192
einem namens Ludwig, der dem Kloster Bosau das Gericht
liber Marienthal und einen Teil seiner an Planitz stofsenden
Fluren streitig machte. Der erste Vertreter dieses Geschlechtes
erscheint zwar urkundlich erst 1248, allein das Vorhanden-
sein des Dorfes Mosel, seines grofsen Rittersitzes und seiner
sudlichen Nachbarorte in dem letzten Viertel des I2.jahr-
hunderts darf nicht bezweifelt werden. So bleibt nur noch
Kirchberg tibrig, das freilich bei der Entstehung seiner
Pfarrei nur zum Teil einer Auspfarrung aus dem Gaukirchen-
sprengel bedurfte, nSmlich fiir seine Nordhaifte, in der sor-
bische Weiler wie Wilkau, Culitzsch und (Nieder-)Crinitz (nach
dem Bache genannt) sich befanden. Die Auspfarrung aber,
welche die ersten uns leider nicht bekannten Besitzer der
Wiesenburg (vermutlich die Vogte von Weida) in die Hand
nahmen, indem sie fiir ihre Untertanen ein eigenes Pfarr-
system begrundeten, kann nicht erst im Jahre 1317/18 ein-
getreten sein^), sondem geht viel weiter zurtick. Nach der
Tradition nSmlich soil Bischof Engelhard von Naumburg
(1207— 1242) die Matgarethenkirche zu Kirchberg geweiht
haben. Es ist nun sehr leicht m5glich, dafs die Weihe spSter
voUzogen ward als die Griindung stattfand, zumal das neue
Gotteshaus der ganzen Ansiedlung ihren Namen verlieh. So
ware es denii wohl denkbar, dafs es seine Entstehung dem
kirchlich sehr inter essierten Vogte Heinrich II. dem Reichen
(1180 — 1 196 urkundlich bezeugt, f vor 1209) zu verdanken
hatte. Wir kamen dann noch ins letzte Viertel des I2.jahr-
hunderts herab. Zudem mufsten doch auch die entlegeneren
Telle des Gaues (hier im Siiden) eher zur Losl5sung neigen,
also dafs zuerst Kirchberg, dann Planitz ausschied. Ebenso
wird sicher zuerst der Edelfreie, der Vogt von Weida, dann
der Ministerial, der von der Planitz, ein Kirchspiel ins Leben
gerufen haben.
1) N. Sachs. Kirch.-Gal. Eph. Zwickau S. 537 f. Sie wird hier
mit Unrecht dem Vogte Heinricn Reufs II. von Plauen zugeschrieben !
Vgl. Bar a. a. O. S. 67—70. Dagegen Mitteil. d. Altertumsver. Kirch-
berg Nr. 12 S. 46if.; Nr. 13 S. 49f.
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Der Pldfsensprengel. 229
Nach unsem Darlegungen hat sich also der Sprengel der
Zwickauer Gaukirche vom Jahre 1172 ab aufzulOsen begonnen.
Diesen Prozefs, der den Bezirk der Marienkirche auf die Stadt
und ihre nichste Umgebung im Westen beschrSnkte, hat
^ewifs vor 1192 seinen Abschlufs gefunden. Darf hieruber
eine Vermutung ge^ufsert werden, inwiefem jene zw5lf Meier-
hofe (curtes) als Erwerbungen zu betrachten seien, die ftir
Auspfarrungen als Entschadigungen an die Marienkirche ge-
langten, so m5chte ich sagen: jede neuentstandene Parochie
I5ste sich um den Preis einer curtis ab, die sie fur die Gau-
kirche ankaufte oder anlegen liefs. Den zwOlf HOfen ent-
spralchen also ebensoviel Auspfarrungen, namlich:
I. Mosel
s.
Auerbach
9.
Hartensdorf
2. Planitz
6.
Reinsdorf
10.
Zschocken
3. Kirchberg
7.
Vielau
II.
Hartenstein
4. Osterweih
8.
Schonau
12.
L5fsnitz.
Jenseits der Sudgrenze des Zwickaugaues entstanden Paro-
chien „aus freier Wurzel": Hirschfeld, Obercrinitz, Griesbach
und im Anschlufs an das ausgepfarrte Kirchberg die Filiale
zu Hartmannsdorl und Barenwalde, falls letzteres nicht auch
von Anfang an eine Pfarrkirche besafs.
So waren denn gegen Ende des 12. Jahrhunderts im Gaue
selber 13 Kirchspiele aus dem einen einzigen hervorgegangen.
Immer mehr Kirchen entstanden: im Mtilsengrunde, im Lung-
witztale, beim KlOsterlein und am Schwarzwasser. Dazu kam,
dafs im Jahre 1212 Bosau seine KoUatur uber Zwickau imd
Osterweih nebst seinen Rechten iiber die Stadt Zwickau, dem
Dorfe Marienthal und einigen anderen Anspriichen fur 250 Mark
Silber an Markgraf Dietrich von Meifsen abtrat^). Damit
ging auch die Zwickauer Propstei ein, welche Bosau hier
unterhalten hatte. Seine Stelle als Patronatsherrschaft nahm
das von Triptis nach Zwickau verlegte Nonnenkloster ein^)
und bestellte fUr die ihm einverJeibten Kirchen zu Zwickau
und Osterweih die Plebane. AUein eins ist zu beachten:
^) Cod. dipl. Sax. reg. I, 3, 129 f.: ... super oppido Zwikkowe
et ecclesia eiusdem oppidi et villa, quae dicitur valus sancte Marie
et ouibusdam aliis longo tempore questio moveretur abbas
Anoreas super omnibus predictis liti renimciaret ex toto et
marchio ducentas quinqua^nta marcas solveret ecclesie Puzaugiensi.
Abbas renuncians ecclesiam Ostirweine resignavit
conferens marchioni ius, quod habebat in ilia.
2) Ebenda S. 130: marchio vero eandem parochiam et ecclesiam
in Zwikkowe contulit conventui sanctimonialium, quern de Triptes
transtulit in Zwikkowe.
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230
LeoBOnhoff:
perpetuo tempore a sex fratribus (sc. Bussawie) inibi (i. e. in
pago Zwickowe) divina .... peragantur. So hatte Dietrich I.
IT 18 angeordnet; der erste dieser M5nche war der parro-
chianus praecipuus im Gau gewesen, die tibrigen fUnf waren
ihm also bei der Mission in dessen Bereiche behilf lich gewesen.
Da zu der Zeit, wo die Zwickauer Gaukirche dem Kloster
inkorporiert worden war, noch keine Archidiakonate im Bis-
tum bestanden, so scheint spaterhin, als dieselben auf kamen,
der Zwickauer Propst im Gaukirchsprengel archidiakonale^)
Funktionen ausgeiibt zu haben, mit denen ihn der Bischof
von Naumburg betraut hatte. Der letzte Propst^), den Bosau
best elite und den das Nonnenkloster, das ja dem gleichen
Orden angehOrte, als den seinen ubernahm, ma*g noch bis
iiber das Jahr 12 19 amtiert haben. Dann aber trat (s. o.) die
Einrichtung eines neuen Archidiakonates trans Muldam zwischen
1219 — 1230 ein, an den die Parochie Osterweih ihr n5rd-
lichstes Ende (Naundorf und Grabowe) abtrat. Denn immer
mehr Kirch en entstanden: um Glauchau und Lichtenstein
herum, bei Griinhain, das damals noch ein Rittersitz war, und
im Tale der Miepe (Mitweidis). Mitten durch den Gau Zwickau
ward, nachdem der Tod die archidiakonalen Funktionen des
Zwickauer Propstes zum ErlOschen gebracht, eine Grenzlinie
gezogen. Westlich derselben, d. h. aufserhalb des Mulden-
sprengels kamen zu liegen: i. Zwickau (mit Marienthal),
-2. Osterweih (mit Bockwa, Crossen, Schlunzig, Schedewitz),
3. Mosel (mit Weifsenborn?), Planitz (mit Rottmannsdorf
und Cainsdorf), 4. Kirchberg (mit Culitzsch, Hartmanns-
dori— Burkersdorf kam um 1300 auf — und eventuell) 5. BUren-
walde, 6. (5.; Hirschfeld (mit Stangengrun) und 7. (6.) Ober-
crinitz. Diese 6 — 7 Kirchen wurden zum Pleifsen-
sprengel geschlagen imd haben sich bis zu Beginn des
16. Jahrhunderts durch Auspfarrungen in ihrer Zahl ver-
doppelt.
^) Es war z. B. im Magdeburger Erzstift ublich, einzelne Pfarr-
kirchen mit dem Archidiakonate auszustatten. So besafsen ihn da-
selbst die Pfairrer zu Pratau (ftir seine Kirche und ihre Kapellen),
zu WOrlitz (far die Pfarrkirche St. Petri, ihre 3 Kapellen una
43 BeidOrfer) imd zu KOnnern. An letzterem Orte war immer ein
Magdeburger Domherr archidiaconus banni Conre und plebanus zu-
gleich, der sich seinen viceplebanus hielt. (Nottrott, Aus der
Wendenmission, S. 167, 182, 187. BOttger, DiOzesan- und Gau-
grenzen Norddeutschlands IV, 30.)
2) Ein solcher Bertoldus prepositus de Zvicove wohnte der
DiOzesansynode zu Naumburg am 9. Oktober 1217 bei (Cod. dipl.Sax.
reg. I, 3, 178).
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Per Pldfsensprengel. 231
Ehe der Pleiisner Arcbtdiakanat derartig nach Silden zu
vergrbfsert wurde, dafs er sich an der Mulde entlang nicht
nur, wie bisher, von Wolkenburg ab bis unterhalb von Schlun-
zig, sondem bis zur Wiesenburg und weiterhin zu beiden
Ufem des Kirchberger Baches bis zu dessen Qijelle ausdehnte,
war er, wie gesagt, auf den Gau Plisni beschrMnkt gewesen.
Seine Stidgrenze, die durch einen Waldsaum von der west-
lichen und n5rdlicheh des Gaues Zwickau geschieden ward,
lemen wir hier in ungefahren Umrissen kennen. In diesen
Waldsaum hinein legten die Deutschen ihre D5rfer auf Rode-
land an, nSmlich KSnigswalde (1270: Kunegeswalde), Hart-
mannsdorf (1273), Dankritz (d. i. [Siedlung] des Dankrat =
Dancratis), Lauterbach, Lauenhain (1278), Gersdorf (1275:
Gerharsdorff), Harthau (1271: Hart) und Dennheritz (d. i.
(Siedlung] des Degenhart = 1361: Deinharcz). Jenseits des
Waldsaumes aber lagen folgende sorbische Ortschaften: Gab-
lenz, Ungewifs (Ungewitzi?), Wahlen, Crimmitschau (eine villa
siidlich der Stadt), Schiedel und Culten^), wShrend an der
Mulde, hier und da durch Wald unterbrochen, der zwischen
1160 — 1 1 70 von den Deutschen zur Ansiedlung benutzt
ward*), nOrdlich vom Scheidebach (s. o.) sich aneinander
reihten: Schindmaas (Schimnitz), Gesau (1361: Jesaw), Jerisau
{um 1 1 66: Gerese), Remse, Kertzsch (um 1161: campus Kirtzs)
und Schlagwitz. Crimmitschau, Meerane und Remse bildeten
a'so die drei kirchlichen Hauptstationen im Stiden des Pleifsen-
gaues und des mit ihm sich deckenden Archidiakonates.
*) SchOnburg. Geschichtsbl. Ill, i, 144—147.
^ So schieben sich zwischen Jerisau und Remse Weidensdorf,
zwischen Kertzsch und Schlagwitz Waldenburg (Schlofs und
Dorf = Altwaldenburg) ein. Ftlr jenes vgl. Mitzschke I, Nr. 24
<i 161— 1171): Fuerunt quedam .... bona , ex aUqua parte
c u 1 1 i , ex plurima vero parte i n c u 1 1 a , que Erchenbertus de Teche-
witz . . . . de nostra (Bischof IJdos II. 1 manu, secundario vero Pelrus
de Guderin ab eo in beneficio possedit — Concordi Erchen-
berti . . . et Petri assensu villam, que Weidemannesdorff
dicitur, et quicquid terrae culte et inculte in illis partibus
Petrus ab Erkenberto in beneficio habuit .... contradidimus (dem
Kloster Remse). Ftir Waldenburg beachte Mitleil. d. Gesch. u. Alter-
tumsforsch. Gesellsch. d. Osterl. IX, 392 (vgl. 41 if., 425), die GrUndung
des Bergerklosters zu Allenburg betr.:
„Waldenburgk castrum, simul isto tempore claustrum
„ septem completur in annis.
„Anno milleno centeno septuageno
„Et domini bino
„Claustrum Uto sacravit."
Das Schlofs Waldenburg ward also 1165 — 1172 erbaut.
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23*
Leo BOnhoif :
Warum aber wurde diese Kirchenprovinz im ersten Viertel
des i3.Jahrhunderts durch den Westteil des friiheren Zwickauer
Gaupfarrbezirkes erweitert?
Wir versuchen einen Fingerzeig zur Beantwortung dieser
Frage zu geben. ^ Das Kloster Remse oder, wie es auch
hiefs *), „Molda" — es lag an der Mulde, und die Haupt-
masse seines Besitzes zu beiden Seiten des Flusses — hat
in seinem Gebiete auf dem rechten Ufer die Orte Oertels-
hain, Ebersbach, Gnimbach nnd Oberwinkel angelegt*). Der
Grund und Boden dieser Ansiedlungen lag zur Zeit dessen,
der ihn dem Kloster Burgel schenkte, KGnig Konrads III., in
regali silva Blisinensi, d. h. der Wald, der ihn im Jahre 1143
noch bedeckte, war kOnigliche Domane und gehOrte gemafs
seiner Bezeichnung zum Gaue Plisni (Plisina), der sich dem-
nach hier iiber die Mulde erstreckte. Denn der Konig liefs
das geschenkte Land inutraque parte flimiinis Mulde anweisen.
Da nun der Gau einst der Diozese Zeitz zugeteilt worden
war, so befanden sich die 100 Konigshufen der Schenkung
hiiben wie drttben in episcopatu Numburgensi^). Eine Be-
statigung dieser Tatsache bietet uns eine Urkunde Bischof
Udos II., die urns Jahr 1166 anzusetzen ist*). Er weist laut
ihres zweiten Teiles (decimae justa coUatio) dem Kloster
Remse zum Unterhalte seiner Insassen kraft bischQflicher
Vollmacht an: i. omnem decimam, que de bonis suis (d. i.
von der Konradinischen Schenkimg des Jahres 1143) circa
(zu beiden Seiten also) Muldam fluvium in utraque ripa sitis
und 2. omnem illam (sc. decimam), que de bonis ecclesie
nostrae (d. i, von den Naumburger Stiftsgiitem) inter terminos
episcopatus nostri ultra Muldam contra orientem (demnach
rechts des Flusses) pro venire poterit. Aus den letzten Worten
ergibt sich, dafs die Gegend noch keineswegs vollstandig dem
Anbau erSffnet war. Eine Ausnahme macht der Bischof beim
Zehnten der Stiftsgiiter: ilia tamen excepta, qua(m) fideli
nostro, Ottoni marchioni (dem Stiftsvogte), in beneficio con-
cessimus de bonis suis (die er vom Stifte zu Lehn trug),
circa (also wiederum auf beiden Seiten) eundem fluvium
proventuram (d. h. es war ein Novalzehnt). AUe hier wieder-
gegebenen Ausfuhrungen Udos II. sind auch fur den Gegen-
stand unserer Betrachtung von grofser Wichtigkeit.
*) Cod. dipl. Sax. ree. I, 3, 11: Herimannus abbas de Burglere.
Wamerus prepositus de Molda.
2) Diese Zeitschrift XX Vn, 8f., 15, .
*) Mitzschke I, 28. Nr. 11.
*j Ebenda I, Nr. 24. Vgl. dazu diese Zeitschrrift XXVII, 16.
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Der Pleifsensprengd. 233
WoUen wir sie wiirdigen, bedarf es einer kurzen Dar-
legung der Besitzstandsverhaltnisse an den Ufem der Mulde
von Glauchau bis herab nach Wolkenburg. Die letztere war
ein Reichslehn; denn Volrad, Otto und Ulrich von Colditz
erklaren am 27. Mai 1309 gelegentlich einer Schenkung an
ihre Pfarrkirche zu Wolkenburg als Herren daselbst, dafs sie
die ihr ubereigneten zwei Zinsleute in Dtirrengerbisdorf
(Gemesdorff) mit ihren Abgaben (5 solidi) und Fronden
(4 messores) vom Reiche zu Lehn trtigen*). Die Genannten
werden nun im Jahre 1290 nebst ihrem altesten und jtingsten
Bruder, Heinrich (dieser fur sich allein schon 1277 und mit
seinem zweitjiingeren Bruder Otto 1284 und 1286) und Gum-
pert als Sohne einer Edlen namens Beatrix bezeichnet-). Ihr
Gemahl aber hiefs Ulrich von Colditz (bereits 1274 ver-
storben) und war der jiingste von drei Brtidern. Er hatte
sie 2ds die Erbtochter von Wolkenburg heimgefQhrt, so dafs
sich seine Sohne fratres de Wolkenberch dicti de Koldizc
nannten'*). Die Burg ihrer miitterlichen Ahnen stand also
auf Reichsboden, die ZubehOrungen derselben waren Reichs-
gut*). Dieselbe Eigenschaft kommt dem (s. o.) in der Zeit
von 1 165 — 1 172 erbauten Schlosse Waldenburg zu, das Hugo
von Wartha, der erste uns bekannte kaiserliche Landrichter
zu Pleifsen (judex terre Plisnensis), auffuhren liefs. Er ist
identisch mit dem Reichsministerialen Hugo von Walden-
burg (so nannte er sich nach dem neuen Schlosse, das eben
reichslehnbar*^) war), der im Jahre 1200 dem Altenburger
Bergerkloster ein Gut in Oberleupten tibereignete*). An den
Bezirk seiner Herrschaft schlofs sich das Gebiet des Klosters
Remse an, ebenfalls Reichsgut, wie wir sahen. Sttdlich
von seinen Besitzungen befanden sich Landereien des Hoch-
*) Mencke, Script, rer. Germ, in, 934 Anm. 10^.
*) Sie erscheint noch im Jahre 1297 nebst vier SOhnen (der
Jtingste fehlt), die als possessores castri in Wolkenberc aufgeftihrt
werden. (Cod. dipl. Sax. reg. 11, 15. Nr. 295. Jun. 5. a. ej.)
') SchOtteen u. Kreysig a. a. O. 11, 197, aoo, aoa, 404, an.
Urkunden des Kl. Buch Nr. 66, 73, 78, 83, 98-
*) Auch die benachbarte Burg Drachenfels bei Penig (nordiJst-
lich von Wolkenburg) war Reichslehn. (Schmidt I, 16 [laia]. Nr. 39:
Henricus de Drakinvelz).
») Vgl. Dresden HSt A. Or. Nr. a7i6 (Ludwig der Baier erklart
10. Januar 1336): Waldinberg, Stat vnd Burg , die von vns
vnd dem riche ze lehn gamt.
•) Mitteil. d. Gesch. u. Altertumsforsch. Gesellsch. d. Osterl. DC,
368 £,413. Hugo schenkte demselben Kloster Besitzimgen in Schwaben
und Altwaldenburg (ZubehOr des Schlosses). Vgl. Schultes, Dir.
dipl. II, 399.
Neues Archiv f. S. G. lu A. XXIX. 3. 4. 1 6
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234
Leo BOnhofF:
stiftes Naumburg, die als Lehen ausgetan waren, n^Unlich an
Markgraf Otto von Meifsen und den pleifsnischen Edlen Erken-
bert von Tegkwitz. Dieser trug vom Stifle bis gegen 1166
Weidensdorf zu Lehn, welches er an seinen Ministerialen Peter
von G6dern weiter verliehen hatte, und jener? Weidensdorf,
welches die Nonnen zu Remse durch Tausch an sich brachten,
stand in parochialer Verbindung mit dem nahen Jerisau (s. o.).
Sie war entstanden, well beide Ortschaften, die alte sorbische
und die neue deutsche, naumburgsche Stiftsd5rfer waren.
Markgraf Otto trug demnach Jerisau vom Stifte zu Lehn,
und wenn es heifst, dafs seine LehnsgUter zu beideh Seiien
der Mulde lagen, ihr Grund und Boden aber hiiben und
driiben noch Rodungen zuliefs, so schickt es sich trefflich,
dafs im Jerisauer Pfarrsprengel die D5rfer Lipprandis (Sied-
lung des Liutprand) links und Reinholdshain nebst Klein-
bemsdorf rechts des Flusses uns begegnen, die mit ihren
Fluren hart an die SUdgrenze des Remser Klosterlandchens
riicken^). Den Novalzehnten dieser um 11 66 noch nicht
bestehenden drei Ortschaften hat Udo IL ausgenommen. Rein-
holdshain und Kleinbemsdorf sind auch sp^terhin der Naum-
burger Di5zese und damit im Pleifsensprengel verblieben.
Allein stimmen denn sonst noch zu den spSteren Verhaltnissen
die anderen Angaben des Bischofs und KOnig Konrads?
Lagen wirkUch die rechtsmuldischen Besitzimgen des
Klosters Remse im Bistume Naumburg? Erstreckten sich
die Grenzen des Bistums iiber sie hinaus ultra Muldam nach
Osten zu? Wohl hat es in der Gegend von Glauchau,
Zwickau, L5fsnitz und Aue einen besonderen Archidiakonat
trans Muldam bilden k5nnen, aber nicht in der Umgebung
von Waldenburg! Uberschreiten wir die Ostgrenze des ur-
sprunglichen Remser Klosterlandchens, den Grumbach (1143:
Lufsnitz), der bei Waldenburg mtindet, so gelangen wir in
die Parochien Altstadt - Waldenburg und Callenberg (mit
Reichenbach), an sie stofsen im Stiden die ausgedehnten
Hohensteiner Waldungen, die ihre ununterbrochene Fort-
setzung in dem weitausgedehnten Rabensteiner Forste finden.
Da die alte Stadt Waldenburg — sie existierte bereits 1301,
da in diesem Jahre das Dorf A It waldenburg so bezeichnet
wird*), und wird 13 17 (s. o.) als antiqua unterschieden von
^) Ein anderer Ort als Jerisau kann auch deshalb nicht in Betracht
kommen, weil die decima frumenti im siidlich zunftchst gdegenen,
d. i. Grabowe, dem Pfarrer zu Osterweih zukam (s. o.).
*) Vgl. Mitteil. d. Gesch. u. Altertumsforsch. Gesellsch. d. Osterl.
V, 444; IX, 413.
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Der Pleifsensprengel. 235
der gegenUberliegenden neuen StadtgrUndung — nicht urn
1 1 66 bestehen konnte, sondem erst das Schlofs in seinen
Anf^gen sich erhob, so kOnnen wir die bona ecclesie Nuen-
burgensis contra orientem nur zu Callenberg (d. h. dem kahlen,
unbewaldeten Berge, der mit seinen Lichtungen zur Ansied-
lung einlud) suchen, und der zu erhoffende Zehnt mag dann
aus Reichenbach bezogen worden sein, welches das Kloster
Remse durch Tausch vom Deutschordenshause zu Altenburg
1243 ^^ sich brachte'). Da nun Huch (Hugo) de Wart(h)a
in zwei naumburgschen Bischofsurkunden (vom 19. MUrz xx68
und vom Jahre 1171 s. d.) das eine Mai neben Erkenbert
von Tegkwitz, der doch auch vor und nach 11 66 stiftischer
Lehnsmann war^), und Thimo von Colditz unter den nobiles
rangiert, das andere Mai jedoch neben dem letzteren von
Udo II. den Stiftsministerialen zugez^lt wird"), so ist er
eben zwischen 11 68 — 1171, zu einer Zeit, wo sein Schlofs
Waldenburg der VoUendung (1172 Herbst) entgegenging, in
ein Lehnsverhaitnis zimi Hochstifte Naumburg getreten, d. h.
er wird das im Siidosten seiner neuerbauten Burg gelegene
Callenberg sich vom Bischofe haben reichen lassen^). Allein
zu welcher DiOzese und zu welcher Kirchenprovinz zMhlten
denn die Pfarreien A It stadt -Waldenburg, Callenberg und
Oberwinkel, von denen die letztere bis auf Ortelshain und
*) Diese Zeitschrift XXVII, 9. Anm. a. Die ebenda S. 17 auf-
geworfenen zwei Fragen sind zu verneinen.
*) Mitzschke I, Nr. 24: Vor 1166 war er mit Weidensdorf,
nach diesem Jahre mit 6^8 Hufen in Nasselwitz (Wttstung bei GiJdem)
und mit einer in Lessen bdehnt. Afterlehner war Peter von GOdem.
') Cod. dipl. Sax. reg. I, 2. Nr. 350 u. 378.
*) Im Jahre 1244 wird als Ministerial des Edlen Gtirither von
Crimmitschau, des damaligen Pleifsner Landrichters, ein Ritter Albert
von Callenberg (Kallenberc) genannt, der mit dem Zehnten von drei
Hufen in Stdnwitz (Stenuwicz) bei Altenburg beliehen war. (Schultes,
Dir. dipl. [MS. d. KiJnigl. OfFentl. BibUothek zu Dresden] IH, i86b.)
Jedenfalls waren die von Callenberg ebensogut Vasallen der Herren
von Waldenburg wie die von Kaufungen solche der Herren von
Wolkenburg. (SchOttgen u. Kreysig II, 211: Volrad, Ulrich und
Gumpert, von Colditz, Herren daselbst, bezeichnen 1290 Volkwin
[VolzcJ von Kaufungen als „ihren" Ritter.) Obrigens waren die
von Kaufungen Nacnfolger derer von Callenberg im Besitze des
gleichnamigen Rittergutes und .seiner ZubehOrungen, welches sie
einige Jahrnunderie gehalten haben. Denn im Jahre 1298 benennt
Unarch von Waldenburg Tunzold von Kaufungen und Hugold
von Alamsdorf nostri castrenses. (SchOttgen u. Kreysig II,
217.) Dieser safs als Waldenburgscher Burgmann zu Hinteruhls-
dorf bei Flemmingen (LObe I, 221), jener als soldier zu Callen-
berg.
i6*
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236 LeoBOnhoif:
Gersdorf (Parochie Remse) Remser Klosterland rechts der
Mulde in sich beschlofs? Die Jurisdiktionsmatrikel des Bis-
tums. Meifsen verzeichnet die drei Kirchspiele im Archi-
diakonate Chemnitz und sogar das erste unter ihnen als
Sitz:(sedes) eines Erzpriesters. Wirkonnen nicht umhin,
eine Grenzverschiebung zwischen den beiden Diozesen
Naumburg und Meifsen, und zwar zu Ungunsten jener^ wahr-
zunehmen. In der Waldenburger Gegend ist sie bis an die
Mulde zuriickgedrangt worden, so dafs der Flufs bis zur
Mtlndung des Frohnbaches sie vom Meifsner Di5zesen-
sprengel schied.
Fragen wir, wie weit etwa anfangs das Bistum Naum-
burg nach der Mitte des 12. Jahrhunderts in der Walden-
burger Gegend sich ost warts iiber die Mulde erstreckte, so
m5chte ich auf den Frohnbach^), den wir eben nannten, be-
. senders aufmerksam machen. An seinen Ufem erstrecken
sich die drei Dorfschaften, die mit ihm den gleichen Namen
(1236: Frone) ftihren, er aber entspringt am Capellenberg
von Meinsdorf, wo der Rufsdorfer und Wustenbrander Wald,
letzterer die Verbindung zwischen dem Hohensteiner (s. o.)
und dem Rabensteiner darstellend, durch das MeinsdCrfer
Geholz miteinander zusammenhangen. Er begrenzte aber
auch, wie heute. noch zum Teile, die Parochie Penig mit
seinem Unterlaufe bis zu den ersten beiden Gutern von
Mittelfrohna an seinem rechten Ufer, so dafs er ihr Zinn-
berg, Tauscha, die rechte, an Miihlau stofsende Doirfseite
von Niederfrohna und jene zwei Giiter zuwies und damit
zugleich auch die Merseburger DiOzese nach Stiden zu ab-
schlofs. Von dem Punkte aber an, wo er in Mittelfrohna
aufhSrt, DiOzesanscheide zu sein, wendet sich die Grenze
zwischen Meifsen und Merseburg erst nordostlich, hieraut
nSrdlich, endlich wieder nordOstlich, um dann mit dem Mtihl-
bach zusammenzutrefFen und in ihm herab bis zur Mulde zu
gehen, so dafs dadurch der Parochie Penig auf dem rechten
Ufer noch Chursdorf zukommt. Auf Meifsen wiirden somit
entfallen: Hohenkirchen*) und Miihlau mit seinem von
den Hussiten zerstorten Filiale zu Elzing (Wiistung .zwischen
^) HStA. Dresden. Cop. ay. fol. 73 b. (ao. 1356); a flumine
Fronebach.
^) Cod. dipl. Sax. reg. I, 3, 104. Nr. 131. Am 10. Februar 1209
bestatigte Markgraf Konrad von der Lausitz, dafs in seiner Graf-
schaft Kochlitz (m fundo proprietatis nostre) Giinther von Rochsbu^
(Rochkesberc) dem Kloster Buch die Pfarrei zu Honkirche sowie
zehn Hufen nebst dem anstofsenden Walde uberlassen habe.
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Der Pleifisensprengel. 237
Hartmannsdorf, Kandler und der Stadt Limbach^). Folgen
wir aber der gegebenen Richtung, so l^gen femer in dieser
DiOzese Limbach und Pleifsa, mit anderen Worten: der
Frohnbach, der in Mittelfrohna mit einem M2de aufhSrte
DiOzesanscheide zu sein, ftihr vordem fort, eine solche, und
zwar zwischen Meifsen und Naumburg, bis hinauf zu seiner
Quelle zu bilden. Noch heute trennt er ja mit seinem Ober-
laufe die Amtshauptmannschaft Chemnitz (Limbach imd Pleifsa)
einerseits von Sachsen-Altenburg (Exklave Rufsdorf) und
andererseits von der Amtshauptmannschaft Glauchau, dem
frUheren SchOnburgschen Gebiete (Meinsdorf); so wird er
auch jene beiden Bisttimer mit seinen Ufem begrenzt haben.
An ihn schlossen sich dann als Grenzmarken an: die Quell-
gegenden des Pleifsbaches und des Pechgrabens sowie der
Huttengrund bei Hohenstein mit dem Htittenbache bis zu
seiner MUndung in die Lungwitz, so dafs man Wtis ten brand
(mit Gecksdorf, einer Wtistung am Pfaffenberge^) imd Ober-
lungwitz, auf dessen Fluren bekanntlich die miteinander
vereinigten Stadte Hohenstein und Emstthal erbaut sind, zur
DiOzese Meifsen ziehen mufs. Bis an den Frohnbach dehnte
sich 2dso einst die regaUs silva Blisinensis (1143) aus, deren
Resten wir im Rufsdorfer Walde, dem Meinsdorfer Ge-
hOlze, dem Ttimmel bei Pleifsa, den Waldungen der Langen-
berger H5he und des Kiefemberges, dem Baumgarten bei
Reichenbach, dem Hainholz bei Hohenstein imd dem Mtihl-
holze bei Kuhschnappel begegnen, wahrend ihre Stidseite
durch Punkte, die sorbische Namen aufweisen, markiert
ward, wie durch das eben genannte Dorf Kuhschnappel
(Kosna pole d. i. SchrSgenfeld), die Quelle des rivulus
Lufsnitz (des Grumbachs), den mons Crostawitze (im
Trutzschler Holze) und die Schima Blisna (der Ortelshainer
BachS).
Wir mtissen demnach im letzten Viertel des 12. Jahr-
hunderts folgende Kirchspiele in dem spMteren Meifsner Land-
dekanate Waldenburg der Diozese Naimiburg zuschreiben:
aufser den drei oben genannten (Altstadt -Waldenburg, Ober-
winkel und Callenberg) auch noch Frohna (d. h. die linke
*} von Webers Arch. f. d. Sachs. Gesch, II, 71.
^) Ebenda II, 74. Die Fluren des von denHussiten zerstOrtenOrtes
bebauten „die zur Langenlungkwitz*' und „die vonn Langenbergk".
Si St A. Dresden, Loc. 10599, fol. 376 b. Visitation .... Im Ftlrstentum
eifsen etc. 1540.)
8) Dies e Zeitschr. XXVII, 13— 15,
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238 Leo BOnhoff:
Dorfseite, soweit sie angebaut war^), Kaufungen (mit
Hermsdorf s. o.), BrSunsdorf (mit Rufsdorf und Mdnsdorf^j,
Niederwinkel (mit Wasseruhlsdorf s. o.) und Langenchurs-
dorf Oder ConradisdorfF (mit Falken und Langenberg*).
Mithin ist dieses Landkapitel bis auf die drei Pfarreien Lim-
bach, Wiistenbrand und Oberlungwitz einst dem Bistum
Naumburg und damit als in silva Blisinensi gelegen dem
Pleifsensprengel zustandig gewesen. Drei Grtinde, die dafiir
sprechen, mOchte ich zur ErwSgung vorlegen. Erst ens:
Der Erzpriesterstuhl Waldenburg der DiSzese Meilsen ragt
mit seinem Gebiete wie ein Keil zwischen den Pleifsensprengel
(Wolkenburg — Waldenburg — Jerisau) und die naumburgische
Kirchenprovinz jenseits der Mulden (Glauchau, Lobsdorf, Berns-
dorf, Gersdorf) hinein und prallt in einem fast rechten Winkel
bis gegenUber von Remse hervor. Wie eigentumlich aber
setzt sich die Meifsner DiSzesarigrenze bei Mittelfrohna fort:
von Norden herkommend, ist sie auf den Frohnbach getroffen,
biegt aber dann wieder um und lauft flufsabw^rts erst
ftach Norden, dann nach Westen zur Mulde, diese hinauf bis
^) Wahrscheinlich hiefs das Kirchspiel anfamgs nur „Frone";
so nannte sich das ritterliche Geschlecht (s. n.\ das zu Niederi&rohna
safs, und dessen Rittergut jetzt zerschlagen ist; so hiefs sogar noch
der Anteil der Parochie Penig an Nieder- und Mittelfrohna. Ober-
haupt macht es den Eindruck, als sei Oberfrohna spater entstanden.
Zum ersten Male erwahnt wird es in einem Leibgedingebriefe Burg-
fraf Albrechts XI. von Leisnig ftir Margarethe von Meckau auf Lim-
ach vom 25. Juni 1431, worin es dy twerichfrone, d. h. Querfrohna
fenannt wird. (Dresden HStA. Or. Nr. 6197.) Zwei Leibgedinge-
riefe fur Elisabeth und Sophie, die Mutter bez. die Gattin des ge-
dachten Burggrafen aus den Jahren 1356 bez. 1366 fuhren neben Lim-
bach schlechtweg fronen oder Vrone auf, d. h. Oberfrohna existierte
damals nocht nicht, und Nieder- und Mittelfrohna unterschied man
auch noch nicht.
^) Dresden HStA. Visitation . . . . Im Ftirstentume Meifsen etc.
1540. Loc. 10599. fol. 413a: „Breunsdorff hatt 2 Dorflfer:
Rurschdorff vnnd Meyersdorff, aber diese a DorfFer sindt durch
denn Churfurstenn vnnd die vonn Schonpergk apgewendt'*. In der
zweiten emestinischen Visitation war eben Rufsdorf 1533 „gein Kauf-
fungen gewisen" worden. Freilich hatten „die Schonburgischen die
schlussel . . . zum cleinotem". Daraus geht hervor, dafs Meinsdorf
nach Rufsdorf kirchte; um ketzerischen Mifsbrauch mit den heiligen
Gefafsen zu verhilten, hatte Ernst II. von SchOnburg die Schltissel
zu ihnen wegnehmen lassen. (LObe I, 467.)
*) Als der Kurfiirst von Sachsen (s. vor. Anm.) Rufsdorf von
seiner Pfarrkirche losrifs, lOste Ernst IL von SchOnburg seinerseits
die Verbindung seines Dorfes Meinsdorf mit der Kirche zu Rufsdorf
und verwies es kirchlich nach Langenberg, welches bis zum J^u^
1848 Filial von Lamgenchursdorf War.
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Der Pleifsensprengel. ■*39t
zur Miindung des Ebersbaches^) und in demselben empor bis
zu seinem Ursprunge, um am mons Crostawitze vortiber,
zwischen Tirschheim und Kuhschnappel hindurch, im Htttten-
grunde der Lungwitz zuzueilen. Wie natUrlich verlauft dem-
gegeniiber der alte Grenzzug! Z we it ens; Gem^fs der neuen
Grenzregelung liegen die Herrschaften Wolkenburg und Walden-
burg sowie das Kloster Remse mit ihren Bezirken links der
Mulde in der Naumburger, dagegen rechts derselben (Wolken-
burg mit Kaufungen, Hermsdorf undWasseruhlsdorf ; Walden-
burg mit der Altstadt, Niederwinkel, Langenchursdorf, Falken,
Langenberg, Meinsdorf^), Callenberg, den Wtistungen Naun-
dorf und Spielsdorf*); Remse mit Oberwinkel, Ebersbach,
Grumbach, Tirschheim und Reichenbach in der Meifener Di5-
zese. Sollte diese doppelte Di0zesanzugeh5rigkeit bei den
zwei Herrschaften wirklich urspriinglich sein, w^rend uns fur
Remse urkundlich grade das Gegenteil bezeugt wird? Was
ist natUrlicher als dafs hier, wo es doch um lauter Neurodungen
sich handelt, die in einem Waldgebiete (regalis silva Blisi-
nensis) erfolgten, anf^glich auch nur von einer DiOzesan-
herrlichkeit, eben der des Naumburger Bischofes, die Rede
sein konnte? Wie aber daraus sich politisch die Reichslehn-
barkeit*) fiir die eben genannten Orte ergab, so mag Gleiches
auch fUr die Orte Frohna (Nieder- und Mittel-), Braunsdorf
und Rufsdorf gefolgert werden. Die beiden letzteren besafsen
keinen Rittersitz — das heutige BrSunsdorfer Rittergut ist aus
zusammengeschlagenen Bauemgtitem gebildet worden — , aber
in Frohna gab es zwei allodia, von denen dasjenige in Nieder-
frohna*^) der Stammsitz eines Reichsministerialengeschlechtes
war, das sich nach dem Orte nannte und in dieser Gegend
*) Sie macht also vor der Ostlichen Grenze der Parochien Remse
(Gersdorf, Oertelshain) und Jerisau (Reinholdshain) Hadt.
*) Dafs es nicht wie haute nach Langenberg, sondem anfanes
nach Rufsdorf kirchte (s. c), ftihrt vielleicht darauf hin, dafs beide
frtther gegriindet wurden als Lamgenberg, das mit seiner Flur die
grOfste Bresche in den Bestand des stldlichen Waldgtirtels gelegt hat.
•) von Webers Arch. f. d. sachs. Gesch. II, 95, 196. Naundorf
lag zwischen der Altstadt und Callenberg, Spielsdorf zwischen
letzterem und Langenchursdorf.
*) Das gilt zunachst auch ftir Callenberg und Reichenbach, die
das Hochstilt Naumburg vom deutschen KOmge genau so wie Remse
seinen Besitz erhalten hatte.
*) Es besteht zurzeit nur noch aus drei kleinen Bachparzellen
(iiber i Hektar grofs), auf denen das Patronatsrecht tiber Nieder-
frohna niht, una ist „in der Vorzeit dismembriert und in Erbpacht
aiisgegeben" worden. (Hiersemann, Chron. d. Kirchgememden
Nieaerfrohna u. Mittelfrohna S. ai — 23; vgl. S. 3a.)
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240
Leo BOnhoif :
nur einmal urkimdlich durch einen Heinricus de Frone ver-
treten ist^). Die sonstigen Nachrichten uber alle diese Orte,
die aus dem 14. und 15. Jahrhundert stammen, zeigen sie
bereits in Abhangigkeit von den Burggrafen von Leisnig als
Herren von Penig, in welcher Eigenschaft sie bekanntlich
1329 infolge einer Gesamtbelehnung den Burggrafen von
Altenburg gefolgt sind, die im 13. Jahrhundert als Herren von
Zinnberg auftreten. Drittens: Es ist sehr beach tenswert, dafs
der Pleifsnische Archidiakonus fiir die Einbufse, die er jen-
seits der Mulde eriitt, entschadigt worden ist. Er gab an
Meifsen die acht Kirchspiele im Pleifsenwalde, der hier die
Sudostecke des gleichnamigen Gaues gebildet hatte, und em-
pfing dafiir den westlichen Teil des Zwickaugaues, in dem
6 — 7 Parochien, einige recht umfangreich (s. o.), bestanden.
Es war also ein vOUiges Aquivalent, was ihm fiir seinen
Verlust beschieden ward.
Damit hangen nun die beiden Fragen eng zusammen,
warum und wann derselbe fur die Diozese Naumburg, fur
die er doch bestehen bheb, eingetreten sein mag. Das Bis-
tum Meifsen hat gegen einige seiner NachbardiOzesen wie
Magdeburg, Merseburg und Brandenburg, denen sich
also auch Naumburg (vordem Zeitz) anschliefsen wiirde, eine
gUlckliche Expansionspolitik, freilich imter Zuhilfenahme von
gefalschten Urkunden^), betrieben. Merseburg ist in den
^) SchOttgen u. Kreysig, Dipl. etc. II, 185. Die Besitznach-
folger (lerer von Frone in Mittelfrohna waren die von Florstedt
(1313: Gotfridus de Fluerstedt neb en Sefridus de Mecko auf Limbach,
vgl. Cod. dipl. Sax. reg. II, 6. Nr. 329); wer dieselben in Niederfrohna
waren, lafst sich nicht feststellen. Bereits Heinrich von Frone mufs
nach dem Vogtlande tibergesiedelt sein; denn Vogt Heinrich I. von
Plauen verleiht 1262 einen Zehnten de allodio meo in Taltiz, quod
nunc est puerorum (sie waren wohl noch lehnsunmUndig) H(einrici)
de vrone. (MAP. 1875— 1880. S. XXII.) Einer derselben war ge-
wifs Cunradus dictus Vr oner us, der dem Deutschordenshause in
Plauen im Jahre 1282 in extremis positus einen Jahreszins von Vs Mark
Silber im Dorfe Taltitz vermacht hatte. Seine Freunde (Albert
von Reinsdorf, Merkelin von der Mtihlen, Ulridi Sack und Heinrich
von Rodau) hatten den Vogt Heinrich I. von Plauen um dessen Be-
statigung ersucht (ebenda S. LXIIIi; er war also ein Erbarmaum.
Sein Geschlecht starb mit dem raublustigen Vogt von Mtihltroff,
Hans Froner, im 14. Jahrhundert aus.
*) Cod. dipl. Sax. reg. I, i. Exc. I. S lyoif , 179!, 185—189. Es
handelt sich hier vor allem um die Stiftungsurkunde Meifsens vom
II. Januar 948 (ib. Nr. i), eine BuUe Papst Johanns XIII. vom 2. Jamuar
968 (ib. Nr 7. = 11, I. Nr 4 A) und erne Grenzbestimmung Kaiser
Ottos I. vom 19. Oktober 968 (ib. Nr. 9 = 11, i. Nr. 3), wahrend ich
an der Echtheit des ZehntUbereignungsbriefes dieses Monarchen fiir
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Der Pleifsensprengel. 241
Jahren 1004 — 1017 bis zur Mulde zurtickgedrangt worden: so
hatte es auf dem zu Merseburg am 22. Februar 1017 ab-
gehaltenen Hoftage Kaiser Heinrich II. im Verein mit Erzbischof
Gero von Magdeburg angeordnet*). Allein auch der Sprengel
des letzteren mufste sich in den 60 er Jahren des ii.Jahr-
hunderts eine Beschrankung gefallen lassen: die Gaue Nizizi
(ohne das nOrdliche Viertel etwa) und Susali (soweit er rechts
der Mulde lag) wufste Meifsen sich anzueignen. Als aber
Magdeburg nach 70 Jahren noch einmal dagegen reagieren
woUte, erfolgte die BuUe des Papstes Innocenz II. vom 2. Ok-
tober 1 137, welche die Grenzregeiung zu gunsten Meifsens
beliefs: „Ad utriusque ecclesiae firmam pacem et quietem",
so hiefs es darin^), ,,Magdeburgensis ecclesia suis finibus sit
content a." Die gr5fste Ironie liegt jedoch darin, dais
Meifsen mit einer Falschung des 12. Jahrhunderts die echte
Stiftungsurkunde des Bistums Brandenburg vom i. Oktober
949 abtrumpfen konnte, um sich den Gau Lusizi zu sichern.
Brandenburg hat sich aber nicht ohne weiteres zufrieden ge-
geben, sondem von Kaiser Friedrich I. am 20. Juni 1161 und
von Papst Clemens III. am 29. Mai 1188 die Bestatigung jenes
wichtigen Dokumentes erlangt. Gefruchtet haben seine Be-
miihungen schliefslich nichts, allein wir sehen, dafs der Streit
gegen Ende des 12. Jahrhunderts noch nicht ausgeglichen war.
Da nun die Zuteilung des westlichen Zwickaugaues an den
Pleifsensprengel und die Errichtimg des Muldensprengels zu-
sammen etwa um 1220 anzunehmen sein werden, so kSnnte
Meifsens Vorstofs gegen Naumburg in der Waldenburger
Gegend, an den man wohl zur Zeit Bischofs Udo II. (1161
bis 1 186) noch nicht dachte, etwa im Anfang des 13. Jahr-
hunderts erfolgt sein. Um ihn zu verstehen, bedarf es einer
kurzen Darlegung der ursprtinglichen Abgrenzung der drei
stidsorbischen Bisttimer Merseburg, Meifsen und Zeitz.
Gew5hnlich stellt man sie ungefahr so dar. Merseburg,
das die Gaue Susali und Chutizi zugewiesen erhielt, grenzte
mit diesem gegen Zeitz und Meifsen folgendermafsen: Bis
die DiOzese Meifsen vom Jahre 971 (ib. Nr. 13 = 11, i. Nr. 18) fest-
halten mOchte. (Vgl. Hauck, Kirchengesch. Deutschlands III, 133.
Anm. 3; S. 135. Anm. i.)
») Thietmar, Chron. (ed. Kurze) VIII, 52 (VU, 37). Gemafs
dieser Verfagung hat sich wohl Meifsen daftir, dafs die Parochie
Penig (DiOzese Merseburg) aufs rechte Muldenufer hiniiberreichte, mit
der Parochie Rochsburg (nebst Amsdorf, Niederelsdorf, Lunzenau,
Grofs- und Kleinschlaisaorf) entschadigen lassen.
2) Cod. dipl. Sax. reg. II, i. Nr 46.
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242
Leo B5nhoff :
in die Gegend von Waldenburg wird die Wyhra von ihrer
Miindung bei Kahnsdorf ab als Scheidelinie betrachtet, dann
ging es nOrdlich von der Lungwitz, die zwischen Hermsdorf
und Oberlungwitz tiberschritten ward, bis zu den Quellen der
Wiirschnitz und Zw5nitz. Hier an dem letzteren Orte h5rte
der Grenzzug zwischen Merseburg (5stlieh der eben ge-
schilderten Linie) und Zeitz (westlich der gleichen Linie)
auf; hier begann der Grenzzug zwischen Merseburg und
Meifsen westlich bez. 5stHch der nunmehr anzugebenden
Linie: er folgte namlich derZw5nitz stromab und der Chemnitz
bis kurz vor ihrer Miindung, um dann nordwarts abzubiegen
und die Mulde (die Zwickauer und die Vereinigte) auf ihrem
rechten Ufer in einiger Entfemung, ein paar Stunden ostwarts,
zu begleiten, Hier, um nochmals zur Quelle der ZwOnitz
zuriickzukehren, begann ebenfalls der Grenzzug zwischen Zeitz
und Meifsen, d, h. jenes erhob westlich, dieses Gstlich einer
Linie seine MachtansprQche, die auf das Tal der Grofsen Mitt-
weida abschragte und in ihm bis zur Quelle des Fltifschens
emporstieg^). Dem ist aber verschiedenes entgegenzuhalten.
^) So etwa schildert Posse den Grenzverlauf. (Vgl. Cod. dipL
Sax. reg. I, i ; Exc. I, lysff.) Ihm folgt Hauck, Kirch.-Gesch. Deutsch-
lands in, i33f, nur dafs er in Anm. 4 zu S. 133 zum Sprengel Merse-
burgs ein Teil des Daleminzigaues gezogen wissen will. Er fafst
naimich die allerdings schwierigen Worte Thietmars Chron. (ed.
Kurze) III, 16 (9): „Wolcoldo autem, Misnensis aecclesiae antistiti^
pars ilia (sc. ep>iscopatus nostri, i. e. Merseburgensis) cx>nceditur
cum adpertinentibus villis Wissepuig (lies Wissepnig d. i. [Hohen-]
Penig) et Lostatawa (Lastau bei Colditz), quae ad Gutici orien-
tal em pertinet ac fluviis Caminici Albique distinguitur" so auf, als
handle es sich bei dem an Meifsen abgetretenen Stticke der Merse-
burger Dittzese um einen Landstrich zwischen Chemnitz und Elbe,
der an die Ostgrenze des Chutizigaues stofse; damit sei die
Elbe als Ost- und die Chemnitz als Stidwestgrenze dieses Trenn-
stiickes gegeben und es sds ein Teil des Daleminzierlandes kennt-
lich gemacht, wobei er sich noch auf Thietmar, Chron. I, 3, bezieht:
Haec provincia (i. e. quam nos Teutonice Deleminci vocamus, Sclavi
autem Glomaci appellant) ab Albi usque in Caminizi fluvium por-
recta. Hiergegen 1st einzuwenden, dafs pertinere auch eine andere
Deutung zmkllt, welche durch das vorangehende adpertinentibus
allein nahegdegt wird. Es handdt sich um einen Landstrich, der
zum Ostlichen Chutizigaue gehttrt, und zu dem die DOrfer
Penig und Lastau hinzugehOren. Da die Mulde den gensinnten
Gau durchfliefst, so zerlegt sie ihn in zwei Teile, einen westlichen
und einen ttstlichen an ihrem rechten Ufer, wo auch Lastau und
folglich das „hohe" Penig (im Slid en der Stadt) liegen. Sie bildet,
da der Landstrich zum Ostlichen Teile gehOrt, die Westgrenze,
wahr«id bis 981 das Bistum Meifsen, an das er fiel, die Ostgrenze
darstellte. So wollen also die iibrigen Worte „fluviis Caminizi Albi-
que distinguitur" die Stid- und die Nordgrenze des Landstriches
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Der Pldfsensprengel. 243
Bei dieser Darstellung bleibt ein Umstand unberiicksichtigt:
das Vorhandensein jenes grofsen, bis ins la. Jahrhundert hinein
ungelichteten Urwaldbezirkes, der die beiden Male, wo er
genannt wird^), den Namen Miriquido (Miriquidui) emp≯
derselbe ist alts£lchsisch und bedeutet „Finsterwald^S £r lag
nattirlich aufserhalb der Landschaft irgend eines der ihn um-
gebenden sorbischen Gaue, stand somit auch, so lange er un-
angetastet blieb, zu keiner der drei stidsorbischen DiSzesen
in Beziehung*). Von der Grenze Bdhmens aus dehnte sich
sein dunkles Revier nach Norden zu bis an die Stidgrenze
von Chutizi orientalis aus, da ja sein Wild hinUber nach dem
grofsen Merseburger Stiftsforste, der zwischen den FlQssen
Saale (Westen) und Mulde (Osten), den Gauen Susali (Norden)
und Plisni (Stiden) sich hinzog und an den Burgward Roch-
litz stiefs, der mithin seinerseits zwischen den beiden weiten
Waldkomplexen gleichsam eingebettet war*). Es begrenzte
markieren. Die Chemnitz (etwa von dem Knie bei Stein bis unter-
halb von Gamsdorf) gab die Stidgrenze des Chutizigaues (jenseits
der Mulde = orientalis) ab. DafOr oietet Thietmar selbst einen wenn
richtig verstanden, alsdann unwiderlc^lichen Bewds in Chron. I, 4:
Non longe a predict© amne (i.e. Caminizi) in pago Chutizi dicto
Am episcopus iuxtaplateam in parte septentrionali
hostili drcumvallatus aginine. Die Strafse, an der jener Oberfall am
13. Juli 892 geschah, li^in der Gegend n^rdlich (vgl. 1, 16 [9]) der
Chemnitz, wo man sich eben im Chutizieaue befand. So soil mit-
hin die Elbe dazu dienen, den Ostlichen Teil desselben im Norden
,.kenntlich zu madien" (distinguere), d. h. der nOrdlichste Stridi von
Gutid orientalis (zu sudien bei den drei DOrfem Musitdn [Mutzschen],
Beliz [Btthlitz], Milus [Wtistung Mahlis] — vgl Cod. dipl. Sax. reg.
1, 1. Nr. 151 [ao. 1 081] — imd den grofsen Hubertusburger Waldungen)
erstreckte sich bis in die Nahe des genannten Stromes; die Elbe war
das nftchste grOfsere Gewftsser, nach dem man sich orientieren konnte,
Oder sie kennzeichnete den Norden von Ostchutizi durch einen ihrer
Seitenbache, die DOllnitz. Die oben angezogene Stelle Chron. I, 3
aber will besagen, dafs der Gau Dademinzi von der Elbe sich gen
Westen bis an (Be (jhemnitz ausdehnte. Von Gamsdorf an aufwarts bis
zum Knie bei Dittersdorf stdlte sie die West grenze dieses Gaues dar.
*) Cod. dipl. Cod. reg. I, i. Nr. 19 fao. 974]; Thietmar, Chron.
[ed. Kurze] VI, 10 (8) [ao. 1004]; vgl. IX, 28 (Vm, 13) [ao. 1018J:
silva Mircwidu vocata. (Diesen Namen, der 1018 in Holland auf-
taucht, pflanzt heute der Flufs Merwede fort.)
*) Vgl. m ein en Aufsatz „Die sorbischen Gaue Chutizi und
Daleminzi mit besonderer Berticksichtigung von Chemnitz und Um-
gebung". (Chemn. Tagebl. u. Anz. Jahrg. 1904, Nr. 347. Beil. i. S. 5.)
») Vgl. Thietmar Chron.IX,2i (Vlfl, 10) mit Cod. dipl. Sax. reg. I, i.
Nr. 19: Qusdescumque yenationum spedes in his modo sint terminis
(i. e. inter Sadam et Mildam fluvios ac Siusili et Plisni provindas)
vd nutriantur seu ex magna procedant silva, que Miriquido
dicitur
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244
Leo BOnhoif:
also der Mirkwida im Suden die DiOzese Merseburg, soweit
sie bis 981 rechts uber die Mulde reichte, und trennte die
Bistiimer Meifsen und Zeitz-Naumburg, von denen dieses
mit seinem Gaue Daleminzi an dem Ost-, jenes mit seinem
Gaue Zwickau an dem Westrande des Urwaldes dahinstrich;
mit der Nordfront desselben (von der Miindung der Limgwitz
bis zum Knie der Chemnitz bei GlOsa etwa) in ihrer west-
lichen Halfte^) stiefs die regalis silva Blisinensis zusammen^)»
So kamen also anfangs Zeitz-Naumburg und Meifsen gar nich t
miteinander in Benihrung. Die Westgrenze des letzteren
Sprengels lief vielmehr die Zschopau von ihrer Mtindung ab
hinauf bis in die Nahe von Sachsenburg, wo einst eine alte
Sorbenfeste (98 1 : Hwoznie; 12 14: Gozne) sich erhob; hierauf
sprang sie zur Chemnitz uber*), die im tiefsten Sttden die
Westgrenze des Daleminzigaues (s. o.) reprslsentierte, folgte
ihr bis in die Nahe von Dittersdorf und begleitete die „aJte
bohmische Strafse", die 5stlich von Chemnitz, von Norden
herkommend, bei Hermersdorf und Altenhain voruber nach
Zschopau imd von da uber Lauterbach und Niederlauterstein .
nach Zoblitz fiihrte, so lange, bis sie die Schwarze Pockau
erreichte*).
^) Wir kOnnen diese Nordfront identifizieren mit dem „Raben-
stdner Gebirgszuge", ihre westliche Halfte mit dessen Verlaufe von
der Mulde bei Glauchau bis zur „Langenberger HOhe".
*) Der Mirkwidu selbst bedeckte mit seiner Flache die Amts-
hauptmannschaften Glauchau (Siiden), Chemnitz (Westen und
biiden), An nab erg (total) und Mari en berg (Westen und Siiden).
•) Vgl. Helbig, Die Steinkreuze im KOnigreich Sachsen als
Grenzzeidien. Sonderabdr. aus Mitteil. d. Ver. f. bachs. Volksk. 1905.
S. II.
*) Diese Darstellung resultiert aus einer Betrachtung eines Hers-
f elder Lehnbriefes, den Abt Hdnrich unterm 23.Juli 1292 fur Mark-
fraf Friedrich den Freidigen ausstellen liefs. Die eingefugte Grenz-
eschreibung ist sehr alt und tragt ein traditionelles Geprage. Sie
lautet abgesehen von einer kleinen Erweiterung: Incipit predium
Hersfeldensis ecclesie a loco, ubi major Striguz fluvius oritur,
secundimi cursum illius amnis in Mulda fluviimi et per decursum
mulde usque Scapham et Scapham sursum usque ad antiquam
semitam Boemorum .... et per semitam illam usque Pachowe,
Pachowe sursum usaue Nidperg (Siidosten von Zoblitz, Westen
von Ansprung), quod Wemhenis edificaverat, et ab amne, qui preter-
fluit ante Niaperg (Kn5se-Bach), usque in amnem Striguz. Wo die
Liicke sich zeigt, ist der alte Text alteriert; „C[ue secemit proprie-
tatem Kemenitz et Hersvelt'* — diese Worte, die sie ausfiillen, ver-
raten, dafs Hersfeld durch die neue Abtei zu Chemnitz (gegr. 11 37)
von der Chemnitz, der Grenze des Gaues Daleminzi abgedrangt
worden war. Denn unsere Grenzbeschreibung gibt ja nichts anderes
wieder als den Umfang der Bezirke der beiden „casteUa .... et loca
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Der Pldfsensprengel. 245
Die Sachlage anderte sich bereits, als Meifeen 981 den
5stlichen Teil des Chutizigaues aus dem Bestande des M erse-
burger Sprengels bei dessen Aufteilung erhielt. Vorubergehend,
d. h. in den Jahren 981- 1004, waren Meifsen und Zeitz, das
denjenigen Teil des aufgel5sten Bistums iibemommen hatte, der
zwischen den . Fltissen Saale (Westen), Elster (Norden) und
Mulde (Osten) sowie den Gauen Plisni, Vedu und Tuchurini
lag, benachbart geworden^). Aber im Suden war es noch
wie vordem geblieben: hier lehnte sich Zeitz mit den Gauen
Plisni und Zwickowe an den Norden und Westen, Meifsen
mit den Gauen Chutizi-Ost und Daleminzi an den Norden
und Osten des Mirkwidu an. So verhielt es sich noch im
Jahre 1004, als Zeitz seinen Anteil an Merseburg zuriickgab,
Meifsen hingegen ihn festhielt®), tmd noch darttber hinaus.
Wie sollte es werden, als man anhob, den Urwald zu roden
und dem Anbau zu erSflfnen? Zeitz-Naumburg und Meifsen
standen sich hier als Konkurrenten gegenUber: wie sollte nun-
mehr die Grenze zwischen ihnen verlaufen, da Naumburg von
Nordwesten und Westen, Meifsen von Nordosten und Osten
in partibus Sclavonie, Doblin (Dttbeln) et Hwoznie (am Treppenhauer
bei Sachsenburg) nuncupata, in page Dalminze seu ZIomecia
vocato juxta fluvium Multna dictum*' (Cod. dipl. Sax. rag. I, i. Nr. 28).
Dafs aber dieser Gau. dessen westlichsten Strich im Stiden die zwei
Burgwarde einnehmen, tiber die Zschopau hinausgriflf, legen fol^ende
Worte des Lehnbriefes klar: Hec sunt civitates et castella, que jacent
in predictis terminis: civitas S chape et omnia, que attinent illi
viUicationi, Lichtenwalt et omnes villi cationes ibidem attinentes
(damit nahem wir uns der Chemnitz am weitesten), Frankenberg,
castrum et civitas et quidquid ibi attinet, Drinwerdin (Dreiwerden)
cum suis pertinenciis, Doblin: et castrum et civitas cum suis per-
tinenciis .... et Oder en cum suis pertinenciis universis. Ans Ende,
wo die Lticke gelassen ist, sind drei Stadte gestellt, die nicht im
predium Hersfddense liegen, aber auf die Hersfeld Lehnsansprtiche
machte: Rofswein, Freiberg und Dresden. Zschopau und Lichten-
walde ftihren uns auf das Imke Ufer der Zschopau. Dahin allein
weist uns auch die Bemerkung, dafs die alte btthmische Strafse
Chemnitzer und Hersfelder Besitz scheide, da das Bergkloster bei
Chemnitz 1290 den Herren von Erdmannsdorf ftir 32 Mark Silber
Oberhermersdorf abgekauft hatte. (Cod. dipl. Sax. reg. IE, 6. Nr. 319.)
Vgl. Herfurth, Geschichti. Nachr. v. Zschopau. S. 10 — 14.
') Thietmar, thron. Ill, 16 (9).
2) Ibid. V, 44 (261: De Misni atque de Citici episcopatibus
decrevit (Heinrich II.) regia potestate ad integrum redire, quod
antiquitas hinc demptum volmt explicare. (VI, i.) Meifsen reagierte
nicht darauf. Vgl. VIII, 52 (VII, 37): Cum ego (Thietmar) multa sepe
questus sim imperatori de parte meimet parrochiae ab aecclesia
Misnensi iniuste ablata et scriptis (nicht tats£Lchlich) restituta
Der kOnigliche Befehl erging am 2. Februar 1004, die Klage erfolgte
am 22. Februar — 1017!
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246 Leo BOnhoff:
her in den bisher neutralen Bannwald vordrangen? Meifsen
produzierte seine Urkunden. Der Passus des unechten Stiftungs-
briefes vom Jahre 948 (s. o.), eines Machwerks des ausgehen-
den la. Jahrhunderts, der unsere Gegend betraf, besagte mm
zunachst: Ubi oritur fluvius, qui dicitur orientalis Milda,
inde usqiie, quo idem fluvius intrat in Albiam. Also beginnt
die Schilderung der Westgrenze des Bistums; nachdem die
Nord- und Ostgrenze erledigt ist, schliefst die Beschreibung
der SUdgrenze ab mit den Worten; ultra Albiam et
per silvam in occidentalem partem usque ad caput pre-
dicti fluminis orientalis Milde. Damit stimmt die unechte
Urkunde Ottos I. vom 19. Oktober 968 (s. o.) in dem Kerne
ihrer Darstellung tiberein, welche zuerst die SUdgrenze
schildert und hierbei wieder in den Worten endigt: .... ultra
Albiam et per silvam in occidentalem partem usque ad
caput Milde et (damit setzt die Westgrenze ein) sic deorsum
usque dum Milta intrat in Albiam^). - Hierauf kommen
die Nord- imd Ostgrenze an die Reihe. Bliebe es hierbei,
so wlU-e die Sache eigentlich ganz einfach; die SUdgrenze
liefe auf der Scheide des Landes B5hmen und des Gaues
Nisan (ubi divisio et confinium est duarum regionum Behem
et Nisinen) einher, tiberschritte, wo dieselbe die Elbe erreichte
(ibidem), diesen Strom und drange nordwftrts durch den Wald
des 5stlichen Erzgebirges bis an die Quelle der 5stlichen
Mulde vor. Von ihr nMhme die Westgrenze ihren Anfang,
ginge erst in der Freiberger (orientalis), dann in der Ver-
einigten Mulde herab bis zur Miindung und fande dort ihren
Abschlufs. Ich habe bisher den Passus schlechtweg betrachtet,
und seine Worte, unmifsverstSndlich wie sie sind, lassen fUr
das caput (= ubi oritur) orientalis (in der zweiten Urkunde
allerdings ausgelassen) Milde keine andere Deutung als die
eben gegebene zu. Bttttger (a. a. O. IV, 174. Anm. 314) hat
zu beweisen versucht, dafs unter dem caput Milde die ZwOnitz-
quelle (?) zu verstehen sei ; es finde sich gerade bei DiSzesaii-
grenzen mehrmals der Fall, dafs „ein Nebenflufs von seiner
Quelle ab den Namen des Hauptflusses, dem er zufliefst,
fuhrt". Das mag man zugeben, aber es mttfste dann von
einem caput occidentalis Milde die Rede sein. Nun ist
*) In die LUcke zwischen et sic deorsum .... usque dum Milta
intrat schoben sich zunachst die Worte ambas plagas eiusdem
fluminis neu ein. Vgl. die Urkunde Papst Jonanns XXIII. vom
2. Januar 968 (s. 0.): ultra Albiam et per silvam in occidentalem
partem usaue ad caput Milde et sic deorsum per ambas plagas
eiusdem fluminis usque dum etc.
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Der Pleifsensprengel. 247
eben in der zweiten kaiserlichen Urkunde (wie auch in der
Johanns XXIII.) ein Beiwort zu Milde vermieden und der
Passus in dem unechten Stiftungsbriefe, der bereits 948 die
Vereinigte Mulde als Westgrenze Meifsens anbringt, die sie
tatsachlich erst seit 981, definitiv seit 1017 bildete, ist 968
noch an zwei Stellen erweitert und erljlutert worden.
Von der Quelle der Mulde gehe es, so lesen wir^), weiter
abwSbls: sic deorsum ambas plagas eiusdem fluvii, scilicet
prope occidentalem ripam Rochelinze et sic*) usque
dum Milta intrat in Albiam. Hieran fllgt der Interpolator in
den ohnehin tiberfUUten Text hinein die Bemerkung: Nee non
ob hoc diximus: in occidentali plaga, quia multe ville
pertinent ad orientales urbes*). Sie erlSutert ohne Zweifel
den Begriff ambas plagas n^her und drQckt aus, dafs die
Landschaften 5stlich und westlich der Mulde an der West-
grenze der Meifsner Di5zese beteiligt seien. Denn orientales
urbes, d. h. Burgwarde, die auf dem rechten Muldenufer mit
ihrem Mittelpunkte, dem castellum, und der dazu gehOrigen
Bezirkskirche lagen, reichten auch auf das linke mit ihrem
Gebiete herUber, wie z. B. Colditz, DOben, Nerchau und
Wurzen*). Diese Erl&uterung aber stammt aus der Zeit vor
1017, da Thietmar in diesem Jahre schreiben kann: Imperator
(Heinrich II.) et archiantistes (Gero) iusserunt, ut parrochiam,
quam ille (Eilward, Bischof von Meifsenj in occidentali
ripa (sc. Mildae fluminis) teneret, mihi relinqueret'^). Sie bildete
eben einen Rechtstitel far Gebiete, die Meifsen 981 von Merse-
burg an sich brachte, und zwar zur Abwehr von dessen be-
rechtigten Ansprtichen bestimmt, die es seit seiner Wieder-
errichtung (1004) erhob. Der Einschub „scilicet prope occi-
dentalem ripam Rochelinze" (nSmlich nahe am westUchen Ufer
hin von Rochlitz ab), wobei Rochelinze ablativisch auf-
gefafst wird, besagt also auch, dafs auf der linken Seite der
Zwickauer Mulde Meifsens DiGzesanherrlichkeit Platz greife.
*) Wir linden den Passus nicht nur bei Otto I. (968), sondem
auch wOrtlich bei Otto III. (Cod. dipl. Sax, rag. I, i, 276: 996 Dez. 6.)
*) Die hervorgehobenen Worte beruhen auf einen noch spateren
Einschub. Vgl. Helbig a. a. O. S. 12. •
*) Sie ist in die Lticke des Textes eingedrungen, der bei alien
drei in Frage kommenden Urkunden fast im gleichen Wortlaute vor-
li^: usque dum Milda intrat in Albiam .... et sic sursum et ultra
provinciam Nizizi.
*) Thietmar, Chroii. VUI, 52 (VU, 37); IX, 20 (VIH, 10). Cod.
•dipl. Sax. reg. I, I. Nr. 47, 106. Schultze, Die Kolon. u. German,
.d. Geb. zw. Saale u. Elbe. S. 67. Anm. 3.
») Ebenda VIH, 52.
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248 Leo BOnhoflf:
So war es der Fall gegehiiber Merseburg bis zum Jahre 1017
(s. o.), wo eine andere Vereinbarung getroffen wird, welche
die Mulde von Penig bis Wurzen als DiSzesanscheide der
beiden Bisttimer festsetzte. Unser Einschub garantierte nun
auf jedem Fall auch trotz dieser Vereinbarung das rechte
Muldenufer und zwar evident von Rochlitz ab. Das konnte
man, wie es jedenfalls gemeint ist, yon der Ortschaft und
ihrer weiteren Umgebung, dem Biirgward, verstehen; spater
aber mochte es auch von der Landschait (pagus = provincia,
comicia), der sogenannten Grafschaft gleichen Namens gelten,
die stidlich bis zum Frohnbach (s. o.) reichte^). Es handelte
sich nun weiter um die Auslegung der Worte usque ad caput
Mildae et sic deorsum, bevor der Grenzzug das westliche
Muldenufer in der Rochlitzer Grafschaft erreichte. Sie gaben
Meifsen gegeniiber Naumburg v5llige Ellbogenfreiheit. So
schob es denn von der Quelle der Freiberger Mulde in west-
licher Richtung (in occidentalem partem) seine Grenze an die
Zwickauer Mulde vor, soweit es nur anging, imd dehnte
sie am Mirkwidu entlang bis zur Miindung des Ebersbaches
aus. Hier aber begann die Nordfront jenes Urwaldes; hier
hQrten alle urkundlichen Anspriiche auf; hier er5fl&iete sich
ein freies Feld fur die Konkurrenz beider Di5zesen. Meifsen
hat den LOwenanteil davongetragen^). Nur die Nordwest-
ecke des Mirkwidu, die zwischen dem Miilsenbache und dem
nOrdlichen Talrande der Lungwitz sich einschob, sowie die
Grtinhainer Pflege zwischen dem Zwickaugau, dem sudlichen
Westrande des Mirkwidu, der unteren Grofsen Mittweida und
dem Schwarzwasser samt den grofsen, im Sttden anstofsenden
Waldungen der oberen Grafschaft Hartenstein^) wufste Naum-
burg zu behaupten. Jedoch das rechte AJuldenufer in der
Waldenburger Gegend verlor es an Meifsen.
1) von Webers Arch. f. d. Sachs. Gesch, N. F. HI, 214.
^ Das hier in Frage kommende Gebiet ist enthalten in den Be-
zirken der Erzpriester zu Wo Ikenstein (total), Stollberg (ebenfalls),
Chemnitz (Westen) und Wa 1 d e n b u r g (Kirchspiele Limbach, Wtisten-
brand und Oberlungwitz), d. h. abgesehen von einigen Abstrichen im
Osten (Daleminzieau rechts der ^chopau) und den acht anfanglich
naumburgschen Parochien des Landkapitels Waldenburg, in der
Kirchenprovinz Chemnitz, die tibrigens urkundlich zuerst im
Jahre 1254 auftritt (Cod. dipl. Sax. reg. II, 6. Nr. i.)
') Zwischen ihnen und dem Westrande des IVCrkwidu zog sich
eine alte bOhmische Strafse hin, die von Prefsnitz her tiber die
Sehma nach Schlettau imd ZwOnitz ftihrte. (Franz, Die Amts-
hauptmannschaft Annaberg. Jahresb. d. Kgl. Realgymn. zu Abg. 1904.
S.3if.)
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Der Pleifsensprengel, 249
4. Die Verwaltung*J.
Wir haben bisher die Grenzen imd den Bestand, die
Entstehung und die Veranderungen des Pleifsensprengels
beschrieben. Es fragt sich nunmehr, wer die Verwadtung
dieser Kirchenproyinz gefUhrt hat. Die ersten beiden Trager
dieses Amtes haben wir schon oben kennen gelemt: der
eine Witrad, der zur Zeit der dritten Kirchweihe in Alten-
kirchen, d. i. zwischen 1138 — 1140, bereits als in pago Plisna
archidiaconus fungierte, der andere Heinrich, der in gleicher
Eigenschaft der vierten Kirchweihe in Altenkirchen und der
dritten in Reichenbach beiwohnte^). Witrad war Dechant
der Zeitzer Stiftskirche , Heinrich Scholaster (magister) des
Naumburger ^) Domstiftes, als sie die Wtirde eines Archi-
diakonus bekleideten. Bischof Udo II. hatte dazu also
Dignitare aus den Kapiteln beider Stiftsstadte Zeitz und
Naumburg abwechselnd berufen. Spaterhin (1230) kam
es zu dem Beschlusse, dafs der Zeitzer Propstei- und der
Muldensprengel bestandig durch Glieder des Zeitzer Stifts-
kapitels yerwaltet werden sollten, wahrend der Naumburger
Propstei-, der Pleifsen- und andere etwa noch entstehende
Archidiakonate stets den Naumburger Domherren verbleiben
und unter der Kollatur des Bischofs stehen mochten*). Vom
Jahre 1230 ab also sind Pleifsner Archidiakonen nur in den
Reihen der Naumburger Kanoniker zu suchen. Ihre Liste
ist freilich nicht lUckenlos, wie sich gleich zeigen wird.
Zu. Beginn des 15. Jahrhunderts endlich ward ihr Amt
dauernd mit einer Dignitat des Hochstiftes, dem Kantorate,
vereinigt. Am 19. April 141 8 inkorporierte Papst Martin V.
in einer Verordnung an den damaligen Merseburger Bischof,
Thilo von Trotha, dieser Pfriinde, deren Jahreseinkommen man
auf 4 Mark Silber veranschlagte, die Beziige des Pleifsner
Archidiakonates, der damals ausnahmsweise von einem
Titularbischof verwaltet ward*). Vom Jahre 141 8 ab also
^) Vgl. dazu Mitteil. d. Gesch. u. Altertumsforsch. Gesellsch. d.
Osterl. Vn, 508—522; X, 462—472.
*) Lep si us, Gesch. d. BischOfe von Naumburg I, 246 f.
*) Er folgt in der Zeugenreihe dem Naumburger Propste
Berthold und dem dortigen Dechanten Dietrich.
*) Lep si us I, 74, 283 f. Urk. 57.
^) Mitteil. d. Gesch. u. Altertumsforsch. Gesellsch. d. Osterl. X,
466f ; Cum , si archidiaconatus Plisnensis in ... . ecclesia
(Nuemburgensi), qui vacat ad praesens, .... cantoriae
incorporaretur, uniretur et annecteretur, extunc cantor ipse
decentius sustentari .... valeret et .... archidiaconatus praedictus,
Neues ArcUv f. S. G. u. A. XXIX. 34. I?
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25^
Leo Bdnhoff :
finden wir die Pleifsner Archidiakonen unter den Kantoren
des Hochstiftes, so dafs wir sie heranziehen k5nnen, um
unsere Liste zu vervollstSndigen , auch wenn der archi-
diakonale Titel in einer Urkunde ihnen nicht beigelegt sein
wttrde.
Wir beginnen die Liste, die wir soeben angekUndigt
haben, nachdem bereits Witrad und Heinrich genannt sind,
der Sicherheit halber mit Hermann aus dem Geschlechte
der Burggrafen von Neuenburg (bei Freiburg), die sich
auch Graf en von Mansfeld und seit dem dritten Viertel des
13. Jahrhunderts Grafen von Osterfeld nannten. Weil er
einem graflichen Hause entstammte, bezeichnete man diesen
Domherm als comes de novo castro. Sein Vater Hermann,
ein AbkOmmling der Meinheringer , war der jiingere Sohn
Burggraf Meinhers L von Meifsen, seine Mutter Gertrud, eine
der zwei Erbt5chter des alt en Mansfeldischen Grafenstammes,
dessen Titel und Wappen ihr Gemahl den seinigen hinzuftigte.
Sieben S5hne entsprofsten dieser Ehe, und drei von ihnen
wurden Geistliche: der aiteste, Meinher, als Bischof von
Naumburg verstorben (1280), der fUnfte, Giinther, Kanonikus
von Halberstadt imd Naumburg, schliefslich Propst des
letzteren Kapitels, und der sechste, Hermann der Jungere ^),
Domherr desselben Hochstifts, dem auch seine BrUder an-
gehorten. Urkundlich zum ersten Male unter dem Titel
eines archidiaconus terre Plisnensis erscheint dieser Hermann
neben seinen Mitkapitularen als Zeuge im Jahre 1275; er
fiihrt ihn nachweislich zuletzt im Jahre 1296^). In einer
Beutitzer Klosterurkunde vom Jahre 1267, worin er mit
sslmtlichen Brtidern einer Schenkung seines Vaters, die in
vier HQfen zu Lissen bestand und ftir das Familienkloster*)
licet dignitas curata, non tamen maior post pontificialeni in ipsa
ecclesia sit et per eius canonicum dumtaxat gubernari
consueverit, ad cultum tamen divinum in eadem ecclesia minime
necessarius censeatur neque archidiaconus Plisnensis pro tempore
existens stallum in chore aut locum in capitulo ipsius ecclesiae
habeat ratione archidiaconatus antedicti , nos msmdamus,
quatenus archidiaconatum praedictum praedictae can-
toriae , dummodo ad id venerabilis fratris nostri episcopi et
dilectorum filiorum capituU Nuemburgensis accedit assensus, aucto-
ritate nostra in perpetuum unias, incorpores et annectas.
*) Hermann der Altere, der dritte Bruder, tritt erst als Graf von
Mansfeld (1269), dann als Graf von Osterfeld (1277) auf.
«) Wagner, Collect. IX, 417; XXVUI, i, 35. Schmidt I, 153
Nr. 312.
*) Seine beiden Schwestem traten in dasselbe ein*
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Der Pleifsensprengel. ^jj
bestimmt war, seine Zustimmung erteilte, wird er als Dom-
herr, Meinher, der Alteste, als Propst von Naumbiirg auf-
gefUhrt^), ohne dafs daraus hervorginge, ob er schon damals
Archidiakonus war; es ware jedoch nicht unm^glich.
L6be (I, 29. Anm.*) glaubt, fUr das Jahr 1205 einen
Gerlach von Heldrungen, der 1196 Kanonikusam Naum-
burger St. Moritz-, 1205 am dortigen Domstifte war, als
Verwalter des Pleifsensprengels ansehen zu diirfen. Denn
da er in diesem Jahre auch den Titel archidiaconus, freilich
ohne jeden Zusatz, trage, so kSnne er nur der Pleifsnische
sein, well der damalige Propst, Hartmann, natUrlich den
Naumburger Propsteisprengel unter sich als Archidiakon des
Hochstiftes gehabt habe^), Dieser Schlufs wilrde durchaus
zuiassig sein, wenn er sich auf die Zeit nach 1230 bezOge;
so aber fallt er dahin, weil die Voraussetzung fehlt: der oben
erwahnte Schied des Naumburger Domkapitels aus dem eben
gedachten Jahre! Allein auf eine andere Weise vermdgen
wir die Annahme betreffs jenes Gerlachs aufrecht zu erhalten,
indem wir namlich uns erinnem, dafs es 1205 noch keinen
Muldensprengel gab. Es existierten also nur drei Archi-
diakonen: die beiden Pr5pste von Naumburg und Zeitz
sowie der Pleifsnische, so dafs, da jenen auch als Archi-
diakonen der Name ihrer Dignitat beigelegt zu werden
pflegte, mit dem schlichten Titel archidiaconus in jener
Zeit nur dieser gemeint sein konnte. Da Gerlach 121 5 bis
1233 die Wtirde eines Naumburger Dompropstes bekleidete,
so ist er gewifs im ersteren Jahre von seinen archidiakonalen
Verrichtungen fur den Pleifsengau, dessen kirchliche Aufsicht
ihm damals noch ausschliefsUch oblag, zurtickgetreten, nach-
dem er sie nach 1196 und vor 1205 aufgenommen hatte**).
So wilrde sich mithin zweimal je eine Lticke von 6oJahren
ergeben: eine fur die Zeit von 11 40— 1200 und eine fur
die Jahre 1215-1275. Es ist dabei nur zu bedauem, dafs
in zwei Urkunden fUr die KlSster zu Crimmitschau (1222)
und U. L. Fr. auf dem Berge zu Altenburg (1224) der Name
des Pleifsner Archidiakonus, dessen Jurisdiktion die ihnen
einverleibten Kirchen St. Lorenz und St. Martini zu Crimmit-
') Lepsius I, 99.
^) Mitteil. d. Gesch. u. Altertumsforsch. Gesellsch. d. OsterL
VII, 5i7f.
•) Vermutlich war er schon 1204 in seinem Amte, als der vom
Bergerkloster zu Treben angestellte Pfarrer durch Bischof Bertholdll.
an den Pleifsner ArchidiSconus in spiritusdibus gewiesen ward.
(Lobe I, 513.)
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252
Leo BOnhoff:
schau und St. Bartholomai zu Altenburg imterworfen waren,
unerwahnt geblieben ist^).
Wiederum der Sicherheit halber setzen wir aufs neue
ein mit der Person des Edlen Otto von Colditz. Nebst
seinem (alteren) Bruder Ulrich, der nachmals am 15. MUrz
13 16 als Bischof von Naumburg verstarb, gehSrte er der
Wolkenburger Linie des alten meifsnischen Dynasten-
geschlechtes an und war durch seinen Vater Heinrich
(•j- nach 1308) der Enkel der Wolkenburger Erbtochter
Beatrix (s. o.*). Ausdriicklich wird ihm der Titel archi-
diaconus Plisnensis verhaltnismafsig spat beigelegt, namlich
im Jahre 13 19*); er fungiert noch mit seinen Kollegen im
Archidiakonate , dem Zeitzer Propste Otto und dem Archi-
diakonus jenseits der Mulde Heinrich (de Czernczin), als
Schiedsrichter am 16. Jimi 1322*). Eine spatere Nachricht
existiert iiber ihn nicht. Er amtierte also auch zu der Zeit,
wo der von uns vielfach benutzte Abschatzungsbericht der
Naumburger Di5zese (1320) zur Abfassung gelangte. Wir
besitzen aber aufserdem eine der Schrift nach aus dem An-
fange des 14. Jahrhunderts stammende Pergamenturkunde,
mittels deren er dem Dominikanerprior Johannes von Lieben-
werda und der Priorin von Cronschwitz^) verspricht, das
Investiturrecht des Konventes anerkennen zu woUen. Das
Schreiben hat er sicher kurz nach seinem Amtsantritte an
die Adressaten gerichtet; es lautet*): „Ot(to), dei gracia^
archidiaconus Plisnensis, dictus de Koldicz discreto viro
(Johanni) priori de Libenwerde, ordinis fratrum predicatorum,
et domine (Mechthildi de Plawe), priorisse de Cronswicz,
quidquid poterit servicii et honoris. Noverit vestra discrecio
et devocio, quod ad devotam instanciam precium vestrarum
et favore speciali, quo vos amplectimur, articulum de in-
^) Schultes, Direct, diplom. II, 571.
^ SchOttgen u. Kreysig II, 453 (anno 1304): Bischof Ulrich
von Naumburg nennt als Zeugen: Otto, f rater noster, Cicensis
ecclesie canomcus, Volradus dictus de Wolkenberg, patruus noster.
(Volrad war seines Vaters nachstjiingerer Bruder.)
*) Ebenda II, 457.
*) Schmidt II, 637. Nachtr. Nr. 57.
^) Ihr Name ist wie der des Priors ausgelassen, kann aber wie
der seine erganzt werden. Sie hiefs namlich Mechtild und war die
Tochter Vogt Heinrichs I. von Plauen. UrkundUch tritt sie als
Priorin (Nachfolgerin ihrer Schwester Agnes) auf in den Jahren
1304 — 1328. (Schmidtl, 179, 312. Nr. 369, 651.)
^) Ebenda I, 161 f. Nr. 330.
'j Vgl. Hauck, Kirch.-Gesch, Deutschl. IV, 12 und 13, Anm. i.
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Der Pleifsensprengel. 253
vestitura et alios articulos, prout nobiscum contulistis,
libenter admittere volumus, dum modo idonea persona ad
illam parrochiam ordinetur, que lauda.biliter illi loco
preesse possit et prodesse. Cetera rator(um) (?). Datum VI. ka-
lendas Februarii" (zy.Januar). Das Jahr fehlt leider, und so
sind wir auf Kombinationen angewiesen. Der Prior Johann von
Liebenwerda war noch im Jahre 1 3 1 1 Lektor seines Ordens ^).
Otto von Colditz selbst tritt noch im Jahre 1305 als Zeitzer
Stiftsherr auf, wo sein Bruder, Bischof Ulrich, am 31. August dj.
dem Kloster Cronschwitz das Investiturrecht fiir Langen-
bemsdorf imd Langenreinsdorf im Pleifsensprengel best^tigte^),
welches ihm sein Vorganger, Bischof Bruno, bereits am
10. Februar 1302 ebenso, wie fUr Schm5lln (in derselben
Kirchenprovinz) am 18. h. m., verliehen hatte'*). Erst am
Mittwoch vor Pfingsten 1305 zeugt er als „herr Otto von
Koldiz, Thumher zu Numburgk", und nur als solcher war
er in der Lage, das Amt eines Pleifsner Archidiakonus zu
erhalten*). So weist uns denn jenes undatierte Schreiben
hinter das Jahr 131 1, zumal Bischof Ulrich seinen Bruder
urkundlich imterm 3. September 1308 noch ohne den Zusatz
jenes Titels benennt*). Wenn nicht alles trtigt, ging ihm
unmittelbar im Amte Hermann von Heseler, im Jahre 1306
erwahnt*), voran ebensowie als sein direkter') Nachfolger
der in den Jahren 1329 — 1330 auftretende Heinrich
Schenk von Nebra (pincema de Nebere) zu betrachten
ist*). Ja vielleicht darf man soweit gehen, den ersteren
zugleich fiir den Nachfolger Graf Hermanns von Neuenburg
zu halten, so dafs hier keine Lticke entstiinde.
^) Schmidt I, 202. Nr. 424.
2) Ebendal, 182! Nr. 375.
») Ebenda I, i68ir. Nr. 344f.
•*) Lepsius I, 323.
*) Mitteil. d. Gesch. u. Altertumsforsch. Gesellsch. d. Osterl.
V, 25a f.
^ Leider hat Herzog den Beleg fiir diese Angabe zu geben
unterlassen.
') Dafs er im Amte starb, bezeugt das Totenbuch der Naum-
burger Kathedrale (SchOttgen u. Kreysig 11, 168 A): Aug. 13. obiit
dn. Otto de Kolditz archidiaconus et dantur quaedam de bonis
in Reusen.
') Die drei oben Genannten haben, ein jeder als archidiaconus
loci zu seinerzeit, die drei ersten Pfarrer am Georgenhospitsde zu
Zwickau auf Presentation der Familie Zschackan hin (s. o.) investiert:
nach 1305 den Magister Johannes von Chemnitz, um 13 16 den Notar
Hermanns von ScnOnburg, Johannes Zwirckel von Ziegelheim, und
nach 1327 Friedrich Rofsmarkt (Herzog 11, 54, 57) 60, 64, 878, 882.)
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tS4
Leo BOnhoff:
Einer derjenigen Archidiakonen, tiber die uns reich-
licheres Urkundenmaterial (von LObe gesammelt) zur Ver-
fiigung steht, ist Dietrich von Gattersleben. So erklSrt
er z. B. am 9. Oktober 1342 sein Einverstandnis zur Einver-
leibung der Pfarrkirche von NCbdenitz: nosque Theodricus
de Gattirsleybin, archidiaconus terre Plisnensis, in signum
nostri consensus similiter sigillum nostrum presentibus (der
von Bischof Witego I. und dem Domkapitel von Naumburg
untersiegelten Urkunde ftir das Kloster Cronschwitz) duximus
appendendum^). Allein die frtiheste Notiz iiber ihn geht
noch einige Jahre zurtick: er bezeugt 1339 eine Urkunde
fiir das Altenburger Bergerkloster^j. Wenn es nun so
scheinen will, als habe er bereits im Jahre 1353 einen Nach-
folger namens Johannes erhalten, so spricht dagegen, daiis
er noch im Jahre 1355 auftritt, wo er dem Bergerkloster das
Investiturrecht fiir Kriebitsch einraumt, also seines Amtes
ruhig weiter gewaltet hat'), Jene Annahme entstand durcb
einen blofsen Irrtum. Es handelte sich n^mlich um eine
Klosterintrigue, bei der die Besetzimg der Werdauer Pfarr-
stelle eine Rolle spielte: hierbei war eine illegitime Pre-
sentation an Dietrich von Gattersleben ergangen, auf die hin
er die Einsetzung (institutio) des betreffenden — ' es war ein
Regularkanoniker Johannes vom Bergerkloster — zmn Pferrer
vomahm. Nachdem sich das Widerrechtliche der ganzen
Sache herausgestellt hatte, mufste er nattirlich die Presentation
kassieren und seine Investitur annuUieren: solches geschah
am 4. September 1352, und zwar unter Hinzuziehung u. a,
des Pfarrers Johannes von Meerane, den Dietrich noster
decanus nennt, als Zeugen*). Dieser aber, Dietrichs Stell-
vertreter, wiederholte am 15. Februar 1353 die Nichtig-
keitserkiarung seines Vorgesetzten. Das sie enthaltende
Dokimient liegt nicht mehr im Orjginale vor, ist vielmehr
in eine Urkimde Bischof Rudolfs von Naumburg inseriert,
die auch nur noch abschriftlich • vorhanden ist; danach
wurde sich jener Johann selber als „Dekan und Archidiakon
des Pleifsenlandes bezeichnen", wahrend es doch nach Ana-
logic der Urkunde vom 4. September 1352 heifsen mufs:
„Dechant des Archidiakons d. PI."**). Die jiingste Nachricht
iiber Dietrich voji Gattersleben riihrt vom Januar 1359 her,
1) Schmidt I, 426! Nr. 846.
«) Wagner, CoUect. VI, 356.
•) Ebenda XIII, 47; XV, 385.
*) Schmidt I, 484. Nr. 932.
») Ebenda I, 4S6. Nr. 938.
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Der Pleifsensprengel. 255
wo er als Schiedsrichter vom Bischof in einer Zwickauer
Sache bestellt wird^).
Zwischen Heinrich Schenk von Nebra und Dietrich
von Gattersleben kQnnen wir einen dominus Thileco, archi-
dyaconus terre Plisnensis, einftigen, der als Zeuge am
16. Oktober 1336 neben einer ganzen Reihe von naum-
burgischen Domherren und Vikaren erscheint. Er wird am
14. April 1328 als Tiliko de Delcz, vicarius ecclesie Num-
burgensiSj aufgefiihrt. Er mag zwischen 1330 und 1336
sein Amt angetreten haben und fiillt wohl die Lticke zwischen
den beiden oben bertihrten Archidiakonen aus*).
Es dauert eine geraume Zeit, ehe wir wieder auf einen
„Archidiakon an der Plizzen** stofsen, namlich im Februar
1387 auf Heinrich von Halle, dessen in einem Vertrage
Bischof Christians von Naumburg mit der Markgrafin-Witwe
Katharina von Meifsen gedacht wird, wobei seine Funktionen
in der Stadt Altenburg eine Regelung finden. So sollte er
sich nur auf geistliche Angel egenheiten beschranken und
nicht in weltliche Handel einnxischen; „dy voite czu Aldin-
burg sullen den Archidiakene genant in keynen fordem
haben", heisst es, d. i. das stadtische Riigegericht, das Vpgt-
ding, wobei auch kirchliche Angelegenheiten zur Sprache
kamen, besafs am Archidiakonus keine hOhere Instanz®). Ein
Pr^sentationsschreiben an diesen Heinrich von Halle, welches
der Cronschwitzer Konvent wegen Besetzung der Langen-
reinsdorfer Pfarrstelle unterm 29. August 1389 abgehen liefs,
haben wir bereits in seinem vollen Umfange wiedergegeben.
Mehr verlautet bis jetzt nicht iiber ihn und seine Amtszeit,
Aus dem Erlasse des Papstes Martin V. (s. o.) geht
hervor, dafs vor der dauemden Verbindung des Pleifsner
Archidiakonates mit dem Naumburger Domkantorate (14 18)
auf die Stelle kraft Erlaubnis und Dispensation des rOmischen
Stuhls der Titularbischof Angelus von Peneste gesetzt
worden war, so dafs der letzte Inhaber des Amtes gar nicht
zu den Naumburger Kapitularen zShlte, wie es sonst rechtens
gewesen ware*). Dasjahr, wann Angelus mit Ausschaltung
1) Wagner, Collect. XXVIII, i, 59.
•) Kehr, Urkundenbuch des Hochstiftes Merseburg I, 667, 776.
Nr. 812, 917. Eine Handschrift bezeichnet ihn schon 1328 als
canonicus.
•) Horn, Friedrich der Streitbare S. 395, 676.
*) Mitteil. d. Gesch. u. Altertumsforsch. Gesellsch. d. Osterl. X,
466: (archidiaconatus Plisnensis), quern ex concessione et dis-
pensatione sedis apostolicae obtinebat. — neque archidiaconus
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256 Leo BOnhoff:
des bisch5flich naumburgischen Kollaturrechtes die Ver-
waltung des Pleifsensprengels Ubemahm, auf die er in die
Hande Papst Martins V. Verzicht leistete, ist unbekannt;
wahrscheinlich aber hat dessen Vorganger, Johann XXIIL
(1410— 1415), tiber den Pleifsnischen Archidiakonat frei ver-
fiigt. Als nun durch die Resignation des Bischofs Angelus
diese Prsllatur vakant war, richtete der damalige Naumburger
Domkantor eine Petition an den r5mischen Stuhl, dem die
Besetzung aufs neue zukam, des Inhalts, dafs seine Pfrunde
durch ihre Emolumente mittels Einverleibung der letzteren
aufgebessert werden mdge. Dieser Bitte entsprach der Papst,
und der erste derjenigen Naumburger Kanoniker, die, mit
der Wttrde des Kantors bekleidet, auch ohne weiteres an
die Spitze der Pleifsnischen Kirchenprovinz traten, hiefe
Heinrich von Cossitz (Kossicz). Wir wissen leider nichts
tiber ihn und das Ende seiner Wirksamkeit, so dafs eine
grofse Liicke bis zum Jahre 1480 entsteht, deren Ausfiillung
der Zukunft uberlassen bleiben mufs.
Im genannten Jahre geriet namlich Nikolaus von Erd-
mannsdorf (Ertmarsdorff), cantor et canonicus Num-
burgensis et terre Plisnensis archidiaconus, mit dem
exemten St. Georgenstifte zu Altenburg in Sachen geistlicher
Gerichtsbarkeit in einen scharfen Streit, besonders weil er
einen Kaplan desselben wegen eines fleischlichen Vergehens
vor sein Gericht geladen hatte^).
Der letzte endlich in der Reihe derer, die den Titel eines
„ Archidiaconus an der Plyssen'' gefiihrt haben^), ist Dr. Vin-
cenz von Schleinitz, Kanonikus zu Merseburg und Naum-
burg (Dechant und Kantor), der 1485 in Leipzig studiert hatte
und als Bischof von Merseburg 1526 — 1535 regierte. Auch er
sah sich mit dem ebenerwahnten Stifte wegen der Jurisdiktion
tiber dessen Untertanen im Jahre 1500 in einen gr5fseren
Konflikt verwickelt, den der Kurfurst von Sachsen als Schutz-
vogt im folgenden Jahre beilegte. Der Pleifsner Archidiakonus
soUte danach nur diejenigen vor sein Gericht ziehen, deren
Zinsen an das Stift unter einem Werte von 20 Groschen
standen, wahrend es im ubrigen bei seiner Freiheit von jeder
anderen geistlichen Gerichtsbarkeit als der des eigenen Propstes
zu bewenden hatte'*). Wann Schleinitz sein Amt als Archi-
Plisnensis pro tempore existens stallum in choro aut locum in
£apitulo ipsius ecciesiae habeat ratione archidiaconatus antedicti.
') Wagner, Collect. XIV, 2341
«) Ebenda VIE, 198.
^^ Ebenda XIV, 24.
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Der Pleifsensprengel. 257
diakonus niedergelegt hat, entzieht sich unserer Kenntnis,
doch war es vor demjahre 15 16 der Fall, wo er selber den
nenausgebrochenen Streit zwischen dem Naumburger Hoch-
stifte und dem Altenburger St. Georgenstifte um die Juris-
diktion als Schiedsmann vergleichen half. Seitdem verlautet
absolut nichts mehr von einem den Pleifsensprengel ver-
waltenden Pralaten; das Amt^j ist zur Sinekure herab-
gesunken und wie scheint, spurlos erloschen, da es zwei
Konkurrenten hatte: der eine war der bischSfliche Offizial
zu Zeitz, der andere der De chant zu Altenburg (s. u.).
Fassen wir unsere Darlegungen, die wir bisher gaben,
iibersichtlich zusammen, so ergibt sich diese Reihenfolge:
1. vor 1 138 bis vor 1140 Witrad, Dechant in Zeitz;
2. um 1 1 40 Heinrich, Scholaster von Naumburg;
3. (1204) 1205 — 1215 Gerlach von Heldrungen, Domherr
von Naumburg (seit 11 96);
4. (1267) 1275 — 1296 Graf Hermann von Neuenburg;
5. (1305) i3o6(ff.) Hermann von Heseler;
6. nach 131 1 — 1322 Otto von Colditz;
7. (1327) I329f. Heinrich Sqhenk von Nebra;
8. 1336 Thilo von Delitz (?);
9. 1339 — ^359 Dietrich von Gattersleben;
10. 1387 — 1389 Heinrich von Halle;
11. (1410) — 1417 Angelus, Titularbischof von Peneste;
12. 1418ft. Heinrich von Cossitz, ^ Kantoren
13. 1480 Nikolaus von Erdmannsdorf, J des Hochstiftes
14. i5ooff. Dr. Vincenz von Schleinitz, j Naumburg,
Es m5ge noch ein kurzes Wort liber die Rechte und
die Beziige eines Pleifsner Archidiakonus gesagt sein! Die
ersteren lassen sich etwa folgendermafsen aufzahlen:
a) Visitation der Pfarreien des Sprengels, soweit sie
nicht exemt waren, imd ihrer Gemeinden;
b) Beaufsichtigung der Kl5ster und Ordensnieder-
lassungen®), die nicht von der archidiakonalen Jurisdiktion
*) Seine Einktlnfte bestanden fort. Denn der Pfarrer von
SchmdUn gibt u. a. in seinem Anschlage vom Jahre 1522 an: 4 Or.
dem Archidiakon d. i. des Pleifsnerlandes (Lobell, 31).
*) Im Bereiche des Pleifsensprengels bestanden ihrer folgende
(abgesehen von der Bosauer Propstei in Zwickau, die sich 121a
auubste, und dem Eisenberger Nonnenkloster, das 1212 — 12 19 in
derselben Stadt hauste):
I. Zwickau: *Franziskaner (um 1231); Griinder: der Patrizier
Konrad Egerer und seine Sippe;
II. Crimmitschau: a) Augustiner Chorherren (1222); Or.:
Heinrich (Edler) von Crimmitschau.— b) *Karthauser (1478 nach
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258 Leo BOnhofF:
befreit waren (von den in der vorigen Anmerkung aufgezMhlten
zehn geistlichen Instituten war die Halfte exemt: I; lib;
Va, b und d);
c) Handhabung der Sittenpolizei ;
d) Ausabung der geistlichen Gerichtsbarkeit ;
e) Behandlung der Ehesachen;
f) Annahme der PrSsentationen;
g) Schlichtung von Patronatsstreitigkeiten;
h) PrUfung der Ordinanden;
i) Investitur der Pfarrer und Altaristen;
k) Besetzung der geistlichen Stellen bei Versaumnis der
Prasentationsfrist ^) ;
1) Abhaltung von Synoden;
m) Bestatigung der Testamente der untergebenen Geist-
lichen.
Die Einkiinfte, die er fiir diese Bemtihungen bezog, be-
liefen sich im Jahre 141 8 nach der Angabe des Domkantors
Heinrich von Cossitz in seiner erwShnten Bittschrift an den
Papst Martin V. auf 5 Mark Silber j^hrlich®). Wir lemen
sowohl ihre Quellen als auch einzelne Posten, aus denen
sie sich zusammensetzten, kennen. Zu jenen geh5ren:
a) Freie Zehrung (procuratio) bei Visitationen ;
b) Gerichtssporteln (jura archidiaconalia);
c) Abgaben der Neuinvestierten;
d) Jahrlicher Synodalschilling (synodalia);
Aufhebung des Chorhermstiftes) ; Gr.: KurfQrstin-Witwe Margarethe
von Sadisenund HansFederangel, Pfandherr des Amtes Crimimtschau.
III. GrUnberg-Frankenhausen: Cisterzienserinnen (vor
1 27 1, nach dem zweiten Orte verlegt vor 1196); Gr.: Burggraf
Erkenbertll. von Starkenberg.
IV. Remse (ffenannt Molda): Benediktinerinnen (zwischen
1143 — 1 161); Gr.: Abt und Konvent von Btirgel.
V. Altenburg: a) *St. Georgenstift (1413); Gr.: Markgraf
Wilhelm II. von Meifsen. — b) *Deutschordenshaus (1214 rait
dem Marienhospitale [1181 vonKaiiser Friedrich I. ins Leben gerufen]
vereinifft; Gr.: Kaiiser Friedrich II. — c) Aucustiner Chorherren
(Bergerkloster) (117a); Gr.: Kaiser Friedridi I. — d) *Franzis-
kaner (bereits vor 1239). — e) Reuerinnen (zwischen 1271—1280).
— NB. Das Stemchen (*) deutet auf Exemtion.
*) Der Archidisdconus besetzte auch die Erzpriestersttlhle, weim
die GeistUchen der Landkapitel, die das Recht hatten, einen aus
ihrer Mitte als Dechsuiten zu prasentieren , den Terrain verpafsten.
«j Mitteil. d. Gesch. u. Alterturasforsch. Gesellsch. d. Osterl. X,
4^7: archidiaconatum praedictura, cuius quin(jue
marcharura argenti fructus, reditus et provenlus secundum
comraunera aestiraationera valorera annuum, ut idem .... cantor
asserit, non excedunt.
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Der ; Pleifsensprengel. 255
e) Pensionen von inkorporierten Pfarreien^);
f) Anteil am Nachlasse der untergebenen Geistlichen.
Einzelne Posten erfahren wir inbetreiF des allemal zu
Michaelis f^ligen census synodalis (synodaticum) ; so ent-
richteten die Pfarrer zu Kriebitsch und zu Mehna je 8 breite
Groschen, der zu SchmOlln nur die Halfte, da er bereits
4 Groschen dem Archidiakon zahlte^).
Der Pleifsner Archidiakonus hatte, schon weii er Naum-
burger Domherr war, seinen Sitz in einer der beiden Stifts-
st^dte. Denn bei Heinrich von Halle hiefs es in dem oben
beriihrten Vertrage vom 8. Februar 1387: „Er sal ouch die
von Aldenburg gein Czicze mit ladin lafsin", imd Nikolaus
von Erdmannsdorf hatte jenen Kaplan des St. Georgenstiftes
vor sein Gericht nach Naumburg zitiert. AUein jene
.Residenzpflicht, die einen Kapitular an den Ort des Stiftes
band, weil Verletzungen derselben pekuni^re Nachteile im
Gefolge hatten, behinderte gerade den Tr^ger des Archi-
diakonalamtes an der ErftiUung seiner Obliegenheiten und
nOtigte ihn, sich nach einem Stellvertreter (Statthalter*), ja
nach mehreren*) umzusehen. Denn aus der kommissarischen
Betrauung mit einzelnen Geschaften ward schliefslich eine
standige Unterstiitzung und Vertretung, die den Erz-
priestern oder Dechanten oblag. Eine solche ward um
so dringlicher, als die anfangs so umfangreichen und aus-
gedehnten Kirchspiele wie z. B. Monstab, Altenkirchen oder
Zwickau in kleinere zerlegt wurden, ihre Zahl also immer
mehr zimahm; dazu kam auch die weite Entfemung so
mancher Pfarrorte vom Archidiakonalsitze, wenn man nur
z. B. an Barenwalde, Hirschfeld oder Kirchberg denkt. Wie
ist nun im Pleifsensprengel diese Einrichtxmg getroffen
worden? Hat man ihn auch in mehrere Dekanate zerlegt?
Wenn wir dieser schwierigen Frage nslher treten, wollen
wir von vornherein berticksichtigen, dafs die Kirchenprovinz
^) Eine solche bezog er z. B. von Langenbernsdorf ; dessen
Parochie dem Kloster Cronschwitz einverleibt war. (Tittmann,
Heinrich d. Erl. I, 287.)
2) Wagner, Collect. XIII, 47; XV, 385- L5bel, 333; H, 3i.
•) Mitteil.d. Gesch. u. Altertumsforsch. Gesellsch. d.Osterl.I, 117.
*) So hatten die KoUegen des Pleifsner Archidiakonus 3—6 Ver-
treter; Der Naumburger Dompropst zu SchkOlen, zu Zorbau
(oder GOrschen) und zu Lobeda (BOttger IV, 296 Anm. 537);
der Zeitzer Stiftspropst zu Zeitz (St. Nikolai), zu Prof en (oder
Auligk?), zu Gera, zu Schleiz, zu Weida und zu Greiz (s. o.);
der Archidiakonus trans Muldam zu Glauchau (oder Lichtenstein),
zu Hartenstein und zu Lofsnitz (diese Zeitschrift XXIV, 59!).
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a6o Leo BOnhoff:
einen alteren Bestandteil, den Pleifsengau, dessen waldige
Stidostecke an Meifsen abkam, iind einen jtlngeren, den
Westteil des Zwickaugaues, umfafste. Es wird uns von
Vorteil ftir die kommenden Feststellungen sein.
Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts etwa ist von einem
decanus terre Plisnensis die Rede. Er spielte eine ziemlich
selbstandige RoUe besonders in der Stadt Altenburg, wo-
selbst seine Amtswohnung, die „Dechanei", sich bei der
Nikolaikirche befand. So kam es d?izu, dafs er ungefahr
seit der Mitte des 15. Jahrhunderts einfach den Titel ,,Dechant
zu Altenburg" fiihrte. Im Laufe der Zeiten schob er
seinen Vorgesetzten beiseite, so dafs derselbe wohl nur als
eine hohere Instanz fur besondere Falle in Betracht kam.
Es ist am besten, wenn wir eine Liste derer, die dieses
Amt bekleidet haben, zusammenstellen, wobei wir vor allem
das Pfarramt beach ten woUen, das der jeweilige Dechant
inne hatte. Nach L5bes Ermittelungen (I, 29 Anm. **) ergaben
sich folgende Namen fUr unsere Liste:
1. Beringer, Pfarrer zu Jerisau (Geres), tunc (1268
[1258]) pro tempore Plisnensis terre decanus^).
2. Heinrich, decanus, Pfarrer von Rasephas
I. Januar 1295').
3. Johannes, aus Altenburg gebiirtig, Pfarrer von
Meerane (plebanus in Mari), nur als solcher in den Jahren
1336, 1339, 1341 und 1344'*), zum ersten Male*) 1349 bei
einem Tausche zwischen Kloster Frankenhausen und dem
Pfarrer zu Ponitz Techant vnd pharrer zcum Mer, in dieser
Eigenschaft femerhin in den Jahren 1350— 1353. Denn
Dietrich von Gattersleben nannte ihn 1352 noster decanus^
erselbersich 1353 decanus archidiaconi terre Plisnensis (s.o.*).
4. Dietrich von der Gabelentz, Pfarrer von Ober-
I5dla in den Jahren I397f. Er hatte dem Kloster Remse
einen Beschlufs des Bischofs von Naumburg zu erOffhen.
Wahrscheinlich war damals das Amt eines Pleifsner Archi-
1) Wagner, Coll. X, 409.
^ Schmidt I, 141. Nr. 295.
•) Ebenda I, 375, 407. Nr. 763, 8a i. Wagner, Coll. VII, 376.
Lobe II, 87.
^) SchOttgen u. Kreysig II, 514.
**) Trat er dann in den Dominikanerorden ein, so dafs er eine
und dieselbe Person ware mit f rater Johannes de Mari, Kaplan des
Klosters Cronschwitz (1355), Pfarrer an St. Peter zu Weida (1363),
vom dortigen Dominikanerinnenkloster bestellt, und einer von dessen
Beichtigem(i37a)? (Schmidt I, 496. Nr. 953; II, 94, 168. Nr. 114, 203.)
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Der Pleifsensprengd, 261
diakonus, dem dieser Konvent unterstand (s. o.), gerade
vakant*).
5. FalkovonGladis, Kaplan des Landgraf en Wilhelm II.
2u Altenburg, der erste Propst des von diesem begrtindeten
St. Georgenstiftes (1413), als Techant zu Aldinburg der
Pleifsen 141 1 fimgierend. Er traf einen Entscheid wegen
einer weltlichen Abgabe (Altenburger Burgschofs) von Unter-
tanen der — von der Archidiakonalgewalt nicht exemten —
Kl5ster Frankenhausen iind U. L. Fr. auf dem Berge zu
Altenburg*).
6. Heinrich von Ende, am 26. November 1414 als
Dekan des Pleifsenlandes und ordentlicher Richter (judex
ordinarius) dieses Dekanates in einer Leipziger Urkunde vor-
kommend^).
7» Heinrich Engelkreis 1441 — 1446, im letzteren
Jahre laut einer Altenburger Stadtrechnung „der alte
Techand", wShrend
8. Niklas Zimmermann, sein Nachfolger, 1447 als
„der neue Dechant" bezeichnet wird.
9. Georg Milat alias Scharffenstein 1459 ))^® ^^^^
ein Dechant zu Altenburg".
ID. Johann vom Berg 1464.
11. Georg Kypperling 1476.
12. Kilian Johannis von Liechtenfels 1480— 1488.
Vor ihn als seinen Stellvertreter hatte Nikolaus von Erd-^
mannsdorf den imziichtigen Kaplan Gregor Schurzauf (s. o.)
zitiert, und so nennt ihn die betreffende Urkunde vom Jahre
1480 Nicolai de Ertmarsdorff in hac parte, in Aldenburg
decanimi, eius officialem.
13. Dionysius Hoff oder Happe 1499! Er wird als
der „Laiendechant des Archidiakonus zu Altenburg" in der
Kiagschrift des St. Georgenstiftes angefUhrt.
14. Sigismund Meyhner 1504.
15. Caspar Tham iS04f. Er heifst einmal „pleifs-
nischer Erden zu Altenburg Techant".
16. Mag. Johann Schollis 1518. NB. Im Jahre 1514
war grade die Stelle eines Pleifsner Dechanten imbesetzt
gewesen, so dafs das St. Georgenstift ihm nicht den neu-
^) Kreysig, Beitrage usw. II, 166. Mitteil. d. Gesch. u. Alter-
tumsforsch. Gesellsch. d. Osterl. VI, 534.
«) SchOttgen u. Kreysig II, 519.
8) Mitteil. S. Ver. f. Chemnitzer Gesch. IV, 156. Anm. 7 (S. 32a).
Seltsamerweise wird er hier den Pleifsnischen Landrichtern
zugezahlt.
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262 Leo BOnhoff:
gewahlten Pfarrer von Bornshain prasentieren konnte,
sondem diesen kirchlichen Rechtsakt bei dem bisch5flichen
Offizial in Zeitz — warum nicht beim Naumburger Dom-
kantor als dem Pleifsner Archidiakonus? ^) — bewirkte,
17. Mag. Thomas Appel 1520*).
Vergleichen wir die zerstreuten Notizen miteinander, so
fallt es schwer, bei diesem Dechanten, der allerdings eine
bevorzugte Stellung einnahm, einen grofsen Unterschied
zwischen ihm und seinen Archidiakonus zu entdecken. Er
fuhrt die Angelegenheiten von KlGstem des Sprengels
(Bergerkloster, Frankenhausen und Remse), er bannt Alten-
burger BUrger und „arme Leute" des St. Georgenstiftes, er
begleicht Eheirrungen vor dem Stadtrate zu Altenburg, er
nimmt Prasentationen an, er „hat dy Investitur*', wie der
Pfarrer von Bocka 1533 vor den kurfiirstlichen Visitatoren
angab'), und bezog exuviales, d. i. Entschadigimgen fur den
Verzicht auf das Spolienrecht (jus spolii s. exuviarum), d. i.
die Befiignis, AnsprUche an den beweglichen Nachlafs eines
Geistlichen zu erheben. Die letzteren ftihren die Pfarrer von
Cosma (1503: 10 Gr. dem Dechante zu Altenburg exuviales),
von Ehrenhain (1522: IV groschen jehrlich dem Dechant zu
Aldenburg) und von Mehna (1522: 13 gr. exuviales dem
Dechant zu Altenburg) in den Anschlagen ihrer Einkunfte
und Abgaben auf*). Und wird nicht in einem Vertrage (s. o.)
aus dem Jahre 1387 fiir Altenburg bestimmt: „Der Techand
czu Aldenburg sal daz (geistlichin) richtin. Der seend
(synodus) sal ouch czu Aldinburg gesefsin . werden." Also
auch den Vorsitz der Altenburger Spezialsynode tibernahm
der Dechant, weil er eben in der Hauptstadt des Pleifsen-
landes residierte ^), und eine Verhandlung mit ihm sowohl
flir die dortigen Btirger als auch fiir die benachbarten Stadt-
und Landgeistlichen bedeutend einfacher, bequemer und weniger
kostspielig war, als wenn man nach der entfemten Stifts-
stadt reisen mufste.
*) Mitteil. d. Gesch. d. Altertumsforsch. Gesellsch. d. Osterl. Ill,
337. Bornshain war exemt!
2) Ftir Nr. 7—17: vgl. L5be I, 29**. Mitteil. d. Gesch. u. Alter-
tumsforsch. Gesellsch. d. Osterl. VII, 519, 523; X, 470 ff.
*) Lobe I, 613.
*) Ebenda I, 190, 209, 335.
*) Auswartipje Pfarrer, welche dieses Amt verwalteten, hefsen
sich wohl von Vikaren daheim vertreten, wenn sie nicht imstande
waren, von Altenburg aus ihre Pfarrgeschafte zu betreiben, was bei
OberlOdla und Rasephas m5glich war, da jenes •/4, dieses nur eine
kleine Va Stunde von der Stadt entfemt Uegt.
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Der Pleifsen^rengel. 263
Die heikelste Frage aber bleibt jedenfalls diejenige nach
dem Umfange seines Bezirkes. Einen Fingerzeig gibt una
ja die Bezeichnung decanus terre Plisnensis, wonach sich
also seine Amtsbefugnis uber das ganze Fleifsenland inner-
halb der Naumburger DiOzese erstrecken wiirde. Wie weit
reicht nun dasselbe nach Siiden? Verschiedene Angaben
erleichtem uns in gliicklichster Weise die Beantwortung.
Erst ens: zwei Pleifsner Dechanten sind Pfarrer von Jerisau
und Meerane; sodann: der Dechant kam in amtliche Be-
riihrung mit den Nonnenkl5stern Remse und Frankenhausen;
endlich: er fungiert bei einer Besetzungswidrigkeit der
Pfarrei Werdau als Beauftragter des Archidiakonus. Diese
Momente zusammengenommen machen es zur Gewifsheit,
dafs an der Siidgrenze des Dekanates die Parochien Werdau
(mit Steinpleis), Meerane (mit Dennheritz) und Jerisau (mit
Reinholdshain) lagen. Ziehen wir zwischen ihnen Ver-
bindungslinien, so konmien noch Gesau, (Niederschindmaas),
Lauenhain, Lauterbach und Langenhessen (mit KSnigswalde)
hinzu. Die Westgrenze des Pleifsensprengels bis sudlich
von Werdau, seine Ostgrenze bis sudlich bei Remse und
seine ganze Nordgrenze bezirken demnach im Verein mit
dieser Siidgrenze das Dekanat des Pleifsenlandes oder zu
Altenburg nach alien Himmelsrichtungen ab, mit anderen
Worten: der Pleifsner Dechant war Vizearchidiakon in
dem alten Pleifsengau mit Ausschlufs seiner Siidost-
ecke jenseits der Mulde. So bleiben demnach nur jene
bereits frtther namentlich aufgefuhrten 18 Kirchspiele iibrig, die
teils im Muldentale um Zwickau herum, teils bei Kirchberg
(westlich und sUdHch) gelegen sind, d. h. die Westhalfte des
ehemaligen Zwickauer Gaupfarrsprengels. Auch sie mtissen der
Lage der Dinge nach einen kirchlichen Verwaltungsmittelpunkt
besessen haben. Denn fttr sie war die Stiftsstadt, wo ihr
Archidiakonus residierte, noch weiter als ftir die Altenburger
und Crimmitschau-Werdauer Pflege entlegen, ftir sie ware
auch die Substitution des Pleifsner Dechanten noch reichlich
unbequem gewesen. Was liegt daher naher, als in Zwickau,
dem alten parochialen Mittelpunkte des ganzen Gaues, den
Verwaltungssitz (sedes) eines archidiakonalen Stellvertreters
ftir seinen westlichen Teil zu erblicken? Horen wir schon
wenig iiber die Beziehungen des Pleifsnischen Archidiakonus
2U dieser Gegend (Zwickau imd Kirchberg^), so verschwindend
*) Her z eg II, 61. Anm. * (Unter der Amtsftihrung des Archi-
diakonus Heinnch Schenken von Nebra war Heinrich Wegehaupt
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264 Leo BOnhoflf:
ist die Spur, welche auf seinen Stellvertreter hinweist.
Negativ setzen einen solchen ohne Zweifel die oben
zitierten Worte Nicolai de E. in hac parte, in Aldenburg
decanum voraus. £s mufste noch einen decanum in alia
parte, i. e. in Zwickowe geben! Wir lesen ja auch in einer
Urkunde Bischof Heinrichs I. von Naumburg betreffs des
Marien-Magdalenenaltars in der Katharinenkirche zu Zwickau
vom 16. August 1332 die Bestimmung: Presbiter, qui ad
altare predictum (sei es vom Eisenberger Propste, sei es
vom Zwickauer Rate) fuerit presentatus, aplebanoZwicka-
viensi vel perpetuo vicario ibidem investituram suam
recipiet^). Hieraus erhellt, dafs der Pfarrer von Zwickau
Oder sein Vikar fast dieselbe Stellung fClr die Stadt und ihre
Uragebung eingenommen haben wie der Dechant zu Alten-
burg: sie vertraten den Pleifsnischen Archidiakonus. Damit
hing wohl auch der Umstand zusammen, dafs bei der Ein-
fiihrung der Reformation in den beiden Stadten Altenburg
und Zwickau landesfiirstliche Superintendent en bestellt
wurden. Das fuhrt uns zum letzten Punkte unserer Dar-
legungen.
5. Die Auflosung. ^
WoUen wir die Auflosung des Pleifsensprengels in der
Reformationszeit verstehen, so diirfen wir dabei ein Moment
nicht iibersehen: die Anpassung kirchlicher Grenzen an
jeweilige politische, wie sie grade bei Begriindung eines
geistlichen Verwaltungsbezirkes zu Recht bestanden. Als
der Pleifsensprengel ins Leben trat, war er durchaus mit
dem Gaue Plisni, wie wir sahen, identisch. Im Norden und
Osten desselben dehnte sich der Gau Chutizi aus, dessen
westlicher Teil dem Bistume Merseburg mit Ausnahme der
Jahre 981 — 1004 zugeteilt blieb, wahrend sich westwarts an
ihn die Gaue Puonzowa und Geraha anschlosspn, die
kirchlich der geistlichen Aufsicht des Zeitzer Stiftspropstes
untergeben waren. Der Suden des letztgenannten Gaues
war dichtbewaldet gewesen; ein Zeugnis dafiir sind noch die
grofsen Reviere westlich von Werdau, nordlich undo5stlich
um Gera herum und das sogenannte Pollwitzer siidlich von
als vicarius perpetuus parochie zu Zwickau im April 1330 bestellt
worden.) Ebenda S. 878: per archidiaconum loci de accessu altaris
fiierunt canonice investiti. (Es handelt sich um die Zw^ 'iauer
Hospitalpfarrer.) Ledebur a. a. O. S. 348, 351. V
») lierzog n, 880. t,
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Der Pleifsensprengel. 265
Hohenleuben. Weiterhin beriihrte sich der Plisnigau im
Suden mit dem Gau Zwickowe, der kirchlich als eine
Dependenz des Klosters Bosau bis zum Jahre 1 2 1 2 erscheint.
Grofse Waldungen schieden auch ihn im SUden von dem
Gaue Dobena im Nordosten, wahrend ihn nach Westen zu
die provincia que Mil in dicitur cmn Richenbach, wie sie
Kaiser Friedrich II. im Jahre 12 13 bei ihrer Verschenkung
an K5nig Ottokar II. von Bohmen nennt *), im Verein mit
der Umgebung von Schonfels und Neumark abschlofs. Beide
aber gehSrten samt dem Gaue Dobena dem Zeitzer Propstei-
sprengel an. Als im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts der
alte Zwickaugau zwischen den Archidiakonaten an der
Pleifse und jenseits der Mulde aufgeteilt ward, wirkten
nattirlich andere inzwischen neu aufgekommene politische
Grenzen bestimmend auf die Festsetzung der Scheidelinie
zwischen beiden Kirchenprovinzen.
So kam es denn, dafs im Westteile des aufgeteilten
Gaues, im Dekanate Zwickau, wenn wir so sagen diirfen,
enthalten waren: die Herrschaft Wiesenburg mit der
Lehnsherrlichkeit iiber Planitz^) und das Amt Zwickau')
mit Grtinhainer Klosterd5rfern (Crossen, Bockwa, Ober-
hohnd^rf und Schedewitz*) und Orten, welche an die Herren
von SchGnburg verlehnt waren (Weifsenborn, Nieder-
hohndorf, Helmsdorf und Niedermosel^). An sie stiefsen im
Osten (und lagen daher im Muldensprengel): die Sch5n-
*) Mitteil. d. Altertumsver. zu Plaueni. V. Jahresschrift 1875 — 1880.
Urk. Nr. V.
*) Bei der Erbteilung der Reufsen von Plauen, die am 12. Juni
1 359 stattfand, fielen Wisenberg und Kirchberg daz stetchin und
afiez, das darczu gehoret, Heinrich III., Herm zu Greiz, die lehen
uber Pleuwenicz Heinrich IV. und V., Herren von Ronneburg, anheim.
(Schmidt II, 44. Nr. 54.) Diese starben um 1370 und im Jahre 1398
erblos, jenes Sohne entaufserten sich des Besitzes durch Kauf (1394);
so wurden die Wettiner direkte Lehnsherren derer von der Plgmitz,
die sie auch mit Wiesenburg bdiehen, von dessen ZubehOrungen
verschiedene mit dem Amte Zwickau vereinigt wurden.
3) Zwickau, schon einmal den Wettinern 11 43— 1290 gehOrig,
war ii^i bez. 1349 wieder an sie zuriickgekommen. (Herzog U,
19—49.)
*) .lerzog II, 30, 32, 34f., 5^, 74-
») Herzog II, 57, 67, 849. So konnte es 1533 (Mitteil. d. Alter-
tumsver. f. Zwickau u. Umg. VII, 38, 116) heifsen: Dan wo die (ganze)
pfarr Mosel wider zusammen kompt. Die Pfarrei war eben in poli-
tische leziehung gemischt; die Lehen waren teils sachsisch, teils
bOhmiscn wie Cfberrothenbach, Obermosel und das Filial Nieder-
schindma:^s.
Neues Archiv f. S. G. u. A. . XXIX. 3. 4. ^8
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266 Leo B5nhoff:
burgischen Besitzungen (Auerbach, Schneppendorf, Herrschaft
Lichtenstein^), die Grafschaft Hartenstein mit der Herrschaft
Wildenfels und Liegenscbaften des Klosters Gritohain, die
Ortschaften um den noch nicht fiindig gewordenen Schnee-
berg und die Herrschaft Schwarzenberg. Umgekehrt lehnten
sich im West en an die Herrschaft Wiesenburg und das
Amt Zwickau an (und vinterstanden deswegen dem Zeitzer
Stiftspropste als Archidiakonus): die Herrschaften Auer-
bach, Reichenbach (mit dem Besitze des Deutschordens-
hauses), SchSnfels und Greiz. Im Gebiete des alten Pleifeen-
gaues aber waren folgende Territorien, wenn wir von der ans
Bistum Meifsen gefallenen Sudostecke absehen, entstanden: die
Herrschaften Werdau*), Crimmitschau^), Meerane*), (Poster-)
Stein**), Schmolhi*) sowie anteilig Waldenburg'), Wolken-
*) Herzog II, 893!, 901. Zur Herrschaft Lichtenstein rechnete
man u. a. Stangendorf, Thurm und Mtilsen St Michael. (Diese
Zeitschrift XXIV, 63. Anm. 78.)
2j Werdau fiel 1398 nach Heinrichs Reufs V. Tod an dieWettiner.
(Schmidt 11, 44, 338. Nr. 54, 391.)
•) SchOnb. Geschichtsbl. Ill, i, 157—173. Die Herrschaft Crim-
mitschau zog Landgraf Wilhehn II. als ein offenes Meifsner Lehn
im Jahre 141 3 nach dem ErlOschen der Crimmitschauer Linie des
Hauses SchOnburg ein.
'*) Meerane zahlte zu den b5hmischen Lehen der SchOnburger.
Der nachweisUch erste Revers derselben daruber, fUr Kaiser Karl IV.
ausgestellt, ist aus dem Jahre 1361 datiert
*) Der Stein, den ihr Vater, Vogt Heinrich Reufs II. von Plauen,
im Jahre 1339 der Krone von B5hmen zu Lehn aufgetragen hatte,
tlbemahmen seine beiden jlingeren SOhne; nach ihrem erblosen Tode
ffing dieses bOhmische Lehn an die Nachkommen seines altesten
Sohnes, Heinrichs Reufs III., des BegriUiders der Greizer Linie, tiber.
Die in der Nahe Uegenden „lehen uber Lorn, Nobdicz, Selkow, Lubi-
chow, Folmarshain undNitentsch"(Lohma,N5bdenitz, Selka, LObichau,
Vollmershain, NOdenitsch, westUch und sudwestUch von SchmOUn)
aber, wdche ebenfalls die beiden Jiingeren erbten, kamen 1398
an die Wettiner, welche sie mit dem neuen Amte Ronneburg ver-
schmolzen.
«) SchmOUn, ein Lehn des Hochstiftes Naumburg, was es bis
ans Ende des 14. Jahrhunderts bUeb, war bereits im 12. Jahrhund«rt
in den Handen der Wettiner bis zum Ausgsmg des 13. Jahrhunderts
gewesen. Dann waren an ihre Stelle die Reufsen von Plauen ge-
treten, die es bis zu Beginn des 15. Jahrhunderts behielten. Nacb-
dem namHch die Herzogin-Witwe Salome von Auschwitz (Oswieczym)
wie ihre zwei iOngeren Brtider verstorben war, brachlen es die
Wettiner durch feauf vom Naumburger Bischof an sich und machten
es zu einem ihrer Amter.
') Waldenburg, ein Reichslehn, von den Herren von Walden-
burg dem Kaiser Karl IV. als bOhmischen KOnige tibertragen, ging
infoige Erbverbriiderung an das Haus SchOnburg um 1378 tiber.
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Der Pleifsensprengel. 267
burg^) und Ronneburg^). Dazu kamen die Gebiete der
Kl6ster Remse*) und Frankenhausen nebst der stiftisch-
naumburgschen Besitzung zu Regis*). Femer verdienen
besondere Rticksicht die SchSnburgschen Lehnstiicke Ponitz*)
und Ziegelheim*), die burggraflich Leisnigschen, vordem
Altenburgischen ') und Starkenbergschen ^) Giiter. Den
Beschlufs macht das Amt Altenburg®) samt den DQrfern
und Hofen, welche die verschiedenen geistlichen Institute
^) Nachdem die Wolkenburger Linie der Herren von Colditz
erloschen war, fiel das Schlofs an die Wettiner, die es weiter an die
von Kaufungen und die von Ende verliehen.
^ Aucn diese Herrschaft gedieh 1398 an die Wettiner, weil
die jtingeren Reufsen von Plauen sie als ein erledigtes Lehn hinter-
liefsen. So entstand ein landesftirs'tliches Amt, das nach Osten hin
durch verschiedene DOrfer und Rittersitze erweitert ward. Im Jahre
1517 ward das Schlofs und die Stadt, 1537 das ganze Amt an den
Edlen Anarch von Wildenfels — es war ein Patengeschenk KurfUrst
Friedrichs des Weisen — durch die Emestiner verliehen und war
zeitweil^ wieder (bis 1584) eine Herrschaft.
**) Ein Teil seiner Gtiter lag in den SchOnbureschen Rezefs-
herrschaften, deren Besitzer, Ernst 11., sie mit Beschiag belegte; so
rifs er z. B. das dem Kloster zustehende Kirchlehn von Ziegelheim
einfach an sich.
*) In der Bestatigungsurkunde Papst Gregors IX. ftir dais Hoch-
stift Naumburg vom Jahre 1228 erscheint auch u. a. Schlofs und Stadt.
Regis mit ihren ZubehOrungen (s. o.).
*) Ponitz wird bereits im Lehnbuche Friedrichs des Streng^i
1349 als ein Meifsner Lehen der SchOnburger (damals der Herr^
von Purstein) aufgefuhrt. Ernst II. woUte es freilich als ein bOhmisches
Lehn ausgeben, allein der sachsische Kurfurst wahrte sein Recht
und wies den Einspruch als unbegriindet zurUck.
®) Auch Ziegelheim findet sich im ebengenannten Lehnbuche
unter den Meifsner Lehen der SchOnburger (damals der Herren von
Glauchau) verzeichnet. Zur Reformationszeit stand es unter alber-
tinischer Hoheit.
') Diese Gtiter gingen durch Gesamtbelehnung auf den Burg-
grafen Otto I. von Leisnig tiber, der mit der einzigen Tochter des
ietzten Burggrafen von Aftenburg, Albrechts IV. (f 1329), vermahilt
war. Sein Haus ging mit Burggraf Hugo, dem Schwiegervater
Ernsts II. von SchOnburg, (f 1538; ein; was von den Gtitem oei den
Emestinem zu Lehn ging, zog KurfUr-t Johann Friedrich ein, wahrend
Herzoff Georg die unter albertinischer Hoheit befindlichen^ wozu
auch die Lehnsherrlichkeit tiber das Schlofs Gnandstein jgerechnet
werden mufs (vgl. H St A. Dresden Cop. 1302. fol. 29), infolge dieses
Lehnsfalls tibemahm.
«) Die Burggraf en von Starkenberg erloschen zwischen 1425
bis 1431, so dais ihr Nachlafs ebenfalls den Wettiner zugute kam,
die ihn weiterverliehen.
") Altenburg ging 1349 saimt dem Pleifsenlande vom Reiche
definitiv an die Wettiner tiber, die auch das dortige Burggrafenamt
empfingen.
i8*
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268 Leo BGnhoff:
als das Deutschordenshaus, das Bergerkloster, das St. Georgen-
stift und das Frauenkloster zu Altenburg oder auswartige
Konvente wie Bosau, Griinhain, Remse und Frankenhausen
erworben hatten.
Wie die den vorangehenden Zeilen beigefugten An-
inerkungen ersehen lassen, waren der emestinischen Linie
bei der Landesteilung (1485) u. a. zugefallen: die Amter
Altenburg, SchmSlln, Ronneburg, Crimmitschau,
Werdau und Zwickau samt der Herrschaft Wiesenburg.
Was an Kirchspielen in den ersten beiden Amtem lag, bekam
1528 der Superintendent von Altenburg, das dritte der
von Wei da 1529, und im gleichen Jahre das tibrige der
von Zwickau zugewiesen. So verteilten sich denn die in
diesen Gebieten des Kurftirstentums Sachsen gelegenen
Ffarreien des einstigen Fleifsensprengels in folgender Weise:
a) Ephorie Wei da, seit dem 21. Dezember 1556 Ephorie
Ronneburg: (2)
I. Mannichswalde und 2. Nischwitz: aufser ihnen sind
1 88 1 von der Ephorie SchmGlln dazu gekommen: Grofs-
stechau, N5bdenitz und Reichstadt mit Frankenau.
b) Ephorie Zwickau: (31)
I. Barenwalde; 2. Bockwa; 3. Crossen; 4. Culitzsch;
5. Hirschfeld; 6. Kirchberg; 7. Marienthal; 8. Mosel^);
9. Obercrinitz; 10. Osterweih, d. i. Zwickau -St. Moritz;
II. Planitz; 12. Stangengrtin ; 13. Weifsenbom; i4.Wendisch-
Rottmannsdorf; 15. Zwickau -St. Marien; 16, Zwickau-
St. Margarethen (Spitalpfarrei, 1548 zu St. Moritz geschlagen);
17. Zwickau -Heiligengeistparochie, 1541 ebenfalls St. Moritz
affiliiert) und femer, im Jahre 1837 zur Bildung der Ephorie
Werdau verwendet:
I. Blankenhain; 2. Crimmitschau; 3. Frankenhausen;
4. Gablenz; 5. Griinberg; 6. Langenbemsdorf; 7. Langen-
hessen; 8. Langenreinsdorf; 9. Lauenhain; 10. Lauterbach;
II. Neukirchen; 12. Oberalbertsdorf; 13. Rufsdorf (mit
Blankenhain 1534 vereinigt); 14. Werdau^).
1) Diese Pfarrei ward infolge ihrer politischen Beschaflfenheit
sehr zerrissen, so dafs sie erst „wieder zusammen kommen" mufste
(s.o.). Die SchOnburger zogen Obermosel, Oberrothenbach und
Niederschindmaas an sich. Anfangs der 40 er Jahre des 16. Jahr-
hunderts ward das Kirchspiel wieder vereinigt, nur dafs Niederhohn-
dorf bei Weifsenbom blieo (s. o.).
2) Steinpleis, sdn frttheres Filial, ward 1529 selbstandig, trat
zur Ephorie Zwickau und von ihr erst 1843 zur Ephorie Werdau
tiber.
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. Der Pleifsensprengel. 269
c) Ephorie Altenburg: (51)
Die eingeklammerte Zahl sollte eigentlich auf 55 lauten;
allein die Pfarrkirchen zu Frankenau und Grofsmecka hatten
schon ein bez. zwei Jahrhunderte vor der Reformation ihre
Selbstandigkeit verloren, wShrend die ^weite Pfarrkirche der
Stadt Altenburg zu St. Nikolai 1528 Bauf^lligkeit halber ge-
schlossen und Schlagwitz in demselben Jahre zu Wolkenburg
gezogen ward').
Femer haben wir zu beachten, dafs folgende sechs
Pfarreien eingingen, die fiir die kurze Dauer ihres Bestehens
noch der Ephorie Altenburg angeh5rt haben; i. Braunshain
(um 1540 an Lumpzig); 2. Gbdissa (1536 an Altenkirchen);
3 Maltis (zwischen 1533 — 1546 an Ziirchau); 4. Oberamsdorf
(1554 an Ehrenhain, 17 10 — 1879 noch einmal selbstandig
gewesen); 5. (Grofs-)R5da (1554 an Monstab); 6. Romschatz
(1539 an G5dem).
Weiter mufs bedacht werden, dafs die Gebriider von
SchGnburg 1543 vom Kurfiirsten Johann Friedrich die in
eine Domane verwandelten Guter des Klosters Remse er-
warben, womit sie auch das Patronatsrecht u. a. tiber Remse
(seit 1533 ohne Neukirchen) und Tettau an sich brachten.
Sie iiberwiesen beide Parochien, die bisher dem Altenburger
Superintendenten unterstanden hatten, ihrer eigenen im Jahre
1542 begriindeten Ephorie Glauchau.
Eine weitere Abminderung erfuhr der Bezirk der Alten-
burger Ephorie durch die Bildung der Ephorie Borna, die
infolge des Wittenberger Vertrags im Jahre 1547 entstand.
Zu ihr traten funf Kirchspiele iiber: i. Bocka; 2. Eschefeld;
3. Frohburg; 4. Lumpzig mit Braunshain (s. o.); 5. Wolken-
burg mit Schlagwitz (s. o.). Die ersten drei sind ihr mit
einer kurzen Unterbrechung (1698— 1722), wahrend deren
sie nebst Wolkenburg imd Schlagwitz nach der Ephorie
Leipzig iiberfUhrt wurden, bis heute verblieben. Die letzte
und ihr Filial, das sich wieder zu Pfarrkirche erhob (s. o,),
gingen 1836 an die Ephorie Penig und 1874 an die Ephorie
Rochlitz iiber. Die vorletzte endlich, welche noch im
Jahre 1561 in Beziehung zur Ephorie Borna stand ^), fiel
an die Ephorie Altenburg spaterhin zurUck.
Femer hat im Jahre 1854 die letztere zur Bildung der
Ephorie Schm5lln abgegeben: i. Altenkirchen mit Godissa;
*) Erst im Jahre 161 4 gewann Schlagwitz seine frtthere Selbst-
standigkeit als rfarrei wieder.
2) Lobe I, 316.
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270
Leo BOnhofF;
2. Bornshain; 3. Grofsstechau; 4. Hartroda; 5. Lohma
bei Schm.; 6. N5bdenitz; 7. Reichstadt mit Frankenau;
8. SchmSlln; 9. Thonhausen; 10. Weifsbach; 11. Wilden-
b5rten (1779 mit Hartroda verbunden). Dazu kamen 1876
noch 12. GOfsnitz und. 13. Ponitz, die sich bereits 1862 voni
Altenburger Ephoralbezirk losgel5st batten, wahrend 1881,
wie wir oben (s. unter a) sahen, Nr. 3, 6 und 7 an die
Ephorie Ronneburg abgetreten warden.
Mithin haben im Verbande der Ephorie Altenburg die
riachstehenden 25 Kirchfahrten des alten Pleifsensprengels
bis heute verharrt: i. Altenburg; 2. Cosma; 3. Dobitschen;
4. Ehrenhain mit Oberamsdorf; 5. Flemmingen mit Garbis-
dorf und GOpfersdorf (1528—1554); 6. Gieba mit Grofs-
mecka (nur 1862 — 1881 zeitweilig davon abgekommen);
7. G5dern mit Romschiitz; 8. Gollnitz; 9. Kriebitsch;
10. Lohma a. L. ; 11. Mehna; 12. Monstab mit GrofsrQda;
13. Niederwiera (seit 1533) mit Neukirchen; 14. Nobitz;
15. Oberl5dla; 16. Rasephas; 17. Rositz; 18. Saara; 19. Sttinz-
hain; 20. Tegkwitz; 21. Treben; 22. Windischleuba ; 23. Wol-
perndorf (seit 1554) mit Garbisdorf und G5pfersdorf;
24. Zschemitzsch ; 25. Ziirchau mit Maltis.
Rechnen wir zu diesem eisernen Bestande (25) das, was
an Parochieri vor (2), wahrend (2) und nach (6) der
Reformation eingezogen und den Ephorien Glauchau (2),
Borna (5) und SchmOlln (13) Uberlassen wurde, hinzu, so
ergibt sich die Zahl 55 fur Altenburg, die sich auf 88 erhGht,
rechnen wir das, was auf Zwickau (31) und Weida-Ronne-
burg (2) entfallt. Somit werden wir noch Uber den Verbleib
des letzten Neimtels der Pleifsner Kirchenprovinz Erhebungen
anstellen miissen. Hierbei stofsen wir auf drei Bestandteile:
a) Ephorie Zeitz: (2)
I. Regis und 2. Breitingen; als 181 5 Preufsen und
Sachsen sich in das Zeitzer Stiftsland teilten, kamen beide
Kirchen von ihrer alten Ephorie, die bereits im Jahre 1536
eingerichtet worden war, ab, weil deren Hauptmasse an den
ersteren Staat fiel, sie hingegen an Sachsen ubergingen, das
sie zu seiner Ephorie Borna zog.
/9) Ephorie Chemnitz: (2)
I. Gnandstein und 2. Ziegelheim mit Franken^); jene
Parochie lag, wie bemerkt, im albertinischen, also im Herzog-
*) Verloren hatte as zwei Filiale Garbisdorf und GOpfersdorf
an Flemmingen und drei BeidOrfer: Hinteruhlsdorf ebendahin, Hoyers-
dorf an Niederwiera und Nirkendoff an Ehrenhaiin. Franken war
bis 1528 Filial von Wolkenburg gewesen.
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Der Pldfsensprengel. 271
tume Sachsen, diese aber — und deshalb ragt sie ja noch
heute halbinselfbrmig hervorspringend in das Gebiet des
Herzogtums Altenburg hinein — war ein albertinisches Lehn
des Hauses SchOnburg, seit alters von den Wettinem abhSngig
(s. o.). Gnandstein trat natiirlich wie die albertinischen
Pfarreien in seiner 5stlichen Umgebung, soweit dieselben nicht
etwa im Amte Rochlitz, dem Wittume^) der Schwiegertochter
Herzog Georgs, der Herzogin Elisabeth lagen (so z. B.
Obergrafenhain, Rathendorf, Ossa und vor allem das be-
nachbarte RUdigsdorf), im Jahre 1539 unter die Aufsicht des
herzoglichen Superintendenten zu Chemnitz, wie u. a.
Niedergrafenhain, Syhra mit Roda, Kohren mit Jahnshain und
Langenleuba-Oberhain. Mit den ersten beiden von diesen
vier Kirchorten ward Gnandstein 1547 der neuen Ephorie
Borna zugeteilt, der in seiner n5rdlichen und westlichen
Umgebung von der Altenburger Frohburg (s. o.), Eschefeld
(s. o.), Bocka (s. o.) und AltmOrbitz zufielen. Ziegelheim aber
war ringsum von der Ephorie Altenburg wie eine Insel ein-
und abgeschlossen : im Suden Niederwiera, im Westen Gieba,
Oberatnsdorf, Ehrenhain, im Norden Lohma a. L. und im
Osten Flemmingen allein bis zum Jahre 1554. Die Herren
von SchSnburg, die 1539 die Einftihrung der Reformation in
ihren albertinischen Lehn- und Reichsafterlehnstticken zu-
lassen mufsten, sahen also Ziegelheim genau so wie die
Pfarreien ihrer Grafschaft Hartenstein unter die Aufsicht des
nachsten Superintendenten ihres herzoglichen Lehnsherrn ge-
stellt. Wie die Kirchen zu Elterlein, Scheibenberg, Crotten-
dorf, Wiesenthal und Beutha^) unter den Annaberger, so
traten die zu LOfsnitz, Thierfeld (Hartenstein), Wildbach,
SchOnau, Vielau, MUlsen St. Niklas und Ziegelheim — bis
zur Schaffung einer besonderen Sch5nburgschen Gesamt-
ephorie mit dem Sitze zu Glauchau (1542) — unter den
Chemnitzer Superintendenten.
y) Ephorie Glauchau: (7)
I. Gesau (mit Glauchau zwischen 1528 — 1542 [?] ver-
bunden); 2. Jerisau; 3. Meerane; 4. Oberwiera; 5. Schlunzig
(provisorisch mit den Sch5nburgschen Bestandteilen der Pa-
rochie Mosel [Filial Niederschindmaas, Obermosel xmd Ober-
rothenbach] vereinigt); 6. Schonberg; 7. Waldenburg mit
Schwaben^j Sie alle lagen im Gebiete der SchOnburger,
') Dassdbe bildete eine Ephorie (Rochlitz) fttr sich.
2) Danach ist diese Zeitschrift XXIV, 66 zu berichtigen!
"j Schwaben war von Schlagwitz wie Franken von Wolkenburg
durch Ernst II, von SchOnburg, abgerissen worden. Deshalb trat
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2^2 Leo BOnhoff: Der Pleifsensprengel.
welche die Reformation in ihren bohmischen Reichsafter-
lehnsherrschaften Waldenburg, Glauchau und Meerane. die
fiir den Pleifsensprengel allein in Betracht kommen, erst im
Oktober des Jahres 1542 einfuhrten. Hierin also bestand
der Beitrag des Pleifsensprengels zum Bestande der Ephorie
Glauchau sowie indirekt, d. i. durch die Ephorien Altenburg
und Chemnitz vermittelt, in den drei anderweitigen Kirch-
spielen Remse, Tettau und Ziegelheim mit Franken, die sich
ihr 1543 zugesellten.
Rechnen wir nun alles (99 Kirchspiele) auf, so verteilen
sie sich nach Abzug der bis zum Jahre 1554 (bez. bis zum
Jahre 1879) definitiv eingetretenen AbgSnge von 13 (14) der-
selben die 86 (85) iibrigen folgendermafsen:
b) heute:
1. Boma 6
2. Rochlitz 2
3. Altenburg 26
4 . Ronneburg 5
5. Schmolln 9
6. Werdau 13
7. Glauchau 9
8. Zwickau 15
a) im 16. Jahrhundert:
1. Zeitz 2
2. Altenburg ' 46
3. Chemnitz 2
4. Glauchau 6
5. Zwickau 28
6. Weida 2
Sa. 86
Sa. 8s
So ist denn der Pleifsensprengel zu vier Zeiten nach
und nach aufgel5st worden: bei der Reformation der
ernestinischen Lander (1528/29), bei der des Zeitzer Stifts-
gebietes (1536), bei der des albertinischen Sachsens (1539)
und endlich bei der des SchOnburgischen unter der Krone
Bohmen stehenden Territoriums (1542). Es sind lauter
sachsische Parochien, die zu den angegebenen Zeiten
evangelisch wurden, wahrend die altenburgschen sSmtlich
an dem ersten Termine dem neuen Bekenntnisse beitraten.
Jene verhalten sich tibrigens zu diesen nach dem heutigen
Bestande (Auspfarrungen und Neugrundungen der neueren
und neuesten Zeit selbstverstandlich ungerechnet) wie 44:41
innerhalb der von uns hiermit nach alien Seiten hin gewurdigten
alten Kirchenprovinz an der Pleifse. Dieses Verhaltnis wird
unsere ausfuhrliche Darstellung rechtfertigen.
Sclilagwitz zu Wolkenburg, Franken zu Ziegelheim und Schwaben
zu Waldenburg in ein Filialverhaltnis.
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Der Tod des Bisehofs Arn von Wiirzburg.
Von
C. Klotzsch.
Audiatur et altera pars.
Im 2 6. Bande dieser Zeitschrift verttffentlicht Lie. Dr. B5nhoflf
eine interessant geschriebene Arbeit, die sich mit dem im Jahre
892 erfolgten gewaltsamen Tode des Wtirzburger Bisehofs Arn
besehaftigt. Man wird es dem Verfasser Dank wissen, dafs
er jenes Ereignis, dem die vaterlandisehe Gesehiehtsehreibung
wiederholt ihre Aufmerksamkeit zuwendete, zum Gegenstande
emeuter Untersuehung gemaeht hat. An der Hand versehie-
dener annalistiseher Beriehte, unter denen sieh aueh die Chronik
des Merseburger Bisehofs Thietmar befindet, versueht er ein
Doppeltes festzustellen, namlieh die Art, wie Bisehof Am
starb, und den Ort, wo solehes gesehehen sein konnte. Diese
Fragen sind, wie wir aus der BSnhoffsehen Arbeit ersehen,
bisher sehr versehieden beantwortet worden, neuerdings ent-
seheidet sieh Oberbaurat Wieehel fttr den Taurastein bei
Burgstadt^). Ihm beizupfliehten ist BOnhofFzwar nieht abgeneigt,
glaubt aber doeh seine Untersuehungen mit folgendem Er-
gebnis absehliefsen zu soUen: ,,Am I3.juni 892 fiel Bisehof
Arn als Anftihrer einer ostfrankischen Heeresabteilung im Kampfe
gegen die Slaven am Sandberge bei Wiederau, Dieser Hiigel
liegt unweit der Chemnitz, in nordlieher Riehtung von ihrem
Laufe, und neben, d. i. zur Linken der bohmischen Strafse,
die von Roehlitz naeh Hwoznie bei Frankenberg fiihrt". — In
der Tat ein Ergebnis, das iiberraschen mufs, und sehwerhch
1) Chemnitzer Tageblatt 19. Mai 1900, Bail. 3, Chemnitzer AUgem.
Zeitg. 3. Juni 1900, Befl. 6.
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274
C. Klotzsch:
wUrde der Verfasser zu demselben gelangt sein, hatte er nicht
geglaubt, iiber den Bericht Thietmars ein abfalliges Urteil
geben zu mussen. Thietmars Bericht ist — so wird uns ge-
sagt — legendarisch gefarbt, er widerspricht den Aussagen
eines Mitkampfers in jener Schlacht; aufserdem hat Thietmar
bei Benutzung von Wtirzburger Uberlieferungen Jahreszahlen
und geschichtliche Daten offenbar verwechselt. Das heifst
nun freilich die Glaubwiirdigkeit Thietmars als Historiker nicht
bios anzweifeln, sondem erschiittem. Ein Mann, der ein so
anerkannt brauchbares- Geschichtswerk schrieb, soil seine
historischen Notizen so ohne Sichtimg und gedankenlos ge-
sammelt und ohne gehSrige Kritik wiedergegeben haben?
Man mochte doch wohl behaupten, dafs Thietmar den Anspruch
auf eine andre Beurteilung erheben darf. Er ist, wie B5nhoff
selbst zugibt, der einzige, welcher sich iiber den Ort, wo
Arn sein Leben aushauchte, ausspricht. Liegt es da nicht
klar auf der Hand, dafs, wenn sein Bericht wegeii teilweiser
UnglaubwUrdigkeit auszuschalten ist, dann auch die einzige
Wegespur verwischt ist , die sich zur Auffindung der Mord-
stelle darbot? Der subjektiven Vermutung stehen dann keine
Hindernisse im Wege. Und Thietmar liefs sich wirklich durch
das kirchliche Empfinden seiner Zeitgenossen verleiten, das
traurige Ereignis dramatisch aufzuputzen, damit das Martyrium
seines unglticklichen Kollegen in helleres Licht trete und
Merseburg den Ruhm habe, den Namen Am als eines Prota-
martyr in sein Nekrologium einzutragen?
Wahr ist, dafs Thietmar die Stimmung der Wiirzburger
getreulich wiedergibt, sogar die sogenannte Anekdote aus der
bischGflichen Kiiche nacherzahlt und die Mirakel bei der Kirch-
weihe mitberichtet^), allein man ubersehe nicht, wie er zu
jenen Legenden die feine und vorsichtige Bemerkung ftigt:
„Meine Feder geniigt nicht, die trefflichen Eigenschaften Ams
wiederzugeben, aber das glaube ich von Herzen, dafs
er aptid deum magni meriti gewesen".
Wenn mm ein Schriftsteller des frtthen Mittelalters die im
Kampfe gegen Heiden Gefallenen Martyrer nennt, imd wenn
er Am und seine Schicksalsgenossen mit diesem Titel ehrt,
so kann das hbchstens dem modemen kirchlichen Empfinden
befremdlich sein. Es war eine recht iiberfliissige Belehrung,
welche die „Dresdner gelehrten Anzeigen" vom Jahre 1756
pag. 681 ihren Lesern boten, wenn sie sagten: „Am hat nicht
als ein Heidenlehrer, sondern als ein Soldat sein Leben ein-
Chron. ed. Kurze I, 4.
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Der Tod des Bischofs Am von Wtlrzburg, 275
gebiifst". Wenn Arn die waffenfahigen Stiftsuntertanen ins
Feld stellte, so erfiillte er nur seine Pflicht als Vasall des
Kaisers, und wenn er das Wttrzburger Aufgebot pers5nlich
in den Kampf begleitete, so tat er nur, was er schon friiher,
und andere Bisch5fe, auch Thietmar, wiederholt getan. Ob
der Thiiringer Herzog Poppo, der zu diesem mifsgliickten
Feldzuge aufgefordert hatte, wegen schlapper Haltung vor
dem Feinde abgesetzt wurde, oder ob ihm Am an strategischen
Talenten iiber war, das mOchte, weil die Quellen dariiber v6llig
schweigen, getrost unerOrtert bleiben. Soviel steht fest,
auch als Feldherr war Am der Bischof Von WUrzburg. Es
dtirfte dem Geiste jener Zeit die Annahme nicht widersprechen,
dafs man von der persOnlichen Teilnahme eines hohen geist-
lichen Herm einen giinstigen Ausgang der Schlacht erhofFte.
Da nun Thietmars Bericht nicht bios als eine legendarische
Umbiegung, sondern auch als unvereinbar mit den glaub-
wurdigen Zeugnissen der Zeitgenossen bezeichnet wird, so
1st eine genaue Priifung dieser Zeugnisse geboten, Wir tiber-
gehen diejenigen Quellen, welche nichts weitei als die Tat-
sache des Todes erzahlen, imd ziehen nur die Chronik Thiet-
mars, des Abtes Regino von Priim sowie den in die Miracula
S. Wigberti aufgenommenen Bericht des Heio, eines Kampf-
genossen, in Betracht^). Letzterer ist jedoch, was nicht un-
erwahnt bleiben mochte, kein Originalbericht. Heio hat seine
Kriegsabenteuer nicht mit eigner Hand niedergeschrieben, er
hat sie einem Hersfelder MOnch, namens Gerbert, erzahlt,
und dieser hat die Erzahlung einem Arionymus weitererzShlt,
der sie etwa 40 Jahre spater in seine Schrift uber die miracula
Wigberti aufnahm. Der Uberfall, die Schrecknisse des Weges
und der heillosen Flucht sind hier sehr anschaulich und ge-
wandt geschildert.
*) Chron. Thietm. I, 4: sad non longe a praedicto amne in
pago Chutici dicto Am episcopus sanctae Wirciburgensis ecclesiae
ab expeditione Boemiorum reversus at juxta glataam in parte septeh-
trionaJi fixo super unum coUem suimet tentorio cum missam caneret
hostili circumvallatus agmine praemissisque omnibus per martyrium
suimet consociis semet ipsum optulit deo patri cum oblacionibus con-
secratis ... — Regiho von Prtim ad 892: Amt hortatu ac suasione
Popponis Thuringorum duds ad pugnam contra Sclavos profecius
in eadem pugna ocdditur. — Mirac. S. Wigberti cap. 14, Mon.
Germ. IV, 225: Duces et primates Franconmi in procinctu proelii
contra Sclavos constitutos cui et me contigit interesse duri eventus
excipiunt atrocioresque exitus bello imponunt. Cumque pugnae ma-
terjes in manibus habebatur in primo congressu Am episcopus occu-
buit ...
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276 C. Klotzsch:
Wie stellt sich nun, wenn wir die Berichte vergleichen,
der Verlauf des 13. Juli 892 dar? Der Tag beginnt — es
soil ja ein Rasttag sein — mit einer Morgenandacht. Noch
wahrend Am die Friihmesse singt, umringt ein feindlicher
Heerhaufen den Hiigel, wo sein Zelt aufgeschlagen war. Er
schickt die Ftihrer und Vornehmen der Franken, allzumal
Genossen seines Martyrertodes, vor, sie stehen kampfbereit und
das Handgemenge beginnt. Beim ersten Zusammenstofs i'aWt
Arn und gibt sich mit den geweihten Gaben Gott zum
Opfer. Dafs Arn, der wohl keine Zeit fand, sein priesterliches
Gewand abzulegeri, nicht wie ein Thomas Mtinzer vor der
Front steht, begreift sich wohl, dafs er sich aber zuletzt,
nachdem ihm alle Gefahrten im Tode vorangegangen,
geopfert habe, hat Thietmar garnicht gesagt, man darf nur
seine Worte „praemissis omnibus per martyrium consociis"
nicht falsch ttbersetzen. Ursinus gibt diese Stelle ganz richtig
wieder. Ein Widerspruch zwischen "der Darstellung Thietmars
und des Augenzeugen Heio kann unmOgHch anerkannt werden.
Schwieriger mm, vielleicht auch wichtiger erscheint die
Frage: wo ist Am gestorben? Auch hier begegnen wir einer
Verdachtigung Thietmars. Seine Angabe „ab expeditione
Boemorum reversus" soil geschichtlich unhaltbar sein. Ara
sei 871 imd 872 wider die B5hmen zu Felde gezogen, aber
nicht 892, hier habe sich Thietmar durch Wurzburger Tradi-
tionen irre fiihren lassen. Regino wie Heio hatten ausdriicklich
ausgesagt, der Feldzug 892 sei gegen die Slaven, aber nicht
gegen die BOhmen gegangen. Hiergegen erlauben wir uns
die bescheidene Einwendung: sind die B5hmen nicht auch
Slaven? Regino ist nicht so Sngstlich mit der Bezeichnung
„Slaven". Kurz zuvor erzahlt er zum Jahre 891, dafs sich
Kaiser Arnulf am aufsersten Ende von Bayern aufgehalten
habe und dort mit drei Korps aufgebrochen sei, die Slaven
zu ztigeln. Der Zusammenhang und ein Vergleich mit den
Annal. Fuldens. ergibt, dafs die Mahren gemeint sind. Also
auf das contra Sclavos bei Regino darf nicht allzuviel Gewicht
gelegt werden. Vielleicht aber ist Regino gerade der Autor,
der den Thietmar rechtfertigt und uns aus der Verlegenheit
hilft. Das Hauptereignis desjahres 892 ist nach seiner Dar-
stellung der Krieg gegen Zwentibold von Mahren. Kaiser
Arnulf hatte die Unklugheit begangen, diesem Fiirsten das
Herzogtum der Bohmen, die bisher Ftirsten ihres Stammes
gehabt und dem fiankischen Reiche Treue bewahrt hatten,
abzutreten. Dieser Schrilt, sagt Regino, bot einen gewaltigen
Antrieb zur Entzweiung und ziun Abfall. Die BOhmen liefsen
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Der Tod des Bischofs Am von Wtirzburg. 277
von der Treue ab, und Zwentibold, der einen bedeutenden
Zuwachs an Macht erhalten hatte, lehnte sich, vom Diinkel
des Hochmuts aufgeblasen, wider Arnulf auf; dafs unter so
bedrohlichen Verhaitnissen der Thtiringer Herzog Poppo den
aufsassigen BShmen seine Aufmerksamkeit zuwenden mufste
und den Wtirzburger Bischof zu einem Zuge wider die BOhmen
zuredete, kann nicht befremden.
* Man hatte vielleicht von einem Zeitgenossen wie Regino
einen etwas ausfiihrlicheren Bericht uber diesen bShmischen
•Feldzug erwartet, es ist aber zu bedenken, dafs Regino unter
den ungtinstigsten Verhaltnissen die Abtei Prumia an der Eifel
ttbemahm. Schon nach sieben Jahren, 899, wich er vor dem
neidischen Treiben seiner Gegner, legte seine Wtirde nieder.
In Trier erst begann er seine Weltchronik zu schreiben ^). Das
Wenige aber, was er uns fQr die vorliegende Frage bietet, genugt
zu der Annahme, dafs Thietmar die Worte ab expeditione
Boemorum reversus nicht aus der Luft gegrifFen haben kann.
Ams Riickzug aus B5hmen erfolgte tiber den Miriquido,
auf der heutigen Reitzenhein-Chemnitzer Strafse, sein n^chstes
Ziel ist der Chutizigau, von dem aus in m5glichst direkter
Richtung der Weg nach der Heimat eingeschlagen werden
konnte^). An der Chemnitzfurt, die sich im Slldwesten der
heutigen Stadt (etwa Beckerbriicke) befand, wurde der Gau
erreicht, und am 13. Juli war bereits der jenseitige HGhenzug
erstiegen, der Lagerplatz gewShlt und das bischOfiiche Zelt
auf einem Hiigel aufgeschlagen.
Wo ist nun dieser Hiigel zu suchen? Thietmars Antwort
lautete im Gau Chutici. Unmittelbar zuvor redet er vom Gau
Giomuzzi Oder Dalemince und gibt die ungefehre Riohtimgs-
linie der Grenze gegen den Chutizigau mit den Worten an:
von der Elbe her erstreckt sich der Dalemincegau bis in den
Chemnitzflufs. Fttr diese Grenzstrecke werden keinerlei Grenz-
merkmale angegeben. Von der Chemnitz an war nun diese
bis zur Quelle die natiirliche Gaugrenze gegen Sttden. Was
also auf dem rechten Ufer der Chemnitz lag, gehOrte zu
Dalemince. Nach B5nhoffs Meinung wird jedoch die Chemnitz
erst von Gamsdorf an die Grenze beider Gauen nach Siiden
zu; er halt es ftir erwiesen, dafs alles Land auf dem rechten
Chemnitzufer langs ihres Unterlaufs, also von Gamsdorf nord-
warts, unzweifelhaft zu Chutizi gerechnet werden darf.
1) Vgl. Dummlers Ausgabe des Regino, Vorwort
') Der heutige Zug der Leipzig-Reitzenheiner Strafse durch die
Stadt ist eine Amage, die durch die Entstehung der Stadt und ihres
Marktes sich begrtlndet. Die alteste Strafse ist sie keinesfalls.
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2^8 C. Klotzsch:
AUerdings sagt uns Thietmar^), dafs bei der 981 erfolgten
Aufl5sung und Zerstttckelung des Merseburger Bistums ein
Teil des 5stlichen Chutizi mit den beiden Ortschaften Wissepuig
und Lostatawa zur Meilsner DiQcese geschlagen worden sei,
und er markiert die Lage dieses 5stlichen Chutizi durch die
Richtungslinie: von der Chemnitz zur Elbe hin. Wahreud
Lostatawa als Lastau bei Colditz gilt, ist Wissepuig^) nicht
festzustellen gewesen; in der Nahe der Chemnitz oder deren
Einfall in die Mulde mufs es gelegen haben, andemfalls hatten
die Worte fluviis Caminici Albique distinguitur keinen Sinn.
Was wir aus der angezogenen Stelle bei Thietmar zu schliefsen
haben, ist, dafs 981 die alte Gaugrenze verlassen, imd dafs
yon Lastau ab die Mulde Meifsner Di5cesangrenze wurde.
Indessen woUen wir nicht vergessen, dafs es sich ftir unsre
Untersuchung um das Jahr 892 handelt.
Sonach suchen wir jenen Hiigel mit dem Zelte Arns im
Chutizigau, aber nicht auf dem rechten, sondern dem linken
Ufer der Chemnitz. Die Lage desselben bestimmt nun Thiet-
mar naher so: non longe a praedicto amne (Caminizi) imd
juxta plateam in parte septentrionali. Die von Thietmar ge-
wahlte Satzkonstruktion umzustUlpen und dem in parte sept,
einen andern Platz anzuweisen, wagen wir nicht; es walre
doch geradezu widersinnig, zu ttbersetzen „n6rdlich von der
Chemnitz", da diese wesentlich in n5rdlicher Richtung fliefst.
Das juxta pi. mufs mit in parte sept, verbunden bleiben. Eine
andere Strafse kann aber nicht gemeint sein, als die, auf welcher
Arns Kolonne von BQhmen her in den Chutizigau gezogen und
auf deren Fortsetzung man zur H5he mit dem Hiigel gelangt
war. Auf dem HOhenrUcken (etwa bei Wittgensdorf) wendet
sich die Strafse westiich, n5rdlich von ihr lag der Hugel,
und zwar nicht weit von der Chemnitz. Keine Ortlichkeit
pafst so ungezwungen zu der Beschreibung Thietmars, wie der
Taurastein bei Burgstadt. Das ist wirklich ein Hugel n5rdlich
der Strafse und unweit von der Chemnitz (2 km). Eine ge-
eignetere Stelle konnte Am Itir den Lagerplatz nicht wahlen.
Im iibrigen verweisen wir auf die vorztiglichen, klaren
und ungekiinstelten Ausfiihrungen, welche Oberbaurat WiecheJ
bei seinen Untersuchungen unsrer Frage gegeben hat. —
Nicht gestlitzt auf die Quellen, sondern, wie uns bediinken
^) Chron. Ill, 16: pars, quae ad Chutici orientalem cum adper-
tinentibus villis Wissepuig at Lostatawa pertinet ac fluviis Caminici
Albique distinguitur.
^) Statt Wissepuig liest BOnhoff: Wissepenic = Hochpenig oder
Altpenig! N. Sachs. Kirchenbl. 1907, S. 803.
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Der Tod des Bischofs Am von Wiirzburg. zj^
will, auf eigne Hand konstruiert B5nho£F folgenden Feldzug:
das vereinigte bayrische Heer tritt den Marsch nach Osten
an, iiberschreitet die Saale, Elster und Mulde und dringt
mitten in den Gau Chutizi ein. Auf der von Rochlitz nach
Hwoznie fiihrenden b5hmischen Strafse riickt Am vor, diese
Feste einzunehmen. Die Sorben kommen ihm zuvor, und in
dem sCld5stlichen Zipfel des Chutizigaus ward die unglflckliche
Schlacht geliefert ; aber nicht bei einem tJberfall, sondern in
ofFener Feldschlacht verier Am sein Leben.
Eine derartige Darstellimg fordert zu einigen Fragen
heraus. Liegt denn audi nur eine entfemte Veranlassung vor,
hier die Feste Hwoznie im Dalemincegau zu erwahnen? Lafst
sich eine Strafse von Rochlitz nach Hwoznie urkundlich be-
legen? War die in der Dotationsurkunde far Zschillen erst
1 1 74 erw^nte, an Wiederau vortiberfuhrende semita Boemica
nicht vielmehr der Verbindungsweg von Rochlitz nach dem
neugegrtindeten Chemnitz? Es ist ja mSglich, dafs das
castellum Hwoznie eine slavische Festimg, grad, gewesen
imd bereits vor Unterwerfimg des Dalemincegaus vorhanden
war. War es aber wirklich die gefahrliche Ecke, die Haupt-
stUtze der Slaven in diesem Gau, warum wandte sich Kaiser
Heinrich 928 nicht gegen diese, sondern gegen Gana?
Dr. BOnhoff ist liber die Lage des castellum Hwoznie
so sicher orientiert, dafs er eine Untersuchung dieser gar nicht
einfachen Frage unterlafst. Es dUrfte aber doch nicht uber-
fliissig sein, das hier einschlagende urkundliche Material zu
Rate zu ziehen.
Seit Petr. Albinus und Schottgen hat man sich daran
gewOhnt, das cast. Hwoznie auf dem Treppenhauer, einem
Hiigel neben dem Sachsenburger Schlofsberge, zu such en;
auch Posse ist dieser Meinung. Die Graben und W^Ue,
welche der Frankenberger Chronist noch um 1755 dort ge-
sehen haben will, sind nichts weiter, als Halden und Stollen,
die von dem einstigen Bergbau herrUhren. Hingst^) und
neuerdings BOnhoff nehmen das SchlofsSachsenburga. d.Zscho-
pau, 30 Minuten von Frankenberg, in Anspruch. Zimi ersten
Male wird das cast. Hwoznie in der Urkunde vom 23. Juli 981
erwahnt^), laut welcher Kaiser Otto II. dem Kloster Memleben
folgende Schenkung macht: castella quedam et loca in par-
tibus Sclavoniae Doblin et Howznie nuncupata, in pago Dale-
mince sen Zlomekia vocato, juxta Multha fluvium dictum ....
cum burgwardiis pp. Das Eigentumsrecht an dieser Besitzung
*) Mitteil. des Freib. Altert.-Verdns IV, 405 ff.
*) Gedruckt in Wank, Hess. Landesgesch. II, i Nr. 27,
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28o C. Klotzsch:
wurde 1015 dem Kloster Memleben entzogen und auf kaiser-
lichen Befehl der Benediktinerabtei Hersfeld in Hessen aber-
tragen. Die bedeutende Entfemung von Hessen lafst erklSr-
lich erscheinen, dafs man den Markgrafen von Meifsen mit
diesem Gebiete belieh. Aus einer in der Kanzlei von Hers-
feld ausgestellten Urkunde^) erfahren wir die Grenzen und
den genauen Umfang dieses sogenannten praedium Hersfeldense:
in einer Ausdehung von DObeln bis in die Gegend von Z5blitz
lag es zwischen Zschopau-Pockau und Mulde-Striegis. Wir
woUen uns hier nicht in Vermutungen ergehen, welche Ab-
sichten durch diese Urkunde erreicht werden soUten; eins nur
ist klar, der Abt Heinrich von Hersfeld, wie nicht minder
Markgraf Friedrich hatten ein Interesse daran, dafs samtliche
im Meifsner Lande gelegene Lehen Hersfelds in dieser Ur-
kunde genannt wurden. Sie ist zweifellos unter Zuhilfenahme
einer alteren Lehnsregistratur von einem Verfasser zussimmen-
gestellt, der in der Meifsner Geographic schlecht bewandert
war. Er will die in dem geschenkten Gebiete gelegenen
civitates et castella auffiihren imd rechnet zu diesen Dresden,
Pirna, Freiberg! Auffalliger Weise fiihrt er Doblin castrum
et civitas an, cast. Hwoznie aber nicht. Man mOchte glauben,
dafs letzteres bereits nicht mehr vorhanden oder nicht mehr
das war, was es vor 981 gewesen: ein castellum. Schon der
Umstand, dafs Kaiser Otto zwei Kastelle an der Mulde an
ein Kloster verschenkt, spricht fiir die Annahme, dafs sie als
milit^risch wichtige Objekte, als Verteidigungswerke 981 nicht
mehr angesehen wurden. Hwoznie verier seinen Charakter
als Kastell, es blieb noch sein Name als Burgwartbezirk. Von
diesem hOren wir noch einmal in der Zeit zwischen 981 und
1292. Die Reichsministerialen von Mildenstein hatten Jahre
lang dem Meifsner Domkapitel gewisse Bischofszehnte inner-
halb der possessiones Hersfeldenses streitig gemacht, sogar
beschlagnahmt. Bei der am 23. April 12 14 in D5beln statt-
gefimdenen Verhandlung erklarte der Meifsner Dompropst,
dafs diese Zehnten zu dem Domaltare St. Pauli geh5rten. Die
Mildensteiner wurden abgewiesen. Ihre trotzdem begangenen
Gewalttatigkeiten fanden auf einer Synode zu Meifsen ihre
Suhne. Der Propst schwor auf das Evangelienbuch, dais
die decimae innerhalb der possessiones Hersfeldenses, que sunt
in burcwardo Gozne et in territorio Frankenberg, der Dom-
kirche gehOrten^). Weil nun das D5belner Verhandlungs-
Abgedruckt in v. Webers Arch. f. Sachs. Gesch. V, 26a.
«) Cod. dipl. n, I, 78 u. 85. Ober die Umwandlung der Fonn
Hwozni^ in Gozne vgl. Hey, Slav. Siedel. S. 241.
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Der Tod des Bischofs Am von Wtirzburg. 281
protokoU vom Jahre 12 14 und das Meifsner Stihnedokument
vom Jahre 1222 neben dem burcw. Gozne das territorium
Frankenberg nennt, hielt man sich berechtigt, das castellum
Hwoznie mit dem Schlofs Sachsenburg oder dem Treppen-
hauer zu identifizieren. Letztgenannte Ortlichkeiten befinden
sich unfraglich im territorium Frankenbeig, wie kann man
da das cast. Hwoznie, das selbstverstHndlich im burcw. Gozne
und zwar an der Mulde liegt, auf jenen iltigeln an der
Zschopau suchen? Vielleicht ist der Ausdruck territorium
Frankenberg geeignet, an die grofse Veranderung zu erinnem,
welche die Verwaltungsorganisation in der Mark Meifsen seit
der Entwickelung der landesfiirstlichen Macht genommen.
Hiervon wurde das dem Markgrafen unterstehende praedium
Hersfeldense natiirlich mitbetrofifen. Dieses nicht einheitlich
verwaltete grofse Gebiet zerfiel in kleinere Distrikte, es gab
stadtische Territorien, civitates cum villicationibus ; markgraf-
liche Lehnsleute, milites, (von Dobehn, Sassenberg, Schellen-
berg) werden mit bonis feudalibus ausgestattet. — So hat
wohl das neben dem territorium Frankenberg genannte burcw.
Gozne nur noch als Name fiir einen Distrikt zu gelten, der
in der Umgebung des verschollenen Kastells seine StStte hatte.
Heutzutage ist es freilich mit Schwierigkeiten verbunden, die
Statte, an welcher ein solcher Name haftete, genauer zu er-
mitteln, zumal ja manches Kastell gar nicht standig bewohnt
war. Es ist ein eignes ZusammentrefFen, dafs mit unserm
Hwoznie der fast gleichnamige, sprachHch fast gleichbedeutende,
verschollene Burgw. Gvozdec (spr. Gwozdez) an der Elbe,
sUdlich von Meifsen, welchen Cosmas von Prag in seiner
Chronik dreimal erwahnt, das gleiche Schicksal teilte. Erst
neuerdings ist dem Professor Hey^) gelungen, aus gleich-
zeitigen deutschen Urkunden festzustellen, dafs Gvozdec nur
das burgw. Wosize oder Woz bei Constappel gewesen sein
kann. Am Westabhange des dortigen Gohlbergs lafst der
noch vorhandene Wall mit seinen Zickzackeinschnitten die
ehemalige bedeutende Festungsanlage erkennen.
Zum Schlusse mOchten wir mit der Bemerkung nicht zu-
riickhalten, dafs wir dem Berichte Thietmars vor dem Bonhoff-
schen den Vorzug geben. Ruhen Arns Gebeine in Wtirzburg
oder in Colditz? — Sehr sinnig sagt der selige Pf. Ursinus: wir
rlihren nicht seine Gebeine, wir lassen ihn im Frieden ruhen.
') N. Arch. f. S. Gesch. XI, i ff.
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIX. 3. 4. '9
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IX.
Der Streit um die Lausitz 1440—1450.
Von
Richard Freiherr von Mansberg.
Die sogenannte Marchia Lusacie ist niemals eine be-
sondere deutsche Reichsmark im ursprtinglichen Sinne dieser
Bezeichnung gewesen, wenngleich ihr Namen seit dem Ende
des 12. Jahrhunderts wohl als pars pro toto verwendet
wurde fiir die ganze Ostmark, deren grofsen Ostlichen Teil
die Gaue Luzici und Zara biJdeten. Diese Gaue war en vom
deutschen Konige der Verwaltung durch die marchiones drien-
tales unterstellt, denn eigentliche Markgrafen der Lausitz hat
es nie gegeben. Den Zerfall der alten Ostmark leitete ein
die Teilung unter den S5hnen des Markgrafen Konrad von
Wettin Mitte des 12. Jahrhunderts, und diesen Zerfall voll-
endeten die Wirren im Hause Wettin um . die Wende des
13. Jahrhunderts. Der in Stiicke zerrissene westliche Teil
fiel unterschiedlichen Nachbarn zur Beute, wShrend der 6st-
liche Teil, ein 200 Geviertmeilen umfassendes Gebiet, unter
dem Namen Lausitz als politisch-geographischer Begriff sich
erhielt, freilich zu gr5fstem Schaden des Landes unter schnellem
Wechsel des Besitzrechtes in den Handen der Askanier,
Wittelsbacher, Wettiner, Schlesier und schliefslich der KOnige
von B5hmen. Zu dem von den Nachbarn allmahlich ge-
lockerten Bestande gehOrten nicht blofs die 1635 von BOhmen
abgetretenen kummerlichen Reste, sondem auch die Herr-
schaften Priebus, Sorau, Kottbus imd Peitz, das Gebiet von
Sommerfeld, die Herrschaften Beeskow, Storkow, Teupitz
(Wusterhausen), Zossen, Barut, Dahme, das Gebiet von Bar-
walde und Liebenwerda, wahrend der 5stlichste Zipfel der
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Der Strdt um die Lausitz 1440— 1450. 283
Grafschaft Brehna (Schlieben, Schweinitz) schon im 12. Jahr-
hundert abgerissen war. Auch die vom Hause Wettin im
14. und 15. Jahrhundert erworbenen Gebiete von Finster-
walde, Elsterwerda und Mtickenberg, von Senftenberg und
Sonnenwalde sind formell Bestandteile der Lausitz imter
bGhmischer Oberhoheit gebieben. Der Zusatz „Nieder" ge-
h5rt einer spSteren Zeit an, seit man auf den Einfall kam,
das Land der SechsstSdte im Stiden als Oberlausitz zu be-
zeichnen.
Der Lausitz war es nicht vergOnnt, eines eigenen mit
dem Lande gleichsam verwachsenen Fttrstenhauses sich zu
erfreuen, einer Dynastie, welche mit starker Hand gesetzKche
Ordnung, inneren Frieden zu schaffen und in erfolgreicher
Weise zu wahren vermochte. Zwar hat sie ttber 200 Jahre
zu den Landern der bShmischen Krone gehOrt (genauer
1368 — 1635, unterbrochen durch Pfandschaft 1422 — 1462,
durch die ungarische Herrschaft 1467 — 1490), aJlein diese
Zugeh5rigkeit wird gewifs niemand als Gluck bezeichnen.
Der den slavischen Staaten eigenttimliche tJbergang von roher
Willkiir zu wiister Anarchie, der hSufige Wechsel der
Regentenhauser verbunden mit der Barbarei der Tschechen
und dem schadlichen Einflufs der handelstichtigen Grofsen,
sie waren nicht geeignet, Ruhe und Ordnung zu schaffen in
den Nebenlandern', wo die lediglich durch Protektion und
nicht um ihrer Tiichtigkeit willen eingesetzten LandvOgte
weder durch Weisheit noch durch Tatkraft sich hervorgetan
haben. Die Stadte der Lausitz haben nicht zu solcher Be-
deutung sich aufschwingen kOnnen wie die im stidlichen
Nachbarlande, wo der Bund der Sechsstadte mit oft furcht-
barer Rticksichtslosigkeit bestrebt war, wenigstens die Sicher-
heit der Strafsen aufrecht zu erhalten. Die Spaltung des
Lausitzer L^ndes in zahlreiche Herrschaften mit beinahe
fursthchen Gerechtsamen reizte im hohen Grade die Begehr-
lichkeit der Nachbaren, und diese setzte dort ein, wo sie ge-
wissermafsen herausgefordert wurde. Das geschah durch jene
Herrengeschlechter, die trotz ihrer materiellen Hilflosigkeit
gem wie imabhangig sich geberdeten, daher als Riickhalt
ftlr ihre tJbergriffe Anlehnung an eine benachbarte Macht
suchten. Die ihnen bald heimlich, bald Offentlich gewahrte
„Versprechung und Verteidigung" starkte nicht nur den Ein-
flufs der betreffenden Grenzmacht im Lande, sondern fiihrte
nicht selten zur Besitznahme des beschiitzten Landesteils, in
der Regel durch geschickte Benutzung der Geldverlegen-
heiten des bisherigen Inhabers, kurz zu einem Vorgange, den
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284 ^* Frhr. von Mansberg:
die schlaffe Verwaltung der bShmischen Landv5gte nicht zu
hindern vermochte, um so weniger, als scheinbar die Ober-
hoheit der Krone dabei gewahrt blieb. Wenn in den auf
Zerreifsung des Landes gerichteten Bestrebungen allmahlich
die askanischen Herz5ge von Sachsen, die ErzbischQfe von
Magdeburg, die schlesischen HerzQge zu Glogau, Krossen,
Sagan ausgeschaltet wurden, so traten dafttr die Machtigeren
um so starker in den Vordergrund, zwei Dynastien, welche
beide altberechtigte Anspriiche auf das ganze Land zu haben
vermeinten. Die Wettiner batten nie vergessen, wie einst
die Lausitz durch das Schwert ihrer Ahnherren gewonnen,
von ihnen christianisiert und germanisiert worden war; die
HohenzoUern betrachteten sich als Rechtsnachfolger der er-
loschenen Askanier und demgemafs berechtigt, alles wieder
zu erlangen, was diese vormals mit Gold oder mit Eisen
erworben hatten.
Der unverkennbar zersetzende Einflufs von aufsen, im
Innern die hin- und herschwankende Haltung der Grofsen
und die allgemeine Neigung zu Gewalttatigkeiten liefsen bei
der kraftlosen b5hmischen Verwaltung zu einem allgemeinen
chronischen Leiden werden jene Erscheinungen, die im iibrigen
Deutschland doch nur sporadisch auftraten. Es werden zwar
Rauberromane in aller Herren Landern erzahU, und manche
Plackergeschichten beruhen auch anderswo auf beglaubigter
Unterlage, aber nirgends in deutschen Landen hat das Un-
kraut des Fehdewesens mit Raub, Mord und Brand so iippig
gewuchert, wie gerade in der Lausitz. Hier ist es weniger
die Keckheit des eigentlichen Schnapphahnes oder Ritters
vom Stegreif, weniger die Rauflust, Beutelust einzelner grofser
oder kleiner Herren, was uns auffallt, als vielmehr die Zu-
sammenrottung ganzer Scharen zu dem Zwecke, mit roher
Gewalt wirkliche oder ertraumte Anspriiche auf eigene Faust
durchzusetzen, Raubzuge im grofsen Stile, um Gleiches mit
Gleichem zu vergelten, bisweilen nur aus Rachedurst wegen
vermeintlicher Krankungen. Demgemafs wurden die raube-
rischen Einfalle iiber die Grenze, von der Lausitz und in die
Lausitz, zu standig sich wiederholenden Landplagen. Dafs
sogar die Nachbarfiirsten selbst oder ihre Vertreter an der
Spitze derartiger Einfalle standen, dafur haben wir Beispiele
gerade aus der im vorliegenden Aufsatz ins Auge gefafsten
Zeit. Wegen eines auf ihn gesungenen Spottliedes untemahm
1445 der Markgraf von Brandenburg einen Rachezug in die
Herrschaft Senftenberg, 1446 fiihrte des deutschen Ordens
Vogt oder Statthalter der Neumark nach einem verwiistenden
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Der Streit um die Lausitz 1440—1450. 285
Einfall in die Lausitz eine grofse Beute aus dem Lande,
1448 uberfiel der Herzog von Sachsen Hoyerswerda, um
Rache zu nehmen fur die Wegfiihrung etlicher Untertanen.
Es lag ja im Kriegswesen jener Zeit, dafs alle Untemeh-
mungen, alle Fehden weniger auf Gefechte oder Schlachten
gerichtet waren, als vielmehr auf Raub oder ZerstOrung von
Eigentum, auf das Ergreifen von zahlungsfahigen Gefangenen
behufs Erpressung von LOsegeld, und in solcher Auffassung
unterschieden sich weder Ritter noch Biirger, weder welt-
liche noch geistliche Fursten. Wenn man nicht vergifst, dafs
zahllose Fehden entweder gar nicht oder kaum andeutungs-
weise im urkundlichen Material Erwahnung finden, so kann
man sich annahernd vorstellen, wie furchtbar das Land unter
solchen Heimsuchungen leiden, wie traurig die wirtschaft-
lie he Lage sich gestalten mufste. Die letztere spricht mit
erschreckender Deuthchkeit aus der Bagatelle von 7859 Schock
Groschen, uih welche der K5nig Sigismund ein Land von der
GrOfse Mecklenburgs verpfanden konnte, wenn man erfahrt,
dafs wenig spater das winzige Koburger Landchen um
42000 Goldgulden eingegeben wurde als Pfand dem Ritter
Apel Vitztum.
Der* eben erwahnten Verpfandungsurkunde hatte K(3nig
Sigismuaid acht Jahre friiher (Koblenz, 30. August 1414) einen
Machtbrief^) voraufgehen lassen, in welchem er die beiden
LandvOgte, Herm Hynko Birke zu Leipa und Hansen von
Polenz (der Lausitzer Linie des Geschlechtes Polenz an-
gehSrend), be vollmachtigte , die von der Lausitz abgekom-
menen Schl5sser mit ihrem ZubehOr an sich zu bring en,
„inne zu behalden und zu niefsen, bis daz sie von uch ge-
lediget werden". Hierauf folgte 1422 (Niirnberg, 6.. Sep-
tember) jene beriihmte Urkunde^), nach welcher fur die
dem K5nige gemachten Darlehen im Gesamtbetrage von
7859 Schock Groschen dem Landvogte Hans von Polenz^)
1) Wien, k. k. Haus-, Hoi- u. Staatsarchiv.
2) Orig. in Prag. KOnigl. Sachs. Hauptstaatsarchiv zu Dresden
— ktinftig zitiert Dr. oder Dr. W. A. (d. h. die unter der Bezeichnung
Wittenberger Archiv registrierte Abteilung des Hauptstaatsarchivs) —
Kop. 1 3 17 lol. 49. Luckau Ratsarchiv vidim. Abschnft vom Jahre 1424.
Wiederholt gedruckt, so bei von Raumer, Cod. cont. I, 90.
«) Dem nachfolgenden Bruchsttick der Stammtafel der Lausitzer
Polenz ist hinzuzufiigen, dafs Hansen des eisemen Polenz Mutter
als Hofmeisterin der Markgrafin Katharina, des KOnigs Sigismund
Schwester, bezeugt ist (Dresden, Original vom 5. Januar 1370). Dieser
Beziehung hatte der junge Polenz wohl des KOnigs Gunst zu danken.
Im Jahre 1421 erscheint derselbe als Mtinzmeister zum Kuttenberg, wohl
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286
K. Frhr. von Mansberg:
das Fttrstentum zu Lausitz mit alien Herren, Mannen, Stadten
iiberwiesen wurde und die Verzinsung seiner Forderungen
gedeckt werden sollte aus den Einktinften, aus alien Zinsen,
ZOllen, Renten, Nutzungen und Gefallen, welche ihm folgen
sollten, bis der KOnig oder seine Erben die Einlosung vor-
nehmen wiirden. Der K5nig ahnte wohl kaum, dafs voile
40 Jahre vergehen kSnnten, bevor die Lausitz wieder zurfick
an die Krone von B5hmen gelangte. Polenz hat von den
ihm verliehenen Rechten den ausgiebigsten Gebrauch ge-
macht; als aufserst energischer Kriegsmann hat er nie ge-
z5gert, sofort mit gewafl&ieter Hand das zu erringen, was
seiner Botmafsigkeit entzogen war oder entzogen zu werden
drohte, die Willkur der Grofsen mit eisemer Faust geziigeit.
Er nahm denen von Penzig imd von Gorenz die Herrschaft
Senftenberg, erwarb Finsterwalde von Hans von Torgau,
erhielt vom Landgrafen Friedrich dem Jiingem, als dessen
Beamter er seine Laufbahn begann, die iierrschaft Miicken-
berg, entrifs dem Herzog Heinrich von Glogau die Burg
Golfsen mit ihrem ZubehOr, gewann Kalau mit Waffengewalt
und vertrieb die Schenken von Landsberg aus der Herr-
schaft Peitz. Da ihm und seinem Vetter Hermann zu Beesdau
die Stadt Liibben mit ihrem ZubehOr (unabhangig. von der
Verpfandung des Landes Lausitz) versetzt war, so hatte Hans
in wenig Jahren ein ansehnliches Stiick des Landes in seinen
unmittelbaren Besitz gebracht, dazu im Nachbarlande Rad-
meritz, KSnigsbriick, Teile von Kamenz, sogar Ansprtiche auf
Hoyerswerda*) erlangt, auch in Bohmen die Herrschaft Krinec
nur um die damit verbundenen Einnahmen zu geniefsen, denn schwer-
lich wird er in BOhmen lange Zdt sich haben aufhalten kOnnen
(Dresden, Originale Nr. 5837 u. 5840 vom 5. Marz und 13. April).
Hermann 1283
Hans TOn Polenczk
zu Polenz bei Meifsen
erw^hnt 1346, 1349, 1350
Hermann
Hauptmann zu Sommerfeld 1355
Hermann f 1435
zu Beesdau
Wenzel f 1430
Han8 t 1370
zu Bazdorf bei Meiisen
Hang der elserae Poleu
t 1437
Pfandherr der Lausitz 1422
Hans
zu Beesdau
Hermann
Wenzel f 1464
zu
Knappendorf
Jakob sen.
f um 1460
Jakob Jn.
t 1475
B. Nickel
t 1460
Landvogt
1437-1448
*) Ob Hoyerswerda damals zur Lausitz oder zum Lande Budissin
gehOrte, dartiber war man sich selbst an mafsgebenden Stellen keines-
wegs klar.
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Der Streit um die Lausitz 1440 — 1450. 287
und anderes erworben. Polenz ist in der Tat eine der hervor-
ragendsten Erscheiniingen seiner Zeit gewesen; unter giinstigen
Umstanden hatte sein Ehrgeiz vielleicht hohe Ziele sich stecken
diirfen, aber ihn, wie auch seine Zeitgenossen drttckte der
Mangel am Notwendigsten zum Leben im Kriege und Frieden:
Papiergeld war noch nicht erfunden, Staatsanleihen kannte
man nicht, die Geldnot war allgemein. Seine kriegerische
Tatigkeit ohne jede Ruhe und Rast, seine zum Teil weiten
Reisen behufs politischer und anderer Vermittelungen ver-
schlangen ungeheure Summen, die zehnprozentige Verzinsung
der entliehenen Gelder war schliefslich nicht mehr zu be-
schaffen ohne Gewaltakte, so oft er auch neue Quellen zu
5fihen wufste, wenn die alten versiegten. Bis an die West-
grenze Thtiringens und nach BShmen, Sachsen, Schlesien
erstreckten sich seine Verpflichtungen gegen FUrsten und
Stadte, Ritter imd BUrger, und als gar die schreckhche
Hussitennot hereinbrach, da schlugen die Wogen ihm ilber
dem Kopfe zusammen. Im Januar 1437 ^rlag der merk-
wiirdige Maim seiner furchtbar aufreibenden Lebensweise,
nachdem er die Mehrzahl seiner Erwerbimgen hatte ver-
pfanden oder verkaufen miissen. Seinen beiden S5hnen,
Jakob sen. und Jakob jun., die im Kindesalter von etwa
zwOlf und neun Jahren standen, hinterHefs er eigentlich nur
schwer realisierbare AnsprUche, dagegen ein Heer von GlSu-
bigern, von denen manche, namentlich der Abt zu Dobrilug,
sehr unbequemer Art waren. Diese Sachlage mufste hier
vorangeschickt werden, da sie uns den Gesichtspunkt liefert
zur sachgemSfsen Beurteilung der nun eintretenden ver-
zwickten politischen Lage in der Lausitz.
Dem eisemen Polenz folgte noch im selbigen Jahre sein
GSnner K5nig Sigismund im Tode nach; vorher schon war
Hansens Vetter, Hermann von Polenz zu Beesdau, sein Biirge
oder Mitschuldner in den meisten Schuldbriefen, Todes ver-
bHchen unter Hinterlassung dreier SOhne, Hans, Nickel, Her-
mann, von denen Nickel alsbald vom K6nig Albrecht als
Landvogt bestatigt wurde, zugleich sds Vormund der beiden
Jakobe, der nunmehrigen Pfandinhaber der Lausitz, nachdem
die Verhandlungen iiber Abl5sung des Landes bis auf weiteres
vertagt worden, wie K5nig Albrecht in seiner Urkunde vom
22. M^rz 1439 ausspricht, sieben Monate vor seinem Tode,
der am 27. Oktober erfolgte. Im Jahre 1440 lag der neue
KOnig von BOhmen, der Posthumus Wladislaw, in Windeln
in der Hofburg zu Wien imter Obhut seines Oheims, eines
Kaisers, dessen lange Regierung fiir Deutschland eine ebenso
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288 R. Frhr. von Mansberg:
lange Leidenszeit bedeutet. In Bohmen selbst lahmte poli-
tischer und religioser Hader alle Krafte des Landes und nur
die Starke Hand eines Gubemators, wie es Georg von Kun-
stat zu Podiebrad war, konnte nach und nach einigermafsen
Ordnung in die wirren Verhaltnisse bringen. Die Lausitz
blieb sich selbst uberlassen, d. h. in einer Lage, welche so-
wohl den Kurfursten von Sachsen, wie den von Brandenburg
annehmen liefs, das Land werde ihm alsbald wie eine reife
Frucht in den Schofs fallen; es fragte sich nur, wem von
den beiden Rivalen. Damit beginnt ein zehnjahriges Intrigen-
spiel, ein bald heimlich glimmendes, bald hell aufloderndes
Feuer, oft unterbrochen und beeinflufst durch anderweite
Verwicklungen, namentlich fur Sachsen durch einen vergeb-
hchen Feldzug gegen Luxemburg imd hinfort durch den
verhangnisvollen Bruderzwist, fiir Brandenburg durch die
Kampfe mit Pommern und in Franken. Es kommt zu schein-
bar ganz friedlichen Pausen, in welchen die alte Erbeinigung
erneuert werden konnte, sogar Beistand gegen die Feinde
des Rivalen geleistet und die Sch wester des Sachsen dem
Brandenburger (1441) vermahlt wurde; das alles hinderte
jedoch nicht, dafs man den Zankapfel fortwahrend im Auge
behielt, bald ^Schmeichelnd und streichelnd, bald rennend und
brennend vorging, bis endlich Zaudem und Zagen auf der
einen, Ergreifen und Wagen auf der anderen Seite die Ent-
scheidimg brachte, Wenn der Volksmund (oder die Nach-
kommen) den einen der beiden Fursten trotz seiner unauf-
h5rlichen Kampfe den Sanftmutigen (Placidus) genannt, den
andern aber den Eisenzahn, so lalst teilweise in diesen Beinamen
schon das Ergebnis des langen Streites sich voraussehen.
Ritter Nickel von Polenz hat friihe schon eine kampfes-
frohe Natur bekundet und ist durchaus keine unbedeutende,
zaghafte Personlichkeit gewesen; allerdings der fiber alle
Mafsen schwierigen Lage, in die er jetzt geraten, keineswegs
gewachsen, wie er selbst sofort erkannt und auch bekimdet
hat. Er wufste nur zu gut, wie unwillig die Grofsen des
Landes einem aus dem Dienstadel hervorgegangenen Land-
vogte als Herrn des Landes sich fugten, seitdem der eiserne
Polenz im Grabe ruhte; von der iiberkommenen Schulden-
last erdruckt, empfand er nur zu deutlich die Schwere der
Aufgabe „Schutz, Schirm und Befriedung des Landes" ohne
alle Hilfe durchzufuhren und dabei seine Mfindel vor dem
Schicksal zu bewahren, vielleicht als Bettler schmachvoll das
Laad raumen zu miissen. Wir wissen, dafs er diese seine
Empfindung keinen Augenblick verhehlt, vielmehr mit griind-
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Der Streit um die Lausitz 1440— 1450. 289
licliem Nachweis wiederholt zum Ausdruck gebracht hat.
Die ihm dringend geboten erscheinende Anlehnung an einen
kraftvoUen Beschiitzer hat Ritter Nickel zunachst in Branden-
burg suchen zu mtissen geglaubt. Darob kann ihm ein Vor-
wurf kaum gemacht werden, um so weniger, als der eben
zur Regierung gelangte Markgraf Friedrich II. ein besonderes
Interesse gerade fur die Lausitz hat merken lassen. Eine
im Berliner Geheimen Archive bewahrte Eingabe branden-
burgischer Agenten ist zwar undatiert^), sie ist jedoch offen-
bar Ende 1440 gefertigt, wie man aus den Personen der
Erbarmannschaft schliefsen darf, welche sie als gut branden-
burgisch gesinnt nennt und als solche, die zugesagt „das sie
mins hern Gnade gehorsam und gewartig sein woUen, als
unser man im lande zu Lusicz uf myns hern teyl*'. Unter
d.esen Mannen wird auch Hans von Polenz genannt, des
Ritters Nickel aiterer Bruder, der auf Beesdau safs, einem
seit langer Zeit schon in Handen der Lausitzer Polenze be-
findlichen Gute, das spater an Nickels aitesten Sohn KristofF
und dessen Nachkommen gelangte, erst am Ende des 18. Jahr-
hunderts an die von Thumen veraufsert wurde. Die Er-
wahnung beweist, wie damals die Lausitzer Polenze, nicht
der Landvogt allein, fiir das brandenburgische Interesse ge-
wonnen waren. Am 3. Januar 1441 stellte der Markgraf
Friedrich einen fiir die nslchsten drei Jahre geltenden Schutz-
brief aus, in welchem ausdriicklich betont ist, wie der
Markgraf helfen wird, alle, welche sich dem Vogte
widersetzen und vom Lande losreifsen woUten oder
schon losgerissen hatten, auf eigene Kosten, doch
mit Hilfe der Lausitzer, zum Gehorsam zu bringen^).
Ritter Nickel erklSrt in seinem Revers vom namlichen Tage,
dafs fUr den gewahrten Schutz jahrlich zur Weihnacht
500 Gulden in Mittenwalde erlegt werden sollen, dafs er,
der Landvogt, dem Markgrafen zum Dienst und zur Hilfe
bereit sein werde, mit ganzer Macht oder solcher Anzahl
von Leuten, wie das seine Gnade von ihm begehren wiirde.
In wie engen Beziehungen zum Markgrafen Ritter Nickel
noch geraume Zeit nach Abschlufs dieses Vertrages stand,,
folgt daraus, dafs wir ihn in den Sommermonaten desjahres
1 44 1 haufig im unmittelbaren Gefolge des Fiirsten, als Zeuge
seiner Urkunden entdecken^).
^) Geh. Staatsarchiv Berlin, Manuscripta Bor. Bd. 306 S. 152.
2) Dr.W. A. Loc.4353,Niederlausitz.Sachen BI.442. vonRaumer,
Cod. cent. I, 165.
3) Riedel, Cod. dipl. Brand. B. IV.
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290 R. Frhr. von Mansberg:
Begreiflicherweise war man in Sachsen nicht wenig ent-
rtistet iiber das Vorgehen des Markgrafen von Brandenburg;
konnte man sich hier doch auf des K5nigs Albrecht Auftrag
berufen, den er bereits vor Tabor 1438 dem Herzoge Fried-
rich erteilt und in Presburg 1439 dem sSchsischen Gesandten
wiederholt hatte^), den Auftrag nslmlich, das Land Lausitz
zu schtitzen und zu schirmen, wie es nun der Brandenburger
ohne habere Genehmigung auf sich genommen. Da man
jedoch sachsischerseits versaumt hatte, eine schriftliche
Vollmacht sich auszubitten, so war vorderhand nichts weiter
zu tim, als um jeden Preis zu verhindem, dafs der Schutz-
yertrag nach Ablauf der drei Jahre wieder erneuert werde.
tJbrigens woUte Herzog Friedrich wenigstens dem Ritter
Nickel von Polenz zu verstehen geben, dafs man das Haus
Sachsen nicht als quantity negligeable betrachten diirfe. Er
verlangte^) von ihm die sofortige Entrichtung von 500 Schock
Gr. auf Grund des vom Herzoge am 25. Juli 1436 mit weiland
Hans von Polenz geschlossenen Vertrags, betreffend den ge-
meinsamen Kriegszug gegen Peitz. Zwar entgegnete Nickel^),
dafs der Herzog nicht pers5nlich vor Peitz erschienen, imd
das Schlofs ohne den unmittelbaren Beistand der sSchsischen
Truppen erobert sei, allein die herzoghchen Rate wiesen
diesen Einwand damit ab, wie der Herzog *„sine vehdisbrieve
von ym hinweg geschigkt und sich mit volge und alien sachen
gancz doreyn gericht, vor das sloz zu senden". Auch der
Markgraf von Brandenburg wurde ersucht, den Ritter Nickel
zur Erfiillung seiner Verbindlichkeiten anzuhalten, imd der
Markgraf versprach (8. Mai), den Polenz zu einem Tage nach
Wittenberg mitzubringen, um die Anforderungen an denselben
zu erledigen*). Leider kennen wir das Ergebnis dieses Brief*
wechsels nicht, der dem Ritter unbequem genug gewesen
sein mag; aber gewifs stehen damit in Zusammenhang die
um wenig spater auf beiden Seiten der Grenze erfolgten
Raubzuge in die Pflege Hain und in die Herrschaft Senften-
berg, die wir leider auch nur andeutungsweise erfahren*).
Im folgenden Jahre (1442) bereits machen wir die uber-
raschende Wahmehmung, dafs die Beziehungen Nickels zu
'Brandenburg erkalten, dagegen neue Verbindungen mit Sachsen
^) Dr. W. A. Log. 4353 a. a. O. Bl. 71b.
'-) Dr. Kop. I Bl. 284 und vorher 81. 25.
8) Dr. Kop. I Bl. 284 b.
^) Weimar, Orig. vom 8. Mai 1441.
^) Dresden, Orig. vom 18. Dezember 1442, und W. A. Log. 4353
a. a. O. Bl. 485.
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Der Streit um die Lausitz 1440 — 1450. 291
angekniipft werden. Der Vermittler war hier Wenzel von
Polenz, des Landvogts Vetter, der aus der Lausitz sich nach
Meifsen gewendet, schon 1431 als Untervogt zu Dresden,
1437 als Besitzer von Knappendorf und Volkersdorf in der
Nahe von Dresden erscheint. Auf seine Mitteilung^) einer
Rucksprache mit Ritter Apel Vitztum, dem Bevollmachtigten
der beiden HerzOge von Sachsen, entgegnete (26. Marz)
Ritter Nickel: „das es mynen vettern und mir ganz sinlichen
ist, das land zcu vorphenden vor unser gelt, wo wyr kunnen,
und hoffen den willen von unser gnedigen frawen der koni-
gynnen (Elisabeth, Erbin von Bohmen, KOnigs Albrecht Witwe)
wol brengen myt ander herren und frunde hulfFe". Wirklich
erschien Nickel am 15. September in Schellenberg und er-
klarte dem Herzoge fQr sich und im Namen seiner Mundel:
„wie das sie das land, alz billichen were, nicht wol ge-
schuczen konden und sine Gnad gebeten, domach zcu
stellen und an sich zu brengen". Hierauf ist dann „be-
theidingt imd vorschriben, das dieselben voit und erben das
land zcu Lusicz an herczogen Fridrichen von Sachsen fur
eyne sume geldes, dofur das land vorpfendet ist, komen lassen
wollen und sollen". Von seiner Reise nach Schellenberg in
die Lausitz zuriickgekehrt, empfing Nickel die Meldimg von
einer wahrend seiner Abwesenheit ausgefuhrten Gewalttat,
die ihm einen Vorgeschmack dessen gab, was er von dem
brandenburgischen Schutze zu erwarten hatte. Der Mark-
graf hatte 30 bis 40 Reisige in die Herrschaft Peitz geschickt,
der Polenzische Hauptmann ihnen Schlofs und Stadt ver-
raterisch geOffnet, der brandenburgische Aar hatte eine Beute
ergriffen, die er nicht wieder fahren liefs. Foltsch von Torgaw,
dem die Herrschaft Peitz 1436 durch Hans von Polenz als
Pfand fiir eine Forderung von 2200 Schock Or. uberwiesen,
empfing spater eine geringe Entschadigimg vom Markgrafen
im Namen der jungen Polenze. Der ganze Vorgang liefert
ein anschauHches Bild von der Hilflosigkeit des Landvogtes
in einem quasi herrenlosen Lande. Am 25. September meldete
Ritter Nickel das „schelkliche und bosliche gebaren" dem
Herzoge von Sachsen mit dem bemerkenswerten Schlufs:
„Ab nu myn herre der marggraffe (von Brandenburg) von
den sachen (dem Schellenberger Vertrage) icht dirvaren werde
und lichte vordir in dis land meynte zcu gryffen, bitte ich
uwir Gnade als myn gned. liben hern, das widersteen unde
dis land unde mich in uwer Gnaden schucz zu neme unde
') Dr. W. A. Loc. 4353 a. a. O. Bl. 486 u. Bl. 71b.
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292 R. Frhr. von Mansberg:
uns zcu vortedinge, nachdem alz ich von uv^ern Gnaden ge-
scheiden bin. Das wil ich uwer Gnaden dancken vor myner
gnedigesten frauwen der koniginne^)." Obwohl nun die
verwitwete Konigin Elisabeth ihre Einwilligung zu dem Ver-
trage von Schellenberg erteilte, so machte doch ihr bald
darauf eintretender Tod (19. Dezember) die Abrede hinfailig.
Um so riicksichtsloser fuhr der Markgraf von Brandenburg
fort, die erlangte, Schutzherrschaft entgegen dem Wortlaute
des dariiber geschlossenen Vertrags im eigenen Interesse
auszubeuten. Am 9. Oktober 1442 nahm er Herm Hans von
Wiesenburg mit Schenkendorf in seinen besonderen Schutz,
gleichzeitig oder wenig spater auch den Schenken Friedrich
von Landsberg zu Teupitz, wie aus dem Wortlaut der Be-
statigung des Leibgedinges seiner Ehefrau 23. April 1443
hervorgeht. Am 21. Oktober 1443 folgte die Erklarung des
Schutzes fiir Herm Friedrich von Biberstein mit Beeskow
und Storkow und am 17. Dezember far Herrn Reinhard von
Kottbus betreffs seines Anteils an der Herrschaft Kottbus^).
Wie der Markgraf solche Mafsnahmen in Einklang zu bringen
vermochte mit seinem Gelobnis, nicht zu dulden, dafs zu-
gehorige Teile vom Lande gerissen wiirden, bleibt schwer
verstandlich , denn nichts anders bezweckten diese Separat-
vertrage, als ein Losreifsen der genannten Gebiete vom Lande
Lausitz, wie es auch die Folge bewiesen hat. Mit solchen
Vertragen in der Tasche konnte der Markgraf einem etwaigen
Nachfolger sehr unbequem werden, wenn moglicherweise die
Schutzherrschaft des ganzen Landes einem andern ubertragen
werden sollte. Ritter Nickel von Polenz ist seitdem nicht
mehr im Unklaren geblieben, welche Bedeutung fiir das Land
der Schutz eines solchen Herrn eigentlich habe; wenn er
sich jetzt noch nicht f5rmlich von ihm los sagte, so unter-
liefs er doch die Entrichtung der dritten Rate des Schutz-
geldes im Dezember 1443^). Erneuert ist der Schutz vertrag
jedenfalls nicht, aber schwer zu erklaren ist die Tatsache,
wie Nickel noch am i. August 1445 sich dazu drangen lassen
konnte, als Landvogt den erblichen Verkauf der Herrschaft
Kottbus mit aller geistlichen und weltlichen Lehenschaft an
die Markgraf en von Brandenburg amtlich zu bekunden*).
*) Dr. W. A. Loc. 4353 a. a. O. Bl. 307 und 308.
2) Riedel a..a O.B.lVjiyS; A.XI,355; A.XX,40i. vonRaumer,
Cod. cont. I, 166, 209.
^) Weimar, Orig.-Schreiben des Markgrafen von Brandenburg
vom 16. Tuli 1444.
4) Berlin, Orig.
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Der Streit um die Lausitz 1440— 1450. 293
AUerdings ist es die letzte Handlung gewesen, die er im
Interesse der Branden burger vorgenommen hat, und gewifs
nicht ohne Zwang. Seinem Unmut fiber die brandenburgischen
Gewalttatigkeiten Ausdruck zu verleihen, hat Nickel Polenz
sich hinreifsen lassen, ein Spottgedicht anzufertigen, das er
vertonen und singen hat lassen, eine persGnliche Beleidigung,
die ihm Markgraf Friedrich im hOheren Grade verUbelte,
als alle sonstigen Mafsnahmen. Zwar hat er zunachst ver-
g5nnt, dafs der Herzog von Sachsen Ftirbitte fur den bOsen
Dichter einlege, dann aber soUte dieser in seinen, des Mark-
grafen, Hof reiten, persOnlich Abbitte tun und Abtrag leisten,
d. h. soviel Strafe zahlen, wie ein von beiden Fiirsten be-
setztes Gericht erkennen wUrde'). Als Ritter Nickel wegen
einer Reise zum Kaiser nach Wien mit der Abbitte gez5gert,
geschah der Rachezug des Markgrafen in die Herrschaft
Senftenberg; die in Rauch aufgehenden DOrfer, die Plunderung
des Landes bildeten die Quittung fiir die dichterische Leistung
des Herm der armen Bewohner. Uberdies nahm jetzt der
Markgraf lebhaft Partei fUr den unangenehmsten aller Polenz-
schen Glaubiger, den Abt zu Dobrilug, der nicht nur den
Bann und sonstige kirchliche Strafen wider sie verfiigt hatte,
sondem auch beharrlich die 70 Schock Gr. . jSlirlicher
Rente verweigerte, die er nach des KSnigs Befehl dem
Landvogte zu entrichten verpflichtet war. Seitdem waren
alle FMden zerrissen, welche die Polenze an Brandenburg
knUpften, sie wandten nunmehr mit Ernst und Griindlichkeit
ihr Interesse den Sachsen zu.
Im Jahre 1446 erschien Ritter Nickel von Polenz mit
seinen beiden Vettem, von denen der altere Jakob jetzt
mtindig geworden, auf der Burg zu Meifsen vor dem Herzoge
Friedrich. Sie verweilten dort 14 Tage und schlossen eine
ganze Reihe von Vertragen ah, um vom Herzoge als ge-
ktirten Schiedsrichter etliche Schiede richten zu lassen*').
Als solcher bestimmte der Herzog zunachst (18. Mai), dafs
die Briider das vom Vater ererbte Schlofs Senftenberg ihrem
Vetter Nickel um 1500 Schock Gr. in Pfand geben, der
ihnen dafiir seinen Mitbesitz an Liibben iiberlafst, allerdings
unter der Bedirigung, dafs die Bruder an Eidesstatt geloben,
nichts davon zu entfremden ohne Nickels Wissen und Willen.
1) Dr. W. A. Log. 4353 a. a. O. Bl. 488.
») Die samtlichen im folgenden Abschnitt skizzierten VertrSlge
vom 18. Mai bis i. Juni finden sich im Hauptstaatsarchiv zu Dresden
teils als selbstandige Originalurkunden, teils im Wittenberger Archiv
Loc. 4353 a. a. O. BL 445—451, auch als Eintrage in den Kop. 43 u. 13 17.
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294 R- Frhr. von Mansberg :
Am 27. Mai versprachen die beiden BrQder und ihr Vettet
Ritter Nickel, das dem Herzoge Friedrich von ihnen empfohlene
Land zu Lausitz keinem anderen als genanntem Fttrsten zur
LOsung zu aberlassen. Aus einer Anlage zu dieser Urkunde
erfahren wir interessante Einzelheiten fiber die Schulden der
Polenze, die sich hier addieren zu der fiir die damalige Zeit
gewaltigen Summe von 10 837 Schock 19 Gr. (nach dem
Metallgewichte etwa 270000 heutige Mark, mithin, bei der
mehr als zehnmal so hohen Kaufkraft des Geldes zu jener
Zeit, iiber drei Millionen Wert). Am folgenden Tage sprechen
die Briider ihren Vetter Nickel los und ledig aller Geld-
schulden, womit er ihnen nach laut besiegelter Zettel ver-
haftet war, sie fiigen hinzu, dafs ein Amtmann zu Ltibben
nicht blofs auf sie, sondern auch auf Ritter Nickel vereidet
werden soil imd niemandem Stadt und Amt tibergeben darf
ohne VoUmacht des genannten Ritters^). Am 29. Mai bekennt
der Ritter Nickel dem Herzoge, in dessen Diehst er getreten,
das OfFnungsrecht am Schlosse Senftenberg mit dem Zusatze:
„Ich sal und wil auch mit ganczem emsten fliess dorczu
thun an alien enden und steten, wo das not ist, das das
land Lusicz mit sinen zcugehorungen an mynen gnanten hem
von Sachssen kome und ym verschriben werde" usw. In
seiner Gegenurkunde vom selben Tage bekennt der Herzog,
dafs sein Diener Ritter Nickel sich mit dem Lande Lausitz
in des Herzogs Schutz, Schirm, Vertretung begibt, mit dem
Zusatz, wie er sich bemtihen werde, dafs die jungen Polenze
„bie narung blieben", wie er femer seinen ganzen Einflufe
bei dem deutschen Orden geltend machen werde, auf dafs
der Vogt der Neumark Ersatz leiste fUr die aus der Lausitz
weggefUhrte Beute. Am i. Juni ordnete der Herzog die
AnsprUche der Gebrtider von KSckeritz (Nickels von Polenz
Schwager) zu Drebkau, deren Vater dem weiland Hans von
Polenz 1080 Schock Gr. geliehen, welche Summe durch
hinterstellige Zinsen auf 1360 Schock angewachsen. Diesen
Vertragen folgte einige Tage spater eine Beredung der
^) Denen von Polenz zu Beesdau warden fOr^ihren Anteil an
Ltibben 40 Schock bOhmische Groschen von der kOnigl. Rente der
Stadt Guben uberwiesen. Zwar hat Markgraf Friedrich von Branden-
burg als Pfandherr der Lausitz diese Rente seinem persOnlichen
Feinde Nickel von Polenz nicht entrichten lassen, indessen nach
Nickels Tode auf Bitten der Witwe (Elena von KOckeritz) und Kinder
zu einer Entschadi^ng sich herbeigelassen , indem ftir die inne-
behaltenen Renten m Summa 1300 rnein. Gulden der Familie zuge-
standen wurden. 1468, 11. November (BerUn, Rep. 28 Kop.).
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Der Streit um die Lausitz 1440 — 1450. 255
Polenze mit den BevoUmachtigten des Herzogs in Grofsen-
hain, aus der wieder interessante Streiflichter auf die an die
Stuternheim, Maltitz, Torgau verpfandeten SchlOsser und Ge-
biete von Golfsen, Kalau, Peitz fallen; wir h5ren die Uber-
raschende Mitteilung: „Hoerswerda ist vorstorben und an
Jacoif undJacofF in anfallswize komen." In die Lausitz zurUck-
gekehrt, bekennen*) die beiden Briider (Ltibben 11. August),
dem Herzoge Friedrich von Sachsen recht, redlich, unwider-
ruflich verkauft zu haben Schlofs und Stadt Senftenberg mit
alien ZugehCrungen um 2000 Schock neuer schildechter
Meifsner Groschen, unschadlich dem Leibgedinge ihrer Mutter
(Margarete von Donyn, wieder vermShlt an Otto von Kittlitz
zu Spremberg) sowie mit dem Vorbehalte, dafs der Herzog
selbst alles davon Verpfandete wieder zu lOsen habe.
Aus jeder Zeile dieser VertrSge tOnt der Notschrei der
von ihren Glaubigem bedrangten Polenze, deren Schuldmasse,
durch hinterstellige Zinsen lawinenartig anschwellend, not-
wendig zu einer Katastrophe fuhren mufste, Rettung um
jeden Preis schien ihnen geboten, von einer Bewahrung und
Beschirmimg des ganzen Landes konnte kaum noch die Rede
sein, wie die Polenze riickhaltlos den Stslnden der Lausitz
offenbarten. Etliche Herren, sieben an der Zahl (Donyn,
Kittlitz, drei Biebersteine, Ilebiirg, Wiesenburg) wandten sich
hierauf (24. August) an den rOmischen Kaiser als Vormund
des jungen KOnigs von BQhmen mit der Meldimg „daz unser
voyt Er Nickel von Polenczk mit sampt seynen fettem by
uns gewesen seyn, mit clagen vorbrengende, wie sy daz
land zcu Lusicz umbe irer merglichen imde grosen not
willen nicht behalden konnen"^). Wenn sie der Meldung die
Bitte hinzufCigen, das Land nicht von der Krone kommen
zu lassen, so offenbart sich ihr dimkles Vorgefiihl, dafs weder
die Zollem noch die Wettiner einen solchen Einflufs der
Grofsen auf aufsere und innere Politik, iiberhaupt solche
tJbergriffe dulden wiirden, wie sie in den Lslndem der
bOhmischen Krone an der Tagesordnung waren. Befremdend
wirkt nun zunSchst, wie Herzog Friedrich von den ihm
so bereitwillig dargebotenen Rechten gar keinen Gebrauch
machen zu woUen schien, allein man darf nicht vergessen,^
dafs im vorigen Jahre der Bruderzwist im Hause Wettin
angehoben, dafs gerade jetzt (Anfang Juni) Herzog Friedrich
zu jenem Rachezug wider die Viztume rlistete, der so
1) Dresden, Kop. 13 17 fol. 62.
8) Dr. W. A. Loc. 4353 a. a. O. Bl. 453.
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296 R. Frhr. von Mansberg;
empfiiidlich seines Bruders Hochzeit (20. Juni) st5rte^). Vor
Rosla kam as zwar diesmal noch zum Stillstand durch Ver-
mittlung des Markgrafen Albrecht von Brandenburg, wie denn
iiberhaupt in der ersten H^fte des Bruderkrieges die Branden-
burger wiederholt als Friedensvermittler dahin gewirkt haben,
dafs der Zwist niclit die b5sen Formen des spSteren Verlaufs
annahm. Diese Sachlage hat wohl den Herzog bewogen,
uberaus bedachtig die Lausilzer Frage cinzuschneiden, dcnn
bei dem Charakter der Brandenburger Fiirsten ware eine
Besitznahme der Lausitz gewifs gleichbedeutend mit einem
voUigen Bruch mit diesem Fiirstenhause gewesen. AUerdings
machten die sachsischen Absichten auf die Lausitz diesen Bruch
unvermeidlich, es kam jedoch darauf an, einen fQr Sachsen
gunstigen Augenblick wahrzunehmen. Zu dieser ErvvSgung trat
die eigene Geldknappheit des Herzogs, der etlichen Fiirsten
Summen hatte entrichten miissen nur fQr die Zusage, still zu
sitzen bei dem Bruderzwiste. Er war nicht einmal in der
Lage, den bedungenen Kaufpreis ftir Senftenberg zu zahlen,
und der iiber den Kauf geschlossene Vertrag blieb vorder-
hand nur eine wohlverbriefte Anwartschaft. Vorsichtiger-
weise suchte man sich dariiber zu vergewissern, auf wie viele
ui d welche Anhanger in der Lausitz man zahlen dUrfe, und
und so erscheint denn am 4. Januar 1447 eine namentliche
Liste derjenigen, „so in myns hem von Sachssen schutcze und
vortheidinge sind"; unter diesen wird auch Hans von Polenz
zu Beesdau genannt, das Haus Polenz war mithin ganz in
das sachsische Lager ubergegangen*). Die Zahl seiner An-
hanger sowie die geschlossenen Vertrage genUgten dem be-
dachligen Herzoge von Sachsen nicht, er glaubte noch
anderer einwandfreier Unterlagen zu bediirfen, bevor er zu
einer entscheidenden Tat zu schreiten gedachte. Den eigent-
lichen Rechtstitel sollte ihm sein Sch wager, der Kaiser
Friedrich, liefern. Freilich von alien deutschen Kaisem war
gerade Friedrich derjenige, der es am \yenigsten verstand,
das Ansehen der Reichsgewalt geltend zu machen; immerhin
glanzte der Nimbus des heiligen Reichs noch stark genug,
um seinem kaiserlichen Befehle Rechtskraft zu verleihen,
zumal dieser Kaiser des jungen B5hmenkonigs, des eigent-
• lichen Herrn der Lausitz, Vormund war. Die Verhandlungen
mit dem kaiserlichen Schwager zogen sich in bedenkliche
*) Hartung Kammermeister, herausg. von Reiche, S. 79.
2) Dr. W. A. Log. 4350 Brandbg. Sachen, Bl. 197 aa; Loc. 4353
a. a. O. 81. 61 ; Kop. 1317 fol. 51.
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Der Streit um die Lausitz 1440 — 1450. 297
LSnge und wurden nicht ohne Mifstrauen gefiihrt, wie es
bei dem kleinlichen Charakter dieses Kaisers erklarlich ist;
wiederholt glaubte man in Sachsen, ef woUe die Lausitz fur
sich selbst zu gewinnen suchen. Endlich am Michaelistage
1448 erschien^) das kaiserliche Mandat, welches ankniipfend
an die Genehmigung der verstorbenen KOnigin Elisabeth den
Ubergang des Pfandrechtes aus den HSnden der Polenze
an den Herzog von Sachsen verkttndigte und diesen als Ver-
weser bestatigte auf so lange, bis KOnig Wladislaw oder
seine Erben die WiederlQsung vornehmen wurden. Bald
nach des Kaisers Machtbrief traf auch sein Botschafter,
Ritter Reinprecht von Ebersdorf, ein, um als kaiserlicher
Kommissar die AusfUhnrng des Mandates zu regeln. Beide,
Brief imd Botschafter, erschienen zu spat, tun noch von
unmittelbar praktischer Wirkung zu sein, denn inzwischen
waren die Wtirfel gefallen zu Gimsten Brandenburgs.
Selbstverstandlich war den armen Polenzen mit dem
sachsischen Zaudern und Zagen in keiner Weise gedient.
Im Laufe des Jahres 1447 erscheint Nickel wiederholt im
Meifsner Lande, wie wir aus den sachsischen Hofrechnungen
erfahren; zu seinen mtindlichen Vorstellungen gesellten sich
bitterlich klagende Schreiben und Gesuche, den wichtigsten
aller Punkte, den Geldpunkt, nach Laut der Vertrage zu
erledigen. Mit Anbruch des Jahres 1448 hatte die Hilf-
losigkieit der Polenze bis zur Unertraglichkeit sich gesteigert,
am 16. August warfen Nickel und Jakob der Altere dem
Herzoge vor, wie die Verhandlungen mit seinen Raten zu
keinem bestimmten Ergebnis geffthrt, wie sic dadurch tSlglich
tiefer in Not gerieten: „so muessen wir vorsuchen, wo wyr
unser bestes gethun konnen, und bitten uwer Gnade, uns
hirinne nicht zu vordengken, wenne uwer Gnade unser not
dicke und vil von uns wol gehort"^). Wie genau der Mark-
graf von Brandenburg iiber die geheimen Abmachimgen der
Polenze mit dem Herzog von Sachsen unterrichtet, hat er
diesem selbst offenbart. Als Herzog Friedrich unter dem
Vorgeben, seine gefangenen Untertanen zu befreien, Herrn
Wilhelm von Schonenburg 1448 uberfiel, erschien im
sachsischen Lager vor der Veste Hoyerswerda am 19. Juli
der Markgraf von Brandenburg mit grofsem kriegerischen
Gefolge. Obermarschall Ritter Jorge von Bebenburg hat
^) Dresden, Orig. 7048.
*) Dr. W. A. Loc. 4343 a. a. O. Bl. i37d. e.; Loc. 4353 a. a. O.
Bl. 484 und 485.
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIX. 3. 4. 20
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2q8 R« Frhr. von Mansberg:
die miindliche Verhandlung daselbst mit seinem Siegel zu
ProtokoU gegeben^) nachgehends auf dem Tage zu Juterbock
(iSjuni 1449):
Under suidem reden hat myn herre von Brandenburg gesprochen:
„Lieber swager, wir haben verstanden, wie ir mit den von Polenczk
umb das land zu Lusicz uberkomen seyt und uch mit yn yortragen
und voreynt habt hinder uns, das, wir meynen, nicnt sin solde,
nachdem wir uns vertragen, vereynt und einander zugesagt haben."
DarufF antwort ich, Jorge von Bebenburg, anstad und von bevelh-
nisse meyns ^ed. hem von Sachsen, er hette sich mit den von
Polenczk vereint, vertragen und das land umb sie gekouflft, uwirn
Gnaden und ym zu nucze und zu gute. Nu uwer Gnade aber
vermeynt, das myn gn. herre das geverlich und uch zu schaden
getan nab^, so wn er uwirn Gnaden die wale und kure geben, ab
ir das land alleyne beheddet vor uch selbst in alle der forme und
masze, eds er mit den von Polenczk uberkomen ist und yn das
abegekoufft hat, ader wil das vor sich selbist behalden. Darauff
fragt myn herre von Brandenburg, wie er mit yn uberkomen wer
una das land gekoufft hette. Do antwort ich uff: vor i4 ader 16 tusent
schok. Antwert riiyn herre von Brsmdenburg, das wer zuvyl, er wolt
is wol neher bekomen sin. Daruff antwert ich von myns hem von
Sachsen wegen, das Er Nickel von Polenczk, der were siner Gnade
geswomer rate, Jacoff und Jacoff sin hofgesinde und diener, und
wolde sie ye von dem lande ane gelt nicnt dringen ader dringen
lassen, una ab das nicht wer, wolt er ader sust ymands von dem
iren ane gelt nicht dringen. Daruif antwert myn herre von Branden-
biirg, des geldes were ye zuvyl; was myn antwert: Senfftenberg
mit ingerecnent, das myn herre erblich gekoufft hette. Daruff
antwert myn herre von Brandenburg, er hette syne eldisten rete nicht
bie ym und wolde sich darumb bedencken.
S^chsischerseits ist spater behauptet worden, der Mark-
graf habe erklart, binnen drei Wochen seine Entscheidung
bestimmt auszusprechen, allein dieser Behauptung haben die
brandenburgischen Rate entschieden widersprochen^), vielleicht
mit Recht, denn der Markgraf hat in der Tat niemals die
Absicht gehabt, eine so hohe Summe zu zahlen. Er suchte
einen anderen Weg, der ihn billiger zum Ziele fUhrte, und
er hat ihn gefunden. Ein (iberaus unkluger Streich der jungen
Polenze lieferte ihm dazu die Handhabe.
Am II. Oktober meldet'*) der altere Jakob dem Herzoge
von Sachsen, wie er mit seiner Stadt LQbben in Zwietracht
geraten sei, dafs die Biirger (vermutlich die fur Branden-
burg gewonnene Mehrheit) „groszen errethom gemacht wulden
haben" beziiglich der Polenzschen Gerechtsame an Stadt und
Land. Jakob habe nicht mehr zogem diirfen, sich nach
^) Dr. W. A. Loc. 4353 a. a. O. Bl. 292 und Kop. 13 17.
2) Dr. W. A. Loc. 4353 a. a. O. Bl. 145b.
3) Dr. W. A. Loc 4353 a. a. O. Bl. 471 und 472, auch Bl. 76.
Namenliste der Pltinderer Bl. 89.
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Der Streit urn die Lausitz 1440— 1450. 299
Hilfe umzutun, wie es der Herzog nMher von seinem jiingeren
Bruder miindlich vemehmen und entschuldigen werde. Dieses
Nahere erfahren wir aus dem amtlichen Berichte, welchen
am 12. Oktober der Landvogt, Mannschaft und Ratmanne um
und in Luckau, Guben, Kalau, Sommerfeld an den Herzog
Friedrich senden. Aller Wahrscheinlichkeit nach durch Ver-
mittlung Wenzels von Polenz zu Knappendorf hatten aus
dessen Nachbarschaft etiiche Mannen, BUrger und Knechte
sich bewegen lassen, den Briidern Polenz zur Hilfe zu eilen,
selbstverstandlich gelockt durch die Aussicht auf reichen
Gewinn von diesem Kriegszuge. Die Stadt Liibben hatte
der Schar, die auf etwa 500 K5pfe beziffert wird, am 9. Ok-
tober die Tore geQffnet nach ihrer Erklarung, dafs sie zum
Beistande kamen wider den die Stadt befehdenden Herrn
von Bieberstein. Als nun der vielleicht verheifsene, jeden-
falls verhoflfte Lohn den Abenteurern nicht wurde, haben
diese zu dem in der Lausitz damals beliebten Mittel gegriffen,
dem Auspochen, mit welchem technischen Ausdruck man
eine griindliche Auspliinderung bezeichnete. Die Stadt war^
in ihren Handen, die Biirgerschaft grOfstenteils hinausgejagt.'
Der Herzog von Sachsen wird deshalb in des Landvogts
Schreiben dringend ersucht, seinen Untertanen zu gebieten:
„das sy unsers gnedichin hem des konigs stad unverruckt
entrewmen". Was nun weiter geschah, erfahren wir aus
dem Munde des Markgrafen von Brandenburg, dessen freilich
gefarbte Mitteilung an den kaiserlichen Botschafter, Ritter
Reinprecht von Eberstorif, dieser dem Herzog von Sachsen
zustellen liefs:
Uf sulch zcyt w£im wir uff eyn wagen zcu ablas (d. h. gen
Wilsnack) gefam; so wir he3mi qwomen, wurden wir ersucht von
den inwonem des selbesten landes und hochlich ermanet: „Gnediger
herre, uwer Gnade stuere und were dy grosse unfuge!" In der zcit
wir winczig der unser by uns hatten, sunder wir sterketen uns, so
wir best mochten, und belegerten mit unsem mannen und steten
beide tor (von Ltibben). Under des schickte zcu uns unser swager
von Sachsen sin rete und lisz uns sagen, wir solden unsem vBsz
tun dorczu, er weldt uns helffen, was er mochte, und solden ym die
henisz geben, die sulch imfuge gethan hetten. Wir erkanten auch
wol, das dy stad faste wer, wir besoreitten uns. wir mochten die
ane grosz arbeit und swer zcerung nicnt gewinnen. Wurden wir
rates, das wir den Polenczem vor sulch summe geldes, dy yn uff
das land zcu Lusicz verschriben was, dorumb ein and.er gut
entaten unde yn das verschriben haben. Do traten sie
uns das land abe und verjehen .sich des. Nach solch abetretunge
haben wir uns des landes unterwunden und ingenomen*).
1) Dr. W. A. Loc. 4353 a. a. O. Bl. 79.
20*
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joo R. Frhr. von Mansberg:
Die letzte Zeile liefert den SchlOssel zu dem alle Welt
flberraschenden Eingriffe der Brandenburger, der die
sachsischerseits mit unendlicher Vorsicht und Riicksicht ge-
sponnenen Faden mit einem Schlage zerrifs. ZweifeUos
liegt hier ein roher Gewaltstreich ohne jede Berechtigung
vor, vom politischen Standpunkt jedoch blitzschnelles Er-
kennen und gewandtes Ausbeuten einer iiber alles Erwarten
gttnstigen Gelegenheit, zumal der Markgraf seinem ent-
scheidenden Schritte alsogleich eine rechtliche Unterlage zu
geben verstand.
Am meisten von alien scheinen die beiden jungen Polenze
Uberrumpelt, wie geistesabwesend geworden zu sein, sie
hatten urpl5tzlich alles vergessen, was sie vor zwei Jahren
fbrmlich gelobt und verbrieft hatten, bei ihrer Jugend und
Unerfahrenh'eit liefsen sie widerstandslois sich zu allem herbei,
was man ihnen diktierte. Von ihnen liegen zwei Quittungen
vor im Geheimen Staatsarchiv zu Berlin^); in dem Original
vom i8. Oktober, dem Tage der Einnahme von Lttbben,
• bekennen die Brlider, ihre Stadt und Schlofs Liibben ver-
kauft zu haben um lo ooo Gulden an den Markgrafen Friedrich,
in der zweiten vom 19. Oktober bescheinigen sie demselben
die Zahlung von 16000 guten Schock Gr. flir Uberlassung,
Verkauf, tjberweisimg ihrer Gerechtigkeit an Herren, Pralaten,
Stadte und Mannschaft des Landes zu Lausitz. Beide
Quittungen sind eitel Flunkerei, lediglich verfafst, um als
Besitztitel den Sachsen vorgelegt zu werden, diese vor eine
vollendete Tatsache zu stellen. Was den ersten Posten betrifit,
so empfingen die Polenze ganz gewifs nicht 10 000 Gulden,
wahrscheinlich nur 2700, denn um diese Summe wurde Lubben
vom Markgrafen sogleich verpfandet an den brandenburgischen
Ritter Hennig Quast^). Was den zweiten Posten betrifft, so
haben die Polenze Uberhaupt gar kein bares Geld fUr ihr
Pfandrecht erhalten, sondern „ein ander gut yn verschriben",
wie der Markgraf selbst dem Ritter Reinprecht von Eberstorff
mitteilte. Dieses Gut bestand in dem Schlosse Sarmund
mit Zubehor (in der Mittelmark), iiber welches die Polenze
am 4. Mai 1449 ihren Revers gaben^), ein Wertobjekt, das
ihren Erben mit 5000 Gulden abgelost werden soUte, einer
Summe Geldes, die etwa 11 Prozent der in der obigen
Quittung genannten Abfindungsumme betragt. Bemerkens-
1) Berlin, Grig, und Kop. 19 Bl. 149.
*) Berlin, Kop. 19 fol. 149 (LOsung am 17. November 1461).
3) Berlin, Ong.
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Der Streit urn die Lausitz 1440— 1450. 301
werterweise haben die BrUder Polenz elf Wochen spSter
(3. Januar 1449) abermals bescheinigt^), 16000 Schock Gr.
empfangen zu haben vom Markgrafen fiir Uberlassung der
von ihrem Vater ererbten Ansprliche auf die Lausitz und
far ihr Erbgut Senftenberg. Der letzte Zusatz beweist, dafs
ebenfalls diese (im Original noch vorhandene) Urkunde ein
ad hoc gefertigter Humbug war. Auch derjenige, welcher
Energie und KUhnheit der Politik des Eisenzahns anerkennt,
wird schwerlich Gefallen finden an den urkundlich verbrieften
TMuschungen im Punkte des Geldgeschafts, fragen aber wird
jeder, wie es nur mOglich war, dafs die tief verschuldeten
Polenze fiir einen wahren Pappenstiel ihre hohen Anspriiche
hingeben konnten. Eine Urkunde vom 27. April 1449 erteilt
uns die Antwort^): der Markgraf gewahrt den Brttdem Jakob
und Jakob von Polenz einen merkwiirdigen Geleits- und
Befreiungsbrief durch alle seine Lande, * kein Gericht
darf ihrer Schulden wegen einen Prozefs wider sie
anstrengen oder iiberhaupt bekunden. Das bedeutet
nichts geringeres, als dafs die Briider auf ein Mai ihrer unge-
heuren Schuldenlast los und ledig waren, denn kein GlSubiger
konnte sie erreichen, wenigstens nicht in den branden-
burgischen Landen verfolgen. Im Jahre 145 1 wird nochmals
eine Zahlung von 1000 rhein. Gulden registriert, welche Hans
von Bredow fUr den Markgrafen an die Briider Polenz ent-
richtete, auch Foltsch von Torgaw hat von wegen seiner
Verwandten Jakob und Jakob von Polenz 1449 seine knappe
Entschadigung fCir den Verlust der ihm verpfkndeten Herr-
schaft Peitz empfangen*), im tibrigen ist keine weitere Ver-
gtitung an die Polenze gereicht, jedenfalls nirgends registriert.
Der Markgraf von Brandenburg hatte mit ungewOhnlich
geringen Kosten das Ziel erreicht, nach dem er seit acht
Jahren strebte; in der Hauptsache haben die Polenzschen
Glaubiger und das Land Lausitz die Zeche bezahlen mUssen,
indem auch fUr den Ritter Nickel von Polenz der Herzog
von Sachsen am i. Mai 1449 erklarte, wie er nicht dulden
werde, dafs jemand wider den genannten Ritter wegen der
ftlr Jakob und Jakob von Polenz aufgenommenen Schulden
vorgehe*).
So *ganz glatt, wie des Markgrafen Bericht an Ebers-
.dorf uns glauben macht, kann die Besitznahme der Lausitz
1) Berlin, Grig.
*) Berlin, Kop. 19 Bl. 23.
*) Riedel a. a. O. A. XII, 369; Berlin, Orig.
*) Dr. Kop. 43, Bl. 112b und Loc. 4353 a. a. O. Bl. 457,
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302 R. Frhr. von Mansberg:
am 1 8. Oktober doch nicht verlaufen sein. Wenigstens hat
der Landvogt Ritter Nickel von Polenz mit etlichen An-
hltngem nicht ohne blutigen Widerstand das Feld geraumt,
was namentlich daraus hervorgeht, dafs er selbst dabei
schwer verwundet wurde und nach Luckau zu einem Wund-
arzte geschaift werden mufste. Bei dem Arzte hat er voile
drei Wochen darnieder gelegen, erst am 7. November konnte
er sich auf einem Wagen gen Senftenberg fuhren lassen^).
An seinem Schmerzenslager in Luckau erschienen bereits
am 20. Oktober die brandenburgischen Rate, Kammermeister
Jorge von Waldenfels und Heyne Pfuel, mit der Forderung,
sofort Senftenberg wieder abzutreten an seine Vettem Jakob
und Jakob, auf welche Forderung Nickel schriftlich erkiarte,
dafs er zu diesem Abtreten bereit sei, sobald ihm die in
des Herzogs von Sachsen Ausspruch (Mai 1446) bedingten
1500 Schock Gr. gezahlt wUrden; die Rate haben ihm, wohl
mit Rficksicht auf seinen Zustand, eine achttSgige WafFen-
ruhe zugestanden®). Der in Senftenberg als Nickels Ver-
waiter hausende Vetter Wenzel hat einen ofFenbar auf-
gefangenen Brief, dann am 18. Oktober einen zweiten uns
erhaltenen Brief an den Herzog von Sachsen geseridet, in
diesem auf die ganze Gr5fse der Gefahr hingewiesen, hierauf
sich in Person zu dem Fttrsten nach Wittenberg begeben.
Am 19. Oktober meldeten die herzoglichen Rate, Ritter
Heinrich von Maltitz zu Finsterwalde und Hans von KOckeritz
zu Elsterwerda, die Einnahme von LUbben und die Absicht
der Brandenburger, demn^chst vor Senftenberg zu rticken
„das slos zu brechen. Gnediger liber herre, darumb so
sume uwir Gnade nicht imd schigket uch hyczu". In einem
zweiten Briefe meldete Hans von KOckeritz; „das ich am
Suntage (20. Oktober) um e)ms kegn Senftenberg byn komen
yn dy vorstat und hette gehoft, ich funde Wenczelen von
Polencz da. Alze was her czu uwir Gnaden, alze sy mich
bericht haben. Ich derschrag is aber serre umb uwir
Gnade willen, denne ich furchte, dy dyner syn dy halden
nicht hart bis an uwer Gnade czukunft. Darumb so schigket
Wenczelen er besser wider daher und treflft mit om eyh
ende, das Senftenberg an uwer Gnade kome"*). Herzog
Friedrich, dem jetzt der bittere Ernst der Lage klar wurde,
namentlich die Notwendigkeit, schleunigst das bedrohte Senften-
') Dr. W. A. Log. 435-3 a a. O. Bl. 477.
2) Berlin, Grig.
»j Dr. W. A. Log. 4353 a. a. O. Bl. 304 und Bl. 479.
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Gdogle
Der Streit um die Lausitz 1440 — 1450. 303
berg zu retten, schickte dorthin den Ritter Jan von Schleinitz
mit ausgedehnten Vollmachten. Dieser meldete bald nach
seiner Ankunft^), wie der Ritter Nickel „faste hart wund"
am 7. November dort auf einem Wagen eingetrofFen sei,
worauf sofort die Verhandlmigen wegen tJbergabe des
Schlosses begonnen. Am 8. November erschienen die
sachsischen Kommissare, Ritter Heinrich von Bunau zum
Wesenstein und Hans von KOckeritz zu Elsterwerda, um mit
Nickels BevoUmSchtigten, seinem Vetter Wenzel von Polenz
und seinem Sch wager Hans von K5ckeritz zu Drebkau, die
einzelnen Mafsnahmen und Bedingimgen der Ubergabe des
Schlosses mit allem Zubeh5r zu regeln, welche Ubergabe in
aller Form am folgenden Tage vor sich ging^). Der Vogt zu
Grofsenhain, der bereits auf Schleinitzens Befehl mit 1 2 Reisigen
herangetrabt war, wurde angewiesen, die Besatzung sofort
um 44 Trabanten zu verstarken, der Kammermeister Balthasar
Arras erschien am 11. November mit dem Gelde*). Man
darf indes nicht glauben, dafs der letztere 1500 Schock Gr.
mitbrachte. Ritter Nickel hat aller Wahrscheinlichkeit nach
in Summa nur 1200 Schock empfangen oder den namlichen
Betrag, um welchen ihm nachgehends wieder Schlofs und
Herrschaft Senftenberg vom Herzoge verpfandet wurde, aber
auch diese Summe keineswegs in barem, sondern ihm wurden
iSchlofs und Herrschaft Wehlen um 1300 Gulden, Amt,
Gericht und Vogtei zu Grofsenhain um 1600 Gulden pfandweise
iibergeben, mithin bar nur 300 Schock Gr. Und nicht
einmal diesen Betrag konnte der arme Kammermeister ihm
sogleich bar ausrichten; fur das GelSbnis, dafs am 26.Dezember
die fehlenden 100 Schock nachgezahlt wurden, mufsten Biinau
und KOckeritz sich verbiirgen*).
Damit war wenigstens Senftenberg in zwolfter Stunde
noch fiir Sachsen gewonnen und zunachst vor einem Hand-
streich gesichert, keineswegs jedoch vor den Anspriichen
des Markgrafen von Brandenburg, der sich bereits als Herm
der Lausitz betrachtete und aus Kottbus am 2. Dezember
seinem Schwager schrieb^), wie er mit grofsem Befremden
in Erfahrung gebracht: „das ir SenfFtenberg ingenomen habt
und soUichen irrethum mit etlichen copien koniglicher brieve
fornemen lasset . . . doch wie dem, so bitten wir uch mit
») Dr. W. A. Log. 435a a. a O. Bl. 289.
2) Dresden, Orig. 7405.
») Dr. W. A. Loc. 4353 a. a. O. BL 473-
*) Dr. Kop. 43 und Loc. 4353 a. a. O. Bl. 457, auch Dr. Orig.
») Dr. W. A. Loc. 435^3 a. a. O. Bl. 63 und 64.
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304 ^- Frhr. von Mansberg:
sunderm flisze, das ir uns soUichs sunder mehr ubirheben
und Senfftenberg abetreten wollet". In seiner Entgegnung
(5. Dezember) spricht der Herzog sein Erstaunen daruber
aus, wie der Markgraf sich habe des Landes Lausitz be-
machtigen k5nnen. Der Herzog sei im Besitze der Briefe
kaiserlicher Majestat in Mundschaft des Erbherm der Lausitz,
denen der Markgraf Gehorsam schulde und demgemSfs das
Land f5rdersamst abzutreten verpflichtet sei. tjbrigens h^tten
die Polenze Senftenberg erblich verkauft, wortiber der Herzog
ihre Briefe und Siegel habe. Auf Grund der kaiserlichen
Ermachtigung hatte schon aus Wittenberg am 29. November
der Herzog von Sachsen alle Stande der Lausitz entboten
zu einem Tage am 17. Dezember in Senftenberg, und diese
Aufforderung wiederholt aus Herzberg 9. Dezember, beide
Male ebenso erfolglos, wie der schwache Versuch in der-
selben Richtung, den der Ritter Nickel von Polenz als Land-
vogt imternahm am 17. Dezember, „um des K5nigs Botschaft
und Befehle am 20. Dezember in Empfang zu nehmen". Den
gleichen Miiserfolg hatte des Ritters Reinprecht von Ebers-
dorf in Vollmacht des Kaisers erlassenes Aufgebot der Stande
zum 2. Februar nach Luckau; auf der dem Konzepte an-
liegenden Namenliste aller Herren,. Mannen und Stadte findet
sich die kleinlaute Bemerkung: „von dem Marggrafen von
Brandenburg gein Luckau zu ryten dohin heren, mannen,
prelaten und stete zcu vorboten . . . item die von Loben
(Liibben) haben dem marggrafen durch grosz gedrengkenisz
imd twangk mussen eyne erbhuldunge thim"^). Am 9. Februar
mufste Ebersdorf traurig dem Herzoge von Sachsen be.-
richten^), wie er vergeblich die Stande der Lausitz auf-
gerufen, sogar vergeblich um ein Geleit fiir den armen
verwundeten Nickel Polenz bei der Stadt Luckau geworben:
„sie wollen sein in gein weisz geleiten noch ufnehmen'*. So
imgeheuerlich wirkte die Macht des Erfolges, vor der alle
Pergamente und Papiere zur Makulatur wurden.
Mit der Zusammenkunft sachsischer und brandenburgischer
Rate in Kalau am 21. Dezember „irrethumb umb das land
zcu Lusicz beyczulegen" beginnt eine Kette ebenso weit-
schweifiger wie unerquicklicher Verhandlungen^). Ein zweiter
Tag ward anberaumt zum 2o.Januar 1449 i^ Jiiterbock, ein
dritter zum 9. M^z in Dahme, ein vierter zum 24. Marz und
') Dr. W. A. Log. 4353 a. a. O. Bl. 6sb und 66, 68b, 76b.
«) Dr. W. A. Log. 4353 a. a. O. Bl. 88.
») Dr. W. A. Log. 4353 a. a. O. Bl. 69, 91, 185, 292.
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Der Streit um die Lausitz 1440— 1450. 305
ebenso ein fttnfter zum 15. Jimi in Jiiterbock, endlich ein
sechster zum 7. Dezember in Aussicht genommen. Die
gegenseitigen Klagen und Rechtfertigungen, Vorschlage und
Abweise, ttberhaupt die wenig erbaulichen Reden und Gegen-
reden, mufsten ergebnislos verlaufen, schon deshalb, weil es
den Brandenburgem bei alien Verhandlungen lediglich darauf
ankam, Zeit zu gewinnen. Es gait die KrMfte zu sammeln
und zu rtisten fiir den drohenden gewaltigen Kampf mit den
Reichstadten in Franken und Schwaben, ein gleichzei tiger
Krieg mit Sachsen mufste deshalb schwere Bedenken erregen.
Keinen Augenblick haben die Brandenburger daran gedacht,
die mit Gewalt errungene feste Stellung ohne Gewalt wieder
zu rSumen; wer dartiber sachsischerseits noch im Unklaren
war, dem wurden die Augen unsanft geOffhet durch den
Bericht (vom 13. Juni) der sachsischen Rate, Ritter Jan von
Schleinitz und Hans von KSckeritz, welche der Herzog zum
Markgrafen sandte auf das Geriicht, dafs die Stande der Lausitz
zur Huldigung nach Kottbus entboten seien. In ausgesucht
hOflichen Wendungen brachte Schleinitz seine Anfrage vor
beztiglich der Gelubde und Verpflichtung der StSnde: „des
denn myn gned. herre in ke3men zwivel setczt, uwer Gnade
Heme sulch land in keyner ander meynunge yn, denn synen
Gnaden alse fulkomelichen zcu gute, als uch selbist,
nachdem als ir enander gewand S)rt unde sunderliche
imderredunge mit enander habt gehad imd noch had an-
treffende das land zcu Lufsnicz, und bitte uwer Gnade mir
das uf ejme gnedige antwurt zcu geben. — Als sprach syne
Gnade . . . , er welde uns morgen fru eyn antwert geben . . .
Also harreten wir faste lange, das wir konden vor syne
Gnade nye komen, bisz das sjme Gnade dy manne darhinder
^erett hatte, das sye en vor eynen voit hatten ufgenomen
und em gelobde dar zcu gethan. Da das geschen was, da
lyfs uns sjme Gnade vor sich heyfsen . . ." Auf die emeute
demtttige Anfrage wie gestern empfing nun Schleinitz gar keine
Antwort, sondem nur die schroflfe, herausfordemde Ab-
fertigung: „sal denn ye keyn gloube nicht syn und allewege
eyns geunczes (Gehunze), so syfs alse mer beczyte alse lang
gebeyt! Hier uf, gnediger furste, konde Hanse noch mir
nicht furder antwurt werden ufF dy sachen, sundir sich
dirgaben sust faste wort, Sennflftenberg antrefFende, das ich
iczunt lasze bestehen"'). Auf eine solche Behandlung seiner
Gesandten, auf eine solche ofFenbare Brtiskierung hatte auch
Dr. W. A. Log. 4353 a. a. O. Bl. 135.
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3o6 R. Frhr. von Mansberg:
ein Placidus, ein sanftmiitiger Herr, zum Schwerte greifea
dtirfen, ohne der tJbereilung geziehen zu werden, aber leider
soUte noch ein voiles Jahr verstreichen, bis man die ultima
ratio gebrauchte, zum grofsen unverwindlichen Schaden des
Landes^).
Merkwiirdigerweise war es der langsame, bedachtige
Kaiser, der zuerst das Wort ergriflf im kriegerischen Sinne;
er mufs wohl tief verletzt sich gefuhlt haben durch die
ganzliche Mifsachtung seiner Befehle. Er gebot am
26 Januar 1450 in je einzelnen besonderen Briefen alien
Reichsstanden im Norden und Nordosten des Reiches, alien
Herz5gen von Braunschweig, Mecklenburg, Pommem, Schlesien^
den Erzbisch5fen zu Magdeburg und Bremen, den Ratmannea
und Burgem der Hansestadte und tiberhaupt aller Stadte in
Niedersachsen, Schlesien, Oberlausitz, alsogleich auf Er-
fordem des Herzogs Friedrich von Sachsen in das Feld za
rttcken wider den Markgrafen von Brandenburg, der sich
des Landes zu Lausitz „mit gewalt, ane und wider unsem.
willen underwunden hat"^). Indessen hatte die Ruhrigkeit
und diplomatische Gewandheit der Brandenburger trefFlich
verstanden, die ihnen arglos vergOnnte lange Frist auf das
Ausgiebigste sich zimutze zu machen. VertrauensvoU und
mit grofsen Verheifsungen hatte man sich dem alten Feinde
des Herzogs Friedrich, seinem Bruder Wilhelm, genahert und
ihn zunachst vermocht, dafs er seine GemahUn Anna, weiland
K6nig Albrechts Tochter, zwang, als Erbin des K5nigreichs
Bohmen und der dazu gehOrenden Lande ihre urkundliche
Einwilligung^) zu dem brandenburgischen Ffandrechte der
Lausitz zu erteilen (10. Juli 1449). Das war ein arger Streich,
geftihrt gegen das eigene Fttrstenhaus, aber er sicherte dem
Herzog Wilhelm die Hilfe der Brandenburger in dem heran-
*) Die keineswees unparteiische Schrift von AlbertKotelmann
(Qesch. d. alt. Erwerbungen der HohenzoUern in der Niederlausitz,
Berlin 1864) knUpft an den Vorgang der Huldigung (Seite 30) die
Bemerkung: „UnDegreiflich, dafs Herzog Friedrich nicht losschlug!
eben hatte der furchtbare Krieg der Markgrafen gegen die Stacffe
in Franken begonnen .... Dieser unglucklichen Pohtik des Zu-
wartens, welche die gtinstige Lage unbenutzt lafst, um eine noch
gtinstigere zu erlangen, dieser femen Berechnung, die andem die
Arbeit aufbiirden und mtlhelosen Gewinn einstreichen will, die es
nie zu einer frischen entscheidenden Tat bringt, mag er trotz vieler
Streitigkeiten den Beinamen des Sanftmtitigen verdanken; ihm und
seinem Lande hat sie unendUchen Schaden gebracht."
^ Dr. W. A. Loc. 4331 Brandbg. Sachen Kaps. II Bl. 40 bis.
inkl. Bl. 94.
») Berlin, Orig. Dr. Kop. 48 fol. 158.
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Der Streit nm die Lausitz 1440— 1450. 307
nahenden HShepunkte des Bruderzwistes. Unter geschickter
Benutzung des alten und tiefen GroUs der BOhmen wegen
der ihnen verweigerten Anspriiche an sachsische Lande
wurden der Gubemator Podiebrad, der Herrenbund, die Mehr-
zahl der bOhmischen StSnde gewonnen, die nun ebenfalls
des Markgrafen Pfandrecht in der Lausitz anerkannten^). Man
gelangte jedoch weiter zu f5rmlichen festen Schutz- und
Trutzbiindnissen, welche am 4. MMrz 1450 in Sangerhausen
mit dem Herzoge Wilhelm, am 27. Marz in Wimsiedel mit
den B5hmen zugleich mit Herzog Wilhelm von Sachsen und
Herzog Otto von Bayem zum Abschlufs gelangten^). Dunkle,
unheilschwangere Wolken ballten sich rings um den Herzog
Friedrich und das arme Sachsenland, um in der letzten
schrecklichen Phase des Bruderkrieges mit vemichtenden
Schlagen von drei Seiten her' sich zu entladen. Winzig klein
war dagegendie fremde Hilfe, die Herzog Friedrich zuteil
ward; eine handvoll SOldner, die der Ritter Nickel von
Polenz in Schlesien angeworben, eine kleine Schar BOhmen,
die der Strakonizer Bund, Podiebrads Gegner, gesendef*).
Die hochtOnenden Phrasen in des Kaisers Aufgeboten haben
keinen Buhdesgenossen seinem Schwager, dem Herzoge, zu-
gefQhrt.
Als Markgraf Albrecht von Brandenburg am 11. Marz
bei Pillenreut durch das Heer der Reichstadte eine schwere
Niederlage erlitten, hielt Erzbischof Friedrich von Magdeburg
die Brandenburger eher geneigt, auf eine MSfsigung ihrer
Anspriiche einzugehen, daher eine neue Vermittlung fUr an-
gezeigt. In der Tat wurde diesmal ein Erfolg auf dem
Tage in Zerbst am 3. Juni erzielt*), die beiden feindlichen
SchwSger haben ZugestMndnisse gemacht, freilich Sachsen
mit dem Vorbehalte der „vorwillunge unsers gnedigsten hem
des RSmschen konigs". Vielleicht hat man in Sachsen an
diese vorwillunge des ergrimmten Kaisers nicht geglaubt,
vielleicht ist die ganze Abrede nur Kom5die, nur Blendwerk
gewesen, jedenfalls wurde sie wieder zu eitel Schall und
Ranch, denn noch in demselben Monate begannen die Feind-
seligkeiten, begann ein mit alien Gr^ueln der Verwtistung
*) Palacky, Gesch. von Bohmen IV, 222.
*) v. Raumer, Cod. cent. I, 226; Pontes rer. Austr. XX, 3.
^ Dr. W. A. Log. 4333. Rechnungslage des Vogtes zu Dresden
Juni— August.
*) Dr. Kop. 1317, Bl. 113; Kop. i, Bl. 170. t)ber die Verhand-
lungen zu Jtiterbock, vgl. Dr. W. A. Loc. 4330, Brandbg. Sachen
Kaps. I Bl. i97flF.
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joS R« Frhr. von Mansberg:
wiitender, schrecklicher Krieg. Schon am i8. Juni empfing
der Herzog Friedrich die Fehdebriefe der ThUringer^), und
schnell griff er zum Schwerte, um sich zunachst wieder auf
seine persOnlichen Feinde, die Viztume, zu werfen; offenbar
schlecht unterrichtet durch seine Spaher fiber die Sammlung
des brandenburgischen Heeres dicht an der sachsischen
Grenze bei Treuenbriezen. Dorthin wandte sich brieflich
(Weimar, 26. Juni) Herzog Wilhelm^) mit der Nachricht,
wie sein Bruder mit den Meifsnern in Thiiringen eingefallen
sei: yyligt iczund uff eyn vierteil wegs von Wymar bie unsim
dorfle Tanbech und leszet ane undirlas uff uns rynnen.
Darumb ermanen und bitten wir uwer Liebe abirmals als
vor ufs gutlichst mit ganczem flisse, ir woUet nochmals nicht
sumen, uff unsin bruder unleszlich zcihen, )ni widerumb
angriffen, beschedigen und gedencken, yn heym zu brengen'*.
Hierauf (Treuenbriezen, 28 Juni) wendet sich Mar kgraf Friedrich **)
brieflich an die Herzogin Margarete mit der Mahnung, ihren
Gemahl anzuhalten, dafs er Herzog Wilhelm nicht ver-
gewaltige. Diese Mahnimg khngt sonderbar bei der Er-
wSgung, dafs am selbigen Tage der Erzkammerer Friedrich,
die Markgrafen Johannes, Albrecht imd Friedrich der Jtingere
ihre Fehdebriefe an den Herzog Friedrich von Sachsen
abschickten*). Dieser Absage folgte alsbald der Einbruch
der brandenburgischen Scharen in das Furstentum Sachsen,
die Stadte Zahna und Beltiz fielen in ihre Gewalt, wurden
vOlHg ausgebrannt*) und die ganze Umgegend verwUstet.
Herzogs Friedrich Heer hatte Thiiringen verlassen
mlissen, um sich gen Altenburg zu wenden, dessen Um-
gebung Herzog Wilhelm verheerte. Bei Gera nSherten sich
zwar beide Heere, indes kam es nur zu Scharmlitzeln.
Wilhelm gab die Belagerimg Geras auf, zog iiber Zeitz und
Pegau in die Gegend von Rochlitz, wMhrend ein Teil von
Herzogs Friedrich Heer eine Stellung zum Schutze Leipzigs
nahm. Der grOfsere Teil der Meifsner jedoch mufste ab-
schwenken gen Nor den, um das Land zu retten, auf welch em
die erbliche Kurwiirde ruhte; in der Nahe von Wittenberg
*) Dr. W. A. Loc. 4351 Kriegssachen Bl. 54 ff.
«) Dr. W. A. ebenda Bl. 52.
») Ibidem Bl. 53.
*) Dr. W. A. Loc 4331; Riedel, B. IV, 437.
'^) Magdebureer SchOppenchronik ed. Janicke S. 38^. Dr.
Kop. 43: am 26. November 1450 verschreibt Herzog Friedrich der
Stadt Zahna auf drei Jahre das Stadtgericht und dessen Einnahmen,
dieweil sie der Markgraf von Brandenburg ausgebrannt.
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Der Streit um die Lausitz 1440— 1450. 309
begegneten sich die feindlichen Schwager, diesmal im
bittersten Ernste ohne jede Verhandlung. Sachsische Tapfer-
keit hatte hier wett zu machen, was eine kurzsichtige Politik
verfehlte, die Scharfe des Schwertes schlug besser durch,
als die GrOnde unbeholfener Diplomaten, gab die Antwort
auf jene Herausfordenmg in Kottbus, denn die Sachsen ge-
wannen einen glSnzenden Si eg. Mit knapper Not entkamen
die beiden Markgrafen tiber die Grenze, aber sie verloren
die meisten und besten ihre» Leute, welche teils erschlagen,
tells gefangen wurden. Eine durch spartanische Kurze
wirkungs voile Registrande der sSchsischen Hofkanzlei^) ver-
ktindet, wie der hochgeborene Fttrst, der Erzmarschalk
Friedrich „darnyder gelegt und gefangen abe beiden mar-
graven von Brandenburg am Domstage nach Jacobi (30. Juli)
nachgeschriben hofelute und burger". Eine Liste gibt
die Namen der 52 gefangenen Herren imd Edelleute (dar-
unter der Johannitermeister Herr Liborius von Schlieben),
33 vomehme Burger aus Berlin, Spandau, Brandenburg
usw. Das war ein Lichtblick in jener dUsteren Zeit und
„des freute sich das ganze Land zu Meissen und sangen
Messen und lobeten Gott", wie ims Konrad StoUe er-
zahlt*). Der Sieg war von so entscheidender Wirkung, dafs
die Brandenburger kein zweites Mai die Grenze zu iiber-
schreiten wagten; vom Norden her war nichts mehr zu be-
fftrchten.
Die fiir Sachsen ruhmreiche Schlacht ist auch imi des-
willen beach tenswert, als sie die einzige wirkliche Schlacht
blieb im ganzen Verlaufe des widerwartigea Krieges. Die
Heere der Thiiringer, BOhmen und Brandenburger haben im
SUden dei* sachsischen Lande ausschliefslich einen erbarmungs*
losen Raubkrieg geftlhrt, denn aufser einigen kurzen, zum
Teil vergeblichen Belagerungen haben sie keinen Kampf
wider ebenbtirtige Gegner bestanden, sondern nur mit Mord
und Brand gewutet an wehrlosen Einwohnem oder einzelne
schwache SchlOsser bewaltigt. Wie in der gottlosen Hussiten-
zeit vor lojahren haben manche Stadte durch betrachtliche
Geldsummen sich loskaufen mlissen von der drohenden Aus-
plUndenmg oder ihrem volligen Ruin. Herzog Wilhelm hat
1) Dr. Kop. 43. Riedel (Cod. dipl. Brdb. Suppl. S. 66) gibt ein
Verzeichnis der Brandenburger, welche im Jahre 1450 in sadisische
Gefangenschaft gerieten, erwahnt jedoch weder Ort, Ursache, noch
sonstige Umstande der Gefangennahme.
«) Vgl. Konrad Stolle, Memoriale ed. Thiele S. 261.
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jio R. Frhr. von Mansberg:
sein Heer gewissermaisen spazieren gefUhrt^), von der Saale
zur Mtilde und von der Mulde zur Saale und wieder zurtick,
ttberall die Brandfackel schwingend, SchlOsser und Halse
brechend; dann, durch den aus Franken kommenden Mark-
grafen Albrecht von Brandenburg verstarkt, mufste er zum
Entsatze seiner Residenz Weimar eilen, die jetzt Herzog
Friedrich aufs neue bedrohte (Anfang September). Was den
letzteren zum Abzuge drSngte, war die Nachricht vom Ein-
bruche der BOhmen in das Meiisner Land. Schauerlich war
der Anmarsch Fodiebrads an der Spitze von 20000 beute-
gierigen Tschechen, nur langsam rtickten sie vor, denn die
griindliche AusplUnderung des Landes verzOgerte erheblich
den Marsch; tiber Wilsdruff, Lommatzsch, D5beln, Mittweida,
Boma gelangten sie am i. Oktober vor Pegau, das sie 10 Tage
lang vergeblich zu ersttirmen trachteten.
Zum dritten Male erschien Herzog Wilhelm vor Gera
und reichte hier seinen bOhmischen Freunden die Hand,
wShrend Albrecht von Brandenburg bei Weida lagerte^).
Diesen drei Heeren gegentiber war der bei Chemnitz stehende
Herzog Friedrich zu schwach, um das belagerte Gera
entsetzen zu kSnnen. Am 15. Oktober erlag die ungliick-
liche Stadt den vereinten Sttirmen der Thttringer und
der Tschechen, welche sie nach Einnahme und Plttndenmg
den Flammen preisgaben. Die dabei von den Tschechen
veriibten unmenschlichen GrSuel empOrten selbst die starken
Nerven ihrer Alliierten; noch starker jedoch wurden diese
verletzt durch die rticksichtslose Habgier, welche alle hohes
L5segeld verheifsende Gefangene ausschliefslich fiir sich in
Anspruch nahm und solche nebst einer unermefslichen Beute
auf langen WagenzUgen aus dem Lande hinaus nach B5hmen
fUhrte. Vornehmen und Niederen in beiden Heeren gingen
endlich die Augen auf, um jetzt das namenlose Elend der
erbarmlich zugerichteten s^chsischen Lande nicht ohne
Schaudem wtirdigen zu k5nnen; die herzoglichen Briider
insonderheit merkten endlich, wie tief sie in das eigene
Fleisch geschnitten, dafs es des Wiirgens nunmehr genug
sei, seitdem der Hauptanstifter Apel Viztum von Gera
sich fortgemacht, um in dem ausgeschriebenen Jubeljahre zu
Rom sich Ablafs seiner Stinden zu holen. Als nun die Rate
^) SchOttgen u. Kreysig, Diplom. et Script. I, 521 (Jovius):
Herzogs Wilhelm Brief vom 10. August. Hartung Kammer-
meister ed. Reiche S. io6f.
2) Vgl. Bertold Schmidt, Die ZerstOrung der Stadt Gera, in
der Zeitschr. f.Thiiring. Gesch. XVII, 3 1 ff. Archiv Cesk^ II, 45.
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Der Streit um die Lausitz 1440^1450. 311
des Kaisers und des Reichserzkanzlers von Mainz mit
drohenden Friedensgeboten in beiden Lagem eintrafen,
fanden sie ein williges Ohr, und es kam im Felde bei
Crimmitschau am 23. Oktober zu einem Waffenstillstande
von langerer Dauer^), Alsbald begannen in Naumburg die
Friedensverhandlungen, welche am 27. Januar 145 1 imKloster
zu Pforte zum Abschlufs gelangten. Zu unserem Thema gehOrt
es zu bemerken, dafs Sachsen im Besitze des erworbenen
Senftenberg blieb und zwar dauemd blieb, wahrend Branden-
burg des ihm bestatigten Pfandrechts an der Lausitz nur
ein Jahrzent sich zu erfreuen hatte, denn am 23. November 1461
sagten PraQaten, Herren, Mannen und Stadte der Lausitz
dem Markrafen von Brandenburg den Gehorsam auf , da sie
wieder an K5nig und Krone von BOhmen sich halten woUten^).
In dem Catalogus abbatiun Saganensium*) finden wir die
bemerkenswerte Stelle: die Stadt Kottbus, bisher zum Teile
in des K5nigs (von BOhmen), zum Teile im markgraflichen
Besitze, kam im Gubener Frieden (5. Juni 1462) an den
Markgrafen, daftir erhielt der K5nig ohneEntgelt zurtick,
was sonst an jenen verp&idet war*).
1) Vgl. Riedel a. a. O. B IV, 457. Fontes rer. Austr. XLII, 84.
«) Weimar Reg. C, Bl. 19.
^ Stenzel, Script, rerum Siles. I, 345.
*) Vgl. Adolf Bachmann, Die Wiedervereinigung der Lausitz
mit BOhmen, im Archiv f. Osterr. Gesch. LXIV, 295.
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X.
Der Typus des Leipziger Studenten
im 18. Jahrhundert
Von
W. BruchmCller.
Wesentlich alter als die deutsche Universitat ist der
deutsche Student. Die erste deutsche Universitat wurde
bekanntlich im Jahre 1348 in Prag gegriindet, woran sich
dann in rascher Folge in den nachsten Jahrzehnten weitere
Universitatsgrttndungen anschlossen, so 1365 Wien, 1386 Heidel-
berg, 1388 K5ln, 1392 Erfurt, 1402 Wiirzburg und endlich
1409 von Prag aus unser Leipzig. Spater als die anderen
Lander der alten abendlandischen Kultur, als Italien, Frank-
reich und England, war Deutschland zu der Errichtung von
Hochschulen auf seinem eigenen Boden gekommen, Aber die
gelehrten Studien batten deshalb doch nicht bis dahin ganzlich
in Deutschland gefehlt. Ein verhaltnismafsig reiches geistig^
Leben war auch in Deutschland schon im 1 2. und 13. Jahrhimdert
vorhanden, imd es existierten eine Reihe beriihmter Schulen,
wie z. B. in Erfurt imd Trier; esfehlte nicht an ausgezeichneten
Gelehrten und an einer Menge von Scholaren, die nach
studentischer Weise lebten. Diese altesten deutschen Studenten,
wie man sie unbedenklich nennen kann, mufsten nun, wie sie
schon in der Heimat gem von Schule zu Schule zogen, zur
Erlangung akademischer Grade uber die Alpen nach den
italienischen Universitaten oder nach Paris wandern, so lange
es in der Heimat keine gelehrten Anstalten gab, die be-
rechtigt gewesen waren, solche Grade zu erteilen. Die Frd-
ziigigkeit, die schrankenlose Wanderlust, die nicht ganz
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DerTypus des Leipziger Studenten im iS.Jahrhundert 313
selten die Grenze der Landstreicherei streifte oder gar tiber-
schritt, war das Hauptcharakteristikum dieser Studenten, das
sie einerseits von dem Geistlichen, dessen Gewand der
Scholar trug, deutlich genug unterschied, wie sie andererseits
das geistliche Gewand und der geistliche Charakter von der
iibrigen Laienwelt absonderte. „Halfpape", „Halbpfaffe" ist
die gliickliche Bezeichnung, mit der das Volk schon damals
dieses Sonderwesen charakterisierte, das sich vom Geistlichen
wie vom Laien ebenso merklich unterschied, wie es von
beiden wichtige Wesensziige mitbekommen hatte, denn der
aiteste deutsche Student war seinem Stande nach Kleriker,
seine Lebensfiihrung aber war, das lehrt uns vor allem seine
vielfach kSstliche, frische und urwfichsige Poesie, zumeist
mehr als weltHch.
Die LoslGsung des deutschen Universitatslebens vom
geistlichen Stande, die durch die alte Freizugigkeit angebahnt
war, hat sich dann weiter voUzogen. Sie ist keineswegs
edne Folgeerscheinung des Humanismus und der Reformation,
diese haben vielmehr die Entwicklung nur zum Abschlufs
gebracht. Auf den deutschen Universitaten hat niemals, wie
z. B. in Paris, der geistliche Charakter als Vorbedingung fiir
die Immatrikulation gegolten, wenn auch bei den Universitats-
lehrem im 14. Jahrhundert der geistliche Stand wohl noch
die Regel gebildet haben wird und sich erst im IS.Jahr-
hundert die Ausnahmen von dieser Regel mehrten. Ftir
Leipzig z. B. haben wir eine ganze Reihe von Beispielen
fiir das Vorhandensein von Laien in dem Verbande der
universitas wahrend des 15. Jahrhimderts.
Unter sich haben die deutschen Studenten, die nach
der Grtindung der deutschen Universitaten durch den Weg-
fall des Zwanges, ins Ausland zu gehen wohl von selbst
einigermafsen sefshafter und weniger unruhig werden mufsten,
noch lange eine ziemlich konforme Erscheinung gebildet, die
noch immer aufserlich eine geistliche oder der geistlichen
ahnliche Tracht kennzeichnete. Wenigstens sind fUr uns
scharfi^re Sonderungen bis zur Reformation nicht erkennbar.
Die humanistische Bewegung und die Reformation
raumten zunachst mit den Resten des geistlichen Wesens in
Kleidung und Lebensfiihrung auf. Wir konnen das gerade
auch in Leipzig deutlich verfolgen. Die Studenten kleiden
sich weltlich und drangen aus den klosterlich organisierten
freilich vielfach auch verwilderten Bursen hinaus. Der friihere
Halbpfaffe wird im weiteren Verlauf dieser Entwicklung schier
zum „Halbsoldaten''. Er hat in den wtisten Zeiten des
Neues Archiv f. S. G. u. A. XXIX. 3. 4. 21
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314 W. Bruchmtiller:
17. Jahrhunderts vielfach mehr vom Landsknecht als vom
Gelehrten in seinem Aufsem und in seinem Lebenswandel
an sich. Die Reformation aber bildete nicht nur weiter,
sondem sie schuf auch die erste scharfe Trennung, indem
sie das deutsche Studententum wie ja das gesamte Volk in
zwei scharf gesonderte Gruppen zerlegte. Der Student der
lutherischen und reformierten Universitaten scheidet sich von
jetzt an scharf von dem Studenten der katholischen Hoch-
schulen, denen bald der Jesuitismus sein charakteristisches
GeprSge ftir lange Zeiten aufdrtickte. Mit dieser Zweiteilung
war freilich ftir die nSchste Zeit die Individualisierung des
Studententums erschOpft. Die beiden nun vorhandenen
grofsen Gruppen blieben unter sich wieder ftir iSngere Zeit
ziemlich eii^eitlich. Ja die Uniformitat der katholischen
Universitaten hatte auf lange hinaus unter dem bestimmenden
Einflufs der Jesuiten eine steigende Tendenz. Und auch auf
den evangelischen Universitaten lassen sich im 16. und 17. Jahr-
hundert schwerlich grOfsere charakteristische Abweichung^n
von einander feststellen. Der Wittenberger, Leipziger, Jenenser
Oder Frankfurter Student zeigen ftir diese Periode noch
keinerlei von einander unterscheidende besondere Eigenart,
wie sie uns dann im 18. Jahrhundert mit der steigend«i
Individualisierung der ganzen damaligen deutschen Gesell-
schaft und Bildimg entgegentritt. Auf die Ursachen dieser
allgemeinen Individualisierung einzugehen, ist hier nicht der
Ort. Genug, dafs sich unter ihrem Einflufs allmahlich auch
eine grOfsere Individualisierung der Studentenschaft der
einzelnen Universitaten ausgebildet hatte. Befbrdert wurde
diese Entwicklung dadurch, dafs die alte Freizttgigkeit der
Studenten, die noch in der Zeit des Humanismus eine Neu-
belebung erfahren und die Form eines unruhigen, imsteten
Wanderlebens von Flatz zu Platz gezeigt hatte, sehr stark
geschwunden war. Die Abweichungen in dem Studenten-
leben der einzelnen Universitaten wurden nun auch von den
Zeitgenossen deutlich empfunden, und man versuchte diese
Unterschiede deshalb jetzt in ganz bestimmte Formeln zu
pragen.
„Wer von Leipzig kommt ohne Weib,
Von Wittenberg mit gesundem Leib,
Von Jena ungeschlagen,
Der kann von GlUcke sagen."
Dieser altbekannte, in mannigfaltigen Variationen im
Schwange gehende Spruch stellt wohl den verbreitetsten und
popularsten Versuch dar, den einzelnen grofseren evangelischen
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Da: Typus des Leipziger Studenten im iS.Jahrhundert 315
Universitaten^) einen bestimmten, jedem Platz besonders
eigenttimlichen Typus des Studententums zuzuweisen. Die
Wittenberger und spateren Hallenser gelten zumeist als starke
Biervertilger und Rauhbeine — sit venia verbo — , die
Hallenser spater auch andererseits wieder als frOmmelnde
Mucker, die Jenenser als Rauf bolde und die Leipziger als die
„petits maitres" und Schtirzenjager par excellence. Fabricius
in seinem Werke iiber die deutschen Korps bringt auch eine
Illustration zu dieser Kennzeichnung nach einer Darstellung
in einem Stammbuch von 1765. Dort sehen wir vier
Studentengestalten in charakteristischer Tracht und Haltung,
die als Leipziger, Hallenser, Jenenser und Wittenberger be-
zeichnet sind. Der Leipziger tritt in wohlfrisierter Perrucke
auf, den Hut nach Modeart unter dem Arm, uber ihm steht:
„In Leipzig sucht der Bursch die Madgen zu betrllgen."
tJber dem Hallenser, der ein Buch unter dem Arm und die
Hande gefaltet hat, steht: „ln Halle muckert er und seuffzet
ach! und weh!" Der Jenenser, der in Kanonen die Hand
am Degen in Ausfallsstellung erscheint, wird mit folgendem
bedacht: „In Jena will er stets vor blanker Klinge liegen."
tJber dem Wittenberger endlich, der in der Rechten ein
Bierglas, gleich unserm Gosenglas, hochhalt und in der
Linken eine umfangreiche Kanne trSgt, findet sich verzeichnet:
„Der Wittenberger bringt ein a bonne Amiti^."*)
Dafs iibrigens in den vielen Variationen der vorher
zitierten Reime, wie in anderen ahnlichen Versifikationen und
Klassifizierungsversuchen, wie schon erwShnt, die Gruppierung
^) Auch Helmstadt, Halle, Ttlbingen linden sich in den ver-
schiedenartigen Fassungen genannt.
*) Ein htibscher Spruch tlber die Art und Wdse, wie in Leipzig
die Studenten im iS.Jahrhundert zu leben pflegten, findet sich
iibrigens auch, was bei dieser Gelegenheit erwahnt sei, am Schlufs
des dritten Sttickes des 1769 erschienenen und im Ubrigen ziemlich
wertlosen: „Das nach der Moral beschriebene galante Leipzig in den
seltsamen Begebenheiten des Barons von C . . . . und seines Hof-
meisters". Dort heifst es an der genannten Stelle:
„Nichts kann gesiinder seyn, als Morgens frtih studiert,
Des Nachmittags geschmaufst, des Abends courtisiert;
1st dahn die Zeit zu kurz, so nehmt darzu die Nacht,
Und also wird die Zeit in Leipzig zugebracht."
Eine weitere Charakterisierung Leipziger Lebens zur Unter-
scheidung von anderen Stadten mOge ebentalls hier noch erwahnt
werden, wenn sie auch etw£is vor unserer Zeit liegt und nicht direkt
auf Studenten allein Bezug nimmt. Sie stammt ja wenigstens von
einem Leipziger Studenten, von Christian Weise, der seit 1660 in
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3i6 W. Bruchmtlller:
der Universitaten schwankte und den einzelnen bald diese
bald jene von einander abweichende Hauptcharakterztige zu-
geschrieben wurden, zeigt, wie ziemlich unzuverlafsig oder
nur relativ gflltig diese Charakterisierungsversuche waren.
Ihre mehr oder minder grofse Berechtigung fUr die anderen
Universitaten hat uns hier nicht zu beschUftigen. Wir wollen
uns im weiteren allein auf unser Leipzig beschranken.
Leipzig ist die Hochschule, Uber die das Urteil der
Zeitgenossen und der Nachwelt hinsichtlich des charak-
teristischen Typus ihrer MusensOhne am wenigsten schwankt.
Der Leipziger Studio gilt, wie schon eben gesagt, als der
petit maitre, also das Modegigerl des i8. Jahrhunderts imd
der Schfirzenjager par excellence. Diese Beharrlichkeit des
Urteils, dem nur gerade in Leipziger Darstellungen wider-
sprochen wird, lafst die Annahme nicht abweisbar erscheinen,
dafs dieser Urteilsbildung ein immerhin wichtiger und
vielleicht in hOherem Mafse als bei anderen Platzen be-
rechtigter Anlafs zugrunde lag. Trotzdem wttrde auch das
Urteil liber Leipzig keine solche Allgemeingttltigkeit ge-
wonnen haben, wenn es nicht in der schonen Literatur tttr
immer festgelegt worden ware. Zacharias „Renommist" hat
den zarten Schafer von der Pleifse in die Literatur ein-
geftlhrt, und Goethes entsprechendes Urteil hat ihm hier
allgemeine Verbreitung und ewige Dauer verliehen.
Es fragt sich nun ftir ims, ob wir in dem „Pleifse-
schafer" wirklich den allgemein und allein gUltigen Typus
Leipzig studierte, und ftihrt uns gleich einige der damadigen Bier-
sorten vor. Das htibsche Verschen lautet:
„Leipz'ger Breuhahn schmeckt mi'r nie,
Und das Rastrum ist noch schlimmer,
Aber Leipz'ger Frauenzimmer,
Das verlonnt sich noch der Muh!
Dieses macht auf meinem Munde
Manch vefstifstes Zuckerspiel,
Dafs ich es in einer Stunde
Mehr als zehnmal kosten will.
Braunschweig darf sich femer nicht
Auf die Mummen so befleifsen,
Denn die Mtimchen hier in Meifsen
Sind was besser zugericht.
Breslau mag sich wohl befinden
Und im SchOpse lustig sein,
Doch die Schafchen bei den Linden
Gehen uns viel sufser ein."
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DorTypus des Leipziger Studenten im i8. Jahrhiindert. 317
fur den Leipziger Studenten des 18. Jahrhunderts anzuerkennen
haben und ob dieser Typus ausschliefslich fUr Leipzig
charakteristisch oder ob er nicht auch anderswo zu be-
merken war. Es fragt sich dann weiter, wenn wir zu einer
Vemeinung dieser ersten Frage in vollem oder teilweisem
Umfang gelangen miissen, ob sich nicht neben dem „ Petit
maitretum" in Leipzig noch andere typische Richtungen des
Studententums feststellen lassen, die viel mehr als gerade die
des petit- maitre fiir Leipzig ganz allein giiltig und fiir unsere
Stadt kennzeichnend waren.
Es unterliegt keinem Zweifel, dafs im 18. Jahrhundert in
Leipzig unter der Studentenschaft ein starkerer Zug zum
Petitmaitretum, zu einem geschniegelten und gebiigelten
Auftreten herrschte, als etwa in Jena und Halle oder Witten-
berg. Die Beweise dafUr haben wir bei Goethe in Dichtung
und Wahrheit imd vor allem in Zacharias Renommisten,
dessen Bekanntschaft im allgemeinen vorausgesetzt werden
darf. Sylvan ist im Renommisten der charakteristische Ver-
treter dieses Stutzertums oder Pleifseschafertums, wie ich es
kurz bezeichnen will, das von ZachariS in bewufster Form
dem Renommistentum an der Saale, in Jena und Halle, gegen-
iibergestellt wird. Auch in Leipzig wird nach Zacharia ge-
kneipt und geraucht, dafs die Wande krachen. Hier wird
gelarmt und gepriigelt; aber es sind die aus Jena vertriebenen
Burschen, die diese Heldentaten vollfuhren, und nach Halle
zieht der Renommist weiter, als ihm der Boden Leipzigs zu
heifs geworden, wahrend im Gegensatz dazu der Typus der
Leipziger Studenten mit wohlgepudertem Schopf und in
seidenen Striimpfen einherlSuft, nach Pomade und Parfum
duftet, seine „Scharmante*' umtanzelt imd in pimcto des
Degens sehr friedfertigen Anschauimgen huldigt. „Armserger",
ruft der Renommist aus, als er in Leipzig angekommen:
„in Leipzig bist Du mm?"
W(
a, hier wo Alias ruht, wird auch Dein Degen ruhn!
'^er wird Dich Renommist allhier zu nennen wagen,
Hier, wo man fast nicht weifs, dafs Bursche Degen tragen?"
Und Selinde ruft ihrem Verehrer Sylvan zu, der von Jena
gekommen, sich in Leipzig zum Stutzertum bekehrt hat, aber
sich doch am Ende entschliefst, sich im Rosenthal mit dem
Renommisten zu schlagen:
„Grausamer! nein Du bist in Leipzig nicht erzeugt,
Und eine Furie hat Dich mit Gilt gesaugt.
Oh hattest Du zu mir die kleinste Gunst getragen,
Und warst ein Leipziger, Du wiirdest ihn — verklagen."
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3l8 W. Bruchmaller:
Der aufsere Aufputz eines Leipziger Stutzers wird uns
in den Versen geschildert, die die Morgentoilette Sylvans be-
schreiben, in denen sich nebenbei ebenfalls wieder ein Hin-
weis auf die Friedfertigkeit des Leipziger Studenten findet:
„Ein weifser seidner Strumpf umwickelte das Knie,
Der Schuh, ein MeisterstUck von seines Schusters Muh',
Erhob in schwarzem Glanz mit Band besetzte Kanten,
Und Schnallen schimmerten von bOhm'schen Diamanten.
Le Grauid trat ins Gemach; ein lumpiger Franzos^ .
Doch in der seltnen Kunst das Haar zu krauseln grofs.
Ein weifses Puderhemd flofs zu des Stutzers Fafsen,
Le Grand baut das Toupet und lafst sich Locken schliefsen.
Ein dicker Staub von Mehl, der still im Ptister lag,
Schiefst luigestiim heraus und triibt den heitem Tag.
Den weifsen Hals umgab ein schwarzes seidnes Band,
Das sich bei sdnem finn in eine Schleife wauid.
Ein neuer Modesamt aus aschenfarb'^er Seide,
VoU Laubwerk schttn eewebt, dient ihm zum Oberkleide.
Ein breitgewirktes Gold umgab der Weste Rand
Und Atlas hiefs der Stoff, aus welchem sie erstand.
Sie war noch prachtig neu; die Farbe glich den Laften,
Wenn sie der FrUhling leert von rauhen Winterdiiften.
Ein schwarzer Atlas wau: der Haften enges Kleid,
Das Uhrband schimmerte mit gold'ner Herrlichkeit.
Um seinen Degen war ein weifses Band geschlagen,
Zum Zeichen, nie damit ein Blutduell zu waeen.
Sein Rohr aus Indien ziert ein besonderer Knopf,
Aus Meifsner Porzellan ein Frauenzimmerkopf ;
Der unbeseelte Thon sprach in das Aug Entzticken,
Der Reiz war auf der Stim, der Muthwill in den Blicken.
So stellte sich das Haupt von Leipzigs Stutzem dar.
Es rauschte West' und Rock; es auftete das Haar,
Und um ihn her gofs sich, in stifser Atmosphare,
Lavendel und Jasmin, der schttnen Welt zur Ehre."
KQnnen wir dieses Haupt der Leipziger Stutzer, dessen
prachtiger Aufputz uns hier geschildert wird, der sich einen
Diener halt, drei Stunden Zeit auf seinen Putz verwendet
und dessen Zimmer mit Spiegeln in goldenen Rahmen und
mit Gemalden auf „bunten TQchem" geschmUckt ist, fiir den
Reprasentanten der gesamten Leipziger Studentenschaft von
damals in Anspruch nehmen? Doch wohl ganz bestimmt nicht.
Der Hang zum Aufserlichen, zu einer gigerlhaften
Lebensfiihrung, zu verliebten Spielen, zu einer Abkehr von
dem Burschikos • Studentischen lag allerdings ganz allgemein
in der Leipziger Luft jener Tage. Dem Leipziger durchweg
wurde ein Hang zu leichter Lebensauffassung nachgesagt.
Die Messe, die Leipzig bereits damals trotz seiner Kleinheit
zu einer Weltstadt gemacht hatte, brachte das mit sich, sie
befbrderte das dem Leipziger Volkscharakter vielleicht von
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Der Typus des Leipziger Studenten im iS.Jahrhundert. 315
jeher innewohnende „Klemparisertum", von dem Goethe im
Faust spricht und das schon in alteren literarischen Werken
in ahnlichen Ausdriicken gekennzeichnet wird.
Ein Leben, wie es Sylvan ftihrt, war aber nur m5glich
auf einer materiell recht gut gestellten Basis. Wir werden
also anzunehmen haben, dafs ihm sich nur studentische Kreise
hingeben konnten, die aus reichen und zum mindesten wohl-
habenden Schichten stammten, also etwa den Kreisen des
Adels und des begUterten Kaufmannsstandes. Es ist im
Renommisten nirgends direkt ausgesprochen, dafs wir es bei
seinen Schilderungen nur mit der Lebensweise Leipziger
adliger Studentenkreise zu tun haben. Es wird vielmehr dort
Uberall nur ganz allgemeinjenensertum und Leipziger Student en-
wesen in Gegensatz gestellt. Trotzdem fehlt es in ZachariSs
Dichtung nicht an einer genttgenden Andeutung, dafs Sylvan
speziell ein Vertreter der in Leipzig studierenden adligen
Studenten ist, die gerade im iS.Jahrhundert, in der Zeit des
krassesten Servilismus gegeniiber den oberen Schichten, eine
sehr scharfe Schranke gegen die ubrige breite Studentenwelt
abtrennte. Der Beweis dafiir ist uns im dritten Gesang des
Renommisten gegeben. Dort sagt in der allegorisch vielfach
ausgeschmtickten Weise des Gedichtes die Mode zu dem Putz:
„Geh hin, geliebter Putz, zum ersten meiner SOhne,
Der Stutzer Obersten, Sylvanen, dem die SchOne
Sogleich ihr Herz ergiebt, wemi seine Fader strahlt
Und hohen Stand una Geld die goldne Weste prahlt."
Die „strahlende Feder" ist uns ein sichrer Beweis da-
ftlr, dafs Sylvan, der oberste der Leipziger Stutzer, zu den
adligen Studenten gehOrte. Die Feder war namlich ein Ab-
zeichen der adligen Studenten, das sie von den ttbrigen
Studenten unterschied. Wir haben dafiir gerade aus Leipzig
eine Nachricht iiber einen Streit zwischen adligen und biirger-
lichen Studenten, der deshalb im Juni des Jahres 1698 ent-
stand, weil auch bttrgerliche Studenten fiir sich das Recht
eine Feder am Hut zu tragen in Anspruch nahmen. Die
adligen Studenten sahen bald ein, dafs sie gegenttber der
tJberzahl der biirgerlichen Studenten bei einem Austrag der
Zwistigkeit mit dem Degen, wie er anfangs auf dem Markte
versucht worden ^ar, den Kurzeren ziehwi mufsten* Sie ver-
fielen daher auf ein wirksameres Mittel, den Bttrgerlichen das
Fedemtragen wieder abzugewOhnen. Sie legten selbst die
Fedem ab und liefsen ihre Lakaien, Diener und Jungen reichen
Federschmuck auf dem Hute tragen und sie in diesem Auf-
zug sich „nachtreten". Dieser ScMchzug vferanlafste die
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320
W. Bruchmtiller:
biirgerlichen Studenten bald, ihrerseits auf den Federschmuck
zu verzichten, und dieser wurde wiederum ein Kennzeichen
der adligen Studenten.
Der Adel frOhnte aber auch auf anderen Universitkten
einem starkeren Luxus als die librigen Studenten. Er mag
solchen Luxus gerade in Leipzig in besonderer HOhe und
Ausdehnung getrieben haben. Aber eine ausschliefslich auf
Leipzig beschrankte Erscheinung war das darum doch nicht.
Charakteristisch fttr Leipzig war es dagegen, dafs sich an
diesem adligen-Treiben auch burger liche Kreise der Studenten
beteiligten, dafs sich zu der, nennen wir es einmal so, obersten
Schicht des Studententums auch gewisse nichtadlige Kreise
in Leipzig rechneten, die sich aus den reichen Kreisen der
kaufmannischen Welt Leipzigs und der tibrigen damaligen
Grofsstadte Deutschlands rekrutierten.
Gerade aus diesen Schichten heraus wurde damals der
Gedanke ausgesprochen, dafs sich eigentlich die UniversitSten
im alten Sinne tiberlebt hatten, dafs diese nur noch zur Er-
ziehung der nOtigen Staatsdiener wiinschenswert seien, und
dafs im ttbrigen zur Verbreitung einer wirklichen akademi-
schen Bildung nur noch Akademien ohne den Apparat
akademischer Grade und Wiirden und ohne die Erziehung
kttnftiger Staatsdiener und Lehrer notwendig seien.
Der Student Goethe, wie er uns in Dichtung und Wahr-
heit entgegentritt, zeigt uns diesen Typus des damaligen
Studenten besserer Kreise sehr genau. Er hat von dem
spezifisch Studentischen absolut nichts an sich. Wer von
dem jungen Goethe einen Aufschlufs liber das damalige
Treiben der Studenten Leipzigs erhalten will, geht leer aus.
Ich brauche dafiir nur auf die einschlagigen Stellen in EHch-
tung und Wahrheit, z. B. auf die absolut farblose Schilderung
des Studententumultes verweisen, dem Goethe ohne jede
innere Anteilnahme wie einem interessanten Schauspiel als
ein absolut Fremder gegeniiberstand. Eine solche Stellung-
nahme bedingte eine starke, ja vOllige Spaltung des Leipziger
Studententums in sich absolut fremd gegenuberstehende, von
einander gesonderte Kreise, die nirgends so deutlich wird,
wie hier imd deshalb fur Leipzig ein wirkliches Charakte-
ristikum bildet. Sie wird uns auch sonst bezeugt.
Hiertiber heifst es in den 1787 erschienenen „Vertrauten
Briefen iiber den politischen und moralischen Zustand von
Leipzig" von Detlev Prasch (eigentlich Degenhard Pott), die
im allgemeinen ein leidlich zuverlassiges Bild von dem da-
maligen kulturellen Zustand Leipzigs geben, auf Seite 44 ff.:
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Der Typus des Leipziger Studenten im iS.Jahrhundert. 321
„Wer an die Eintracht gewOhnt ist, in welcher auf andem
Universitaten die Studenten zusammen leben, einer Eintracht, die
oft so weit geht, dafs sie den scharfsten Gesetzen Trotz beut, der
mufs erstaunen, hier soviel gegenseitige Entfemung und Kaltsinn zu
erblicken. Der Adel, vorziigfich der Lief- und Curlandische, die
PatriziersOhne aus Danzig una Hamburg und nicht selten audi viele
Inlander, die, durch Geburt oder Geld begiinstigt, sich mit jenen in
Parallel stellen kOnnen, diese alle diinken sich tiber die armeren
Studenten so erhaben, als etwa ein rOmischer Consul tiber den
zeitigen BQrgermeister von Isny ist. Erhalt nun yoUends ein solcher
Geek, dessen ganzes Verdienst nicht selten blofs in Windmachen
und eitler Arroganz besteht, das Gliick, mit auf der grofsen Assemble
figurieren zu dtirfen oder zu einer Bekanntschaft in der Colonies
zu gelauigen, dann kennt sein Stolz keine Grenzen, dann entsagt er
durSiaus einem Umgang mit andern Studenten, die nicht so noch
wie er vom Gliick begtinstigt worden sind . . . Der Fechtboden, die
Reitbahn, das Schauspielhaus sind ihre HOrsale; auf dem Cafehause
studieren sie den Menschen, und bei schlUpfrigen Romanen, oder in
dem Umgange mit cocjuetten oder willigen Madchen bilden sie ihr
Herz aus. So leben sie etliche Jahre im Taumel dcihin . . . und so
kehren sie endlich, nach rtihmhch zurlickgelegter akademischer Lauf-
bahn, mit leerem Kopf, verdorbenem Herzen, geschwachter und nicht
selten ganzlich zerstttrter Gesimdheit des KOrpers und Geistes in den
Schoofs ihres Vaterlandes zuriick . . . Die von der Mittelclasse . die
weder so reich sind, dafs sie grofse Familienbekanntschaiften unter-
halten kttnnen, noch so arm, um Niedertrachtigkeiten begehen zu
mtissen, haben wieder auf einen gauiz andem, im Grunde aber nicht
viel besseren Ton gestimmt . . . Die meisten suchen entweder mit
den ganz Reichen zu wetteifem, oder es sind steife Pinsels, die im
Pedantism leben und weben, ihr Brodstudium ftir das einzige wissens-
wtirdige Ding halten und kein FUnklein Welt- und Menschenkenntnifs
haben. Die ganz Armen endlich sind im Gnmde a.uch die Ltider-
lichsten ; bey ihnen herrscht noch die alte burschikose Fidelitat, imd
ihre Armuth macht sie so bettelstolz gegen solche, von denen sie
nicht s erwarten dtirfen, als sie polnisch kriechend gegen ihre hohen
Macene und GOnner sind. Alle drey Classen sind tibrigens gleich-
sam durch scharfe Grenzlinien von einander geschieden und der
public spirit, der noch in Hadle, auch in Gottingen herrscht, ist hier
vOllig verflogen. Daher selten ein Tumult, und wenn einer entsteht,
mehr Narrensposse als emstUche Unruhe; daher die tiefe Submission
der Armen gegen die beguterten Einwohner der Stadt; daher zum
Teil der geringe Grad von Wtirdigung, der hier mit dem Begriff
Student (Geld tilgt diesen Begriff) verbunden ist."
tJber die Feinheit des Tones unter den Leipziger Stu-
denten urteilt Prasch tibrigens ziemlich skeptisch. Er steht
damit in der Leipziger Literatur des 18. Jahrhunderts durch-
aus nicht allein, und seine Aufserungen dartiber scheinen mir
den Stempel innerer Wahrscheinlichkeit an sich zu tragen,
so dafs ich sie hier ebenfalls anfiihren mOchte. Prasch schreibt:
^) Gemeint ist die franzttsische Kolonie in Leipzig, die als die
vomehmste Hflterin des feinen Leipziger Tones allgemein gait.
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322
W. BruchmUller:
,J)afs der hiesige Student sich durch Artigkeit vor den ZOg-
lingen andrer Akademien auszeichnet, ist beinahe iiberall als er-
wiesene Wahrheit auf- und angenommen; allein wenn Artigkeit
mehr ist, als seinen Rticken etliche Zoll tiefer krtimmen, den Hut
mit mehr Eleganz ziehen und einem Frauenzinuner die Hand mit
Anstand ktissen; wenn Artigkeit mehr ist als dies: so kann ich
diesen Satz nur mit grofsen EinschrSUikungen gelten lassen. Idi
ha be hier einige Vorlesungen besucht, und ich bin begaft und be-
lorgnirt worden, als wenn ich ein Orang-Utang gewesen ware; ich
bin im Schauspielhaufs gewesen und habe mit Erstaunen gehOrt,
dafs die artigen Leipziger Studenten mit Pfeifen, Pochen uncf Ruhe-
rufen einen Larm machten, den der ungezrgenste Jan Hagel nicht
arger hatte treiben kOnnen; ich habe gesehen, d fs wohlgekleidete
Leute jedem Frauenzimmer, das ihnen begegnete, mit einer boots-
knechtmafsigen Insolenz ins Gesicht gukten, oder an die Barriere
der Promenade gelehnt, ganz laut Bemerkimgen tiber die Voruber-
gehenden machten, die weder Beweise ihres Witzes, noch ihrer
Lebensart waren ; ich habe gesehen, dafs sauber gekleidete Frauen-
zimmer Abends von diesen Mustem der Artigkeit ohne Umstande
angeredet, und wenn sie sich dieser imgebetenen Gesellschaft zu
entziehen suchten, mit Hohngelachter verfolgt wurden; und wenn
dies Artigkeit ist, so weis ich wahrlich nicht mehr. was man eigent-
lich Unartigkeit nennen soil. Das aber habe ich bemerkt, dafs der
hiesige Student sich aufserst geschUffen betragt: erstlich gegen
Mad3ien imd Weiber, von denen er eine Eroberung zu machen
glaubt, und dann gegen alle diejenigen, bey denen er Credit oder
iformation, oder oes etwas zu erlangen hott."
Die zweite der von Detlev Prasch hier erwahnten
Studentenklassen , die in der Erledigung ihres Brotstudiums
aufgehenden MusensOhne, gibt und gab es stets und allerorts
in grofser Menge und ihre Wesensart ist iiberall und zu alien
Zeiten die gleiche, sie kommen deshalb fur die PrSgung eines
besonderen Charakters einer Studentenschaft nirgends an sich
in Betracht, sondem nur indirekt, indem sie durch ihr
starkeres oder geringeres Vorhandensein an einem Orte
dessen Charakter mitbestimmen helfen. In Leipzig haben zu
dieser Schicht vor allem gewifs die grofste Zahl der sach-
sischen Inlander gehOrt. Sie machten im 17. und spater
wieder im 19. Jahrhimdert die weitaus breite Masse der
Leipziger Studenten aus. Im 18. Jahrhundert war dank d«n
Rufe Leipzigs als Weltstadt zu ihnen wieder eine starkere
Zahl Nichtsachsen getreten, die zu einem grofsen Tell wobl
in die Reihe der besser situierten Studenten gezahlt werden
miissen. So scheint damals Leipzig nicht gerade den schari
ausgepragten Charakter einer „Arbeitsuniversitat" besessen
zu haben — um einmal einen modemen terminus technicus
vorwegzunehmen. In dem 1799 erschienenen ^Leipzig im
PrOfil, einem Taschen w<Jrterbuch fiir E^nheimische und Fremde",
heifst es dazu S. 272: „Im Ganzen findet man imter den
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Der Typus des Leipziger Studenten im iS.Jahrhundert. 323
liiesigen Studenten nicht den Fleifs, den man zu Halle, Jena
und GQttingen sieht, doch diirften sie leicht fleifsiger sein
als die Wittenberger. Das Preufsische Landeskind, das in
Halle Theologie studiert, geht mit zwei Jahiren von der
Universitat und nimmt dann ebensoviel Wissenschaft, wenig-
^tens theologische, mit nach Hause als der, welcher bei uns
viertehalb imd vier Jahre studiert hat." Ein ganz ahnliches
Urteil gibt die 1798 erschienene Schrift ,,tJber Leipzig vor-
ztiglich als Universitat betrachtet" ab. Dort heifst es (S. 31):
-,,Wenn unter den Studierenden in Leipzig rtihmlicher Fleifs
und Eifer im Forschen nach Wahrheit seltener als auf andem
Akademien gefunden werden, so ist diefs keineswegs dem
Mangel gelehrter HUlfsmittel, sondem blofs einem leidigen
nun einpial herrschend gewordenen Geiste der Indolenz,
welchen die vielen in Leipzig geGfiheten Gelegenheiten zu
den mannigfachsten imd kostspieligsten Vergniigimgen noch
JiShren, zuzuschreiben." '
Deshalb verlangt der Verfasser, der dem Kaufmannsgeiste
•der Stadt einen unheilvollen Einflufs auf das Leben der
Studenten zuschreibt, auch energisch eine Verlegung der
Universitat von Leipzig etwa nach Weifsenfels.
Der Einflufs der Leipziger Atmosphare hat gewifs, wir
beruhrten das schon zum Teil, auf die Haltung der Leipziger
-Studentenschaft und die Ausbildung ihres besonderenCharakters
-sehr stark, fireilich in wesentlich anderer Richtung, als es
„t)ber Leipzig vorzttglich als Universitat betrachtet" will,
•eingewirkt.
Die eben besprochene, vom Leipziger Wesen bewirkte
-Spaltung der Leipziger Studentenschaft bedingte ihrerseits
wieder starker als in kleineren Universitaten eine Abkehr
/der Studenten von dem alten studentischen Treiben, der
„alten burschikosen Fidelitat*', wie Detlev Prasch es nennt
Dafiir haben wir vielfache Zeugnisse; so meint Anselmus
Rabiosus der Jtingere (mit seinem richtigen Namen Andreas
'Georg Friedrich Rebmann) in seinen Wanderungen und
Kreuzzttgen durch einen Teil Deutschlands in dem auf den
X.eipziger Studenten bezttglichen Teil — ihn hat Wustmann
in einem Neudruck 1897 ^^^ herausgegeben — : „Da unter
•den Studierenden in Leipzig keine solche Eintracht herrscht
^Is auf andem Universitaten, so findet man auch daselbst
keine Burschengelage, sondern jeder hat ein oder zwei Freunde,
mit denen er umgeht und die Vergniigungen geniefst, wozu
Denkart und Beutel ihn bestimmen." Derselbe Autor meint
iveiter, dafs in Leipzig selten Studentenaufziige stattfslnden.
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324
W. BruchmUller:
Andere Stimmen erwahnen libereinstimmend das seltene Vor-
kommen von Studententumulten und das Schwinden der
Duelle, worClber freilich keine Einigkeit herrscht, was sich
leicht daraus erkl^rt, dafs hierin wohl tats<lchlich mehrfach
ein Wechsel sich geltend gemacht hat.
In dem ly.Jahrhundert war auch in Leipzig das Studenten-
leben ein wildes und rohes so gut wie in Jena und Witten-
berg gewesen. Der Pennalismus herrschte hier ebenso un-
eingeschrankt wie auf den iibrigen deutschen Hochschulen.
Es Hegt nicht in unserer heutigen Aufgabe, das hier n^er
2u belegen und darzustellen. Man braucht aber nur die
Annalen des alten Johann Jakob Vogel durchzublalttem, um
von der Wildheit des studentischen Treibens in Leipzig
wahrend jener Zeit eine sehr deutliche Vorstellung zu ge-
winnen. Durch scharfes Eingreifen der staatUchen BehOrden
war man endhch im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts des
Pennalismus in der Hauptsache auf den evangelischen
Universitaten Herr geworden. Wahrend aber trotzdem auf
andern Universitaten wie in Jena und Wittenberg das
Studentenleben viel von seiner alten Wildheit und Roheit
beibehalten und sich die alten burschikosen Formen und ein
enger Zusammenhalt der Studentenschaft untereinander er-
halten hatten, waren in Leipzig mit dem PennaUsmus auch
die burschikosen Formen des Studentenlebens imd der eigent-
Hche Zusammenhang der Studentenschaft, wir sahen schon
weshalb, mehr geschwunden. Es wurde das bedingt eben
durch den Umschwung in dem Gesamtleben der Stadt, der
sich seit dem Ausgang des 17. Jahrhunderts bemerkbar
machte imd Leipzig immer mehr zu einem Mittelpunkt des
Handels und der feinen Sitte wie der Literatur werden liefs.
An solchen Mittelpunkten kann sich — wir sehen das noch
heute — das Studententum nicht in solcher Abgeschlossen-
heit und Eigenart erhalten wie in kleinen Orten, in denen
die Universitat der einzige Faktor von Bedeutung ist. Trotz-
dem war auch in Leipzig nicht jeder Rest alten burschikosen
Treibens geschwunden. Es waren auch nicht nur Jenenser,
die hier nach Renommistenweise lebten, wie Zacharia in
seinem Heldengedicht glauben machen will. Die alten lands-
mannschaftlichen Organisationen hatten den Sturm gegen
den Pennalismus und das Nationenwesen auch in Leipzig
(iberdauert. Wir haben fiir ihr Fortbestehen schon aus den
achtziger Jahren des 17. Jahrhunderts wieder deutliche Zeug*-
nisse. Man duldete sie wieder, weil man sie doch nicht ganz
entbehren konnte. Einen beherrschenden Einflufs haben sie
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Der Typus des Leipziger Studenten im i8. Jahrhundert 325
freilich in Leipzig wahrend des 18. Jahrhunderts ebensowenig
zurttckgewonnen, wie die im 18. Jahrhundert entstehenden
Studentenorden, von deren Wirksamkeit in Leipzig wir wenig
genug wissen, was fUr ihre relative Bedeutungslosigkeit spricht.
Fabricius in seiner schon genannten Schrift tiber die deutschen
Korps weifs uns von Leipziger Landsmannschaften des 18 Jahr-
hunderts nur wahrend der Zeit des spater noch naher zu er-
wahnenden „Mesenkrieges" etwas mitzuteilen. Damals ent-
standen in Leipzig wieder einige solcher Verbindungen, die
sich durch natttrliche oder kiinstliche Blumen an den Httten
unterschieden. Unter diesen werden besonders Mecklenburger
mit ihrem Senior von Maltzahn^) genannt. Aber im Herbst
wurden die Kokarden und Blumen verboten, und es scheint,
als ob auch die Landsmannschaften selbst wieder schlafen
gegangen waren. Der bekannte Abenteurer jener Zeit Fried-
rich Christian Laukhard erzahlt in seiner Lebensbeschreibung,
es habe in der Zeit von 1780 — 1790, in der er selbst in Leipzig
war, dort keine Verbindungen gegeben, nicht einmal Paukereien,
tiber deren Wiederaufleben andererseits „Uber Leipzig vor-
zttgUch als Universitat betrachtet" am Ende des Jahrhunderts
Klage fUhrt. Fabricius weist aber aus den Aufzeichnungen
des Esthianders von Rosen, der 1780 — 1782 in Leipzig
studierte, eine Landsmannschaft der Liviander nach, zu der
auch die Esth- imd Kurlander gehCrten und deren Mitglied
von Rosen war. Die Landsmannschaft war von einem Grafen
Sievers gegriindet und trug scharlachrote Uniformen mit
grtinem Kragen und StahlknOpfen. Die Starke belief sich
auf etwa 30 Mann. Die BehOrde erzwang bald das Ablegen
dieser Uniformen. Dann ist bis zum Beginne des 19. Jahr-
hunderts von Landsmannschaften in Leipzig nichts mehr zu
hOren. Gelegentliche Bildungen scheinen eben stets nur Ein-
tagserscheinungen gewesen zu sein, die keine dauernden
Lebensspuren hinterlassen konnten. Auch von den Orden,
die seit dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts der bisher
einzig herrschenden Form studentischen Korporationswesens,
der landsmannscbaftlichen, das Leben schwer machten, haben
wir in Leipzig nur wenig Spuren. So wurde 1768 hier von
einem Mecklenburger Bruckner (also auch in der Zeit des
Mesenkrieges) ein Orden gegrUndet, den Fabricius als einen
Vorganger des Amicistenordens bezeichnet. Logen hatte
dieser Orden in Leipzig, Jena und Halle. Die Leipziger
Loge, der — charakteristisch flir Leipziger Verhaltnisse —
Wir sehen auch hier wieder die fuhrende RoUe des Adds,
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326 W. Bruchmtiller:
nicht nur Studenten, sondem auch Offiziere, Beamte, Bttrger
und Kauf leute angehOrten, hiefs „Harmonia''. Ihr Bestehen
bezeugt uns noch 1787 ganz kurz Detlev Prasch^). Doit
heifst es, nachdem eine biirgerliche Gesellschaft Harmonie
erwUhnt ist: „Unter den Studenten soJl eine ahnliche Gesell-
schaft seyn, deren inn're Einrichtung mir aber unbekannt ist:
nur das weifs ich, dafs sie die Strafgelder, welche von denen,
die wider die Gesetze gestrauchelt haben, einkommen, zu
Werken der Wohlthatigkeit verwendet; und schon dadurch
ist sie ehrwUrdiger, als die elenden litterarischen Klubbs auf
Universitaten, die, wenns hoch kOmmt, die Buchhandler um
einen Ballen Makulatur reicher machen." Eine Rolle im
studentischen Leben scheint demnach die Harmonie kaum
gespielt zu haben.
Aber gerauft und gezecht ist auch in Leipzig im 18. Jahr-
hundert von den Studenten worden, und selbst an grOfseren
gemeiiisamen Aktionen wie Tumulten hat es bekanntlich nicht
ganz gefehlt. Zeugnisse dafttr finden wir injohann Salomon
Riemers Leipzigischem Jahrbuche, einer Fortsetzung des
Vogelschen Werkes fUr die Jahre 17 14 — 177 1.
Ich kann auf das dort zu imserer Frage beigebrachte
Material hier nicht ausfiihrlicher eingehen und erwSme des-
halb nur, dafs Riemer fUr diese Zeit ttber mehrere Duelle
mit tetlichem Ausgang berichtet imd ttber grOfsere und
kleinere Tumulte, aufser aus dem an Tumulten reichen kriti-
schen Jahre des vielerwahnten „Mesenkrieges** 1768 noch
aus 1721, 1725, 1743, 1748 (zweimal) imd 1771 Mitteilungen
macht. Der Aufiauf am 14. August 1748 ist deshalb erw^hnens-
wert^), weil hier wieder ein Versuch auftaucht, besondere
studentische Abzeichen, diesm^ nach Fakultaten, anzulegen.
Die Theologen soUten violette, die Juristen karmoisinrote, die
Mediziner grttne Kokarden tragen. Der Versuch mifslang
grtindlich. Es fehlte an jeder Organisation, und der vor dem
Schwarzen Brett zusammengelaufene studentische Haufe wurde
von den HSschem auseinandergetrieben und bekam Schlage
auf die Htite statt der erhofften Kokarden. Einen wirklich
gefahrlichen Charakter fttr die Qffentliche Ordnimg imd Sicher-
heit haben diese Tumulte, eben weil der Zusammenhalt zu
stark fehlte und die Bewegungen nicht von der gesamten
Studentenschaft, sondem nur von einzelnen Kreisen getragen
1) A. a. O. S. 178.
^ Er wurde wegen des Degentragens der Kaufdiener und
Perrtickenmacher inszeniert.
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Der Typus des Ldpziger Studenten im i8. Jahrhundert. 327
warden, freiJich, abgesehen vielleicht von dem Mesenkriege,
den ich spSter bespreche, nicht mehr angenommen.
(jber das weniger starve Hervortreten des Studenten in
Leipzig wie iiber sein geselliges und Kneipenleben besagt der
Verfasser des bereits genannten „Leipzig im Profil":
„Die Studenten werden in Leipzig weniger bemerkt als in
andem minder bevOlkerten und minder reicnen Umversitats-Stadten . . .
mit Unrecht aber wtirde man hiervon auf eine sittlichere AuifQhrung
der Studenten schliefsen: Das Einzige ist, dafs da mehr burschikoser
Geist herrscht, wo die Studenten gewohnt sind, sich nur unterdnander
selbst zu sehen; wir geben tibrigens zu, dafs dieser Geist nicht gar
hdlsaunlich ist Die Ldpziger Studenten, im Ganzen genommen,
fallen weder durdi ihre Tracht nodi durdi ihr aufserlidies Betragen
so auf als die Hallenser imd Jenenser, es bleibt aber darum die grofse
Frage, ob es mehr gesittete und sittlidi gute Mensdien unter ihnen
giebt? Sie mOgen hOflicher seyn, das Beet in dem Charakter der
Nation; mancher trdbt es bis zur kriedienden Unterwtirfigkdt; dn
Zdchen dues niedrigen Gemtiths bd einer armseligen Lage. Zu
seiner Zdt wirft auch ein solcher mit Knoten und Plmistem um sich
und briillt sein Gaudeamus auf der Kirmefs zu Eutritzsch trotz seinem
Herm Bruder von Wittenberg; ja man wird es auf andem Univer-
sitaten nicht so Idcht erleben, dafs sich zehn oder ftinfzehn zech-
und schrdlustige Brtider zum Landesvater niedersetzen und mehr
als 20Q andre cnristliche Leute von ihrem Vergntigen aufscheuchen,
wie wir das auf der Funkenburg oft genug sehen kOnnen. Zu
Tumulten ist der Leipziger Student ebensowohl aufgdegt als ein
anderer, nur meint er es damit nicht so emstlich. D21S mdste von
der Art pflegt alsdamn in den Hundstagen vorzufallen. Da jammem
die armen Stadtsoldaten imd seufzen ob der giftigen Influenza des
Hundstems, denn am ihnen will man das Muthchen ktihlen, um des
leidigen Thorgdds willen, da von doch diesen frommen Leuten so
wemg zu Schulden fallen kann, als dem Setzer von den Sfinden des
Autors."
Der Torgroschen bildete um des willen so oft ein Streit-
objekt zwischen den Musens5hnen und den Hiitem der Offent-
lichen Ruhe und Ordnung, weil die DOrfer um Leipzig herum
auf die Studenten eine grofse Anziehungskraft austibten, da
man sich in ihnen freier und ungebimdener gehen lassen
durfte. Die von Wustmann in seinem Leipziger Bilderbuch
geschilderte und abgebildete Leipziger Studentengeographie
mit ihren scherzhaften Kennzeichnungen der einzelnen „Bier-
d<Jrfer" gibt von dieser Vorliebe der Leipziger Studenten fttr
das landliche Bieridyll deutliches Zeugnis^).
') Die Ldpziger Studenten -Geographic ist ein von einemTheo-
logen erfundener Scherz, den er in den 70 er Jahren einem Freunde
ins Stammbuch zeichnete und der von da mit manchen Abwdchimgen
weiler verbrdtet wurde. Die Geographic wurde endlich von dem
Maler und Studenten der Mathemaiik Capieux ftir den Kupferstich
gezeichnet und wurde als solcher im Sommerhalbjahr 1773 heraus-
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328 W. BruchmOller:
Freilich war dieses Dorfidyll der Leipzigeir Studenten nicht
immer ungetrtibt, die Handwerksgesellen, mit denen der Leip-
ziger Student von Alters her in ^charfer Fehde gelegen hatte
— es sei nur an den bertthmten Schusterkrieg aus dem 15. Jahr-
hundert erinnert — , zogen dem Studenten auf das Land nach
und machten ihm hier das Feld streitig, oder die Bauerii
machten von ihrem Hausrecht Gebrauch und gerieten sich
mit den iibermiitigen Studenten* in die Haare. Riemer in
seinem schon genannten Leipzigischen Jahrbuche verzeichnet
mehrere solcher ZusammenstGfse, wobei die Studenten oft
nichts von der Feinheit des Leipziger gesellschaftlichen Tones
erkennen liefsen, sondern sich zumeist sehr roh und wild auf-
fiihrten. Die bei Riemer aus den Jahren 1768 und 1769 ge-
schilderten Vorgange sind beide Male fast die gleichen. Die
Studenten rticken nach dem Vogelschiefsen in hellen Haufen
vor eine Kneipe, drangen die Handwerksgesellen in die Enge
und demolieren bei der entstehenden PrUgelei oder wohl auch
ohne eine solche in toUem Vandalismus alles, was nicht niet-
und nagelfest ist. Ein ganz entsprechender Vorgang, der
schon nach Riemers Zeit liegt, ist satirisch in einem 1777
anonym und ohne Angabe des Erscheinungsortes ver<JfFent-
lichtem Bttchlein geschildert, das ziemlich unbekannt geblieben
zu sein scheint, wenigstens findet sich dieses kleine Epos in
vier Gesangen „Das Lindenauische Treffen bey Leipzig. Ein
Heldengedicht" (56 Oktavseiten) in Goedekes Grundrifs, so
viel ich gesehen habe, nicht verzeichnet. Die Arbeit ist eine
ziemlich traurige Leistung ohne Anschauungs- imd Darstellungs-
gegeben, aber auch sofort konfisziert. Das Bild zeigt Leipzig mit
seiner Umgebung, darunter die Verse:
„Die Lage einer fremden Geeend kennen,
Der Stadte Pracht und ihre Nahmen nennen,
Ist nichts, ist blofse Theorie,
Allein in Stadten hilbsche Madchen ktissen,
Des Dorfes Bier und seine Starke wissen,
Ist praktische Geographie."
Die Rtickseite des Blattes bringt zu einer Reihe der verzeichneten
Orte in der Umgegend, die ftir den Studenten gewisse Bedeutung
besafsen, launige Anmerkungen. Mit solchen sind versehen Brand-
vorwerg, Connewitz, Eutritzscn, Gautsch,Golitz,Kohlgarten,Lindenau,
MOckern, Plagwitz, Raschwitz, Rosenthal, Reidmtz, SchOnefeld,
StOtteritz, Thonberg, Grofs- und Klein -Zschochei. — Unter Kohl-
garten heifst es: „eine immerfltifsende Quelle und Erquickung grund-
triebiger Kuchenmusen. Die Carawanen dahin sind bekannt." —
Unter Rosenthal: „Die schOnste Promenade um Leipzig, Freylich
ffiebt es auch viele moradische Eber darinnen , doch daftir kann
das gute Rosenthal nicht "
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Der Typus des Leipziger Studenten im iS.Jahrhundert. 329
kraft, in sehr holprigen Versen. Mit grofser Weitschweifigkeit
schildert sie zunachst den Auszug Leipzigs zu Fufs und Wagen
nach der Vogelwiese und das Treiben auf dieser, wo am
letzten Abend des Festes ein Feuerwerk abgebrannt wird.
Inzwischen hat in einem Wirtshaus in Zschocher ein Schwann
Studenten dem Bachus geopfert. Dicke Tabakswolken lassen
kaum vermuten, dafs sich in dem Raume Menschen aufhalten,
„wofem nicht ein Vater des Landes
Unter dem Vorsitz des tapfersten Trinkers ware erschoUen".
jjeder wackere Bursche entfesselt sich hinter dem Tische,
Keifst den durchlOcherten Hut von der stehenden Spitze des Degens,
Greift mit eiliger Hand nach den ruhenden Spanischen Waffen,
Gleich steht der muthige Fuhrer des Heers mit blinkendem Messer,
An der Sgitze des schon drei Mann hoch geordneten Zuges.
Alle geweihete Htlte werden mit Buschen gezieret,
Und, vivat sequens zum Feuerwerk! schallts durch die Glieder."
Das erwahnte „blinkende Messer" in der Hand des Fiihrers
ist der Degen eines Stadtsoldaten, aufserdem wird der
„Zschochersche Raufer", ein alter in dem Wirtshaus zum
Gebrauch fiir den Landesvater aufbewahrter Degen, mit-
gefahrt. Uberdies mit ihren spanischen Rohren bewaffhet,
riicken nun die Studenten zum Feuerwerk auf die Vogelwiese.
Auf dem Marsche werden „Gaudeamus igitur" und „Sagt mir
ihr Musen etc." bald als Soli, bald „harmonisch mit vollen
Halsen" gesungen. Mit dem Ruf: „Knoten weg! Bursche
h'rein! Platz! Knoten weg! Bursche h'rein! Platz! Platz!"
dringt die Schar auf den Platz des Feuerwerks und erschreckt
die Schar der Philister. Dies und ein plOtzhcher Platzregen
mit Gewitter treibt die Zuschauer zu eiliger Flucht, die
Bursche aber wenden sich nach Lindenau, in ihrer Begleitung
auch „gefallige Madchen". In dem Wirtshaus zu Lindenau
ist der untere geraumige Saal bereits von dem „Erbfeind",
den Handwerksgesellen besetzt. Der Wirt weist deshalb den
Studenten ein hSher gelegenes kleineres Zimmer an. Diese
dringen aber gewaltsam in den unteren Saal ein. Auch hier
schallt der Kriegsruf: „Knoten weg! Bursche hVein!" Die
„Knoten" werden in eine Ecke gedrangt, die Tische zusammen-
geschoben, und es beginnt ein Kneipgelage mit frShlichen
Liedern: „Lustig sind wir, lieben Bruder — " und „in sani-
tatem omnium! Sa! Sa!" Die in die Ecke gedriickten
Handwerksgesellen scharren dazu mit den Fiifsen,. legen sich
schliefslich aber aufs Bitten, und es wird ihnen ein kleiner
Tanz erlaubt, die Musik dazu aber sofort wieder mit Singen
unterbrochen. Das Fufsstampfen der enttSuschten Gesellen
gibt Anlafs zum Beginn der Priigelei, in der schliefslich trotz
Neaes Archiv f. S. G. u. A. XXIX. 3. 4. 22
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330
W. Bracbmuller:
des Degens des Stadtsoldaten die Handwerker die Oberhand
behalten. Der L^lrm des Kampfes hat die Bauem mit dem
Richter und Schdppen auf das Schlachtfeld gerufen, sie be-
setzen die Ausgange und dringen in den Saal, in dem mit
Tischen, Stuhlen und Bierkriigen gekMmpft wird. Das Er-
scheinen der Sch5ppen ist das Signal zur Flucht dutch die
engen Fenster:
„Htite und Spanische Waffen bedecken das wimmdnde Schlachtfeld,
Tobacks-KOpfe und Rohre entfallen im dichten Gedrflnge,
Einer stOrzt Uber den Andem bin, und mit Schlflgen versehen,
Reifst er, entblOfst und entwaffhet, mit sich die Menge herunter."
So gestaltet sich der Heimweg der geschlagenen Schar,
von denen auch einige in den Handen der dOrflichen Hascher
geblieben sind, bei str5mendem Regen zu einem traurigen
Ruckzug nach dem geliebten Zschocher. Schlimm ist es
auch den begleitenden Madchen gegangen:
„Zwar sie verwandelte Circe nicht, gleich wie die Gefahrten
Des Ulysses, in Schweine; aber was oben dem Reize
Eines bezaubemden Madchens glich, fiel unten in einen
Hafslichen Fisch aus. Schuh, Coeflfuren, Cometten und Bander,
Schnupftucher, Spitzen, Manschetten, Mantiljen, Schleifen und Streife,
Blumenstraufser und Fliitergold deckten die schmuzigen Pfade,
Und der blinde Fufs der kommenden Menge vermischte
AUes Geprange mit fliefsenden Wassem und dicken Morasten.
Selbst Damon errettete nur die verwandelte Ph\llis,
Nicht den zierlich gesticketen Schuh, im Sumpfe vergraben,
Nicht die kOstliche Haube von der wiegenden PappeT.
AUes wandelte fort mit einem Schuhe und Strumpie,
Mit entblOfsetem Haupt und — bitterlich thranenaem Auge."
Der Studententumult von 1768, von dem uns Goethe in
Dichtung und Wahrheit erzahlt, ist auch sonst mehrfach ge-
schildert worden. Recht oberflachlich z. B. in „ Leipzig nach
der Moral beschrieben" im Anfang des zweiten Stuckes.
Ausfiihrlicher bei Riemer. Sehr lebendig schildert uns die
Vorgange eine kleine Darstellimg, die von beteiligter stu-
dentischer Seite stammt und deshalb naturhch parteiisch ge-
farbt ist, sie gibt uns dafiir aber einen httbschen Einblick m
das Empfinden der damaligen Leipziger Studenten. Das
Schriftchen betitelt sich: „Der Musen-Krieg zu Leipzig vom
Monat JuUo. In dem Schreiben an einen Freund." Frank-
furt und Leipzig 1768. Was der Schrift an Richtigkeit der
Darstellung abgehen mag, ersetzt sie fiir uns durch das
Kolorit, das uns bei unserer Aufgabe das Wichtigere ist.
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Der Typus des Leipziger Studenten im iS.Jahrhundert 331
Als Grand der Unruhen wird das Streben angegeben, die
alten studentischen Rechte, die man ganzlich habe beseitigen
woUen, zu erhalten. Ein Mandat des Rektors habe die Ver-
tibung von Tumulten, d. h. die alte Gewohnheit des Vivat-
rufens auf der Strafse, mit Relegation bedroht. Als Antwort
auf die VerofFentlichung des Mandates hatte der grSfste Teil
der Studenten am nachsten Abend um ^/^g Uhr dem Stadt-
kommandanten ein Vivat gebracht. Bei dem dritten Hoch
tauchte in der Strafse, der Katharinenstrafse, die Schar der
HSscher auf vuid forderte die Studenten zum ruhigen Nach-
hausegehen auf, Ein Pereat und ein Regen von Steinen war
die Antwort von studentischer Seite. Die Hagcher zogen sich,
gefolgt von den Studenten, zuriick, die vor dem Wachlokal
ein Pereat nach dem andem ausriefen und die Gegner zum
AngrifF reizten. Ein Ausfall der Hascher wurde nochmals
zuriickgeschlagen. Kurze Zeit nach diesem Tumult kam es
wegen des beriihmten Torgroschens zu neuen Reibereien.
Diesmal mit den Stadtsoldaten, den sogenannten j,Mesen",
daher den Unruhen der Name des „Mesenkrieges" beigelegt
wurde. Unsere Schilderung erzahlt folgendes Uber Entstehung
und Verlauf des Streites:
„Eines Abends gehen sieben Studenten durch das Thor, von
welchen einer, der vom Gelde entblOfst war, ohne Zahlung durch-
zukommen suchet . . . Sic wurden gleich alia auf das feindseligste
angefallen; die ganze Wache umringte sie. Sie entblOfsen hierauf
ihre Degen und wollen durchdringen. Viere entspringen audi gltick-
lich, allein dreye wurde (!) arretiret und den folgenden Tag auf den
Universitats-Karcer gebracht."
Zu diesen Gefangenen gesellte sich noch einer der Ent-
sprungenen, der einen der Torwachter durch die Hand ge-
stochen hatte und verraten worden war, sowie zwei weitere,
die ebenfalls ohne Erlegung des Torgroschens durch das Tor
gedrungen sein sollten. Die Verhaftungen hatten zur Folge,
dafs an den folgenden Abenden die Stadtsoldaten bei dem
Zapfenstreich von den Studenten verh5hnt wurden. Ihr Haupt-
mann, der „Geldwechsler", also Bankier Frege wurde nun be-
schuldigt, die Stadtsoldaten zu Gewalttatigkeiten gereizt zu
haben. In gr5fserer Zahl als gewOhnlich und durch die Stadt-
knechte verstarkt, grifFen diese am vierten Abend einen Trupp
Studenten mit dem Bajonett an und verwundeten mehrere
Musensohne gefahrlich. Ein Gegenangriff der verstarkten
Studenten wurde abgeschlagen, dabei wurden ebenfalls mehrere
Studenten verwundet und gefangen. Auch spater wurden
noch durch eine Patrouille mehrere Ausschreitungen veriibt.
Am andern Morgen um 10 Uhr riickten die Studenten vor
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332
W. Bruchmtiller:
das Haus des Kommandanten, um Satisfaktion zu fordern.
Die studentischen Abgesandten verlangten Arrest fur den
kommandierenden Leutnant und weitere Genugtuung. Diese
Forderungen warden bewilligt. Auch vom Rektor wurde
Genugtuung und Freilassung der Gefangenen gefordert und
bis 2 Uhr nachmittags zugesagt. Um i Uhr hatten sich auf
dem Markt mehr als looo (?) Studenten versammelt, und diese
zogen um ^f^z Uhr durchi die Haynstrafse, den Briihl und
die Ritterstrafse vor das Versammlungslokal des Senats, vor
dem die Arrestanten vemommen und nach ungefahr i ^/^ Stunden
alle bis auf „einen Juda, welchen niemand verlangte", frei-
gelassen wurden. In feierlichem Zuge und bester Ordnung
ging es dann zu vier in einer Reihe nach dem Kuchengarten.
Hier findet grofse Verbrtiderung der meisten durch das Hospi-
tium statt. Nach einem Aufenthalt von etwa zwei Stunden
geht es in gleicher Ordnung und mit Musik in die Stadt
zuriick. Vor dem Hause des Rektors wird ein „Vivat ad
interim" gerufen, dann gehts auf den Markt, hier wird noch
einmal ein grofser Kreis gebildet und ein allgemeines Vivat
gerufen. Die Ruhe schien damit hergestellt, aber da die
Satisfaktion auf sich warten liefs, wandte sich der Unwille
wieder gegen Frege, den man beschuldigte, die Stadtsoldaten
durch Branntweinspenden zum Angriff auf die Studenten ge-
reizt zu haben. Man dichtete und verbreitete Spottgedichte
auf ihn, was natiirlich nicht zur Erhaltung des Friedens bei-
trug. Zum Ausbruch kam der Kampf wieder neun Tage
nach dem ersten Angriff der Stadtsoldaten, als die Studenten
einem Dozenten zu seinem Geburtstag abends ein solennes
Vivat zu bringen beschlossen hatten. Sie versammelten sich
abends um 8 Uhr vor dem Schwarzen Brette und zogen von
dort unter Trompeten- und Paukenschall und mit brennenden
Fackeln nach der Petersstrafse vor das Haus des Zuehrenden.
Nach dem Vivat ging der Zug tiber den Markt, durch die
Haynstrafse und den Briihl nach der Ritterstrafse zuriick, wo
vor dem Schwarzen Brett die Fackeln zusammengeworfen
und einige Studentenlieder gesungen wurden.
Damit war die Sache aber nicht zu Ende, sondern nun
zogen gegen ^l^io Uhr die Studenten vor das Haus Freges
in der Grimmaischen Strafse und warfen dort unter Pereat-
rufen die Fenster ein. Drei Tage spater wurden auf Befehl
aus Dresden, wohin von dem Rate, dem Kommandanten und
der Universitat berichtet worden war, Feldsoldaten nach
Leipzig gelegt und solche im Peterstor und auf dem Markt
postiert. An dem gleichen Tage hatten die Studenten die
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Der T3^us des Leipziger Studenten im iS.Jahrhundert. 333
Absicht, dem Bttrgermeister, der als Freund der Studenten
gait, ein Vivat zu rufen. Der Rektor erteilte seine Bewilligung,
falls der Kommandant einwillige. Von diesem wurden die
Studenten schrofF zuruckgewiesen. Um die Ordnung zu
wahren, waren fttr das Untemehmen 2 Anfiihrer und 16 Ad-
jutanten gewahlt. Nun, nach dem Verbote, zogen nur etwa
60 — 70 Studenten aus und brachten dem Dr. Hommel ein Vivat
und spater in der Nikolaistrafse ein solches noch einem ihrer
Mitglieder, einem Baron v. M.^) Jetzt erfolgt ein Angriff von
betrunkenen Defensionern (Stadtsoldaten) auf diese Studenten-
schar. Die AngegrifFenen ziehen sich in die drei Universitats-
hauser auf der Reichsstrafse zuriick und verteidigen sich hier
mit Steinwiirfen. Die Defensioner dringen in das Schwarze
Brett ein, werden von den Studenten aus den beiden anderen
Hausern im Rlicken angegrifFen, wenden sich, treiben die
Studenten die Reichsstrafse hinab, wo diese von einer ent-
gegenkommenden Schar von Haschem eingeschlossen und
einige gefangen genommen und stark mifshandelt werden.
Ein am andem Morgen publiziertes Mandat des Administrators
Xaver bedroht mit Relegation, Leibes- imd Lebensstrafen die
Tumultanten. Nun dachte man in den Kreisen der Studenten
an einen Auszug," aber der Geldmangel am Ende des Viertel-
und halben Jahres verhinderte das Vorhaben, ebenso neue
Versicherungen des Rektors, dafs Genugtuung gegeben werden
sollte. Am Abend kam es jedoch schon zu neuen Zusammen-
st5fsen und Verhaftungen. Die Darstellung schliefst mit einem
Ausdruck der Enttauschung, dafs die eingesetzte Kommission
zur Untersuchung der Vorg^nge die gewtinschte Satisfaktion
nicht gewahrt habe, und mit einem pessimistischen Ausblick
auf die Zukunft der Universitat. Riemer erzahlt uns liber den
Ausgang, dafs die kurfiirstliche Untersuchungskommission, die
am 30. August angekommen war, am 5. Oktober Leipzig
wieder verlassen habe. Die Feldsoldaten ruckten nun auch
wieder aus Leipzig. Die Arrestanten waren schon vorher
von der Festung auf das Karzer gebracht und einige ent-
lassen worden. Der ganze Handel war also keineswegs zu
Gunsten der Studenten verlaufen. Trotzdem wurde das
HaupttreiFen mit den Haschern, das am 20. Juli stattfand,
durch ein langes Siegeslied von 25 vierzeiligen Strophen ver-
^) Man wird unter ihm vielleicht den friiher genannten Senior
der damals gebildeten Mecklenburger Landsmannschalt zu denken
haben. Die 60—70 Studenten werden dann wahrscheinlich die Mit-
glieder dieser Landsmannschaft gewesen sein.
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334 ^' Bruchmtlller:
herrlicht, die den Mund ungeheuer voll nehmen. Die erst en
drei Strophen lauten:
„ Victoria! der stolze Feind
Trozt und stolziert nicht mehr!
Es floh die ganze Macht vereint
Vor unsem kleinen Hear.
Wir siegten — Nachwelt hOre zu!
GOnn uns die Ewigkeit!
Und mein Gesang erthOne du
Stark, feurig wie der Streit!
Nicht wilde Lust, nicht Ruhmbegier
Erregte diesen Krieg.
Ftir unsre Freyheit stritten wir,
Und dies verheh uns Sieg."
Auch von den bei dieser Gelegenheit entstandenen Spott-
liedern auf Frege und die „Mesen" sei eine „Ode" mitgeteilt:
„Ohne Geld und Branntewein
Was ist unser Leben?
AUes, was uns kann erfreun,
Mufs uns Frege geben.
Wenn wir Mesen uns erfreun,
Was ist unsre Freude?
Fregens Geld und Branntewein;
Einzig diese beyde!
WoUt ihr, spricht er, mich erfreun,
Geld will icn dran wenden:
Ja, ich geb euch Branntewein,
Jagd nur die Studenten.
Ach es setzt zu unsrer Pein
Zu viel harte Schlage!
Doch wir kriegen Branntewein,
Vivat Hauptmann Frege!"
Damit sei es genug fur den Beweis, dafs auch dem
Leipziger Studenten des i8. Jahrhunderts burschikoses Leben
nach Art der kleineren Universitaten mit Tumulten, Raufereien,
Aufzugen, Vivats und Pereats, Exkneipen und Zechgelagen
nicht ganz fremd war, wenn dieses Treiben auch weniger
breit und stark flutete als in den benachbarten Hochschulen
von Jena und Halle.
Was wir danach bisher als Leipziger Eigenart imStudenten-
tum hinstellen k5nnen, ist weniger das freilich nach aufsen
mehr in die Augen fallende ubertriebene Stutzertum einiger,
verhaltnismafsig an Zahl doch kleiner, exklusiver adliger und
reicher bUrgerlicher Kreise, sondern eine weiter als anderswo
gehende Trennung innerhalb der Studentenwelt und dadurch,
wie durch die ganzen auf den Handel zugeschnittenen Ver-
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Der Typus des Leipziger Studenten im i8. Jahrhundert. 335
haltnisse der Stadt, bedingt, ein starkeres Verschwinden des
alten echt studentischen Treibens nach dem Muster des
17. Jahrhunderts. Ftir dessen Wegfall sich der Leipziger
Student durch eine starke Neigung- zu Liebeleien, die viel-
fach und fast einstimmig bezeugt wird, schadlos hielt.
Far die grofee Mehrheit der Leipziger Studenten im
18. Jahrhundert war aber nicht der Reichtum und der Prunk,
wie man wohl nach dem Renommisten annehmen k5nnte, das
Charakteristische, sondern gerade umgekehrt die Armut.
Leipzig war geradezu die universitas paupermn, die Hoch-
schule der Armen. Und nirgends scheint die Armut unter
den Studenten so verbreitet und so driickend gewesen zu sein,
wie gerade in Leipzig. Man fahrt diese Erscheinung auf die
speziell in Sachsen verbreitete Neigung, sich gerade aus den
niedrigen Schichten massenhaft zum Studium zu drslngen,
zuriick. Hierzu sagt z. B. der schon genannte Rebmann in
dem von Wustmann herausgegebenen Teil seiner Wanderungen
und Kreuzziige: ,Jeder Tagel5hner lafst seinenSohn studieren,
sobald er ihn nur auf der Schule vor dem Verhungern sichern
kann; wovon er einst auf der Universitat leben soil, daran
wird nicht gedacht." Dafs sich dieser Zudrang der armen
sachsischen Studenten weniger nach Wittenberg und viel mehr
nach Leipzig wandte, lag darin begrtindet, dafs sich in der
Stadt der Bildung, des Handels und vor allem des Buch-
drucks und Buchhandels viel zahlreichere und mannigfaltiger
geartete MOglichkeiten des Broterwerbes darboten, als in dem
kleinen unbedeutenden Wittenberg.
Wir haben damit zwei weitere typische Ziige des Leip-
ziger Studentenlebens zu betrachten: die Armut des Leipziger
Studenten und die starke Erwerbstatigkeit dieser Kreise, die
vielfach zur Hauptsache vor dem eigentlichen Studium wiurde,
ja dieses haufig v5llig verdrSngte. Die meisten armen Studenten
stellte die Theologenfakultat. Den geringsten Prozentsatz
von ihnen hatten die Juristen. Rebmann hat uns in seinen
Wanderungen ein drastisches, wenn auch gewifs hier und da
zu stark aufgetragenes Bild von dem Leben und Treiben
dieser armen Leipziger Studenten gezeichnet. Um nicht zu
ausfuhrlich zu werden, gebe ich hier nur Rebmanns allgemeine
Charakterisierung des Leipziger Studenten und dann die, die
er von dem Leben und Treiben der armen Studenten in dem
Paulinum gibt, wieder. Uber den Leipziger Studenten im
allgemeinen schreibt unser Autor:
„Solch ein zweideutiges Gemisch von Ton, solch ein schielendes
Ding von Volks- und Btirgercharakter trifft man im deutschen Reich
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336 W. Bruchmtiller:
ebenso wenig wieder an, als das wunderbare Tier, das hier Student
geworden ist. Auf jeder andem Universitat lafst sich der Student
unter eine der zwei bekannten Klassen ordnen; in Leipzig iindet
man von beiden nichts Ganzes, aber wohl in jedem etwas von beiden,
und es wiirde wahrlich keine verwerf liche Preisaufgabe sein, dieses
vage, charakierlose VOlkchen unter bestimmte Klassen zu bringen.
Man sage von Sittenlosigkeit anderer Universitaten, was man will;
man streiche die feinen Sitten Leipzigs heraus, so viel man will:
mir ist der ernste Jenische Bursch tausendmal lieber als der
freundliche Leipziger Student, ich will lieber ienem einen Ver-
stofs wider feine Lebensart, als diesem seinen Mangel an Gradheit
verzeihen."
In dem Paulinum befanden sich 50 Stuben und Kammern,
die an arme Studenten vergeben wurden und zumeist von je
zwei aber auch drei Insassen besetzt war en. Ihren Zustand
schildert Rebmann als schauderhaft. Die Ausstattung folgender-
mafsen :
„Ein zerbrochener alter Lederstuhl, den man schon langst des
einigermafsen Entbehrlichen zu verschiedenem hauslichen Gebrauch
beraubt hat; ein Tisch, welchem man die seit zwanzig Jahren drauf
gehaltenen Mahlzeiten und geopferten Dintenvorrate von weitem
ansieht; ein Bucherbret, dessen GrOfse den zahlreichen Bibliotheken
der Herren Besitzer vOllig entspricht: das ist gewOhnhch alles, was
man antrifft, wenn man einige alte TOpfe fUr nichts rechnet, mit
welchen der antike Ofen verziert ist. Bis in die Schlafkammem zu
dringen, ist keinem profanen Auge verstattet; wird man aber durch
Zufall in den Stand gesetzt, einen verstohlenen Blick hineinzusenden,
so hat man Ursache, die Resig;nation dieser Herren auf nachtliche
Bequemlichkeit zu bewundem ; ihre Lager bestehen nicht selten blofs
aus Stroh und alten Lumpen."
„Nirgends trifFt man wohl", nach Rebmann, „unter
Studenten so tiefes Elend und gleichwohl so frohe Laune
an, als hier." Diese Studenten halten untereinander eng
zusammen.
„Besonders suchen sie mit vereinten Kraften Hungersnot von
ihren Zirkeln entfernt zu halten, die sie gleichwohl nicht selten be-
droht, so einfach auch ihre Lebensmittel sind, und so wenig man
glauben sollte, dafs es an diesen je fehlen kOnnte. Brot una Kar-
tofteln ist das GewOhnHchste. Diese beiden Artikel werden in
grafslicher Quantitat dahin gehefert. Ist man bei Gelde, so werden
auch wohl Erbsen und Linsen und grtines Gemiise, auch wohl Fleisch
gekocht Ist hingegen die Barschaft ausgegangen, hat man schon
alien Kredit bei den Lieferanten und bei der Aulwartung erschOpft,
sind schon alle Habseligkeiten vom Dintenfafs bis zum Kaffeetopf
herab, den taglichen Anzug oft nicht ausgenommen," zum Meister
Wind gewandert, so sucht man sich durch hunderterlei kleine
Prellereien und Anschlage auf die Backerladen so gut zu helfen,
als es geht. So lange man noch so viel auf bringen kann, einen
gemeinschaftlichen Rufst, so nennen die Pauliner-Bursche den Kaffee,
zu kochen, wird man aus keinem Munde eine Klage hOren, und selbst
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DerTypus des Leipziger Studenten im i8.Jahrhundert. 337
die Art, sie einander vorzutragen, ist so einzig in ihrer Art, dafs
sie jedem Fremden Lachen abnOtigen mufs"^).
Uber das sonstige Leben iind Treiben der Pauliner, wie
es sich am Abend eines Tages darstellt, bemerkt Rebmann:
„Einer kocht, einer spaltet Holz, einer tragt Wasser oder
andere Sachen herbei. Bald h5rt man Fl5te, bald Klarinette,
bald Geige, bald Harfe, bald Bafs, bald Klavier, bald Fagott,
bald Jubel und Larmen. Hier sieht man durch eine halb-
geOffnete Thtir des verraucherten Stiibchens bei qualmender Ol-
lampe, in Tabakswolken gehullt, eine Solo - Gesellschaft, dort
ein frugales Mai."
Die Rebmannsche durch Wustmann leicht zugangliche
Schrift-) ist fiir das Leipziger Studentenleben tiberhaupt sehr
interessant, und ich wttrde hier noch manches daraus milteilen,
wenn es der Raum erlaubte. Freilich hat Rebmann wohl
vielfach iibertrieben, und sodann ist er voUig einseitig: er
schildert eigentlich nur die niedrigste, armste Schicht der
Leipziger Studenten.
Auch den schon erwahnten Erwerbsm5glichkeiten fur
diese arme Schicht hat Rebmann seine Aufmerksamkeit ge-
widmet, er nennt eine ganze Reihe solcher Erwerbszweige,
darunter eine Anzahl fiir Leipzig speziell charakteristischer.
Da sind i. die Famuli der Professoren, 2. die Cicisbeos, das
heifst die Liebhaber alterer oder jungerer Damen, bis zu den
Kdchinnen hinab, 3. die Informatoren, 4. die Apostel, das
sind Theologen, die Sonntags den Landgeistlichen oder den
Dorfkiistern in der Umgegend ihre amtlichen Funktionen beim
Gottesdienst verrichten helfen, 5. die Musiker, die entweder
Stunden geben (zu 6 Groschen bis zu 6 Pfg.) oder im grofsen
Konzert oder im Opernorchester mitwirken, wohl gar auch
Sonntags in den Dorfschenkenzum Tanz aufspielen, 6. Schreiber,
7. Repetenten, Gelegenheitsdichter, Schriftsteller, Ubersetzer,
Maler, Zeichner, Kupferstecher, Korrektoren, Werber, d. h.
solche, die den Professoren gegen Entgeld Hdrer zuzutreiben
versuchen, endlich Spieler und Bettler, die ihr Geschaft
hauptsachlich durch tJberreichung von Gratulationen oder
Kondolationen bei alien m5glichen Gelegenheiten, durch Bitt-
schriften und Klagelieder zu erreichen suchen.
*) Der ebengenannte Meister Wind war ein Pfandleiher, der
„allgemeine Notnelfer" der Pauliner. Die Pauliner KaflfeetOpfe
standen als Pfandobjekt bei ihm in hohem Ansehen, weil er wufste,
wie unentbehrlich dieses Mobel daselbst sei.
2) In den Leipziger Neudrucken I. Band. Der Leipziger Student
vor hundert Jahren. 1897.
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338 W. Bruchmttller:
Gewifs werden auch in anderen Universitatsstadten arme
Studenten ihren Broterwerb auf irgend eine Weise gesucht
haben, wie dies ja noch heute geschieht. Aber in einer so
umfassenden Weise, wie es hier geschehen ist, war das wohl
nirgends der Fall. Hier liegt eine ganz besondere Eigenart
des Leipziger Studententums vor, nicht nur in der H^ufigkeit
des Broterwerbs, sondern auch in der Art und Weise, wie
dieser Erwerb gesucht wurde. Schon in Rebmanns Auf-
zahlung finden wir manche Arten des Erwerbes, die an
anderen Orten gar nicht mSglich waren, sondern ganz allein
durch die Zustande und Verhaltnisse Leipzigs bedingt wurden.
Als Informatoren, d. h. Hauslehrer und Erzieher in besser
situierten biirgerlichen Familien, wie sie Rebmann fUr Leipzig
durch die Theologen gestellt werden lafst, haben gewifs auch
Studenten in anderen UniversitSten gedient. Dafs in Leipzig
aber die Theologen auch das Hauptkontingent zu dem grofsen
Heer der Winkelschulhalter stellten, wurde erst durch die
besonderen nicht eben erfreulichen Volksschul verhaltnisse
Leipzigs bedingt. Da die Stadt sich die Unterhaltung des
niederen Schulwesens nicht angelegen sein liefs, trieb die Not
die armen Theologiestudenten in das Winkelschulwesen
hinein. Sie ergrifFen mit Gier diese Gelegenheit?, sich die
Existenzmittel zu schaffen, und mehr wie einer ist dann in
dem Beruf sein Lebelang stecken geblieben und ist nie zur
Vollendung seiner Studien gekommen^).
Das gleiche wie von dem Winkelschulhalten der Leip-
ziger Studenten, aber in noch verstarktem Mafse, gilt von
einer Reihe anderer Erwerbszweige der Musens5hne, namlich
dafs sie allein in den Leipziger Verhaltnissen bedingt waren.
Hier kommt vor allem Leipzigs Eigenschaft als Sitz des
Buchhandels und des Buchdrucks in Betracht, die sehr weit
ausschauende, anderswo nirgends vorhandene Erwerbsmoglich-
keiten erOffnete. Die grofse Schar der Leipziger Autoren
niederen Ranges, die im i8. Jahrhundert in Leipzig vorhanden
war, wurde zu einem starken Bruchteil aus Studenten ge-
^) Ich verdanke das zuletzt hier ausgeftihrte, was ich erwahnen
mOchte, dem vorztifflichen Buche des Harm Oberlehrers Mangner tiber
die „Leipziger Winkelschulen", das im Herbst 1906 aJs jiingster Band
der Schriften des Vereins fiir die Geschichte Leipzigs erschienen
ist. Ein langeres Verweilen bei der gewifs interessanten Erscheinung
dieser student ischen Schulhalter ist hier nicht angebracht. Es sa
daher auf das Mangnersche Werk, das nicht nur ftir die Schulgeschichte
im enjgeren Sinn, sondern ganz allgemein ftir die Kulturgeschichte
Leipzigs sehr ergiebig ist, verwiesen.
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Der Typus des Leipziger Studenten im i8. Jahrhundert. 330
bildet. Es sei hier nur an die Zahl der Leipziger Pasquille
erinnert, deren Verfasser mehrfach verbummelte und arme
Studenten gewesen sind. Weiter gehSren hierher die fur
den Bedarf des Buchhandels zumeist auf direkten Auftrag
arbeitenden tJbersetzer, dann die Korrektoren in den Drucke-
reien, die auch nicht selten Studenten waren. Leipzigs Buch-
handel bedingte weiter, dafs in Leipzig ein gUnstiger Boden
fiir den Kupferstich war. Die Tatsache, die Rebmann bereits
erwahnt, dafs sich deshalb auch Studenten durch Zeichnen
und Kupferstechen in verhaltnismafsig nicht geringer Anzahl
ernahrten, hat neuerdings Wustmann in dem vorletzten Bande
seiner Neujahrsblatter bestatigt.
Ein weiterer Erwerbszweig der Leipziger Studenten ver-
dient, trotzdem er an sich keine besondere Eigentumlichkeit
Leipzigs darstellt, besondere Erwahnung, weil von ihm aus
die Studenten stark auf die Ausbildung der charakteristischen
Richtung des Leipziger Kunstlebens eingewirkt haben. Die
Liebe zur Musik ist Gemeingut aller deutschen Studenten,
und sie fiir den Erwerb nutzbar zu machen, ist jedenfalls
haufig versucht worden, es sei nur an das sch5ne Eichen-
dorffsche Lied von den Prager Studenten erinnert. In Leipzig
aber wurde auch dieser Zweig des Broterwerbs im grofsen
gepflegt, und unbedingt haben dann die Studenten mit ihrer
intensiven Musikpflege dazu stark mitgewirkt, Leipzig zu der
besonderen Musikstadt zu machen, die sie noch heute ist.
Die altesten Collegia musica in Leipzig sind von den Stu-
denten gebildet worden oder hatten doch solche als Teil-
nehmer. Von ihnen sind schon zu Bachs Zeiten und unter
Bachs Leitung 5fFentliche Konzerte veranstaltet worden. Be-
sonders liefsen sich die Studenten auch die Pflege des deut-
schen Liedes angelegen sein. Die von dem Leipziger Stu-
denten Scholze (Sperontes) 1736 herausgegebene grofse Lieder-
sammlung „Singende Muse an . der Pleifse" ist Jahrzehnte
hindurch das beliebteste Sammelwerk der deutschen Haus-
musik geblieben. Um zu zeigen, dafs die Leipziger Studenten
tatsachlich eine tiefere Wirkung auf die AusUbung der Leip-
ziger Musikkunst gehabt haben, braucht nur an Leipziger
Studenten, die schon als MusensOhne Gffentlich als KUnstler
sich hervortaten, erinnert zu werden, so an Kuhnau, den
Vorganger Bachs, an Neefe, den spateren Lehrer Beethovens,
weiter an Bachs Freund Georg Philipp Telemann, der als
Student unter seinen Kommilitonen das collegium musicum
ins Leben rief, und dem der Leipziger Rat nach Kuhnaus
Tode das Thomaskantorat anbot, das erst, weil Telemann es
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340
W. Bruchmtiller:
ausschlng, Bach erhielt. Auch Job. Adam Hiller, der erste
Direktor der Leipziger Gewandhaus-Konzerte, hat als Leip-
ziger Student sich den Lebensunterhalt durch Musikunterricht
erworben.
Von dem Konzertsaal auf die Btihne ist nur ein kurzer
Schritt. Auch er ist von den Leipziger Studenten nicht selten
getan worden. Dafs Leipziger Studenten auch in die Orchester
des sogenannten „grofsen Conzerts", des Vorgangers der Ge-
wandhaus-Konzerte, und der Oper Eingang fanden, sei nur
erwahnt. Aber auch auf der Btihne als Opemsanger begegnen
sie uns. In dem Strungk-DObrichtschen Opemuntemehmen,
das seit 1693 in dem Opernhaus auf dem Bruhl seine Opern
spielte und dessen musikalische Oberleitung von 1702 — 1704
der schon genannte damalige Student der Rechte Telemann
innehatte, wurden die Mannerrollen wahrscheinUch zumeist
von Studenten gesungen. Dafs solche Kunsttibungen ftir sehr
viele aus gelegentlichem zum eigentlichenLebensberufe wurden,
zeigen eben Manner wie Telemann, Kuhnau und die ubrigen
Genannten. Das Theater wirkte nattirlich in ahnhcher, wenn
nicht noch stSrkerer Weise. Unter den Mitgliedem der Velten-
schen Truppe, die in Leipzig von 1679— 1708 spielte, soUen
die meisten Studenten gewesen sein, wie Velten selbst in
Leipzig studiert hatte Neuber, der Gatte der beriihmten
Neuberin, war ebenfalls Student gewesen. Welche Wirkung
die Leipziger Studentenschaft im Theater als Zuschauer und
Kritiker tibte, sei nur nebenbei erwShnt. Sie war im all-
gemeinen keine gtinstige und wird in alien zeitgenOssischen
Schriften, die den Punkt bertihren, beklagt. Zuweilen, so in
der Gottschedschen Periode, gewann diese studentische Be-
teiligung aber doch eine gewisse hOhere Bedeutung: Gott-
scheds Niedergang ist ganz gewifs durch die Abwendung
der Leipziger akademischen Jugend von ihm mit bestimmt
worden. Auch an die Beziehungen des jungen Leipziger
Studenten Gotthold Ephraim Lessing zum Theater braucht
hier nur erinnert zu werden.
Lessiiigs Name schhefslich fUhrt uns zu einer letzten Seite
des Leipziger studentischen Wesens, die wir ebenfalls nur
kurz anzudeuten brauchen, zu der literarischen. Die Richtung
der akademischen Jugend in Leipzig auf das Literarische hin
war wahrend des ganzen 18. Jahrhunderts eine sehr energische.
Rebmann und die ganze Schar der die Leipziger Zustande
des 18. Jahrhunderts dort kritisierenden Schriften spottete
lebhaft liber Geniesucht eines grofsen Teils der Leipziger
Studentenwelt , die „Sch5nwissenschaftler'' usw. Die Vor-
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Der Typus des Leipziger Studenten im iS.Jahrhundert. 341
bedingung dafiir war neben der Stellung Leipzigs in der
damaligen Literaturbewegung (Gottsched, Gellert) in noch
starkerem Mafse der Buchhandel Leipzigs. Der zahlreichen
studentischen Autoren und Ubersetzer geringster Gute haben
wir schon vorher gedacht. Dariiber darf man aber nicht
vergessen, dafs der Leipziger Studentenschaft fiir langere oder
kiirzere Zeit fast alle bedeutenderen Dichter des 18. Jahr-
hunderts angehSrt und hier zum Teil wichtige Anregungen
empfangen haben. Lessing, Klopstock, Goethe, Rabener,
Mylius, Ebert, Zacharia, der Verfasser unseres Renommisten,
der seit 1743 in Leipzig studierte und dessen Werk Gottsched
1744 in seinen „Belustigungen" ver5ifentlichte, seien hier nur
auf gut Gliick als wenige Beispiele genannt.
Mit diesem kurzen Hinweise mOchte ich schliefsen. Ich
weifs sehr wohl, dafs es im einzelnen noch sehr viele Punkte
aus dem Leben des Leipziger Studenten des 18. Jahrhunderts
zu berichten gabe, wollte man VoUstandigkeit anstreben.
Das aber wflrde im Rahmen eines Aufsatzes unmOglich sein.
Ich habe deshalb auch keine Geschichte des Leipziger Stu-
denten im 18. Jahrhundert hier geben, sondern nur den
Charakter des Leipziger Studenten dieser Zeit veranschaulichen
wollen.
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XI.
Die Grabsteine mit dem Kreuze.
Eine Studie und Entgegnung.
Von
Berthold Schmidt.
Den mittelalterlichen Grabsteinen mit dem Symbol des
Kreuzes ist noch wenig Beachtung zugewandt worden, und
es verlohnte sich auch ohne den Streit, den ich wegen der
benimbten, d. h. mit einem Nimbus versehenen Kreuzsteine
mit Herrn Oberlehrer Pfau in Rochlitz habe, auf ihre Be-
deutung einzugehen. Im 25. Bande der Zeitschrift ftlr
Thuringische Geschichte und Altertumskunde wird von mir
eine ausfiihrliche Entgegnung aiif Pfaus AngrifFe, die er
wegen der Cronschwitzer Ausgrabung gegen mich imd meine
Mitarbeiter gerichtet hat, erscheinen. Im iibrigen verzichte
ich darauf, mit ihm weiter zu streiten. Der Sachverhalt ist
etwa folgender: Pfau hatte eine Anzahl Grabsteine mit
Wappen und unbenimbtem Kreuz, aber ohne Inschrift, die
sich namentlich um Rochlitz in Sachsen finden, den Ritter-
brudern des deutschen Ordens zugeschrieben und eine andere
Art von Grabsteinen, welche nur ein benimbtes Kreuz, aber
weder Wappen noch Inschrift zeigen, den PriesterbrCidem
dieses Ordens, Ich hatte letztere Zuweisung auf Grund der
1905 bei der Ausgrabung im Kloster Cronschwitz bei Weida
gefundenen Grabsteine bestritten und aus besonderen Griin-
den angenommen, dafs auch die benimbten Kreuzsteine den
Ritterbriidern angehoren miifsten. Pfaus Ein wand, dais in
Cronschwitz neben den als Seelensorgem imd Beichtigem
tatigen Dominikanermonchen auch Priest erbriider des deutschen
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Die Grabsteine mit dem Kreuze. 243
Ordens sich aufgehalten haben kOnnten (s. diese Zeitschrift
XXVIII, 143) habe ich in der eingangs erwahnten Entgeg-
nung urkundlich widerlegt. Um nun iiber die Kreuzgrabsteine
ein richtiges Bild zu erhalten, habe ich eine grofse Anzahl
der bisher erschienenen Bau- und Kunstdenkmaler deutscher
Lander abgesucht und dabei nicht allein .die benimbten Steine,
sondern auch solche ohne Nimbus beriicksichtigt. Auch hat
mich bei dieser Arbeit Herr Postsekretar E. Kiefskalt in
NUmberg, welcher ein grofses Material iiber mittelalterliche
Grabsteine gesammelt hat, freundlichst untersttitzt. Er wird
auch demnachst eine eingehende Untersuchung iiber das Kreuz
auf Grabsteinen erscheinen lassen.
Da die altesten Steine ohne Inschrift und Zeitangabe
sind, mufste meistens die Stilform entscheiden. Dabei sind
freilich, weil rohe Arbeit oder Nachahmung aiterer Formen
vorkommen, Irrtiimer beziigUch der Zeit ihrer Entstehung
nicht ausgeschlossen. Ich unterscheide bei den etwa 70 Kreuz-
grabsteinen, die wir bisher fanden, drei Gruppen und zwar
solche aus der romanischen, aus der Ubergangs- und gotischen
Zeit. AUe diese Steine hier anzufiihren, ist unnotig. Ich
beschranke mich daher auf die wichtigeren, aus denen die
Bedeutung des Kreuzes und seine stufenweise Entwicklung
deutlich hervorgeht.
A. Romanische Zeit.
1 . KOnigreich Sachsen, Amtshauptmannschaft DObeln, Leipnitz.
Romanisches Kreuz ohne Nimbus, dsirunter ein horn- und ein stabahn-
licher Gegenstand. Bau- u. Kunstdenkm. des K. Sachs. XXV, 108,
Fig. 116, von Gurlitt dem 13. Jahrh. zugeschrieben.
2. Provinz Sachsen, Kreis Delitzsch, Landsberg. Romanisches
Kreuz ohne Nimbus, aber in einfachem Kreise auf pfSilartigem Fufse.
Kunstdenkm. der Prov. Sachs. XVI, 145, Fig. 103, dem 13. Jahrh.
zugeschrieben.
3. Provinz Sachsen, Saalkreis, Beesenlaublingen. Romanisches
Kreuz mit Knauf am untem Stamm, ohne Nimbus und auf Rund-
bpgen. Kunstdenkm. d. Prov. Sachs., Neue Folge I, 453, Fig. 231, der
Ubergangszeit zugeschrieben, aber wohl alter.
4. Provinz Sachsen, Kreis Calbe, Gramsdorf. Sehr ahnlicher
Grabstein wie 3. Ebenda X, 59, Fig. 51, der romanischen Zeit zu-
geschrieben.
5. Bay em, Neunburg v. d. W. Romanisches Kreuz ohne Nim-
bus auf Rundbogen. Neben dem unteren Stamm ein beilartiges In-
strument und etwas, was einer Schuhsohle gleichen kOnnte. Kunst-
denkm. Bayerns, Oberpfalz, II, 58, Fig, 61, wegen der Schnabelform
der angebl. Schuhsohle dem 15. Jahrh. zugeschrieben, aber sicher alter.
6. Bay em, Neunburg v. a. W. Romanisches Kreuz ohne Nim-
bus auf romanischem Fuisbogen. Auf dem unteren Stamm ein un-
bekannter Wappenschild. Ebenda 39, Fig. 40.
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344
Berthold Schmidt:
7. KOnigreich Sachsen, Amtshauptmannschaft Pima, Ottendorf.
Romanisches Kreuz mit Nimbus auf romanischem Fufsbogen. Bau-
u. Kunstdenkm. Sachs. I, 55, Fig. 22. Steche weist den Stein dem
14. Jahrh. zu, obwohl er den fast gleichen Stein in GOhren (s. 8) dem
13. Jahrh. zurechnet. V^l. a. Pfau in Unsere Heimat 1905, S. 91, Fig 8.
Der Stein kann mit ziemlicher Sicherheit in die Zeit um 1250 ge-
setzt werden, ebenso jener in Nr. 8.
8. KOnigreich Sachsen, Amtshauptmannschaft Rochlitz, GOhren.
Romanisches Kreuz mit Nimbus auf romanischem Fufsbogen. Bau-
u. Kunstdenkm. Sachs. XIV, 12, Fig. 5, dem 13. Jahrh. zugeschrieben.
Vgl. Pfau a. a. O. S. 89, Fig. 4.
9. KOnigreich Sachsen, Amtshauptmannschaft Rochlitz, Wechsel-
burg. Romanisches Kreuz mit Nimbus auf romanischem Fufsbogen.
Pfau a. a. O. S. 59, Fig. 3*.
10. KOnigreich Sachsen, Amtshauptmannschaft Rochlitz, Seelitz.
Romanisches Kreuz mit Nimbus auf romanischem Fufsbogen. Auf
dem unteren Stamm nochmals ein Querarm (ob fiir Knaut?) Pfau^)
a. a. O. S. 89, Fig. 4.
11. Sachsen -Weimar, Amtsgericht Weida, Cronschwitz.
Romanisches Kreuz mit Nimbus auf romanischem Fufsbogen.
B. Schmidt in Ztschr. f Thtiring. Gesch. u. Altertumsk. XXIV, 365,
Fig. 15, als Grabstein des 1249 verstorbenen Landmeisters Heinrichs
von Weida, des Mitstifters des Klosters Cronschwitz, angesprochen.
Dagegen Pfau in dieser Zeitschrift XXV, 366! und wieder Schmidt
in Ztschr. f. ThOring. Gesch. XXVI.
12. Ebenda. Romanisches Kreuz mit Nimbus auf romanischem
Fufsbogen. Ztschr. f. Thtiring. Gesch. u. Altertumsk. XXIV, 282, Fig. 18.
13. Ebenda. Bruchstuck von romanischem Kreuz mit Nimbus,
in letzterem ein Wappenschild. B. Schmidt a. a. O. 368, Fig. 16, als
Grabstein der Jutta von Gera, geb. von Strafsberg, Stifterin des
Klosters Cronschwitz (f c. 1268), angesprochen. Dagegen Pfau in
dieser Zeitschrift XXV, 376f. und wieder Schmidt in Ztschr. f. Thtiring.
Gesch. XXVI.
14. Bay em, Oberpfalz, Chammtinster. Romanisches Kreuz mit
Nimbus. Neben dem Stamm in Majuskeln: REICHERVS • DE LEN-
GAV. Kunstdenkm. Bayems, Oberpfalz, VI, 75, Fig. 60, dem
13. Jahrh. zugeschrieben. Ein Reicher von Lengau ist im K. Reichs-
arcniv Munchen nicht nachzuweisen. Dagegen erscheint 1298 ein
frater Chunradus de Lengowe s. Mon. Boica XXVI, 43 f. und 47 f.
15. Ebenda. Romanisches Kreuz mit Nimbus auf romanischem
Fufsbogen. Auf dem unteren Stamm Wappenschild der Familie
Preu. Kunstdenkm. Bayems a. a. O. 73, Fig. 56, mit irrttimlichem
Dolch statt Fisch (Mitteilung von Kiefskalt).
B. tJbergangszeit.
1 6. Bay em, Oberpfalz, PfaflFenhofen. Gotisierendes Kreuz ohne
Nimbus auf romanischem Halbkreis. Mitteilung und Zeichnung von
Kiefskalt.
^) Die von Pfau S. 89 Fig. 5, 10* und 11 angeftihrten Bnich-r
stticke mit benimbten Kreuzen in Wechselburg, Rochlitz und Breiten-
born lassen wir hier unberucksichtigt, da sie kein sicheres Bild
ergeben.
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Die Gr^bsteine :mit dem Kreuze.
345
17. Provinz Sachsen, Saalkreis, BeeseiilaubKngen. ' GotiSierende^
Kreuz nach Art einer Schltisselraute ohne Nimbus, -Fufsbog:en.iHii
kenntlich.. Kunstdenkm. d. Prov. Sachs., NeueFolge 1, 453, Fie. 232;
18. Provinz Sachsen, Sasjkreis, Unterspeisen. Gan^ ahnliches
Kreuz wie 17 auf romanischem Fufsbogen. EbendaiNeue Folgel,
592, Fig. 360, dem 13. Jahrh. zugeschrieben. /.
19. Provinz Sachsen, Kreis Calbe, Gramsdorf. Ganz ahnlich
wie 18. Ebenda X, 59, Fig. 50, der romanischen Zdt zugeschrieben.
20. Sachsen -Altenburg, Roda. Gotisierendes Krcuz: ohne Nim*
bus auf Halbkreis, worin wieder ein Kreis um gotisierendes Kreuz.
Die Inschrift in Maiuskehi: EX • ARNSHOVC CASTRO • lACET •
HIC HAIRTMANVS . VT . ASTRO • HVNC • LOCET . OMNIPO .
T£NS . POSTVLAT . ID • I^IA-GENS (leomnischeis Dystichon).
Lehfeldt, Kunstdei;ikm. Tharing., Sachs. -Altenb. II, 45. .Dieser
Hartmann wax der einzige Somi des 1289 verstorbenen Otto von
Lobdeburg-Arnshaugk, v^^dcher c. 1284 das deutsche Haus in Schleiz
stiftete, und starb vor 2. Mai 1290; s. Mitzschke, Urkundenb. des Klosters
Burgd Nr. 117, daher Alberti, Deutsch. Haus in Schleiz S. 119 und
Lehfeldt a. a. O. zu berichtieen.
21. Sachsen -Weimar, Amtsgericht Weida, Crgnschwitz. Ro-
manisches Kreuz in gotischem Kam^fschild. B. Schmidt in Ztschr.
f. ThOring. Gesch. u. Altertumsk. XXIV, 382, Fig. 19.
22. KOnigreich Sachsen, Amtshauptmannschaft RochUtz, SeeUtz.
Bruchsttick von romanischem Kreuz omie Nimbus mit Wappenschild
(LOw^?). Pfau in Unsere Heimat 1905, S. 89, Fig. 12*, um 1300
angesetzt.
■ 23. Sachsen-Altenburg, Roda. Gotisierendes Kreuz ohne Nimbus
auf rundem Fufsbogen mic gotischem Mafswerk (Dreipafs). Lehfeldt,
Bau- u. Kunstdenkm. Thtiring., Sachs. -Altenbg. II, 45 ohne Abbild.
Zeichnung von Kiefskalt mitgeteilt.
24. Bayern, Qberpfalz, Chammtinster. Gotisierendes Kreuz mit
Nimbus aui gotischem Spitzbogen mit MalJswerk (Dreipafs). Kunstr
.denkm.Bayerns,.Oberpfalz,VI,73, Fig..55, dem 1 4. Jahrh. zugeschrieben.
25. Bayern, Oberpfalz, Tasclung bei Chammunster*). Goti-
sierendes iCreuz, wona sich . nochmals ein Kreuz belindet, mit
Nimbus, auf godschem Kleeblattbogen. Die Inschrift (teils zerstOrt)
in gotischen Majuskehi: fDOfLElTtH^ ( = her) fHINRICVSt
DERfPREISING YNKERfSEIN .... Mitteilung und
Zeichnung von Oberlehrer Brunner, Cham, der Freising las. Es^ ist
aber nach Angabe des K . Reichsarchivs Mtinchen wohl beSser Preising
zu lesen. Im Gericht Cham gibt es ein Preysinger Holz und im
Gericht Wetterfeld (10 km von Cham) findet sich im 14. Jahrhundert
ein Konrad der Preysinger,
26. Bayern, Rothenburg o. d. T., Hospitalkirche. Gotisches
Spitzenkreuz mit Nimbus, im unteren Stamm ein durchlochter Knauf,
darunter wieder ein Kreis, der einen Wappenschild umschliefst. Im
Niml)us steht in gotischen Mamskeln: f SCA (r=sancta). CRVX.
SIT .NRA (== nostra;. LVX. Im Kreise imi das Wappen steht:
^) In ChammUnster sollen sich noch einige Grabsteine befinden,
worauf gotische Kreuze mit Nimbus, Inschriften und Wappen zu
sehen sind. Kunstdenkm. Bayerns, Oberpfalz, VI, 73 und 76 und
Mitteilung von Oberlehrer Brunner in Cham. Naheres war nicht zu
erfahren.
Xeues Archiv f. S. G. u. A. XXIX. 3 4. 23
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346 Berthold Schmidt:
t SINGNVM.WALLENHVSEN. Die ttbrige Lischrift lautete
nach A. Merz, Rothenburg o. d. T. in alter und neuerer Zdt
(Ansbach 1878) S. 84: ANNO CATHERINE . O • ( = obiit)
HENRICVS.de WALLENHVSE. Das Hospital zum heiligen
Geiste wurde ia8o von der Stadt Rothenburg erbaut und seine Kirche
1308 geweiht Heinrich von Wallenhausen war nach Merz a. a. O.
ebenso wie der Pfarrer Heinrich von Binolsbach, der auch in der
Kirche begraben liegt, einer der Benefaktoren der Kirche, far die
jflhrlich Seelemnessen gelesen werden mufsten.
C. Gotische Zeit.
27. KOnigrdch Sachsen, Rochlitz. Kleeblattkreuz ohne Nimbus
auf rundem Fufsbogen mit gotischem Mafswerk (Dreipafs). Auf dem
unteren Stamm Wappenschild (der von Heldrungen). Pfau in Unsere
Heimat S. 90, Fijg. a, dem is.Tsihrh. zugeschrieben, aber sicher jtlnger
(Mitte des 14. Ja&h.). Vielleicht Gedachtnisstein fOr den Hochmeister
Hartmann von Heldrungen, unter dem Kloster Zschillen an den
Orden kam. Hartmann starb 1283 in Akkon und liegt in Mergent-
heim begraben.
a8. Bayem, Chammtlnster. Romanisches Kreuz ohne Nimbus
auf gotischem Kleeblattbogen. Auf dem unteren Stamm der Wappen-
schild der Familie Poifsl, darttber ein Kelch, daher wohl Grabstem
fttr einen Gdstlichen. Kunstdenkm. Bayems, Oberpfalz, VI, 73,
Fig. 58, dem 15. Jahrh. zugeschrieben, doch wohl alter (c. 1380),
29. Bayem, Rothenburg o. d.T., Franziskanerkloster. Gotisches
Kleeblattkreuz ohne Nimbus. Auf dem unteren Stamm Helm und
Wappenschild. Nach der Inschrift Grabstein der 1303 verstorbenen
Hila^ard, Gemahlin Wilhelms von Stetten und Tochter Lupoids
von Seldeneck. H.W.Bensen, Hist Untersuchungen tiber die ehemal.
Reichsstadt Rothenburg usw. (Ntlmberg 1837) S. 45. Das Franziskaner-
kloster wurde ia8i gegrClndet.
30. Bayem, Reichenbach, Benediktinerkloster. Hocheotisches
Kleeblattkreuz ohne Nimbus. Auf dem imteren Stamm zwei Wappen-
schilde (Ibereinander. Stifterdenkmal von 1 304 auf Markgraf Diepoidll.
von Vohburg (f 1226) und acht Mitglieder seiner Familie. Kimstdenkm.
Bayems, Oberpfalz, I, 120, Fig. 105.
31. WOrttemberg, Kloster Liditenstem. Gotisches LiUenkreuz
ohne Nimbus mit gestttrztem Wappenschilde. Nach der Inschrift
Grabstein des 1301 verstorbenen Ritters Konrad von Weiler. Bau-
u. Kimstdenkm. des K. Wtirttemberg, Neckarkr. S. 523.
3a. Bayem, Amberg, St. Martinskirche. Gotisches Kleeblattkreuz
ohne Nimbus auf Kleeblattbogen. Auf dem unteren Stamm Wappen-
schild. Nach der Itlckenhanen Inschrift Grabstein eines 13 10 ver-
storbenen Chvnradus de Wolt . . . (Mitteilimg von Kiefskalt)
32. Baden, Kreis Mosbach, Amt Buchen, BOdigheim. G<>tisches
Lilienkreuz ohneNimbus. Ober und unter demKreuzje ein Wappenschild.
Inschrift in gotischen Majuskehi: f ANNO D . . • . PVPIFICADEM
(sicherlich fUr purificacionem veriesen) BTE . MARIE . . • IRMENG A RD
. DE RVDEN. Kunstdenkm. des Grofsh. Baden IV, 27, Fig. 16. Noch
aus dem Anfange des 14. Jahrh.
34. Provinz Sachsen, Kreis Weifsenf els, Drojrfsig. Hochgotisches
Doppelkreuz ohne Nimbus auf Rimdbogen mit Mafswerk. Bau- u,
Kunstdenkm. der Prov. Sachs. 11, 10, Fig. 2, dem 14. Jahrh. zuge-
schrieben. Das Doppelkreuz soil sich auf die Johanniter-Kommende
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Die Grabsteine mit dem Krenze.
347
beziehen, wdcher die KoUatur der Kirche zustand. Pfau in Unsere
Heimat 1905, S. 91 halt es nur f(ir ein maniriertes Ordenskreuz.
35. KOnigreich Sachsen, Amtshauptmannschaft Rochlitz, Breiten-
bom. Hochgotisches Astkreuz mit Nimbus auf Rundbogen mit
ffotischem MSfswerk, von Pfau a. a. O. S. 90, Fig. 13* aus dem Ge-
dachtnis nachgezeichnet, da jetzt nicht mehr vomanden. Sdir auf-
fallig, da sonst der Nimbus in hochgotischer Zeit nicht mehr vor^
kommt.
36. Provinz Sachsen, Zeitz, Franziskanerkirche. Gotisches Kreuz
nach Art einer Schltlsselraute ohne Nimbus auf rundem Fufsbogen.
Nach der Inschrift soil der Stein einer 1342 verstorbenen domina
Jutta gehOren. Die Jahreszahl erscheint mir aber zweifelhaft. Die
Form des Kreuzes 1st offenbar alter, ygl. die Nr. 18 — ao. Bau- u.
Kimstdenkm. der Prov. Sachs. I, 54, Fig. 43 und Pfau a. a. O. S. 91,
der es fiir das Grab der Stifterin halt
37. KOnigreich Sachsen, Amtshauptmannschaft Dresden- Altstadt,
Dohlen. Gotisches Kreuz ohne Nimbus. Nach der Inschrift Denk-
mal der 1356 verstorbenen Barbara Ktlchenmeister (Co(][uina). Bau-
u. Kimstdenkm. des K. Sachs. XXIV, 27, Fig. ao. Die Jahreszahl
erscheint mir fraglich. Die Schrift ist alter und die Buchstaben sind
gerade bei der Jahreszahl recht undeutlich (ob verzeichnet?).
38. BOhmen, Eger, Kreuzherrenkirche. Gotisierendes Kreuz
ohne Nimbus auf einem Stem. Darttber Reste von gotischenMinuskeln.
Mitte des 14. Jahrh. Das Kreuz mit dem Stem war das Symbol
dieses Ordens, s. Gradl, Gesch. des Egerlandes S. loi. Mitteilung
und Zeichnung von Kiefskalt.
•39. Bayem, Ch'ammUnster. Hochgotisches Kreuz ohne Nimbus
auf Halbkreis. Auf dem unteren Stamm ein Hahn, links darunter
eine Geifsel. Wohl redende Beziehung auf den Namen. Kunstdenkm.
Bayems, Oberpfalz, VI, 84, Fig. 65, dem 15. Jahrh. zugeschrieben,
aber wohl alter (c. 1380).
40. Bayem, ChammUnster. Hochgotisches Kreuz ohne Nimbus
auf Kleeblattbogen. Auf dem imteren Stamm ein MflMrad.
Kimstdenkm. Bayems, Oberpfalz, VI, 73, Fig. 55, dem 15. Jahrh.
zugeschrieben, aber wohl alter. Auch wohl mcht auf einen Mtiller
deutend, sondem Wappen der Familie Ptldensdorfer.
41. Bayem, ChammUnster. Romanisches Kreuz ohne Nimbus
auf ffotischem Kleeblattbogen. Auf dem unteren Stamm der Wappen-
schild der Zenger. Kunstdenkm. Bayems, Oberpfalz, VI, 73, Fig. 57.
Nach dem Grabsteinbuch des Freisinger Bischofs Franz Ercker
von Kapfing (1695 — i7a7) soil die Insdirift gelautet haben: Jorig
Zenger vonxanstein ist gestorben 14**. Ein JOrg Zenger von Than-
stein ist 1403 und 1404 nachzuweisen, s. Mon. Boica XXVI, a75 und
XXVII, 386.
4a. Wtirttemberg, Maulbronn, Zisterzienserkloster. Hochgotisches
Lilienkreuz ohne Nimbus, darunter Wappenschild. Nach der In-
schrift Grabstein des Stifters Walther von Xommersheim, jedenfalls
im 15. Jahrhundert emeuert Kunst- u. Altertumsdenkm. des K.
Wtirttemberg, Neckarkr. S. 413.
43. Bayem, Chammtinster. Kleeblattkreuz ohne Nimbus aut
gotisdbem Spitzbogen. Neben dem unteren Stamm zwei gotische
Kelche. Von der Eischrift izu lesen: Anno domini MCCCC 8 (die 8
bereits arabische ZifFer). Kunstdenkm. Bayems, Oberpfalz, VI, 74,
Fig. 59.
23"
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343 Berthold Schmidt:
44. Ebenda. Gotisches Kreuz ohne Nimbus, daneben oben
Kelch und Buch, darunter Wappen. Nach der Inschrift Grabstein
des i 43 3 verstorbenen Dekans Heimich Amman zu Cham. K unstdenkm .
Bayems, Oberpfalz, VL 74. Zeichnung von Kiefskalt.
45. Bay em J Oberfranken, Himmelkron. Spatgotisches Kreuz
ohne Nimbus auf gotischem Bogen. Auf dem unteren Stamm Wappen-
schild. Nach der Inschrift Grabstein der 1460 verstorbenen Abtissin
Adelheid von Plassenberg. Mitteilung und Zeichnung von Kiefskalt.
46. Bayem, Chammiinster. Kreuz ohne Nimbus, links ein Kelch,
unten Wappenschild. Nach der Inschrift Grabstein des 149? ver-
storbenen Fredigers Hans Kraft zu Cham. Kunstdenkm. Bayems,
Oberpfalz, VI, 71.
Ziehen wir aus obiger Zusammenstellung die Folgerungen.
Das Kreuz mit und ohne Nimbus findet sich auf mittelalter-
lichen Grabsteinen in Slid- und Mitteldeutschland, nicht aber
in den nordlichen und ostlichen Gegenden des Reiches. Am
haufigsten kommt es in der bayrischen Oberpfalz vor (Pfaffen-
hofen bei Kastl, Amberg, Reichenbach bei Roding, Neunburg
a. d. W., Chammiinster), woran sich in BOhmen Eger schUefst.
Weiter erscheint das Kreuz im KOnigreich Sachsen (in und
um Rochlitz, bei DObeln, in DOhlen bei Dresden und Otten-
dorf bei Pima), in der Provinz Sachsen (im Saalegebiet iin4
bei Zeitz), in Thiiringen (Roda und Cronschwitz), in Ober-
franken (Himmelkron), Mittelfranken (Rothenburg o. T.) un*d im
Neckarkreis (Maulbronn, Lichtenstem und bei Mosbach). Das
Kreuz kann also kein zufklliges Ornament sein, sondem mufs
eine bestimmte Bedeutung gehabt haben. Im friihen Mittel^
alter waren die Sepulturen in den Kirchen etwas seltenes
und wurden in der Regel nur hSheren weltlichen und geist-
hchen Wurdentragem zuteil. Leute geringern Standes wurden
nur dann in der Kirche begrabeh, wenn sie sich um dieselbe
besonders verdient gemacht batten, wie die Stifter von Klostem
uiid Gotteshausern und die Spender grofserer wohltatiger
Sfiftungen (Messen, Speisung von Geistlichen und Armen,
ewige Lichter usw.). Diesen scheint man in den oben-
erwahnten Gegenden das Stifterkreuz mit und ohne Nimbus
auf den Grabstein gegeben zu haben. Dafiir sprechen von
den hier aufgefiihrten Grabsteinen mehrere (die Nr. 11, 13,
26, 27, 30, 36, 42 u. a.). In der altem Zeit hatten die Grab-
steine nur das Kreuz, keine Inschrift und kein Wappenschild.
Die Geisthchen wufsten aus der Uberheferung und ihren
Totenbtichem, wer unter solchen Steinen ruhte und die jahr-
lichen Messen fur die Stifter und Wohltater liefsen die Er-
innerung nicht schwinden. In den meisten Fallen kann man.
wo sich Kreuzgrabsteine ohne Namen und Wappen linden,
annehmen, dafs es sich um Stifter aus dem niedern Adel
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Die Grabsteine mit dem Kreuze.
349
handelt, die noch auf keine langere Familiengeschichte zuriick-
bKcken konnten. Es waren Ministeriale und Homines novi
ohne feststehende Familiennamen. Erst im Laufe des 12. und
13. Jahrhunderts bildeten sich solche fiir diesen Stand heraus.
Betrachten wir einmal ini ostlichen Thiiringen und Vogtland
diejenigen Familien, die sich hier um die angegebene Zeit
zu Landesherren entwickelten. Das waren im obem Saale-
tal und im Elstergebiete die Herren von Lobdeburg, ein
frankisches Dynastengeschlecht aus der Wiirzburger Gegend.
Ihr altestes Siegel erscheint 11 86 und zeigt einen Hirsch im
Dreieckschilde. 1227 haben sie neben dem Hirsch einen
fliegenden Fisch und einen steigenden LOwen im Siegel.
1236 findet sich zum ergten Male ihr spateres Wappen mit
dem Schragbalken, doch haben sie im 13. Jahrhundert noch
haufig den fliegenden Fisch im Schilde, den sie spater niir
als Helmzier gebrauchten^). Auf dem altesten Grabsteine
der Familie, dem fiir Hartmann von Lobdeburg - Arnshaugk
(f 1289), findet sich zwar Inschrift, aber kein Wappen (siehe
Nr. 20). Von den Grafen von Schwarzburg sind Siegel erst
von 1233 ab bekannt und zwar ein Helmsiegel. Ihr altestes
Wappensiegel (der Lowe) findet sich erst 1247 ^), Die Schwarz-
burger waren ein altes freies Geschlecht. Zweifelhaft ist das
noch bei den Burggrafen von Altenburg, die schon Reichs-
ministeriale gewesen sein kSrinen. Von ihnen finden sich
keine Wappensiegel vor 1253^). Sicher Reichsministeriale
waren aber die VOgte von Weida und Strafsberg im Elster-
gebiete. Die V5gte von Weida und zwar zunachst der
spatere Landmeister fiihrten lange Zeit eine antike Gemme
im Siegel und zwar nachweisbar zuerst 1224. Erst dessen
Sohn Heinrich I. von Plauen gebrauchte um 1244 das erste
Wappensiegel (den Lowen), wahrend die VGgte von Gera
Helmsiegel erst 1279 und Wappensiegel 1296 gebrauchten
und endlich die Vogte von Weida letztere sogar erst im
14. Jahrhundert annahmen^). Das alteste Wappensiegel der
V5gte von Strafsberg, deren Geschlecht wahrscheinlich die
Jutta von Weida, die Stifterin des Klosters Cronschwitz, an-
gehOrte, findet sich zuerst 1249^). ^^^ obigem ist ersichtlich,
^) Ch. von Reitzenstein, Manuskript iiber die Herren von
Lobdeburg usw. im Furstl. Hausarchive Schleiz. ^
2) Posse, Die Siegel des Adels der Wettiner Lande bis zum
Jahre 1500 I, i.
^) Posse a. a. O. 49.
^) Posse a. a. O. 29, 34 u. 43.
*) Mitteil. d. A tertumsver. v. Plauen I, XVI.
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350 Berthold Schmidt:
dafs Wappen auf Grabdenkm^lem vor der Mitte des 13. Jahr-
hunderts nicht zu erwarten sind. Insbesondere kontite der
Landmeister Heinrich von Weida kein solches erhalten, da
er ein solches wahrscheinlich nie gefUhrt hat. Doch kehren
wir zu den Kreuzen selbst zurtlck. Nach den Formen derselben
und nach dem Fehlen von Inschriften und Wappen miissen
also die romanischen Grabsteine mit dem benimbten Kreuze
dem 13. Jahrhundert angehOren. Sie kommen nur vereinzelt
noch in frtthgotischer Zeit vor, so in Chanmifinster und
Rothenburg o. T. Das von Pfau aus dem Ged^chtnis ge-
zeichnete hochgotische Stiick (Nr. 35) erscheint mir zweifel-
haft, doch kOnnte hier eine spStere Nachahmung vorliegen.
In manchen Gegenden scheinen die Kreuzgrabsteine besonders
Mode gewesen zu sein, so um Rochlitz und in Chammiinster.
Kreuzgrabsteine kommen ftir Personen beiderlei Geschlechts
vor und die mit benimbtem Kreuze ohne und mit Inschrift,
ohne und mit Wappen. Dadurch erledigt sich von selbst die
Pfausche Hjrpothese von den verschiedenen Steinen fiir die
Ritter- und Priesterbrtider des deutschen Ordens. Der Nimbus
ist eben nur die romanische Ausschmtickung des Kreuzes und
fiel fort, als die Kreuze rein gotische Formen annahmen. Ist
nun aus der Form des Kreuzes auf einen bestimmten Orden
zu schliefsen? Die Stifter imd Stifterinnen waren doch ent-
weder AngehOrige der von ihiien gegrtindeten oder bedachten
KlOster oder erlangten doch die Briider- bez. Schwesterschaft
des betreffenden Ordens. Ich wage das nicht zu entscheiden.
Eigentlich daftir spricht nur der Egerer Stein (Nr. 38). Ich
bezweifle endlich, obwohl ich mich dadurch fUr das Grab-
denkmal des Landmeisters eines bisher geltenden Beweis-
gfrundes beraube, dafs die Rochlitzer und Cronschwitzer
Kreuzgrabsteine — imd nur diese kommen hier in Betracht —
iiberhaupt Deutschherrensteine sind. Die Nonnen in Cronsch-
witz hatten, seitdem 1247 ^^^ Kloster vOllig dem Prediger-
orden tibergeben war, gar keine Veranlassung, Reminiszenzen
an die deutschen H err en wieder aufzufrischen. Auch der
Stein mit dem Kreuze auf dem gotischen Kampfschilde (Nr. 21)
dttrfte keinem Ritter des deutschen Ordens angehOren; denn
das Kreuz des Ordens geht sonst immer durch den ganzen
Schild. In Ottendorf bei Pima ist der Orden nicht nach-
zu^veisen. Der Ausweg Pfaus, dafs hier ein friiherer Ordens-
priester begraben sein konnte, ist doch zu kttnstlich. In
Rochlitz und Umgegend tritt der Orden erst nach 1279 auf.
Die in dieser Gegend gefundenen Kreuzgrabsteine sind aber
wohl s^mtlich alter und iinden sich auch nur in ganz alten
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Die Grabsteine mit dem Kreuze.
3SI
Kirchen. Die Schlofskapelle in Wechselburg war ehemals
die Kirche des ir24 gestifteten Aug^ustinerklosters Zschillen
und kam erst 1280 an den deutschen Orden. Auch in Seelitz
und GOhren waren alte Kirchen, die erbaut wurden, ehe der
Orden Zschillen erwarb^). Ein Deutschordensstein dagegen
dtirfte wohl der Rochlitzer Stein mit demHeldrungschenWappen
sein, aber vielleicht ist er kein Grabstein, sondem ein Grc-
denkstein auf den Hochmeister Hartmann von Heldrungen,
unter welchem Zschillen an den Orden kam. In Rothen-
burg o. T. gab es zwar eine Komturei des deutschen Ordens,
aber das Hospital war 1250 von der Stadt Rothenburg er-
baut worden, und es wSre sonderbar, wenn der vonWallen-
hausen, falls er wirklich Deutschordensritter war, sich gerade
hier und nicht in der Deutschherrenkirche h^tte begraben
lassen. Endlich war in ChammUnster, welches die reichste
Auswahl von benimbten und imbenimbten Steinen bietet, der
deutsche Orden nie ansSssig.
So kann ich die benimbten Kreuzgrabsteine dem Orden
nicht mehr zusprechen. Es waren einfach Stiftergrabsteine.
FUr solche sind auch der Landmeisterstein und der Juttastein
zu erkiaren. Als Stifterin konnte aber Jutta ein benimbtes
Kreuz mit Wappen bekommen.
^) Sachsens Kirchen- Galerie II, 14, i54i 189. Cbrigens scheint
das Augustinerkloster in Zschillen in einer gewissen \Veise fort-
bestanden zu haben. Es gab hier neben dem Deutschordenshause
eine Propstei, deren Inhaber zugleich Archidiakon tiber eine grofse
Anzahl Pfarren war, darunter auch die in Seelitz.
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Literatur.
Alexius Chrosner, Herzog Georgs von Sachsen evangelischer Hof-
prediger. Von Lie. Dr. Otto Clemen, Gvmnasiaioberlehrer in
Zwickau i. S. Leipzig, M. Heinsius Nachfolger. 1908. 70 SS. 8®.
Mit Sorgfalt und Sachkenntnis behandelt der auf dem Gebiete
derReformationsgeschichte hinlanglich bekannte Verfasser die Schick-
sale eines Mannes, der gewifs nicnt zu den f Qhrenden Geistem seiner
Zeit gehOrte, aber doch zu den interessanteren PersOnlichkeiten des
dritten Jahrzehntes des sechzehnten Jahrhunderts gerechnet werden
•darf. ISchon Seidemann hatte tiber die PersOnSchkeit Krosners
manches Licht verbreitet, zuletzt in dem inhadtreichen Artikd
„Chrosner" im IV. Bande der Allgemeinen Deutschen Biographic,
der Clemen unbekannt eebUeben zu sein scheint, wenigstens zitiert
er ihn nie. Auf Grund des gedruckten und unter Benutzung neiien
archjvalischen Materials gibt nun Clemen eine neue Biographie. Leider
hat er das Hauptgewicht darin auf die Tatigkeit Krosners als Hof-
prediger Georgs gelegt, wahrend die davor und die dahinter liegende
z^eit nur kargfich bedacht ist. Dafs namentlich ftir die friihere Zeit
noch manches Interessante zu ermitteln sein dtirfte, zeigen die For-
schungen von Mentz, Johann Friedrich der Grofsmutige Bd. I S. yff.;
dafs auch fCir die spatere Periode seines Lebens noch allerlei Neues
gefunden werden kann, darauf hat schon Seidemann in der Allge-
meinen Deutschen Biographie hingewiesen.
Von der vorhandenen Literatur scheint dem Verfasser, soweit
Referent sieht, aufser dem schon genannten Artikel Seidemanns
noch ein Aufsatz LObes: „Fortgesetzte Mitteilungen iiber dasGeorgen-
stift in Altenburg" in den Mitteilungen der Geschichts- und Altertums-
forschenden Gesellschaft des Osterlandes Bd. I Heft 4 S. 54 ff. ent-
gangen zu sein, in dem genauere Angaben tiber das Einkomraen
krosners aus" seinem Altenburger Kanonikat enthalten sind. Be-
dauerlich ist es, dafs eini^e wichtige Weimarische Archivalien
Clemen entgangen sind, freilich ohne dafs er eine Schuld daran
tragt; denn sie sind erst ganz kiirzlich aufgefiinden worden. Weimar
dtirfte wohl tiberhaupt noch manches interessante Material zu
Krosners Geschichte enthalten.
Krosners Geburtsjahr ist bisher ungekannt geblieben. Nach
Seidemanns Vorgange hat sich Clemen ftir die Schreibung Chrosner
entschieden, obwohl in den Briefen wie in den gedruckten Schriften
die Namensform stets Crosner lautet. Mit Recht hat schon Mentz
deshalb in seinem Buche uber Johann Friedrich den Grofsmutigen
stets die richtige Schreibung verwendet. Nachdem Krosner in
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Literatur.
353
Leipzig studiert hatte, berief ihn Herzogjohann von Sachsen- zum
Erzieher seines Sohnes Johann Friedrich. , Dafs seine Tatigkeit die
Erwartiingen des Herzogs rechtfertigte, beweist eine Verscnreibung
von 52 Gulden lebenslanglicher Rente fiir Krosner aus dem Jahre
1 5 14. Zwei Jahre spater wurde sie durch ein Kanonikat am Alten-
burger Georgenstifte abgelOst. Merkwurdigerweise soil Johann
Friedrich spater iiber die erzieherische Tatigkeit seines Lehrers ein
absprechendes Urteil gefallt haben. Mentz ist der Sache nach-
gegangen, Clemen hat es leider verabsaumt. Und doch wtirde eine
j^enauere Untersuchung der bei Cordatus uberlieferten Notiz einen
interessanten Beitrag zur Quellenkritik von JLuthers Tischreden ge-
lietert haben. Leider ist tiber Krosners Stellung zu Luther in den
ersten Jahren des ausbrechenden ^ofsen Kampfes so gut wie nichts
bekannt. Er scheint sich vorsichtig zurtickgehalten und oflEen Partd
zu ergreifen vermieden haben, sonst ware seine Berufung zu Herz< g
Georgs Hofprediger im Jahre 1524 ganz unerklariicb. tJber die
Stellung, welche die emestinischen Wettiner zu dieser Berufung
ihres Kanonikus nahmen, erfahren wir leider nichts. Sie, die Krosners
wie Georgs Verhaltnis zur Reformation genau kannten, miissen ihre
Erlaubnis dodi gegeben haben, und vun seinem Standpunkt aus
hatte Cochlaeus so sehr nicht unrecht, wenn er spater in der An-
nahme der Berufung einen Versuch der Protestanten sah, Herzog
Georg for sich zu gewinnen. Trifft sie doch mit anderen Versuchen
dieser Art zusammen. Referent erinnert nur an die Bemtihungen
Philipps von Hessen aus dem Jahre 1525, seinen Schwiegervater fiir
die Sache der Reformation zu gewinnen. Welch anderen Zweck
kann Krosner mit der Annahme seiner Stellung auch verbunden
haben? tJber drei Jahre ist er Georgs Hofprediger gewesen. Nur
dadurch, dafs er sein Verhaltnis zur Relormation kliiglich ver-
schleierte und seinen GOnner im Glauben liefs, dafs er der alten
Kirche noch angehOre, hat er sich so lange in Dresden zu halten
vermocht Diese Unehrlichkeit der Gesinnung hat er spater schwer
zu bilfsen gehabt. Weit schneller als Georg hat ten seine tneologischen
Berater Krosners wahres Wesen erkannt. Emser, Eisenberg, Bach-
mann u. a. war er bald verdachtig geworden; auch der Meifsner
Bischof zog sich schon friih von ihm zuriick. Was Krosners Entlassung
aus Georgs Diensten herbeiftlhrte, daniber spricht sich Clemen nicht
deutlich genug aus. Es ware dankenswert gewesen, wenn er aus
der iiberaus seltenen „Verantwortung" Krosners den ganzen, die
Entlassung betreffenden Teil wOrtlich abgedruckt hatte, wie denn
tlberhaupt fur diese Verantwortung wohl ein Platz im Anhange ge-
wesen ware. Der Hauptgrund der Entlassung scheint doch gewesen
zu sein, dafs Herzog Georg Bedenken tiber die Rechtglaubigkeit
seines Hofpredigers ksunen. Immerhin trennte man sidi in leid-
lichem Einvernehmen, und die Beziehungen zu Georg und seinem
Hofe hOrten zunachst nicht ganz auf. Wiederholt hatte 1528 Krosner
Veranlassung, sich in Leipzig und Dresden wider gegen ihn erhobene
Beschuldi^ungen zu rechtfertigen. Die zweideutige Stellung, die er
am Hofe Georgs eingenommen hatte, soUte ihm auch bei dem eignen
LandesfOrsten und seinen lutheranischen Freunden geschadet haben.
Krosner hat seit seiner Dresdner Tatigkeit kein gdstliches Amt
mehr eriangen kOnnen, so dafs er sich schliefslich — abermals ver-
gebens — um eine Anstellung im weltlichen Dienste bewerben
mufste. Sich wieder zu rehabifitieren, verOffentlichte er 1531 seine
„Verantwortung" und zwei Predigten, die er 1527 in Dresden g;c-
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3S4
Literatur.
halten haben wollte, um sich dann nachweisen lassen zu miissen,
dafs er dn Falscher sei. VerhOhnt von den Gegnem, von den Pro-
testanten beiseite geschoben, ist Krosner 1535 in dtirftigen Verhalt-
nissen in Altenburg gestorben, ein talentvolier Mann, kein Charakter.
Am Schlusse seines Buches gibt Clemen den Abdruck der
Predigt Krosners „von der Kirche" nach der OriginaUiandschrift
in der Bibliothek des Waisenhauses in Halle, auf die schon Weiske
in seiner Schrift: Aus der Hauptbibliothek defFrankeschen Stiftungen,
Halle 1903, aufmerksam gemacht hatte. Von den mancherlei neuen
Ergebnissen des kleinen, aber inhaltreichen Buches wird sich nicht
alles behaupten kOnnen. So scheint dem Referenten der Nachweis,
dafs Krosner der Verfasser der deutschen Obersetzung des Annales
Pegavienses nicht sein kOnne, mifslungen. Herzog Friedrich von
Sachsen darf wohl nicht als wahnsinnig, sondem nur als schwach-
sinnig bezeichnet werden. Das S. i6ff. teilweise abgedruckte Akten-
stttck^) des Weimarer Archivs befindet sich in Keg. H. fol. 30 Q,
nicht A. u. a. Das sind indessen nebensachliche Ausstellungen, cue
dem Werte der Arbeit Clemens keinen Abbruch tun sollen.
Leipzig. P. Vetter.
1. Die Registraturen der Kirchenvisitationen im ehemals sftchsischen
Kttfkreis. Herausgegeben von der Historischen Kommission fiir
die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt. Bearbeitet von
Karl Pallas, Archidiakonus zu Herzberg (Elster). Erster Teil. Die
Ephorien Wittenberg, Kemberg und Zahna. (Geschichtsquellen der
Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete. 41. Band). Halle,
Hendel. 1906. VII, 589 SS. 8°.
2. Die Kirchen- iind Schulvisitationen im silchsischen Kurkreise vom
Jahre 1555. i. Heft: Die kirchlichen und sittlichen Zustande.
2. Heft: Die wirtschaftlichen Verhaltnisse. Von Wilhelm Schmidt.
(Schriften des Vereins ftir Reformationsgeschichte Nr. 90 und 92.)
Halle, im Kommissionsverlag von Rudolt Haupt. 1906. IV, 74 und
88 SS. 8'».
Nicht von einer eingehenden Besprechung, sondem nur von
einer kurzen Anzeige des erstgenannten Werkes kann hier die Rede
sein. Denn wenn sein Vorwort sagt: „t!rber die Anordnungen dieses
Quellenwerkes ... ist in dem Vorworte zu dem allgemeinen Telle
des Werkes, welcher demnachst erscheinen wird, ausfiihrlich ge-
sprochen. Auf diese Ausfiihrungen sei hier verwiesen** — und wenn
gieichwohl dieser allgemeine Tail dem Herausgeber dieser Zeitschrift,
auch auf seine ausortickliche Bitte hin nicht zugeschickt wird, so
ist der Referent tibd daran. Welcher Art jene Anordnungen sind
undob ihnen hier im speziellen Teil genug getan wird, bleibt ihm
dunkel; ebenso das Verhaltnis der Hsuidschriften, die dem Text zu-
gnmde liegen. So begntigt er sich denn, festzustellen, dafs es sich,
was iibrigens auf dem Titelblatte hatte bemerkt werden mtlssen, um
zahlreiche Kirchenvisitationen von 1528 an bis ins erste Drittel des
17. Jahrhunderts (in der Parochie Seyda gar bis 1671) handelt; dafs
') Das AktenstUck ist nicht eanz korrekt wiedergegeben. S. 17
Zeile 22 ist zu lesen: „der ich selbs . . ." statt dan ich, S. 21 Zeile 6
„des verloren evangelions" statt verboten ev., Zeile 18 fehlt hinter
weltkinder „vor kinder" usw.
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Literatur.
3SS
es bei der Korrektur oft eilig zugegangen sein mufs, da der Be*
arbeiter der evangelischen ifirchenordnungen Sehling nie anders
als Sehling genannt wird (S. i. 45. 176. 177. 365. 373. 556); dafs der
Bearbeiter nicht, wie er meint, mit dem Abdruck der Wittenberger
Beutelordnung uns etwas neues bietet, dafs uns diese vielmehr bereits
durch das Buch von Barge „Andreas Bodenstadt von Karlstadt"
bekannt und dort Band II S. 559 abgedruckt ist. —
VerOffentlichungen, wie die oben genannte, bieten eine Ftille
von rohem Stoff, dessen Durcharbeitung zunachst Sache der Lokal-
historiker sein wird. Aber wie oft geschieht es, dafs solche der
Mtihe erliegen, vom Wortlaut des GS)otenen sich schwer trennen,
eiSien Standort zu tibersichtlicher Betrachtung nicht zu linden wissen.
Da bietet nun ein treff liches Vorbild , wie erne solche Arbeit anzu-
geifen ist, Professor Wilhelm Schmidt, Oberlehrer am Leibniz-
ymnasimn in Berlin. Das Buch yon Pallas war noch nicht er-
schienen, als er sich anschickte, die Visitation vom Tahre 1555. —
nur diese eine, die aber auch die weitaus wichtigste der von Pallas
"behandelten ist — aus dem handschriftlichen Material (Magdebur